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Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben! Pressemitteilung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung
Weltwassertag am 22. März 2019
Motto: „Leaving no one behind – water and sanitation for all„
Wasser und Sanitärversorgung für alle bedeutet auch, der Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben!
Zum morgigen Weltwassertag machen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft deutlich: „Niemanden zurückzulassen“ heißt vor allem, Zugang für diejenigen zu sichern, die in besonderem Maße von Wasserknappheit und fehlender Sanitärversorgung betroffen sind: Menschen auf dem Land, vom Klimawandel besonders Betroffene, Geflüchtete, Frauen und Kinder. Die Gründe hierfür liegen auch in der Kommerzialisierung der Nutzung von Wasserressourcen, wie dem Handel mit Wasser, und in der zunehmenden Privatisierung von Land und Wasserdienstleistungen. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Dafür ist und bleibt das oberste Gebot: Wasser- und Sanitärversorgung gehören in die öffentliche Verantwortung.
Weltweit haben 2,1 Milliarden Menschen immer noch keinen Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. 4,3 Milliarden Menschen fehlt es an menschenwürdigen sanitären Anlagen. Gleichzeitig gefährden die zunehmende Übernutzung und Verschmutzung von Wasser sowie der fortschreitende Klimawandel die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser in vielen Teilen der Welt. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung an Wassermangel leiden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit mit großer Sorge. So wird der Zugang aller Menschen zu unserer lebensnotwendigen Ressource zugunsten von kommerziellen Interessen weiter eingeschränkt.
In Deutschland sind es die kommunalen Strukturen und öffentlichen Unternehmen, die zur Erreichung dieser Menschenrechte wesentlich beigetragen haben. „Zur Lösung der internationalen Herausforderungen muss sich die Bundesregierung jedoch auch international dazu bekennen und sich deutlich gegen Privatisierung und Kommerzialisierung von Wasser aussprechen“, erklärt Durmus Ünlü, Koordinator der AG Wasser und Vertreter der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.
Auf europäischer Ebene muss in erster Linie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) endlich eine nachhaltige Verfassung bekommen, die das Wohl der Menschen und der Umwelt an vorderste Stelle setzt. „Besonders dringend ist es, das Schutzniveau des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen vor landwirtschaftlichen Einträgen deutlich zu verbessern und im Düngerecht endlich die Vorgaben des Gewässerschutzes umzusetzen“, betont Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA – Bundeskontaktstelle Wasser.
Doch Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und viele weitere, drohen diese Ziele zu unterlaufen. Sigrun Franzen vom Berliner Wassertisch gibt zu bedenken: „Diese Freihandelsverträge öffnen Tür und Tor für die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.“ Die Bundesregierung muss das von den BürgerInnen der gesamten Europäischen Union erkämpfte Recht auf öffentliche Wasserversorgung (Right2Water) langfristig garantieren, „Wem das Menschenrecht auf Wasser am Herzen liegt, der hilft uns, derartige Freihandelsabkommen zu stoppen“, so Franzen.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit muss zudem die Versorgungslage der Menschen auf dem Land stärker in den Fokus gerückt werden. Dabei reicht es nicht, Wasserwerke, Kläranlagen und Leitungsnetze aufzubauen. Vielmehr braucht es auch vielfältige dezentrale Ansätze. Für die Trinkwasserversorgung müssen Schutz und Wiederherstellung von wasserbezogenen Ökosystemen im Vordergrund stehen. „Anderenfalls werden wir, wenn auch nicht die befürchteten Wasserkriege, doch zunehmend gewaltsam ausgetragene Konflikte um den Zugang zu Wasser erleben“ sagt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.
Neben sicherem und bezahlbarem Trinkwasser spielt die Verfügbarkeit von Wasser in der Landwirtschaft auch für die weltweite Ernährungssicherheit eine Schlüsselrolle. Durch den Klimawandel befeuerte Wetterextreme, wie vielerorts zunehmende Dürren, bringen insbesondere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Globalen Süden an ihre Existenzgrenzen. Zusätzlich werden von Wassermangel betroffene Regionen durch den Anbau und Export wasserintensiver Agrarprodukte in die konsumdurstigen Industriestaaten stark belastet. „Wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten – insbesondere unseren exorbitanten Fleischkonsum – reduzieren“, erklärt Marijana Todorovic, Koordinatorin der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung. Gleichzeitig fordert sie: „Die Bundesregierung muss in ihrer Wirtschafts- und Entwicklungspolitik die Auswirkungen von virtuellem Wasserraub, ebenso wie die dadurch entstehenden externen Kosten für Menschen und Umwelt sichtbar machen und Verantwortung dafür übernehmen.“
Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Gemeinsames Anliegen der AG Wasser ist es, Nachhaltigkeitskriterien auch künftig in der europäischen Wasserwirtschaft und der internationalen Politik zu Wasser zu verankern und zu verhindern, dass diese im Strudel von Privatisierung und Marktmacht-Konzentration untergehen.
Pressemitteilung als pdf
Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA
Pressemitteilung des Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!
Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA
Pressemitteilung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-284/16 Achmea
Berlin, 19. März 2018
(Berlin, 19. März 2018) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst festgestellt, dass Investitionsschiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn es im konkreten Fall um eine innereuropäische Schiedsgerichtsbarkeit ging, spricht viel dafür, dass das Urteil Auswirkungen auf Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) und den Energiecharta-Vertrag haben wird. Der Europarechtler Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M. (Universität Konstanz) spricht von einem „Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte“ und nicht wenige vermuten den „Anfang vom Ende der Investitionsschutz–Paralleljustiz“ (Ernst-Christoph Stolper, BUND).
Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Mit der privaten Schiedsgerichtsbarkeit wird eine Paralleljustiz geschaffen, die die rechtsstaatlich-demokratische Ordnung nicht nur umgeht, sondern auch bedroht. Durch die Investitionsschutzgerichte wird der Staat in seiner Gestaltungsmöglichkeit behindert. Firmen erstreiten vor diesen Schiedsgerichten horrenden Schadensersatz zu Lasten der Steuerzahler_innen. Das ist skandalös. Der Rechtsstaat darf nicht wirtschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert werden. Wir fordern das Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit! Das Achmea-Urteil war ein erster Schritt in die richtige Richtung.“
Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EuGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EuGH anstrebt.“
Carmen Schultze (BUND Berlin): „Wenn nun autonome Schiedsgerichte auf dem Prüfstand stehen, sollten nicht nur Handelsabkommen wie CETA ausgesetzt und überprüft werden, sondern auch laufende Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Staaten. Wie die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs mit der exorbitanten Schadensersatzforderung von 4,7 Milliarden Euro. Das Verfahren wird beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington durchgeführt, als Grundlage für dieses Schiedsverfahren ist der Vertrag über die Energiecharta aus den 1990 Jahren. Die Verhandlungen haben bereits stattgefunden, ein Urteil wird in Kürze erwartet.“
Ute Stephani (FIAN – Berlin): „Wir begrüßen diese Entscheidung des EuGH, da der Verschiebung der internationalen Rechtssysteme zugunsten großer Konzerne und ihrer Interessen als Investoren ein Stück weit Einhalt geboten wird. Die Strategie der Freihandelsabkommen mit Sondergerichtsbarkeiten und Sonderklagerechten schwächt die Position der Nationalstaaten hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, ihre Verantwortung zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte wahrzunehmen. Diese sind gemäß dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ausdrücklich auf eine dauerhafte und fortschreitende Verwirklichung festgelegt. Durch Sonderklagerechte können Konzerne zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen die Staaten durch ökonomische Hebel an der Durchsetzung und fortschreitenden Entwicklung der sozialen Menschenrechte behindern. Die davon betroffenen Rechte reichen vom Recht auf Nahrung / Ernährungssouveränität, dem Recht auf Wasser, den Rechten auf Wohnung, Bildung und Gesundheitsversorgung bis zum Recht auf Existenz sichernden Lohn. Diesen Rechten muss der Vorrang eingeräumt, ihre Verwirklichung Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung sein.“
Kontakt:
Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch, sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info, Tel.: 0157-71312256
Carmen Schultze, BUND Berlin, schultze@bund-berlin.de, Tel.: 0179-5935912
+++ ACHTUNG! +++
HEUTE – 17–18 Uhr laden PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik. Anmeldung hier
Weitere Veranstaltungshinweise:
+++ 22.3.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Uwe Hiksch (NaturFreunde): “EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt” +++
+++ 24.4.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung): “Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?” +++
Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) zur vorläufigen Anwendung von CETA: CETA ist kein Goldstandard für die Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft
AöW-Pressemitteilung vom 20.09.2017
AöW zur vorläufigen Anwendung von CETA:
CETA ist kein Goldstandard für die Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft
(Berlin, 20.9.2017) Am 21.09.2017 tritt das Handelsabkommen CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen der EU und Kanada vorläufig in Teilen in Kraft. Nun müssen alle 28 EU-Mitgliedstaaten das Abkommen nach ihren nationalen Verfahren ratifizieren, bis es vollständig in Kraft treten kann. Aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ist in CETA die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Die AöW fordert in der nächsten Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat die Ablehnung von CETA. Es sollen auf Grundlage eines neuen Verhandlungsmandates Anstrengungen zur Erreichung von CETA-Neuverhandlungen gemacht werden. Als Handelsabkommen der sog. „neuen Generationen“ ist CETA aus Sicht der AöW kein „Goldstandard“ für zukünftige Abkommen der EU mit anderen Staaten, wie es das EU-Parlament gefordert hatte. So auch nicht aktuell beim Abkommen mit Japan (JEFTA, EU-Japan-Freihandelsabkommen), das dieses Jahr noch abgeschlossen werden soll.
AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht erklärte hierzu: „Obwohl wir die aktuellen protektionistischen Tendenzen – Stichwort >America first< – sehr kritisch sehen, müssen wir doch auf inhaltliche Probleme in den Handelsabkommen der sog. >neuen Generationen< wie CETA hinweisen. Das haben wir bisher getan und werden wir auch in Zukunft tun.
Aus unserer Sicht schützt CETA die öffentliche Wasserwirtschaft nicht ausreichend. Selbst die dazu abgegeben Zusatzerklärungen und Protokolle sind nicht geeignet, die öffentliche Wasserwirtschaft vor negativen Auswirkungen abzusichern. Sie bestätigen vielmehr, wie lückenhaft das CETA-Abkommen ist. Auch die Verbindlichkeit solcher zusätzlichen Dokumente ist bis heute nicht geklärt.
Das Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des Bundeswirtschaftsministeriums als >Goldstandard< für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir aber nicht einmal die Vorgaben der Zusatzerklärungen zu CETA in den bisher veröffentlichten JEFTA-Textpassagen zu den Verhandlungen zwischen der EU und Japan wiederfinden. Daneben finden noch zahlreiche andere Verhandlungen der EU über Freihandelsabkommen statt, über deren Inhalt und Ausmaß wir nur skizzenhaft informiert werden.“
Die Kernforderungen der AöW für Freihandelsabkommen sind:
- Klare Absicherung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand beim Marktzugang, bei der Inländerbehandlung und im Vergabekapitel
- Kein Druck durch Handelsabkommen in Richtung weiterer Kommerzialisierung, Privatisierung und Liberalisierung im Bereich der Wasserwirtschaft
- Anwendung einer Positivliste statt Negativliste
- Kein CETA-Investitionsschutz im Bereich Wasser mit Klagemöglichkeiten für internationale Unternehmen gegen Staaten vor Sondergerichten
- Keine Aufweichung des EU-Vorsorgeprinzips in Handelsabkommen
- Keine Umgehung der bisher demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesse durch sogenannte Regulatorische Kooperation in Handelsabkommen
- Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten
Sämtliche bisherige Positionen, Bewertungen, Gutachten und Informationen bezogen auf Freihandelsabkommen und Wasser können Sie hier abrufen:
Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.
PM Berliner Wassertisch: STOP TTIP & CETA Initiative siegt beim Europäischen Gericht gegen EU-Kommission
(Berlin, 11. Mai 2017) Gestern hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, womit diese 2014 die europaweite Unterschriftensammlung gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA verhindern wollte.
Am 10. September 2014 erklärte die EU-Kommission die vom Netzwerk StopTTIP beantragte Europäische Bürgerinitiative StopTTIP (EBI StopTTIP) für unzulässig. Das Netzwerk, in dem sich Hunderte von Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch, engagieren, ließ sich davon nicht entmutigen und startete am 7. Oktober 2014 eine selbstorganisierte EBI (sEBI). Tatsächlich folgten über 3 Millionen EU-BürgerInnen dem Aufruf und unterschrieben die Forderung an die EU-Kommission, die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA zu stoppen. Angesichts der beispiellosen Zustimmung zur Bürgerinitiative StopTTIP und der Kritik des EuG am Demokratieverständnis der Kommission muss diese nun aufgefordert werden, die selbstorganisierte EBI nachträglich offiziell anzuerkennen und eine Anhörung im EU-Parlament durchzuführen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die EU-Kommission muss die EBI >Stop TTIP und CETA< nun umsetzen. Eine Bürgerinitiative mit über 3 Millionen UnterzeichnerInnen darf nicht ignoriert werden. Jetzt ist die Gelegenheit zu zeigen, dass die EU den politischen Willen ihrer BürgerInnen respektiert.“
Das Demokratiedefizit der EU-Kommission
In der nun vorliegenden Urteilsbegründung sah sich der EuG genötigt, die EU-Kommission angesichts ihrer offensichtlichen Fehlinterpretation an den Demokratiegrundsatz der EU zu erinnern. Mit den Bürgerinitiativen werde vom Gesetzgeber das Ziel verfolgt, das „allgemeine Recht auf Beteiligung am demokratischen Leben“ zu sichern, so der EuG. Die eigenwillige Rechtsauffassung der Kommission hätte hingegen „die Inanspruchnahme des Instruments der EBI als Instrument der Beteiligung der Unionsbürger“ stark eingeschränkt. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission setzt noch nicht einmal die demokratischen Mindeststandards der EU-Gesetzgebung um.
CETA per Verfahrenstrick?
Insbesondere bei CETA hat sich die falsche „Rechtsinterpretation“ der Kommission nachteilig ausgewirkt. Die Argumente der Bürgerinitiative konnten vor der Abstimmung von EU-Rat und -Parlament zu CETA nicht mehr in den politischen Prozess einfließen. Die UnionsbürgerInnen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Wer jedoch Verträge, die „eine Änderung der Rechtsordnung der Union“ (EuG) bewirken, mit der Hilfe von fragwürdigen Methoden durchdrückt, wird die schon bestehende EU-Verdrossenheit nur noch weiter verstärken.
Weiter gegen TTIP und CETA
Noch können die Abkommen gestoppt werden. Der Berliner Wassertisch ruft darum auf, anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg gegen TTIP, CETA, TiSA und für einen gerechten Welthandel auf die Straße zu gehen. Am 2. Juli starten die Aktionen in Hamburg mit der Protestwelle: www.G20-Protestwelle.de
Weiterführender Link: Materialien zum Urteil hier
Pressemitteilung als pdf
Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Wolfgang Rebel, Telefon: 0152 57 23 34 84
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch
Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017
Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,
im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.
Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.
Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.
Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Zur Pressemitteilung
„Gegen Gasbohren“ kämpft verstärkt gegen die gefährliche Gas- und Ölgewinnung
Am 8. und 9. Oktober 2016 fand in Quakenbrück ein Bundestreffen der unter Gegen Gasbohren vernetzten Bürgerinitiativen statt, an dem auch der Berliner Wassertisch wieder teilgenommen hat. Organisiert wurde das Treffen von der Interessengemeinschaft Frackingfreies Artland e.V. Anlässlich des Treffens wurde ein Offener Brief an Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag Niedersachsen und die folgende gemeinsame Presseerklärung auf den Weg gebracht.
Nach dem Fracking-Erlaubnispaket der Bundesregierung: „Gegen Gasbohren“ kämpft verstärkt gegen die gefährliche Gas- und Ölgewinnung
(11.10.2016) Auf dem Bundestreffen des Zusammenschlusses Gegen Gasbohren am 8./9.10.2016 in Quakenbrück haben die Fracking-Gegner klargestellt, dass sie sich durch das von der Bundesregierung verabschiedete und Anfang August veröffentlichte Pro-Fracking-Recht nicht von ihrem Widerstand abbringen lassen. Der Kampf gegen die unbeherrschbare Risikotechnik wird weitergehen und um jedes Bohrloch erfolgen. Das Bündnis machte zudem klar, dass angesichts der erhöhten Krebsraten an Förderstandorten eine ungebremste Fortsetzung der Gas- und Ölforderung unverantwortlich ist. Gegen Gasbohren erteilte auch den Plänen der niedersächsischen Landesregierung eine Absage, vor Ort zu fracken und die entstehenden Bohrschlämme in anderen Bundesländern entsorgen zu lassen. weiterlesen
Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag
„Wasser und Arbeitsplätze“ erfordert staatliche Verantwortung durch aktiven und nachhaltigen Gewässerschutz
(Berlin, 21.03.2016) Das Thema des diesjährigen Weltwassertages 2016 lautet „Wasser und Arbeitsplätze“. Mehr denn je droht Wasser durch zahlreiche internationale Freihandelsverträge zu einer kommerziellen Ware zu werden. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Vertreter der öffentlichen Wasserwirtschaft, die sich im Forum Umwelt und Entwicklung vernetzt haben, betonen daher: Die Wasserversorgung muss Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Für ihren Schutz und Erhalt brauchen wir vor allem auch qualifiziertes Personal. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie die öffentliche Wasserwirtschaft sind sich einig, dass dies dem nachhaltigen Gewässerschutz dient. Dies stellen sie in den unterschiedlichsten Bereichen des Wasserkreislaufs immer wieder fest.
„Wasser ist keine übliche Handelsware. An diesen Satz muss immer wieder erinnert werden. Für das Thema des Weltwassertages 2016 bedeutet das für öffentliche Unternehmen gemeinwohlorientiert tätig zu sein und dafür personell gut aufgestellt zu sein. Dies kommt allen zugute. Deshalb gehört die Wasserwirtschaft auch in die öffentliche Hand und Verantwortung. Reine kommerzielle Ausrichtung und Privatisierungen passen in diesen Rahmen hingegen nicht hinein“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.
Wasserdienstleistungen sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge. Sparzwänge in den Kommunen dürfen niemals dazu führen, dass die Personaldecke in diesem Bereich zu kurz wird, denn Wasser ist Grundlage für Leben und Gesundheit. „Das mit Blei vergiftete Wasser, das in der Stadt Flint (USA) monatelang aus dem Wasserhahn kam, sollte uns hierbei eine Warnung sein“, sagt Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.
Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in den Entwicklungszielen 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Die Verbindung dieser Themen wird in Deutschland in der aktuellen Diskussion um die Düngeverordnung deutlich. „Ein guter Weg, die sich in der Gesundheits- und Sterbestatistik wiederspiegelnde Ammoniakemission aus der Landwirtschaft zu reduzieren wäre, bei der Gülleausbringung die Einarbeitungszeit in den Boden auf eine statt vier Stunden zu verkürzen. Diese relativ einfache und kostengünstige Maßnahme sollte in der Novelle der Düngeverordnung verankert werden.“ fasst Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser die Ergebnisse eines Fachgesprächs vom 17. März zusammen. „Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz zur Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz muss bei der Phosphatdüngung auch die Verfügbarkeit im Boden und beim Stickstoff der Herbst-Nmin-gehalt berücksichtigt werden, um die gnadenlose Überdüngung einzugrenzen. Dazu sind dann nicht nur ordnungsrechtlich bewehrte Regelungen notwendig, sondern auch eine Verwaltung, die entsprechende Kontrollen durchführt.“
Ingo Gentes, Vertreter von Mexico via Berlín e.V., verlangt eine verbesserte Governance, die gerade auch die Stärkung der lokalen Kapazitäten im Erheben von Daten und ein effektiveres Monitoring sowie Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen, darunter Kontroll- und Sanktionsmechanismen verlangt. Auch muss die Weltengemeinschaft energischer als bisher gegen Korruption und Kollusion in der sanitären Grundwasserversorgung vorgehen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute durch Veränderungen im Wasserhaushalt spürbar. „Verkennen wir die Beziehung zwischen Wasser und Klima, setzen wir unsere Zukunft aufs Spiel. Wasser ist ein verbindendes Element, kein isolierter Sektor. Nur verbindende und in sich verbindliche Institutionen können zu Lösungen im systemischen Wasserkreislauf führen,“ so Gentes weiter.
Pressekontakt:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Tel.: 030-397436-06, hecht@aoew.de
Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch (Muskauer Straße), Tel.: 0152-5723 3484, webmaster@berliner-wassertisch.info
Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser, Tel.: 030-40393530, wasser@grueneliga.de
Ingo Gentes, Mexico via Berlín e.V, ingo.gentes@gmail.com
Pressemitteilung als pdf
Right2water: Ver.di fordert EU-Parlament auf, Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen
Menschenrecht auf Wasser im Europäischen Parlament – Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative
(Berlin, 4. September) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass das Europäische Parlament am kommenden Montag, dem 7. September, die Folgemaßnahmen aus der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht – right2water“ diskutieren wird. In einem vom Umweltausschuss entworfenen Initiativbericht werden die Forderungen der EBI ausführlich diskutiert und größtenteils gutgeheißen.
Der Bericht fordert die Europäische Kommission auf, den Forderungen der EBI besser Rechnung zu tragen, insbesondere, wenn es um Menschenrechtsanliegen geht. Konkret erwartet das Europäische Parlament hierzu unverzüglich einen Legislativvorschlag der Kommission.
Ein großer Erfolg der EBI ist die Ausnahme für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bei der Konzessionsrichtlinie. Der Bericht begrüßt diese Ausnahme und fordert die Kommission auf, diese auch bei jeder Überarbeitung der Richtlinie beizubehalten. Außerdem sollen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf Dauer von allen Handelsabkommen [z.B. TTIP, CETA, TiSA] ausgenommen werden.
„Das öffentliche Gut Wasser gehört in öffentliche Hand und ist keine Handelsware“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. „Wir fordern das Europäische Parlament auf, dem Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen.“ Der Bericht mache deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Initiative Einfluss nehmen können. Dem müsse jetzt auch im Weiteren Rechnung getragen werden. „Angesichts einer Million Menschen in der EU und fast einer Milliarde Menschen weltweit ohne sichere Trinkwasserversorgung ist die Aufforderung an die Kommission, schnell zu handeln, richtig und notwendig.“ weiterlesen
Pressemitteilung von Right2water: Just one last step to go!
(4 September 2015) Just one last step to go! – Strasbourg 8 September 2015
The European Parliament will vote on the first ever European Citizens Initiative (ECI) www.Right2water.eu 8 September. The Environmental Committee of the EP supported the demands of the nearly 2 million people that signed. The demands include that the European Commission proposes legislation to recognise the Human Right to Water and Sanitation in the European Union based on the UN Resolution of 2010. It will be the Member States that implement it.
Some Members of the European Parliament seem not to be listening. So now is the time to send them messages to make them hear the voices of citizens.
Their attitude puts in question the instrument of the ECI. The European Citizens Initiative was intended to promote more European debate. It would ensure the voice of citizens is heard in Brussels. So we are asking you to spread the message and use this online tool to contact them:
Use for all MEPs but in English https://act.foodandwatereurope.org/ea-action/action?ea.client.id=1928&ea.campaign.id=41617&ea.tracking.id=website
For French speaking countries http://www.fame2012.org/actions/fr/campagne-ice-droit-a-leau/
For Spanish http://www.fame2012.org/actions/es/campana-ice-derecho-al-agua/
German and Austrian: http://www.fame2012.org/actions/de/ebi-kampagne-recht-auf-wasser/
Italian http://www.fame2012.org/actions/it/campagna-ice-diritto-allacqua/
We invite you to make with us this final step before the vote!
NOlympia Hamburg – Pressemitteilung zum Rückzug der Bostoner Olympia-Bewerbung
(28.07.2015) Mit gutem Beispiel voran: Boston bewirbt sich nicht für Olympische Spiele
Gute Nachrichten aus Boston: Noch vor der offiziellen Kandidatur ist diese schon wieder beendet, weil die Zustimmung in der Stadt in den letzten Monaten rapide gesunken ist. Am Ende waren nur noch 42 Prozent dafür. Dies ist ein toller Erfolg für die starke NOlympia-Opposition in Boston. […]
Zur Pressemitteilung
Der Berliner Wassertisch unterstützt die Forderung „NOlympia Hamburg„. Auch wir denken: Olympische Spiele braucht keiner. Demokratische Gesellschaften sollten sich lieber im friedlichen Miteinander als im symbolischen Gegeneinander einüben!
Hier noch einmal unser Kommentar zu NOlympia Berlin im Spiegel vom 27.02.2015: Olympia-Debatte: Warum Berlin auf die Spiele verzichten sollte
Versprochene »Neuausrichtung« der BWB findet nicht statt – PRESSEMITTEILUNG VOM 08.05.2014
Versprochene »Neuausrichtung« der BWB findet nicht statt Nach der gestrigen Aufsichtsratssitzung verspricht Senator Nußbaum niedrigere Wasserpreise und eine „strategische Neuausrichtung der BWB“, wie aus einer Pressemitteilung der Berliner Wasserbetriebe hervorgeht. (Berlin, 8. Mai 2014) Der Berliner Wassertisch hält dies für eine Irreführung. „Die sogenannte Neuausrichtung ist ein blanker Hohn“, sagt Wolfgang Rebel. „Die vom Kartellamt … weiterlesen