Privatsphäre stärkt, Überwachung schwächt! #StopScanningMe
Suche
Schiefergas-Fracking in Deutschland?
#StopEUMercosur Erklärung
Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
#SaveTheOkavangoDelta
Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
- Wassertisch-Plenum,
im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
-
Letzte Beiträge
- AöW zum Weltwassertag 2023: Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen
- Greenpeace: Fracking – eine unterirdisch schlechte Idee
- Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager: Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck
- BUND gegen CCS-Endlager
- Jürgen Knirsch: CETA-Handelsabkommen: Eine trügerische Wette auf die Zukunft (Leserbrief an die SZ vom 8.12.2022)
- Neuere Materialien und Dokumente zur CETA-Debatte
- TAZ: Hamburger Abgeordneter über Olympia-Gedankenspiele: „Es kommt zu Vertreibungen“
- NDR: Bewirbt sich Hamburg noch einmal um Olympische Spiele?
- NGO-Bündnis fordert mit gemeinsamen Appell die Senkung des absoluten Ressourcenverbrauchs
- Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt
Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
RSS-Feeds
Schlagwort-Archive: Klage
Anti-TTIP-Aktion am Willy-Brandt-Haus. SPD zeigt Greenpeace an
Berliner Zeitung
25.06.2015
Anti-TTIP-Aktion am Willy-Brandt-Haus SPD zeigt Greenpeace an
Von Karl Doemens
„Demokratie schützen: Willy Brandt würde TTIP stoppen“: Ein riesiges Banner mit dieser Aufschrift hatte Greenpeace vom Dach der SPD-Parteizentrale in Berlin entrollt. Entfernen musste es die Feuerwehr. Jetzt hat die SPD Strafanzeige gestellt.
Zum Artikel
Zum Hintergrund
Der Berliner Wassertisch erklärt sich solidarisch mit Greenpeace. TTIP stellt eine Bedrohung für die Demokratie dar und muss auf jeden Fall verhindert werden! Greenpeace leistet wichtige Arbeit im Kampf für Demokratie und Rechtsstaat – etwas, was man von der SPD derzeit nicht behaupten kann. Eine SPD, die sich für TTIP und CETA einsetzt, dient nicht den Interessen der Menschen, sondern den der multinationalen Konzerne. Die SPD sägt den Ast ab, auf dem wir alle sitzen. Umso wichtiger sind die mutigen Aktionen von zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Greenpeace.
Spenden für Greenpeace kann man hier
Informationsfreiheit: Nach ACTA ist vor TTIP
24.06.2015
Am Donnerstag kommender Woche [10 Uhr] wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin [Kirchstr. 7, 10557 Berlin, Openstreetmap] eine Verhandlung stattfinden, die den vorläufigen Höhepunkt einer seit Anfang 2012 schwelenden rechtlichen Auseinandersetzung rund um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Freihandelsabkommen ACTA markiert.
[…]
Die Bedeutung der Klage liegt vor allem in der Klärung der Frage, inwieweit und wie lange sich die Bundesregierung bei der Beantwortung von IFG-Anfragen zu Verhandlungen über internationale Verträge auf Geheimhaltungsinteressen berufen kann. Insbesondere wird es darum gehen, ob sie ein solches Interesse einseitig dadurch herleiten kann, dass sie gegenüber den Verhandlungspartnern Vertraulichkeitszusagen macht. Dies würde nämlich bedeuten, dass sie das Informationsinteresse der Bevölkerung bei Verhandlungen über internationale Verträge stets durch derartige Zusagen unterlaufen könnte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird daher auch für künftige IFG-Anfragen im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Freihandelsabkommen wie TTIP, TiSA und CETA bedeutsam sein.
Zum Beitrag
Mehr Einzelheiten zur Klage bei netzpolitik.org: Nächste Woche Donnerstag: Wir verklagen die Bundesregierung beim Verwaltungsgericht auf ACTA-Transparenz
Drei Jahre nach dem Ende von ACTA findet am 2. Juli vor dem Verwaltungsgericht in Berlin ein Nachspiel statt. Es geht darum, Licht in die Verhandlungen zu bringen.
Zum Beitrag
Letzte Hoffnung Verfassungsklage?
Telepolis
09.04.2015
„Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“
Von Rolf-Henning Hintze
Prof. Axel Flessner über die Freihandelsabkommen, die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und das Versagen der Politik.
Strittigster Punkt der beiden Handelsabkommen CETA und TTIP ist die darin vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ISDS-Mechanismus. Trotz des an der SPD-Basis partiell spürbaren starken Widerstands rechnet Axel Flessner, emeritierter Rechtsprofessor der Berliner Humboldt Universität, damit, dass die SPD im Bundestag mehrheitlich für CETA stimmen wird. Er sieht in diesem Fall aber Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten hindern könnte, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Über 17.000 Bundesbürger unterstützen bislang eine Verfassungsklage*.
* Zur Verfassungsklage: Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA; Christian Rath: Beschwerde in Karlsruhe. Massenklage gegen Ceta geplant. In: taz, 23.3.2015.
Bereits Januar 2015 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das zum Ergebnis kommt, dass private Schiedsgerichte gegen die Verfassung verstoßen:
Anfang des Jahres wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:
Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
- Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
- Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
- Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
- Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
- Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.
Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung
Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung
Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
19.01.2015 Spiegel
Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.
Rechtsprofessor hält individuelle Klagen gegen CETA für zulässig
TAZ
23. März 2015
Massenklage gegen CETA geplant
Von Christian Rath
Eine Musiklehrerin und Tausende von Mitstreitern wollen den EU-Freihandelsvertrag mit Kanada angreifen. Sie sehen das Wahlrecht in Gefahr.
Der renommierte Rechtsprofessor „Fisahn* hält individuelle Klagen gegen Ceta für zulässig, weil das Wahlrecht verletzt sei. Artikel 38 des Grundgesetzes garantiere die Teilhabe an Parlamentswahlen, die nicht dadurch leerlaufen dürften, dass die Entscheidungen an ganz anderen Orten fallen. So will er nicht nur die Ceta-Bestimmungen zum Investorenschutz und zu den Schiedsgerichten angreifen, sondern auch mutmaßliche Verletzungen des Staatsziels Umweltschutz, des Sozialstaatsprinzips und der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Privatisierungen gefährdet sei.“
Zum Artikel
* Prof. Dr. Andreas Fisahn (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht, Rechtstheorie an der Universität Bielefeld)