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TTIP bedroht nachhaltige Wassernutzung. Pressemitteilung zum Weltwassertag 2015

Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März 2015 „Wasser und nachhaltige Entwicklung“pm

TTIP bedroht nachhaltige Wassernutzung

Zum Weltwassertag fordern Vertreter von NGOs, Initiativen und der öffentlichen Wasserwirtschaft ein Verbot der Kommerzialisierung von Wasser sowie den sicheren Ausschluss von Wasser aus den TTIP-Verhandlungen

(Berlin, 19.03.2015) Das Motto des diesjährigen Weltwassertages lautet „Wasser und nachhaltige Entwicklung“. Da vieles darauf hindeutet, dass die weltweiten Interessenkonflikte in Verbindung mit Wasser in der Welt nicht ab-, sondern zunehmen, ist Wasser einer von zahlreichen Aspekten der „UN-Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung“. Bemühungen zur Schaffung und zur Umsetzung eines Ziels einer nachhaltigen Wassernutzung, eines Menschenrechts auf Wasser und Möglichkeiten gegen Kommerzialisierung von Wasser werden jedoch von Freihandelsabkommen wie TTIP verhindert. Weltweit muss gelten: Wasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht!

„Trink- und Abwasserversorgung dürfen nicht unter die fortschreitenden Liberalisierung, Privatisierung und Deregulierung fallen. Mechanismen wie die Regulatorische Kooperation, die diese Prozesse festschreibt, lehnen wir daher strikt ab. Wasser ist ein Gemeingut und muss unter demokratisch legitimierter Kontrolle bleiben. Daher muss es explizit von den Verhandlungen der derzeitigen Freihandelsabkommen TTIP, CETA und Co sicher ausgeschlossen werden“, sagt Nelly Grotefendt, Koordinatorin des Anti-TTIP-Netzwerks TTIP unfairHandelbar.

Auch in den Verhandlungen zur Post-2015-Agenda nimmt Wasser mit einem eigenen Ziel einen großen Stellenwert ein. „Bei der Post-2015-Agenda muss darauf geachtet werden, dass einerseits ein eigenständiges Ziel zu Wasser und sanitärer Grundversorgung erhalten bleibt, andererseits kein Einfallstor für Gewinnmaximierungsinteressen privater Investoren geschaffen wird“, erklärt Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). „Bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen kommt der öffentlich organisierten Wasserwirtschaft eine wichtige Rolle zu, denn sie ist am Gemeinwohl orientiert. Die öffentlichen Strukturen in der Wasserwirtschaft sollten deutlicher als bisher auch weltweit unterstützt werden“, hebt sie hervor.

Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser, fügt dem hinzu: „Wir unterstützen den bisherigen Wasserziel-Vorschlag in der Post-2015-Agenda als einen wichtigen Schritt, zentrale Aspekte des Umwelt- und Ressourcenschutzes in der Post-2015-Agenda zu verankern. Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, die dahingehende Verantwortung der EU auch im Zuge der erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative für ein Menschenrecht Wasser einzufordern.“ Dem stimmt auch Jürgen Maier, Geschäftsführer des Forum Umwelt und Entwicklung, zu: „Ohne den Zugang zu und das Recht auf sauberes Wasser und gesunde Wasserökosysteme kann es weltweit keine Armutsreduktion geben. Wasser muss als öffentliches Gut anerkannt und seine Kommerzialisierung verboten werden.“

„Wasser und nachhaltige Entwicklung“ kann somit nur verwirklicht werden, wenn der weltweite Trend zur Privatisierung von Wasser gestoppt wird. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches, erklärt: „Unternehmen der Daseinsvorsorge, zu denen die Wasserversorgung gehört, müssen nachhaltig geführt werden. Ihr größter Feind ist das kurzfristige Profitdenken kommerzieller Unternehmen. Alle Formen der Privatisierung müssen effektiv verhindert werden. Es bedarf einer demokratischen Verwaltung für die Gewährleistung des Grundrechts auf Wasser“.

Gesunde Flussökosysteme und die sozialverträgliche Nutzung natürlicher Wasserressourcen werden auch durch einen neuen Staudammboom bedroht. Weltweit sind mehr als 3000 neue Staudammprojekte geplant – hauptsächlich in den Ländern des globalen Südens. An vielen Projekten sind Unternehmen und Finanzinstitute aus Deutschland und anderen Industrienationen beteiligt. „Große Wasserkraftprojekte auf dem Balkan, am Amazonas oder dem Mekong werden von Regierungen und Unternehmen nach wie vor als ‚grüne und nachhaltige‘ Energiequellen dargestellt. In der Realität führen sie zu Umweltzerstörung und gefährden die Lebensgrundlagen zehntausender Menschen. Wirklich nachhaltige Wasserkraftprojekte müssen internationale Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten und zuerst der lokalen Bevölkerung zu Gute kommen“, sagt David Vollrath von der Initiative GegenStrömung.

Pressekontakt:
Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung/TTIP unfairHandelbar, 030 678 17 7593, grotefendt@forumue.de
Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., 030 3974 3619, hecht@aoew.de
Michael Bender, GRÜNE LIGA, 030 4039 3530, wasser@grueneliga.de
Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch, 0152-57 23 34 84, webmaster@berliner-wassertisch.info
David Vollrath, GegenStrömung, 0152 5418 3289, david.vollrath@gegenstroemung.org

Pressemitteilung als pdf

EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen

GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
11.09.2014
Grüne Liga
EUGH: Wasserrahmenrichtlinie postuliert keinen Zwang zur Kostendeckung für Wassernutzungen
Michael Bender

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Wasserfreunde,

der europäische Gerichtshof hat heute über das gegen die Bundesrepublik
Deutschland anhängige Verfahren zu kostendeckenden Preisen von
Wasserdienstleistungen (im Wesentlichen Artikel 9 WRRL) in der Sache
entschieden und die Klage der Kommission abgewiesen.
Demnach sind die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt,
die Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke der Wasserrahmenrichtlinie und die Verwirklichung ihrer
Ziele nicht in Frage gestellt werden.

Die wesentlichen Punkte:
(54) …
die in Art. 9 der Richtlinie 2000/60 vorgesehenen Maßnahmen zur Deckung der
Kosten der Wasserdienstleistungen gehört zu den Mindestanforderungen, die
ein Maßnahmenprogramn enthalten muss.

(55)
Die Maßnahmen zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen gehören
demnach zu den Instrumenten, die den Mitgliedstaaten für die qualitative
Wasserbewirtschaftung zwecks rationeller Verwendung der Ressource zur
Verfügung stehen.

(56)
Zwar können, wie die Kommission zu Recht vorträgt, die verschiedenen in Art.
2 Nr. 38 der Richtlinie 2000/60 aufgezählten Tätigkeiten, wie die Entnahme
oder die Aufstauung, Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers haben
und aus diesem Grund die Verwirklichung der mit der Richtlinie verfolgten
Ziele gefährden, doch kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass das
Fehlen einer Bepreisung solcher Tätigkeiten in jedem Fall der Verwirklichung
dieser Ziele zwangsläufig abträglich ist.

(57)
In diesem Zusammenhang sieht Art. 9 Abs. 4 der Richtlinie 2000/60 vor, dass
die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befugt sind, die
Kostendeckung auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern
dadurch die Zwecke dieser Richtlinie und die Verwirklichung ihrer Ziele
nicht in Frage gestellt werden.
(58) Daraus folgt, dass die mit der Richtlinie 2000/60 verfolgten Ziele
nicht zwangsläufig eine Auslegung der Bestimmungen in Art. 2 Nr. 38 Buchst.
a in dem Sinne implizieren, dass sie alle dort genannten Tätigkeiten dem
Grundsatz der Kostendeckung unterwerfen, wie dies die Kommission im
Wesentlichen geltend macht.

(59) Daher lässt der Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland einige
der genannten Tätigkeiten nicht diesem Grundsatz unterwirft, für sich
genommen und in Ermangelung jeder weiteren Rüge nicht die Feststellung zu,
dass sie dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Nr. 38 und Art. 9 der
Richtlinie 2000/60 verstoßen hat.

(60) Nach alledem ist die Klage der Kommission abzuweisen.

Das EUGH – Urteil in deutsch

und in englisch

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GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten

Die aktuelle Pressemitteilung der GRÜNEN LIGA e.V.


EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten

Berlin, 2. Juni 2014: Bei der heutigen Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss kommen die wasserwirtschaftlichen Belange der Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes zu kurz.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 vermerkt im Einleitungssatz, die Energiewende sei „ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist“. Bei kaum einem Schutzgut beweist sich dieser Anspruch mehr als bei unseren Trinkwasserressourcen und Gewässern. Die bisherigen Fehlsteuerungen durch das EEG und ihre gravierenden negativen Auswirkungen müssen dringend korrigiert werden.

Die GRÜNE LIGA sieht hinsichtlich des Gewässerschutzes folgende Kernpunkte:

1. Kein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse, insbesondere nicht auf der Basis von Mais. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung des Zubaus für neue Biogasanlagen auf 100MW pro Jahr (§27) darf auf keinen Fall aufgeweicht werden. Geboten ist eher eine Verschärfung.

2. Konzentration der Förderung bei Neuanlagen auf Abfall- und Reststoffe. Die Streichung der auf Einsatzstoffe bezogenen Vergütung (§27) ist daher zu begrüßen.

3. Dringend geboten ist zusätzlich ein Umbau der Förderstruktur für Bestandsanlagen mit dem Ziel, insbesondere den Anbau und Einsatz von Mais deutlich zurückzudrängen.

4. Die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für Anbau für Biomasse durch eine entsprechende Verordnung (§87) ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Kriterien müssen aber insbesondere auch Anforderungen des Gewässerschutzes aufgreifen.

5. Die Förderung der aus Klimaschutzsicht irrelevanten mittleren und kleinen Wasserkraft (bis 5 MW) verbindet ökonomische Ineffizienz mit unverhältnismäßigen ökologischen Schäden, verletzt das Verursacherprinzip und sollte komplett eingestellt werden.

Michael Bender, Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser betont: „Die bisherige Biomasseförderung durch das EEG ist, zusammen mit den Agrarsubventionen, ein maßgeblicher Grund dafür, dass die Nährstoffreduktionsziele der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässer und Küstengewässer, aber auch für das Grundwasser in weiten Teilen Deutschlands verfehlt werden.“ Insbesondere die intensive Ausweitung des Maisanbaus hat dramatische Auswirkungen auf unsere Trinkwasservorkommen und für die ökologische Qualität unserer Gewässer. Diese Einschätzung wird deutschlandweit von Gewässerkundlern, Wasserversorgern und Wissenschaftlern geteilt, wie die Zusammenstellung (pdf) zeigt.

Die Wasserkraftnutzung geht regelmäßig mit der direkten Schädigung des Fischbestandes einher, dem zahlreiche FFH-Arten angehören. Insbesondere bei der Abwanderung des inzwischen akut vom Aussterben bedrohten Aals treten beim Turbinendurchgang Verlustraten von bis zu 100 % auf.

Die Errichtung von geeigneten, gut auffindbaren Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegen mit ausreichenden Restwassermengen und der Ausgleich der sonstigen gewässerökologischen Schäden muss Voraussetzung für die Förderung nach dem EEG sein, nicht allein die Erhöhung der Leistung. Der vorgesehene teilweise Verzicht auf wasserrechtliche Nachweise macht das EEG zu einem Instrument zur Verhinderung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland.

Ansprechpartner:
Michael Bender / Tobias Schäfer

GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
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