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Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
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Schlagwort-Archive: Investorenschutz
Die nächste Zumutung heißt „Japan-EU-Free-Trade-Agreement“ (JEFTA)
21.03.2017
ORF.at wurden EU-interne Dokumente zugespielt, die belegen, dass das Abkommen JEFTA „inhaltlich in vieler Hinsicht ein Klon von CETA und dem bis in den Herbst verhandelten TTIP-Abkommen werden soll.“ Die geleakten Dokumente „umfassen nur einen kleinen Teil des gesamten Vertragswerks, dafür aber besonders heikle und umstrittene Kapitel – den Investorenschutz, Investitionsschiedsgerichte und die sogenannte Regulatorische Zusammenarbeit.“
Zum Beitrag
Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert: Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) soll CETA ablehnen
AöW zur INTA-Empfehlung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des CETA-Abkommens [Dok.Nr. 2016/0205 (NLE) vom 31.10.2016]
An: Mitglieder aus Deutschland im Ausschuss für Internationalen Handel (INTA)
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus den Informationen des Europäischen Parlaments haben wir entnommen, dass Sie am 5. Dezember 2016 [verschoben auf den 23./24. Januar 2017*; Anm. BWT] über die o.g. Empfehlung abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft bitten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist.
Wir appellieren an Sie, dem derzeitigen CETA-Abkommen nicht zuzustimmen. weiterlesen
CETA-Vertragstext veröffentlicht. CETA muss gestoppt werden!
Am 29. Februar 2016 teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) mit, dass die EU-Kommission den rund 1.600 Seiten starken ausgehandelten CETA*-Vertragstext veröffentlicht habe. Es zeigt sich, dass die gefährliche Paralleljustiz für Konzerne (lediglich leicht modifiziert) in CETA verankert wurde. Während der Europa-Abgeordnete der SPD Bernd Lange (Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments) einen vermeintlichen Etappensieg feiert, übt der Europa-Abgeordnete der Linken Helmut Scholz harsche Kritik. So erschien am 1. März folgender Beitrag:
Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen CETA
(01.03.2016) „Investoren haben ein Sonderklagerecht gegen Regierungen“
Beim Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist nun der ausgehandelte Vertragstext veröffentlicht. Trotz einiger Änderungen sei aber weiter ein Sonderklagerecht von Investoren gegen Regierungen vorgesehen, sagte der Europa-Abgeordnete der Linken, Helmut Scholz, im DLF. Eine Grenze nach oben bei den Schadenersatzforderungen werde nicht gesetzt.
Helmut Scholz im Gespräch mit Jule Reimer
Zum Beitrag
Pia Eberhardt hat unlängst ihre Kritik an dieser vermeintlich neuen Form zum Ausdruck gebracht und fordert auf, „gegen diese Investor-Staat-Klagen zu handeln: durch die Aufkündigung aller bestehenden Verträge, die es Konzernen ermöglichen, vor internationalen Schiedsgerichten zu klagen, wenn Gesetze und Regulierungen ihre Profitmöglichkeiten einschränken.“ (Eberhardt 2016, S. 4).
Der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß forderte bereits im November 2015 allgemein, „den Investorschutz und die private Schiedsgerichtsbarkeit durch schlichte Streichung aus den Vertragstexten zu entfernen. […] Desgleichen müssen alle Klauseln über eine kooperative regulatorische Zusammenarbeit der Vertragspartner beseitigt werden.“ (Broß 2016, S. 10)
Die Position des Berliner Wassertischs: CETA darf nicht ratifiziert werden! CETA muss gestoppt werden!!!
Mit CETA kommt Fracking!
Die unlängst veröffentlichte Studie Wie Investorenrechte in EU-Handelsabkommen
die Energiewende blockieren zeigt, „wie die hochgefährlichen Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) klimafreundliche Gesetzgebung verhindern können. Durch entsprechende Klauseln in Handelsverträgen würde es ausländischen Unternehmen erlaubt, Regierungen vor eigens eingerichteten Schiedsgerichten wegen klima- und energiepolitischer Maßnahmen zu verklagen. Dabei betreffen 35% aller bekannten derartigen Forderungen die Bereiche Öl, Bergbau, Erdgas oder Elektrizität. Klagen im Energiesektor steigen stetig an. Vom deutschen Atomausstieg bis hin zum Fracking–Moratorium der kanadischen Provinz Quebec* – große Konzerne nutzen die unfairen Schiedsgerichtsklauseln, um praktisch jede Form progressiver Gesetzgebung zu verhindern oder deren Kosten zu sozialisieren.“ (ebd.) Wegen des Fracking-Moratoriums verklagt nun der kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine Kanada über eine Tochterfirma in den USA auf der Grundlage des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) auf 250 Millionen US$ (ZEIT, 6. März 2014). Solche Klagen drohen hierzulande, wenn CETA verabschiedet ist. Es ist bekannt, dass von kanadischer Seite gerade die Bergbauunternehmen („mining companies“) CETA vorantreiben. CEO schreibt: „Die Investitionsströme aus Kanada in die EU sind von erheblicher Bedeutung in diesen Sektoren und zahlreiche kanadische Bergbauunternehmen sind in der EU bereits an umstrittenen Projekten zur Rohstoffgewinnung beteiligt. Branchen-Insider feiern CETA bereits als ,bahnbrechendes‘ Abkommen, das ,mit weitreichenden Auswirkungen für Bergbauunternehmen‘.“ (CETA. Verkaufte Demokratie, 19.11.2014)
Wichtige Links zum Fall:
ICSID – International Center for Settlement of Investment Disputes: Lone Pine Resources Inc. v. Canada (ICSID Case No. UNCT/15/2)
Proceeding
Materials
Procedural Details
Wer Fracking verhindern will, der muss mit uns gegen die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA auf die Straße gehen – zum Beispiel auf der überregionalen Demonstration in Hannover am 23. April anlässlich des Treffens von Präsident Obama und Bundeskanzlerin Merkel bei der Hannover-Messe!
* CETA = Comprehensive Economic and Trade Agreement; Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen Kanada und Europa.
Nachtrag:
Rolf-Henning Hintze: „Abertausende Akteure könnten mit CETA klagen“. Handelsexpertin Pia Eberhardt: Neues Investitionsgericht hebt grundsätzliche Kritik am Investorenschutz nicht auf. In: Telepolis, 2.3.2016.
CETA-Verhandlungsmandat jetzt auch offiziell veröffentlicht
Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch
15.12.2015
— Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada —
Rat der Europäischen Union veröffentlicht CETA-Verhandlungsmandat offiziell – zweieinhalb Monate nach dem Leak
Die Dokumente – neben dem ursprünglichen Mandatstext von 2009 eine Ergänzung von 2011 – belegen, dass von Beginn der Verhandlungen an Wirtschaftsinteressen über Gemeinwohlinteressen gestellt wurden. So wird das europäische Vorsorgeprinzip in den Verhandlungsrichtlinien nicht einmal erwähnt. Investorenschutzklauseln spielten für die Aufnahme der Verhandlungen keine Rolle, 2011 wurden sie als verbindliche Zielvorgabe aufgenommen – wohingegen das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards festzusetzen, als unverbindliche Randnotiz im Mandat steht. Zudem werfen die Dokumente ein Licht darauf, wie sehr die Europäische Kommission bemüht ist, eine Abstimmung über CETA in den nationalen Parlamenten zu verhindern, indem das Abkommen als reiner EU-Vertrag eingestuft werden soll.
Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, erklärte: „Das Mandat zeigt, dass die Kommission im Unterschied zum Rat das CETA-Abkommen nicht für ein Abkommen hält, dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Es ist zu befürchten, dass die Kommission weiterhin die Mitgliedsstaaten und damit die nationalen Parlamente umgehen will.“
Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch, sagte: „Die Debatte über CETA wird verlogen geführt. Von Anbeginn der Verhandlungen wurden Gemeinwohlinteressen stiefmütterlich behandelt und den Wirtschaftsinteressen untergeordnet.“
In Kenntnis der Mandatstexte erscheint die Debatte um den Investorenschutz in neuem Licht. Anders als beim Mandat für das geplante EU-US-Abkommen TTIP erklärt das CETA-Mandat Schiedsgerichte nicht zum „Sollte“-, sondern zum „Muss“-Ziel. So heißt es in der ergänzten Mandatsfassung von 2011: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau diese zwingend durchzusetzen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte zuletzt einen Vorschlag für einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte ausschließlich auf TTIP bezogen, Änderungen bei CETA jedoch nicht vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens. Für die Aufnahme der Verhandlungen spielte dieser Bereich ohnehin noch gar keine Rolle und wurde erst 2011, nachdem die EU die Zuständigkeit für die Investitionspolitik von den Mitgliedstaaten erhalten hatte, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als die zitierte verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen. Auf dieses „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags verweisen.
Links:
- Offizielle Veröffentlichung des Mandats durch den Rat:
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/12/15-eu-canada-trade-negotiating-mandate-made-public/ - Geleaktes CETA-Mandat:
www.ceta-leak.foodwatch.de
TTIP & CETA: Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet
Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet
Von Erich Möchel
Anlässlich der Reformpläne der EU-Kommission für den umstrittenen Investorenschutz in TTIP sorgt sich Europas Großindustrie öffentlich um Kleinbetriebe.
Zum Beitrag
Bis zum 6. Oktober kann noch die EBI StopTTIP/StopCETA unterzeichnet werden!!!
No2ISDS! Klagen auf Investorenschutz eskalieren
Klagen auf Investorenschutz eskalieren
Von Erich Möchel
Neben dem Verfahren der Eigentümer der Meinl Bank gegen Österreich wurden aktuell über 20 weitere Investorenschutzprozesse bei der Weltbank eingeleitet.
Das Verfahren der Eigentümer der Meinl-Bank gegen die Republik Österreich, das am 30. Juli vor einem Schiedsgericht der Weltbank begonnen hat, ist nur eines von vielen Investorenschutzverfahren (ISDS), die gerade schlagend werden. Am selben Tag, als das Verfahren der in Malta ansässigen holländischen Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij Far East gegen Österreich eröffnet wurde, startete auch der von einem kanadischen Bergbaukonzern angestrengte Schlichtungsprozess gegen Rumänien. […]
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Quellen:
Die Klage Meinl-Bank gegen Österreich: B.V. Belegging-Maatschappij “Far East” v. Republic of Austria (ICSID Case No. ARB/15/32)
Die Klage Gabriel Resources gegen Rumänien: Gabriel Resources Ltd. and Gabriel Resources (Jersey) v. Romania (ICSID Case No. ARB/15/31)
Die Klage von EON gegen den Staat Österreich wurde am 10. August bei der Weltbank registriert: E.ON SE, E.ON Finanzanlagen GmbH and E.ON Iberia Holding GmbH v. Kingdom of Spain (ICSID Case No. ARB/15/35)
Die EU-Kommission will CETA bis Ende Juli unterschriftsreif haben
Heise online
24.06.2015
Freihandelsabkommen CETA fast fertig, TTIP nicht so bald
Das besonders umstrittene Freihandelsabkommen TTIP wird wohl nicht so schnell geschlossen werden können, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und hofft auf nächstes Jahr. CETA könnte schneller gehen.
Die EU-Kommission will ihr Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) bis Ende Juli unterschriftsreif haben.
Zum Artikel
Investorenschutz. Profit [unter anderem für Veolia] als höchstes Rechtsgut.
Le Monde diplomatique
13.06.2014
Profit als höchstes Rechtsgut
Von Benoît Bréville und Martine Bulard
Bislang geht der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens. Nach den [TTIP-]Tafta-Regeln wird es alle treffen. Das in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro.
Ein weiterführender Link:
Cases and Regulatory Impacts
„Foreign investors have sued governments in numerous cases under investment treaties and investment contracts. These lawsuits give rise to debate because of their potential impacts on government decision-making, their cost, and the manner in which they are decided.
Known cases, up to May 2010, can be searched in the IIAPP database. The database provides descriptive information and points to avenues for further research on particular cases. Information in the database is not comprehensive because international investment arbitration in some forums is highly confidential and because the database does not include arbitrations under investment contracts. […]“