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Bundesweiter dezentraler Aktionstag am 12. Oktober 2019: „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

Im Rahmen der europaweiten Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“ fand am 12. Oktober 2019 ein dezentraler Aktionstag in ganz Deutschland statt. Zivilgesellschaftliche Organisationen, lokale Bündnisse, Gewerkschaften und soziale Bewegungen waren dazu aufgerufen, sich dem Aktionstag anzuschließen. Gemeinsam setzten wir ein starkes Zeichen gegen Sonderklagerechte für Konzerne, die Umwelt-, Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards bedrohen und demokratische Handlungsspielräume einschränken.

Gefordert wurde unter anderem, das Abkommen EU mit Kanada – CETA – nicht zu ratifizieren! Außerdem: Keine neuen Abkommen mit Sonderklagerechten abschließen! Konzerne zur Verantwortung ziehen!

Samstag, 12.10.2019
Zeit: 11:00 Uhr
Vor dem Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

Der Aktionstag steht im Kontext einer europaweiten Aktionswoche vom 11.-19. Oktober 2019. In diesem Zeitraum kommen Vertreter*innen von Staaten aus der ganzen Welt zu zwei wichtigen Verhandlungen zusammen: In Genf verhandeln sie über ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das Konzerne für ihre Vergehen haftbar machen würde (UN Binding Treaty) – während sie gleichzeitig in Wien darüber sprechen, wie das ungerechte System der Sonderklagerechte für Konzerne weltweit ausgebaut werden kann. Ein idealer Zeitpunkt, um gegen die Macht der Konzerne zu protestieren!

Zum Beitrag auf der Website von GerechterWelthandel

Folgende Klagen wurden vorgestellt:
Vattenfall vs Deutschland
Chevron vs Ecuador
Eco Oro vs. Kolumbien
Gabriel Resources vs. Rumänien

Welt-Anti-Chevron-Tag: Offener Brief an den Präsidenten von Ecuador

Offener Brief an den Präsidenten von Ecuador
Zum Fall Chevron-Texaco in Ecuador

21. Mai 2019

Sehr geehrter Herr Präsident Lenín Boltaire Moreno Garcés,

als Teil der Zivilgesellschaft mit einer Vielzahl von sozialen Organisationen, die sich für Menschenrechte und soziale, wirtschaftliche und ökologische Gerechtigkeit einsetzen, wenden wir uns mit großer Sorge über die Situation im Fall Chevron-Texaco im ecuadorianischen Amazonasgebiet an Sie.

Dieser Fall ist ein klarer Beweis dafür, wie Strukturen funktionieren, die darauf abzielen, für transnationale Unternehmen Straffreiheit auf der ganzen Welt zu gewährleisten. Obwohl von allen Gerichtsinstanzen Ecuadors bestätigt, wurde nach 25 Prozessjahren das Urteil, das Chevron (ehemals Texaco) verpflichtete, 9,5 Milliarden Dollar für die Behebung der angerichteten Umweltschäden zu zahlen, bis heute nicht vollstreckt. Um die Vollstreckung zu verhindern, zog Chevron alle seine Vermögenswerte aus Ecuador zurück. Infolgedessen mussten die Betroffenen ausländische Gerichte (in Argentinien, Brasilien und Kanada) anrufen, um die Strafe amtlich zu bestätigen und zu vollstrecken, was bisher jedoch ohne Erfolg blieb. Unterdessen leiden nach wie vor Zehntausende von Betroffenen unter schweren gesundheitlichen Folgen. Die Krebsrate in den verschmutzten Regionen ist 8 bis 10 mal höher im Vergleich mit dem nationalen Durchschnitt. Im Boden befinden sich mehr als 880 mit Rohöl gefüllte Gruben, die von Texaco – nur teilweise oder gar nicht gereinigt – verlassen wurden, Flüsse im Amazonasgebiet, eine der an biologischer Vielfalt reichsten Regionen der Welt, sind weiterhin mit Kohlenwasserstoffsedimenten gefüllt und durch Ölverschmutzungen verunreinigt. Seit mehr als 40 Jahren werden diese Auswirkungen nicht ausreichend behoben. Die vom Konzern verursachte kriminelle Umweltverschmutzung bleibt weiterhin bestehen.

Schlimmer noch, im Jahr 2009 verklagte Chevron den ecuadorianischen Staat vor dem Den Haager Schiedsgericht und beantragte den Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus (ISDS). Die Ölgesellschaft forderte nicht nur wirtschaftlichen Ausgleich, sondern auch, dass das Tribunal in die ecuadorianische Justiz selbst eingreift. Im August 2018 entschied das Schiedsgericht zugunsten von Chevron und verurteilte Ecuador dazu, dem transnationalen Unternehmen einen noch unbekannten Betrag zu zahlen. Er wies die ecuadorianische Regierung auch an, die Vollstreckung der von den ecuadorianischen Gerichten verhängten Strafen zu verhindern. Diese Anweisungen sind verfassungswidrig und in Ecuador nicht anwendbar. Würde die Regierung diesen Schiedsspruch anwenden, würde sie gegen ihre eigene Verfassung verstoßen, die Rechte der 30.000 Betroffenen aufheben und die Interessen von Chevron offen vertreten. Eine solche Entscheidung würde daher einen gefährlichen Präzedenzfall auf internationaler Ebene schaffen, der andere ähnliche Schiedsgerichte dazu verleiten könnte, sich über die nationalen Gerichte zu stellen und damit die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.

Herr Präsident, heute leitet Ihre Regierung den Prozess zur Einführung des UN-Binding Treaty über transnationale Unternehmen und Menschenrechte, der der Straffreiheit von Unternehmen ein Ende setzen könnte und der im Menschenrechtsrat verhandelt wird. Es sei daran erinnert, dass dieser Vertrag einer Forderung von Millionen von Menschen nachkommt, die sich in Hunderten von sozialen und umweltorganisationen Organisationen, Gewerkschaften und betroffenen Gemeinschaften auf der ganzen Welt zusammen geschlossen haben.

Heute gibt es eine wachsende internationale Mobilisierung der Bevölkerung gegen das ISDS-System. Als Beweis dafür wurden in den letzten Tagen mehr als eine halbe Million Unterschriften von EU-Bürger*innen an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission übermittelt, in denen die Europäische Union aufgefordert wurde, jegliche Form von Schiedgerichen (ISDS, ICS, MIC) abzulehnen und den UN-Binding Treaty sowie andere Normen zur Verpflichtung transnationaler Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte zu unterstützten.

Sehr geehrter Herr Präsident, wir möchten Sie daran erinnern, dass der erwähnte Fall keine Ausnahme ist. Chevron hat in anderen Ländern soziale und ökologische Auswirkungen verursacht, zum Beispiel durch die Ausbeutung von Fracking-Projekten in Argentinien, die die indigenen Gemeinschaften der Mapuche ernsthaft treffen. Darüber hinaus haben Ölkonzerne wie Chevron eine starke und direkte Verantwortung für den Klimawandel, der heute zu Hunderttausenden von Opfern führt, zur Vertreibung von Millionen von Menschen aus ihren Häusern, zu Klimaflüchtlingen und nicht zuletzt dazu, den gesamten Planeten in die größte je gekannte Umweltkrise zu stürzen.
Herr Präsident, wir sagen Ihnen, dass wir nicht verstehen, welche Richtung Ihre Regierung in diesem Fall einschlägt. Wir erinnern Sie daran, dass es die Pflicht aller Staaten ist, die Menschenrechte ihrer Bevölkerung vor Verletzungen durch Dritte zu schützen.

Wir fordern Sie auf, sich nicht dem Druck der Regierung der Vereinigten Staaten oder von Chevron zu beugen und den Rechten der Ecuadorianer*innen, im Einklang mit der Verfassung von Ecuador, Vorrang einzuräumen. Wir bitten Sie, sich nicht in den Rechtsstreit zwischen den betroffenen Gemeinschaften, die sich in der UDAPT (Union of Affected by Chevron-Texaco Oil Operations) und auf internationaler Ebene zusammengeschlossen haben, einzumischen und im Gegenteil, den indigenen und bäuerlichen Gemeinschaften Ihre Unterstützung und Ihren Schutz anzubieten. Respektieren Sie ihre Rechte und schützen Sie sie vor den Übergriffen transnationaler Unternehmen, darum bitten wir Sie.

Wir verfolgen weiterhin aufmerksam den Fortgang des Chevron-Falls in Ecuador. Darüber hinaus mobilisieren wir heute, am 21. Mai, dem Welt-Anti-Chevron-Tag, massiv in verschiedenen Regionen und Ländern, um die Straffreiheit von Unternehmen zu verurteilen und unsere Solidarität mit den betroffenen Gemeinschaften zum Ausdruck zu bringen. weiterlesen

Pressemitteilung zum globalen Anti-Chevron-Tag am 21. Mai 2019

Massive Antwort der internationalen Zivilgesellschaft am globalen Anti-Chevron Day

PRESSEMITTEILUNG

Amsterdam/Genf/Quito 21. Mai 2019

Mehr als 260 Organisationen, Netzwerke, Gewerkschaften und soziale Bewegungen weltweit, die über 280 Millionen Menschen vertreten, verurteilen die Straffreiheit von Chevron in Ecuador und bitten den Präsidenten von Ecuador in einem offenen Brief, den Fall Chevron zugunsten der indigenen Gemeinschaften zu unterstützen.

Nach 25 Jahren Prozessführung zur Behebung der größten Umweltkatastrophe im ecuadorianischen Amazonasgebiet, gewann eine Koalition mit über 30.000 indigenen Bewohnern ihre Klage gegen den Ölriesen Chevron. Das Unternehmen weigerte sich jedoch stets zu zahlen und nutzte erfolgreich das System des Investor State Dispute Settlement (ISDS, Abkürzung auf Englisch) gegen den Staat. Mehr als 260 Organisationen, soziale Bewegungen und Gewerkschaften weltweit, die mehr als 280 Millionen Menschen vertreten, verurteilen die Straffreiheit des Unternehmens und fordern die ecuadorianische Regierung auf, sich nicht in den Prozess zwischen den Gemeinschaften der UDAPT (Vereinigung der von Texcao Betroffenen) und des transnationalen Unternehmens einzugreifen und sich für die betroffenen Gemeinschaften einzusetzen.

Der Fall der UDAPT (Vereinigung der von Texaco Betroffenen) gegen Chevron (früher Texaco) stellt den größten Umweltprozess weltweit dar. Infolge einer Klage, die im Namen von 30.000 Indigenen und Bauern aus Ecuador 1993 eingereicht wurde, wurde Chevron (ehemals Texaco) im Jahr 2011 zu einer Zahlung von 9,5 Milliarden US-Dollar verurteilt, ein Betrag, der für die Beseitigung der zwischen 1964 und 1992 im ecuadorianischen Amazonasgebiet entstandenen Umwelt-, Kultur- und Sozialschäden verwendet werden soll. Im Jahr 2018 gewann Chevron jedoch vor dem Ständigen Schiedshof in Den Haag mittels ISDS eine Klage gegen Ecuador mit dem Argument, der Staat habe gegen die bilateralen Investitionsabkommen mit den Vereinigten Staaten verstoßen. Die Schiedsrichter ordneten den ecuadorianischen Staat an, Chevron eine finanzielle Entschädigung zu zahlen und das Urteil zugunsten der betroffenen Gemeinschaften aufzuheben, was bedeutet, dass der Staat gegen seine eigene Verfassung verstoßen sollte. Dies wäre ein gefährlicher internationaler Präzedenzfall, da es ein Schiedsgericht über nationale Gerichte stellt.

Die «Global Campaign to Reclaim Peoples Sovereignty, Dismantle Corporate Power and Stop Impunity» hat in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Europäischen Kampagne « Menschenrechte schützen, Konzernklagen stoppen- Stopp-ISDS » und anderen internationalen Netzwerken, in enger Abstimmung mit der Vereinigung der von Texaco-Chevron Betroffenen in Ecuador (UDAPT) eine Initiative eingeleitet, durch die mehr als 260 Organisationen, Sozialbewegungen und Gewerkschaften, in einem Brief den ecuadorianischen Präsidenten Lenin Moreno bitten, den Schiedsspruch zugunsten von Chevron abzulehnen und stattdessen bei den betroffenen Gemeinschaften zur Seite zu stehen. Am 21. Mai, dem Globalen Anti-Chevron-Tag, zur Unterstützung der grossen in Ecuador organiserten Mobilisation durch die betroffenen Gemeinschaften, werden lokale Gruppen in Europa, Lateinamerika und den Vereinigten Staaten mobilisiert und den Brief an die ecuadorianischen Regierungsvertreter übergeben. Das Schreiben prangert die Straflosigkeit von Chevron in Ecuador und anderen Ländern (Argentinien, Brasilien, Kazakstan, USA und Indonesien) an und weist auch auf die gravierenden Auswirkungen von Ölgesellschaften wie Chevron auf den globalen Klimawandel hin. Das Ecuadorianische Volk und Organisationen auf der ganzen Welt werden sich gegen ISDS-Fälle wie den Fall Chevron gegen Ecuador steelen und die Ausarbeitung eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments für transnationale Unternehmen und Menschenrechte bei den Vereinten Nationen unterstützen.

Pablo Fajardo (UDAPTs Hauptanwalt) erklärte: «Nach 15 Jahren Rechtsstreit in Ecuador hat die gesamte ecuadorianische Justiz aufgrund der Rechtsstaatlichkeit das Urteil gegen die Ölgesellschaft vollständig ratifiziert. Doch Chevron beabsichtigt die Betroffenenen, durch das ISDS-System daran zu hindern, Gerechtigkeit zu erlangen. Für uns ist das ISDS-System zum Haupthindernis für den Zugang zur Justiz für alle geworden, deren Menschenrechte durch Konzernen verletzt werden.»

Das ISDS-System ermöglicht es ausländischen Investoren, Länder zu verklagen, wenn ihre Politik ihren erwarteten Gewinnen im Wege steht. Viele dieser Fälle werden von Gas- und Erdölunternehmen gegen Staaten eingereicht, die versuchen, Richtlinien zum Schutz ihrer Bürger und der Umwelt umzusetzen. Für die betroffenen Gemeinschaften in diesen Ländern hat es sich dort als fast unmöglich erwiesen, diese Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu machen. In Europa hat eine laufende zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen ISDS eine halbe Million mehr als Unterschriften erhalten.

 

Für mehr Informationen: http://www.udapt.org/21-mayo-2019/

Brief an die ecuadorianische Regierung: http://www.udapt.org/movilizacion-internacional/

Informationsflyer: https://www.stopcorporateimpunity.org/21st-may-the-global-antichevron-day-of-action-is-coming/

Global campaign: https://www.stopcorporateimpunity.org/binding-treaty-un-process/

Kampagne ISDS: https://stopisds.org/de/

Fotos von Mobilisierungen vom 21. Mai: https://flic.kr/s/aHsmDz3XE3

#AntiChevron #BindingTreaty #StopISDS

Zum Weltwassertag: Wasser schützen – Konzernklagen stoppen! #StopISDS

Netzwerk Gerechter Welthandel

Beitrag zum Weltwassertag am 22.3.2019

Handels- und Investitionsschutzabkommen verleihen internationalen Konzernen das Recht, Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Gesetze Konzerninvestitionen schädigen. Aktuelle Schadensersatzforderungen richten sich beispielsweise gegen den deutschen Atomausstieg (Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland) oder gegen die Verpflichtung von Konzernen, für Umweltschäden zu haften (Chevron vs. Ecuador).

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 1)

Doch immer wieder geht es in diesen Klagen auch um die Wasserversorgung, den bezahlbaren Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Beispielsweise bei einer Klage des französischen Wasserkonzerns Suez gegen Argentinien: Ein von Suez geführtes Konsortium hatte 1993 die Konzession für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Großraum Buenos Aires erhalten. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich, Wasserpreise wurden erhöht. Anfang der 2000er Jahre war Argentinien durch die Finanzkrise zu einer Krisenpolitik gezwungen, unter anderem wurden die Preise für die Energie- und Wasserversorgung eingefroren und die Währung entwertet. 2006 kündigte Argentinien den Konzessionsvertrag vorzeitig und beauftragte wieder ein öffentliches Unternehmen mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Doch Suez verklagte Argentinien auf Grundlage bilateraler Investitionsschutzabkommen, die das Land mit Frankreich und Spanien abgeschlossen hatte. Im April 2015 gab das Schiedsgericht dem Konzern recht und verurteilte Argentinien zur Zahlung von fast 405 Millionen US-Dollar Schadensersatz.

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 2)

In einem weiteren ähnlichen Fall ging es um die Wasserversorgung in der argentinischen Stadt Santa Fe, auch hier wurde das Land – mitten in der Wirtschaftskrise – zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 225 Millionen US-Dollar verurteilt.

Aktion am 22.3.2019 (Foto: Uwe Hiksch)

 

ISDS-Fall. Kanadischer Konzern verklagt Kanada wegen Fracking-Moratorium

Auch wenn Regierungen gegen Wasserverschmutzung vorgehen, drohen Schiedsgerichtsklagen. Die Regierung der kanadischen Provinz Québec beispielsweise verhängte 2011 ein Moratorium auf Fracking, da sie eine Verschmutzung des Sankt-Lorenz-Strom nicht ausschließen konnte. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine Resources Inc. reichte daraufhin eine Investor-Staat-Klage bei einem internationalen Schiedsgericht ein und fordert Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen  kanadische Dollar (rund 168 Millionen Euro). Rechtliche Grundlage war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Da die Sonderklagerechte nur von ausländischen Konzernen genutzt werden können, reichte Lone Pine Resources die Klage über eine Tochtergesellschaft im US-Steuerparadies Delaware ein.

ISDS-Fall. Niederländische Konzern United Utilities verklagt Republik Estland

In einem weiteren ISDS-Fall klagt der niederländische Konzern United Utilities (Tallinn) B.V. gegen die Republik Estland, da die staatlichen Regulierungsbehörden eine weitere Erhöhung der Wasserpreise im Jahr erstmalig 2011 ablehnten. Für die Sicherstellung bezahlbarer Wasserversorgung soll Estland nun Schadensersatz von über 90 Millionen Euro zahlen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, und da es auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden – zwei EU-Mitgliedsstaaten – basiert, ist auch fraglich ob es jemals zu einem gültigen Schiedsspruch kommen wird: Denn im März 2018 hat der Europäische Gerichtshof diese Abkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.

Diese Fälle zeigen, dass Investitionsschutz auch eine Gefahr für die Versorgung mit bezahlbarem und sauberem Wasser darstellt. Dass aufgrund des EuGH-Urteils alle Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten beendet werden müssen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – doch nicht genug. Wir fordern eine Beendigung aller Investitionsschutzabkommen, um das Recht auf Wasser sicherstellen zu können und Regulierung im öffentlichen Interesse auch in anderem Bereichen zu ermöglichen.

Unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet die aktuelle europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“.

Beitrag hier.

 

Literatur u.a.:

Prof. Ruth Laskowski: Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen
Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch
Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDSSchiedsgerichtsverfahren
und Haftungsfragen. 2016. (pdf)

 

Aktionstag gegen CETA in Berlin und 40 weiteren Städten


Pressemitteilung, 1. Oktober 2018

* Breites Bündnis forderte Nicht-Ratifizierung des Abkommens und gerechte Handelspolitik *

* Weitere Proteste am kommenden Samstag in Baden-Württemberg und Bayern *

In Berlin und etwa 40 weiteren Städten bundesweit haben am Wochenende Aktive aus regionalen Initiativen, Verbänden und Gewerkschaften gegen das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) protestiert. Die Aktionen fanden im Rahmen des bundesweiten Aktionstags gegen CETA statt, zu dem das Netzwerk Gerechter Welthandel aufgerufen hatte.

Wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen wurden insbesondere die Landesverbände von Bündnis90/Die Grünen und der Linkspartei dazu aufgefordert, im Falle einer Regierungsbeteiligung dafür zu sorgen, dass das jeweilige Bundesland im Bundesrat gegen CETA stimmt oder sich enthält. Beide Parteien haben sich auf Bundesebene klar gegen das Abkommen ausgesprochen. Lokale Bündnisse aus zehn bayerischen und sechs hessischen Städten haben sich mit Infoständen, Kundgebungen, Demonstrationen und kreativen Aktionen am Aktionstag beteiligt. So wurde in Nürnberg eine Anti-CETA Theater-Performance aufgeführt und in Frankfurt/Main wurden die Statuen bekannter Persönlichkeiten mit Botschaften gegen CETA ausgestattet.

Auch in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein fanden Aktionen statt. In Karlsruhe zog eine Demonstration durch die Innenstadt, gefolgt von Kundgebungen und Live-Musik.

Berlin: Demonstration vor den Landesvertretungen

Am Sonntag demonstrierten über 150 Personen im Berliner Regierungsviertel. Dazu erklärt Uwe Hiksch von den NaturFreunde Deutschlands: „Gemeinsam sind wir mit Pauken und Trompeten zu den Landesvertretungen der Bundesländer gezogen, in denen Bündnis 90/Die Grünen regieren und bisher keine klare Aussage zur Ablehnung von CETA im Bundesrat getätigt haben. Wir erwarten von diesen Landesregierungen, dass sie im Bundesrat dem CETA-Vertrag nicht zustimmen. Deshalb haben wir mit unserer Lärmdemo einen hörbaren Weckruf an die Grünen geschickt.”

Baden-Württemberg: Protest beim Grünen-Delegiertenkongress

Weitere Aktionen gegen CETA wird es am kommenden Samstag geben. In München beteiligen sich Aktivist*innen an der „Mia ham`s Satt“-Demonstration für bäuerliche Landwirtschaft. In Konstanz, wo die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis90/Die Grünen stattfindet, wird eine Kundgebung mit Unterschriftenübergabe an die Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand stattfinden. Dazu Ludwig Essig vom Greenteam Schwabenpower: „Unser Ziel ist es, die Grünen von Baden-Württemberg freundlich aber bestimmt an ihr Versprechen zu CETA zu erinnern. Wir fordern sie dazu auf, auch in Regierungsverantwortung zu ihren Positionen zu stehen. CETA ist eine Gefahr für unsere Demokratie, unsere Umwelt und den Rechtsstaat; damit ist CETA ein umfassendes Abkommen, das sicher vieles ist – aber nicht grün!“

CETA trat am 21. September 2017 zu großen Teilen vorläufig in Kraft, für die vollständige Ratifizierung ist jedoch die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten notwendig. weiterlesen

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! unterstützt den dezentralen CETA-Aktionstag

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen

Pressemitteilung

Berlin, 30.09.2018

Wir sind dabei: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! unterstützt den dezentralen CETA-Aktionstag

+ Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! nimmt mit der Aktion „Mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA im Bundesrat stoppen!“ am Aktionstag gegen CETA teil. (Achtung in Berlin am 30. September)

+ Befürchtet werden Einschränkungen der demokratischen Souveränität sowie der Abbau von Sozial- und Umweltstandards.

+ Die Initiatoren sind zuversichtlich, CETA spätestens im Bundesrat stoppen zu können.

Berlin, 30. September 2018. Bundesweit findet der dezentrale CETA-Aktionstag des Netzwerks „Gerechter Welthandel“ gegen das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) statt. Mit dabei ist auch das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“. CETA wird bereits vorläufig angewandt, muss jedoch noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden – unter anderem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat.

Ziel des Aktionstages ist es, ein deutliches Zeichen für einen Kurswechsel in der Handelspolitik zu setzen. Dafür werden in ganz Deutschland kreative Aktionen und Kundgebungen gegen CETA und andere neoliberale Handelsabkommen durchgeführt. Sowohl BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN als auch die LINKSPARTEI haben sich auf Bundesebene gegen CETA ausgesprochen. Dementsprechend ist zu erwarten, dass sie im Bundesrat bei Regierungsbeteiligung gegen das Abkommen stimmen oder sich enthalten. Auf diesem Wege wäre CETA noch gegen die Mehrheit der großen Koalition zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund zieht das Berliner Netzwerk vor die Vertretungen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Bayern, um ein eindeutiges lautstarkes Signal mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA im Bundesrat stoppen! an die Landesregierungen mit grüner Beteiligung zu senden.

Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch: „Mit Abkommen wie CETA wird die Wasserwirtschaft auf lange Sicht dem Profitinteresse von Investoren unterworfen. Wenn CETA erst einmal ratifiziert wurde, wird es schwieriger werden, einen vorsorgenden, nachhaltigen Gewässer- und Trinkwasserschutz umzusetzen. Das müssen wir verhindern!“

Ingo Junge von Greenpeace Berlin: „Statt Handelsabkommen wie CETA und TTIP brauchen wir einen fairen und nachhaltigen Welthandel. Nur so können wir die Probleme in dieser Welt wie den Klimawandel gemeinsam lösen.“

Carmen Schultze, BUND LV Berlin: „Handelsabkommen wie CETA sind das Einfallstor für Hormonfleisch und Gentechnik in Lebensmitteln in Europa. Sie geben der Agrar- und Chemieindustrie noch mehr Einfluss und behindern die notwendige Agrarwende.“

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Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Weitere Informationen finden Sie hier: www.ceta-aktionstag.de und www.stoppt-ttip-berlin.de

Kontakt:
Uwe Hiksch, Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands
0176- 62 01 59 02 und hiksch@naturfreunde.de

Carmen Schultze, BUND Berlin
0179 – 593 59 12 und carmen.schultze@bund-berlin.de

Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch
0157 – 71 31 22 56 und sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info

Warnung vor CETA! Kanadische Bergbauunternehmen verklagen Kolumbien wegen eines Bergbauverbots in einem Gebiet, das einen Großteil der Wasserversorgung abdeckt

Bilateral.org
23.4.2018
(Aus dem Englischen frei übersetzt durch den Berliner Wassertisch)

Auf der Basis des Kanada-Kolumbien-Abkommens verklagen drei kanadische Bergbauunternehmen das Land Kolumbien wegen eines Bergbauverbots vor dem internationalen Schiedsgericht.

Die Entscheidung Kolumbiens, Bergbauaktivitäten im Páramos, einem Gebiet von ökologisch sensiblen Feuchtgebieten, die etwa 70% der Wasserversorgung des Landes abdecken, zu verbieten, hat bisher zu drei Schiedsverfahren von drei verschiedenen Bergbauinvestoren geführt. Grundlage dafür ist das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und Kolumbien.

Das kanadische Bergbauunternehmen Eco Oro hat nun seine ISDS-Schadensersatzklage gegen ein kolumbianisches Gericht wegen des Verbots eingereicht. Es fordert 764 Millionen Dollar Entschädigung. Finanziert wird die Klage von dem Hedgefond Amber Capital.

Im Anschluss reichten zwei weitere Bergbauunternehmen Klagen ein: Red Eagle und Galway Gold Inc. Nach der Entscheidung der kolumbianischen Regierung, alle Bergbauaktivitäten in der Region zu verbieten, musste Galway Gold die „Reina de Oro-Operation“ einstellen. Red Eagle betreibt in der gleichen Region Bergbau.

Sowohl Galway Gold als auch Red Eagle haben am 18. April beim internationalen Schiedsgerichtshof in Washington (ICSID) ihre Klagen eingereicht. Beide werden durch die Anwaltskanzlei Clifford Chance in Washington vertreten.

Originalartikel hier

Kommentar Berliner Wassertisch: Solche Klagen werden hierzulande mit CETA wahrscheinlich. CETA muss gestoppt werden! Für den Schutz des Wassers! Pervers ist, dass Hedgefonds mit solchen Prozessen spekulieren. Verlierer bei diesen zeit- und kostenintensiven Gerichtsverfahren ist immer das Land – selbst wenn es gewinnt.

Wir verweisen hier noch einmal auf die wichtige Studie: Profit durch Un-Recht. Wie Kanzleien, SchiedsrichterInnen und Prozessfinanzierer das Geschäft mit dem Investitionsschutz befeuern
November 4th 2014 International trade

Ein kleiner Club aus internationalen Anwaltskanzleien, SchiedsrichterInnen und spekulativen Prozessfinanzierern befeuert weltweit Investorenklagen gegen Staaten, die SteuerzahlerInnen Milliarden kosten und Regulierungen zum Wohl der Allgemeinheit verhindern. Das zeigt eine neue Studie vom Transnational Institute und Corporate Europe Observatory.

https://corporateeurope.org/de/international-trade/2014/11/profit-durch-un-recht

Die Studie als pdf

Webinar mit Prof. Krajewski: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik

Einladung zum Webinar

Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Montag, 19.3.2018, 17–18 Uhr
Anmeldung: hier

PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung laden herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein.

Zum Hintergrund:

Am 6. März wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes veröffentlicht, das besagt, dass die im Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden enthaltene Schiedsklausel nicht mit Unionsrecht vereinbar sei. Die Pressemitteilung des EUGH als pdf.

Somit hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

PowerShift hat hierzu eine Publikation mit Prof. Dr. Markus Krajewski veröffentlicht, die einen tieferen Einblick in den Fall gewährt. Abzurufen online als pdf.

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Ein ausführlicher Blick in die Details des Achmea-Urteils und seine Folgen wollen wir auch am Montag im Rahmen des Webinars mit Prof. Dr. Markus Krajewski werfen.

Montag, 19.3.2018 von 17 – 18 Uhr

Bitte meldet euch über den diesen Anmeldelink schnell an

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Die Teilnahme ist offen und kostenfrei. Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Webinar.

Webinar: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik
Referent: Prof. Dr. Markus Krajewski (Uni Erlangen-Nürnberg)
VeranstalterInnen: PowerShift e.V. / Forum Umwelt und Entwicklung

Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.

Bitte beachtet die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Webinar!
Eine Teilnahme ist über den eigenen Webbrowser möglich – oder durch Download der entsprechenden Webinar-Anwendung.
Weitere Infos hier: Systemanforderungen anzeigen

Zum Beitrag

Das Achmea Urteil des EuGH: Konzernklagerechte in EU verstoßen gegen EU-Recht!

Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Autor: Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg )

Berlin, März 2018 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. März 2018 in der Rechtssache Achmea klargestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs), die über eine Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) verfügen, gegen EU-Recht verstoßen. Dies wird Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag und Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) haben. Vor diesem Hintergrund dürfte CETA nicht ratifiziert werden und alle anderen EU-Abkommen mit entsprechenden Streitbeilegungsklauseln nach dem derzeitigen Stand nicht unterzeichnet oder weiterverhandelt werden. Dies bringt neuen Schwung in den Kampf gegen die Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in den Handelsverträgen der EU.

Mehr hier

Download: Krajewski, M. (2018): Die Auswirkungen des Achmea-Urteils des EuGH auf die EU-Investitionspolitik

Gutachten EuGH: Das Freihandelsabkommen mit Singapur kann in seiner derzeitigen Form nicht von der Europäischen Union allein geschlossen werden

www.curia.europa.eu
Presse und Information
Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 52/17
Luxemburg, den 16. Mai 2017
Gutachten 2/15

Das Freihandelsabkommen mit Singapur kann in seiner derzeitigen Form nicht von der Europäischen Union allein geschlossen werden

Die Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten fallen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union, so dass das Abkommen in unveränderter Form nicht ohne die Mitwirkung der Mitgliedstaaten geschlossen werden kann weiterlesen

„Goldgrube Konzernklage“: deutsche Fassung der Studie über den Fall Roşia Montană

„Goldgrube Konzernklage“ In Roşia Montană könnte sich ein Bergbaukonzern dank einer Investor-Staat-Klage eine goldene Nase verdienen

Die neuerschienene deutsche Fassung der Studie von Pia Eberhardt.

Hrsg. von Corporate Europe Observatory (CEO), The Independent Center for the Development of Environmental Resource (CIDRM), Mining Watch Romania, Alburnus Maior, PowerShift & dem Forum Umwelt & Entwicklung. Berlin, April 2017

Zum Inhalt:

Mit einer Investor-Staat-Klage versucht der kanadische Bergbaukonzern Gabriel Resources, seine Pläne für eine illegale und potentiell hochgiftige Gold- und Silbermine im rumänischen Roşia Montană durchzusetzen. Das Projekt stößt seit 16 Jahren auf starken Widerstand bei den Menschen vor Ort und liegt auf Eis, nachdem rumänische Gerichte mehrere bereits erteilte Genehmigungen als rechtswidrig aberkannt haben. Nun verklagt Gabriel Resources Rumänien wegen angeblicher Verzögerungstaktiken vor einem internationalen Schiedsgericht – eine juristische Hintertür, die dem Konzern Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe aus Steuergeldern einbringen könnte.

Das Verfahren gibt einen Vorgeschmack auf jene Klagewelle, die auf die EU-Mitgliedsstaaten zurollen könnte, wenn Handelsabkommen wie das EU-Kanada CETA in Kraft treten.

pdf

Europäischer Gewerkschaftsbund (ETUC): CETA muss verbessert werden

syndicatETUC assessment on the EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)

Statement approved at the Executive Committee 14-15 December 2016

  1. With our capacity for mobilising, European and Canadian trade unions had an influence at the concluding stage of the CETA negotiations. The final version of the agreement does not take account of all our concerns, but improvements have been achieved, particularly about protection of public services, labour rights and the environment. Now it is time for the European trade unions to continue acting and lobbying, together with the Canadian trade unions and the international trade union movement, to further improve CETA and push for a progressive global trade agenda.
  2. When the full text of CETA was released in February 2016, the ETUC and Canadian Labour Congress thoroughly analysed the deal. The two organisations jointly came to the conclusion that it was not a good deal for workers, and mobilised together with their affiliates and in alliance with a number of civil society organisations, in order to ‘restart a transparent negotiating process aimed at introducing in CETA binding and enforceable provisions that can really address and resolve the concerns that ETUC and CLC have raised’ (from the ‘ETUC and CLC statement on CETA’ adopted on 28 October 2016)[1].
  3. Despite massive public protests and expert testimony on negative impacts of the agreement, governments in Canada and Europe initially rushed to implement CETA. But thanks to mobilising and lobbying of the ETUC and its affiliates, the ratification process was stopped and improvements have been achieved, via a Joint Interpretative Instrument included in the agreement, together with unilateral declarations by some EU Member States.
  4. In their joint statement in October, the ETUC and CLC declared that ‘any Declaration or Instrument, to be effective and make a difference to the text of CETA, must be legally binding, having a real impact on the most controversial parts of the agreement, and fully address major concerns that the CLC and the ETUC jointly outlined’. The JII is finally legally binding (in accordance with the Vienna convention on the law treaties) and has taken on board several of our demands.
  5. Nevertheless, the final result is not fully in line with our expectations, particularly when it comes to some important aspects linked to public services and full enforceability of labour rights. That is why we will continue to call for further improvements in the agreement, by lobbying the European and Canadian institutions on the basis of the recognised ‘mixed status’ of CETA, the provisions in the Interpretative Instrument, and the review clause included in the agreement[2].
  6. While it is true that the new Investment Court System (ICS) introduced into CETA eliminates some of the worst and most obnoxious elements common to international trade tribunals (ISDS mechanisms) by introducing ethical and conflict of interest standards for tribunals, and the tribunal’s ability to dismiss claims that are without legal merit, it still privileges big multinational corporations, and can be used to intimidate democratic institutions from acting in the public interest.
  7. Nevertheless, since overwhelming opposition to the ICS in Europe forced the EU to deem CETA a ‘mixed agreement’, this will ensure that the ICS will not be provisionally applied until all EU Member States have ratified the agreement, giving time to challenge the ICS in the European Court of Justice, in the German Constitutional Court, and to lobby Member States not to agree it. In this regard, the ETUC also supported the request of a number of MEPs to refer CETA to the ECJ to check whether ICS was compatible with EU law. Unfortunately, this request did not go through in the European Parliament and it was rejected by an overwhelming majority in the plenary. It would now be up to the Belgian Federal Government to file such a request, as agreed with the Wallonian Parliament, and to the German Constitutional Court to consider it. The ETUC would support this, to bring legal clarity to the issue of ICS and ideally to take it out of the agreement.
  8. We will continue to work together using all available avenues to further improve the deal, including the opportunities provided by CETA itself through the review clause and the power of co-chairs of the CETA Joint Committee to give binding interpretations of the text. This will be particularly the case when it comes to the most critical issues still pending in the agreement, i.e. ICS, enforcement of rights, protection of public services.
  9. We will continue lobbying the European Commission, the Canadian Government, and the respective European and Canadian parliaments on these points – and we also urge our national members to lobby their own governments and parliaments to contribute to the improvement of the agreement, as a pre-condition for ratification. In particular, we ask the European Parliament to urge the European Commission to reopen dialogue with the Canadian government, and to put in place any effort to make sure that ETUC’s concerns are fully tackled, in order to make CETA acceptable. Furthermore, in line with the Opinion adopted by the Committee on Employment and Social Affairs on 8 December 2016, we recommend that Parliament decline to give its consent to the proposal for a Council decision on the conclusion of CETA, until such criticism and concerns are effectively addressed.
  10. We do not consider CETA as a benchmark for any future agreement, as we need to further mobilise and negotiate to improve it. Therefore, we will continue to demand transparency and full involvement of trade unions in the implementation of this agreement and in all future negotiations, including via appropriate representation of trade unions in any advisory groups and committees that are set up.
  11. The ETUC is in favour of fair and sustainable international trade. The next challenge before us is to build on and improve CETA and all post-CETA trade and investment deals, to ensure they meet a progressive trade model. There is still much more work that needs to be done to build a global progressive trade agenda – but through international solidarity, and working together, unions can reshape globalisation so that it works for all of us.

[1] https://www.etuc.org/press/etuc-and-clc-statement-ceta-more-democracy-fair-and-progressive-trade-agenda#.WDyZ9qIrKRs
[2] The review clause is Article 23.11.5 “The Committee on Trade and Sustainable Development may recommend to the CETA Joint Committee modifications to relevant provisions of this Chapter, in accordance with the amendment procedures established in Article 30.2 (Amendments).”

European Trade Union Confederation | Luca Visentini, General Secretary | Bld du Roi Albert II, 5, B – 1210 Brussels | +32 (0)2 224 04 11 | etuc@etuc.org | www.etuc.org

Stellungnahme als pdf

Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert: Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) soll CETA ablehnen

AöW e.V.AöW zur INTA-Empfehlung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des CETA-Abkommens [Dok.Nr. 2016/0205 (NLE) vom 31.10.2016]

An: Mitglieder aus Deutschland im Ausschuss für Internationalen Handel (INTA)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus den Informationen des Europäischen Parlaments haben wir entnommen, dass Sie am 5. Dezember 2016 [verschoben auf den 23./24. Januar 2017*; Anm. BWT] über die o.g. Empfehlung abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft bitten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist.

Wir appellieren an Sie, dem derzeitigen CETA-Abkommen nicht zuzustimmen. weiterlesen