Schlagwort-Archive: Klage

Anti-TTIP-Aktion am Willy-Brandt-Haus. SPD zeigt Greenpeace an

Berliner Zeitung
25.06.2015

Anti-TTIP-Aktion am Willy-Brandt-Haus SPD zeigt Greenpeace an
Von Karl Doemens

„Demokratie schützen: Willy Brandt würde TTIP stoppen“: Ein riesiges Banner mit dieser Aufschrift hatte Greenpeace vom Dach der SPD-Parteizentrale in Berlin entrollt. Entfernen musste es die Feuerwehr. Jetzt hat die SPD Strafanzeige gestellt.

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Greenpeace (Foto: Berliner Wassertisch)

Greenpeace (Foto: Berliner Wassertisch)

Greenpeace (Foto: Berliner Wassertisch)

Greenpeace (Foto: Berliner Wassertisch)

 

Der Berliner Wassertisch erklärt sich solidarisch mit Greenpeace. TTIP stellt eine Bedrohung für die Demokratie dar und muss auf jeden Fall verhindert werden! Greenpeace leistet wichtige Arbeit im Kampf für Demokratie und Rechtsstaat – etwas, was man von der SPD derzeit nicht behaupten kann. GreenpeaceEine SPD, die sich für TTIP und CETA einsetzt, dient nicht den Interessen der Menschen, sondern den der multinationalen Konzerne. Die SPD sägt den Ast ab, auf dem wir alle sitzen. Umso wichtiger sind die mutigen Aktionen von zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Greenpeace.

Spenden für Greenpeace kann man hier

Informationsfreiheit: Nach ACTA ist vor TTIP

digitale gesellschaft

24.06.2015

Am Donnerstag kommender Woche [10 Uhr] wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin [Kirchstr. 7, 10557 Berlin, Openstreetmap] eine Verhandlung stattfinden, die den vorläufigen Höhepunkt einer seit Anfang 2012 schwelenden rechtlichen Auseinandersetzung rund um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Freihandelsabkommen ACTA markiert.

[…]

Die Bedeutung der Klage liegt vor allem in der Klärung der Frage, inwieweit und wie lange sich die Bundesregierung bei der Beantwortung von IFG-Anfragen zu Verhandlungen über internationale Verträge auf Geheimhaltungsinteressen berufen kann. Insbesondere wird es darum gehen, ob sie ein solches Interesse einseitig dadurch herleiten kann, dass sie gegenüber den Verhandlungspartnern Vertraulichkeitszusagen macht. Dies würde nämlich bedeuten, dass sie das Informationsinteresse der Bevölkerung bei Verhandlungen über internationale Verträge stets durch derartige Zusagen unterlaufen könnte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird daher auch für künftige IFG-Anfragen im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Freihandelsabkommen wie TTIP, TiSA und CETA bedeutsam sein.

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Mehr Einzelheiten zur Klage bei netzpolitik.org: Nächste Woche Donnerstag: Wir verklagen die Bundesregierung beim Verwaltungsgericht auf ACTA-Transparenz
Drei Jahre nach dem Ende von ACTA findet am 2. Juli vor dem Verwaltungsgericht in Berlin ein Nachspiel statt. Es geht darum, Licht in die Verhandlungen zu bringen.
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Letzte Hoffnung Verfassungsklage?

Telepolis
09.04.2015

„Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“
Von Rolf-Henning Hintze

Prof. Axel Flessner über die Freihandelsabkommen, die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und das Versagen der Politik.
Strittigster Punkt der beiden Handelsabkommen CETA und TTIP ist die darin vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ISDS-Mechanismus. Trotz des an der SPD-Basis partiell spürbaren starken Widerstands rechnet Axel Flessner, emeritierter Rechtsprofessor der Berliner Humboldt Universität, damit, dass die SPD im Bundestag mehrheitlich für CETA stimmen wird. Er sieht in diesem Fall aber Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten hindern könnte, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Über 17.000 Bundesbürger unterstützen bislang eine Verfassungsklage*.

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* Zur Verfassungsklage: Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA; Christian Rath: Beschwerde in Karlsruhe. Massenklage gegen Ceta geplant. In: taz, 23.3.2015.
Bereits Januar 2015 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das zum Ergebnis kommt, dass private Schiedsgerichte gegen die Verfassung verstoßen:

Anfang des Jahres wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

 

Rechtsprofessor hält individuelle Klagen gegen CETA für zulässig

TAZ
23. März 2015

Massenklage gegen CETA geplant

Von Christian Rath

Eine Musiklehrerin und Tausende von Mitstreitern wollen den EU-Freihandelsvertrag mit Kanada angreifen. Sie sehen das Wahlrecht in Gefahr.

Der renommierte Rechtsprofessor „Fisahn* hält individuelle Klagen gegen Ceta für zulässig, weil das Wahlrecht verletzt sei. Artikel 38 des Grundgesetzes garantiere die Teilhabe an Parlamentswahlen, die nicht dadurch leerlaufen dürften, dass die Entscheidungen an ganz anderen Orten fallen. So will er nicht nur die Ceta-Bestimmungen zum Investorenschutz und zu den Schiedsgerichten angreifen, sondern auch mutmaßliche Verletzungen des Staatsziels Umweltschutz, des Sozialstaatsprinzips und der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Privatisierungen gefährdet sei.“

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* Prof. Dr. Andreas Fisahn (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht, Rechtstheorie an der Universität Bielefeld)