„Liveübertragung (LINK): Freitag, 2. März, 10.30 Uhr
In verbundener Beratung debattiert der Bundestag am Freitag, 2. März 2018, über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie über einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/97), in dem diese einen eigenen Gerichtshof auf europäischer Ebene für Konflikte zwischen Investoren, Unternehmen und Staaten ablehnt. 45 Minuten sind für die erste Lesung vorgesehen. Danach sollen beide Vorlagen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.
„Undurchsichtige Exklusivrechte“ befürchtet
Hintergrund des Antrags der Linksfraktion ist, dass die EU-Kommission derzeit ein Konzept für einen Multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC) entwickelt; sie hat dazu einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen vorgelegt. Dieser MIC soll die bisherigen Schiedsgerichte ersetzen. Die Bundesregierung hatte im Frühjahr mitgeteilt, sie erwarte, dass der Gerichtshof auch die bilateralen Investitionsgerichte ersetzt. Sie wolle sich dafür einsetzen, dass die Unabhängigkeit der bei MIC eingesetzten Richter durch geeignete Regelungen gewährleistet wird.
Die Fraktion Die Linke hingegen befürchtet, dass durch die Einrichtung eines MIC ausländischen Investoren und Konzernen undurchsichtige Exklusivrechte gewährt würden. „Im Ergebnis stärkt und zementiert der MIC eine Paralleljustiz zu Lasten normaler rechtsstaatlicher Verfahren, der öffentlichen Haushalte und demokratischer Entscheidungen“, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Die Fraktion fordert daher, einen entsprechenden Entwurf der EU-Kommission zurückzuweisen. Außerdem solle die Bundesregierung belastbare Fakten vorlegen, die eine Notwendigkeit des zusätzlichen Schutzes von ausländischen Investoren und Unternehmen belegen. (nal/pez/26.02.2018)“