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Aktionskonferenz StopTTIP-CETA-TiSA

[Nachtrag 10. März: Unter Dokumentation sind die Beiträge der Konferenz eingestellt]

26. & 27. Februar 2016 Aktionskonferenz StopTTIP-CETA-TiSA
konferenzIn Kassel fand die hervorragend organisierte und außerordentlich inspirierende Aktionskonferenz TTIPunfairhandelbar statt, an dem auch der Berliner Wassertisch teilgenommen hat. Das Ziel, eine größere Vernetzung der Initiativen gegen die Investitionsschutzabkommen herzustellen, wurde unseres Erachtens erreicht. weiterlesen

Investitionsschutz in TTIP: Kommission verweigert Systemwechsel

Halbherzige Reformen sollen massive Ausweitung des weltweiten Investitionsschutzes rechtfertigen

bündnisttip

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 16.09.2015 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reform privater Schiedsgerichte im Rahmen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) vor. Der heftig umstrittene ISDS-Mechanismus (Investor-State Dispute Settlement) erlaubt es Investoren, Staaten vor so genannten Schiedsgerichten auf enorme Entschädigungszahlungen zu verklagen. Dieses Mittel haben Konzerne in der Vergangenheit unter anderem dazu eingesetzt, Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz von Umwelt, Gesundheit oder VerbraucherInnen dienen.

Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission immer noch nicht zu einer grundlegenenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Unsere Analyse zeigt: Die Interessen von Investoren werden denen von Staaten und BürgerInnen übergeordnet, eine richterliche Unabhängigkeit ist nicht gewährleistet. Zudem soll der Vertragstext zu CETA (Comprehensive Economy and Trade Agreement) von den Änderungen unberührt bleiben.

Der Vorschlag der EU-Kommission bietet keine überzeugende Antwort auf die Kritik an TTIP und kann nur als Versuch der kosmetischen Übertünchung von systemimmanenten Schwachstellen dienen.

Die Europäische Kommission versucht erfolglos, die breite öffentliche Kritik am geplanten Investitionsschutz im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) durch den Vorschlag eines neuen „Investitionsgerichts“ zu besänftigen. Sie hält dabei weiter an den besonders umstrittenen Sonderklagerechten für ausländische Investoren fest (sog. Investor-State Dispute Settlement – ISDS). Sie erlauben es Investoren, vor internationalen Spruchkörpern mitunter enorme Entschädigungen für staatliche Maßnahmen einzuklagen, die etwa dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Verbraucher oder der Beendigung von Finanz- und Wirtschaftskrisen dienen. Durch die Einführung solcher Klagerechte in TTIP würde die globale Reichweite von ISDS erheblich ausgedehnt und das Klagerisiko für die Staaten nochmals deutlich steigen – zulasten des Gemeinwohls auf beiden Seiten des Atlantiks.

Nach einer längeren europaweiten Reformdebatte hatte zuletzt auch das Europäische Parlament ein „neues System“ für die Streitbeilegung angemahnt, das demokratischen und rechtsstaatlichen Standards genügt. Zudem forderte es, dass ausländische Investoren nicht „über größere Rechte als inländische Investoren verfügen“ dürften. Der nun von Handelskommissarin Malmström vorgelegte Entwurf für das Investitionsschutzkapitel in TTIP zeigt aber, dass die Kommission noch immer nicht zu einer derart grundlegenden Reform des Investitionsschutzes bereit ist.

Eine nähere Analyse ergibt, dass der Entwurf sich trotz einiger positiver Ansätze weitgehend auf kosmetische Korrekturen des bestehenden ISDS-Systems beschränkt. Auch ist es der Kommission nicht gelungen, die materiellen Investorenrechte effektiv einzugrenzen. Sie würden ausländische Investoren gegenüber dem Gemeinwohl und konkurrierenden Unternehmen klar privilegieren. Auf den Kern der ISDS-Kritik geht sie kaum ein (siehe im Anhang die detaillierte Übersicht zu den einzelnen Kritikpunkten).

Festzuhalten ist zunächst, dass es noch immer keine überzeugenden Gründe für den Investitionsschutz in TTIP gibt. Ausländische Investoren genießen sowohl in der EU als auch in den USA starken Schutz durch das jeweilige nationale bzw. europäische Recht, der vor Gericht wirksam durchgesetzt werden kann. Einer besonderen völkerrechtlichen Absicherung bedarf es daher nicht. Dies hat auch die jetzige Bundesregierung stets betont.

Der Kommissionsvorschlag sieht einen privilegierten Schutz des Eigentums und der Gewinnerwartungen ausländischer Investoren vor und gibt ihnen also „größere Rechte“ als anderen. Sie gehen deutlich über ein Diskriminierungsverbot hinaus und können Investoren auch gegen einen legitimen demokratischen Politikwechsel absichern. Dabei wäre es leicht möglich, den materiellen Investitionsschutz stattdessen auf die bereits enthaltenen Diskriminierungsverbote zu reduzieren. Nur so wäre auch ein wirksamer Schutz staatlicher Regulierungsspielräume zur Verfolgung von Gemeinwohlinteressen gewährleistet. Der Ansatz der Kommission, dieses staatliche „right to regulate“ durch einen eigenen Vertragsartikel zu gewährleisten hat sich in der Praxis dagegen nicht bewährt. Er spielt bei der Entscheidung von Investorenklagen meist keine Rolle. In der nun vorgeschlagenen Fassung stellt das right to regulate nämlich nur eine vage Leitlinie bei der Interpretation der Investorenrechte dar – und bietet den Schiedsrichtern weiter viel Spielraum für eine investorenfreundliche Auslegung..

Die Investoren erhalten diese Privilegien, ohne selbst irgendwelche Pflichten auferlegt zu bekommen – etwa zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Beachtung von Menschen-, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie Gesundheits- und Umweltschutzstandards.

Das vorgeschlagene „Investment Court System“ (ICS) wäre nur dem Namen nach ein „Gericht“. Es dient allein der Durchsetzung von Investorenrechten gegenüber den Vertragsstaaten. Menschen, die von den Unternehmenspraktiken globaler Konzerne wie Lohndumping, fehlendem Arbeitsschutz, Landnahme und Umweltzerstörung betroffen sind, erhalten auch weiterhin keine Gelegenheit, notfalls internationalen Rechtsschutz gegen davon profitierende ausländische Investoren zu erlangen. Diese Einseitigkeit birgt die Gefahr, dass die Mitglieder des ICS sich ebenso wie die bisherigen ISDS-Schiedsrichter als institutionelle „Hüter der Investorenrechte“ verstehen – und deren Privilegien entsprechend weit auslegen. Wie alle mächtigen Institutionen neigen internationale Spruchkörper zur Erweiterung ihrer Kompetenzen. Umso bedenklicher ist, dass die Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit auch hier hinter gängigen rechtsstaatlichen Standards zurück bleibt. Die Schiedsrichter des ICS wären nebenamtlich tätig und würden im Wesentlichen pro Fall bezahlt, so dass sie auch ein finanzielles Interesse an einer hohen Zahl von Investorenklagen hätten. Gerade diese strukturellen Anreize für eine investorenfreundliche Rechtsprechung sind ein zentrales Problem der bisherigen Schiedsgerichtsbarkeit. Die naheliegende Lösung wären hauptberufliche Richter mit fallunabhängiger Besoldung und einem grundsätzlichen Nebentätigkeitsverbot, um Interessenkonflikte besser auszuschließen. Die Kommission hat dies selbst erkannt.. Dennoch begnügt sie sich insofern mit einer bloßen Option für nachträgliche Änderungen, die politisch kaum durchzusetzen sein werden.

Das ICS ist daher insgesamt keine überzeugende Antwort auf die Gefahren des ISDS-Systems. Dennoch enthält der Kommissionsentwurf einige Verbesserungen etwa gegenüber den Entwürfen der geplanten Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und Singapur. So sollen die klagenden Investoren keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Schiedsrichter haben. Sie würden von den Vertragsstaaten vorab für eine feste Amtszeit bestimmt und für die einzelnen Fälle zufällig ausgewählt. Die Rechtssicherheit und die Kontrolle der Schiedsrichter würden durch eine neue Berufungsinstanz (Appeal Tribunal) und umfangreichere Anfechtungsmöglichkeiten gestärkt.

Umso bedenklicher erscheint es daher, dass die Kommission entschlossen ist CETA sogar ohne diese minimalen Änderungen zu ratifizieren. Der Investitionsschutz in CETA und TTIP kann nicht getrennt voneinander behandelt werden. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung Nordamerikas könnten die vielen US-Investoren mit Tochterfirmen in Kanada sich das jeweils günstigere Abkommen aussuchen. Die EU braucht daher ein einheitliches Konzept, das von vornherein in beiden Verträgen durchgehalten wird. In der jetzigen Fassung wären aber weder CETA noch TTIP zustimmungsfähig.

Wir wünschen eine spannende Lektüre!“

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Pressemitteilung:
NGO-Bündnis: Gabriel soll Paralleljustiz für Konzerne in TTIP und CETA stoppen − Vorschlag für Investitionsgericht sonst bloße Nebelkerze

Logo TTIP unfairhandelbar

 

Berlin, 7. Mai 2015
Anlässlich des heutigen Treffens der EU-Handelsminister kritisiert das NGO-Bündnis TTIPunfairHandelbar die Reformvorschläge von Wirtschaftsminister Gabriel und EU-Handelskommissarin Malmström zu einem internationalen Investitionsgericht. Die Einrichtung eines solchen Gerichtes sei als Reform des Investor-Staat-Klagemechanismen (ISDS) unzureichend. „Investor-Staat-Klagemechanismen schaffen eine Paralleljustiz für ausländische Investoren. Es ist gut, dass die Sozialdemokraten jetzt endlich über eine Abkehr von privaten Schiedsgerichten nachdenken. Doch der Vorschlag zu einem internationalen Investitionsgerichtshof verkommt zur bloßen Nebelkerze, wenn Gabriel und Co. bei TTIP und CETA die ISDS-Regeln nicht konsequent rausstreichen“ sagte Handelsexperte Peter Fuchs von der NGO PowerShift, Mitglied im Bündnis TTIPunfairHandelbar.
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Die Schaffung eines rechtstaatlichen, unabhängigen und öffentlichen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshofs sei ein anspruchsvoller, komplizierter Prozess, der Jahre in Anspruch nehmen würde. Wichtig sei dabei, dass Investoren keine Sonderrechte erhalten, sondern gleichzeitig mit einem Klagerecht auch soziale, ökologische und menschenrechtliche Pflichten festgeschrieben werden. Ferner dürfte es keine exklusiven Klagerechte für Konzerne geben; ein gleichberechtigter Zugang zum Gericht auch für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Konzerne, für Gewerkschaften, Umweltorganisationen oder indigene Gemeinschaften müsse gesichert werden.

Nelly Grotefendt vom Bündnis TTIPunfairHandelbar kritisierte: „Die derzeit kursierenden Reformvorschläge dürfen nicht als Ablenkungsmanöver genutzt werden, um die Diskussion um TTIP und CETA zu beruhigen. Selbst in reformierter Form sind die dort enthaltenen ISDS-Regeln eine konzernfreundliche Alternative zu einem unabhängigen öffentlichen Investitionsgericht. Wenn die deutsche und europäische Politik zukünftig eine ernstgemeinte Reform ihrer Handelspolitik in Form eines internationalen Investitionsgerichts durchsetzen will, geht das nur mit einem ‚Nein‘  zu Konzernklagerechten in den jetzt anstehenden Verträgen und Verhandlungen.“
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Das Bündnis TTIPunfairHandelbar hat eine detaillierte Erwiderung zum Reformpapier der sozialdemokratischen Handelsminister vorgelegt, welches auf Drängen von Wirtschaftsminister Gabriel im Februar 2015 in Madrid vorgestellt wurde. Link zur Stellungnahme von TTIPunfairHandelbar

Pressekontakt:
Peter Fuchs/PowerShift: Mobil: 0177-633 4900;
Mail: Peter.Fuchs@power-shift.de

Nelly Grotefendt/TTIPunfairHandelbar: Tel: 030-678177593; Mobil: 0176-80035462;
Mail: grotefendt@forumue.de

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