Schlagwort-Archive: Volksentscheid

Klimaneustart Berlin startet Klimaentscheid-Kampagne Berlin 2030


Angesichts mangelnden politischen Willens, die Klimakrise zu bewältigen, fordert Klimaneustart Berlin gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine Verschärfung des Berliner Energiewendegesetzes!

Alle Berliner:innen sollen über Klimaneutralität bis 2030 statt 2050 abstimmen. Berlin muss anhand von adäquatem Klimaschutz dazu beitragen, die globale Erhitzung auf 1,5°C zu begrenzen, die Lebensgrundlagen zu erhalten und weitere Pandemien zu verhindern. Dabei bedarf es eines sozialen Ausgleichs, um die Mehrkosten gerecht zu verteilen.

Dies fordern mehr als 26 Berliner Bündnispartner:innen und leiten heute den ersten Schritt zu einem Volksbegehren ein.

Prominente Unterstützer:innen sind u. a. Hans-Josef Fell (Präsident der Energy Watch Group), Mark Benecke (Kriminalbiologe), Dota Kehr und Alin Coen (Sängerinnen).

Die Vertrauenspersonen sind:
1) Dr. Cornelia Auer, (Wissenschaftlerin am PIK Potsdam)
2) Klara Kramer (FFF Berlin)
3) Génica Schäfgen (Head of Ecosia Germany)
4) Stefan Zimmer (Klimaneustart Berlin)
5) Volker Quaschning (Professor für regenerative Energiesysteme, HTW Berlin)

Zur Website von Klimaneustart Berlin

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Tim Engartner: Der Irrglaube an die Privatisierung

ZEIT
03.11.2016 (Editiert am 05.11.2016)

Rekommunalisierung: Der Irrglaube an die Privatisierung
Kommunen sollten die Niedrigzinsen nutzen, um Wohnungen, Krankenhäuser und Energiebetriebe zurückzukaufen.
Von Tim Engartner
[…] Wenn geschlossene Schwimmbäder, Theater und Museen, erhöhte Preise für Wasser, Strom und Gas sowie steigende Kita-Gebühren als unerwünschte Privatisierungsfolgen begriffen werden, dürfte die „Verbetriebswirtschaftlichung“ der öffentlichen Daseinsvorsorge ein Ende finden.

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Nun ist es offiziell. Die erste Stufe des Volksbegehrens „Volksentscheid Retten!“ ist mit 58.000 gültigen Unterschriften erfolgreich!

Pressemitteilung der „Initiative Volksentscheid Retten“

18.08.2016

Berliner wollen Volksbegehren zur Stärkung der direkten Demokratie – über 58.000 gültige Unterschriften bestätigt

Die Senatsinnenverwaltung hat die Initiative Volksentscheid Retten über das abschließende Auszählungsergebnis informiert: 58.320 gültige von insgesamt 72.230 abgegebenen Unterschriften. Damit ist die erste Hürde klar gemeistert!

Die Initiative beginnt jetzt die Planungen für das Volksbegehren, das im Februar 2017 starten soll. Immerhin müssen die Berliner*innen dafür eine halbe Million gültige Unterschriften sammeln. So viele Unterschriften waren bisher noch nie notwendig, aber hier soll erstmalig ein verfassungsändernder Volksentscheid in Berlin herbeigeführt werden. Angestrebter Termin für den Volksentscheid ist die Bundestagswahl im September 2017.

Hintergrundinformationen:

  1. Laut Senatsinnenverwaltung wurden 72.230 Unterstützungserklärungen abgegeben, davon gültig: 58.320 Unterstützungserklärungen, ungültig: 13.910 Unterstützungserklärungen. Die Ungültigkeitsquote beträgt damit 19,3 %.
  2. Gründe für die Ungültigkeit: etwas mehr als 4.100 Ungültigkeitsfälle aufgrund fehlender deutscher Staatsangehörigkeit, rund 3.200 Ungültigkeitsfälle aufgrund falscher, fehlender oder unleserlicher Angaben, rund 2.200 Ungültigkeitsfälle aufgrund fehlenden Hauptwohnsitzes oder Wohndauer/Wegzug und  rund 1.850 Ungültigkeitsfälle aufgrund Mehrfachunterschriften.
  3. Schreiben der Senatisinnenverwaltung vom 17.8. an die Vertrauensleute  hier auf der Webseite der Initiative.

Angestrebter Zeitplan:

  • Das Abgeordnetenhaus kann sich verfassungsgemäß innerhalb von 4 Monaten mit dem begehrten Gesetz befassen.
  • Das Volksbegehren startet im Februar 2017 (Dauer: 4 Monate)
  • Der Volksentscheid findet gleichzeitig mit der Bundestagswahl in der zweiten Septemberhälfte 2017 statt.

Website: www.volksentscheid-retten.de

Facebook: https://www.facebook.com/volksentscheidretten.de

Der Berliner Wassertisch, der das Volksbegehren unterstützt, gratuliert der Initiative zu ihrem Erfolg!

Rettet den Volksentscheid Berlin

VOLKSENTSCHEID

Das unsägliche Elend der Public-Private Partnerships (PPP)

Telepolis
19.12.2015

Das unsägliche Elend der Public-Private Partnerships (PPP)
von Wolfgang J. Koschnick

Die meisten PPP-Projekte für die öffentliche Hand wesentlich teurer als eine Eigeninvestition

In vielen Städten und Gemeinden haben die Lokalpolitiker in ihrem grenzenlosen Mangel an wirtschaftlichem Sachverstand überdimensionierte Protzbauten hingestellt, die sich nicht rechnen. Selbst in kleinsten Gemeinden haben sie im ruhmsüchtigen Streben, sich selbst ein weithin sichtbares Denkmal zu setzen, geradezu großstädtische Schwimmbäder und Wellness-Oasen in die Landschaft geklotzt.
Zum Artikel

Kommentar Berliner Wassertisch:
Wer diesen Artikel gelesen hat, weiß, warum sich der Berliner Wassertisch gegen PPP ausspricht und sich für StopTTIP, StopCETA und StopTiSA engagiert!
Vgl. dazu: PPP bleibt für die EU wünschenswert. Daher: Teil-Erfolg für das Menschenrecht Wasser, doch “im Kern eine herbe Niederlage” (9.9.2015)

SPD und CDU wollen in Berlin Volksbegehren erschweren

Der Berliner Wassertisch unterstützt den Aufruf von Mehr Demokratie e.V. Berlin/Brandenburg:

Keine neue Hürde bei Volksbegehren!

„Die direkte Demokratie in Berlin ist eine Erfolgsgeschichte. Sie sollte ausgebaut, nicht eingeschränkt werden! Jedoch plant die Große Koalition im Abgeordnetenhaus, die Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zu erschweren. So soll zukünftig schon ein abgekürzter Straßenname oder eine einzelne unleserliche Angabe auf der Unterschriftenliste zur Ungültigkeit der Unterschrift führen, obwohl die unterschreibende Person eindeutig erkennbar ist. Damit steigt der Anteil ungültiger Uungueltignterschriften deutlich an, die Initiativen müssten noch mehr Unterschriften sammeln und das Quorum wird faktisch erhöht! Es gibt keinen Anlass für eine Verschärfung der Unterschriftenprüfung. Missbrauch bei der Unterschriftensammlung hat es bisher nicht gegeben. Die bisherige Praxis hat sich bewährt.“

Zum Aufruf

Im Januar soll der Gesetzentwurf bereits beschlossen werden!

Bebauung Tempelhofer Feld. Berliner Senat startet Frontalangriff auf Direkte Demokratie

Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Tagesspiegel, im Kommentar auf radioeins am 24.11.2015 zur geplanten Änderung des Gesetzes zum Tempelhofer Feld:

Frage radioeins:
Das Tempelhofer Feld nicht zu bebauen – können wir uns diesen Luxus überhaupt leisten?
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NOlympia-Bündnis fordert den Senat auf, die Olympia-Bewerbung nach der Umfrage-Schlappe zu beenden

Presseerklärung
nolympia
Die angebliche Zustimmungsquote von 55 Prozent bei der DOSB-Umfrage zur Olympia-Bewerbung in Berlin ist zu gering. In München ist die Bewerbung für die Winterspiele 2022 trotz Umfragewerten von 65 Prozent bei einem Volksbegehren klar gescheitert. Die Berliner werden einen Volksentscheid selbst organisieren.
 
(Berlin, 15. März 2015) Geht es nach den Plänen von Senat und DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund), sollen die Berliner*innen am 13. September im Anschluss an eine millionenschwere Werbekampagne in einer vom Senat organisierten Volksabstimmung zur Olympia-Bewerbung ihren Segen erteilen. Dieses „Plebiszit von oben“ des Senats ist jedoch nicht mit einem echten „Volksbegehren von unten“ zu vergleichen, wie es die Volksentscheide zum Wasser und zum Tempelhofer Feld waren. Während sich die Bürger bei einem Volksbegehren „von unten“ über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gegenseitig informieren, werden bei einem „Plebiszit von oben“ die Informationen allein von der Regierung gesteuert. Wie die Tagesspiegel-Affäre gezeigt hat, schreckt der Senat dabei nicht davor zurück, systematisch eine kritische Berichterstattung in den Medien mittels eines Anzeigenboykotts zu verhindern. Mit seinem Plebiszit hofft der Senat, einem möglichen Volksbegehren „von unten“ den Wind aus den Segeln zu nehmen, um eine Abstimmungs-Niederlage wie in München zu vermeiden. Doch dieser Plan wird nicht aufgehen.

Erfahrene Aktivist*innen bereiten schon jetzt ein Volksbegehren „von unten“ vor, das demokratischen Maßstäben entspricht. Dazu stellen sie Informationsmaterial zusammen, das die zu erwartenden Kosten realistisch einschätzt. Während Olympia für das IOC ein Geschäft mit Gewinngarantie ist, übernehmen die Ausrichter das volle Risiko und Milliardenkosten. In London 2012 betrugen sie je nach Berechnungsmethode zwischen 13,5 und 28,8 Milliarden Euro, in Sotschi 2014 bereits geschätzte 40 Milliarden.

Die vom Senat bislang angegebenen 2,4 Milliarden Euro stellen dagegen nur einen Bruchteil der zu erwartenden realen Kosten dar. In einem Volksbegehren „von unten“ werden die Bürger*innen zudem über den Luxuswahn und die Korruption im IOC und in den Ausrichterländern informiert werden, über das systematische Doping, den Aufwand an Überwachungstechnik, der mit den Wettkämpfen verbunden ist, die zu erwartenden Mietsteigerungen, und sie werden die Frage stellen, ob eine Veranstaltung aus dem Zeitalter des Nationalismus überhaupt noch in die moderne Welt passt. Die an den eigenen Bürger*innen gescheiterten Olympiabewerbungen der letzten Jahre in Österreich, der Schweiz, Norwegen und Deutschland sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Olympia-Spektakel sich allmählich überlebt haben.
Entgegen dem Ergebnis der Forsa-Umfrage beklagen selbst Berliner Olympisten öffentlich die fehlende Euphorie in der Stadt. Anders als das DOSB-Meinungsbild ergeben Umfragen in Berliner Tageszeitungen Ablehnungsquoten von über 60 Prozent. Diese Werte entsprechen den Erfahrungen, die das NOlympia-Bündnis bei seinen Veranstaltungen und Aktionen gemacht hat. Selbst Befürworter werden zu Olympia-Gegnern, wenn sie erfahren, dass womöglich schon ein oder zwei Tage des zweiwöchigen Irrsinns mehr kosten werden als beispielsweise der Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe. Statt ein kurzlebiges Fest der Erfolgsmaximierung zu feiern, ließen sich mit diesen Summen wirklich kreative und nachhaltige stadtpolitische Visionen entwickeln und realisieren. Es ist schon jetzt absehbar, dass die Olympia-Bewerbung in einem Volksbegehren „von unten“ eine krachende Niederlage erleiden wird.

Wir fordern daher den Senat auf, die Verschwendung unserer Steuergelder für die Olympia-Bewerbung umgehend einzustellen und das Geld für die kaputten Schulen und Straßen, für eine würdige Aufnahme von Flüchtlingen, für mehr Personal in den Bezirksämtern sowie breiten- und freizeitsportliche Sportgelegenheiten auszugeben.


Infos/Pressekontakte:

Karen Thormeyer, GRÜNE LIGA Berlin, T. 030 44 33 910
Pierantonio Rumignani, T. 0179 1883624
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch, T. 0157 71312256
Gabi Hiller, MdA, LINKE, T. 0174 3725058

Sebastian Heiser – ein Enthüllungsjournalist?

Update anlässlich des #Tazgate und der häufig wiederholten Behauptung, Sebastian Heiser habe sich in der „Berliner Wassersache“ als Enthüllungsjournalist verdient gemacht:

Stand: 10. Februar 2018; Beitrag wird sukzessive aktualisiert.

Der Berliner Wassertisch kann nicht beurteilen, was es mit den Anschuldigungen gegen Sebastian Heiser auf sich hat, dass er seine Kollegen in der TAZ mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspioniert habe.* Was der Berliner Wassertisch allerdings feststellen kann, ist, dass Heiser nach seinen Erfahrungen nicht der akribisch arbeitende Enthüllungsjournalist ist, als der er nun gelegentlich dargestellt wird.[1] Dies gilt nicht nur für seinen Beitrag bei den SZ-Leaks wie der RBB [2] nachrecherchiert hat, sondern auch für seine Berichterstattung über den Wasser-Volksentscheid.

*http://www.tagesspiegel.de/medien/james-bond-bei-der-taz-die-taz-soll-opfer-eines-spionageangriffs-geworden-sein/11401938.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/kultur/article137681755/Redakteur-der-taz-soll-Kollegen-ausspioniert-haben.html
http://www.berliner-zeitung.de/medien/abhoeraffaere-in-berlin-redakteur-der–taz–soll-kollegen-ausspioniert-haben,10809188,29914842.html
http://www.ndr.de/fernsehen/Ich-habe-all-die-Jahre-geschwiegen,zapplilienthal102.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/blog/Die-Sache-mit-Namen,heiser112.html

 

Zur Erinnerung:

1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe von der Großen Koalition teilprivatisiert. Die Verträge waren geheim. Der 2006 gegründete Berliner Wassertisch startete im Bündnis mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen 2007 ein Volksbegehren zur „Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind“.

Ziel war es, die Verträge nach der Veröffentlichung juristisch anzufechten. Die Berichterstattung zu diesem Volksbegehren war – freundlich ausgedrückt – verhalten. Es bedurfte eines sehr hohen Einsatzes von vielen ehrenamtlich engagierten Bürger_innen, um das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die Initiative befand sich im Oktober 2010 auf der Zielgeraden des insgesamt dreistufigen Volksbegehrens, als Folgendes passierte:

Es wurden Sebastian Heiser Teile des Konsortialvertrages zugespielt.[3] Er verkündete zwei Tage nach der Unterschriftenabgabe (2. Stufe Volksbegehren) – am 29. Oktober 2010: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

„Der komplette Vertrag. Ab Samstag [30. Oktober] steht der komplette, bislang geheime Vertrag auf dem Recherche-Blog der taz zum Download zur Verfügung unter taz.de/wasservertrag.“(Quelle ; vgl. auch die Leserkommentare)

Kurze Zeit später veröffentlichte der Senat (Mittwoch, 10. November 2010) eine weitere Tranche des Konsortialvertrages. Die vollmundige Ankündigung des angeblich akribisch arbeitenden Journalisten, dass er den kompletten Vertrag veröffentlicht hätte, war damit widerlegt. Eine nicht sonderlich aufwändige Recherche hätte ihn vor seinem Irrtum bewahrt. Der Wassertisch geriet dadurch in die Verlegenheit, erklären zu müssen, wieso es wichtig ist, die Offenlegung der Geheimverträge immer noch per Volksgesetz juristisch verbindlich zu beschließen.

Das hinderte Heisers TAZ-Kollegen Gereon Asmuth nicht, am 10. November 2010 in seinem Artikel mit dem Titel “Überflüssig dank Erfolg” zu schreiben:

„Eins ist seit Mittwoch [10. November 2010] klar: Der Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist überflüssig. Es gibt nichts mehr zu entscheiden. Die Verträge stehen im Internet. Nicht mehr nur auf einer Seite der TAZ. Auch das Land Berlin, RWE und Veolia haben sie offengelegt. Dass das Volk aus rechtlichen Gründen dennoch zur Abstimmung gerufen wird, klingt absurd. Einige werden das gar als Beleg dafür sehen, dass direkte Demokratie eh nur Murks sei. Dabei hat die Initiative Wassertisch nur einen Makel: Sie hat schon vor dem Urnengang alle Ziele erreicht.“ (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare)

Was Asmuth nicht schrieb: Auch jetzt fehlten weiterhin wichtige Nebenabreden und Bestimmungen. Wer weiß, wie schwierig es ist, die Bürger zu mobilisieren, bei Volksentscheiden ihre Stimme abzugeben, wird erkennen, welchen Bärendienst Heiser und Asmuth dem Wasser-Volksentscheid geleistet haben. Der Anschein, dass die Offenlegung bereits erledigt sei, hätte den Volksentscheid den Sieg kosten können.[4]

Doch Heiser beließ es nicht dabei, dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Sebastian Heiser den Sprecher des Wasservolksbegehrens Thomas Rudek. In seinem Artikel mit dem Titel “Das ist keine Verschwörungstheorie” (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare) rückte Heiser den Wassertisch mit fragwürdigen rhetorischen Mitteln in die Ecke von Verschwörungstheoretikern.

Am 11. Februar 2011, zwei Tage vor dem Volksentscheid schrieb Svenja Bergt den Artikel: Fragen & Antworten zum Volksentscheid. Das Kreuz mit dem Wasser. Hierin wurde weiterhin suggeriert, dass es eigentlich nichts mehr zu veröffentlichen gäbe und dass es beim Volksentscheid nicht um die soeben von der dapd erwähnten unveröffentlichten Verträge ginge. Auf die Emailanfrage eines Wassertischlers, warum Frau Bergt schreibe, dass diese Verträge nicht Gegenstand des Volksentscheids seien, antwortete überraschenderweise Sebastian Heiser, da er die „entsprechende Passage in dem Artikel […] geschrieben“ habe. Er beharrte: „Die Verträge, über die dapd berichtet, gehören nicht dazu“. Der Wassertisch jedoch hielt dagegen, dass „die Auffassung, es handele sich um konzerninterne Dokumente, die nicht unter den Regelungsbereich unseres Gesetzestextes fallen juristisch nicht haltbar ist. Herr Heiser wäre gut beraten, wenn er seine journalistische Integrität nicht einer senatskonformen Berichterstattung opfert!“ (Quelle)

Noch am Tage des Volksentscheids nahm Sebastian Heiser Klaus Wowereit vor einer Behauptung von Renate Künast in Schutz, dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei. Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht.

Glücklicherweise hat sich die TAZ mit ihrer Auffassung, dass ein Urnengang am 13. Februar 2011 überflüssig sei, nicht durchgesetzt. 666.235 Menschen sprachen sich für das Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge aus und bahnten damit den Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.

Von einem akribisch und investigativ arbeitenden „Enthüllungsjournalisten“ hätten wir mehr erwartet, als dass er einfach irgendein halbgares Dokument mit falschen Behauptungen ins Netz stellt. Damit hat er lediglich dem Senat und den Anteilseignern RWE und Veolia in die Hände gearbeitet. Auch in der Folge fiel Heiser nicht durch kritische Berichterstattung auf. Am 6. Juli 2013 veröffentlichte er sogar einen puren Gefälligkeitsartikel über die BWB: Die Preise bestimmen andere.
Die wirklichen Enthüllungen fanden dagegen woanders statt. Die DAPD veröffentlichte vor dem Abstimmungstag, dass noch wichtige Bestandteile des Vertrags unveröffentlicht seien. Die Informationen lieferte der Wassertisch – ganz ohne Heiser. In der BERLINER ZEITUNG wurde ein Dokument zu geheimen Absprachen veröffentlicht, die der CDU-Senator Heilmann auch nach dem Volksentscheid noch mit dem Wasserkonzern Veolia traf.

[1] Zuletzt: Radio 1 Medienmagazin (Download)
[2] Vgl. Audiobeitrag: SZ-Leaks, taz-Einbruch und Kritik an Tagesschau und Co. 22.2.2015.
[3] Der Berliner Wassertisch vermutet, dass die Teile des Vertrages aus regierungsnahen Kreisen kamen und dass damit dem Wasservolksentscheid schlicht und ergreifend der Wind aus den Segeln genommen werden sollte.
[4] Unabhängig davon, ob alle Dokumente offengelegt waren, war der Erfolg des Volksbegehrens auch wichtig, weil in dem Volksentscheidsgesetz eine unabhängige Überprüfung der Verträge gefordert wurde: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Die Offenlegung war kein Selbstzweck. Ziel war bekanntlich die juristische Anfechtung der Wasserverträge.

 

Beispiele:

Anlässlich Heisers Artikel in der taz drei Tage vor dem Wasservolksentscheid:

Sebastian Heiser: „Das ist keine Verschwörungstheorie“ (10. Februar 2011). (Aufschlussreich sind hier auch die Kommentare der Leser_innen.)
Eine Rezension seines Artikels von 2011:
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Zum Beitrag

Heisers Artikel über die BWB

Aus dem Protokoll des Wassertisch-Plenums vom 16. August 2013. Hier wurde über den Artikel von Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“ vom 6.7.2013 gesprochen:

heiser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
[5] 13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

 

Zeitleiste (in Bearbeitung):

29.10.2010: Sebastian Heiser: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

10.11.2010 Senat enthüllt eine weitere Tranche des Konsortialvertrages

10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

13.02.2011 Wasservolksentscheid (trotz vermeintlicher Taz-Enthüllung der Verträge) erfolgreich

06.07.2013 Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“

28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi

Chronologie der Taz http://www.taz.de/In-eigener-Sache–Datenklau/!5019164/

17.02.2015 In der Taz wird ein Keylogger entdeckt

18.02.2015 Sebastian Heiser wird erwischt, wie er den Keylogger abziehen will. Damit hat er über Monate hinweg Kollegen (RessortleiterInnen, RedakteurInnen, PraktikantInnen) ausspioniert. („Danach wurde das Gerät mindestens seit Anfang 2014 zum Ausspähen von taz-Rechnern benutzt. Außerdem wird festgestellt, dass die Software des Keyloggers 2012 veröffentlicht worden ist.) In der Nacht brechen Unbekannte in die taz-Zentrale ein. Die erste Tür wird aufgebrochen, die zweite – die sich mit einem Code öffnen lässt – ist unbeschädigt.

19.02.2015 Spionageaffäre wird öffentlich.

22.02.2015 Martin Kaul reagiert auf den Hinweis des Wassertischs, dass sich Heiser in Sachen Wasservolksentscheid keine Meriten verdient hat, emotional:

23.02.2015, 12:30  Sebastian Heiser erscheint nicht  zu einem Gespräch mit Chefredaktion, Geschäftsführung und Justiziar.

TAZ kündigt Sebastian Heiser.

26.02.2015 TAZ erstattet Strafanzeige gegen Sebastian Heiser

02.03.2015 The Guardian: Sebastian Heiser: journalist accused of spying at German newspaper

20.03.2015 taz-Veranstaltung. Aufarbeitung taz-Keylogger: Zwischen Recherche und Datenklau

24.03.2015 SPIEGEL ONLINE Anklagebehörde prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Heiser

03.07.2015 taz-Chefredakteurin Ines Pohl gibt ihren Rücktritt als Chefredakteurin bekannt. Sie wechselt zum Jahresende zur Deutschen Welle und wird als Korrespondentin aus Washington berichten.

06.01.2016 Auf Nachfrage vom Berliner Wassertisch zum Stand der Dinge antwortete die Taz: „die taz hat am 25.2.2015 Strafanzeige beim LKA gegen „Sebastian Heiser und Unbekannt“ wegen Verdachts der Verletzung der „§§ 201 und 202a-c StGB und weiterer möglicher Delikte“ gestellt. Dort wird ermittelt. Deren letzte Mitteilung stammt vom 23.6.2015, dass weitere Personen (i.e. Mitarbeitende der taz) festgestellt worden seien, deren Daten abgefangen wurden. Dieser Umstand war uns allerdings bereits bekannt. Weitere Auskünfte wurden uns nicht erteilt. Andere Erkenntnisse haben wir nicht.“

03.06.2016 SPIEGEL Datenklau: „taz“ veröffentlicht interne Recherchen zur Spähaffäre
„Der Datendiebstahl eines Redakteurs im vergangenen Jahr war offenbar nicht gegen die „taz“ als Medium gerichtet, vielmehr deute alles auf persönliche Motive hin: Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt abgeschlossener Recherchebericht von zwei eigens dafür abgestellten Redakteuren der Tageszeitung. Demnach waren mindestens 23 Personen ausgespäht worden, 19 davon Frauen.“

04.06.2016 Sebastian Erb und Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz
Dateiname LOG.TXT.
Auch hier wird wider besseren Wissens die Legende vom Heiser „großen Coup“ erzählt: „Der größte Coup: Im Oktober 2010 veröffentlicht er in der taz die bis dahin geheimen Berliner Wasserverträge, deren Offenlegung eine BürgerInneninitiative seit Jahren erfolglos eingefordert hat.“ Sie haben es entgegen Kauls Aussage am 22.02.2015 also immer noch nicht verstanden.

08.06.2016 wird bekannt, dass Ines Pohl zum 1. März 2017 Chefredakteurin der Deutschen Welle wird

28.10.2016 Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz. Spähaktion landet vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.

16.01.2017, 9:15 (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Vorwurf: Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der „taz“-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. „Der ehemalige Redakteur der taz, der mittels USB-Keylogger Kollegen bespitzelte, soll nun 6400 Euro Strafe zahlen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin war er nicht erschienen.“ (Heise, 16.1.2017)

17.02.2017 Urteil ist rechtskräftig.
Joachim Huber: Kollegen ausgespäht Früherer „taz“-Redakteur verurteilt. Der Ex-„taz“-Redakteur Sebastian Heiser ist wegen Ausspähens der Redaktion rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafzahlung von 6400 Euro hat er akzeptiert. Zum Artikel
Artikel in der Taz von Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre. Früherer taz-Redakteur verurteilt. Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Zum Artikel

Damit werden die Hintergründe dieser „Spionage-Affäre“ wohl im Dunklen verbleiben.

10.04.2018 Sebastian Heiser wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine Geldstrafe nicht zahlte (Taz, 10.4.2018)

Statement Berliner Wassertisch zum Instrument Europäische Bürgerinitiative (EBI)

Heute wurden wir von publixphere gefragt:

Europäische Bürgerinitiative – Zahnloses Instrument oder ein Weg zu echter Bürgerbeteiligung?

Hier ist unsere Antwort:

Wir begrüßen die Einrichtung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und sind den Initiatoren dieses Beteiligungsinstruments sehr dankbar dafür. Mit der EBI hat man die Möglichkeit, den EU-Politikern zu zeigen, wie ein Teil ihrer BürgerInnen denkt und was diese von ihren Politikern erwarten.

Dass dies durchaus gelingen kann, hat unsere im breiten Bündnis 2013 zum Erfolg geführte EBI right2water gezeigt.

Sie hat das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung auf die politische Agenda gesetzt. Aufgrund des öffentlichen Drucks hat die EU-Kommission den Bereich Wasser vorerst (!) aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, die eine Marktöffnung für den Wasser- und Abwasserbereich bedeutet hätte (Privatisierung), herausgenommen. Schon alleine, dass dies geschafft wurde, ist ein Erfolg der EBI. In Kürze starten wir mit dem Bündnis TTIP-Unfairhandelbar eine EBI gegen die zwei Handelsabkommen (TTIP und CETA). [Über Unterstützung würden wir uns sehr freuen!]

Allerdings muss das Instrument dringend überarbeitet werden. Die EBI hat keinen bindenden Charakter, sie ist nur ein unverbindliches Beteiligungsinstrument. Das haben wir am eigenen Leib erlebt. Als wir Anfang des Jahres in Brüssel bei der EU-Kommission vorsprechen durften, haben uns einige EU-Kommissare recht deutlich gezeigt, dass sie die beinahe 2 Millionen gesammelten Unterschriften für right2water wenig beeindrucken und sie nach wie vor auf ihrer Privatisierungsagenda bestehen. Den Forderungen der EBI – die Wasserversorgung nicht den Binnenmarktregeln zu unterwerfen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszuschließen – haben sie nicht entsprochen, wie das Antwortschreiben der EU-Kommission im März bewies:

„Enttäuschend ist, dass in der Antwort kein Abrücken der EU-Kommission von ihrem Liberalisierungsdruck im Bereich Wasser zu erkennen ist“, schrieb die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft anlässlich des Statements der EU-Kommission zu right2water. In unserer Pressemitteilung sagten wir dazu:

„Die von der Bürgerinitiative geforderte Umsetzung ihrer Vorschläge in europäisches Recht wird vollständig ignoriert. Von einer Abkehr ihrer kapitalorientierten Einstellung im Bereich der Daseinsvorsorge kann bei der Kommission keine Rede sein.“

Wir schließen uns daher der Kritik von Mehr Demokratie e.V. an:

„Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, Anregungen für Rechtsakte zu geben. Sie hat jedoch keinen verbindlichen Einfluss, die Europäische Kommission muss sich danach nicht richten. Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent. Der Verein kritisiert auch die Rahmenbedingungen für EBI: So können sie sich nicht mit Themen befassen, die auf eine Änderung der EU-Verträge zielen. Aus Sicht von Mehr Demokratie sollte diese Themenbeschränkung aufgehoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt: In der Vorprüfung durch die Europäische Kommission werden keine Initiativen registriert, die gegen die Werte der EU verstoßen, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegen oder missbräuchlich oder unernst sind. Die Formulierungen dieser Regeln sind jedoch vage – die Kommission hat dadurch die Möglichkeit, unliebsame Initiativen zu blockieren.“ (13. Feb. 2014)

 

Last but not least sprechen wir uns auch für einen bundesweiten Volksentscheid aus!

Berliner Wassertisch, 23. Juni 2014

Linksfraktion fordert Privatisierungsbremse – Ohne Volksentscheid kein Verkauf öffentlichen Eigentums mehr

Sehr gut!!!

Bundespresseportal

Linksfraktion fordert Privatisierungsbremse – Ohne Volksentscheid kein Verkauf öffentlichen Eigentums mehr
19.6.2014

Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag fordert,

    dass die Privatisierung öffentlicher Unternehmen nur noch möglich sein soll, wenn die Mehrheit der Bevölkerung in einem Volksentscheid zustimmt.

Einen entsprechenden Antrag für eine „Privatisierungsbremse“ wird die Fraktion bei der nächsten Sitzung am kommenden Mittwoch, 25. Juni, in den Landtag einbringen.

zum Artikel…

 

Volksentscheid Berlin: Nur der „Berliner Wassertisch“ war erfolgreich…

Tagesspiegel 25.05.2014 Nur der „Berliner Wassertisch“ war erfolgreich… Von Sidney Gennies 24 Volksbegehren hat es seit 1995 in Berlin gegeben, nur fünf schafften es zum Volksentscheid. Und von denen scheiterten vier an der Hürde des Quorums. zum Artikel…