Schlagwort-Archive: Klage

Umweltschutz unterliegt Konzernklage: Auf der Grundlage der Energiecharta muss Italien Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen

24.08.2022
Energiecharta: Italien muss Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen

München, 24. August 2022 – Der italienische Staat wurde zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro (inklusive Zinsen) an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung durch ein Investor-Staat-Streitbeilegungsgericht im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta (ECT). Für das Umweltinstitut erweist sich der ECT damit einmal mehr als „Anti-Klima-Abkommen“.

Der Fall betrifft eine Regelung aus dem Jahr 2015, mit der die italienische Regierung auf den Widerstand der Öffentlichkeit und auf Umweltbedenken reagierte und neue Öl- und Gasprojekte innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste verbot. Die enorme Summe, die Rockhopper als Entschädigung forderte, beträgt fast das Zehnfache der ursprünglichen Investitionssumme. Tatsächlich ermöglicht der ECT es dem Unternehmen, den Staat nicht nur auf Erstattung tatsächlich bereits investierter Summen, sondern auch für nicht realisierte Gewinne zu verklagen.

“Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler:innen in Italien und eine Katastrophe für alle Klimaschutzbemühungen weit über Italien hinaus”
kommentiert Ludwig Essig aus dem Fachbereich Handelspolitik am Umweltinstitut München. “Dass Konzerne eine demokratisch nicht legitimierte Paralleljustiz bemühen können, um Staaten für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu bestrafen, ist nicht länger hinnehmbar. Wir fordern die italienische Regierung auf, die Summe nicht zu bezahlen und die Vollstreckung juristisch anzufechten. Von den übrigen europäischen Staaten erwarten wir einen Plan für einen schnellstmöglichen, koordinierten Ausstieg aus dem ECT als Relikt der fossilen Ära”.

Der ECT ist ein multilaterales Handelsabkommen, das Investitionen im Energiesektor schützt. Der Vertrag ist weithin kritisiert worden, weil er den Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft umstrittene Befugnisse einräumt, Länder wegen Klimaschutzmaßnahmen zu verklagen, die ihre Gewinne beeinträchtigen. Wissenschaftler:innen, zivilgesellschaftliche Gruppen und selbst der Weltklimarat IPCC weisen darauf hin, dass er ein inakzeptables Hindernis für Klimaschutzmaßnahmen darstellt. Der ECT eröffnet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, nationale Gesetze zu umgehen, indem sie ein paralleles Rechtssystem nutzen können, welches exklusiv ihnen zur Verfügung steht. Im Jahr 2016 ist Italien als eines der wenigen Länder aus dem ECT ausgetreten, kann aber aufgrund einer Verfallsklausel (der sogenannten “sunset clause”) noch 20 Jahre nach dem offiziellen Ausstieg in Bezug auf bis dahin bestehende Investitionen verklagt werden.

Das Urteil im Fall Rockhopper erging nur wenige Wochen, nachdem sich die Vertragsstaaten auf einen leicht modernisierten Vertragsentwurf geeinigt hatten, der kleine Änderungen vorsieht, aber vor allem den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe beibehält. Ein ähnliches Urteil wäre damit weiterhin möglich.

Hintergrund:

Im Jahr 2015 verbot die italienische Regierung nach einer großen Bürgerinitiative Ölbohrungen in Gewässern innerhalb von 12 Meilen vor der Küste und damit auch das Projekt Ombrina Mare, das sich 4 Meilen vor der Küste befindet. Im Jahr 2005 hatte das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas eine Explorationsgenehmigung für das Ölfeld Ombrina Mare erhalten und war 2008 auf Öl gestoßen. Anschließend beantragte das Unternehmen eine Förderkonzession, die von den italienischen Behörden jedoch nie erteilt wurde. Im Jahr 2014 kaufte Rockhopper das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas für 29,3 Mio. GBP. Das Unternehmen zog vor ein italienisches Gericht, um die Konzession zu erhalten, verlor jedoch seine Klagen und die anschließende Berufung. Später brachte es den Fall vor ein Tribunal im Rahmen des ECT-Vertrags. Rockhopper hat Berichten zufolge 275 Millionen US-Dollar (wahrscheinlich zuzüglich Zinsen) gefordert, während es behauptet, etwa 29 Millionen US-Dollar investiert zu haben.

Zur Pressemitteilung

Mitteilung von Rockhopper zum Urteil des Schiedsgerichts hier

Was wir tun können?

Fordert die EU-Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, diesen Klimakiller-Vertrag zu verlassen!

Der Energiecharta-Vertrag ist ein Klimakiller. Stoppen wir ihn!

https://www.gerechter-welthandel.org/ect-stoppen/

 

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen CETA am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 5/2021 vom 19. Januar 2021

Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“ am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

„Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am

Dienstag, 2. März 2021, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.“

Text unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-005.html

Schleswig-Holstein: Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

(13.12.2018, Kiel) Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ vor Gericht: Das Landesverfassungsgericht in Schleswig soll feststellen, dass die Volksinitiative auch bezüglich Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs, Aufnahme eines Fracking-Verbots in das Landeswassergesetz, verfassungsgemäß ist.

Dies geht aus dem heute bei Gericht eingereichten Antrag der Volksinitiative hervor, die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird.

Der Landtag hatte das geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz: „Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko“.

„Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Länder das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken: Es ist dringend erforderlich, dass Fragen des Umweltschutzes auf Antrag von Bürgern politisch zum Wohl von Mensch und Umwelt entschieden werden und nicht jedes Mal erst Gerichte eingeschaltet werden müssen.“

Zur Finanzierung der Klage bittet die Volksinitiative um steuerlich absetzbare Spenden auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

IBAN: DE71 2176 3542 0017 7190 19
BIC: GENODEF1BDS (bei der VR-Bank)
Verwendungszweck: Klage

Zur Pressemitteilung

Wie zu erwarten war: CETA hebelt Demokratie und Rechtsstaat aus

TAZ
8.12.2018

CETA. Freihandel zwischen EU und Kanada. Schon wieder Geheimnisse
Von Eric Bonse

Das Freihandelsabkommen CETA ist keineswegs zufriedenstellend gelöst. Gerade geht es um Kernfragen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Zum Artikel


Anlass ist die gerade eingereichte Klage des Umweltinstituts München: „Wieviel dürfen wir aus Sitzungen wissen, in denen die EU-Kommission im Rahmen des CETA-Abkommens mit Kanada über Pestizide, Gentechnik und Tiergesundheit spricht? Die Kommission sagt: sehr wenig. Doch das können wir nicht akzeptieren. Deshalb haben wir vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht.“ Zum Artikel

Umweltinstitut München klagt gegen Geheimniskrämerei bei CETA

(03.12.2018, Luxemburg) Wieviel dürfen wir aus Sitzungen wissen, in denen die EU-Kommission im Rahmen des CETA-Abkommens mit Kanada über Pestizide, Gentechnik und Tiergesundheit spricht? Die Kommission sagt: sehr wenig. Doch das können wir nicht akzeptieren. Deshalb haben wir vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht. Mehr hier

 

Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit? – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2016

Die Delius-Klage wird immer dubioser. Das Spendenangebot des Berliner Wassertischs sei „öffentliches“ Geld und müsse deshalb eingeklagt werden, behauptete bislang Martin Delius, Noch-Vorsitzender der Piratenfraktion und zukünftige Hoffnung der Linkspartei für die Bereiche Bürgerbeteiligung und Rekommunalisierung. Doch in der Verhandlung am Freitag erklärte der Justiziar der Piratenfraktion dies überraschenderweise zur offenen Frage.

(Berlin, 5. Juni 2016) Am Freitag hat am Berliner Landgericht die Verhandlung der Klage um das 2013 gegebene Spendenangebot stattgefunden, das der Berliner Wassertischs der Piratenfraktion für den Fall gemacht hatte, dass die Organklage gegen die Wasser-Privatisierungsverträge die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion überschritten hätte. Während Martin Delius‘ Vorgänger als Erster Fraktionsvorsitzender, Alexander Spies, dem Berliner Wassertisch 2014 noch auf Nachfrage mitteilte, dass keine Forderung mehr zu erwarten sei, hatte zum Jahresbeginn 2016 völlig überraschend und ohne Fraktionsbeschluss der Ex-Pirat und baldige Linke, Delius, den Berliner Wassertisch auf Zahlung von 25.000 EUR verklagt. In der Verhandlung fielen nun beide Gründe, die Delius für die Klage vorgebracht hatte, in sich zusammen.

Der Richter stellte fest, dass die finanziellen Mittel der Piratenfraktion durch die Organklage keineswegs überschritten worden seien. Zuvor hatte bereits der Bund der Steuerzahler* die Delius-Klage für „bedenklich“ erklärt und darauf hingewiesen, dass die Fraktionen im Abgeordnetenhaus finanziell sehr gut ausgestattet sind und „ihre parlamentarischen Rechte grundsätzlich auch mit eigenen Mitteln durchsetzen können sollten“.

Auch Delius‘ nachgeschobene Klagebegründung, dass er „gezwungen“ gewesen wäre, die Klage durchzuführen, da es sich bei der privaten Spende um „öffentliche“ Gelder handele, ist gekippt. Der Justiziar der Fraktion erklärte, dass diese Frage noch ungeklärt sei – womit Delius der Öffentlichkeit gegenüber die Unwahrheit gesagt hat, als er behauptete, dass es sich um öffentliche Gelder handele. Der Richter hielt diese Spekulation für unwahrscheinlich.

Da sich auch die Berliner Piratenpartei von der Klage distanziert hat und dem Berliner Wassertisch für seine „so wichtige Arbeit“ gedankt hat, werden die Motive für Delius‘ Klage immer rätselhafter. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Über die Gründe von Martin Delius können wir nur spekulieren. Allerdings macht er kein Geheimnis daraus, dass er die Organklage schon immer abgelehnt hat. Mit unserem Spendenangebot haben wir den Gegnern der juristischen Aufarbeitung damals einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Das haben einige wohl bis heute nicht verwunden und nutzen die jetzige Spaltung der Fraktion in Piraten, Ex-Piraten und Linke für politisch fragwürdige Zwecke.“

Für einen persönlichen Racheakt spricht das Datum, an dem Delius die Zahlung der 25.000 EUR einforderte. Zwei Tage zuvor hatte eine der Beklagten, Sigrun Franzen, einen Blog freigeschaltet (www.sigrun-franzen.de), auf dem zweifelhafte Aktivitäten und Methoden des Delius-Vertrauten Benedict Ugarte Chacón und auch von Delius selbst bei der Verhinderung der juristischen Aufklärung der Wasser-Privatisierung offengelegt werden. Gegen einige Äußerungen auf diesen Blog hatte Ugarte Chacón vergeblich versucht, eine gerichtliche Unterlassungsverfügung zu erwirken. Vertreten wurde er von der gleichen Kanzlei, die die Delius-Klage eingereicht hat.

„Kumpel wie Sau“
Während sich die Piratenpartei von Martin Delius distanzierte, erhielt der Linken-Wahlkämpfer diskrete Unterstützung von seinen zukünftigen Parteigenossen. Sowohl Parteichef Klaus Lederer als auch die Linken-Parteizentrale ließen sich zwar keinen offiziellen Kommentar entlocken. Doch veröffentlichte das Parteiorgan Neues Deutschland eine sehr einseitige Verteidigung der Delius-Klage; zudem versandte Lederer am Tag der Verhandlung eine persönliche Stellungnahme auf dem Kurznachrichtendienst Twitter: ein Foto von Martin Delius** vor einem Linken-Schild mit dem Kommentar „Kumpel wie Sau“.


Die Unterstützung, die Lederer damit signalisiert, passt zu seinem bisherigen Kurs bei der Wasser-Privatisierung. Anders als im Artikel des Neuen Deutschlands behauptet, war der Linken-Parteichef noch nie ein Freund dieses Volksentscheids. Als die Linke noch Regierungspartei war, wollte sie mit der SPD das Wasservolksbegehren verbieten, später gegen das erfolgreiche Volksgesetz klagen. Auf der Oppositionsbank angelangt, waren Lederer wie Delius nur unter starkem Druck von Partei und Öffentlichkeit bereit, die Organklage zu unterstützen. Bei der ersten Gelegenheit sprang er wieder ab. Die gegensätzliche Einstellung beider Parteien(!) zur Delius-Klage offenbart das Problem der jetzigen Konstellation: Delius ist seiner eigenen Partei nicht mehr verantwortlich und kann daher ohne Rücksicht auf den Ruf der Partei agieren. Im Gegenteil, der Linken könnte seine Klage sogar politisch nützen.

Zu dem Problem, dass die Piratenfraktion einen Vorsitzenden hat, der der Linkspartei politisch näher steht als der namensgebenden Partei, sagt Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Solange die Linke den Vorsitz der Piratenfraktion gekapert hat, stehen die Piratenwähler ohne parlamentarische Vertretung da. Das ist ein handfester Skandal und schädigt die parlamentarische Demokratie insgesamt. Wer sich nicht mehr an das Piratenprogramm gebunden fühlt und für die Linkspartei Wahlkampf macht, sollte auch die Piratenfraktion verlassen und zur Linken wechseln, das wäre ehrlicher. Wir brauchen keine ,Kumpel wie Sau‘, die Bürgerinitiativen verklagen, sobald sie meinen, die Gelegenheit dazu zu haben – wir brauchen seriöse Politiker, die sich ihren Wählern verpflichtet fühlen.“

Das Urteil ist zu Beginn der nächsten Woche zu erwarten.

*Vgl. dazu auch den Artikel vom Bund der Steuerzahler: Zahltag bei den Freibeutern (März 2016)
unter: http://bit.ly/1VEWpFJ

** Tweet unter: http://bit.ly/28cFtex

+++ Hintergrund:
10 Gründe warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht: http://berliner-wassertisch.info/10-gruende/

Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im AGH: http://bit.ly/1Zoalmq

+++ Hinweis:
Verhandlung WEG ./. BWB wg. missbr. Wasserpreise unter http://bit.ly/1VEX3mD
14.6.2016, Littenstr., 10 Uhr, R.: II/2709 +++

 

Delius-Klage gegen Berliner Wassertisch am 3. Juni vor dem Landgericht Berlin – PRESSEMITTEILUNG vom 02.06.2016

(Berlin, 2. Juni 2016) Im April 2013 machten zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs der Berliner Piratenfraktion ein Spendenangebot. Das Angebot war für den Fall gedacht, dass die Kosten der von der Fraktion eingereichten Organklage gegen die Wasser-Privatisierungsverträge deren finanzielle Möglichkeiten überschritten hätte. Völlig überraschend und ohne Fraktionsbeschluss hat der Ex-Pirat und Neu-Linken-­Wahlkämpfer Martin Delius, Vorsitzender der Piratenfraktion, den Berliner Wassertisch Anfang 2016 auf Zahlung von 25.000 EUR verklagt. Der Berliner Wassertisch weist die Klage zurück, da die regulären Mittel der Fraktion ausreichend waren.

Berliner WassertischEbenso erstaunlich wie die Forderung mutet Delius‘ Begründungsstrategie an. In der Öffentlichkeit behauptete er, das (private) Spendenangebot eintreiben zu müssen, weil es sich um öffentliches Geld handele. Diese Behauptung tauchte in der Klageschrift allerdings nicht auf. Dort hieß es, das Anwaltshonorar habe die „finanziellen Möglichkeiten der Klägerin“ überschritten – was angesichts eines Jahresübertrags von rund einer halben Million EUR nicht überzeugen kann. Für später nachgeschobene Gründe wurde auch vor falschen Behauptungen nicht zurückgeschreckt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertisches und Vertrauensperson des Berliner Volksentscheids Unser Wasser: „Die wechselnden Begründungen zeigen nach unserer Ansicht vor allen Dingen eins: Martin Delius geht es nicht ums Recht, sondern vor allem darum, den Berliner Wassertisch zu diskreditieren.“*

Erklärlicher wird dieses Vorgehen, wenn das bisherige Agieren von Martin Delius und anderen Ex-Piraten der Fraktion bei der Wasserklage betrachtet wird. Dazu hat der Berliner Wassertisch „10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des AGH zurückzieht“, auf seiner Website veröffentlicht.

Interessant ist die Klage auch vor dem Hintergrund der Spaltung der Piratenfraktion. Kurz nach der Klageerhebung teilten Delius und der Linken-Parteichef Klaus Lederer die Unterstützung des LINKE-Wahlkampfs durch Abgeordnete und Mitarbeiter der Piratenfraktion mit. Bekanntlich bekämpfte die LINKE den Wasser-Volksentscheid und ließ Fristen für eine Organklage ungenutzt verstreichen. Es scheint so, dass sich Delius bereits im Vorfeld nicht mehr programmatisch an die Piratenpartei gebunden fühlte. Beim Vorstand der Berliner Piratenpartei stößt die Delius-Klage jedenfalls auf wenig Gegenliebe. Der Berliner Parteichef Bruno Kramm gab bekannt, dass er die Position der Klägerin nicht teile, und er dankte dem Berliner Wassertisch für die „so wichtige Arbeit“.

Verhandlung am 3.6.2016, 9.30 Uhr, Landgericht Littenstr. 12-17, Raum III/3809

*Vgl. dazu auch den Artikel vom Bund der Steuerzahler: Zahltag bei den Freibeutern (März 2016)

Weitere Hintergründe unter: http://sigrun-franzen.de/

+++ Hinweis: Verhandlung WEG ./. BWB wg. missbr. Wasserpreise: 14.6.2016, Littenstr., 10 Uhr, R.: II/2709 +++

 

Verhandlung Delius-Klage am Freitag, 3. Juni 2016, 9:30

justitiaZeit: Freitag, 3. Juni 2016, 9:30
Ort: Landgericht Berlin, 10179 Berlin-Mitte, Littenstraße 12-17,
3. Etage, Raum 3809 (Openstreetmap)*
Geschäftszeichen: 86 O 477/15

Hintergrund:

a) 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des AGH zurückzieht (Januar 2016)

b) Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im AGH, 23.01.2016.

c) Bund der Steuerzahler: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (März 2016)

d) Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Delius-Klage gegen Berliner Wassertisch am 3. Juni vor dem Landgericht Berlin, 2.6.2016.

*Fahrverbindungen:
U-/S-Bhf. Alexanderplatz, Jannowitzbrücke
U-Bhf. Klosterstraße, Bus 148, 257, Tram 2, 3, 4, 5 und 6
barrierefreier Zugang: Littenstraße 14

 

FAQs-Organklage

Einleitende Worte:

Die Organklage gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe war ein voller Erfolg der Piratenpartei. Noch im Monat der Einreichung machte Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Aber noch aus einem zweiten Grund war die Klage sehr wichtig. Obwohl sie letztendlich mit einer unbefriedigenden Begründung wegen Verfristung abgewiesen wurde, bewies das Urteil dennoch, dass die Organklage vorher auf jeden Fall möglich gewesen war. Das Urteil offenbarte die große Repräsentanzlücke für Bürgerbeteiligung und Rekommunalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus vor dem Einzug der Piratenpartei. Die Abgeordnetenhaus-Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und GRÜNE, die vor dem Wasser-Volksentscheid nicht hatten wissen wollen, was in den Verträgen steht, wollten nach deren Offenlegung offensichtlich nicht dagegen klagen. Die Piratenpartei hat sich dagegen als einzige Partei erwiesen, die bereit war, die Interessen des Wasser-Volksentscheids und damit der Zivilgesellschaft gegenüber dem Filz aus Senat und Wasserkonzernen wahrzunehmen – auch wenn einzelne Piraten-Abgeordnete von Beginn an mit der Wasser-Klage gefremdelt haben.

Welchen Handlungsbedarf hat es für die Spendenvereinbarung gegeben?

Am 9. April 2013 beschloss die Piratenfraktion, dass bis zum 12. April 2013 Prof. Christian Kirchberg oder ein anderer Anwalt mit der Klage zu beauftragen sei. Die Piraten hatten in ihren Beschluss geschrieben, noch wegen des Rechtsanwaltshonorars verhandeln zu wollen, „da das derzeitige Angebot mit 30.000 € zzgl. Mwst. die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion wohl übersteigen“ würde. Die Einhaltung des Termins war wichtig, um die Klageschrift noch rechtzeitig anfertigen zu können. Doch noch am 15. April hatte der Fraktionsgeschäftsführer und heutige Ex-Pirat Heiko Herberg weder Prof. Kirchberg noch einen anderen Anwalt beauftragt. Am 12. April hatte er sich für einen Tag krank gemeldet und die Frist tatenlos verstreichen lassen.

Der Piraten-Basis war die Bummelei nicht entgangen. Am 14. April wurde eine Liquid-Feedback-Abstimmung eingestellt, in der die Basis forderte, dass Prof. Kirchberg beauftragt werden solle, da sich ein anderer Anwalt in der knappen Zeit nicht mehr würde einarbeiten können. Die Abstimmung erhielt 100 Prozent Zustimmung. Ebenfalls am 14. April bot ein Wassertisch-Mitglied auf der Bezirksmailingliste Mitte der Piratenpartei an, Kosten, die sich die Fraktion nicht leisten könne, zu übernehmen.

Auf Anfrage des Wassertisches bot Prof. Kirchberg eine letzte Verlängerung bis zum 16. April an. Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel sandte am 15. April eine Zuwendungserklärung an Heiko Herberg. Hierin wurde die Zuwendungs-Zusage für den Fall ausgesprochen, dass wegen der Kosten der Klage „die Aufrechterhaltung der Fraktionsarbeit“ sonst nicht gewährleistet wäre. Heiko Herberg übersandte jedoch kurze Zeit später stattdessen eine mit seinem Justitiar entworfene Erklärung zur „Übernahme von Prozesskosten“ in gleicher Höhe, die diese Bedingung nicht mehr enthielt und wich damit vom Angebot des Wassertisches ab. Diese Vorgehensweise war durch den Fraktionsbeschluss vom 9. April nicht abgedeckt. Zeit für eine Diskussion über den Text dieser Kostenübernahme-Erklärung gab es jedoch am Nachmittag des 15. April nicht mehr. Daher unterzeichneten Wolfgang Rebel (Pressesprecher Berliner Wassertisch) und Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) dieses Dokument am 15. April stellvertretend für den Berliner Wassertisch.

Nach der Spendenzusage des Wassertisches – obwohl diese im Fraktionsbeschluss nicht gefordert wurde – beauftragte Herberg schließlich den Anwalt – drei Tage später, als in der Fraktionssitzung beschlossen.

Es ist fraglich, ob Herberg ohne die Bemühungen des Wassertisches und der Piratenbasis einen Anwalt beauftragt hätte. Aus welchen Gründen Heiko Herberg die Beauftragung verschleppte, ist dem Berliner Wassertisch nicht bekannt – es ist jedoch offensichtlich, dass die Klage von Beginn an mit ,angezogener Handbremse‘ gefahren wurde.

Zum Spendenangebot:
Die LINKE wollte sich ebenfalls beteiligen, wie Klaus Lederer zugesagt hatte. Da Heiko Herberg nicht die Fraktionssitzung der LINKEN am 16.04. abwarten wollte, sondern noch am 15. April. entgegen der bis dahin gezeigten Bummelei mit seiner Pressemitteilung vorgeprescht war, sprang die LINKE ab. Damit entfiel eine Summe von ca. 12.000 EUR, die einen Teil des Betrages darstellen, die jetzt eingeklagt wird.

Wie sollten die Kosten für die Klage finanziert werden?

Die Abgeordnetenhaus-Fraktionen erhalten Steuergelder auch für solche Zwecke. Von diesen Finanzmitteln hätten die drei Oppositions-Fraktionen die Organklage bezahlen können. Die LINKE hatte auf dieser Basis schon am 09.04. einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Nach dem Ausscheren der GRÜNEN bot der Wassertisch den Piraten für den Fall an, dass sie sich die Klage nicht leisten könnten, eine Spendensammlung durchzuführen. Doch zeigte sich, dass von einem Geldmangel keine Rede sein konnte: Die Piratenfraktion nahm am Jahresende einen Übertrag von knapp einer halben Million Euro (460.000) an Steuergeldern mit ins nächste Jahr. Auch in den nachfolgenden Jahren wurden jeweils mehrere hunderttausend Euro ins Folgejahr übertragen.

Dem Wassertisch wurde entsprechend nie mitgeteilt, dass ein Finanzierungsbedarf bestehen würde. Da es keinen Beschluss der Piratenfraktion gab, ob sie das Geld annehmen würden, hat es auch nie eine Spendensammlung gegeben. Der Berliner Wassertisch hätte für solch eine Spendensammlung einen klaren Spendenzweck angeben müssen.

Die weitere Entwicklung der Klage ließ eine Geldanforderung von der Piratenfraktion an den Wassertisch ohnehin obsolet erscheinen. Nachdem die Klage schon mit ,angezogener Handbremse‘ gestartet wurde, wurden der Klage weitere Steine in den Weg gelegt. Im November 2013 wurde der Kontakt zwischen Wassertisch und Prof. Kirchberg ohne Angabe von plausiblen Gründen untersagt. Es gebe die Befürchtung, der Wassertisch wolle als „Nebenkläger“ auftreten. Im Februar 2014 schrieb Ex-Pirat Martin Delius in einem Blogbeitrag, dass die juristische Aufarbeitung der BWB-Teilprivatisierung „rückwärtsgewandt“ sei. Am 6. Mai 2014 wurde der Fraktion vorgeschlagen, die Klage langsam oder sofort zu beerdigen – ebenfalls ohne den Wassertisch zu konsultieren. Die Fraktion hatte durch den ,kalten‘ Klageabbruch die gemeinsame Zielvereinbarung gebrochen. Das Spendenangebot war, wie aus den Fraktionssitzungen ersichtlich, klar an die Durchführung und nicht an die ,Beerdigung‘ der Klage gebunden. Der damalige Fraktionsvorsitzende Alexander Spies gab zu verstehen, dass die Spende nicht mehr angefordert werden würde.

Vorbereitungskosten:
Die Vorbereitungskosten hatte der Wassertisch ohnehin allein finanziert. Zur Vorbereitung der Organklage gehörte die Erstellung einer Klageskizze durch Prof. Christian Kirchberg. Die Beauftragung erfolgte durch den Berliner Wassertisch. Die Erstellung der Klageskizze durch Prof. Kirchberg kostete: 6.806,80 EUR. Dafür gab es im Mai 2013 einen Spendenaufruf bei Betterplace. Zusammen kamen: 6.806,00 EUR, wovon ein hoher Anteil von Wassertisch-Mitgliedern stammte. Zur Vorbereitung der Organklage gehörte eine Veranstaltung des Wassertisches (Vortrag und Podiumsdiskussion) in der Urania, die den Berliner Wassertisch inkl. Reise- und Hotelkosten rund 2.000 EUR gekostet hat. Eine Beteiligung an diesen Kosten ist von den Fraktionen nie thematisiert worden.

Wer hat konkret persönlich diese Absprachen und Verhandlungen von beiden Seiten geführt?

Beteiligt an den Absprachen bzgl. der Spendenzusage waren:
Für die Piratenfraktion: Heiko Herberg (parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion) und Dr. B. (Justiziar der Piratenfraktion)
Für den Berliner Wassertisch: Wolfgang Rebel (Pressesprecher) und Sigrun Franzen (Mitglied von Berliner Wassertisch und Piratenpartei)
Die Gespräche wurden auf Wassertisch-Seite in Abstimmung mit den anderen Wassertisch-Mitgliedern geführt. Die Spendenzusage unterschrieben schließlich Wolfgang Rebel und Sigrun Franzen, da der Berliner Wassertisch als Bürgerinitiative keine eigenständige juristische Person ist.

Die Spendenzusage:
Das Angebot wurde am 15. April in Form einer Spendenzusage schriftlich fixiert. Doch waren sich die Piraten in der Fraktionssitzung vom 23. April 2013 immer noch nicht im Klaren, ob sie überhaupt eine Spende annehmen wollten. In der gleichen Sitzung stellte Heiko Herberg im Diskussionsverlauf entsprechend klar, dass die Spendenzusage keinen Zwang bedeute, die Spende einzufordern: „Also niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen, man kann immer sagen: gut, zurück und tschüss.“ Heiko Herberg kündigte in der Sitzung zudem an, dass die Summe im Bedarfsfall mit dem Wassertisch abgesprochen werden würde.
Der Jahresübertrag von fast einer halben Million Euro zeigte schließlich deutlich, dass die Fraktion sich die Klage sehr wohl leisten konnte. Als die Fraktion zudem am 6. Mai 2014 ohne Rücksprache mit dem Wassertisch deutlich machte, die Klage langsam ,beerdigen‘ zu wollen, war auch die Legitimation für die Spendenforderung nicht mehr gegeben.

Wahl des Rechtsanwalts. a) Hat man sich auf einen Rechtsanwalt beschränkt? b) War er nicht verhandelbar?

a) Es wäre jeder Fraktion und jedem Abgeordneten möglich gewesen, einen Anwalt zu beauftragen, um eine Organklage vorzubereiten und einzureichen. Der Wassertisch war jedoch der einzige, der sich überhaupt um einen erstklassigen Juristen bemüht und diesen den Oppositionsparteien vorgestellt hatte. Der Berliner Wassertisch war ansonsten selbstverständlich nicht in der Position, die Wahl des Anwalts oder des Honorars zu bestimmen.

b) Der Auftrag der Fraktion an Heiko Herberg lautete, zu prüfen, ob es nicht auch einen preiswerteren Anwalt gäbe. Ob eine Suche nach einem anderen Anwalt stattgefunden hat, kann der Wassertisch nicht sagen.

Die Rechtsanwaltswahl:
Schon 2012 hat Prof. Dr. Keßler, Vorsitzender der Berliner Verbraucherzentrale und ein erfahrener Verfassungs- und Wirtschaftsjurist, im AGH-Wasser-Sonderausschuss darauf hingewiesen, dass eine Organklage das „naheliegendste“ sei. Dies wäre direkt nach Offenlegung der Wasserverträge, Beschlüsse und Nebenabreden (2011) geboten gewesen, insbesondere, da mit dem von der Verbraucherzentrale vorgestellten juristischen Leitfaden des Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) ein Weg aufgezeigt worden war. Für eine solche Organklage waren jedoch nur die Fraktionen des Abgeordnetenhauses berechtigt, die für solche Zwecke extra Gelder vom Staat zur Verfügung gestellt bekommen.

Der Grund, warum man bei Prof. Dr. Kirchberg geblieben ist, liegt darin, dass er ein hervorragender Jurist ist und mit der Angelegenheit bestens vertraut war. Da die Gegenseite sich von den teuersten Kanzleien vertreten lässt (in diesem Fall Luther), war die Wahl eines erfahrenen und renommierten Juristen geboten. Prof. Kirchberg war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses und des Menschenrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie Präsident des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg. Er wurde dem Berliner Wassertisch von dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Siegfried Broß als Verfassungsrechtsexperte empfohlen. Im Auftrag des Berliner Wassertischs fertigte Prof. Kirchberg eine Klageskizze auf Basis des bereits vorliegenden juristischen Leitfadens des AKJ an. Die Klageskizze wurde am 21. März 2013 von RA Prof. Kirchberg im Berliner Abgeordnetenhaus in Anwesenheit von Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß allen Oppositionsparteien vorgestellt. Anwesend waren Vertreter folgender Fraktionen: für die LINKSFRAKTION: Dr. Klaus Lederer und Malte Krückels, für die Fraktion der GRÜNEN Canan Bayram und Heidi Kosche sowie als Justitiar Günter K., für die PIRATENFRAKTION: Gerwald Claus-Brunner (Der Justiziar der Piratenfraktion Dr. B. fehlte). Hier teilte Prof. Kirchberg auch seine Honorarkosten mit.

Mehr zum Thema unter:

Berliner Wassertisch: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht (23.01.2016)

Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im Abgeordnetenhaus (23.1.2016)

Bund der Steuerzahler Berlin: Zahltag bei den Freibeutern. Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (März 2016)

 

10 Gründe

10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht

Update: August 2016

  1. Grundsätzliches zu dem Spendenversprechen

Die Piratenpartei hat vor der Wahl 2011 versprochen, den Berliner Wassertisch bei seinen Bemühungen um eine Rückabwicklung der Wasserprivatisierung zu unterstützen. Mit der Rückabwicklung sollten die 1,5 Milliarden Euro zurückerobert werden, die die jeweiligen Senatsparteien CDU, SPD und DIE LINKE den Wasserkonzernen RWE und Veolia per Gewinngarantie zugeschoben hatten.

„Die Piraten unterstützen das Anliegen des Berliner Wassertisches, die Rückabwicklung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe umzusetzen.“
(Wahlprogramm 2011)

Nach dem Volksentscheid stellte sich schnell heraus, dass eine Rückabwicklung nur durch die Organklage einer AGH-Fraktion zu erreichen war. Die Piraten-Basis stimmte in einer Liquid-Feedback-Abstimmung mit 100 % dafür, die Organklage des Wassertischs einzureichen.

Das Spendenversprechen des Wassertischs wurde gegeben, als sich die Fraktion laut Beschluss vom 9. April 2013 nicht darüber klar war, ob sie sich das Anwaltshonorar für die Klage leisten könnte. Doch das Geschäftsjahr 2013, in dem das Honorar überwiesen wurde, beendete die Fraktion mit einem Übertrag von 462.000 Euro in das nächste Jahr. Die finanziellen Mittel, die die Fraktion von den Steuerzahlern extra für solche Zwecke erhält, waren also ausreichend vorhanden.

Auch wenn die Klage letztlich nicht zur Rückabwicklung geführt hat, war sie ein politischer Erfolg. Nur kurz nach ihrer Einreichung machte der letzte verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg für die Rekommunalisierung frei. Von den mit der Rekommunalisierung begründeten Preissenkungen haben alle BerlinerInnen profitiert – insbesondere die ,sozial Schwachen‘, die durch überhöhte Wasserpreise überproportional belastet werden. Möglich wurde die Rekommunalisierung nur durch die Vorarbeit, die der Wassertisch geleistet hatte. Allein die Vorbereitung der Klage hat fast 7000 Euro gekostet.

Derzeit verklagt der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, der LINKEN-nahe Ex-Pirat Martin Delius, zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs auf Zahlung der Spende. Diese Klage weist der Berliner Wassertisch zurück. Wenn die Piratenpartei sich vor und nach der der Wahl dafür einsetzt, die Organklage zu unterstützen und ihre Fraktion über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, diese umzusetzen, kann sie nicht so tun, als wäre sie das Privatvergnügen zweier Berliner BürgerInnen. Damit schädigt sie die Glaubwürdigkeit der Piratenpartei und die der parlamentarischen Demokratie.

 

Außerdem:

  1. Der Wassertisch hat bereits genug gezahlt: Der Wassertisch hat bereits die gesamten Kosten in Höhe von über 7000 Euro für die Vorbereitung der Klage allein getragen.
  2. Kein Beschluss: Es gab keinen Beschluss, dass die PIRATENFRAKTION die Wassertisch-Spende annimmt. Das Schuldversprechen wurde ohne gesonderten Fraktionsbeschluss in den Haushalt eingestellt.
  3. Die Fraktion hat die Kosten nach oben getrieben: DIE LINKSFRAKTION wollte ihre Beteiligung am 16. April auf ihrer Fraktionssitzung beschließen. Mit einer voreiligen Pressemitteilung einen Tag zuvor verprellt Heiko Herberg die LINKSFRAKTION. Die PIRATENFRAKTION trägt damit die Verantwortung dafür, dass sich LINKSFRAKTION nicht an der Klage beteiligt hat und muss folglich zumindest deren Anteil übernehmen. Die PIRATENFRAKTION kann dafür nicht den Wassertisch in Regress nehmen, der dafür plädiert hat, auf die LINKSFRAKTION zu warten.
  4. Keine Öffentlichkeitsarbeit: Nach der ersten Pressemitteilung von Heiko Herberg erfolgte keine Pressearbeit der Fraktion zugunsten des Verfahrens.
  5. Die Nicht-Piraten der Fraktion haben den Wassertisch und das Verfahren diskreditiert. Bezeichnenderweise haben insbesondere die jetzt zur LINKEN gewechselten PIRATEN den Wassertisch aus der Fraktion heraus regelmäßig mit Pöbeltweets („Idioten“) etc. provoziert und diskreditiert – sowohl während der Wassertisch die Klage vorbereitet hat als auch während des Verfahrens. Beteiligt waren unter anderem Martin Delius, Simon Weiß, Heiko Herberg, Benedict Ugarte Chacón und Monika Belz. Martin Delius schrieb während des laufenden Verfahrens auf seinem Blog, dass die juristische Aufarbeitung „rückwärtsgewandt“ sei.
  6. Die Fraktion hat die gemeinsame Zielvereinbarung verlassen: Die PIRATENFRAKTION hat die Klage still und leise ,beerdigt‘. Man kann aber nicht vom Wassertisch Spenden für ein Projekt einklagen, das man einschlafen lässt, statt es offensiv zu vertreten.
  7. Der Fraktionsvorsitzende hat eine Forderung bereits für unwahrscheinlich erklärt: Da es keinen Fraktionsbeschluss zu der Spende gegeben hat, hat der Fraktionsvorsitzende Alexander Spies am 6. Mai 2014 dem Wassertisch völlig zu Recht mitgeteilt, dass er keine Forderung mehr zu erwarten habe. Der Wassertisch wiederum hatte keinen Grund, diese Auskunft anzuzweifeln.
  8. Die Schuld am Scheitern der Rückabwicklung tragen die Berliner Abgeordneten und ihre Berater, nicht der Wassertisch: Die Klage wurde am 14. Juni 2014 abgewiesen, weil die Klagefrist nach Ansicht des Verfassungsgerichts um knapp vier Monate verfehlt wurde. Dafür kann jedoch nicht der Wassertisch haftbar gemacht werden, der sich rechtzeitig für die Klage eingesetzt hat. Schuld sind die Abgeordneten, die den juristischen Leitfaden des AKJ beharrlich ignoriert und keine eigenen Gutachten dazu eingeholt haben.
  9. Jetzt lassen sich keine Spenden mehr einsammeln: Zudem gibt es noch einen praktischen Grund. Zweieinhalb Jahre nach der Klageeinreichung ist es für den Wassertisch aller Voraussicht nach auch nicht mehr möglich, Spendengelder einzusammeln. Diese Forderung hätte man an den Wassertisch richten müssen, als die Klage noch aktuell war. Die mit einer Spendensammlung verbundenen Probleme wurden am 23.04.2013 in der Fraktionssitzung nicht ohne Grund angesprochen.

„Niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

 

Hintergrund

Wahlversprechen
Am 13. Februar 2011 endet der Wasser-Volksentscheid. 98,2 % der Berliner und Berlinerinnen stimmen für die Offenlegung der geheimen Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe. Die PIRATEN haben den Wasser-Volksentscheid als einzige der jetzt im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien unterstützt; selbst die AGH-Fraktionen der LINKEN und GRÜNEN haben den Volksentscheid ignoriert. In ihrem Wahlprogramm versprechen die PIRATEN:

Die Piraten unterstützen das Anliegen des Berliner Wassertisches, die Rückabwicklung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe umzusetzen.“
(Wahlprogramm 2011)

Klagebeschluss
Möglich erscheint die Rückabwicklung nur mit der Organklage einer AGH-Fraktion. Unmittelbar nach Offenlegung der Verträge stellt die Verbraucherzentrale Berlin zusammen mit dem Bund der Steuerzahler eine vom wassertischnahen Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) erarbeiteten juristischen Leitfaden vor, mit der die Rückabwicklung erreicht werden könnte. Im Wasser-Sonderausschuss des AGH bestätigen Verfassungsjuristen wie Professor Jürgen Keßler (Vorsitzender der Verbraucherzentrale) oder der von der CDU eingeladene Professor Andreas Musil die Qualität und mögliche Durchführbarkeit des Klageweges.

Als der Wassertisch Anfang April 2013 eine geringfügig modifizierte Klageskizze des renommierten Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christian Kirchberg vorstellt, erklärt sich LINKSFRAKTION bereit, die Klage zu unter­stützen, wenn die Opposition gemeinsam vorgeht. Doch die Fraktion der GRÜNEN sagt ab.

Schließlich stimmt die PIRATENFRAKTION am 9. April 2013 mit zwölf von fünfzehn Stimmen dafür (Enthaltung von Martin Delius, Heiko Herberg, Simon Weiß), das Verfahren notfalls allein durchzuziehen. Allen Beteiligten ist klar, dass es keine 100%ige Erfolgsga­rantie für die Klage geben kann, doch soll die vorhandene Klagemöglichkeit ausgeschöpft werden.

Schuldversprechen
Die PIRATENFRAKTION will jedoch noch wegen des Rechtsanwaltshonorars verhandeln, „da das derzeitige Angebot mit 30.000 € zzgl Mwst die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion wohl übersteigen“ würde (Fraktionsbeschluss, 9. April 2013). Der Wassertisch sagt zu, notfalls Spenden zu sammeln, falls sich kein billigerer Anwalt finden lässt und sich die LINKSFRAKTION nicht beteiligen würde. Ungeachtet des finanziellen Prüfungsvorbehalts im Fraktionsbeschluss verlangt der parlamentarische Geschäftsführer Heiko Herberg am 15. April (Tag des Ablaufs der Frist zur Beauftragung des Rechtsanwalts) von den Wassertischmitgliedern Wolfgang Rebel und Sigrun Franzen (Piratenmitglied) ein persönliches Schuldversprechen über 25.000 Euro, „soweit die Kosten nicht durch eine andere Fraktion oder von dritter Seite getragen werden“.

Als Heiko Herberg die Fraktion in der Sitzung vom 23. April (Transkript) über die Verpflichtung informiert, spricht sich ein Abgeordneter dagegen aus, die Spende vom Wassertisch anzunehmen. Heiko Herberg sagt dazu:

Also niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen, man kann immer sagen:   gut, zurück und tschüss.“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

Das Thema Spendenannahme wird nicht weiter behandelt. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Beschlussvorlage für die Fraktionssitzung geben, ob man Spenden annehmen will. Dazu noch einmal Heiko Herberg:

„…es gibt halt vom Wassertisch auch noch keinen Aufruf et cetera und bis dahin würde es auch Absprache an der Stelle geben“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

Ein Spendenbeschluss wird aber nie gefasst. Die Forderung über die 25.000 Euro ist durch keinen eigenen Fraktionsbeschluss gedeckt.

Das Anwaltshonorar wird im Juni 2013 von der Piratenfraktion bezahlt. Der Wassertisch wird nicht zur Spendensammlung aufgefordert. Die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion werden nicht annähernd überschritten: Die Fraktion kann am Ende des Geschäftsjahres 462.000 Euro in das nächste Jahr übertragen.

DIE LINKE
Auf Druck der Parteibasis beschließt am 9. April 2013 auch LINKSFRAKTION, sich an der Organklage zu beteiligen, wenn alle drei Oppositionsfraktionen mitmachen würden. Die Fraktion der GRÜNEN teilt am 11. April ihre Absage mit. Danach braucht die LINKSFRAKTION einen neuen Beschluss, den Klaus Lederer für den 16. April in Aussicht stellt. Doch die Partei- und Fraktionsspitze der LINKEN, die die Privatisierungsverträge in ihrer Regierungszeit selbst mit fortgeschrieben hat, windet und sträubt sich, um die Klage zu vermeiden. Parteichef Klaus Lederer nutzt schließlich am 15. April eine vorschnelle Pressemitteilung von Heiko Herberg und twittert:

Ausgeschert sind erst die Grünen, vorgeprescht dann die Piraten. Ich geb mir ja nun wirklich seit 1,5 Jahren Mühe. Jetzt macht meine Fraktion nicht mehr mit, der Zug ist abgefahren. Das sollen die jetzt mal schön machen.“
(Klaus Lederer, 16. Mai 2013)

Der Wassertisch hat Heiko Herberg zuvor über die Situation informiert und dazu geraten, die Fraktionssitzung der LINKEN abzuwarten. Er hat es abgelehnt.

Der Erfolg
Der erste Erfolg der Organklage stellt sich umgehend ein: Knapp einen Monat nach Einreichung der Klage wird bekannt, dass Veolia als der letzte verbliebene Wasserkonzern den Weg für die Rekommunali­sierung der BWB freimachen will. Die BWB werden rekommunalisiert (wenn auch nur halbherzig). Seit Dezember 2013 sind die 1999 teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe wieder in kommunaler Hand.

Kurswechsel
Nach der ersten Pressemitteilung von Heiko Herberg am 15. April 2013 erfolgt keine Pressearbeit mehr zur Organklage. Martin Delius schreibt in einem Blogbeitrag Anfang 2014, dass die juristische Aufarbeitung der Privatisierung „rückwärtsgewandt“ sei. Ein Treffen am 22. Oktober 2013, bei dem zwischen Wassertisch und den Abgeordneten, die für die Klage zuständig sind, eine enge Zusammenarbeit vereinbart wird, wird schon zehn Tage später aufgekündigt. Bei der Fraktionssitzung sei die Befürchtung aufgekommen, dass der Wassertisch als Nebenkläger bei der Organklage angesehen werden könnte. Die Stellungnahme des Rechtsanwalts auf die Klageerwiderung des Senats, die der Wassertisch prüfen sollte, wird ihm nicht mehr zugeleitet. Der Kontakt zwischen Wassertisch und dem Rechtsanwalt, die zusammen die Klage vorbereitet hatten, wird verboten. Der Wassertisch wird ausgebootet.

Am 6. Mai 2014 steht in der Fraktion zur Diskussion, die Klage still und leise zu beerdigen. Sie möchte weder weitere Erwiderungen noch eine mündliche Verhandlung und überlässt so der Gegenseite das Feld. Die Fraktion weicht damit von der ursprünglichen Zielvereinbarung ab, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Rückabwicklung zu erreichen.

Angriffe auf den Wassertisch
Während der Wassertisch die Klage vorbereitet und während des Verfahrens wird er aus der Fraktion heraus regelmäßig mit Pöbeltweets („Idioten“) etc. provoziert und beleidigt. Beteiligt sind unter anderem Martin Delius, Simon Weiß, Heiko Herberg, Benedict Ugarte Chacón und Monika Belz. Entschuldigungen erfolgen nicht.

Forderungsverzicht
Am Rande der Fraktionssitzung vom 6. Mai 2014 erkundigt sich Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel beim Fraktionsvorsitzenden Alexander Spies, ob unter diesen Umständen noch mit der Einforderung der 25.000 € zu rechnen sei. Der versichert ihm, dass dies nicht der Fall sei. Der Wassertisch müsse sich keine Sorgen machen. Zur Einforderung müsse es einen Fraktionsbeschluss geben.

Urteil
In seinem Urteil vom 20. Juni 2014 weist das Berliner Verfassungsgericht die Klage aus Fristgründen zurück. Das Gericht hat den Beginn der Klagefrist nicht mit dem Parlamentsbeschluss zum Rückkauf der RWE-Anteile vom Oktober 2012 beginnen lassen, sondern mit einer Kleinen Anfrage im Mai 2012 verknüpft. Es stellt jedoch fest, dass es die Klage rund vier Monate zuvor noch angenommen hätte. Diese Entscheidung hätte jedoch auch anders ausfallen können, wenn die 1,5 Milliarden-Euro-Klage nicht auf halbem Wege beerdigt, sondern mit der verabredeten Unterstützung durch den Wassertisch bis zur mündlichen Verhandlung geführt worden wäre. Um die Entscheidung, ob die Gewinngarantie verfassungsgemäß gewesen sei, konnten sich die Richter auf diese Weise bequem herumdrücken. Nach dem Urteil steht nun fest: Hätte sich eine Fraktion des Abgeordnetenhauses zügig nach Erscheinen der ersten Klageskizze zur Organklage entschlossen – wie dies der Wassertisch gefordert hatte, hätten die skandalösen Wasser-Privatisierungsverträge, einschließlich Konzern-Gewinngarantie, juristisch aufgearbeitet werden können.

Die Forderung
Nachdem der Wassertisch zweieinhalb Jahre diesbezüglich nichts von den Piraten gehört hat, erhält er am 6. Oktober von Martin Delius die Aufforderung, innerhalb eines Monats die 25.000 Euro zu überweisen. Nach 2 Verhandlungsterminen steht ein 3. Gerichtstermin noch aus. Datum noch offen.

Diese Erklärung des Wassertischs als PDF

Nachtrag: Bund der Steuerzahler Berlin: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro

Freihandelsabkommen verhindern Tierschutz

Süddeutsche Zeitung
30.11.2015

Delfinschutz als Handelsbarriere
Von Kathrin Werner, New York

Mexiko hat erfolgreich gegen ein Delfinschutz-Siegel geklagt.
Der Fall zeigt die Macht des Freihandels.

Zum Beitrag

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht. PRESSEMITTEILUNG VOM 1.10.2015

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern

Berliner Wassertisch

(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil

Grundlage der Forderung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2014. In dem Verfahren wies das Gericht eine Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartell­amts zurück, das gefordert hatte, die Trinkwasserpreise um ca. 18 Prozent zu senken (Az: VI-2 Kart 4/12). Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 Prozent über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB haben auf das Urteil hin die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012–2015 um ca. 15 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich für die Jahre 2009–2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt

Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen.

Der Schadensersatz-Prozess vor dem Amtsgericht Mitte

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Die Berliner Wasserbetriebe bestreiten zwar die Berechtigung der Schadensersatzforderungen, doch ist ihre Verteidigungsstrategie mehr als zweifelhaft. Hatten die Wasserbetriebe vor dem Amtsgericht entgegen dem eindeutigen Urteil des OLG Düsseldorf zunächst behauptet, die Wasserpreise seien angemessen gewesen, beriefen sie sich danach zusätzlich darauf, die überhöhten Wasserpreise nicht verschuldet zu haben. Vor „dem Hintergrund eines in sich ge­schlossenen, landesrechtlichen Kalkulationssystems“, so die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kartellrechtlichen Missbrauchs­vorschriften auch für die BWB gelten würden. Das Amtsgericht folgte dem Antrag auf Klageabweisung jedoch nicht. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Klage zu stoppen.

Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG* unterstützt

Die BWB ignorieren in ihrer Klageerwiderung, dass der Preismissbrauch nur durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht wurde, die der CDU-/SPD-geführte Senat in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten selbst entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinn­garantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Gleichzeitig wurde über die Wassereinnahmen des Senats eine verdeckte „Sondersteuer“ eingeführt, welche die Einkom­men von sozial Schwachen überproportional belastet. Auch nach der Rekommunalisierung hat der Senat die für den Missbrauch verantwortlichen Preisfindungs-Systeme nicht geändert. Sie wirken einschließlich der berüchtigten Gewinngarantie weiter fort und verteuern nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren, die ca. 60 Prozent des Gesamt­wasserpreises ausmachen. Der kürzlich erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann daher nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011, sondern er zementiert die derzeit überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs:

„Die Verteidigung der BWB ist hanebüchen. Der Senat aus SPD und CDU hat den Preis-missbrauch der BWB durch entsprechende Gesetzesänderungen erst ermöglicht und von sich aus nichts unternommen, um ihn abzustellen. Die Weigerung, nun ein ,Verschulden‘ für die missbräuchlich überhöhten Preise der Jahre 2009-2011 anzuerkennen, um die Wasserkunden um ihre Schadensersatzansprüche zu prellen, zeigt, dass auch nach der Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Wir warten weiterhin darauf, dass sich der Senat endlich offiziell für den Preismissbrauch entschuldigt und wirkliche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zieht. Bezogen auf den Prozess wäre es das Mindeste, dass die BWB bis zum Ausgang des Verfahrens eine Verjährungsverzichtserklärung an die Wasserkunden abgeben.“

Der Musterbrief für die Verjährungs-Verzichtserklärung

Sollten die BWB auf die Verjährung der Schadensersatzansprüche für die Jahre 2009–2011 nicht freiwillig verzichten, fordern wir die Berliner Wasserkunden auf, sich mit dem anhängenden Musterbrief persönlich an die Wasserbetriebe zu wenden.

Weitere Forderungen des Berliner Wassertischs

Darüber hinaus fordern wir den Senat auf:

1. sich bei den Berliner Bürgern für den gerichtlich festgestellten Preismissbrauch zu entschuldigen, die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine unbelastete Unternehmensleitung zu berufen;

2. die immer noch bestehende Holding-Konstruktion abzuschaffen und die Berliner Wasserbetriebe als nachhaltige, kundenfreundliche, transparente und demokratisch kontrollierte Eigenbetriebe zu führen; [vgl. Berliner Wassercharta, Punkt: 2b]

3. die für die Überteuerung verantwortlichen Preisfindungs-Systeme und Kalkulationsschemata, einschließlich der Gewinngarantie, abzuschaffen und die Trinkwasserpreise zumindest auf das Niveau der Vergleichsunternehmen zu senken;

4. die Höhe der Abwassergebühren, bei denen der Preismissbrauch vermutlich in ähnlicher Höhe wie beim Trinkwasser fortgeführt wird, von unabhängiger Stelle nach dem Verfahren des Bundeskartellamts überprüfen zu lassen.

Weitere Hinweise in der Zeitleiste

*Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)

Musterbrief doc

Pressemitteilung als pdf


Folgt Musterbrief:

[Absender] [Datum]

Berliner Wasserbetriebe
10864 Berlin

Kundennummer: …
Verbrauchsstelle: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe u. a. in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen Wasser bezogen. Wie Ihnen bekannt ist, hatte das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 4. Juni 2012, Az: B8-40/10, festgestellt, dass Ihre Wasserpreise in dieser Zeit kartellrechtswidrig überhöht waren. Das OLG Düsseldorf hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 24. Februar 2014,
Az: VI-2 Kart 4/12 (V), als rechtmäßig bestätigt.

Vor diesem Hintergrund steht mir als Wasserkunde ein Anspruch auf Rückzahlung der von mir für den Zeitraum 2009 bis 2011 geleisteten und kartellrechtswidrig überhöhten Wasserentgeltzahlungen zu. Dieser Anspruch kann u. a. auf § 33 GWB gestützt werden. Zu dieser Frage ist derzeit am Landgericht Berlin unter dem Az: 6 O 348/15 (Kart) bereits ein vergleichbares Klageverfahren einer Wasserkundin gegen Ihr Unternehmen anhängig.

Zur Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung biete ich Ihnen an, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Sie mir gegenüber eine Verjährungsverzichtserklärung für die von mir geltend gemachten Rückforderungsansprüche abgeben. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, müsste ich selbst rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Ich sehe Ihrer Antwort innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

—— Ende des Musterbriefs ——

Kontakt: Berliner Wassertisch

Wolfgang Rebel     Telefon: 0152 57 23 34 84                 c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Rainer Heinrich      Telefon: 030 / 915 092 41                  Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info                 Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter:   @BWassertisch                                             Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

 

Gegen Fracking „Diese Klage wird für Europa bahnbrechend“

Klimaretter
26.07.2015

„Diese Klage wird für Europa bahnbrechend“

Von Ralf Hutter

Die oberfränkische Grünen-Politikerin und Umweltaktivistin Brigitte Artmann will gegen zentrale deutsche Energieprojekte wie Stromtrassen, Kohleabbau und Fracking vor einer UN-Kommission in Genf klagen. Sie ist davon überzeugt, dass die EU die Bürgerbeteiligungs-Pflichten aus dem internationalen Aarhus-Abkommen missachtet.

Egal, ob es Nachlässigkeit oder politischer Wille ist – irgendjemand hätte es besser wissen müssen. Irgendwo in der deutschen Bürokratie hätte jemandem klar sein müssen, dass die EU-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung nicht mit der Aarhus-Konvention zusammenpasst, sagt Brigitte Artmann. Weil es nun aber anders gekommen ist und die Stromtrassen gebaut werden, die Endlagersuche für den AKW-Müll angelaufen ist und weitere große Energieprojekte mit ökologischen Auswirkungen von der EU-Rechtsprechung gedeckt sind, bereitet Artmann eine Klage an höchster Stelle vor. […]

Zum Artikel

Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
Vgl. auch: Spendenaufruf: Mittels der Aarhus Konvention Fracking verhindern! (27.04.2015)