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Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung
Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)
Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.
Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.
Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.
Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.
Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.
Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05
Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de
Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de
Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de
Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag
„Wasser und Arbeitsplätze“ erfordert staatliche Verantwortung durch aktiven und nachhaltigen Gewässerschutz
(Berlin, 21.03.2016) Das Thema des diesjährigen Weltwassertages 2016 lautet „Wasser und Arbeitsplätze“. Mehr denn je droht Wasser durch zahlreiche internationale Freihandelsverträge zu einer kommerziellen Ware zu werden. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Vertreter der öffentlichen Wasserwirtschaft, die sich im Forum Umwelt und Entwicklung vernetzt haben, betonen daher: Die Wasserversorgung muss Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Für ihren Schutz und Erhalt brauchen wir vor allem auch qualifiziertes Personal. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie die öffentliche Wasserwirtschaft sind sich einig, dass dies dem nachhaltigen Gewässerschutz dient. Dies stellen sie in den unterschiedlichsten Bereichen des Wasserkreislaufs immer wieder fest.
„Wasser ist keine übliche Handelsware. An diesen Satz muss immer wieder erinnert werden. Für das Thema des Weltwassertages 2016 bedeutet das für öffentliche Unternehmen gemeinwohlorientiert tätig zu sein und dafür personell gut aufgestellt zu sein. Dies kommt allen zugute. Deshalb gehört die Wasserwirtschaft auch in die öffentliche Hand und Verantwortung. Reine kommerzielle Ausrichtung und Privatisierungen passen in diesen Rahmen hingegen nicht hinein“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.
Wasserdienstleistungen sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge. Sparzwänge in den Kommunen dürfen niemals dazu führen, dass die Personaldecke in diesem Bereich zu kurz wird, denn Wasser ist Grundlage für Leben und Gesundheit. „Das mit Blei vergiftete Wasser, das in der Stadt Flint (USA) monatelang aus dem Wasserhahn kam, sollte uns hierbei eine Warnung sein“, sagt Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.
Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in den Entwicklungszielen 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Die Verbindung dieser Themen wird in Deutschland in der aktuellen Diskussion um die Düngeverordnung deutlich. „Ein guter Weg, die sich in der Gesundheits- und Sterbestatistik wiederspiegelnde Ammoniakemission aus der Landwirtschaft zu reduzieren wäre, bei der Gülleausbringung die Einarbeitungszeit in den Boden auf eine statt vier Stunden zu verkürzen. Diese relativ einfache und kostengünstige Maßnahme sollte in der Novelle der Düngeverordnung verankert werden.“ fasst Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser die Ergebnisse eines Fachgesprächs vom 17. März zusammen. „Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz zur Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz muss bei der Phosphatdüngung auch die Verfügbarkeit im Boden und beim Stickstoff der Herbst-Nmin-gehalt berücksichtigt werden, um die gnadenlose Überdüngung einzugrenzen. Dazu sind dann nicht nur ordnungsrechtlich bewehrte Regelungen notwendig, sondern auch eine Verwaltung, die entsprechende Kontrollen durchführt.“
Ingo Gentes, Vertreter von Mexico via Berlín e.V., verlangt eine verbesserte Governance, die gerade auch die Stärkung der lokalen Kapazitäten im Erheben von Daten und ein effektiveres Monitoring sowie Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen, darunter Kontroll- und Sanktionsmechanismen verlangt. Auch muss die Weltengemeinschaft energischer als bisher gegen Korruption und Kollusion in der sanitären Grundwasserversorgung vorgehen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute durch Veränderungen im Wasserhaushalt spürbar. „Verkennen wir die Beziehung zwischen Wasser und Klima, setzen wir unsere Zukunft aufs Spiel. Wasser ist ein verbindendes Element, kein isolierter Sektor. Nur verbindende und in sich verbindliche Institutionen können zu Lösungen im systemischen Wasserkreislauf führen,“ so Gentes weiter.
Pressekontakt:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Tel.: 030-397436-06, hecht@aoew.de
Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch (Muskauer Straße), Tel.: 0152-5723 3484, webmaster@berliner-wassertisch.info
Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser, Tel.: 030-40393530, wasser@grueneliga.de
Ingo Gentes, Mexico via Berlín e.V, ingo.gentes@gmail.com
Pressemitteilung als pdf
Flussfilmfest Berlin: Großes Kino für wilde Flüsse
Pressemitteilung Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA
Berlin, den 7. Januar 2016
Flussfilmfest Berlin: Großes Kino für wilde Flüsse
Vom 22. bis 24. Januar 2016 findet das erste „Flussfilmfest Berlin“ statt. Flüsse gehören zu den artenreichsten und faszinierendsten Lebensräumen unseres Planeten. In berauschenden Bildern nimmt das Festival die Besucher mit auf eine abenteuerliche Reise unter die Wasseroberfläche, zeigt wilde Ströme, entlegene Gegenden und ganz besondere Menschen, die für den Erhalt dieser kostbaren Lebensräume kämpfen. Das aus Nordamerika stammende „Wild & Scenic Film Festival“ gastiert damit erstmals in Europa. Im Kreuzberger Kino Moviemento werden über 30 Filme in drei Tagen gezeigt, ergänzt durch thematische Einführungen und Diskussionsrunden. weiterlesen
Braunkohletagebau nicht mit europäischen Wasser-Zielen vereinbar
PRESSEMITTEILUNG
GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus, GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser
Berlin/Cottbus, 13. Juli 2015
Braunkohletagebau nicht mit europäischen Wasser-Zielen vereinbar
Umfangreiche Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan eingereicht
Umfangreiche Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan eingereicht
In einer Ende Juni eingereichten Stellungnahme machen die Naturschutzverbände in Berlin, Brandenburg und Sachsen deutlich, dass keine zusätzlichen Braunkohle-Abbaugebiete genehmigt werden dürfen, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ernst genommen werden. Derzeit werden europaweit die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme zum Schutz der Gewässer überarbeitet.
„Die europäische Richtlinie beinhaltet ein klares Verschlechterungsverbot. Die erheblichen Quecksilberemissionen der Braunkohlekraftwerke in die Luft und damit letztlich in die Gewässer sind damit nicht vereinbar. In den vergangenen Jahren hat vor allem die mit Eisenocker aus Tagebaukippen verbundene Gefahr für das Biosphärenreservat Spreewald und seine Tourismuswirtschaft für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Gewinnung von Trinkwasser für etwa 2 Millionen Wasserkunden in Berlin und Brandenburg wird durch bergbaubedingte Sulfatbelastungen gefährdet und massiv verteuert. Diese Gefahren sind noch nicht gebannt“, fasst Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA wesentliche Aspekte der Stellungnahme zusammen.
Die wachsende Metropole Berlin muss sich nach Ansicht der GRÜNEN LIGA in der Flußgebietsgemeinschaft Elbe stark machen gegenüber den Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen, die im völlig kurzfristigen Denken gefangen sind. Neue Tagebaue würden den Wasserhaushalt noch 100 Jahre nach dem Abbau der Kohle beeinträchtigen und sich dabei weit über die Kohleregion Lausitz hinaus auswirken. Das ist nicht verhältnismäßig angesichts der künftig immer weiter sinkenden energiepolitischen Bedeutung der Braunkohle.
Beim Tagebau Nochten 2 geht der Antragsteller Vattenfall davon aus, dass der nachbergbauliche Zustand nicht vor dem Jahr 2100 eintreten würde. Die Verdunstung aus den zusätzlich geschaffenen Seen könnte dann für Jahrhunderte den Wassermangel im Raum Berlin verschärfen.
„Noch mehr durchwühlte Grundwasserleiter und künstliche Seen verträgt die Lausitz nicht. Schon durch den DDR-Bergbau haben wir mehr Restseen, als jemals touristisch genutzt werden können. Vattenfall will 82 Quadratkilometer zusätzliche Wasserflächen schaffen. Nur ein geringer Teil davon ist durch das >Massendefizit< an geförderter Kohle unvermeidlich. Der größte Teil ist nur damit begründbar, dass die Rekultivierung von standsicheren Forst- und Landwirtschaftsflächen Geld kosten würde, während der Konzern für Flutungswasser nichts bezahlt.“ erläutert René Schuster von der GRÜNE-LIGA-Gruppe in Cottbus.
Zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für den deutschen Teil des Flussgebiets der Elbe für den Zeitraum 2016 bis 2021 wurde in den vergangenen sechs Monaten die Öffentlichkeit beteiligt. Die unter Federführung der Bundeskontaktstelle Braunkohle der GRÜNEN LIGA erarbeitete Stellungnahme zur Braunkohle wurde gemeinsam mit den anderen Berliner und Brandenburger Naturschutzverbänden sowie dem BUND Sachsen eingereicht.
Die 25seitige Stellungnahme ist hier abrufbar:
http://www.wrrl-info.de/docs/stellungnahme_braunkohle_15.pdf
(Abdruck kostenfrei, Belegexemplar erbeten)
Ansprechpartner:
Michael Bender: Tel.: 030 40393530, Email: wasser@grueneliga.de
René Schuster:
Umweltgruppe Cottbus e.V.
Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
umweltgruppe@kein-tagebau.de
www.kein-tagebau.de
Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen
Michael Bender (GRÜNE LIGA e.V. / Bundeskontaktstelle Wasser)
10.12.2014
SAG „NEIN“ ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN
Liebe Wasserfreunde,
hormonell wirksame Substanzen wirken sich nicht nur in Flüssen und Seen negativ auf die Fischfauna aus. Sie sind auch für Menschen schädlich.
Gewässereinträge müssen an der Quelle effektiv unterbunden werden. Eine nachträgliche Entfernung solcher Schadstoffe in Kläranlagen oder Trinkwasseraufbereitungsanlagen ist oft nur mit aufwändiger Aufbereitungstechnik möglich. Die zusätzlichen Kosten tragen die Wasserkunden.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzverbände PAN, WECF, GRÜNE LIGA und BUND haben sich gemeinsam an die Bundesminister für Landwirtschaft, Gesundheit und Umwelt gewandt. Die bestehenden Verwendungsverbote von hormonell wirksamen Bioziden und Pestiziden sollen auch gegen den Druck der EU-Kommission verteidigt werden.
Die Kommission hat eine Konsultation gestartet, an der sich EU-Bürgerinnen und Bürger über die NGO-Plattform http://www.no2hormonedisruptingchemicals.org/de mit überschaubarem Aufwand beteiligen können.
Freundliche Grüße sendet,
Michael Bender
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GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de
Links:
Offener Brief: „Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen“ (pdf)
Pressemitteilung „Europaweite NGO-Kampagne ruft EU-Kommission zum Handeln gegen hormonell wirksame Chemikalien auf“ (pdf) vom 2.12.2014
Hintergrundpapier zur Regulierung endokriner Disruptoren im EU-Stoffrecht (pdf)
EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen
GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
11.09.2014
EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen
Michael Bender
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Wasserfreunde,
der europäische Gerichtshof hat heute über das gegen die Bundesrepublik
Deutschland anhängige Verfahren zu kostendeckenden Preisen von
Wasserdienstleistungen (im Wesentlichen Artikel 9 WRRL) in der Sache
entschieden und die Klage der Kommission abgewiesen.
Demnach sind die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt,
die Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke der Wasserrahmenrichtlinie und die Verwirklichung ihrer
Ziele nicht in Frage gestellt werden.
Die wesentlichen Punkte:
(54) …
die in Art. 9 der Richtlinie 2000/60 vorgesehenen Maßnahmen zur Deckung der
Kosten der Wasserdienstleistungen gehört zu den Mindestanforderungen, die
ein Maßnahmenprogramn enthalten muss.
(55)
Die Maßnahmen zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen gehören
demnach zu den Instrumenten, die den Mitgliedstaaten für die qualitative
Wasserbewirtschaftung zwecks rationeller Verwendung der Ressource zur
Verfügung stehen.
(56)
Zwar können, wie die Kommission zu Recht vorträgt, die verschiedenen in Art.
2 Nr. 38 der Richtlinie 2000/60 aufgezählten Tätigkeiten, wie die Entnahme
oder die Aufstauung, Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers haben
und aus diesem Grund die Verwirklichung der mit der Richtlinie verfolgten
Ziele gefährden, doch kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass das
Fehlen einer Bepreisung solcher Tätigkeiten in jedem Fall der Verwirklichung
dieser Ziele zwangsläufig abträglich ist.
(57)
In diesem Zusammenhang sieht Art. 9 Abs. 4 der Richtlinie 2000/60 vor, dass
die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt sind, die
Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke dieser Richtlinie und die Verwirklichung ihrer Ziele
nicht in Frage gestellt werden.
(58) Daraus folgt, dass die mit der Richtlinie 2000/60 verfolgten Ziele
nicht zwangsläufig eine Auslegung der Bestimmungen in Art. 2 Nr. 38 Buchst.
a in dem Sinne implizieren, dass sie alle dort genannten Tätigkeiten dem
Grundsatz der Kostendeckung unterwerfen, wie dies die Kommission im
Wesentlichen geltend macht.
(59) Daher lässt der Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland einige
der genannten Tätigkeiten nicht diesem Grundsatz unterwirft, für sich
genommen und in Ermangelung jeder weiteren Rüge nicht die Feststellung zu,
dass sie dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Nr. 38 und Art. 9 der
Richtlinie 2000/60 verstoßen hat.
(60) Nach alledem ist die Klage der Kommission abzuweisen.
Das EUGH – Urteil in deutsch
und in englisch
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EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten
Die aktuelle Pressemitteilung der GRÜNEN LIGA e.V.
EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten
Berlin, 2. Juni 2014: Bei der heutigen Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss kommen die wasserwirtschaftlichen Belange der Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes zu kurz.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 vermerkt im Einleitungssatz, die Energiewende sei „ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist“. Bei kaum einem Schutzgut beweist sich dieser Anspruch mehr als bei unseren Trinkwasserressourcen und Gewässern. Die bisherigen Fehlsteuerungen durch das EEG und ihre gravierenden negativen Auswirkungen müssen dringend korrigiert werden.
Die GRÜNE LIGA sieht hinsichtlich des Gewässerschutzes folgende Kernpunkte:
1. Kein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse, insbesondere nicht auf der Basis von Mais. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung des Zubaus für neue Biogasanlagen auf 100MW pro Jahr (§27) darf auf keinen Fall aufgeweicht werden. Geboten ist eher eine Verschärfung.
2. Konzentration der Förderung bei Neuanlagen auf Abfall- und Reststoffe. Die Streichung der auf Einsatzstoffe bezogenen Vergütung (§27) ist daher zu begrüßen.
3. Dringend geboten ist zusätzlich ein Umbau der Förderstruktur für Bestandsanlagen mit dem Ziel, insbesondere den Anbau und Einsatz von Mais deutlich zurückzudrängen.
4. Die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für Anbau für Biomasse durch eine entsprechende Verordnung (§87) ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Kriterien müssen aber insbesondere auch Anforderungen des Gewässerschutzes aufgreifen.
5. Die Förderung der aus Klimaschutzsicht irrelevanten mittleren und kleinen Wasserkraft (bis 5 MW) verbindet ökonomische Ineffizienz mit unverhältnismäßigen ökologischen Schäden, verletzt das Verursacherprinzip und sollte komplett eingestellt werden.
Michael Bender, Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser betont: „Die bisherige Biomasseförderung durch das EEG ist, zusammen mit den Agrarsubventionen, ein maßgeblicher Grund dafür, dass die Nährstoffreduktionsziele der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässer und Küstengewässer, aber auch für das Grundwasser in weiten Teilen Deutschlands verfehlt werden.“ Insbesondere die intensive Ausweitung des Maisanbaus hat dramatische Auswirkungen auf unsere Trinkwasservorkommen und für die ökologische Qualität unserer Gewässer. Diese Einschätzung wird deutschlandweit von Gewässerkundlern, Wasserversorgern und Wissenschaftlern geteilt, wie die Zusammenstellung (pdf) zeigt.
Die Wasserkraftnutzung geht regelmäßig mit der direkten Schädigung des Fischbestandes einher, dem zahlreiche FFH-Arten angehören. Insbesondere bei der Abwanderung des inzwischen akut vom Aussterben bedrohten Aals treten beim Turbinendurchgang Verlustraten von bis zu 100 % auf.
Die Errichtung von geeigneten, gut auffindbaren Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegen mit ausreichenden Restwassermengen und der Ausgleich der sonstigen gewässerökologischen Schäden muss Voraussetzung für die Förderung nach dem EEG sein, nicht allein die Erhöhung der Leistung. Der vorgesehene teilweise Verzicht auf wasserrechtliche Nachweise macht das EEG zu einem Instrument zur Verhinderung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland.
Ansprechpartner:
Michael Bender / Tobias Schäfer
GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
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e-mail: wasser@grueneliga.de
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1. Juni Umweltfestival der GRÜNEN LIGA
„Alljährlich zum Internationalen Tag der Umwelt veranstaltet die GRÜNE LIGA das UMWELTFESTIVAL am Brandenburger Tor. Auf Europas größter ökologischer Erlebnismeile präsentieren über 230 Aussteller aus dem gesamten Bundesgebiet die ganze Vielfalt des Umwelt- und Naturschutzes.“
Informationen rund um das Fest gibt es hier.
Unter anderem werden wieder spannende Talkrunden geboten, von der wir eine besonders hervorheben möchten:
„TTIP – Freihandelsabkommen
Gegen 14:05 Uhr diskutiert Moderator Ingo Hoppe mit Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung, und Dr. Stormy-Annika Mildner, Bundesverband der Deutschen Industrie, über die Auswirkungen des geplanten transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommens (TTIP). Von EU und USA im Geheimen verhandelt, dringen nur wenige Stichworte an die Öffentlichkeit. Viele wissen nicht, was das TTIP für die europäischen Verbraucher bedeutet und welche einschneidenden Veränderungen zukünftig für unsere Umwelt- und Verbraucherstandards, für die Landwirtschaft aber auch für unsere demokratischen Rechte und sozialen Standards zu erwarten sind. Und dabei sind Genmais und Chlorhühnchen nur die Spitze des Eisberges.“
Der Berliner Wassertisch, der seit Jahren unter dem Dach der Grünen Liga firmiert, ist wieder auf dem Fest dabei und freut sich auf viele interessante Gespräche.
Wir sind übrigens sehr leicht zu finden, da wir den (seit neustem rekommunalisierten) Berliner Wasserbetrieben gegenüber stehen 🙂
Unser Kernthema dieses Jahr sind die (nicht nur) von Wasseraktivisten gefürchteten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA.
Nachdem unser Bündnis TTIP-Unfairhandelbar vorletzte Woche beinahe 715.000 Unterschriften gegen TTIP und CETA abgegeben hat, sammeln wir nun gegen TiSA.
Darüber hinaus werden wir als Unterstützer der Korbacher Resolution Unterschriften gegen Fracking sammeln.
Unterschreiben kann man bei uns auch die Petition der Stadtwerke Heiligenhafen, die stellvertretend für uns alle vor dem Bundesverfassungsgericht für das Recht auf kommunale Selbstversorgung kämpfen.
Update:
Puh, mit so einem Andrang hatten wir heute nicht gerechnet. Darum sind uns leider recht bald viele Dokumente ausgegangen. Wir haben aber versprochen, die Materialien noch heute Abend auf unsere Website zu stellen:
Thema TTIP:
Unsere eigenen Schreiben, darunter: Berliner Wassertisch: TTIP unfairhandelbar. Was hat unsere Wasserversorgung mit dem Transatlantischen Freihandelsabkommen zu tun?, 24. Mai 2014. (anlässlich der EU-Wahl am 25. Mai)
Berliner Wassertisch Flugblatt 1. Mai 2014 (Langversion)
Berliner Wassertisch Flugblatt 1. Mai 2014 (Kurzversion) (beide anlässlich 1. Mai 2014)
Position der Allianz öffentlicher Wasserwirtschaft (AöW) zu TTIP (pdf)
Thomas Fritz: Die Kapitulation vor den Konzernen. Broschüre von PowerShift e.V. (pdf)
Website vom Bündnis TTIP Unfairhandelbar.
Thema TiSA:
Public Services International (PSI): Das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und die Agenda der Konzerne. TiSA contra öffentliche Dienste.
Public Services International (PSI): Argumentationshilfen gegen TiSA.
Informationen zu TiSA auch hier.
Thema CETA:
Trade Justice Network: Top ten reasons why CETA is bad for Canada. 2010 (pdf)
Scott Sinclair: Tar Sands and the CETA. 2011.
Informationen zu CETA auch hier.
Außerdem:
Das neue Buch von Petra Dobner wurde verteilt: Quer zum Strom. Eine Streitschrift über das Wasser. 2014
Siegfried Broß: „Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ 2014 (pdf)
Siegfried Broß: „Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann„. 2013
Rainer Heinrich: „Die Verletzung des Demokratiegebots bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe„. 2012
Unterschriftenvordrucke:
Korbacher Petition gegen Fracking
Heiligenhafen: Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromnetzkonzessionen
Stoppt TiSA
Die Grüne Liga hat auf ihre Seite Bilder eingestellt.