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Der große CETA-Betrug
Corporate Europe Observatory (CEO)
11/2016
ISSUE BRIEF
The great CETA swindle
Der große CETA Betrug
Wegen der rasch kommenden Abstimmung über das EU-Kanada Handelsabkommen CETA im Europäischen Parlament und der dann möglichen Auseinandersetzungen über seine Ratifizierung in den EU Mitgliedstaaten steht CETA weiterhin heftig in der Kritik. Ein näherer Blick auf den Text des Abkommens – und auf die letzten Erklärungen, die entworfen wurden, um Kritiker zu besänftigen und um Unterstützung für seine Ratifizierung zu erreichen – zeigt, dass Befürchtungen zu CETA wohlbegründet sind. Unbeschadet der Versuche der kanadischen Regierung und der EU-Kommission, das Abkommen als fortschrittlich zu verkaufen, bleibt CETA das, was es immer war: ein Angriff auf Demokratie, Arbeitnehmer und Umwelt. Es wäre ein großer Fehler, es zu ratifizieren.
Diese Ausarbeitung widerlegt sechs Behauptungen der CETA Befürworter, die als Propaganda ständig wiederholt werden und den Diskurs bestimmen sollen, obwohl man sie als reine PR bezeichnen muss. Entgegen diesen PR-Behauptungen muss festgehalten werden:
- CETA schützt die Rechte von Arbeitnehmern leider nicht, wie behauptet.
- CETA ist kein gutes Abkommen für die Umwelt.
- Die mit CETA geschaffenen Rechte von Investoren lassen das Recht demokratischer Institutionen auf Regulierung (also Gesetze und Verordnungen zu erlassen) nicht unberührt und werden Umwelt, Gesundheit und andere öffentlicher Interessen nicht unangetastet lassen.
- CETA schützt öffentliche Dienste wie Gesundheitsversorgung und Wasser nicht wirklich.
- CETA errichtet zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten keinen unabhängigen Gerichtshof.
- CETA wird bestehende Standards, die Menschen und Umwelt schützen, nicht aufrechterhalten.
zur Ausarbeitung (in englischer Sprache)
Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt
AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016
Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?
Silke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.
Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?
Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.
…
Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden
Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf
Über 100 Juraprofessoren fordern: CETA und TTIP dürfen weder Investitionsschutz noch Verfahren der Investor-Staat-Streitbeilegung enthalten
Juristische Stellungnahme über Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen im Rahmen von TTIP und CETA
Als Mitglieder des europäischen Rechtswesens fordern wir, Investitionsschutz und Verfahren der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) weder in die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union noch in das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der Europäischen Union und Kanada aufzunehmen. Dies begründen wir wie folgt: weiterlesen
Quote
Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert Investitionsschutz mit TTIP & CETA
Michel Reimon am 9. Oktober bei einer Diskussionsrunde LIVE ORF 2:
„Hier habe ich den Lobbybrief von Chevron. Die wollen, dass Frackingvorkommen, die sie in Europa haben, mit Investitionsschutz gedeckt sind. Bei TTIP & CETA. Die haben EU-weit große Schiefergasvorkommen und haben Angst, dass wir im Europaparlament ein [Fracking-] Verbot beschliessen und hätten gerne diesen Investitionsschutz. Da finde ich dann im EU Parlament [für ein Fracking-Verbot] keine Mehrheit mehr, weil Ihre (ÖVP/SPÖ) Abgeordneten dann sagen: ,Da kömma nicht mitbeschließen, bei den Schadensersatzzahlungen. Das können wir uns nicht leisten.‘ Das ist das Problem. Wir kommen nie zum Gesetzesbeschluss. Ich krieg keine Mehrheiten [für ein Fracking-Verbot] mehr, wenn diese Schadensersatzzahlungen im Raum stehen.“ (Facebook)
Beispiel: Die kanadische Firma Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).
CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft
Neues Gutachten
12.09.2016
Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski
CETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?
Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.
Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
weiterlesen
Sozialdemokraten erwachen aus dem CETA-Schlaf
Telepolis
02.08.2016
Sozialdemokraten erwachen aus dem CETA-Schlaf
von Rolf-Henning Hintze
SPD-Basis will mit Online-Aktionen die Ablehnung des umstrittenen Abkommens mit Kanada erreichen, Primat der Politik wird als gefährdet gesehen
Über Monate schien die SPD-Basis sprachlos gegenüber der vielen Zustimmung zum CETA-Handelsabkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Nicht nur Wirtschaftsverbände und fast alle Wirtschaftsressortleiter in den Medien waren voll des Lobes über CETA, sondern ebenso der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel.Aber plötzlich gewinnt findet die Erkenntnis, dass der Vertragstext mit sozialdemokratischen Grundwerten nicht zu vereinbaren ist, in der Partei mehr und mehr Zustimmung.
Zum vollständigen Artikel
Save the date! Der am 19. September 2016 im Text erwähnte Parteikonvent in Wolfsburg sollte nicht stattfinden, ohne dass viele Menschen die SPD an ihre „Roten Linien“ erinnern. CETA darf auf keinen Fall vorläufig angewendet werden! Aktionen in Wolfsburg werden geplant. (ist z.B. von Berlin nur eine einzige Zug-Stunde entfernt)
CETA wird zur Nagelprobe für die europäische Demokratie
Deutschlandfunk | Das Feature
Sendung vom 28.06.2016 19.15 Uhr
Freihandelsabkommen CETA
„Goldstandard“ oder Etikettenschwindel?
Von Peter Kreysler
Ein ratifiziertes Freihandelsabkommen CETA sei „eine exzellente Messlatte für TTIP“, meint Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland beschreibt den Vertrag als „globalen Goldstandard für progressive Handelsabkommen“.
dieser Beitrag zum Nachhören hier
zum Manuskript
Ist es schon Zeit, TTIP zu beerdigen?
ZDF | Berlin direkt
Sendung vom 05.06.2016
ZDF – Warum TTIP so gut wie tot ist
Das Freihandelsabkommen TTIP ist so gut wie tot: Die Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet, und TTIP-Befürworter Barack Obama ist nur noch bis Ende 2016 handlungsfähig. Zeit, TTIP zu beerdigen?
zum Video
Kommentar Wassertisch: Dieser Teil des Magazins „Berlin direkt“ gibt richtig wieder, dass die TTIP-Verhandlungen sich in großen Schwierigkeiten befinden. Was allerdings zu kurz kommt ist, dass die großen Unternehmen – egal ob aus Europa oder aus USA – TTIP gar nicht so dringend brauchen: Sie können mit entsprechend strukturierten Niederlassungen in Kanada genauso gut das Freihandelsabkommen CETA nutzen, um ggfs. Vertragsstaaten in Europa auf Schadenersatz zu verklagen.
Dass aber die stark kritisierten Schiedsgerichte mit nahezu unveränderter Wirkung auch in der neuen Fassung des CETA-Vertrags brandgefährlich sind, zeigen diese Ausarbeitungen:
- Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie
- Das Investitionsschutz-Kapitel im EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA): Eine kritische Analyse
Freitag, 13. Mai 2016: Bundestag und EU befassen sich mit CETA
„Die Gestaltung des Handels zwischen Ländern und Kontinenten gehört zu den am stärksten umstrittenen Themen in Deutschland. Auch der Deutsche Bundestag befasst sich erneut mit dem Thema Handel und geplanten Erleichterungen. Am Freitag, 13. Mai 2016, steht das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ab 10.05 Uhr für eine Stunde auf der Tagesordnung.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Beilegung von Handelsstreitigkeiten
Dabei dürfte die Regelung über Beilegung von Handelsstreitigkeiten ein Schwerpunkt der Debatte sein. Diskutiert werden dürfte auch die Frage der vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens vor Abschluss des offiziellen Regulierungsverfahrens.
Die Oppositionsfraktionen haben dazu drei Anträge eingebracht. So fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag, die vorläufige Anwendung des Ceta-Abkommens zu verweigern. Der Antrag soll zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. In einem weiteren Antrag setzt sich die Fraktion für eine „lebendige Demokratie“ und für fairen Handel statt TTIP und CETA“ ein. Über diesen Antrag wird auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/8128) abgestimmt.
Grüne fordern Ablehnung von Ceta
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass der Bundestag CETA in der aktuellen Form nicht zustimmen soll. In dem Antrag (18/6201), über den der Deutsche Bundestag abstimmen wird, wird verlangt, dass die Bundesregierung schnellstmöglichst eine Klärung der noch offenen Fragen veranlassen soll. Dabei soll die Beteiligung des Deutschen Bundestages sichergestellt werden.
Außerdem wird gefordert, dass der in dem Vertrag enthaltene Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit [ISDS] in nachträglichen Verhandlungen aus dem CETA-Abkommen entfernt wird. Auch die Vereinbarungen zur bilateralen Kooperation im Bereich der Gentechnik sollen aus dem Abkommen entfernt werden.
Kein Druck auf kommunale Dienstleistungen
Es müsse auch sichergestellt werden, dass durch das Abkommen kein Druck in Richtung einer Liberalisierung kommunaler Dienstleistungen ausgeübt werde. Auch die Ausübung sozialer Dienstleistungen dürfe nicht eingeschränkt werden. Die kulturelle Vielfalt werde im derzeitigen Ceta-Entwurf nicht umfassend genug geschützt.
„Es muss sichergestellt sein, dass Subventionen und staatliche Unterstützung für den gesamten Kulturbereich, nicht nur den der audiovisuellen Medien, auch auf europäischer Seite vor einer Handelsliberalisierung ausgenommen wird“, wird gefordert. (hle/09.05.2016)“
Dokumente:
Antrag Fraktion DIE LINKE: Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA (pdf).
Antrag Fraktion DIE LINKE: Antrag: Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern (LINK fehlt noch).
Antrag BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen (pdf).
Vgl. außerdem die Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Probleme der vorläufigen Anwendung von CETA (pdf)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jan van Aken, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6818 – Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA (pdf).
Vgl. Klaus Ernst: »Die nationalen Parlamente sollen ausgeschaltet werden«
BRÜSSEL PROBT DEN CETA-SKANDAL:
Ebenfalls am 13. Mai passiert folgendes, wie Petra Pinzler in der ZEIT schreibt: „Am kommenden Freitag wird in Brüssel ein Skandal geprobt. Dann werden Vertreter der europäischen Regierungen gemeinsam mit der EU-Kommission über das CETA-Abkommen beraten. Sie werden diskutieren, wie …“ (Mehr hier)
Anlässlich der Bundestagsabstimmungen rufen die NaturFreunde auf:
Protest vor dem Bundestag: TTIP und CETA stoppen!
„Am Freitag, den 13.05. stehen drei Anträge zu den geplanten TTIP-und CETA-Abkommen auf der Tagesordnung. Der Deutsche Bundestag wird über die Anträge der Fraktion DIE LINKE „Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern“ und den Antrag „Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA“ und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen“ diskutieren.
Die EU-Kommission und die Bundesregierung wollen die Freihandelsabkommen in diesem Jahr voranbringen. Die EU-Kommission möchte CETA schon in diesem Jahr beschließen. Deshalb werden wir am Freitag bei einer Unterstützungsaktion vor dem Bundestag deutlich machen: Wir sagen Nein zu TTIP und CETA!
Wir fordern:
- Für einen gerechten Welthandel! Freihandelsabkommen stoppen!
- Veröffentlichung aller bisherigen Verhandlungsdokumente!
- Geheimverhandlungen beenden! TTIP und CETA stoppen!
Wir treffen uns
Freitag, 13.05.2016
9.00 Uhr
Platz der Republik, vor dem Deutschen Bundestag
NaturFreunde Berlin“
P.S. Schon mal vormerken: 17. September 2016
Großdemos in 7 Städten:
TTIP setzt 7-fach demokratische Regeln außer Kraft
Hintergrund
TTIP und die Demokratie
Das foodwatch-Papier beschreibt in 7 Thesen kompetent und gut verständlich, wie Freihandelsabkommen der Marke TTIP oder CETA schon jetzt demokratische Grundsätze aushebeln und die Demokratie teilweise außer Kraft setzen werden, falls die Verträge in Kraft treten sollten.
Berlin, 21. März 2016. TTIP ist kein klassisches Freihandelsabkommen. Zölle spielen bei dem geplanten transatlantischen Vertrag bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Landwirtschaft) nur eine geringe Rolle mehr. Der Schwerpunkt und das Ziel der Verhandlungen liegen auf regulatorischer Konvergenz. Unterschiedliche Regelungen („Standards“) zwischen den Wirtschaftsräumen, sogenannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse, sollen angeglichen bzw. als gleichwertig anerkannt werden, damit sie nicht mehr handelshemmend wirken. Als handelshemmend werden sowohl „technische Handelshemmnisse“ angesehen wie z. B. unterschiedliche Sicherheitsanforderungen für Automobile oder doppelte Zulassungsbestimmungen für technische Geräte, als auch „nicht-technische Handelshemmnisse“. Letztere regeln das „Schutzniveau“ in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen, z.B. Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Beispiele sind die Zulassung von gefährlichen Chemikalien, Höchstgehalte von Pestiziden in Obst und Gemüse, aber auch Arbeitnehmerrechte wie kollektive Tarifverhandlungen oder die Bildung von Betriebsräten.
das gesamte Papier hier als PDF
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Reformierte Schiedsgerichte verstoßen gegen Lissabon-Vertrag
taz
02.03.2016
Europäisch-kanadisches Abkommen
Richter halten Ceta für rechtswidrig
Von Anja Krüger
Der Deutsche Richterbund kritisiert am europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta die speziellen Klagemöglichkeiten für Unternehmen.
BERLIN taz | Nach Auffassung des Deutschen Richterbundes verstoßen die in dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta vorgesehenen Gerichte für Schadenersatzklagen von Unternehmen gegen EU-Recht. Die EU habe nicht die Kompetenz, solche Gerichte einzusetzen, sagte Peter Schneiderhan vom Präsidium des Richterbunds der taz. „Die Regelungen verstoßen gegen den Lissabon-Vertrag“, sagte er. Der EU-Grundlagenvertrag definiert, welche Kompetenzen die Union hat.
zum vollständigen Artikel
Dazu auch: Deutsche Richterbund: Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015. (Februar 2016)
CETA-Vertragstext veröffentlicht. CETA muss gestoppt werden!
Am 29. Februar 2016 teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) mit, dass die EU-Kommission den rund 1.600 Seiten starken ausgehandelten CETA*-Vertragstext veröffentlicht habe. Es zeigt sich, dass die gefährliche Paralleljustiz für Konzerne (lediglich leicht modifiziert) in CETA verankert wurde. Während der Europa-Abgeordnete der SPD Bernd Lange (Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments) einen vermeintlichen Etappensieg feiert, übt der Europa-Abgeordnete der Linken Helmut Scholz harsche Kritik. So erschien am 1. März folgender Beitrag:
Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen CETA
(01.03.2016) „Investoren haben ein Sonderklagerecht gegen Regierungen“
Beim Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist nun der ausgehandelte Vertragstext veröffentlicht. Trotz einiger Änderungen sei aber weiter ein Sonderklagerecht von Investoren gegen Regierungen vorgesehen, sagte der Europa-Abgeordnete der Linken, Helmut Scholz, im DLF. Eine Grenze nach oben bei den Schadenersatzforderungen werde nicht gesetzt.
Helmut Scholz im Gespräch mit Jule Reimer
Zum Beitrag
Pia Eberhardt hat unlängst ihre Kritik an dieser vermeintlich neuen Form zum Ausdruck gebracht und fordert auf, „gegen diese Investor-Staat-Klagen zu handeln: durch die Aufkündigung aller bestehenden Verträge, die es Konzernen ermöglichen, vor internationalen Schiedsgerichten zu klagen, wenn Gesetze und Regulierungen ihre Profitmöglichkeiten einschränken.“ (Eberhardt 2016, S. 4).
Der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß forderte bereits im November 2015 allgemein, „den Investorschutz und die private Schiedsgerichtsbarkeit durch schlichte Streichung aus den Vertragstexten zu entfernen. […] Desgleichen müssen alle Klauseln über eine kooperative regulatorische Zusammenarbeit der Vertragspartner beseitigt werden.“ (Broß 2016, S. 10)
Die Position des Berliner Wassertischs: CETA darf nicht ratifiziert werden! CETA muss gestoppt werden!!!
Mit CETA kommt Fracking!
Die unlängst veröffentlichte Studie Wie Investorenrechte in EU-Handelsabkommen
die Energiewende blockieren zeigt, „wie die hochgefährlichen Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) klimafreundliche Gesetzgebung verhindern können. Durch entsprechende Klauseln in Handelsverträgen würde es ausländischen Unternehmen erlaubt, Regierungen vor eigens eingerichteten Schiedsgerichten wegen klima- und energiepolitischer Maßnahmen zu verklagen. Dabei betreffen 35% aller bekannten derartigen Forderungen die Bereiche Öl, Bergbau, Erdgas oder Elektrizität. Klagen im Energiesektor steigen stetig an. Vom deutschen Atomausstieg bis hin zum Fracking–Moratorium der kanadischen Provinz Quebec* – große Konzerne nutzen die unfairen Schiedsgerichtsklauseln, um praktisch jede Form progressiver Gesetzgebung zu verhindern oder deren Kosten zu sozialisieren.“ (ebd.) Wegen des Fracking-Moratoriums verklagt nun der kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine Kanada über eine Tochterfirma in den USA auf der Grundlage des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) auf 250 Millionen US$ (ZEIT, 6. März 2014). Solche Klagen drohen hierzulande, wenn CETA verabschiedet ist. Es ist bekannt, dass von kanadischer Seite gerade die Bergbauunternehmen („mining companies“) CETA vorantreiben. CEO schreibt: „Die Investitionsströme aus Kanada in die EU sind von erheblicher Bedeutung in diesen Sektoren und zahlreiche kanadische Bergbauunternehmen sind in der EU bereits an umstrittenen Projekten zur Rohstoffgewinnung beteiligt. Branchen-Insider feiern CETA bereits als ,bahnbrechendes‘ Abkommen, das ,mit weitreichenden Auswirkungen für Bergbauunternehmen‘.“ (CETA. Verkaufte Demokratie, 19.11.2014)
Wichtige Links zum Fall:
ICSID – International Center for Settlement of Investment Disputes: Lone Pine Resources Inc. v. Canada (ICSID Case No. UNCT/15/2)
Proceeding
Materials
Procedural Details
Wer Fracking verhindern will, der muss mit uns gegen die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA auf die Straße gehen – zum Beispiel auf der überregionalen Demonstration in Hannover am 23. April anlässlich des Treffens von Präsident Obama und Bundeskanzlerin Merkel bei der Hannover-Messe!
* CETA = Comprehensive Economic and Trade Agreement; Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen Kanada und Europa.
Nachtrag:
Rolf-Henning Hintze: „Abertausende Akteure könnten mit CETA klagen“. Handelsexpertin Pia Eberhardt: Neues Investitionsgericht hebt grundsätzliche Kritik am Investorenschutz nicht auf. In: Telepolis, 2.3.2016.
TTIP: Stimmung bei den Unternehmen kippt
Pressemitteilung: TTIP: Stimmung bei den Unternehmen kippt | Risiko für europäische Maschinenbauer | Kritik an Investorenschutz
Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP während 12. Verhandlungsrunde vor Ort / Unternehmen weisen auf die Gefahren des geplanten Freihandelsabkommens hin
(Brüssel, 24. Februar 2016): Im Rahmen des von der Europäischen Kommission organisierten Stakeholder Events weist Melanie Eck von der Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP heute auf die Risiken hin, die von TTIP für den Mittelstand ausgehen. Anlass ist die 12. Verhandlungsrunde zur Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). „TTIP kann zu einem einseitigen Handelsvorteil für Unternehmen aus den USA führen“, warnt Eck die europäischen und amerikanischen Verhandlungsführer. Die Initiative spricht sich weiterhin grundsätzlich gegen Investorenschutzinstrumente in TTIP aus und lehnt auch den eingebrachten ICS-Vorschlag ab.
Zur Pressemitteilung (pdf)