Schlagwort-Archive: Grüne Liga

Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung): TiSA – Der neoliberale Traum

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

 

Veranstaltung, 14. Februar 2017
DGB-Gewerkschaftshaus, Keithstr. 1+3, 10787 Berlin
Referent: Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung; http://www.forumue.de/)

TiSA – Der neoliberale Traum

Jürgen Maier, Forum Umwelt & Entwicklung, Berlin

Die weitreichenden Pläne der EU und der USA für die Liberalisierung des Welthandels finden in der Welthandelsorganisation WTO seit vielen Jahren keine Mehrheiten und erst recht keinen Konsens mehr. Die allermeisten Staaten finden das jetzige Liberalisierungs-Niveau ausreichend und zeigen wenig Bereitschaft, sich durch Handelsverträge eine weitere Marktöffnung oder Deregulierung von ganzen Sektoren wie den Dienstleistungsbranchen vorschreiben zu lassen. Daher wird in Europa und den USA offiziell von der »Lähmung« der WTO gesprochen – dabei ist die WTO alles andere als gelähmt, sie funktioniert und nach ihren Regeln verläuft der Welthandel. Was allerdings gelähmt ist, ist die vom neoliberalen Geist der letzten 20 Jahre geprägte Agenda der EU und der USA, immer weiter zu liberalisieren und immer mehr sogenannte »nichttarifäre Handelshemmnisse« abzubauen. Aus gesellschaftlicher Sicht sind das nämlich meist keine »Handelshemmnisse«, sondern sinnvolle Regulierungen, ob es Lebensmittelstandards sind oder Finanzmarktregulierung oder Datenschutzvorschriften.

Den Ausweg aus dieser Sackgasse sollen gemäß der EU-Handelsstrategie »Global Europe« aus dem Jahr 2006 bilaterale, regionale und sektorale Handelsabkommen außerhalb der WTO eröffnen. Damit soll der Druck v.a. auf Entwicklungsländer erhöht werden, sich einer Liberalisierungsagenda der EU-Kommission zu unterwerfen, die sie aus guten Gründen ablehnen. Dabei geht es keineswegs nur um Agrar- und Industriemärkte, sondern immer mehr auch um Dienstleistungen. Da gibt es für europäische Konzerne noch viele Marktanteile zu holen – und daran haben viele Entwicklungsländer kein Interesse. Indien braucht kein Lidl oder Aldi, Malaysia braucht keine DHL (vormals Deutsche Post), Südafrika braucht keine Veolia. Dazu muss man diese Länder auch nicht zwingen – das ist ihr gutes Recht solchen Konzernen keinen Marktzugang zu gewähren. weiterlesen

TiSA contra öffentliche Daseinsvorsorge? Veranstaltung 13. März 2017

Einladung zu Vortrag und Diskussion

TiSA contra öffentliche Daseinsvorsorge?

Mögliche Auswirkungen des plurilateralen Dienstleistungs­handelsabkommens auf öffentliche Dienste und demokratische Regulierung

mit Michael Fischer, Bereichsleiter Politik und Planung ver.di
im DGB-Gewerkschaftshaus, Keithstr. 1+3, am Wittenbergplatz

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Im Schatten von TTIP und CETA wird TiSA seit 2012 geheim verhandelt. Schon 2017 könnte das von 22 Staaten und der EU geplante „Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen“ (Trade in Services Agreement) ausverhandelt sein.
Mehr noch als TTIP und CETA zeigt TiSA die radikale Tendenz, die öffentliche Daseinsvorsorge und die damit verbundenen Dienstleistungen rein kommerziell zu betrachten. Damit droht die massive Einschränkung öffentlicher und demokratisch legitimierter Regulierungsmöglichkeiten sowie von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards.

Höchste Zeit, dass die Auswirkungen von TiSA auf alle jetzigen und zukünftigen Dienstleistungen öffentlich diskutiert werden.

Veranstalter: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

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Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! demonstriert vor EU-Vertretung für ein „Nein zu CETA“

Pressemitteilung vom 13.02.2017

Berliner Netzwerk demonstriert vor EU-Vertretung für ein „Nein zu CETA“

Ein breites Bündnis fordert von den EU-Parlamentariern bei der anstehenden abschließenden Abstimmung im Europäischen Parlament mit NEIN zu CETA zu stimmen. Denn gerade den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament kommt eine entscheidende Rolle zu.

Bei der Kundgebung vor der deutschen Vertretung des Europäischen Parlaments machten die Vertreter des Netzwerks noch mal deutlich, dass das Abkommen zwischen Kanada und der EU kein gutes Abkommen für Mensch, Umwelt und Demokratie ist und von einem großen Teil der Bevölkerung abgelehnt wird.

13.02.17: Kundgebung: CETA im Europäischen Parlament stoppen!

Dazu Uwe Hiksch (Bundesvorstand NaturFreunde Deutschlands und Anmelder der Kundgebung): „Den deutschen Mitgliedern im Europäischen Parlament kommt eine entscheidende Rolle zu. Die NaturFreunde erwarten von ihnen, dass sie gegen den CETA-Vertrag stimmen. Dieser Vertrag wird die Demokratie weiter aushöhlen und soziale und ökologische Standards zerstören.“

Dazu Helga Reimund (Attac Berlin): „CETA gibt Investoren nach wie vor Klagerechte und weicht die Regulierung für die Finanzwirtschaft auf. Auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes wurden nicht umgesetzt. Um zukünftige demokratische Wahlmöglichkeiten zu erhalten, muss CETA im Europäischen Parlament abgelehnt werden.“

Dazu Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch): „Wasser- und Energieversorgung, sowie Gesundheitswesen und andere öffentliche Dienste sind im CETA nicht hinreichend geschützt. Sind kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Wasserversorger einmal privatisiert, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden. Am Gemeinwohl orientierte Politik ist dann kaum noch möglich.“

Dazu Christoph Röthlein (Greenpeace Berlin) „Freihandelsabkommen müssen auf Basis europäischer Werte und Standards verhandelt werden. CETA gefährdet unseren Verbraucher- und Umweltschutz, schafft eine Paralleljustiz und untergräbt unsere Demokratie. Wir erwarten daher von unseren Repräsentanten, die Position der deutschen Bevölkerung gegen CETA im Europaparlament zu vertreten.“

Und Carmen Schultze (BUND Berlin): „Mit CETA geraten Energiewende und Klimaschutz weiter unter Druck. Fracking und Erdöl aus Teersanden drücken saubere Energie aus dem Markt. Gentechnik und Pestizide haben damit ein weiteres Einfallstor auf unsere Äcker und Teller.“

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Kontakt:

Uwe Hiksch, Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands
0176- 62 01 59 02 und hiksch@naturfreunde.de

Carmen Schultze, BUND Berlin
0179 – 593 59 12 und carmen.schultze@bund-berlin.de

Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung

Gülle

Foto: Uschi Dreiucker | pixelio.de

Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)

Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.

Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.

Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.

Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.

Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05

Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de

Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de

Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de

 

Berliner Netzwerk fordert: Berlin muss im Bundesrat gegen CETA stimmen!

Pressemitteilung des Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!                                               netzwerk

Berlin, 12.10.2016

Ablehnung von CETA im Bundesrat muss in den Berliner Koalitionsvertrag

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert von den Berliner Parteien, die zurzeit in Koalitionsverhandlungen stehen, dass der zukünftige Berliner Senat im Bundesrat gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada stimmt und dies – jetzt – im Koalitionsvertrag verankert wird. weiterlesen

Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag

pm

„Wasser und Arbeitsplätze“ erfordert staatliche Verantwortung durch aktiven und nachhaltigen Gewässerschutz

(Berlin, 21.03.2016) Das Thema des diesjährigen Weltwassertages 2016 lautet „Wasser und Arbeitsplätze“. Mehr denn je droht Wasser durch zahlreiche internationale Freihandelsverträge zu einer kommerziellen Ware zu werden. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Vertreter der öffentlichen Wasserwirtschaft, die sich im Forum Umwelt und Entwicklung vernetzt haben, betonen daher: Die Wasserversorgung muss Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Für ihren Schutz und Erhalt brauchen wir vor allem auch qualifiziertes Personal. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie die öffentliche Wasserwirtschaft sind sich einig, dass dies dem nachhaltigen Gewässerschutz dient. Dies stellen sie in den unterschiedlichsten Bereichen des Wasserkreislaufs immer wieder fest.

„Wasser ist keine übliche Handelsware. An diesen Satz muss immer wieder erinnert werden. Für das Thema des Weltwassertages 2016 bedeutet das für öffentliche Unternehmen gemeinwohlorientiert tätig zu sein und dafür personell gut aufgestellt zu sein. Dies kommt allen zugute. Deshalb gehört die Wasserwirtschaft auch in die öffentliche Hand und Verantwortung. Reine kommerzielle Ausrichtung und Privatisierungen passen in diesen Rahmen hingegen nicht hinein“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Wasserdienstleistungen sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge. Sparzwänge in den Kommunen dürfen niemals dazu führen, dass die Personaldecke in diesem Bereich zu kurz wird, denn Wasser ist Grundlage für Leben und Gesundheit. „Das mit Blei vergiftete Wasser, das in der Stadt Flint (USA) monatelang aus dem Wasserhahn kam, sollte uns hierbei eine Warnung sein“, sagt Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.

Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in den Entwicklungszielen 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Die Verbindung dieser Themen wird in Deutschland in der aktuellen Diskussion um die Düngeverordnung deutlich. „Ein guter Weg, die sich in der Gesundheits- und Sterbestatistik wiederspiegelnde Ammoniakemission aus der Landwirtschaft zu reduzieren wäre, bei der Gülleausbringung die Einarbeitungszeit in den Boden auf eine statt vier Stunden zu verkürzen. Diese relativ einfache und kostengünstige Maßnahme sollte in der Novelle der Düngeverordnung verankert werden.“ fasst Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser die Ergebnisse eines Fachgesprächs vom 17. März zusammen. „Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz zur Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz muss bei der Phosphatdüngung auch die Verfügbarkeit im Boden und beim Stickstoff der Herbst-Nmin-gehalt berücksichtigt werden, um die gnadenlose Überdüngung einzugrenzen. Dazu sind dann nicht nur ordnungsrechtlich bewehrte Regelungen notwendig, sondern auch eine Verwaltung, die entsprechende Kontrollen durchführt.“

Ingo Gentes, Vertreter von Mexico via Berlín e.V., verlangt eine verbesserte Governance, die gerade auch die Stärkung der lokalen Kapazitäten im Erheben von Daten und ein effektiveres Monitoring sowie Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen, darunter Kontroll- und Sanktionsmechanismen verlangt. Auch muss die Weltengemeinschaft energischer als bisher gegen Korruption und Kollusion in der sanitären Grundwasserversorgung vorgehen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute durch Veränderungen im Wasserhaushalt spürbar. „Verkennen wir die Beziehung zwischen Wasser und Klima, setzen wir unsere Zukunft aufs Spiel. Wasser ist ein verbindendes Element, kein isolierter Sektor. Nur verbindende und in sich verbindliche Institutionen können zu Lösungen im systemischen Wasserkreislauf führen,“ so Gentes weiter.

Pressekontakt:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Tel.: 030-397436-06, hecht@aoew.de

Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch (Muskauer Straße), Tel.: 0152-5723 3484, webmaster@berliner-wassertisch.info

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser, Tel.: 030-40393530, wasser@grueneliga.de

Ingo Gentes, Mexico via Berlín e.V, ingo.gentes@gmail.com

Hai

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Flussfilmfest Berlin: Großes Kino für wilde Flüsse

Pressemitteilung Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA

gl

Berlin, den 7. Januar 2016

 

Flussfilmfest Berlin: Großes Kino für wilde Flüsse

Vom 22. bis 24. Januar 2016 findet das erste „Flussfilmfest Berlin“ statt. Flüsse gehören zu den artenreichsten und faszinierendsten Lebensräumen unseres Planeten. In berauschenden Bildern nimmt das Festival die Besucher mit auf eine abenteuerliche Reise unter die Wasseroberfläche, zeigt wilde Ströme, entlegene Gegenden und ganz besondere Menschen, die für den Erhalt dieser kostbaren Lebensräume kämpfen. Das aus Nordamerika stammende „Wild & Scenic Film Festival“ gastiert damit erstmals in Europa. Im Kreuzberger Kino Moviemento werden über 30 Filme in drei Tagen gezeigt, ergänzt durch thematische Einführungen und Diskussionsrunden. weiterlesen

Braunkohletagebau nicht mit europäischen Wasser-Zielen vereinbar

PRESSEMITTEILUNG
GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus, GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser
Berlin/Cottbus, 13. Juli 2015

Braunkohletagebau nicht mit europäischen Wasser-Zielen vereinbar
Umfangreiche Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan eingereicht

In einer Ende Juni eingereichten Stellungnahme machen die Naturschutzverbände in Berlin, Brandenburg und Sachsen deutlich, dass keine zusätzlichen Braunkohle-Abbaugebiete genehmigt werden dürfen, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ernst genommen werden. Derzeit werden europaweit die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme zum Schutz der Gewässer überarbeitet.

„Die europäische Richtlinie beinhaltet ein klares Verschlechterungsverbot. Die erheblichen Quecksilberemissionen der Braunkohlekraftwerke in die Luft und damit letztlich in die Gewässer sind damit nicht vereinbar. In den vergangenen Jahren hat vor allem die mit Eisenocker aus Tagebaukippen verbundene Gefahr für das Biosphärenreservat Spreewald und seine Tourismuswirtschaft für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Gewinnung von Trinkwasser für etwa 2 Millionen Wasserkunden in Berlin und Brandenburg wird durch bergbaubedingte Sulfatbelastungen gefährdet und massiv verteuert. Diese Gefahren sind noch nicht gebannt“, fasst Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA wesentliche Aspekte der Stellungnahme zusammen.

Die wachsende Metropole Berlin muss sich nach Ansicht der GRÜNEN LIGA in der Flußgebietsgemeinschaft Elbe stark machen gegenüber den Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen, die im völlig kurzfristigen Denken gefangen sind. Neue Tagebaue würden den Wasserhaushalt noch 100 Jahre nach dem Abbau der Kohle beeinträchtigen und sich dabei weit über die Kohleregion Lausitz hinaus auswirken. Das ist nicht verhältnismäßig angesichts der künftig immer weiter sinkenden energiepolitischen Bedeutung der Braunkohle.

Beim Tagebau Nochten 2 geht der Antragsteller Vattenfall davon aus, dass der nachbergbauliche Zustand nicht vor dem Jahr 2100 eintreten würde. Die Verdunstung aus den zusätzlich geschaffenen Seen könnte dann für Jahrhunderte den Wassermangel im Raum Berlin verschärfen.

„Noch mehr durchwühlte Grundwasserleiter und künstliche Seen verträgt die Lausitz nicht. Schon durch den DDR-Bergbau haben wir mehr Restseen, als jemals touristisch genutzt werden können. Vattenfall will 82 Quadratkilometer zusätzliche Wasserflächen schaffen. Nur ein geringer Teil davon ist durch das >Massendefizit< an geförderter Kohle unvermeidlich. Der größte Teil ist nur damit begründbar, dass die Rekultivierung von standsicheren Forst- und Landwirtschaftsflächen Geld kosten würde, während der Konzern für Flutungswasser nichts bezahlt.“ erläutert René Schuster von der GRÜNE-LIGA-Gruppe in Cottbus.

Zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für den deutschen Teil des Flussgebiets der Elbe für den Zeitraum 2016 bis 2021 wurde in den vergangenen sechs Monaten die Öffentlichkeit beteiligt. Die unter Federführung der Bundeskontaktstelle Braunkohle der GRÜNEN LIGA erarbeitete Stellungnahme zur Braunkohle wurde gemeinsam mit den anderen Berliner und Brandenburger Naturschutzverbänden sowie dem BUND Sachsen eingereicht.

Die 25seitige Stellungnahme ist hier abrufbar:
http://www.wrrl-info.de/docs/stellungnahme_braunkohle_15.pdf

(Abdruck kostenfrei, Belegexemplar erbeten)

Ansprechpartner:
Michael Bender: Tel.: 030 40393530, Email: wasser@grueneliga.de

René Schuster:
Umweltgruppe Cottbus e.V.

Strasse der Jugend 94; 03046 Cottbus,
+49 (0) 151.14420487
umweltgruppe@kein-tagebau.de
www.kein-tagebau.de

TTIP bedroht nachhaltige Wassernutzung. Pressemitteilung zum Weltwassertag 2015

Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März 2015 „Wasser und nachhaltige Entwicklung“pm

TTIP bedroht nachhaltige Wassernutzung

Zum Weltwassertag fordern Vertreter von NGOs, Initiativen und der öffentlichen Wasserwirtschaft ein Verbot der Kommerzialisierung von Wasser sowie den sicheren Ausschluss von Wasser aus den TTIP-Verhandlungen

(Berlin, 19.03.2015) Das Motto des diesjährigen Weltwassertages lautet „Wasser und nachhaltige Entwicklung“. Da vieles darauf hindeutet, dass die weltweiten Interessenkonflikte in Verbindung mit Wasser in der Welt nicht ab-, sondern zunehmen, ist Wasser einer von zahlreichen Aspekten der „UN-Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung“. Bemühungen zur Schaffung und zur Umsetzung eines Ziels einer nachhaltigen Wassernutzung, eines Menschenrechts auf Wasser und Möglichkeiten gegen Kommerzialisierung von Wasser werden jedoch von Freihandelsabkommen wie TTIP verhindert. Weltweit muss gelten: Wasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht!

„Trink- und Abwasserversorgung dürfen nicht unter die fortschreitenden Liberalisierung, Privatisierung und Deregulierung fallen. Mechanismen wie die Regulatorische Kooperation, die diese Prozesse festschreibt, lehnen wir daher strikt ab. Wasser ist ein Gemeingut und muss unter demokratisch legitimierter Kontrolle bleiben. Daher muss es explizit von den Verhandlungen der derzeitigen Freihandelsabkommen TTIP, CETA und Co sicher ausgeschlossen werden“, sagt Nelly Grotefendt, Koordinatorin des Anti-TTIP-Netzwerks TTIP unfairHandelbar.

Auch in den Verhandlungen zur Post-2015-Agenda nimmt Wasser mit einem eigenen Ziel einen großen Stellenwert ein. „Bei der Post-2015-Agenda muss darauf geachtet werden, dass einerseits ein eigenständiges Ziel zu Wasser und sanitärer Grundversorgung erhalten bleibt, andererseits kein Einfallstor für Gewinnmaximierungsinteressen privater Investoren geschaffen wird“, erklärt Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). „Bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen kommt der öffentlich organisierten Wasserwirtschaft eine wichtige Rolle zu, denn sie ist am Gemeinwohl orientiert. Die öffentlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft sollten deutlicher als bisher auch weltweit unterstützt werden“, hebt sie hervor.

Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser, fügt dem hinzu: „Wir unterstützen den bisherigen Wasserziel-Vorschlag in der Post-2015-Agenda als einen wichtigen Schritt, zentrale Aspekte des Umwelt- und Ressourcenschutzes in der Post-2015-Agenda zu verankern. Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, die dahingehende Verantwortung der EU auch im Zuge der erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative für ein Menschenrecht Wasser einzufordern.“ Dem stimmt auch Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung, zu: „Ohne den Zugang zu und das Recht auf sauberes Wasser und gesunde Wasserökosysteme kann es weltweit keine Armutsreduktion geben. Wasser muss als öffentliches Gut anerkannt und seine Kommerzialisierung verboten werden.“

„Wasser und nachhaltige Entwicklung“ kann somit nur verwirklicht werden, wenn der weltweite Trend zur Privatisierung von Wasser gestoppt wird. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches, erklärt: „Unternehmen der Daseinsvorsorge, zu denen die Wasserversorgung gehört, müssen nachhaltig geführt werden. Ihr größter Feind ist das kurzfristige Profitdenken kommerzieller Unternehmen. Alle Formen der Privatisierung müssen effektiv verhindert werden. Es bedarf einer demokratischen Verwaltung für die Gewährleistung des Grundrechts auf Wasser“.

Gesunde Flussökosysteme und die sozialverträgliche Nutzung natürlicher Wasserressourcen werden auch durch einen neuen Staudammboom bedroht. Weltweit sind mehr als 3000 neue Staudammprojekte geplant – hauptsächlich in den Ländern des globalen Südens. An vielen Projekten sind Unternehmen und Finanzinstitute aus Deutschland und anderen Industrienationen beteiligt. „Große Wasserkraftprojekte auf dem Balkan, am Amazonas oder dem Mekong werden von Regierungen und Unternehmen nach wie vor als ‚grüne und nachhaltige‘ Energiequellen dargestellt. In der Realität führen sie zu Umweltzerstörung und gefährden die Lebensgrundlagen zehntausender Menschen. Wirklich nachhaltige Wasserkraftprojekte müssen internationale Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten und zuerst der lokalen Bevölkerung zu Gute kommen“, sagt David Vollrath von der Initiative GegenStrömung.

Pressekontakt:
Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung/TTIP unfairHandelbar, 030 678 17 7593, grotefendt@forumue.de
Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., 030 3974 3619, hecht@aoew.de
Michael Bender, GRÜNE LIGA, 030 4039 3530, wasser@grueneliga.de
Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch, 0152-57 23 34 84, webmaster@berliner-wassertisch.info
David Vollrath, GegenStrömung, 0152 5418 3289, david.vollrath@gegenstroemung.org

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Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen

Michael Bender (GRÜNE LIGA e.V. / Bundeskontaktstelle Wasser)
10.12.2014

PM


SAG „NEIN“ ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN

Liebe Wasserfreunde,

hormonell wirksame Substanzen wirken sich nicht nur in Flüssen und Seen negativ auf die Fischfauna aus. Sie sind auch für Menschen schädlich.
Gewässereinträge müssen an der Quelle effektiv unterbunden werden. Eine nachträgliche Entfernung solcher Schadstoffe in Kläranlagen oder Trinkwasseraufbereitungsanlagen ist oft nur mit aufwändiger Aufbereitungstechnik möglich. Die zusätzlichen Kosten tragen die Wasserkunden.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzverbände PAN, WECF, GRÜNE LIGA und BUND haben sich gemeinsam an die Bundesminister für Landwirtschaft, Gesundheit und Umwelt gewandt. Die bestehenden Verwendungsverbote von hormonell wirksamen Bioziden und Pestiziden sollen auch gegen den Druck der EU-Kommission verteidigt werden.

Die Kommission hat eine Konsultation gestartet, an der sich EU-Bürgerinnen und Bürger über die NGO-Plattform http://www.no2hormonedisruptingchemicals.org/de mit überschaubarem Aufwand beteiligen können.

Freundliche Grüße sendet,

Michael Bender
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GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

Links:
Offener Brief: „Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen“ (pdf)
Pressemitteilung „Europaweite NGO-Kampagne ruft EU-Kommission zum Handeln gegen hormonell wirksame Chemikalien auf“ (pdf) vom 2.12.2014
Hintergrundpapier zur Regulierung endokriner Disruptoren im EU-Stoffrecht (pdf)

EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen

GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
11.09.2014
Grüne Liga
EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen
Michael Bender

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Wasserfreunde,

der europäische Gerichtshof hat heute über das gegen die Bundesrepublik
Deutschland anhängige Verfahren zu kostendeckenden Preisen von
Wasserdienstleistungen (im Wesentlichen Artikel 9 WRRL) in der Sache
entschieden und die Klage der Kommission abgewiesen.
Demnach sind die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt,
die Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke der Wasserrahmenrichtlinie und die Verwirklichung ihrer
Ziele nicht in Frage gestellt werden.

Die wesentlichen Punkte:
(54) …
die in Art. 9 der Richtlinie 2000/60 vorgesehenen Maßnahmen zur Deckung der
Kosten der Wasserdienstleistungen gehört zu den Mindestanforderungen, die
ein Maßnahmenprogramn enthalten muss.

(55)
Die Maßnahmen zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen gehören
demnach zu den Instrumenten, die den Mitgliedstaaten für die qualitative
Wasserbewirtschaftung zwecks rationeller Verwendung der Ressource zur
Verfügung stehen.

(56)
Zwar können, wie die Kommission zu Recht vorträgt, die verschiedenen in Art.
2 Nr. 38 der Richtlinie 2000/60 aufgezählten Tätigkeiten, wie die Entnahme
oder die Aufstauung, Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers haben
und aus diesem Grund die Verwirklichung der mit der Richtlinie verfolgten
Ziele gefährden, doch kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass das
Fehlen einer Bepreisung solcher Tätigkeiten in jedem Fall der Verwirklichung
dieser Ziele zwangsläufig abträglich ist.

(57)
In diesem Zusammenhang sieht Art. 9 Abs. 4 der Richtlinie 2000/60 vor, dass
die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt sind, die
Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke dieser Richtlinie und die Verwirklichung ihrer Ziele
nicht in Frage gestellt werden.
(58) Daraus folgt, dass die mit der Richtlinie 2000/60 verfolgten Ziele
nicht zwangsläufig eine Auslegung der Bestimmungen in Art. 2 Nr. 38 Buchst.
a in dem Sinne implizieren, dass sie alle dort genannten Tätigkeiten dem
Grundsatz der Kostendeckung unterwerfen, wie dies die Kommission im
Wesentlichen geltend macht.

(59) Daher lässt der Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland einige
der genannten Tätigkeiten nicht diesem Grundsatz unterwirft, für sich
genommen und in Ermangelung jeder weiteren Rüge nicht die Feststellung zu,
dass sie dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Nr. 38 und Art. 9 der
Richtlinie 2000/60 verstoßen hat.

(60) Nach alledem ist die Klage der Kommission abzuweisen.

Das EUGH – Urteil in deutsch

und in englisch

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GRÜNE LIGA e.V.
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EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten

Die aktuelle Pressemitteilung der GRÜNEN LIGA e.V.


EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten

Berlin, 2. Juni 2014: Bei der heutigen Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss kommen die wasserwirtschaftlichen Belange der Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes zu kurz.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 vermerkt im Einleitungssatz, die Energiewende sei „ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist“. Bei kaum einem Schutzgut beweist sich dieser Anspruch mehr als bei unseren Trinkwasserressourcen und Gewässern. Die bisherigen Fehlsteuerungen durch das EEG und ihre gravierenden negativen Auswirkungen müssen dringend korrigiert werden.

Die GRÜNE LIGA sieht hinsichtlich des Gewässerschutzes folgende Kernpunkte:

1. Kein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse, insbesondere nicht auf der Basis von Mais. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung des Zubaus für neue Biogasanlagen auf 100MW pro Jahr (§27) darf auf keinen Fall aufgeweicht werden. Geboten ist eher eine Verschärfung.

2. Konzentration der Förderung bei Neuanlagen auf Abfall- und Reststoffe. Die Streichung der auf Einsatzstoffe bezogenen Vergütung (§27) ist daher zu begrüßen.

3. Dringend geboten ist zusätzlich ein Umbau der Förderstruktur für Bestandsanlagen mit dem Ziel, insbesondere den Anbau und Einsatz von Mais deutlich zurückzudrängen.

4. Die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für Anbau für Biomasse durch eine entsprechende Verordnung (§87) ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Kriterien müssen aber insbesondere auch Anforderungen des Gewässerschutzes aufgreifen.

5. Die Förderung der aus Klimaschutzsicht irrelevanten mittleren und kleinen Wasserkraft (bis 5 MW) verbindet ökonomische Ineffizienz mit unverhältnismäßigen ökologischen Schäden, verletzt das Verursacherprinzip und sollte komplett eingestellt werden.

Michael Bender, Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser betont: „Die bisherige Biomasseförderung durch das EEG ist, zusammen mit den Agrarsubventionen, ein maßgeblicher Grund dafür, dass die Nährstoffreduktionsziele der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässer und Küstengewässer, aber auch für das Grundwasser in weiten Teilen Deutschlands verfehlt werden.“ Insbesondere die intensive Ausweitung des Maisanbaus hat dramatische Auswirkungen auf unsere Trinkwasservorkommen und für die ökologische Qualität unserer Gewässer. Diese Einschätzung wird deutschlandweit von Gewässerkundlern, Wasserversorgern und Wissenschaftlern geteilt, wie die Zusammenstellung (pdf) zeigt.

Die Wasserkraftnutzung geht regelmäßig mit der direkten Schädigung des Fischbestandes einher, dem zahlreiche FFH-Arten angehören. Insbesondere bei der Abwanderung des inzwischen akut vom Aussterben bedrohten Aals treten beim Turbinendurchgang Verlustraten von bis zu 100 % auf.

Die Errichtung von geeigneten, gut auffindbaren Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegen mit ausreichenden Restwassermengen und der Ausgleich der sonstigen gewässerökologischen Schäden muss Voraussetzung für die Förderung nach dem EEG sein, nicht allein die Erhöhung der Leistung. Der vorgesehene teilweise Verzicht auf wasserrechtliche Nachweise macht das EEG zu einem Instrument zur Verhinderung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland.

Ansprechpartner:
Michael Bender / Tobias Schäfer

GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

1. Juni Umweltfestival der GRÜNEN LIGA

„Alljährlich zum Internationalen Tag der Umwelt veranstaltet die GRÜNE LIGA das UMWELTFESTIVAL am Brandenburger Tor. Auf Europas größter ökologischer Erlebnismeile präsentieren über 230 Aussteller aus dem gesamten Bundesgebiet die ganze Vielfalt des Umwelt- und Naturschutzes.“

Informationen rund um das Fest gibt es hier.

Unter anderem werden wieder spannende Talkrunden geboten, von der wir eine besonders hervorheben möchten:
„TTIP – Freihandelsabkommen
Gegen 14:05 Uhr diskutiert Moderator Ingo Hoppe mit Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung, und Dr. Stormy-Annika Mildner, Bundesverband der Deutschen Industrie, über die Auswirkungen des geplanten transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommens (TTIP). Von EU und USA im Geheimen verhandelt, dringen nur wenige Stichworte an die Öffentlichkeit. Viele wissen nicht, was das TTIP für die europäischen Verbraucher bedeutet und welche einschneidenden Veränderungen zukünftig für unsere Umwelt- und Verbraucherstandards, für die Landwirtschaft aber auch für unsere demokratischen Rechte und sozialen Standards zu erwarten sind. Und dabei sind Genmais und Chlorhühnchen nur die Spitze des Eisberges.“

Der Berliner Wassertisch, der seit Jahren unter dem Dach der Grünen Liga firmiert, ist wieder auf dem Fest dabei und freut sich auf viele interessante Gespräche.

Wir sind übrigens sehr leicht zu finden, da wir den (seit neustem rekommunalisierten) Berliner Wasserbetrieben gegenüber stehen 🙂

Unser Kernthema dieses Jahr sind die (nicht nur) von Wasseraktivisten gefürchteten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA.
Nachdem unser Bündnis TTIP-Unfairhandelbar vorletzte Woche beinahe 715.000 Unterschriften gegen TTIP und CETA abgegeben hat, sammeln wir nun gegen TiSA.

Darüber hinaus werden wir als Unterstützer der Korbacher Resolution Unterschriften gegen Fracking sammeln.

Unterschreiben kann man bei uns auch die Petition der Stadtwerke Heiligenhafen, die stellvertretend für uns alle vor dem Bundesverfassungsgericht für das Recht auf kommunale Selbstversorgung kämpfen.


Update:
Puh, mit so einem Andrang hatten wir heute nicht gerechnet. Darum sind uns leider recht bald viele Dokumente ausgegangen. Wir haben aber versprochen, die Materialien noch heute Abend auf unsere Website zu stellen:

Thema TTIP:
Unsere eigenen Schreiben, darunter: Berliner Wassertisch: TTIP unfairhandelbar. Was hat unsere Wasserversorgung mit dem Transatlantischen Freihandelsabkommen zu tun?, 24. Mai 2014. (anlässlich der EU-Wahl am 25. Mai)

Berliner Wassertisch Flugblatt 1. Mai 2014 (Langversion)
Berliner Wassertisch Flugblatt 1. Mai 2014 (Kurzversion) (beide anlässlich 1. Mai 2014)

Position der Allianz öffentlicher Wasserwirtschaft (AöW) zu TTIP (pdf)

Thomas Fritz: Die Kapitulation vor den Konzernen. Broschüre von PowerShift e.V. (pdf)

Website vom Bündnis TTIP Unfairhandelbar.

Thema TiSA:
Public Services International (PSI): Das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und die Agenda der Konzerne. TiSA contra öffentliche Dienste.
Public Services International (PSI): Argumentationshilfen gegen TiSA.
Informationen zu TiSA auch hier.

Thema CETA:
Trade Justice Network: Top ten reasons why CETA is bad for Canada. 2010 (pdf)
Scott Sinclair: Tar Sands and the CETA. 2011.
Informationen zu CETA auch hier.

Außerdem:

Das neue Buch von Petra Dobner wurde verteilt: Quer zum Strom. Eine Streitschrift über das Wasser. 2014

Siegfried Broß: „Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ 2014 (pdf)

Siegfried Broß: „Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann„. 2013

Rainer Heinrich: „Die Verletzung des Demokratiegebots bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe„. 2012

Unterschriftenvordrucke:
Korbacher Petition gegen Fracking
Heiligenhafen: Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromnetzkonzessionen
Stoppt TiSA

Umweltfestival Berlin (Foto Uwe Hiksch)

Neue Energie für Berlin (Foto Uwe Hiksch)

Naturfreunde Berlin (Foto Uwe Hiksch)

...nach einem langen Tag

Die Grüne Liga hat auf ihre Seite Bilder eingestellt.