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Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! unterstützt den dezentralen CETA-Aktionstag

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen

Pressemitteilung

Berlin, 30.09.2018

Wir sind dabei: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! unterstützt den dezentralen CETA-Aktionstag

+ Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! nimmt mit der Aktion „Mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA im Bundesrat stoppen!“ am Aktionstag gegen CETA teil. (Achtung in Berlin am 30. September)

+ Befürchtet werden Einschränkungen der demokratischen Souveränität sowie der Abbau von Sozial- und Umweltstandards.

+ Die Initiatoren sind zuversichtlich, CETA spätestens im Bundesrat stoppen zu können.

Berlin, 30. September 2018. Bundesweit findet der dezentrale CETA-Aktionstag des Netzwerks „Gerechter Welthandel“ gegen das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) statt. Mit dabei ist auch das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“. CETA wird bereits vorläufig angewandt, muss jedoch noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden – unter anderem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat.

Ziel des Aktionstages ist es, ein deutliches Zeichen für einen Kurswechsel in der Handelspolitik zu setzen. Dafür werden in ganz Deutschland kreative Aktionen und Kundgebungen gegen CETA und andere neoliberale Handelsabkommen durchgeführt. Sowohl BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN als auch die LINKSPARTEI haben sich auf Bundesebene gegen CETA ausgesprochen. Dementsprechend ist zu erwarten, dass sie im Bundesrat bei Regierungsbeteiligung gegen das Abkommen stimmen oder sich enthalten. Auf diesem Wege wäre CETA noch gegen die Mehrheit der großen Koalition zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund zieht das Berliner Netzwerk vor die Vertretungen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Bayern, um ein eindeutiges lautstarkes Signal mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA im Bundesrat stoppen! an die Landesregierungen mit grüner Beteiligung zu senden.

Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch: „Mit Abkommen wie CETA wird die Wasserwirtschaft auf lange Sicht dem Profitinteresse von Investoren unterworfen. Wenn CETA erst einmal ratifiziert wurde, wird es schwieriger werden, einen vorsorgenden, nachhaltigen Gewässer- und Trinkwasserschutz umzusetzen. Das müssen wir verhindern!“

Ingo Junge von Greenpeace Berlin: „Statt Handelsabkommen wie CETA und TTIP brauchen wir einen fairen und nachhaltigen Welthandel. Nur so können wir die Probleme in dieser Welt wie den Klimawandel gemeinsam lösen.“

Carmen Schultze, BUND LV Berlin: „Handelsabkommen wie CETA sind das Einfallstor für Hormonfleisch und Gentechnik in Lebensmitteln in Europa. Sie geben der Agrar- und Chemieindustrie noch mehr Einfluss und behindern die notwendige Agrarwende.“

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Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Weitere Informationen finden Sie hier: www.ceta-aktionstag.de und www.stoppt-ttip-berlin.de

Kontakt:
Uwe Hiksch, Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands
0176- 62 01 59 02 und hiksch@naturfreunde.de

Carmen Schultze, BUND Berlin
0179 – 593 59 12 und carmen.schultze@bund-berlin.de

Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch
0157 – 71 31 22 56 und sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info

Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „CETA ist so nicht haltbar“

Magazin Mitbestimmung, 25.04.2018

„Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“
Interview. Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs.


Die Fragen stellte STEFAN SCHEYTT.
Ausschnitt: Broß: „Die Gefahr durch Freihandelsabkommen für die Demokratie besteht letztlich in der Kombination von drei Elementen: Die regulatorische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten […] die Klagerechte für ausländische Investoren […] die von den Unternehmen und Vertragsbeteiligten nach deren Gutdünken zusammengesetzten privaten Schiedsgerichte“
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24.04. Vortrag: „Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?“

Vortrag: „Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?“
Ort: NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin
Zeitraum: Dienstag, 24. April 2018, 19 Uhr
Referent: Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung)

Am 21. September 2017 trat das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada vorläufig in Kraft. CETA tritt endgültig in Kraft, sobald die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten den Wortlaut des Abkommens gemäß den Vorgaben ihrer jeweiligen Verfassungen ratifiziert haben. Soweit ist es (glücklicherweise) noch nicht. Der Vortrag wird versuchen zu beleuchten, was sich durch die vorläufige Anwendung geändert hat.

Eine Veranstaltung des Berliner Netzwerks TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

Mit der Großen Koalition kommt CETA. Darum: NoGroKo

Berlin, 11. Febuar 2018) 250.000 Menschen gingen im Oktober 2015 in Berlin auf die Straße, um gegen TTIP und CETA zu protestieren, mehr als 320.000 im September 2016.

Doch das interessiert weder die CDU/CSU noch die SPD. Sie machen weiter als sei nichts gewesen. So steht im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 unter der Rubrik Außenhandel:

„Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Es gilt, in Zeiten der Globalisierung als Europäische Union stärker und einheitlicher in der Handelspolitik aufzutreten. Internationale Organisationen wie Internationaler Währungsfonds, Welthandelsorganisation, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Weltbank haben sich in den letzten Jahren zu zentralen Foren der Gestaltung multilateraler Standards und Regeln entwickelt. Sie wollen wir weiter unterstützen und stärken. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Wir sind fest davon überzeugt, dass neben den Verhandlungen auf multilateraler Ebene bilateralen und plurilateralen Abkommen eine entscheidende Bedeutung für eine aktive Gestaltung der Globalisierung zukommt. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit, Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden. Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten. Wir wollen in Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das CETA-Abkommen umfassend in Kraft treten kann. Wir wollen umfassende, moderne bilaterale Freihandelsabkommen mit Drittstaaten insbesondere im asiatisch-pazifischen Raum [gemeint u.a.: JEFTA] und Lateinamerika [gemeint u.a.: Mercosur-Abkommen] abschließen und unterstützen gleichzeitig das Ziel einer weiteren Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen [gemeint: TTIP reloaded]. Wir wollen das Außenwirtschaftsförderinstrumentarium, insbesondere in Bezug auf neue Märkte und mit dem Schwerpunkt Afrika [gemeint: EPAs], weiterentwickeln. Wir nehmen bewusst die Zukunftsthemen des afrikanischen Kontinents in den Fokus – Digitalisierung, Innovation und Ausbildung – und setzen zu diesem Zwecke das Eckpunktepapier zur wirtschaftlichen Entwicklung Afrikas um, u. a. durch die Stärkung privater Investitionen, Hermes-Bürgschaften und innovativer Finanzierungsinstrumente. Das Netzwerk der Deutschen Außenhandelskammern ist ein wichtiger Pfeiler unserer Außenwirtschaftspolitik, das wir weiter stärken und ausbauen wollen.
Wir werden Deutschland als einen offenen Investitionsstandort erhalten, achten aber auf faire Wettbewerbsbedingungen. Wir unterstützen die EU-Initiative für ein verbessertes Investitions-Screening.“ (Koalitionsvertrag (pdf), Zeilen 3002-3034)

Neuer Report: Neue EU-Handelsabkommen sind eine Gefahr für Verbraucher, Umwelt und Demokratie

Report von foodwatch und PowerShift zeigt: Neue EU-Handelsabkommen sind eine Gefahr für Verbraucher, Umwelt und Demokratie

Brüssel/Berlin, 7. Februar 2018: Die Europäische Union verhandelt derzeit eine Reihe neuer Freihandelsabkommen, die negative Folgen für Verbraucherrechte, Umweltstandards und demokratische Prinzipien hätten. Das zeigt ein Report der Organisationen PowerShift und foodwatch. Die geplanten EU-Abkommen unter anderem mit Indonesien, Japan und dem südamerikanischen Mercosur-Staatenbund enthielten ähnlich kritische Vorhaben wie das auf Eis gelegte TTIP-Abkommen mit den USA oder das vorläufig in Kraft getretene EU-Kanada-Abkommen CETA – beispielsweise Sonderklagerechte für Konzerne, Handelsausschüsse ohne ausreichende demokratische Kontrolle oder eine Aufweichung des Vorsorgeprinzips beim Gesundheits- und Verbraucherschutz. Trotz der Risiken finden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, kritisierten die beiden Organisationen. Noch nicht einmal alle Verhandlungsmandate sind öffentlich. foodwatch forderte den Stopp der Verhandlungen und eine komplette Neuausrichtung der europäischen Handelspolitik.

„Die EU hat aus den Protesten gegen TTIP und CETA offenbar nichts gelernt. Auf dem Altar des Freihandels sollen Verbraucherschutz, Umweltstandards und demokratische Prinzipien geopfert werden – zulasten der Menschen in Europa und zulasten der Menschen in den Partnerländern“, sagte Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch International, bei der Vorstellung des Reports am Mittwoch in Brüssel. Die Europäische Kommission müsse die Verhandlungen sofort beenden. Bei den geplanten Abkommen gehe es nicht nur um den Wegfall von Zöllen. Es bestehe die reale Gefahr, dass Verbraucher- oder Umweltschutzstandards abgesenkt oder auf einem niedrigen Niveau festgeschrieben würden, so Thilo Bode. „Wir sind nicht gegen Handel – aber Handel muss den Menschen dienen, und nicht einseitig den Interessen von Konzernen.“


Der Report „Handel um jeden Preis?“ (pdf) wurde von der Organisation PowerShift im Auftrag von foodwatch erstellt und untersucht fünf EU-Handelsabkommen, die bisher kaum im Fokus der Öffentlichkeit stehen: mit Japan, Vietnam, Indonesien und Mexiko sowie mit dem Verbund der südamerikanischen Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay (Mercosur). Die Verhandlungen sind teilweise schon weit fortgeschritten, andere stehen noch ganz am Anfang. Viele Punkte, die bereits bei TTIP und CETA für Kritik gesorgt hatten, sind nach Ansicht von foodwatch und PowerShift nahezu 1:1 auch in den neuen Verträgen enthalten:
  • Das europäische Vorsorgeprinzip ist in keinem der Abkommen abgesichert. Stattdessen soll der „nachsorgende Ansatz“ der Welthandelsorganisation (WTO) gelten, der – vereinfacht gesagt – bedeutet: Eine Substanz ist solange zugelassen, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen ist. Beim Vorsorgeprinzip gilt hingegen die Umkehr der Beweislast: Ein Unternehmen muss – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.
  • Durch die Abkommen werden Ausschüsse gebildet, die weitreichende Veränderungen festlegen dürfen – ohne ausreichende demokratische Kontrolle durch Parlamente. Ähnliche Mechanismen im CETA-Abkommen sind Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde in Deutschland.
  • In den Verträgen mit Vietnam, Indonesien und Mexiko sind umfassende Investor-Staat-Klagerechte geplant – eine Art Paralleljustiz, über die Konzerne in Zukunft Staaten wegen politischer Regulierungsmaßnahmen verklagen könnten.
  • Bei allen der geplanten Abkommen ist nicht nur der Abbau von Schutzzöllen und Marktöffnungen für Unternehmen das Ziel. Sondern – ähnlich wie TTIP und CETA als Freihandelsabkommen einer „neuen Generation“ – auch die Beseitigung sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse. Dazu zählen beispielsweise Regulierungen im Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Standards könnten durch die Handelsverträge gesenkt oder vertraglich festgeschrieben werden, so dass sie in Zukunft nicht mehr einseitig von einem Handelspartner verschärft bzw. verbessert werden könnten.

„Genau wie bei TTIP und CETA geht es bei den neuen Handelsabkommen nicht nur um den Abbau von Zollschranken, sondern auch um Verbraucherrechte und Umweltschutzstandards – und die Frage, wie und wer darüber in Zukunft entscheidet“, sagte Thomas Fritz von PowerShift, einer der Autoren der Studie. Es ließen sich bereits jetzt konkrete Punkte nennen, inwiefern die geplanten Abkommen negative Folgen für den Umwelt- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung haben könnten.

Drei Beispiele aus dem Report:

  • Fleischimporte / Südamerika: Ein Freihandelsabkommen mit dem Staatenverbund Mercosur würde den europäischen Markt für Agrarprodukte aus Südamerika weiter öffnen. Fleischproduzenten etwa aus Brasilien, die enorm  kostengünstig große Mengen produzieren, könnten ihre Exporte und Produktion deutlich steigern – mit fatalen Folgen für die Umwelt: In Brasilien findet ein Großteil der Nutztierhaltung auf gerodeten Regenwaldflächen statt.
  • Pestizide / Japan: In Japan werden deutlich mehr Pestizide in der Landwirtschaft eingesetzt als in der Europäischen Union. Kommt es zu einem Freihandelsvertrag, könnten Import-Lebensmittel mit erhöhten Pestizidrückständen in Europa auf den Markt kommen. Das eigentlich im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip würde so faktisch ausgehebelt.
  • Palmöl-Anbau / Indonesien: Indonesien ist der weltgrößte Produzent von Palmöl. Rund 10 Prozent der Exporte gehen in die EU – für Lebensmittel, Kosmetika oder Biodiesel. Das Land erhofft sich durch den Wegfall von  Handelsschranken einen weiteren Anstieg der Exporte nach Europa. Die Anbauflächen könnten weiter wachsen – was zu deutlich höheren Treibausgas-Emissionen führen würde. Denn neue Palmölplantagen entstehen oft durch das Abbrennen von Torfböden. Die EU setzt sich zwar offiziell für einen nachhaltigen Palmöl-Anbau ein – allerdings nur mit freiwilligen Initiativen. Die deutsche Bundesregierung hat vorgeschlagen, einen umweltgerechteren Anbau unter Berücksichtigung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zur Bedingung für den Abbau von Handelsbeschränkungen zu machen. Die EU-Kommission hat die damit einhergehende Möglichkeit von Sanktionen jedoch bisher stets abgelehnt. Aktuell liegt ein Entwurf für ein Nachhaltigkeitskapitel in dem Indonesien-Abkommen vor – der ebenfalls keine sanktionsbewehrten Maßnahmen vorsieht.

Pressekontakt:
foodwatch e.V. / Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 290 und +49 (0) 1 74 / 3 75 16 89
PowerShift e.V. / Thomas Fritz
Email: thomas.fritz@power-shift.de
Tel.: +49 (0)160-932 31 548

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft: Absage an Freihandelsabkommen mit Mercosur

(29.11.2017) Absage an Freihandelsabkommen mit Mercosur

AbL fordert eine Ablösung der radikalen Weltmarktorientierung durch eine konsequente Qualitätsstrategie

Heute startet die Verhandlungsrunde (29. November bis 8. Dezember) für das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Ländern: Brasilien, Argentinien, Venezuela, Uruguay und Paraguay. Die EU-Kommission hofft auf einen Abschluss in dieser Verhandlungsrunde, danach müssen die Details noch vertraglich festgehalten werden.

„Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft erteilt diesem geplanten Freihandelsabkommen eine klare Absage. Die Verhandlungen finden nach wie vor unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es ist zu befürchten, dass durch neue Instrumente wie priviligierte Klagerechte, Konzerne mehr Macht erhalten gegenüber bäuerlichen und gesellschaftlichen Anliegen,“ kommentiert AbL-Bundesvorsitzender Martin Schulz, konventioneller Neuland-Schweinehalter. „Zudem bietet die EU-Kommission aktuell eine Öffnung der europäischen Märkte an für 70.000 Tonnen Rindfleisch aus Südamerika und für weitere Agrarprodukte. Das würde die bäuerliche Landwirtschaft massiv unter Druck setzen. Der Rindfleischmarkt gerät unter Preisdruck und auch der gesellschaftlich geforderte und notwendige Umbau in der Tierhaltung, mit mehr Tier- und Umweltschutz, wird durch diese Art der Handelspolitik konterkariert“, so Schulz.

Wenig Verständnis zeigt der AbL-Bundesvorsitzende für die Haltung von Copa/Cogeca, die diese Importmengen nun auch kritisieren: „Dabei ist eben dieser europäische Dachverband der Treiber der agrarpolitischen Weltmarktorientierung. In dieser Logik setzt sich die europäische Handelsagenda fort, und drängt auf eine aggressive Marktöffnung. Immer wieder führen europäische Billigexporte auch in Entwicklungsländern zu Störungen von lokalen bäuerlichen Agrarmärkten“, sagt Schulz. „Das hat Copa/Cogeca mit verursacht und verteidigt. Die nun folgende europäische Marktöffnung für billige Agrarprodukte sind lediglich die Konsequenz des Handelns dieser europäischen Landwirtschaftsvertretung.“

Die Parteien der geschäftsführenden deutschen Bundesregierung haben ein großes Interesse an einem zügigen Abschluss des Freihandelsabkommens mit Mercosur. Ebenso propagieren sie das Handelsabkommen mit Kanada (Ceta), das 50.000 Tonnen zollfreie Importe von Rindfleisch und 80.000 Tonnen zollfreie Importe von Schweinefleisch nach Europa ermöglichen soll. Die Ratifzierung von Ceta im Bundesrat und Bundestag steht noch an. Viele weitere Freihandelsabkommen sind in der Planung, die zusätzlich äußerst sensible EU-Agrarmärkte öffnen sollen.

Die AbL fordert die kommende deutsche Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass diese aggressive Handelsagenda abgelöst wird durch eine zukunftsfähige europäische Handelspolitik, die demokratisch zu entwickeln ist und im Agrarsektor die bäuerlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen nach vorne stellt. Dafür muss die agrarpolitisch forcierte Weltmarktorientierung einer konsequenten Qualitätsstrategie in der Landwirtschaft weichen.

Kontakt:

Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender: 0175-7978479
Berit Thomsen, AbL-Mitarbeiterin Internationale Agrarpolitik: 0157-85075279

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CETA: Bundesverfassungsgericht lässt vorläufige Anwendung laufen, endgültige Entscheidung steht noch aus

Gemeinsame Pressemitteilung
von Mehr Demokratie e.V., foodwatch und Campact
13.01.2017

Bundesverfassungsgericht

Foto: H.D.Volz | pixelio.de

Wie gestern (12. Januar) bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt. Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EUKommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungs­konform ist, muss das Gericht noch treffen.

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Jetzt auch auf deutsch: Der große CETA Schwindel

schwindel

(22.12.2016) Die CETA Analyse von Attac, Campact, CEO und Powershift liegt nun auf deutsch vor. Hier werden sechs CETA-Lügen aufgedeckt:

Schwindel Nr. 1: 
CETA schützt die Rechte von ArbeitnehmerInnen

Schwindel Nr. 2: 
CETA ist ein ein guter Deal für Umwelt und Klima

Schwindel Nr. 3:
CETAs Investorenrechte schützen staatliche Regulierungen zum Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit

Schwindel Nr. 4:
CETA schützt öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheit und Wasser

Schwindel Nr. 5:
CETA schafft einen unabhängigen Gerichtshof für Investor-Staat-Klagen

Schwindel Nr. 6: 
CETA sichert Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt

Die Broschüre (pdf)
Der Berliner Wassertisch hat das Heft auf der Seite „Dokumente zu TTIP, CETA und TiSA“ als pdf eingestellt.

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge

Deutschlandfunk
26.10.2016

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge
Ringen um ein wertvolles Gut
von Bettina Weiz

Wasserglas

  Was wird mit dem öffentlichen Gut Wasser, wenn CETA kommt?

Einer der Punkte, die am Freihandelsabkommen CETA immer wieder kritisiert werden, ist die sogenannte Öffentliche Daseinsvorsorge. Dabei geht es um elementare Dinge wie die Wasserversorgung. Die sei besonders geschützt, sagt die EU-Kommission. Kritiker sehen aber mögliche Schlupflöcher im Vertrag.

Der Druck ist groß: Noch immer, selbst nach vielen Jahren des Verhandelns, gibt es Kritik an CETA, dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen von EU und Kanada. Eine belgische Region, die Wallonie, hat in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, wie hoch umstritten der Freihandel nach wie vor ist. Die Skepsis betrifft eine Vielzahl von Aspekten. Ein Thema, das viele Gegner eint, ist die öffentliche Daseinsvorsorge. Gemeint ist damit scheinbar Selbstverständliches, etwa: die Wasserversorgung.

zum vollständigen Artikel hier

 

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
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Wasser und CETA – Erfahrungen und Befürchtungen

18.09.2016
von Wolfgang Rebel

Blickt man etwas genauer auf das drohende CETA-Abkommen, werden Erfahrungen mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder wach. Wieder gilt: Rauf mit der Macht der Konzerne – runter mit den Gestaltungsmöglichkeiten durch die Demokratie.

Privatisierung und Partnerschaft
Die Machenschaften großer Konzerne scheuen das Licht der demokratischen Öffentlichkeit! Das haben wir in Berlin schon Ende der 90iger-Jahre erfahren müssen, als die großen öffentlichen Betriebe der Daseinsvorsorge privatisiert wurden. Besonders die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe stieß in Berlin auf einhellige Ablehnung. Als öffentlich-private „Partnerschaft“ getarnt, hatten die Konzerne RWE und Veolia in Eintracht mit dem Senat – die Privatisierungsverträge geheim gehalten. Die Öffentlichkeit sollte nicht wissen, dass das Land Berlin die Gewinne der Konzerne garantierte, und die Öffentlichkeit sollte auch nicht wissen, dass das Land die Steuerung der Wasserbetriebe an die privaten Konzerne abgegeben hatte. Das war keine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen „öffentlich“ und „privat“, sondern eine Kumpanei zwischen Senat und Konzernen zum Nachteil der Menschen. Kein Wunder, dass die Wasserpreise stark anstiegen und viel zu wenig in die Infrastruktur investiert wurde. Erst mit dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid 2011 wurden die Weichen anders gestellt. Letztendlich konnte die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe erreicht werden.

Wasser und CETA
Jetzt werden mit CETA und TTIP erneut die kommunale Daseinsvorsorge und die kommunale Wasserversorgung angegriffen. Was findet man, wenn man nach dem Stichwort „Wasser“ im CETA-Vertrag sucht? Auf den ersten Blick ist man positiv überrascht. Haben die Politiker doch dazugelernt? Im Artikel 1.9 steht, dass Wasser in seinem natürlichen Vorkommen weder Ware noch Erzeugnis ist. Der Vertrag verpflichtet auch nicht dazu, die kommerzielle Nutzung von Wasser zu erlauben. Liest man allerdings weiter, kehrt Ernüchterung ein. Wird nämlich einmal die kommerzielle Nutzung von Wasser erlaubt, müssen sofort alle Bestimmungen und Verpflichtungen des Abkommens eingehalten werden. Damit bleiben der Investorenschutz und der Einsatz der berüchtigten Schiedsgerichte auch für den Wasser-Sektor in Kraft. Daran ändern auch die Ausnahmebestimmungen im Anhang II (Seite 1953 des Abkommens) nichts, mit denen der Marktzugang ausländischer Wasser-Dienstleister weiterhin beschränkt werden darf.


So könnte z. B. ein Verbot der Wasserentnahme aus einem zu schützenden Grundwasserleiter von einem ausländischen Investor als unfaire Behandlung oder als indirekte Enteignung gewertet werden und eine entsprechende Klage vor einem Schiedsgericht auslösen. Auch Rekommunalisierungen kommunaler Wasserversorger per Gesetz wären dann gegen den Willen eines Investors nicht mehr möglich. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass Eigentumsrechte nach deutschem Recht aus Gründen des Gemeinwohls häufig auch ohne Entschädigung eingeschränkt werden dürfen.

Zulassungsverfahren – auf spezielle Art liberalisiert
Hinzu kommt: Zulassungsverfahren – also auch wasserrechtliche – sollen unter CETA weniger gründlich durchgeführt und leichter angreifbar gemacht werden. Im Kapitel „interne Regulierung“ (Seite 192 des Abkommens) wird nämlich vorgeschrieben, dass Zulassungs-, Qualifikationserfordernisse und Verfahren so einfach wie möglich sein müssen und so schnell wie möglich zu erfolgen haben. Damit wird in den Behörden Druck aufgebaut, der notwendige umfangreiche Prüfungen leicht verhindern kann. CETA fordert außerdem, dass spezielle administrative Verfahren für Investoren geschaffen werden müssen, damit diese eine negative Entscheidung über einen Zulassungsantrag sofort unabhängig überprüfen lassen können. So werden den Behörden die Flügel gestutzt. Die Interessen der Investoren werden vorrangig bedient, Gemeinwohlorientierung geht verloren.

Wohlklingende Klauseln – in der rechtlichen Praxis nicht relevant
Nicht nur in den Passagen, die das Wasser betreffen, sondern überall im Vertrag finden sich wohlklingende Klauseln wie die bereits erwähnte Feststellung, dass Wasser keine Ware sei. Diese Klauseln haben aber letzten Endes keinerlei Relevanz. So gibt es zwar im Umweltkapitel die Bestimmung, dass die Handelsinteressen den Umweltschutzinteressen nachgeordnet sind, aber es existiert kein Sanktionsmechanismus, mit dem sich ein Verstoß dagegen ahnden ließe. Hinzu kommt: Der Vertrag strotzt nur so vor unklaren, interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen. Mit wohlklingenden Klauseln soll uns Sand in die Augen gestreut werden. Letztlich entscheidend ist aber nur der Vertragstext selbst bzw. seine Interpretation durch die Schiedsgerichte.

CETA- Diskussion wird nicht redlich geführt
Zum Schluss noch ein Beispiel dafür, dass die Diskussion über CETA und TTIP von Wirtschaftsvertretern und von einflussreichen Politikern nicht ehrlich geführt wird. Der Vorsitzende des EU-Handelsausschusses, Bernd Lange, behauptet, CETA überschreite nicht mehr die roten Linien der SPD, seitdem der Vertrag reformiert worden sei. Lange sagt, die Regulierungszusammenarbeit im Kapitel 21 verletze diese roten Linien nicht, weil diese Regulierungszusammenarbeit im Abkommen als freiwillig angegeben sei. Das ist natürlich Unsinn. Im Abkommen gibt es zwar einen Passus in Artikel 21.2 (Seite 374 des Abkommens), in dem es den Vertragsparteien gestattet wird, die Zusammenarbeit zu verweigern oder zu beenden, aber dieses Recht auf Verweigerung ist natürlich nicht gleichbedeutend mit der Streichung eines ganzen Kapitels von 16 Seiten.

Kontrolle durch Parlamente allein reicht nicht mehr
Was wir daraus lernen müssen, ist dies: Immer wieder wird bewusst versucht, uns Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen. Ob das nun durch die Geheimhaltung von Privatisierungsverträgen, durch unbestimmte Rechtsbegriffe in Freihandelsverträgen oder durch Falschmeldungen von bestimmten Politikern geschieht – es läuft immer auf dasselbe hinaus: Die Kontrolle von Regierungen durch Parlamente reicht nicht mehr aus. Ohne das Engagement der Zivilgesellschaft geht es nicht mehr. Die Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, die sich in vielfältigen Initiativen um die Kontrolle der „Eliten“ kümmern und den Protest gegen die Aushebelung der Demokratie und die rücksichtslose Verschlechterung unserer Lebensgrundlagen organisieren müssen, wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe.

Beitrag als PDF

siehe auch: Positionspapier der AöW (Allianz der öffentl. Wasserwirtschaft e.V.)
und: „Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA“ (Veröffentlichung der Stadtwerke Karlsruhe)

 

CETA wird zur Nagelprobe für die europäische Demokratie

CETA und DemokratieDeutschlandfunk | Das Feature
Sendung vom 28.06.2016 19.15 Uhr

Freihandelsabkommen CETA
„Goldstandard“ oder Etikettenschwindel?
Von Peter Kreysler

Ein ratifiziertes Freihandelsabkommen CETA sei „eine exzellente Messlatte für TTIP“, meint Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland beschreibt den Vertrag als „globalen Goldstandard für progressive Handelsabkommen“.

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