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ÖGB fordert von EU-Abgeordneten „Nein zu JEFTA!“

12. Dez. 2018, 10:29

ÖGB fordert von EU-Abgeordneten „Nein zu JEFTA!“

EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaft ist ein Abkommen für Großkonzerne

Wien (OTS/ÖGB) – Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die umfassende Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Japan (JEFTA) kritisiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, den unverändert wirtschaftsliberalen Kurs in der Handelspolitik: „Trotz der großen Proteste um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA wurde offensichtlich nichts gelernt. JEFTA schafft keine fairen Rahmenbedingungen, um Dumping im internationalen Handel zu verhindern, und ist damit ein schlechter Deal für ArbeitnehmerInnen und Umwelt. Deshalb müssen die EU-Abgeordneten gegen JEFTA stimmen.“

Die Befürworter locken mit falschen Versprechungen über wirtschaftliche Vorteile. Achitz: „JEFTA schafft keine Arbeitsplätze, sondern dient nur den Interessen der Großkonzerne.“ Es ist ein Abkommen, das weit über klassische Handelsabkommen hinausgeht, denn es ist ein umfassendes Liberalisierungsabkommen, das Deregulierung ohne Ausnahmen zum Ziel hat.

Während Deregulierung im Mittelpunkt steht, hat der Schutz der ArbeitnehmerInnen überhaupt keinen Stellenwert. Die gewerkschaftlichen Minimalanforderungen an moderne Handelsabkommen nach einer verbindlichen Aufnahme und Durchsetzung von Arbeitsrechten samt einem Sanktionsmechanismus zur Vermeidung internationalen Sozial- und Lohndumpings finden sich nicht in JEFTA. Ebenso wurde darauf verzichtet, das in der EU wichtige Vorsorgeprinzip zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, der Umwelt und der KonsumentInnen im Abkommen festzuschreiben.

Achitz appelliert daher an die Abgeordneten im Europäischen Parlament, gegen JEFTA zu stimmen und die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen. „Wir setzen uns für fairen Handel ein, der nicht nur die Interessen der Großkonzerne und Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission bedient, sondern auch ArbeitnehmerInnen nützt. Keinesfalls dürfen durch Handelsabkommen demokratische Strukturen der Vertragsparteien ausgehöhlt werden.“

Stadtwerke Karlsruhe: Ergänzung zur Auswertung: Wasserwirtschaft im EU-Japan-Abkommen

Problemstellen für Wasserwirtschaft im Japan-Handelsabkommen noch nicht gelöst
Ergänzung unserer Auswertung vom April 2018.
Unsere Auswertung vom 25. April 2018 hat einige teils gravierende Problemstellen für die öffentliche Wasserwirtschaft im Handelsabkommen EU-Japan aufgezeigt.

Inzwischen haben sich noch weitere Problemstellen aufgetan, auf die wir kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament (voraussichtlich am 11.12.2018) ergänzend hinweisen möchten. (pdf)

 

1. Aktueller Stand
2. Forderung nach Rechtssicherheit für öffentliche Wasserwirtschaft
3. Zusammenfassung und Ausblick

1. Aktueller Stand

Die Auswertung (pdf) der Stadtwerke Karlsruhe zur Wasserwirtschaft im EU-Japan-Abkommen (JEFTA) floss in das Positionspapier des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) vom 25.05.2018 ein. Im Folgenden ergab sich dazu und zur Stellungnahme (pdf) der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vom 14.05.2018 eine breite öffentliche Diskussion und Medienberichterstattung, einschließlich eines offenen Briefes des ver.di-Vorsitzenden an den Bundeswirtschaftsminister und eines Eil-Appells der Online-Kampagnenplattform Campact mit über 500.000 Unterzeichnenden innerhalb der ersten Woche. Auch der Deutsche Bundestag debattierte am 14.06.2018 kontrovers zum Japan-Abkommen. Am 06.07.2018 veröffentlichte die EU-Kommission in Deutschland eine entgegnende Klarstellung, gefolgt von einer zusätzlichen Stellungnahme der AöW vom 11.07.2018. Am 17.07.2018 unterzeichneten die Vertragsparteien EU und Japan den Vertrag, vorher hatte im stillen Zustimmungsverfahren der Rat der Unterzeichnung zugestimmt. Eine Gegenposition veröffentlichte am 19.09.2018 der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit den kommunalen Spitzenverbänden im Verbund mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Kritische Punkte wurden indes im rechtlichen Gutachten (pdf) von Prof. Laskowski und einer Studie von Thomas Fritz festgestellt. Am 05.11.2018 stimmte der federführende (INTA-)Ausschuss des EU-Parlaments mehrheitlich dem Abkommen zu, so dass die Weichen auf eine Zustimmung des EU-Parlaments in der Sitzungswoche ab dem 10.12.2018 gestellt sind. Danach soll bereits 2019 das Abkommen ohne Abstimmung der nationalen Parlamente in Kraft treten, da das Japanabkommen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen soll.

Der Auswertung (pdf) der Stadtwerke Karlsruhe sind nunmehr folgende wichtige Punkte hinzuzufügen:

2. Forderung nach Rechtssicherheit für öffentliche Wasserwirtschaft

Im Japanabkommen ist eine vollständige Ausnahme nur für audiovisuelle Medien sowie für Aufgaben und Dienstleistungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt[1], wie Polizei und Justiz gegeben. Für die Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Bewirtschaftung der Gewässer) wurden Teilausnahmen von bestimmten Verpflichtungen formuliert (s. Auswertung (pdf)), eine vollständige Ausnahme fehlt jedoch bislang. Angesichts der grundlegenden Bedeutung von Wasser für Mensch und Natur sowie der Wasserwirtschaft als gesellschaftlicher Kernaufgabe ist jedoch deren vollständige Ausnahme unverzichtbar, nicht zuletzt, um staatliche Handlungsfähigkeit und kommunale Selbstverwaltung auch in Zeiten aufkommender Verschiebungen im Wasserhaushalt durch Klimawandel zu gewährleisten. Nach dem CETA-Abkommen mit Kanada ist das Japanabkommen das nächste Abkommen, das hierzu Nachbesserungsbedarf aufweist. weiterlesen

Wasser und Wasserwirtschaft und die Handelsabkommen JEFTA und EU-Australien und Neuseeland

Wie soll es (nach derzeitigem Stand) nach dem Wunsch der Lobbyisten mit JEFTA weitergehen:Abstimmung im EU-Parlament: Dezember 2018

Inkrafttreten: 2019 (vermutlich nach vollzogenem Brexit)

Wie es nach der Vorstellung des Berliner Wassertischs weitergehen sollte: JEFTA wird im EU-Parlament gestoppt!

Keine Liberalisierung der Wasserversorgung. (Die negativen Erfahrungen mit der Teil-Privatisierung in Berlin (1999–2013) reichen uns! Nie wieder Veolia & andere „Partner“!) Das Menschenrecht Wasser (#right2water) ist unverhandelbar! Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht angetastet werden!

 

Update 30.11.2018:

28.11.2018. Unsere Auswertung vom 25. April 2018 hat einige teils gravierende Problemstellen für die öffentliche Wasserwirtschaft im Handelsabkommen EU-Japan aufgezeigt.

Inzwischen haben sich noch weitere Problemstellen aufgetan, auf die wir kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament (voraussichtlich am 11.12.2018) ergänzend hinweisen möchten. Ergänzung Wasserwirtschaft im Japan-Abkommen. Zum Beitrag

EUWID Wasser: (28.11.2018) AöW warnt Europaabgeordnete erneut vor Jefta-Abkommen. Zum Artikel

26.11.2018. Die Allianz der Öffentlichkeit fordert die Europaabgeordneten in einem Brief auf, „die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA Ausschusses zum EU-Japan-Abkommen abzulehnen bzw. abzuändern und die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft zu unterstützen.“

ÖGB: Mitte Dezember wird das Europäische Parlament über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen EU und Japan (JEFTA) abstimmen. Ein Ausbau von Handelsbeziehungen kann dann unterstützt werden, wenn sie unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen und damit für ArbeitnehmerInnen und Umwelt nachweislich von Vorteil sind. Diese Voraussetzungen sind jedoch – ähnlich wie bei CETA – auch bei JEFTA nicht gegeben. Der ÖGB fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, JEFTA abzulehnen. Zum Beitrag

EU-Parlament, INTA-Ausschuss hat JEFTA am 5. November 2018 zugestimmt.

Netzwerk Gerechter Welthandel startet EMAILAKTION: Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) so nicht ratifizieren!

Rechtsgutachten belegt: JEFTA gefährdet unsere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. „Um eine rechtliche Perspektive zu JEFTA einzuholen, hat Campact Prof. Silke Ruth Laskowski mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht mit Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel. Prof. Laskowski forschte bereits intensiv zu internationalen Handelsabkommen und dem Recht auf Wasser. Ihr Gutachten (pdf) zeigt: Die Ausnahmeregelungen für Wasser – wie für die Daseinsvorsorge allgemein – sind nicht umfassend genug.“ Mehr hier

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StopJEFTA-Schreiben der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft an die EU-Parlamentarier_innen

EU-Japan-Abkommen JEFTA: Abstimmung im Plenum über die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA-Ausschusses

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus der Tagesordnung für die nächsten Plenartagungen können wir ersehen,
dass Sie sich am 10. Dezember 2018 mit o.g. Abkommen befassen und
voraussichtlich am folgenden Tag [11. Dezember 2018] darüber abstimmen werden. Als Interessenvertretung, der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft möchten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist, bitten.

In dem vom ENVI-Ausschuss beschlossenen Bericht, der nun dem EP-Plenum zur Abstimmung vorliegt, werden unsere Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft vernachlässigt, obwohl ihr Schutz in den EU-Verträgen als kommunale Daseinsvorsorge fest verankert ist. Diese betreffen folgende Forderungen:

  • Einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EUJapan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
  • In Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.
  • Soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird, einen korrigierten Vorbehalt (Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15) für den Bereich Abwasser. Zwar gibt es im EU-Japan-Abkommen einen spezielleren Vorbehalt Nr. 15, der greift jedoch nicht für den relevanten Bereich „Investitionen“ (siehe dazu unsere Erläuterung vom 11.7.2018).
  • Die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.
  • Eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EU-Vergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

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Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! besucht Berliner EU-Parlamentarier_innen

07.11.18: Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen!
Noch in diesem Jahr wollen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abschließend über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) abstimmen.

07.11.18: Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen!

EMAILAKTION: Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) so nicht ratifizieren!

JEFTA ist die Abkürzung für „Japan-EU Free Trade Agreement”, der geplanten Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Japan. So wie alle anderen EU-Handelsabkommen folgt auch JEFTA einer eindeutigen Konzernagenda: Unternehmen bekommen mit JEFTA viele Sonderrechte, aber keinerlei Pflichten. Soziale und ökologische Standards spielen – wenn überhaupt – nur eine Nebenrolle. Im Dezember 2018 muss das EU-Parlament über JEFTA abstimmen – das ist die letzte Chance, das Abkommen noch zu stoppen!

Daher haben wir einen Offenen Brief (pdf) an alle deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments veröffenlicht. Darin erläutern wir die Risiken, die in JEFTA enthalten sind, und fordern die Abgeordneten dazu auf, das Abkommen nicht zu ratifizieren.

 

Unterstützen Sie HIER unseren Offenen Brief: Schreiben Sie heute Ihrem oder Ihrer Abgeordneten im EU-Parlament und fordern Sie ihn oder sie dazu auf, JEFTA im Dezember nicht zuzustimmen.

 

Rechtsgutachten belegt: JEFTA gefährdet unsere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung


„Um eine rechtliche Perspektive zu JEFTA einzuholen, hat Campact Prof. Silke Ruth Laskowski mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht mit Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel. Prof. Laskowski forschte bereits intensiv zu internationalen Handelsabkommen und dem Recht auf Wasser. Ihr Gutachten (pdf) zeigt: Die Ausnahmeregelungen für Wasser – wie für die Daseinsvorsorge allgemein – sind nicht umfassend genug.“ Mehr hier

Wasser und Abwasser vor Privatisierung schützen! Informations– und Diskussionsveranstaltung zum Handelsabkommen EU – Japan (JEFTA) mit Christa Hecht (AöW)

Donnerstag, 4. Oktober, 19:30 Uhr im Sailer Keller, Traunstein
Referentin Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), Berlin

Mit jedem neuen Handelsabkommen wird die Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge erleichtert. Wasser und Abwasser sind immer weniger geschützt. Trotz anders lautender Erklärungen der EU-Kommisssion enthält das EU-Japan-Abkommen (JEFTA) eine Verpflichtung einen Zugang zu einem „Markt“ für Abwasser zu gewähren und die Nutzung von Wasserressourcen ist nicht mehr ausdrücklich von Privatisierung ausgenommen, so die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). Da JEFTA ein sogenanntes „lebendiges“ Abkommen ist, kann sogar im Nachhinein über die im Vertrag vorgesehenen Regulierungsausschüsse der Vertrag verändert werden. Es droht, dass mit Japan im JEFTA Abkommen Wasser zur Privatisierung freigegeben wird!

Wasser darf nicht zur Ware werden.
Wasser ist ein Menschenrecht!
Informieren Sie sich!

Veranstalter: Initiative stopp TTIP BGL/TS
in Kooperation mit KAB (Katholische Arbeitnehmer Bewegung); BUND Kreisgruppe Traunstein; AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft); Forum Ökologie Traunstein e.V.

Zum Blogbeitrag

Vgl. auch EU-Japan-Abkommen (JEFTA): AöW zur Klarstellung der EU-Kommission über Wasserprivatisierung (11.07.2018)

Dazu auch: Appell gegen JEFTA: Unser Wasser im Ausverkauf

 

11.2.2019, 19:30 in der URANIA Berlin – Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß zum Thema Staatenverbindung

Vortragsveranstaltung der Urania Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!:

Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: Zu den Grundlagen und Grenzen bei der Gestaltung von Staatenverbindungen unter Beachtung von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip – ausgehend von den aktuellen Freihandelsabkommen
Moderation: Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory)

Datum:
Montag, 11. Februar 2019

Uhrzeit:
19:30

Veranstaltungsort:
Urania Berlin e. V., An der Urania 17, 10787 Berlin (Openstreetmap)

Verkehrsverbindung:
U-Bhf. Wittenbergplatz: U1, U2, U3
An der Urania: 106, 187, M19, M29, M46, N1, N2, N26
U-Bhf. Nollendorfplatz: U1, U2, U3, U4

Urania: https://www.urania.de/

Im Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

StopJEFTA-Aktion vor der EU-Vertretung: Für einen gerechten Welthandel – Nein zum Freihandelsabkommen JEFTA!

Für einen gerechten Welthandel – Nein zum Freihandelsabkommen JEFTA!

(Berlin, 6.7.2018) Heute hat der Europäische Rat in einem Umlaufverfahren für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) gestimmt. „Damit haben die EU-Länder durch schweigende Zustimmung dem bisher wirtschaftlich bedeutsamsten EU-Handelsabkommen zugestimmt. Die deutsche Bundesregierung hat damit über 550 000 Unterschriften gegen Jefta überhört“ , so Sven Giegold in einem Gastbeitrag heute in der Frankfurter Rundschau. Anlässlich der Abstimmung hat das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ mit Unterstützung des bundesweiten Netzwerks „Gerechter Welthandel“ vor der Vertretung der Europäischen Kommission protestiert.

Von wegen Transparenz! Aus TTIP nichts gelernt!

Mit dem Freihandelsabkommen soll ein riesiger Wirtschaftraum geschaffen werden, der etwa 30 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts umfasst. JEFTA wurde in Geheimverhandlungen erarbeitet. Die Öffentlichkeit erfuhr über die Verhandlungen immer nur dann etwas, wenn einzelne Dokumente über Leaks veröffentlicht wurden.

JEFTA bedroht die Kleinbauern in Japan

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA werden in Japan die kleinbäuerlichen Strukturen gefährdet. Um die Interessen der exportorientierten Landwirtschaftsbetriebe noch mehr zu fördern, werden in Japan die sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte geöffnet. Dadurch werden in Japan hunderttausende Bäuerinnen und Bauern existenziell bedroht. Aber auch die bäuerlichen europäischen Höfe werden durch JEFTA häufig verlieren, da durch die einseitige Exportorientierung der europäischen Landwirtschaftspolitik die Einkommen der Bauernhöfe sinken und dadurch viele Höfe aufgeben müssen.

Der Ausverkauf der Daseinsvorsorge

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA soll die Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge intensiviert werden. Der Privatisierungsdruck auf die öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Infrastrukturen, wie im Bereich der Wasserwirtschaft, wird sich durch JEFTA noch mehr erhöhen.  [Campact-Appell gegen den Ausverkauf des Wassers hier]. Die Wasserversorgung in Japan ist derzeit noch überwiegend in öffentlicher Hand. Auch sie soll liberalisiert werden. Es verwundert daher nicht, dass der Wasserkonzern Veolia zu den JEFTA-Lobbyisten gehört. Wasser soll unter den Hammer!

Die EU-Kommission in Deutschland sah sich aufgrund der vielen Proteste gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung durch JEFTA zu einer Pressemitteilung genötigt. Sie behauptet, dass das EU-Japan-Abkommen nicht zu Wasserprivatisierung führe. Hierzu lässt sich folgendes sagen: „In der Argumentation der EU-Kommission wird zwar zunächst richtigerweise angegeben, dass in JEFTA wie in CETA ein deutscher Abwasser-Vorbehalt bei Marktzugang für grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr enthalten ist. Der ist aber nicht relevant, denn grenzüberschreitende Abwasserdienstleistungen zwischen der EU und Japan machen herzlich wenig Sinn, wie etwa eine Abwasserpipeline zwischen der EU und Japan. Entscheidend ist also nicht die GATS-Erbringungsart grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (GATS-Erbringungsarten 1, 2), sondern die GATS-Erbringungsart Niederlassung im Inland (GATS-Erbringungsart 3, diese GATS-Erbringungsart wurde früher auch als ,kommerzielle Präsenz‘, inzwischen wird sie als ,Investition‘ bezeichnet). Die eigentlich wichtige GATS-Erbringungsart Niederlassung im Inland/Investition ist in JEFTA gegenüber CETA entfallen. Der Wegfall dieser GATS-Erbringungsart entspricht somit einer Marktzugangsverpflichtung bei Abwasser in Deutschland (Liberalisierung). Diese GATS-Erbringungsart wird in der Meldung der EU-Kommission nicht erwähnt.“

JEFTA gefährdet Klima- und Umweltschutz

Das Freihandelsabkommen JEFTA darf nicht in Kraft treten, da der Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards durch dieses Abkommen gefährdet werden. In dem Freihandelsabkommen ist das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen worden.

Weiterer Ablauf – noch kann JEFTA gestoppt werden!

Was als nächstes passieren soll, beschreibt die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung: „As a result EU and Japan leaders will sign the agreement at the EU-Japan summit that will take place on 11 July in Brussels. After next week’s signature, the European Parliament is expected to vote upon it in the autumn. Once procedures are finalised both at the EU level and in Japan, the agreement will enter into force in early 2019.“

Schon im Herbst soll JEFTA also durch das EU-Parlament und bereits 2019 in Kraft treten. Doch das müssen wir gemeinsam verhindern!

Gerechter Welthandel – jetzt!

Unsere Forderung bringt Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung) auf den Punkt: „Das bisherige Modell der neoliberalen Globalisierung und die ihm zugrundeliegenden Handelsverträge haben zu wenige Gewinner und zu viele Verlierer. Der Ausweg aus dieser Sackgasse ist aber nicht mehr Wirtschaftsnationalismus, mehr Protektionismus, sondern eine Neuorientierung an Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens zum Wohle aller Menschen und der Umwelt.“ Hier noch einmal der aktuelle Beitrag von Jürgen Maier und Anna Cavazzini in der Frankfurter Rundschau.

Alle Bilder von Uwe Hiksch

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

Für einen gerechten Welthandel – Nein zum Freihandelsabkommen JEFTA! 6.7. Aktion vor der Vertretung der EU-Kommission

Protest vor der Vertretung der Europäischen Kommission:
Für einen gerechten Welthandel – Nein zum Freihandelsabkommen JEFTA!

Am 06.07. stimmt der Europäische Rat über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) ab. Mit dem Freihandelsabkommen soll ein riesiger Wirtschaftraum geschaffen werden, der etwa 30 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts umfasst. JEFTA wurde in Geheimverhandlungen erarbeitet. Die Öffentlichkeit erfuhr über die Verhandlungen immer nur dann etwas, wenn einzelne Dokumente über Leaks veröffentlicht wurden.

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA werden in Japan die kleinbäuerlichen Strukturen gefährdet. Um die Interessen der exportorientierten Landwirtschaftsbetriebe noch mehr zu fördern, werden in Japan die sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte geöffnet. Dadurch werden in Japan hunderttausende Bäuerinnen und Bauern existenziell bedroht. Aber auch die bäuerlichen europäischen Höfe werden durch JEFTA häufig verlieren, da durch die einseitige Exportorientierung der europäischen Landwirtschaftspolitik die Einkommen der Bauernhöfe sinken und dadurch viele Höfe aufgeben müssen.

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA soll die Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge intensiviert werden. Der Privatisierungsdruck auf die öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Infrastrukturen, wie im Bereich der Wasserwirtschaft, wird sich durch JEFTA noch mehr erhöhen.  [Campact-Appell gegen den Ausverkauf des Wassers hier]

Das Freihandelsabkommen JEFTA darf nicht in Kraft treten, da der Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards durch dieses Abkommen gefährdet werden. In dem Freihandelsabkommen ist das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen worden.

Das Berliner „Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ fordert deshalb alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen.

Wir treffen uns

Freitag, 06.07.2018
Zeit: 12.00 Uhr
Vor der Vertretung der EU-Kommission, Unter den Linden 78, 10117 Berlin

Berliner „Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

Mit dem Abkommen JEFTA droht die Privatisierung der Wasserversorgung. VERDI will darum JEFTA stoppen

Spiegel Online
22.06.2018

Angst um Wasserversorgung. Gewerkschaftsboss will Handelsabkommen mit Japan blockieren
Von Markus Dettmer

Ver.di-Chef Frank Bsirske will nach SPIEGEL-Informationen das EU-Freihandelsabkommen mit Japan aufhalten. Seine Sorge: Es könnte zur Privatisierung der Wasserversorgung führen.
Zum Artikel

JEFTA: Ein exklusiver Handel zwischen EU-Unterhändlern und Großkonzernen


29.5.2018

In Kürze stimmen die EU-Mitgliedsstaaten über das von der Europäischen Kommission verhandelte EU-Japan Handelsabkommen ab. Doch viele Interessengruppen aus der Mitte der Gesellschaft sind während den Verhandlungen kaum zu Wort gekommen – Großkonzerne haben den grössten Anteil der Beratungstreffen mit den EU-Verhandler*innen für sich beansprucht, während kleine und mittelständische Unternehmen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Akteur*innen kaum Gehör gefunden haben.

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