Schlagwort-Archive: Negativliste

European Water Movement fordert in einem öffentlichen Brief die EU-Parlamentarier_innen auf, JEFTA abzulehnen


Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) wurden im März 2013 aufgenommen. Zwischen 10. und 13. Dezember 2018 soll das Plenum des EU-Parlaments über das Abkommen abstimmen.

JEFTA ist das größte Handelsabkommen, das die EU je abgeschlossen hat, mit einem Land, dessen BIP dreimal so hoch ist wie das Kanadas – der Vertragspartei des vorherigen Abkommens, CETA, das nach Angaben der Europäischen Kommission als Modell für JEFTA diente.

Während CETA eine Reihe von Mängeln hinsichtlich Wasserressourcen und der öffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft beinhaltet hatte, bleiben die Bestimmungen von JEFTA sogar hinter CETA zurück. Darüber hinaus wird ein beträchtlicher Teil der Macht vom EU-Parlament auf sehr intransparente Ausschüsse übertragen.

Im Gegensatz zum CETA-Abkommen (Art. 1.9) gibt es im JEFTA-Abkommen keinen Artikel über „Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser“. Dieser CETA-Artikel verhindert, wenn auch unzureichend, dass Wasser „in seinen natürlichen Vorkommen“ zu einer Marktware wird und garantiert, wenn auch unzureichend, das Recht der Behörden über die Verteilung der Wasserressourcen selbstständig zu entscheiden. weiterlesen

TTIP – Bildung unter’m Hammer

DEUTSCHLANDFUNK
12.09.2015

DLF
Freihandelsabkommen TTIP. Die Angst vor dem Verkauf der Bildung
Von Benedikt Schulz

Durch das geplante transatlantische Freihandelsabkommen sehen Gewerkschaften das deutsche Bildungssystem in Gefahr. Sie befürchten, TTIP könnte die hohen Qualitätsstandards senken, wenn US-Unternehmen hierzulande Schulen oder Weiterbildungseinrichtungen gründen würden. […] Und hier Deutschland, wo Bildung traditionell als öffentliches Gut gilt, als eine Aufgabe, die genuin dem Staat zukommt – frei von Marktlogik und dem Zwang zur Rentabilität.

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TiSA – Privatisierung der Wasserversorgung

Badische Zeitung
25.04.2015

Poker um Wasser und Kontodaten
Von Gastautor Wolfgang Kessler

Wolfgang Kessler hält das geplante TiSA*-Abkommen zur Privatisierung von Dienstleistungen für hochbrisant.

„Auf den meisten Märkten wie Gesundheit, Wasser, Verkehr, Energie, Gesundheit, Finanzen oder Telekommunikation wollen die Regierungen privaten Anbietern die gleichen Rechte einräumen wie öffentlichen Anbietern. […] Um die Privatisierung von Dienstleistungen zu sichern, sind im Tisa-Abkommen besondere Klauseln geplant. Die „Future-Proofing-Klausel“ sieht vor, dass alle Dienstleistungen, die bei Abschluss von Tisa nicht auf einer Negativliste stehen, künftig privaten Anbietern offen stehen müssen. […] Die Ratchet-Klausel (Sperrklausel) soll verhindern, dass einmal privatisierte Dienstleistungen wieder rekommunalisiert werden können, wie dies viele deutsche Kommunen mit der Wasserversorgung getan haben. Dann wären Privatisierungen unumkehrbar.“

Zum Artikel

Vgl. auch: TiSA contra öffentliche Dienste. 28. April 2014.

*TiSA = Trade in Services Agreement, Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

Schule als Handelsware

Tagesspiegel
12.01.2015

TTIP und die Bildung
Schule als Handelsware
Von Josta van Bockxmeer

Auch private Bildungseinrichtungen könnten vom Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP betroffen sein. Bildungsgewerkschaften und Grüne befürchten unkontrollierbare Angebote aus den USA.

Berlin, im Jahr 2025. Das private Gymnasium der amerikanischen Firma Educom macht Schlagzeilen. „Bildungsgetto Neukölln“ und „Die schlechteste Schule Berlins“, titelt die Presse, da der Großteil der Schüler das Abitur nicht besteht. Als die Behörden die Schule schließen wollen, verklagt Educom das Land Berlin auf Schadensersatz, weil es sich als amerikanisches Unternehmen diskriminiert fühlt – und gewinnt.

zum Artikel…

Kommentar Wassertisch: Der Artikel zeigt auf, wie weit der Geltungsbereich dieser „modernen“ Freihandelsabkommen TTIP und CETA geht. Alles – aber auch alles – soll liberalisiert werden. Nur was rechtzeitig, also vor Abschluss der Abkommen, auf einer Negativliste erscheint, kann von der Liberalisierung ausgenommen werden. Das ist aber bei der Bildung offensichtlich noch nicht geschehen. Falls noch nicht geschehen: Unterzeichnen Sie die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA.

 

„TiSA ist ein gefährliches Vorhaben“. Reaktion Klaus Ernst (MdB) auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 19. Juni 2014

Klaus Ernst, MdB (DIE LINKE)

Auch TiSA wird im Geheimen verhandelt
26.06.2014

TiSA: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Klaus Ernst vom 19. Juni 2014

Eine Kleine Anfrage von Klaus Ernst ergab, dass sich die Bundesregierung bei der EU nicht für mehr Transparenz bei den Geheimverhandlungen über ein plurilaterales Dienstleistungs-Handelsabkommen (TiSA) einsetzt. Trotz mehrfacher Nachfragen bestätigt sie auch nicht, dass sie dies zukünftig vorhabe – siehe Fragen 30/32/38.

Die Bundesregierung sagt offensichtlich die Unwahrheit. So sei ihr nicht bekannt, dass die USA eine fünfjährige Geheimhaltungspflicht für ihre Verhandlungsposition fordere – siehe Frage 47. Die geleakten offiziellen Dokumente zum Bereich Finanzdienstleistungen, über die die Süddeutsche Zeitung am 20. Juni 2014 berichtete und die der Bundesregierung bekannt sind, dokumentieren diese Forderung jedoch eindeutig. Ebenso enthalten andere EU-Dokumente diese fünfjährige Geheimhaltungspflicht. In mindestens drei EU-Dokumenten, in denen US-Verhandlungspositionen enthalten sind („TiSA – U.S. CONFIDENTIAL Information“), erscheint der Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht bereits auf dem Deckblatt.

Im TiSA (wie auch im TTIP!) entfällt offensichtlich der Subventionsvorbehalt für öffentliche Dienstleistungen, wie er im GATS vorgesehen ist. Dieser besagt, dass aus der Subventionierung öffentlicher Dienstleistungen kein Anrecht auf Gleichbehandlung für private Unternehmen erwächst. Die Bundesregierung weicht einer direkten Beantwortung der Frage aus (27), betont aber, dass EU-Handelsabkommen eine Subventionierung von Dienstleistungen generell erlauben, was für das TISA auch vorgesehen sei. Dies lässt befürchten, dass der privaten Dienstleistungsindustrie die Tür zu Steuergeldern geöffnet wird. Die gebotene diskriminierungsfreie Behandlung ausländischer Unternehmen („Inländerbehandlung“) erzwingt dann deren Gleichbehandlung auch beim Thema Subventionen.

TiSA wird eine Standstill-Klausel (Zementierung des erreichten Liberalisierungsstandes) und eine Ratchet-Klausel (künftige Liberalisierungen begründen automatisch ein neues Verpflichtungsniveau) enthalten – siehe Frage 7. Es seien zwar Ausnahmen vorgesehen und eine Begrenzung auf „diskriminierende“ Regelungen, aber das Abkommen wird der Logik der permanenten Liberalisierung folgen.

TiSA folgt dem Ansatz einer Negativliste für die „Inländerbehandlung“. Ausländische Anbieter werden den nationalen gleichgestellt, wenn die Bereiche nicht explizit ausgenommen werden. Dies tangiert auch den Bereich Beihilfen/Subventionierungen. Der „Marktzugang“ wird über eine Positivliste geregelt. (18).

Offen ist die Frage, ob der Bundestag und der Bundesrat an der Entscheidungsfindung beteiligt werden – siehe Fragen 37 und 41.
„TiSA ist ein gefährliches Vorhaben“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag die Antworten der Bundesregierung, „denn es stellt alle möglichen Dienstleistungen unter den Zwang der permanenten Liberalisierung. Es wird weniger staatliche Regulierung geben und stattdessen Vorfahrt für private Unternehmen mit garantierten Profiten. Auch deshalb gibt die Bundesregierung nur wenig und ausweichend Auskunft. Einen Willen zu mehr Transparenz kann ich nicht erkennen.“

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