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Pressemitteilung zum globalen Anti-Chevron-Tag am 21. Mai 2019

Massive Antwort der internationalen Zivilgesellschaft am globalen Anti-Chevron Day

PRESSEMITTEILUNG

Amsterdam/Genf/Quito 21. Mai 2019

Mehr als 260 Organisationen, Netzwerke, Gewerkschaften und soziale Bewegungen weltweit, die über 280 Millionen Menschen vertreten, verurteilen die Straffreiheit von Chevron in Ecuador und bitten den Präsidenten von Ecuador in einem offenen Brief, den Fall Chevron zugunsten der indigenen Gemeinschaften zu unterstützen.

Nach 25 Jahren Prozessführung zur Behebung der größten Umweltkatastrophe im ecuadorianischen Amazonasgebiet, gewann eine Koalition mit über 30.000 indigenen Bewohnern ihre Klage gegen den Ölriesen Chevron. Das Unternehmen weigerte sich jedoch stets zu zahlen und nutzte erfolgreich das System des Investor State Dispute Settlement (ISDS, Abkürzung auf Englisch) gegen den Staat. Mehr als 260 Organisationen, soziale Bewegungen und Gewerkschaften weltweit, die mehr als 280 Millionen Menschen vertreten, verurteilen die Straffreiheit des Unternehmens und fordern die ecuadorianische Regierung auf, sich nicht in den Prozess zwischen den Gemeinschaften der UDAPT (Vereinigung der von Texcao Betroffenen) und des transnationalen Unternehmens einzugreifen und sich für die betroffenen Gemeinschaften einzusetzen.

Der Fall der UDAPT (Vereinigung der von Texaco Betroffenen) gegen Chevron (früher Texaco) stellt den größten Umweltprozess weltweit dar. Infolge einer Klage, die im Namen von 30.000 Indigenen und Bauern aus Ecuador 1993 eingereicht wurde, wurde Chevron (ehemals Texaco) im Jahr 2011 zu einer Zahlung von 9,5 Milliarden US-Dollar verurteilt, ein Betrag, der für die Beseitigung der zwischen 1964 und 1992 im ecuadorianischen Amazonasgebiet entstandenen Umwelt-, Kultur- und Sozialschäden verwendet werden soll. Im Jahr 2018 gewann Chevron jedoch vor dem Ständigen Schiedshof in Den Haag mittels ISDS eine Klage gegen Ecuador mit dem Argument, der Staat habe gegen die bilateralen Investitionsabkommen mit den Vereinigten Staaten verstoßen. Die Schiedsrichter ordneten den ecuadorianischen Staat an, Chevron eine finanzielle Entschädigung zu zahlen und das Urteil zugunsten der betroffenen Gemeinschaften aufzuheben, was bedeutet, dass der Staat gegen seine eigene Verfassung verstoßen sollte. Dies wäre ein gefährlicher internationaler Präzedenzfall, da es ein Schiedsgericht über nationale Gerichte stellt.

Die «Global Campaign to Reclaim Peoples Sovereignty, Dismantle Corporate Power and Stop Impunity» hat in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Europäischen Kampagne « Menschenrechte schützen, Konzernklagen stoppen- Stopp-ISDS » und anderen internationalen Netzwerken, in enger Abstimmung mit der Vereinigung der von Texaco-Chevron Betroffenen in Ecuador (UDAPT) eine Initiative eingeleitet, durch die mehr als 260 Organisationen, Sozialbewegungen und Gewerkschaften, in einem Brief den ecuadorianischen Präsidenten Lenin Moreno bitten, den Schiedsspruch zugunsten von Chevron abzulehnen und stattdessen bei den betroffenen Gemeinschaften zur Seite zu stehen. Am 21. Mai, dem Globalen Anti-Chevron-Tag, zur Unterstützung der grossen in Ecuador organiserten Mobilisation durch die betroffenen Gemeinschaften, werden lokale Gruppen in Europa, Lateinamerika und den Vereinigten Staaten mobilisiert und den Brief an die ecuadorianischen Regierungsvertreter übergeben. Das Schreiben prangert die Straflosigkeit von Chevron in Ecuador und anderen Ländern (Argentinien, Brasilien, Kazakstan, USA und Indonesien) an und weist auch auf die gravierenden Auswirkungen von Ölgesellschaften wie Chevron auf den globalen Klimawandel hin. Das Ecuadorianische Volk und Organisationen auf der ganzen Welt werden sich gegen ISDS-Fälle wie den Fall Chevron gegen Ecuador steelen und die Ausarbeitung eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments für transnationale Unternehmen und Menschenrechte bei den Vereinten Nationen unterstützen.

Pablo Fajardo (UDAPTs Hauptanwalt) erklärte: «Nach 15 Jahren Rechtsstreit in Ecuador hat die gesamte ecuadorianische Justiz aufgrund der Rechtsstaatlichkeit das Urteil gegen die Ölgesellschaft vollständig ratifiziert. Doch Chevron beabsichtigt die Betroffenenen, durch das ISDS-System daran zu hindern, Gerechtigkeit zu erlangen. Für uns ist das ISDS-System zum Haupthindernis für den Zugang zur Justiz für alle geworden, deren Menschenrechte durch Konzernen verletzt werden.»

Das ISDS-System ermöglicht es ausländischen Investoren, Länder zu verklagen, wenn ihre Politik ihren erwarteten Gewinnen im Wege steht. Viele dieser Fälle werden von Gas- und Erdölunternehmen gegen Staaten eingereicht, die versuchen, Richtlinien zum Schutz ihrer Bürger und der Umwelt umzusetzen. Für die betroffenen Gemeinschaften in diesen Ländern hat es sich dort als fast unmöglich erwiesen, diese Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu machen. In Europa hat eine laufende zivilgesellschaftliche Mobilisierung gegen ISDS eine halbe Million mehr als Unterschriften erhalten.

 

Für mehr Informationen: http://www.udapt.org/21-mayo-2019/

Brief an die ecuadorianische Regierung: http://www.udapt.org/movilizacion-internacional/

Informationsflyer: https://www.stopcorporateimpunity.org/21st-may-the-global-antichevron-day-of-action-is-coming/

Global campaign: https://www.stopcorporateimpunity.org/binding-treaty-un-process/

Kampagne ISDS: https://stopisds.org/de/

Fotos von Mobilisierungen vom 21. Mai: https://flic.kr/s/aHsmDz3XE3

#AntiChevron #BindingTreaty #StopISDS

Netzwerk „Gegen Gasbohren“ beschließt Loccumer Resolution für Klimaschutz und das Ende der Erdgasförderung


(Loccum, Hannover, Berlin, 18.04.2019) Auf seinem Bundestreffen am letzten Wochenende hat Gegen Gasbohren, der Zusammenschluss der bundesdeutschen Initiativen gegen Fracking, die Loccumer Resolution beschlossen. Die Initiativen betonen in dieser Resolution, dass Deutschland seine Verpflichtungen zum Klimaschutz, die aus dem Pariser Abkommen resultieren, bisher nicht in entsprechende Maßnahmen umgesetzt hat. Insbesondere wegen der äußerst hohen Klimaschädlichkeit von LNG (Liquefied Natural Gas) aus Fracking-Erdgas fordern die Initiativen, keine LNG-Projekte sowie die hierzu gehörende Infrastruktur in Deutschland zu verwirklichen und auch nicht anderswo zu unterstützen.

Zudem fordert Gegen Gasbohren ein Ende der Erdgasförderung in Deutschland. Neue Aufsuchungserlaubnisse und Bewilligungen dürfen nicht mehr erteilt werden. Bestehende Erlaubnisse und Bewilligungen dürfen nicht mehr verlängert werden und müssen spätestens 2025 auslaufen. Alle existierenden Bohrungen sowie Altbohrungen müssen insbesondere auf die Emissionen des klimaschädlichen Methans überprüft werden. Die Kosten hierfür sind von den Erdgasförderunternehmen zu tragen.

Zum Thema „Klimaschutz“ ist Gegen Gasbohren auch in einen Gedankenaustausch mit „Fridays for Future“ eingetreten. Zwei Vertreterinnen der Schulstreikbewegung diskutierten mit den Initiativen in Loccum. Gegen Gasbohren beschloss in der Loccumer Resolution, die Ziele der neuen Bewegung für eine wirksame Dekarbonisierung zu unterstützen.

Auch lokale Aspekte wurden auf dem Treffen erörtert. So stieß das Verhalten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf massive Kritik, einen Mini-Frac an der Bohrstelle Düste Z10 im niedersächsischen Barnstorf zuzulassen, ohne hierfür eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und auch auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zu verzichten. Bei diesem beschönigend als ‚Drucktest“ bezeichneten Vorgang wurde nach Auffassung der Initiativen das Fracking-Recht des Bundes missachtet.

Auch an anderer Stelle war ein Demokratiedefizit festzustellen. So hatte der niedersächsische Wirtschaftsminister Althusmann vor wenigen Wochen lediglich einen ausgewählten Kreis niedersächsischer Bürgerinitiativen zum Thema Erdgasförderung in sein Ministerium eingeladen. Gegen Gasbohren fordert, dass diese Runde bei ihren nächsten Treffen für alle Bürgerinitiativen in Niedersachsen geöffnet wird, die sich schwerpunktmäßig mit den Gefahren der Erdgasförderung und der daraus resultierenden Folgen beschäftigen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens in Loccum war die niedersächsische Abstandsstudie zu hämatologischen Krebserkrankungen im Umfeld von Erdöl- und Erdgasförderanlagen sowie Bohrschlammgruben. Hier waren sich die Initiativen einig, dass diese Studie nur ein Anfang sein kann. Es sind weitere und gerade im Studiendesign weitergehende Studien erforderlich.

Für das nächste Jahr ist das Folgetreffen geplant, falls keine dringenden Vorkommnisse einen früheren Termin erfordern.

Text der Loccumer Resolution und die unterstützenden Organisationen hier

Netzwerk Gerechter Welthandel: EU-Japan-Handelsabkommen (JEFTA) nicht ratifizieren!

Heute wird das EU-Parlament über das Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA bzw. EU-Japan Economic Partnership Agreement) diskutieren, morgen Mittag soll die Abstimmung erfolgen. Gemeinsam mit seinen über 60 Mitgliedsorganisationen und zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren spricht sich das Netzwerk Gerechter Welthandel gegen die Ratifizierung von JEFTA in dieser Form aus. Nach Meinung des Netzwerks enthält das Abkommen Regeln, die den politischen Handlungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedsstaaten massiv einschränken.

Dazu Mitglieder des Koordinierungskreises Netzwerk Gerechter Welthandel:

Alessa Hartmann, Handelsreferentin bei PowerShift: „Wie in allen EU-Handelsabkommen fehlen auch im JEFTA-Nachhaltigkeitskapitel ein Durchsetzungsmechanismus sowie Sanktionsmöglichkeiten, wenn Menschenrechte verletzt oder die Umwelt zerstört wird. Und das, obwohl Japan zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert hat. Die Sozialdemokraten haben mehrfach angekündigt, dass sie dem Abkommen nur zustimmen werden, wenn hier nachgebessert wird. Nun müssen sie zu ihrem Wort stehen und dürfen das Abkommen so nicht ratifizieren!“

Victoria Gulde, Campaignerin bei Campact: „Im Sommer haben fast 600.000 Menschen unsere Petition gegen JEFTA unterschrieben. Das zeigt, dass die Bürger/innen das Abkommen nicht wollen. In seiner jetzigen Form bedroht JEFTA die öffentliche Daseinsvorsorge. Ihm ohne weitere Überarbeitungen zuzustimmen, ist daher unverantwortlich.“

Roland Süß, Mitglied im Attac-Koordinierungskreis: „Große Konzerne waren die treibende Kraft hinter den Verhandlungen. Mit dem Kapitel zur regulatorischen Kooperation bekämen künftig Lobbyisten einen zusätzlichen Einfluss. So würden Lobbyisten Gesetzesentwürfe zur Kommentierung vorgelegt bekommen, bevor ein gewähltes Parlament diese Entwürfe überhaupt zu Gesicht bekommen. Damit würde ihr Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse verstärkt. JEFTA ist in dieser Form eine Behinderung demokratischer Gestaltungsspielräume und sollte so nicht ratifiziert werden.“

JEFTA ist das bislang größte Handelsabkommen, das die EU abschließend verhandelt hat. Die beiden Wirtschaftsräume umfassen mehr als 600 Millionen Menschen und rund ein Drittel des globalen Bruttoinlandsproduktes. Bereits Anfang November hat das Netzwerk Gerechter Welthandel alle deutschen EU-Abgeordneten in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, JEFTA sorgfältig zu prüfen und nicht zu ratifizieren, solange die zahlreichen Probleme nicht behoben sind.


Hinweise:
Offener Brief zu JEFTA an alle deutschen EU-Abgeordneten.
Publikation „JEFTA entzaubert. Wunsch und Wirklichkeit des EU-Japan-Handelsabkommens“ (pdf)
Weitere Informationen unter www.gerechter-welthandel.org

+++ 11.2.2019, Vortragsveranstaltung der Urania Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit dem
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! +++
Siegfried Broß: TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern. Mehr hier

Hitzewelle. Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft mahnt: Sorgsamer Umgang mit Wasserressourcen nötig

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. vom 8. August 2018

Plötzlich wird wieder einmal überdeutlich wie wichtig der sorgsame Umgang mit Wasser ist betont die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW). „Die Trinkwasserversorgung ist sicher, weil die Wasserwirtschaft seit Jahren vorsorgend handelt und den Schutz der Wasserressourcen durchgesetzt hat, beim Grundwasser und bei den Trinkwassertalsperren“, betonte der Präsident der AöW, Prof. Dr.-Ing. Lothar Scheuer. Wenn künftig mit weiteren heißen Sommern gerechnet werden muss, braucht die Wasserwirtschaft dafür noch mehr Rückhalt.

Berlin. Bei der anhaltenden Hitze brauchen die Menschen, Flora und Fauna und fast alle Wirtschaftszweige mehr Wasser zur Aufrechterhaltung des Kreislaufs, zur Kühlung und Klimatisierung. Wasser, das durch ausbleibende Regenfälle fehlt oder bei Unwetter an einzelnen Stellen im Übermaß schlagartig anfällt. Die AöW weist darauf hin, dass ein vorsorgender Gewässerschutz, insbesondere die Vermeidung von Verschmutzungen der Gewässer, verstärkt angegangen werden muss. Ein Kredo, das die AöW und die öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und Wasser- und Bodenverbände, die Mitglied der AöW sind, schon lange vertreten. „Wer unsere Umwelt und unsere wichtigste Ressource für das Leben der Menschen schützen will, muss ganzheitlich denken und handeln“, verdeutlichte Scheuer heute in Berlin.

Foto: AöW

Die AöW sieht keinen Anlass zur Panikmache, will aber auch angesichts der Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger nicht abwiegeln. Die aktuelle Betroffenheit der Landwirte wegen der Ernteausfälle versteht die AöW, sie mahnt jedoch an, dass bei Lösungsvorschlägen für die Zukunft der Vorsorgegrundsatz beachtet werden muss. Dabei sind die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in unserem Land in weiten Teilen günstig.

Das heißt für die AöW: Die natürlichen Wasservorkommen müssen sowohl mengenmäßig als auch in der Qualität geschützt werden. Darauf müssen auch alle anderen Wirtschaftszweige Rücksicht nehmen und die Bewahrung des Wasserschatzes darf nicht nur der Wasserwirtschaft aufgetragen oder sogar aufgebürdet werden. Die AöW fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger und die Politik dazu auf, sich für diese Ziele einzusetzen.

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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft. weiterlesen

R2G setzt Politik der formellen Privatisierung fort

(Berlin, 1. Mai 2018) Die vom R2G-Senat geplante formelle Schulprivatisierung nimmt immer konkretere Formen an. Damit setzt der Senat die bereits bei den Berliner Wasserbetrieben praktizierte Politik der formellen Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge fort.

Dazu Sigrun Franzen: „ Auch eine formale Privatisierung ist eine Privatisierung. Die Folge ist immer eine zunehmende Intransparenz und Entdemokratisierung. Bereits jetzt wurden beispielsweise Presseanfragen nach Angaben der Berliner Zeitung mit dem Hinweis auf das ,privatrechtliche Geschäftsgeheimnis‘ abgewiesen. Zudem hat sich die formale Privatisierung in der Vergangenheit oft genug als erster Schritt zum Verkauf von Betrieben der öffentlichen Daseinsvorsorge erwiesen. Beim Senat hat der Wasser-Volksentscheid offensichtlich nicht zu einem nachhaltigen Umdenken geführt. Wir hoffen daher, dass die Berliner*innen wachsam sind und verhindern, dass ihre öffentliche Daseinsvorsorge allmählich in einen Korb kreativer Finanzprodukte mit Renditegarantien umgewandelt wird.“

Die senatseigene, aber privatwirtschaftlich organisierte HOWOGE soll nach Presseangaben im Rahmen der sogenannten Schulbauoffensive Unterrichtsgebäude für rund 1,2 Milliarden EUR bauen oder sanieren. Die Bausumme soll die HOWOGE durch Kredite finanzieren, die sie wiederum mit Mieteinnahmen zurückzahlen soll, für die die öffentliche Hand garantiert. Nach Ansicht des Senats lässt sich durch diese „Auslagerung“ von Schulfinanzierung die ab 2020 greifende Schuldenbremse umgehen.

Die rot-rot-grüne Landesregierung wählte damit eine Konstruktion, die bereits bei der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingerichtet wurde. Der überteuerte Rückkauf erfolgte durch eine Milliardensumme, die die BWB durch Kredite finanzieren mussten. Die Berliner Bürger*innen zahlen den Kredit seitdem durch unnötig teure Wasserpreise zurück. Auch bei der Schulprivatisierung wird die Verschleierung der Staatsschulden zu höheren Kosten und einem Verlust der demokratischen Kontrolle führen.

Der Berliner Wassertisch fordert ein Ende der formalen Privatisierung bei allen Einrichtungen der Daseinsvorsorge – egal ob Schulen oder Wasserbetriebe.

Die Pressemitteilung als pdf

Die internationale Agentur Pressenza hat die PM ins Spanische übersetzt: „R2G continúa su política de privatización formal“ (zum Beitrag)

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Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) zur vorläufigen Anwendung von CETA: CETA ist kein Goldstandard für die Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft

AöW-Pressemitteilung vom 20.09.2017

AöW zur vorläufigen Anwendung von CETA:
CETA ist kein Goldstandard für die Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft

(Berlin, 20.9.2017) Am 21.09.2017 tritt das Handelsabkommen CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen der EU und Kanada vorläufig in Teilen in Kraft. Nun müssen alle 28 EU-Mitgliedstaaten das Abkommen nach ihren nationalen Verfahren ratifizieren, bis es vollständig in Kraft treten kann. Aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ist in CETA die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Die AöW fordert in der nächsten Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat die Ablehnung von CETA. Es sollen auf Grundlage eines neuen Verhandlungsmandates Anstrengungen zur Erreichung von CETA-Neuverhandlungen gemacht werden. Als Handelsabkommen der sog. „neuen Generationen“ ist CETA aus Sicht der AöW kein „Goldstandard“ für zukünftige Abkommen der EU mit anderen Staaten, wie es das EU-Parlament gefordert hatte. So auch nicht aktuell beim Abkommen mit Japan (JEFTA, EU-Japan-Freihandelsabkommen), das dieses Jahr noch abgeschlossen werden soll.

AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht erklärte hierzu: „Obwohl wir die aktuellen protektionistischen Tendenzen – Stichwort >America first< – sehr kritisch sehen, müssen wir doch auf inhaltliche Probleme in den Handelsabkommen der sog. >neuen Generationen< wie CETA hinweisen. Das haben wir bisher getan und werden wir auch in Zukunft tun.

Aus unserer Sicht schützt CETA die öffentliche Wasserwirtschaft nicht ausreichend. Selbst die dazu abgegeben Zusatzerklärungen und Protokolle sind nicht geeignet, die öffentliche Wasserwirtschaft vor negativen Auswirkungen abzusichern. Sie bestätigen vielmehr, wie lückenhaft das CETA-Abkommen ist. Auch die Verbindlichkeit solcher zusätzlichen Dokumente ist bis heute nicht geklärt.

Das Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des Bundeswirtschaftsministeriums als >Goldstandard< für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir aber nicht einmal die Vorgaben der Zusatzerklärungen zu CETA in den bisher veröffentlichten JEFTA-Textpassagen zu den Verhandlungen zwischen der EU und Japan wiederfinden. Daneben finden noch zahlreiche andere Verhandlungen der EU über Freihandelsabkommen statt, über deren Inhalt und Ausmaß wir nur skizzenhaft informiert werden.“

Die Kernforderungen der AöW für Freihandelsabkommen sind:

  • Klare Absicherung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand beim Marktzugang, bei der Inländerbehandlung und im Vergabekapitel
  • Kein Druck durch Handelsabkommen in Richtung weiterer Kommerzialisierung, Privatisierung und Liberalisierung im Bereich der Wasserwirtschaft
  • Anwendung einer Positivliste statt Negativliste
  • Kein CETA-Investitionsschutz im Bereich Wasser mit Klagemöglichkeiten für internationale Unternehmen gegen Staaten vor Sondergerichten
  • Keine Aufweichung des EU-Vorsorgeprinzips in Handelsabkommen
  • Keine Umgehung der bisher demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesse durch sogenannte Regulatorische Kooperation in Handelsabkommen
  • Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten

Sämtliche bisherige Positionen, Bewertungen, Gutachten und Informationen bezogen auf Freihandelsabkommen und Wasser können Sie hier abrufen:

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

PM Berliner Wassertisch: STOP TTIP & CETA Initiative siegt beim Europäischen Gericht gegen EU-Kommission

(Berlin, 11. Mai 2017) Gestern hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, womit diese 2014 die europaweite Unterschriftensammlung gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA verhindern wollte.

Am 10. September 2014 erklärte die EU-Kommission die vom Netzwerk StopTTIP beantragte Europäische Bürgerinitiative StopTTIP (EBI StopTTIP) für unzulässig. Das Netzwerk, in dem sich Hunderte von Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch, engagieren, ließ sich davon nicht entmutigen und startete am 7. Oktober 2014 eine selbstorganisierte EBI (sEBI). Tatsächlich folgten über 3 Millionen EU-BürgerInnen dem Aufruf und unterschrieben die Forderung an die EU-Kommission, die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA zu stoppen. Angesichts der beispiellosen Zustimmung zur Bürgerinitiative StopTTIP und der Kritik des EuG am Demokratieverständnis der Kommission muss diese nun aufgefordert werden, die selbstorganisierte EBI nachträglich offiziell anzuerkennen und eine Anhörung im EU-Parlament durchzuführen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die EU-Kommission muss die EBI >Stop TTIP und CETA< nun umsetzen. Eine Bürgerinitiative mit über 3 Millionen UnterzeichnerInnen darf nicht ignoriert werden. Jetzt ist die Gelegenheit zu zeigen, dass die EU den politischen Willen ihrer BürgerInnen respektiert.“

Das Demokratiedefizit der EU-Kommission

In der nun vorliegenden Urteilsbegründung sah sich der EuG genötigt, die EU-Kommission angesichts ihrer offensichtlichen Fehlinterpretation an den Demokratiegrundsatz der EU zu erinnern. Mit den Bürgerinitiativen werde vom Gesetzgeber das Ziel verfolgt, das „allgemeine Recht auf Beteiligung am demokratischen Leben“ zu sichern, so der EuG. Die eigenwillige Rechtsauffassung der Kommission hätte hingegen „die Inanspruchnahme des Instruments der EBI als Instrument der Beteiligung der Unionsbürger“ stark eingeschränkt. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission setzt noch nicht einmal die demokratischen Mindeststandards der EU-Gesetzgebung um.

CETA per Verfahrenstrick?

Insbesondere bei CETA hat sich die falsche „Rechtsinterpretation“ der Kommission nachteilig ausgewirkt. Die Argumente der Bürgerinitiative konnten vor der Abstimmung von EU-Rat und -Parlament zu CETA nicht mehr in den politischen Prozess einfließen. Die UnionsbürgerInnen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Wer jedoch Verträge, die „eine Änderung der Rechtsordnung der Union“ (EuG) bewirken, mit der Hilfe von fragwürdigen Methoden durchdrückt, wird die schon bestehende EU-Verdrossenheit nur noch weiter verstärken.

Weiter gegen TTIP und CETA

Noch können die Abkommen gestoppt werden. Der Berliner Wassertisch ruft darum auf, anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg gegen TTIP, CETA, TiSA und für einen gerechten Welthandel auf die Straße zu gehen. Am 2. Juli starten die Aktionen in Hamburg mit der Protestwelle: www.G20-Protestwelle.de

Weiterführender Link: Materialien zum Urteil hier
Pressemitteilung als pdf

 

Kontakt: Berliner Wassertisch
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Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017

Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

volksbegehren-ttip
im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Zur Pressemitteilung

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft: Düngeverordnung: Verschlechterung der Gewässer vermeiden!

AöW e.V.AöW-Pressemitteilung Nr. 5/2016

07.12.2016

Düngeverordnung: Verschlechterung der Gewässer vermeiden!

Berlin. Die Zeit drängt, wenn der Zustand der Gewässer in Deutschland ernsthaft verbessert werden soll. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) fordert deshalb dringend die Verabschiedung der geplanten Änderung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung mit strengen Vorgaben für die landwirtschaftliche Praxis. Es darf nicht nur um das Klageverfahren der EU gegen Deutschland gehen. Die Gewässer müssen zu ihrem Schutz entschieden vor zu vielen Nitrat- und Nährstoffeinträgen geschützt werden. weiterlesen

Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung

Gülle

Foto: Uschi Dreiucker | pixelio.de

Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)

Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.

Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.

Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.

Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.

Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05

Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de

Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de

Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de

 

Preismissbrauchsklage gegen Wasserbetriebe vor dem Landgericht – PRESSEMITTEILUNG vom 14.06.2016

(Berlin, 14. Juni 2016) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) klagt seit Anfang des letzten Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserrechnungen in den Jahren 2010 und 2011 zu erhalten. Heute um 10 Uhr findet der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin statt.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil
Grundlage der Forderung der WEG ist die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 (B 8 – 40/10), die vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.2014 bestätigt wurde
(Az: VI 2 Kart 4/12 (V)). Das OLG sagte in seinem Beschluss, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der damaligen Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB senkten aufgrund der Preissenkungs­verfügung die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 – 2015 lediglich um ca. 15 %. Ein Ausgleich für die Jahre 2009 – 2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht. weiterlesen

Wasserbetriebe in Athen und Thessaloniki sollen per Gesetz in Super-Privatisierungsfonds aufgehen

SaveGreekWater.org
21.05.2016

Pressemitteilung
How the new Greek Super-Fund affects water services
Wie der neue griechische Super-Privatisierungsfonds sich auf Wasser-Dienstleistungen auswirkt

Mit dieser Presseerklärung versucht die Initiative SaveGreekWater gegenwärtig den Chor gellender, irreführender Stimmen in der griechischen Öffentlichkeit zu durchdringen. In der Pressemitteilung legt sie dar, welche Konsequenzen das noch zu bestätigende Multi-Gesetz auf die Wasserdienstleistungen in Griechenland haben würde. In dem Gesetzentwurf werden die Wasserbetriebe EYATH und EYDAP im Anhang D aufgeführt, was bedeutet, dass sie in nächster Zeit vollständig in der EDHS („Company of Public Participations S.A.“) aufgehen würden, die Teil des neuen Super-Fonds werden soll.

zur Pressemitteilung von SaveGreekWater.org in englischer Sprache hier

 

Montgomery: „Gesundheit ist keine Handelsware“

DAZ.online
04.05.2016

BundesärztekammerÄrztepräsident Montgomery zu TTIP
Medizinische Standards dürfen nicht aufgeweicht werden

Das Freihandelsabkommen TTIP würde die Gesundheitsvorsorge aufweichen, fürchten Kritiker angesichts der geleakten Dokumente. Die ABDA hat apothekenrechtliche Fragen im Blick, für Ärztepräsident Montgomery dürfe TTIP den Gesundheitssektor generell nicht betreffen. Die Grünen-Politikerin Klein-Schmeink begrüßt die Veröffentlichung der bisher geheimen Unterlagen.

Während die Verhandlungsunterlagen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP bisher nur in streng bewachten Leseräumen durch Bundestags-Parlamentarier eingesehen werden konnten, hat Greenpeace Anfang der Woche die geheimen Unterlagen öffentlich gemacht. Hierdurch wurde bekannt, welche Positionen die USA verfolgen. Die amerikanischen Verhandlungsführer wollen erreichen, dass gesetzliche Zulassungs-Einschränkungen wissenschaftlich begründet werden. So könnte das politisch motivierte Verbot genetisch veränderter Lebensmittel gegen Erleichterungen beim Export von Autos eingetauscht werden, fürchten Kritiker.

zum Vollständigen Artikel hier