Schlagwort-Archive: right2water

Right2water – Abstimmung im Europaparlament

Access to water as a human right – the external dimension

https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2021/2187(INI)&l=en

04/10/2022 Debate in plenary scheduled
05/10/2022 Vote in plenary scheduled
Subject
3.70.04 Water control and management, pollution of waterways, water pollution
6.10.09 Human rights situation in the world

Gastartikel: The Climate Solution Must Include Water, Sanitation, and Hygiene

International Institute for Sustainable Development
5 May 2021

  • Lack of access to water, sanitation and hygiene and insufficient measures to address climate change are intertwined – they cannot be solved separately and need to be addressed through multistakeholder engagement.
  • As a starting point, water and sanitation policies must be aligned with climate commitments and be included in countries‘ Nationally Determined Contributions (NDC) and the National Adaptations Plans (NAP).
  • Sanitation and Water for All’s (SWA) Mutual Accountability Mechanism (MAM) provides a mechanism for governments and other stakeholders to make SMART commitments based on national plans.

By Catarina de Albuquerque

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Wasserprivatisierung. NDR: Lüneburg: Ärger um Pumpversuch von Coca-Cola

NDR
3. Februar 2021

Lüneburg: Ärger um Pumpversuch von Coca-Cola
Probeweise durfte der Getränkehersteller erstmals Wasser aus dem Brunnen fördern – begleitet von Protesten.

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Verfügbar bis 03.02.2022

Vgl. dazu Bürgerinitiative Lüneburg Unser Wasser: „Im Januar 2020 wurde Unser Wasser in Lüneburg – Bürgerinitiative zur Rettung des Trinkwassers von Dr. Bettina Schröder-Henning und Cornelia Hoellger gegründet. Anlass war der Antrag von Coca-Cola-Apollinaris-Brands, für die Marke Vio weitere 350.000 Kubikmeter Wasser aus dem Tiefengrundwasser, das besonders schützenswert und rein ist, zu entnehmen. Mit weiteren Wasserschützer*Innen wurden die Öffentlichkeit und die Politiker auf die zunehmende Dürre auch in unserer Region und die damit verbundene geringere Grundwasserneubildung etc. hingewiesen.

Die industrielle Nutzung des kostbaren Tiefengrundwassers über lange Zeiträume für nicht nachhaltige Zwecke und zu einem sehr geringen Preis ist angesichts der Endlichkeit dieser Ressource nicht hinnehmbar.

Wir, die Mitglieder der BI sind in jeder Hinsicht unabhängig. Wir arbeiten an den geologischen, klimatologischen, rechtlichen und politischen Fragen in Zusammenhang mit der Situation der Wasserwirtschaft, vor allem aber mit der künftigen Sicherstellung unseres Trinkwassers vor dem Hintergrund des Klimawandels.“

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Pressemitteilung Berliner Wassertisch: 10 Jahre Wasservolksentscheid

(Berlin, 13. Februar 2021) Am 13. Februar 2011 stimmten 666.235 Berliner Bürger_innen für einen Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben und bahnten damit den Weg zu einer Rekommunalisierung. Nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile 2012 und 2013 durch das Land Berlin sind die BWB wieder in öffentlicher Hand. Mit der verheerenden Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) und dem damit verbundenen Preismissbrauch war endlich Schluss. Angesichts der sprudelnden Einnahmen durch die BWB verkündete der Berliner Finanzsenator Kollatz (SPD) Ende 2020, dass sich die Rekommunalisierung finanziell ausgezahlt habe.

Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs und seinerzeit Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens warnt: „Die Rekommunalisierung ist nicht in Stein gemeißelt. Eine erneute Privatisierung ist jederzeit möglich. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir die Umwandlung der BWB von einer privatisierungsanfälligen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem sichereren Eigenbetrieb.

Sigrun Franzen, Sprecherin des Berliner Wassertischs: „Wir waren Unterstützer der 2012 gestarteten Europäischen Bürgerinitiative ,Wasser ist ein Menschenrecht – right2water‘. Nach jahrelangem Ringen wurden nun einige kleine Verbesserungen auf europäischer Ebene durchgesetzt, doch das Ziel – Privatisierungen der Wasserversorgung zu verbieten – wurde nicht erreicht.“

Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft siegt vor dem Kammergericht Berlin

Unter der Betriebsführung von RWE und Veolia stiegen die Wasserpreise zwischen 1999 und 2012 um ca. 30% über denen vergleichbarer Städte. Preistreiber waren vor allem sogenannte >kalkulatorische Kosten< , mit denen die jeweiligen Regierungsparteien (CDU, SPD, LINKE) den Konzernen eine satte Rendite zubilligten, die zusätzlich noch per >Gewinngarantie< abgesichert war. Erst durch Druck der Zivilgesellschaft und eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts konnte der Preismissbrauch beim Trinkwasser beendet werden. Allerdings betraf die Preissenkungsverfügung weder die Abwasserpreise, die nicht überprüft wurden, noch die Jahre zwischen 2009 und 2011, in denen rund 170 Millionen EUR zuviel abgerechnet wurden. Ein „Deal“ zwischen Kartellamt und BWB, bei dem der Verzicht auf Schadensersatz für diesen Zeitraum mit einem Einfrieren der – immer noch überteuerten – Preise bis 2020 „verrechnet“ wurde, war vom Berliner Wassertisch als rein fiktiv abgelehnt worden. Ein Prozess bestätigte diese Sichtweise. Eine Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft verklagte die BWB im Februar 2015 auf Rückzahlung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise für die Jahre 2010 und 2011. In der zweiten Instanz wurde mit einem Anerkennungsurteil des Berliner Kammergerichts vom 23.04.2020 – die BWB hatten zuvor die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen deutlichen Hinweis des Gerichts hin anerkannt – letztlich die Position des Berliner Wassertischs bestätigt.

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als pdf

Weiterführendes:

Berliner Wassertisch: Zeitleiste Kartellamtsverfahren
Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Kartellschadenersatz für Berliner Wasserkunden, 18.05.2020

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, Dezember 2020

Sabine Beikler: Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse. In: Tagesspiegel, 27. Oktober 2020

„Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘…. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus“

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

 

Ablauf
2009 hat der EGöD-Kongress auf Vorschlag auch von ver.di beschlossen, das erste partizipative Instrument in der EU zu nutzen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ wurde im Mai 2012 von der Europäischen Kommission registriert und sammelte bis zum 9. September 2013 fast 1,9 Millionen Unterschriften EU-weit und überschritt nicht nur in sieben, sondern sogar in 13 Mitgliedsländern die Mindestanzahl.

Die EBI hat das Legislativverfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflusst. Nach Erreichen von einer Million Unterschriften wurde erstmals über Sonderregelungen für die deutsche Wasserwirtschaft in der Richtlinie diskutiert, die schließlich im Trilog-Prozess zu einer kompletten Ausnahme für den Wassersektor führte.

ver.di konnte als deutsche Koordinatorin der EBI gemeinsam mit unterstützenden Organisationen 1,38 Millionen Unterschriften in Deutschland sammeln, die am 13.9.2013 feierlich mit einer großen öffentlichen Veranstaltung dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben wurden.

Die EBI wurde am 20.12.2013 mit fast 1,7 Millionen bestätigten Unterschriften aus allen 28 Mitgliedsländern von der Kommission entgegengenommen. Sie ist die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Eine Anhörung unseres Bürgerausschusses hat am 17. Februar 2014 zunächst vor dem stellv. Kommissionspräsidenten Sevkovic und später vor den Ausschüssen für Umwelt, Binnenmarkt, Entwicklung und Petitionen des Europäischen Parlaments (EP) statt. Dabei bezogen sich sehr viele MdEP positiv auf unserer Forderungen.

Die Kommission hat am 19.3.2014 ihre Antwort auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt in Form einer Mitteilung – COM(2014) 177 final – veröffentlicht. Die Antwort der Kommission ist sehr mutlos. Das Menschenrecht auf Wasser sei zwar wichtig, aber Sache der Mitgliedstaaten. Eine Liberalisierung würde nicht mehr verfolgt, aber auch das wird nicht im EU-Recht verankert. Eine Konsultation zur Trinkwasserqualität wird durchgeführt. Das wäre auch ohne EBI möglich gewesen und trifft dennoch unsere Anliegen nicht.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 15.10.2014 eine Stellungnahme zur Antwort der Kommission abgegeben. Mit überwältigender Mehrheit wird die Kommission aufgefordert, die Forderungen der EBI umzusetzen.

Der Umweltausschuss des EP sowie der Entwicklungsausschuss haben einen Initiativbericht als Follow Up für die EBI Right2Water vorbereitet, der am 8. September 2015 mit großer Mehrheit im Parlament angenommen wurde. Der Bericht unterstützt die Forderungen unserer EBI weitgehend und fordert von der Kommission Legislativvorschläge, die das Menschenrecht auf Wasser und ein Liberalisierungsverbot im Europäischen Recht verankern. Wir freuen uns über den Initiativbericht des EP und hoffen auf dessen hartnäckige Durchsetzung gegenüber der Kommission im Interesse von fast 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.

Die Kommission hat mit Bezugnahme auf die EBI eine Online-Konsultation zur Trinkwasserqualität in der EU durchgeführt. ver.di hat sich daran beteiligt und die Mitglieder aufgerufen, ebenfalls teilzunehmen. Etwa 5.000 Menschen und Organisationen haben sich daran beteiligt.
Unter Berufung auf die EBI hat die Kommission einen „Multi-Stakeholder Dialog“ zum Benchmarking durchgeführt. Hier konnten wir mithilfe gleichgesinnter Verbände unsere Position klarmachen. Die KOM hat deshalb umgesteuert und will ihre Bemühungen nun auf mehr Transparenz ausrichten. Alle Europäischen Institutionen sollten Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.

Die KOM hat Anfang 2018 einen Entwurf zur Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Damit sollte u.a. ausdrücklich die Forderung der EBI erfüllt werden. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 18 Änderungen beschlossen, die den Entwurf verbessern, aber nicht vollständig die Forderungen der EBI berücksichtigen. Nach der Wahl haben Kommission und Parlament das Thema wieder aufgegriffen. Im Dezember 2019 wurde der Trilog mit einer vorläufigen Einigung beendet. Diese enthält u.a. signifikante Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser. Der Europäische Rat hat die Änderungen am 23.10.2020 angenommen – nach Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie. Die endgültige Verabschiedung der neuen Trinkwasserrichtlinie im Europäischen Parlament erfolgte am 15.12.2020.

Forderungen
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!

Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.

Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen.

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.

2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.

3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Aktuelle Infos bei
Clivia Conrad,
Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft,
clivia.conrad@verdi.de

Als pdf

Online-Seminarreihe Stadt – Land – Gewässer: Wasser für Alle?! | 24.02. – 18.03.2021


Land – Gewässer: Wasser für Alle?
Termin: 24. Feb 2021 14:00 Uhr – 18. Mar 2021 16:00 Uhr

Die nachhaltige Nutzung und gerechte Vertei­lung von Wasser ist eines der drängendsten Probleme unserer Zeit. Für Milliarden Men­schen ist das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung noch immer ein unerfülltes Menschenrecht. Gleichzeitig werden die knappen Süßwasser­ressourcen und die mit ihnen verbundenen Ökosysteme überall auf der Welt übernutzt, verschmutzt und geschädigt. Über zwei Milli­arden Menschen leben in Gebieten mit akutem Wassermangel. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung darunter leiden. Die Klima­krise mit zunehmenden Wetterextremen, wie Dürren, Überschwemmungen, Hitzeperioden, und sich rapide verändernden Regenfallmus­tern verschärft diese globale Wasserkrise massiv und bringt Ökosysteme und damit menschliche Lebensräume in Gefahr. Für die Zukunft ist daher eine Zunahme gewalttäti­ger Konflikte um den Zugang zu Wasser zu erwarten, wie es z.B. in Subsahara Afrika für die letzten Jahre bereits dokumentiert ist.

Wassermangel ist kein Schicksal, sondern auch Folge von Politikversagen. Zugunsten kommer­zieller Interessen in globalem Maßstab schränkt die Privatisierung von Wasserrechten und Wasserdienstleistungen vielerorts den Zugang der lokalen Bevölkerung immer weiter ein. Vor allem einkommensschwache und benachtei­ligte Menschen sind von den Folgen betroffen. Neben ausreichendem Trinkwasser geht es dabei auch um Wasser für die Landwirtschaft und damit die Ernährungssicherheit. Viele Kleinbauernfamilien drohen beim verschärf­ten Wettbewerb um Wasser leer auszugehen, während die „Cash Crops“ der industriellen Exportlandwirtschaft intensiv bewässert wer­den. Fast 90 Prozent des weltweiten Wasser­verbrauchs geht auf das Konto von industrieller Landwirtschaft, Bergbau und Schwerindustrie.

Ob Wasser in Zukunft noch ausreichend ver­fügbar und trinkbar ist und wer Zugang dazu hat, hängt mehr denn je von politischen Ent­scheidungen rund um die Wassernutzung ab. Die einflussreichen Foren der interna­tionalen Wasserpolitik werden jedoch von multinationalen Wasserkonzernen und ihren Lobbygruppen dominiert. Statt menschen­rechtsbasierter Ansätze und Verteilungsfragen, stehen dort technologische und marktbasierte Lösungsansätze im Zentrum der Debatten.

Um Wasserknappheit zu begegnen muss sich der Blick verstärkt auf Städte, ländliche Regi­onen und Gewässer gleichermaßen richten. Bereits heute lebt über die Hälfte der Mensch­heit in Städten. In ihrer Versorgung mit Trink­wasser sind sie von lokalen und regionalen intakten Wasserressourcen abhängig. In glo­baler Verantwortung stehen sie aber auch mit ihrem enormen Ge- und Verbrauch an virtuel­lem Wasser, das in Nahrungsmitteln, anderen Konsumgütern, Rohstoffen und Energie steckt.

Bei einer vierteiligen Online-Seminar-Reihe wollen wir lokale und globale Perspektiven auf Wassergerechtigkeit im Beziehungs­geflecht von Stadt, Land und Umwelt dis­kutieren, die Verantwortung Deutschlands und der Bundesregierung aufzeigen sowie Positionen formulieren und vermitteln.

Dazu laden wir Sie und Ihre Kollegin­nen und Kollegen herzlich ein. Details zu den Programmen und zur Anmel­dung finden Sie im Folgenden.

Programmübersicht

SEMINAR 1
Landwirtschaft ― Gefahr und Lösung für das Menschenrecht auf Wasser im ländlichen Raum
MITTWOCH, 24. FEBRUAR 2021, 15:30 – 17:00 UHR

SEMINAR 2
Von Überflutung bis Wasserstress: Wasser in der Stadt in Zeiten des Klimawandels
DIENSTAG, 02. MÄRZ 2021, 14:00 – 15:30 UHR

SEMINAR 3
Wasserkraft ― Holzweg für Klimaschutz und Entwicklungspolitik
DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021, 14:00 – 16:00 UHR

SEMINAR 4
Die Rolle Deutschlands beim Schutz des Zugangs zu Wasser hier und weltweit
DONNERSTAG, 18. MÄRZ 2021, 14:00 – 16:00 UHR

Anmeldung hier

Gefördert durch ENGAGEMENT GLOBAL mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen, der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin, Brot für die Welt sowie des Bischöflichen Hilfswerks MISEREOR.

Equal Times: Water futures: the latest battleground in the defence of the fundamental right to water

Equal Times
3. Februar 2021

Water futures: the latest battleground in the defence of the fundamental right to water
By Daiva Repeckaite

The volatility of stock market trading has made global headlines over the past couple of weeks thanks to the frenzy surrounding a US video games retailer. It’s a dizzying yarn of Reddit vigilantes taking coordinated action to bankrupt hedge funds that were short selling GameStop stocks, resulting in rollercoaster share prices, trading restrictions and US congressional hearings. It provides a stark illustration of the absurdity of the stock market, and yet, in early December 2020, the US state of California decided to allow water to become a tradable commodity. […]

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UN-Experte für Wasser und Menschenrechte: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus

Wasser: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus – UN-Experte

GENF (11. Dezember 2020) – Ein UN-Experte für Wasser und Menschenrechte äußerte heute Bedenken hinsichtlich der Schaffung des weltweit ersten Terminmarktes für Wasser und sagte, das könne Finanziers zu Spekulationen einladen, um mit Wasser wie mit anderen Rohstoffen wie zum Beispiel Gold und Öl zu handeln.

Am 7. Dezember startete die CME Group den weltweit ersten Wasser-Futures-Kontrakt für den Handel, mit dem Ziel, Wassernutzern zu helfen, Risiken zu managen und die konkurrierenden Anforderungen bei der Wasserverteilung und -nachfrage besser auszugleichen, angesichts der Unsicherheit, die schwere Dürren und Überschwemmungen für die Verfügbarkeit von Wasser mit sich bringen. Der neue Wasser-Futures-Kontrakt ermöglicht es Käufern und Verkäufern, einen festen Preis für die Lieferung einer festen Wassermenge zu einem späteren Zeitpunkt auszuhandeln. ,Sie können keinen Wert für Wasser festlegen, wie Sie es mit anderen gehandelten Waren tun‘, sagte Pedro Arrojo-Agudo. ,Wasser gehört allen und ist ein öffentliches Gut. Es ist eng mit unserem gesamten Leben und Lebensunterhalt verbunden und ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Gesundheit‘, sagte er und wies darauf hin, wie wichtig es ist, im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie einen Zugang zu Wasser zu haben.

,Wasser ist bereits extrem bedroht durch eine wachsende Bevölkerung, steigende Anforderungen und starke Verschmutzung durch Landwirtschaft und Bergbau, in Verbindung mit den sich verstärkenden Auswirkungen des Klimawandels‘, sagte der Sonderberichterstatter zu den Menschenrechten auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen. ,Ich bin sehr besorgt darüber, dass Wasser jetzt wie Gold, Öl und andere Rohstoffe behandelt wird, mit denen am Wall Street-Futures-Markt Handel getrieben wird.‘

Neben Landwirten, Fabriken und Versorgungsunternehmen, die Preise sichern wollen, könnte ein solcher Terminmarkt auch Spekulanten wie Hedgefonds und Banken dazu verleiten, auf Preise zu wetten, was die zu einer Wiederkehr der spekulativen Blase des Lebensmittelmarktes im Jahr 2008 führen könnte.

,In diesem Zusammenhang besteht das Risiko, dass die großen landwirtschaftlichen und industriellen Akteure und die großen Versorgungsunternehmen in der Lage sind, zu kaufen, während aber die anfälligen Wirtschaftsbereiche marginalisiert und belastet werden, z.B. die Kleinbauern‘, sagte Arrojo-Agudo.

,Wasser ist in der Tat eine wichtige Ressource für die Wirtschaft – sowohl für große als auch für kleine Unternehmen -, aber der Wert von Wasser ist mehr als das. Wasser hat eine Reihe lebenswichtiger Werte für unsere Gesellschaft, die in der Marktlogik nicht anerkannt und nicht angemessen berücksichtigt werden können, geschweige denn in einem Finanzrahmen, der so spekulativ ist‘, sagte Arrojo-Agudo.

,Während derzeit weltweit über die ökologischen, sozialen und kulturellen Werte von Wasser diskutiert wird, bedeutet die Nachricht, dass Wasser auf dem Wall Street-Futures-Markt gehandelt werden soll, dass der Wert von Wasser als grundlegendes Menschenrecht jetzt bedroht ist.‘

Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser wurde erstmals 2010 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen und dem Menschenrechtsrat anerkannt.

Der Experte: Herr Pedro Arrojo-Agudo (Spanien) wurde im September 2020 als Sonderberichterstatter für die Menschenrechte in Bezug auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen ernannt. Er ist emeritierter Professor für Wirtschaftsanalyse der Universität von Saragossa und war zuvor gewähltes Mitglied des spanischen Parlaments während dessen elfter und zwölfter Wahlperiode von 2016 bis 2019.
Die Sonderberichterstatter, unabhängigen Sachverständigen und Arbeitsgruppen sind Teil der sogenannten Sonderverfahren des Menschenrechtsrates. Special Procedures (Sonderverfahren), ist der allgemeine Name der unabhängigen Mechanismen zur Festlegung und Überwachung von Zielen der UN, die entweder spezifische Länder oder Themen in allen Teilen der Welt betreffen. Zugleich sind sie das größte Gremium unabhängiger Experten im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen. Die Experten der Special Procedures arbeiten auf freiwilliger Basis. Sie sind keine UN-Mitarbeiter und erhalten für ihre Arbeit kein Gehalt. Sie sind unabhängig von Regierungen oder Organisationen und arbeiten entsprechend ihrer individuellen Befugnisse.

(Übersetzung aus dem Englischen durch Christa Hecht, Blue Community)

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Bundesgesundheitsministerium: Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Bundesgesundheitsministerium 17. Dezember 2020 Pressemitteilung Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie Effizientere Überwachung der Wasserqualität, Qualitätsstandards auf dem neuesten Stand, bessere Verfügbarkeit, mehr Transparenz rund um das Trinkwasser – das sind die wesentlichen Ziele der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, die das Europarlament am 15. Dezember verabschiedet hat. Gestern wurde sie unterzeichnet. Am 23. Oktober 2020 legte der Europäische … weiterlesen

Trinkwasserrichtlinie – Organisatoren der EBI right2water sind enttäuscht von der EU

(Press statement, Brussels March 6 2019) At the European environment council meeting on 5 March national environment ministers adopted a disappointing and very much watered down text on the Right2Water in the Drinking Water Directive. The so-called general approach of the European Council did not strengthen the right to water for vulnerable people in the EU as proposed by the European Commission. There is merely a reference to the nearly 2 million people that supported the first ever successful European Citizens’ Initiative Right2Water. There are no clear and unambiguous legal obligations on Member States to ensure people access to safe and clean drinking water in line with the right to water and sanitation as adopted by the UN. There are too many loopholes.

EPSU General Secretary Jan Willem Goudriaan and vice President of the ECI citizens committee said: “Our governments have let us down. People in the European Union expected an unambiguous recognition of the right2water in EU legislation. The European Council was not able to fulfil this expectation despite the promises of the Pillar of Social Rights to improve access to public services such as drinking water. It is now up to MEPs to stand up and deliver.”

While welcoming the efforts of the Romanian Presidency, Jan Willem Goudriaan criticised the Austrian government. “Under its EU Presidency in the second half of 2018, the Austrian government of Christian Democrats and the extreme right blocked attempts to reach a common position in a blatant effort to frustrate the ECI and the proposals of the Commission.

The ECI Right2water was launched in May 2012. In the seven years since, there have been 1.8 million signatures, a European Commission communication in 2014, a cross-party supported and ambitious European Parliament report in 2015, the European Pillar of Social Rights of November 2017 and a Commission proposal of January 2018. The European Parliament’s report on the Drinking Water Directive of November 2018 sought to strengthen the Commission’s proposal to give people a real right as recognised by the UN, and contained in the Sustainable Development Goals. It is now likely that the Parliament and Council will not reach agreement before the European elections but EPSU will continue working to realise the ambitions of the ECI.

For more information: Pablo Sanchez  psanchez@epsu.org  0032 (0) 474626633

Background

The ECI Right to Water and Sanitation

The EU legislation should require governments to ensure and to provide all citizens with sufficient and clean drinking water and sanitation. We urge that:

1. The EU institutions and Member States be obliged to ensure that all inhabitants enjoy the right to water and sanitation.

2. Water supply and management of water resources not be subject to ‘internal market rules’ and that water services are excluded from liberalisation.

3. The EU increases its efforts to achieve universal access to water and sanitation.

The Commission Communication 2014

The European Parliament report 2015

The European Commission Recast Drinking Water Directive 2018

The European Parliament – overview of the Recast process and its position. The Council general approach

 

Vgl. auch: Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser! (23.10.2018)

Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser!

Pressemitteilungen zur Abstimmung im Europaparlament

Martin Häusling, MdEP (DIE GRÜNEN / EFA)

Trinkwasser-Richtlinie: Sauberes Wasser für alle!
Das Europäische Parlament hat heute den Vorschlägen der EU-Kommission für die Revision der 20 Jahre alten EU-Trinkwasserrichtlinie in großen Teilen zugestimmt. Das Hauptziel der überarbeiteten Trinkwasser-Richtlinie klingt zunächst zwar wenig ambitioniert, ist aber angesichts der Realität überaus wichtig: EU-weit sollen die Bürger bedenkenlos aus der Leitung trinken können. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Wasser ist Leben. Sauberes Wasser aus der Leitung mag den meisten Menschen selbstverständlich erscheinen, ist es aber nicht, worauf auch die Europäische Bürgerinitiative Right2Water hinwies: Eine Million Menschen in der EU haben danach eben keinen Zugang zu Trinkwasser, und acht Millionen Menschen fehlt der Zugang zu sanitären Anlagen. Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht – und dieses wollen wir Grüne auch in der neuen Trinkwasserrichtlinie verankert sehen. Leider hat die Mehrheit der anderen Fraktionen dieses Ansinnen nicht komplett unterstützt.

Ob kostenloses Wasser im Restaurant oder Zugang zu sauberem Wasser an öffentlichen Plätzen: Das bleibt weiter nicht garantiert.

In der EU ist die Qualität des Leitungswassers überwiegend sehr gut. Allein aus ökologischen Gründen ist es deshalb zu begrüßen, dass die neue Richtlinie das Bewusstsein für Leitungswasser schärft. Jedes Glas Wasser aus dem Hahn statt aus der Plastikflasche kommt der Umwelt zugute.

Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, auch Mikroplastik auf die Liste der zu überprüfenden Parameter zu setzen. So traurig es ist, ist dies eine erforderliche Konsequenz des Lebenstils unserer Wegwerfgesellschaft. Auch andere Schadstoffe wie Blei bekommen mit der neuen Richtlinie strengere Grenzwerte und das hormonverändernde BPA wird erstmals erfasst.

Wir Grüne bedauern es aber sehr, dass die Mehrheit der Parlamentarier die aus unserer Sicht sinnvolle Transparenz blockiert. Aus meiner Sicht hat jeder Verbraucher das Recht, über die Wasserrechnung oder einen Online-Zugang auf Informationen zur Reinheit des Wassers.
Auch in diesem Punkt zählen wir darauf, dass die Mitgliedsländer die Richtline nachbessern.“

Link zu weiterer PM zu Trinkwasser

Zum Blogbeitrag

Food & Water Europe

October 23rd, 2018
The European Parliament Fails to Support the Human Right to Water

Brussels – In a vote in the Plenary in Strasbourg this afternoon, the European Parliament has failed to support the implementation of the Human Right to Water in the European Union. The vote on the Directive on the Quality of Water for Human Consumption watered down the measures proposed by the European Commission to ensure access to water for all in the EU.

David Sánchez from Food & Water Europe said in response: “Conservative parties at the European Parliament ignored, once again, the demands of the nearly two million citizens that supported the European Citizens’ Initiative for the Human Right to Water. The proposal from the European Commission was already weak, and today it has been watered down by the right-wing majority at the European Parliament.”

On the positive side, the European Parliament managed to pass some measures to tackle plastic pollution avoiding bottled water use by ensuring the provision of free tap water in public buildings and administrations, encouraging the installation of public fountains in streets and public spaces, and encouraging the provision of tap water in canteens and restaurants around Europe, although the right-wing majority introduced the possibility of charging a fee for it.

“We ask EU governments to improve this legislation in the Council. European citizens will watch closely the negotiations that will take place in the coming months to ensure that their voice is heard and that the human right to water is really implemented,” added Sánchez.

Contact:

David Sánchez, Food & Water Europe, +32 (0) 485 842 604, dsanchez(at)fweurope.org

Zum Blogbeitrag

Menschenrecht Wasser muss verankert werden! Mail an EU-Abgeordnete zur Trinkwasserrichtlinie

 

(18. Oktober 2018)

Sehr geehrte Unterstützer_innen des Menschenrechtes auf Wasser,

in weniger als einer Woche wird das Europäische Parlament über den Bericht über die Trinkwasserrichtlinie (DWD) abstimmen. Dies ist das erste Mal, dass die Europäische Kommission die Europäische Bürgerinitiative Right2Water formell anerkennt.

Einige Abgeordnete des Europäischen Parlaments versuchen jedoch, den ohnehin schon zaghaften Vorschlag der Europäischen Kommission weiter abzuschwächen. Das ist inakzeptabel. Der Bericht des ENVI-Ausschusses wurde Anfang September mit knapper Mehrheit angenommen. Wir können das Kräfteverhältnis im Hinblick auf die Abstimmung im Plenum noch umkehren!

Bitte kopieren Sie die untenstehende E-Mail und senden Sie sie an Ihren Abgeordneten mit der Bitte, die alternativen Änderungsanträge zu Artikel 1 und 13 zu unterstützen (lesen Sie hier für weitere Informationen).

„Sehr geehrter Herr Abgeordneter (Frau Abgeordnete),

als Bürger/Bürgerin unterstütze ich die EBI Right2Water seit 2012. Ich fordere Sie auf, für die beiden alternativen Kompromissänderungsanträge zu stimmen, damit der Vorschlag des Europäischen Parlaments in seinen Ambitionen deutlicher wird.

Wir brauchen die Unterstützung des Parlaments für klare und starke Formulierungen zum Thema universeller Zugang zu Wasser und keine vagen Aussagen, die das Menschenrecht auf Wasser nicht anerkennen.

Mit freundlichen Grüßen

NAME“

 

Die Liste Ihrer MdEPs finden Sie hier :

reimer.boege@europarl.europa.eu
elmar.brok@europarl.europa.eu
udo.bullmann@europarl.europa.eu
daniel.caspary@europarl.europa.eu
monika.hohlmeier@europarl.europa.eu
angelika.niebler@europarl.europa.eu
manfred.weber@europarl.europa.eu
martina.werner@europarl.europa.eu
ulrike.mueller@europarl.europa.eu
birgit.collin-langen@europarl.europa.eu
albert.dess@europarl.europa.eu
peter.jahr@europarl.europa.eu
renate.sommer@europarl.europa.eu

 

„Enttäuschend!“ Reaktionen auf die Abstimmung im Umweltausschuss des Europaparlament zur Trinkwasserrichtlinie

Österreichische Bundesarbeitskammer

Die Entscheidung im Umweltausschuss über die Trinkwasserrichtlinie ist gefallen
Am 10. September 2018 fand die Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments über den Vorschlag einer Neufassung der Trinkwasserrichtlinie statt. Die von der AK unterstützte BürgerInneninitiative „Right2Water“ fordert die starke Verankerung eines Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser für alle EuropäerInnen. Diese Forderung wurde jedoch nicht in jener Deutlichkeit umgesetzt, wie es aus Sicht der AK notwendig wäre. Deshalb sind für die im Oktober geplante Abstimmung im Plenum noch Nachbesserungen notwendig.
Die erfolgreichste BürgerInneninitiative der Europäischen Union „Right2Water“ unterstützten über 1,8 Millionen Menschen. Diese forderten die EU-Institutionen auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in europäisches Recht umzusetzen. Diese Forderung bekräftigten am 4. September UnterstützerInnen und InitiatorInnen bei einer Veranstaltung von AK Europa, ÖGB Europabüro und EPSU, die die Frage diskutierte, ob der Vorschlag zur neuen Trinkwasserrichtlinie die BürgerInneninitiative „Right2Water“ ausreichend umsetzt.

Seit März dieses Jahres diskutierte der Umweltausschuss über den Vorschlag der Trinkwasserrichtlinie, dabei wurden über 800 Abänderungsanträge eingereicht. Bei vielen dieser Anträge konnten gemeinsame Kompromisse erzielt werden, die von einer großen Mehrheit bei der Abstimmung getragen wurden. Anders war es bei Artikel 1 und Artikel 13, die für die Verankerung des Menschenrechts auf sauberes und leistbares Trinkwasser entscheidend sind, da hier der Anwendungsbereich der Richtlinie und der Zugang zu Wasser geregelt werden. In beiden Fällen lagen zwei unterschiedliche Kompromissvorschläge vor, wobei die Kompromisse mit einem stärkeren Recht auf Wasser von den Fraktionen von SozialdemokratInnen, Grünen und Linken eingebracht wurden. Diese konnten aber in beiden Fällen keine Mehrheit finden. Aus diesem Grund wurde nun verabschiedet, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser fördern soll“, statt wie von InitiatorInnen und UnterstützerInnen der BürgerInneninitiative gefordert, dass „die Richtlinie universellen Zugang zu Wasser schaffen soll“. Es wurden auch verpflichtende Maßnahmen für die Mitgliedstaaten abgeschwächt, indem nun zum Beispiel an öffentlichen Plätzen nicht mehr verpflichtend Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden müssen. Auch das von der Gastronomie harsch kritisierte verpflichtende Bereitstellen von kostenlosem Trinkwasser zu anderen Bestellungen wurden abgeschwächt. Hierfür darf nun eine geringe Servicegebühr verlangt werden.

Als positiv wertet die AK hingegen das Ergebnis des Ausschusses hinsichtlich der Testhäufigkeiten für die Versorgungsunternehmen. Hier fand sich eine deutliche Mehrheit für eine 5-Stufige Größeneinteilung der AnbieterInnen in Abhängigkeit der täglich abgegebenen Wassermenge und KonsumentInnenanzahl. Iris Strutzmann erläuterte bei der AK Veranstaltung in der Vorwoche, dass durch den Kommissionsvorschlag gerade für kleine Versorgungsunternehmen in Österreich die Kosten um ein 70-faches steigen würden, ohne eine Qualitätsverbesserung mit sich zu bringen. Aus diesem Grund ist die Einteilung von sehr kleinen TrinkwasseranbieterInnen bis sehr großen AnbieterInnen mit entsprechenden Frequenzen an Wasserkontrolle eine wichtige Entscheidung für die KonsumentInnen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Für 22. Oktober ist die Abstimmung im Europäischen Parlament über diesen Richtlinienvorschlag geplant. Wenn die Positionen im Europäischen Parlament und im Rat fixiert sind, beginnen die Trilogverhandlungen mit der Kommission. Aufgrund der vielen technischen Details, die im Rahmen des Kommissionsvorschlags neu zu verhandeln sind, ist ein erfolgreicher Abschluss vor den EU-Wahlen im Mai 2019 leider ungewiss. Die Arbeiterkammer wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Kernforderungen der erfolgreiche BürgerInneninitiative „right2water“ auch tatsächlich in Europäisches Recht umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier: Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserrichtlinie)

AK EUROPA: Ein Menschenrecht auf Wasser muss schnell umgesetzt werden!

Europäische Kommission: Saubereres Trinkwasser für alle Europäer

 

 

Zum Beitrag

(Press release 11 September 2018) Yesterday the Environment and Public Health committee of the European Parliament voted the report on the Recast of the Drinking Water Directive. A key issue for the first ever successful European Citizens’ Initiative (ECI) Right2Water was the recognition of the human right to water in EU legislation. The proposals from the European Commission were not ambitious and we asked Parliament to strengthen them. Key amendments to achieve this were rejected by a slim majority of MEPs of the EPP, ALDE, ECR and ENF groups.  The discussion will now move to the plenary in Strasbourg in October.

As organisers of the ECI we will continue to campaign for the European Parliament to take into account the importance of realizing the Human Right to Water in this piece of legislation. Millions of people are still denied this right in the EU. “MEPs have a unique and once-in-a-life-time opportunity to bring forward this fundamental human right”, says Jan Willem Goudriaan, the general secretary of EPSU one of the key organisations behind the Right2Water campaign and vice-president of the ECI committee.

With less than 10 months to go to the European elections, he adds: “MEPs can show that they have listened to the demands of nearly 2 million citizens who actively supported this right. They supported our campaign as they believed the ECI would help ensure the European institutions deliver something closer to people’s expectations. They engaged with Europe. It will be an major  disappointment if MEPs reject the steps to anchor this right in EU law.”

For more information: Pablo Sanchez; psanchez@epsu.org 0032 (0) 474626633

European Citizens Initiative Right2Water on realizing the implementation of the Human Right to Water and Sanitation based on the UN resolution (2010) in EU law. www.right2water.eu/

For more information:  Pablo Sanchez psanchez@epsu.org +32 474 626 633