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Schlagwort-Archive: Wasserbetriebe
TiSA – Privatisierung der Wasserversorgung
Badische Zeitung
25.04.2015
Poker um Wasser und Kontodaten
Von Gastautor Wolfgang Kessler
Wolfgang Kessler hält das geplante TiSA*-Abkommen zur Privatisierung von Dienstleistungen für hochbrisant.
„Auf den meisten Märkten wie Gesundheit, Wasser, Verkehr, Energie, Gesundheit, Finanzen oder Telekommunikation wollen die Regierungen privaten Anbietern die gleichen Rechte einräumen wie öffentlichen Anbietern. […] Um die Privatisierung von Dienstleistungen zu sichern, sind im Tisa-Abkommen besondere Klauseln geplant. Die „Future-Proofing-Klausel“ sieht vor, dass alle Dienstleistungen, die bei Abschluss von Tisa nicht auf einer Negativliste stehen, künftig privaten Anbietern offen stehen müssen. […] Die Ratchet-Klausel (Sperrklausel) soll verhindern, dass einmal privatisierte Dienstleistungen wieder rekommunalisiert werden können, wie dies viele deutsche Kommunen mit der Wasserversorgung getan haben. Dann wären Privatisierungen unumkehrbar.“
Vgl. auch: TiSA contra öffentliche Dienste. 28. April 2014.
*TiSA = Trade in Services Agreement, Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen
TTIP-CETA-TiSA bedrohen die kommunale Daseinsvorsorge
Berliner Wassertisch
18.04.2015
Auf Youtube hier
Statement von Wolfgang Rebel, Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, auf der Kundgebung des Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!”
Ein herzliches Willkommen vom Berliner Wassertisch zum Globalen Aktionstag gegen die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Wir freuen uns, dass wir hier ein paar Worte sprechen dürfen.
TTIP, CETA und TiSA stellen eine Gefahr für die demokratische Selbstbestimmung über unsere kommunale Daseinsvorsorge dar. Wir müssen alles dafür tun, diese Abkommen zu stoppen.
Alle öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser, Müllabfuhr, öffentlicher Nahverkehr, Stromnetze und Gesundheitsversorgung sind Teil der sogenannten Daseinsvorsorge. Es ist daher wichtig, dass für sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit und nicht die der Gewinnmaximierung gelten. Gewinnmaximierung führt erfahrungsgemäß zu Preissteigerungen und zu Lohn- und Qualitätssenkungen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Krankenhauskonzerne eine Rendite von 15 % anstreben und die mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern dann zu vielen Todesfällen führt.
Die EU-Kommission behauptet unermüdlich, TTIP habe nichts mit der Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu tun. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Das beste Beispiel hierfür ist die kommunale Wasserversorgung. Vor zwei Jahren haben viele aufgeatmet, als die EU-Kommission nach der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative RIGHT2WATER – WASSER IST EIN MENSCHENRECHT – die Wasserversorgung aus der gefürchteten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie herausgenommen hat. Nicht so im TTIP-Verhandlungsmandat der gleichen EU-Kommission. Hier wurde die Wasserversorgung nicht ausgeklammert. Pia Eberhardt, bekannte Expertin in Freihandelsfragen, antwortete kürzlich auf die Frage „Was spricht denn gegen TTIP?“ „Wenn ich mich als Bürger einer Stadt dafür einsetze, dass die Wasserwerke wieder in die öffentliche Hand gelangen, kann TTIP das verhindern. Was einmal in privater Hand ist, kann nicht mehr rekommunalisiert werden.“
Das heißt, wenn TTIP beschlossen wird, dann wäre ein Volksentscheid zur Wasser-Rekommunalisierung wie hier in Berlin überflüssig. Bei Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wird die demokratische Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Dann heißt es: Einmal privat, immer privat. Oder es wird sehr teuer. Dafür gibt es bereits Beispiele:
Anfang der 90er Jahre war die Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires an den Wasserkonzern SUEZ verkauft worden. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich. SUEZ hielt vertragliche Vereinbarungen nicht ein, verlangte aber immer drastischere Wasserpreiserhöhungen. Daraufhin kündigte die Regierung dem Wasserkonzern. Doch SUEZ verklagte das Land Argentinien auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommens. Letzten Freitag hat das Schiedsgericht SUEZ 405 Millionen Euro Schadensersatz für entgangene Gewinne zugesprochen.
In der estnischen Hauptstadt Tallin sind die Wasserbetriebe privatisiert. 2011 lehnte die dortige Administration eine Wasserpreiserhöhung ab. Der Mitteilhaber der Wasserbetriebe, ein niederländischer Konzern, sah dadurch seine Gewinnerwartung geschmälert. Nun verklagen die privaten Wasserbetriebe und der niederländische Teilhaber die Republik Estland auf Schadensersatz vor einem geheimen Schiedsgericht. Dies ist möglich, weil es ein Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden gibt.
Wir in Berlin hatten noch Glück. NOCH gibt es diese Abkommen nicht. Nach unserem Volksentscheid: Wir wollen UNSER WASSER ZURÜCK, heißt es aber nun: WIR WOLLEN UNSER WASSER AUCH BEHALTEN! Daher sind wir heute mit dabei. Daher kämpfen wir weiter dafür, dass die Betriebe der Daseinsvorsorge wieder als kommunale Eigenbetriebe geführt werden. TTIP-CETA-TiSA und wie diese Vertragswerke alle heißen, müssen alle gestoppt werden. Sie dürfen kein Hebel zur Privatisierung sein.
Die Rede als PDF
Berliner Wassertisch
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Rede Berliner Wassertisch 18. April (pdf)
Trinkwasser für Berlin in Gefahr
Tagesspiegel
20.03.2015
Sulfate und Eisenocker
Trinkwasser für Berlin in Gefahr
von Stefan Jacobs
Die Lausitzer Tagebaue spülen braune Brühe in den Spreewald und immer mehr Sulfat in die Spree. Die Belastung steigt, auch im Trinkwasser. Für die Wasserwerke könnte das zum Problem werden – und für die Berliner teuer.
Wenn die Berliner Wasserbetriebe (BWB) an diesem Freitag ihre Bilanz für 2014 vorlegen, werden sie gute Nachrichten verkünden: Trink- und Abwasser sind billiger geworden, das wieder landeseigene Unternehmen investiert stärker, spart Energie und erzeugt immer mehr Ökostrom für den Eigenbedarf. Doch jetzt schwappt auf die Wasserbetriebe – und auf die Berliner – ein Problem in ganz neuer Dramatik zu.
Wegen der Tagebaue in der Lausitz ist die Spree inzwischen so stark mit Sulfaten belastet, dass sie schon in wenigen Jahren nicht mehr als Trinkwasserlieferant taugen könnte.
Weiterer Artikel:
Thomas Loy: Spree: Schadstoffe im Trinkwasser. Senat will mit Brandenburg über Tagebau-Folgen reden. In: Tagesspiegel, 21.3.2105.
BUND-Brandenburg: Aktiver Vattenfall-Tagebau bedroht weiterhin Trinkwasserversorgung. 17.3.2015.
Martin Kröger: Wasserbetriebe auf Investitionskurs
Neues Deutschland
27.12.2014
Wasserbetriebe auf Investitionskurs
Von Martin Kröger
[…]
Der Berliner Wassertisch (info) und der Verband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) empfehlen den Berliner Wasserkunden darüber hinaus, noch in diesem Jahr Rückzahlungsansprüche für die Jahre 2009 bis 2011 geltend zu machen, in denen ebenfalls zu hohe Trinkwasserpreise erhoben worden sein sollen. Ein entsprechendes Musterschreiben (doc) hat der Berliner Wassertisch (info) auf seiner Homepage veröffentlicht. […]
Zum Artikel
Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014
Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab! Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt. (Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) … weiterlesen
Mikroplastik im Abwasser überfordert Kläranlagen
Die Welt
30.10.2014
WISSEN NEUE STUDIE
Mikroplastik im Abwasser überfordert Kläranlagen
von Sönke Möhl
Ob aus Duschgels, Zahnpasta oder Peelingcremes – winzige Plastikteilchen geraten ins Abwasser und werden zum Problem. Proben aus zwölf Kläranlagen zeigen: Die Partikel werden nur teilweise herausgefiltert.
Kläranlagen sind mit Mikroplastik im Abwasser überfordert. Nur eine teure Schlussfiltration kann die Belastung drastisch reduzieren, wie eine Untersuchung des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung (AWI) ergab. Mikroplastik besteht aus Teilchen von weniger als fünf Millimetern Größe. Viele dieser winzigen Partikel stammen direkt aus Duschgels, Zahnpasta oder anderen Artikeln mit Peeling-Effekt. Andere sind Bruchstücke und Fasern, die durch Abrieb und Zersetzung von Plastikgegenständen oder Fleecepullovern entstehen. Mikroplastik ist ein ökologisches Problem, weil es Schadstoffe an sich bindet und in die Nahrungskette gelangt.
Hinweis Wassertisch: Ein Artikel im Tagesspiegel, der sich auf die gleiche Studie bezieht, berichtet, dass in Berlin das Abwasser bisher noch nicht auf Mikroplastik untersucht wurde.
Dass Mikroplastik bereits in Mineralwasser und Bier gefunden wurde, hatte der NDR in einer Sendung am 02.06.2014 berichtet. (kann hier nachträglich angesehen werden)
Um Produkte, die Mikroplastik enthalten, beim Einkauf vermeiden zu können, hat der BUND dazu einen Einkaufsratgeber (PDF) ins Netz gestellt.
Nur kleiner Teil von Rieselfeldern wird an Private verkauft
Berliner Morgenpost
23.09.2014
SPANDAU
Nur kleiner Teil von Rieselfeldern wird an Private verkauft
Von Christine Eichelmann
Die Karolinenhöhe in Spandau bleibt bei den Berliner Wasserbetrieben, wird nicht an Investoren veräußert. Lediglich ein fünf Hektar großes Areal wird ausgeschrieben. Anwohner und Landwirte atmen auf.
Die Rieselfelder Karolinenhöhe im Bezirk Spandau bleiben in öffentlicher Hand. Im Rahmen einer Bürgerinformation am Montagabend zerstreuten das Bezirksamt und die Berliner Wasserbetriebe (BWB) Sorgen der Anwohner und Landwirte, die landwirtschaftlich und als Naherholungsgebiet genutzte ehemalige Versickerungsfläche könnte durch private Investoren in ihrem Charakter verändert werden.
Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?
Kommentar Wassertisch
13.09.2014
Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats an die Berliner*innen?
von Wolfgang Rebel
Senat und Berliner Presse berichteten am 11. September, dass die Abwasserpreise in Berlin von 2015 an um 6,1 % sinken sollen. Es heißt, Finanzsenator Nußbaum werte dies als Beleg dafür, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe den Berlinern Vorteile bringe. Tatsache ist aber: Diese Preissenkung hat nichts mit der Rekommunalisierung zu tun. Der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf war schon länger geplant. Die dadurch geringeren Kosten mussten auf der Grundlage der auch nach der Rekommunalisierung unveränderten Kalkulationsgrundlagen zur Senkung der Abwassergebühren führen. Das Sale-and-lease-back-Geschäft von 1997, das mit dem Rückkauf des Klärwerks 2013 beendet wurde, war für die Wasserbetriebe so ungünstig, dass jetzt nach der Auflösung dieses Geschäfts neben den 6,1 %-Almosen für die Berliner Wasserkunden auch noch 46 Mio € Gewinn für das Land Berlin bis 2019 herausspringen. Dies ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Drs. S17-13932) und einer darauf basierenden Analyse des Grundeigentum-Verlags (dessen Einschätzung der Wasser-Teilprivatisierung wir allerdings nicht teilen).[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]
Auch die vorübergehend sinkenden Frischwasserpreise sind kein Geschenk des Senats
Allein die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 ist der Grund dafür, dass die Frischwasserpreise bis zum Jahr 2018 vorübergehend sinken. Danach wird der Senat nicht weiter auf Gewinne aus den Wasserbetrieben verzichten wollen. Nach 2018 werden wieder nur die bisherigen Kalkulationsgrundlagen die Frischwasserpreise bestimmen, es sei denn, die Politik würde an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen rund um die Wasserbetriebe zugunsten der Wasserkunden etwas ändern. Bisher ist das trotz der formalen Rekommunalisierung nicht zu erkennen.
Das Bundeskartellamt wird nach 2018 keine direkte Möglichkeit mehr haben, die Frischwasserpreise erneut auf Preismissbrauch zu untersuchen. Es war ein Sonderfall, dass der damalige Wirtschaftssenator Wolf (Linke) das Bundeskartellamt einschaltete. Normalerweise ist die Landeskartellbehörde zuständig. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg von einem Senatsmitglied noch einmal beschritten wird.
Privatrechtliche Rückzahlungsansprüche für missbräuchlich erhöhte Wasserpreise bestehen für die Jahre 2010 und 2011
Das Bundeskartellamt hatte sich in seiner Preissenkungsverfügung ausdrücklich vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 Erstattungen an die Wasserkunden zu verlangen. In einem Vergleich mit den Wasserbetrieben wurde aber stattdessen vereinbart, anstelle der Rückzahlungen für 2009 bis 2011 den Zeitraum für die Preissenkungen über das Jahr 2015 hinaus bis zum Jahr 2018 auszudehnen. Wie uns Prof. Dr. Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a. D., mitteilte, können trotzdem privatrechtliche Rückzahlungsansprüche (wegen Verjährung nicht mehr für 2009) für die Jahre 2010 und 2011 geltend gemacht werden. Durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 wurde unanfechtbar festgestellt, dass die Trinkwasserpreise der BWB ab 2009 im Umfang ihrer Überhöhung auch gegen das Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verstoßen und damit insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam waren. Die Zahlungen der Kunden sind damit insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt und können aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückgefordert werden.
Kalkulationsgrundlagen müssen für Frischwasser und für Abwasser geändert werden
Die hohen Frischwasserpreise und die hohen Abwassergebühren in Berlin ergeben sich – wie das Bundeskartellamt festgestellt und das OLG Düsseldorf bestätigt hat – aus den hohen kalkulatorischen Kosten, die zwar in gewinnorientierten Unternehmen üblich sind, aber in kommunalen Betrieben der Daseinsvorsorge nichts zu suchen haben. Kalkulatorische Kosten sind reine Rechengrößen. Sie treten in der Realität nicht als wirkliche Kosten in Erscheinung. Diese preistreibenden kalkulatorischen Kosten führen zu einer Sonderabgabe der Berliner Bürgerinnen und Bürger über die Wasser und Abwasserpreise. Dies ist unsozial, da Bezieher geringer Einkommen damit überproportional belastet werden. Diese kalkulatorischen Kosten müssen deshalb sowohl aus den Kalkulationsvorschriften für Frischwasser als auch für Abwasser verbannt werden.
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Zu teuer zurückgekauft? Senat verweigert Einsicht in die Wasser-Wertgutachten zum Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile – PRESSEMITTEILUNG VOM 09.09.2014
Pressemitteilung vom 9. Sept. 2014 Die IFG Anfrage des Berliner Wassertischs zur Akteneinsicht in die Wertgutachten, die beim Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben die Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen waren, ist zurückgewiesen worden. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und einer Gefahr für das Wohl des Landes. Allerdings bestätigt … weiterlesen
Sebastian Heiser – ein Enthüllungsjournalist?
Update anlässlich des #Tazgate und der häufig wiederholten Behauptung, Sebastian Heiser habe sich in der „Berliner Wassersache“ als Enthüllungsjournalist verdient gemacht:
Stand: 10. Februar 2018; Beitrag wird sukzessive aktualisiert.
Der Berliner Wassertisch kann nicht beurteilen, was es mit den Anschuldigungen gegen Sebastian Heiser auf sich hat, dass er seine Kollegen in der TAZ mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspioniert habe.* Was der Berliner Wassertisch allerdings feststellen kann, ist, dass Heiser nach seinen Erfahrungen nicht der akribisch arbeitende Enthüllungsjournalist ist, als der er nun gelegentlich dargestellt wird.[1] Dies gilt nicht nur für seinen Beitrag bei den SZ-Leaks wie der RBB [2] nachrecherchiert hat, sondern auch für seine Berichterstattung über den Wasser-Volksentscheid.
*http://www.tagesspiegel.de/medien/james-bond-bei-der-taz-die-taz-soll-opfer-eines-spionageangriffs-geworden-sein/11401938.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/kultur/article137681755/Redakteur-der-taz-soll-Kollegen-ausspioniert-haben.html
http://www.berliner-zeitung.de/medien/abhoeraffaere-in-berlin-redakteur-der–taz–soll-kollegen-ausspioniert-haben,10809188,29914842.html
http://www.ndr.de/fernsehen/Ich-habe-all-die-Jahre-geschwiegen,zapplilienthal102.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/blog/Die-Sache-mit-Namen,heiser112.html
Zur Erinnerung:
1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe von der Großen Koalition teilprivatisiert. Die Verträge waren geheim. Der 2006 gegründete Berliner Wassertisch startete im Bündnis mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen 2007 ein Volksbegehren zur „Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind“.
Ziel war es, die Verträge nach der Veröffentlichung juristisch anzufechten. Die Berichterstattung zu diesem Volksbegehren war – freundlich ausgedrückt – verhalten. Es bedurfte eines sehr hohen Einsatzes von vielen ehrenamtlich engagierten Bürger_innen, um das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die Initiative befand sich im Oktober 2010 auf der Zielgeraden des insgesamt dreistufigen Volksbegehrens, als Folgendes passierte:
Es wurden Sebastian Heiser Teile des Konsortialvertrages zugespielt.[3] Er verkündete zwei Tage nach der Unterschriftenabgabe (2. Stufe Volksbegehren) – am 29. Oktober 2010: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“
„Der komplette Vertrag. Ab Samstag [30. Oktober] steht der komplette, bislang geheime Vertrag auf dem Recherche-Blog der taz zum Download zur Verfügung unter taz.de/wasservertrag.“(Quelle ; vgl. auch die Leserkommentare)
Kurze Zeit später veröffentlichte der Senat (Mittwoch, 10. November 2010) eine weitere Tranche des Konsortialvertrages. Die vollmundige Ankündigung des angeblich akribisch arbeitenden Journalisten, dass er den kompletten Vertrag veröffentlicht hätte, war damit widerlegt. Eine nicht sonderlich aufwändige Recherche hätte ihn vor seinem Irrtum bewahrt. Der Wassertisch geriet dadurch in die Verlegenheit, erklären zu müssen, wieso es wichtig ist, die Offenlegung der Geheimverträge immer noch per Volksgesetz juristisch verbindlich zu beschließen.
Das hinderte Heisers TAZ-Kollegen Gereon Asmuth nicht, am 10. November 2010 in seinem Artikel mit dem Titel “Überflüssig dank Erfolg” zu schreiben:
„Eins ist seit Mittwoch [10. November 2010] klar: Der Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist überflüssig. Es gibt nichts mehr zu entscheiden. Die Verträge stehen im Internet. Nicht mehr nur auf einer Seite der TAZ. Auch das Land Berlin, RWE und Veolia haben sie offengelegt. Dass das Volk aus rechtlichen Gründen dennoch zur Abstimmung gerufen wird, klingt absurd. Einige werden das gar als Beleg dafür sehen, dass direkte Demokratie eh nur Murks sei. Dabei hat die Initiative Wassertisch nur einen Makel: Sie hat schon vor dem Urnengang alle Ziele erreicht.“ (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare)
Was Asmuth nicht schrieb: Auch jetzt fehlten weiterhin wichtige Nebenabreden und Bestimmungen. Wer weiß, wie schwierig es ist, die Bürger zu mobilisieren, bei Volksentscheiden ihre Stimme abzugeben, wird erkennen, welchen Bärendienst Heiser und Asmuth dem Wasser-Volksentscheid geleistet haben. Der Anschein, dass die Offenlegung bereits erledigt sei, hätte den Volksentscheid den Sieg kosten können.[4]
Doch Heiser beließ es nicht dabei, dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Sebastian Heiser den Sprecher des Wasservolksbegehrens Thomas Rudek. In seinem Artikel mit dem Titel “Das ist keine Verschwörungstheorie” (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare) rückte Heiser den Wassertisch mit fragwürdigen rhetorischen Mitteln in die Ecke von Verschwörungstheoretikern.
Am 11. Februar 2011, zwei Tage vor dem Volksentscheid schrieb Svenja Bergt den Artikel: Fragen & Antworten zum Volksentscheid. Das Kreuz mit dem Wasser. Hierin wurde weiterhin suggeriert, dass es eigentlich nichts mehr zu veröffentlichen gäbe und dass es beim Volksentscheid nicht um die soeben von der dapd erwähnten unveröffentlichten Verträge ginge. Auf die Emailanfrage eines Wassertischlers, warum Frau Bergt schreibe, dass diese Verträge nicht Gegenstand des Volksentscheids seien, antwortete überraschenderweise Sebastian Heiser, da er die „entsprechende Passage in dem Artikel […] geschrieben“ habe. Er beharrte: „Die Verträge, über die dapd berichtet, gehören nicht dazu“. Der Wassertisch jedoch hielt dagegen, dass „die Auffassung, es handele sich um konzerninterne Dokumente, die nicht unter den Regelungsbereich unseres Gesetzestextes fallen juristisch nicht haltbar ist. Herr Heiser wäre gut beraten, wenn er seine journalistische Integrität nicht einer senatskonformen Berichterstattung opfert!“ (Quelle)
Noch am Tage des Volksentscheids nahm Sebastian Heiser Klaus Wowereit vor einer Behauptung von Renate Künast in Schutz, dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei. Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht.
Glücklicherweise hat sich die TAZ mit ihrer Auffassung, dass ein Urnengang am 13. Februar 2011 überflüssig sei, nicht durchgesetzt. 666.235 Menschen sprachen sich für das Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge aus und bahnten damit den Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.
Von einem akribisch und investigativ arbeitenden „Enthüllungsjournalisten“ hätten wir mehr erwartet, als dass er einfach irgendein halbgares Dokument mit falschen Behauptungen ins Netz stellt. Damit hat er lediglich dem Senat und den Anteilseignern RWE und Veolia in die Hände gearbeitet. Auch in der Folge fiel Heiser nicht durch kritische Berichterstattung auf. Am 6. Juli 2013 veröffentlichte er sogar einen puren Gefälligkeitsartikel über die BWB: “Die Preise bestimmen andere”.
Die wirklichen Enthüllungen fanden dagegen woanders statt. Die DAPD veröffentlichte vor dem Abstimmungstag, dass noch wichtige Bestandteile des Vertrags unveröffentlicht seien. Die Informationen lieferte der Wassertisch – ganz ohne Heiser. In der BERLINER ZEITUNG wurde ein Dokument zu geheimen Absprachen veröffentlicht, die der CDU-Senator Heilmann auch nach dem Volksentscheid noch mit dem Wasserkonzern Veolia traf.
[1] Zuletzt: Radio 1 Medienmagazin (Download)
[2] Vgl. Audiobeitrag: SZ-Leaks, taz-Einbruch und Kritik an Tagesschau und Co. 22.2.2015.
[3] Der Berliner Wassertisch vermutet, dass die Teile des Vertrages aus regierungsnahen Kreisen kamen und dass damit dem Wasservolksentscheid schlicht und ergreifend der Wind aus den Segeln genommen werden sollte.
[4] Unabhängig davon, ob alle Dokumente offengelegt waren, war der Erfolg des Volksbegehrens auch wichtig, weil in dem Volksentscheidsgesetz eine unabhängige Überprüfung der Verträge gefordert wurde: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Die Offenlegung war kein Selbstzweck. Ziel war bekanntlich die juristische Anfechtung der Wasserverträge.
Beispiele:
Anlässlich Heisers Artikel in der taz drei Tage vor dem Wasservolksentscheid:
Sebastian Heiser: „Das ist keine Verschwörungstheorie“ (10. Februar 2011). (Aufschlussreich sind hier auch die Kommentare der Leser_innen.)
Eine Rezension seines Artikels von 2011:
Zum Beitrag
Heisers Artikel über die BWB
Aus dem Protokoll des Wassertisch-Plenums vom 16. August 2013. Hier wurde über den Artikel von Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“ vom 6.7.2013 gesprochen:
Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?
Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.
Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.
Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.
Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.
Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.
Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.
Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.
Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.
Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
[5] 13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/
Zeitleiste (in Bearbeitung):
29.10.2010: Sebastian Heiser: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“
10.11.2010 Senat enthüllt eine weitere Tranche des Konsortialvertrages
10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/
13.02.2011 Wasservolksentscheid (trotz vermeintlicher Taz-Enthüllung der Verträge) erfolgreich
06.07.2013 Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“
28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
Chronologie der Taz http://www.taz.de/In-eigener-Sache–Datenklau/!5019164/
17.02.2015 In der Taz wird ein Keylogger entdeckt
18.02.2015 Sebastian Heiser wird erwischt, wie er den Keylogger abziehen will. Damit hat er über Monate hinweg Kollegen (RessortleiterInnen, RedakteurInnen, PraktikantInnen) ausspioniert. („Danach wurde das Gerät mindestens seit Anfang 2014 zum Ausspähen von taz-Rechnern benutzt. Außerdem wird festgestellt, dass die Software des Keyloggers 2012 veröffentlicht worden ist.„) In der Nacht brechen Unbekannte in die taz-Zentrale ein. Die erste Tür wird aufgebrochen, die zweite – die sich mit einem Code öffnen lässt – ist unbeschädigt.
19.02.2015 Spionageaffäre wird öffentlich.
22.02.2015 Martin Kaul reagiert auf den Hinweis des Wassertischs, dass sich Heiser in Sachen Wasservolksentscheid keine Meriten verdient hat, emotional:
@BWassertisch Jetzt reicht es wirklich mal mit dieser üblen Nachtreterei wg eines inhaltlichen Meinungsunterschiedes. Wir habens verstanden.
— Martin Kaul (@martinkaul) February 22, 2015
23.02.2015, 12:30 Sebastian Heiser erscheint nicht zu einem Gespräch mit Chefredaktion, Geschäftsführung und Justiziar.
TAZ kündigt Sebastian Heiser.
26.02.2015 TAZ erstattet Strafanzeige gegen Sebastian Heiser
02.03.2015 The Guardian: Sebastian Heiser: journalist accused of spying at German newspaper
20.03.2015 taz-Veranstaltung. Aufarbeitung taz-Keylogger: Zwischen Recherche und Datenklau
24.03.2015 SPIEGEL ONLINE Anklagebehörde prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Heiser
03.07.2015 taz-Chefredakteurin Ines Pohl gibt ihren Rücktritt als Chefredakteurin bekannt. Sie wechselt zum Jahresende zur Deutschen Welle und wird als Korrespondentin aus Washington berichten.
06.01.2016 Auf Nachfrage vom Berliner Wassertisch zum Stand der Dinge antwortete die Taz: „die taz hat am 25.2.2015 Strafanzeige beim LKA gegen „Sebastian Heiser und Unbekannt“ wegen Verdachts der Verletzung der „§§ 201 und 202a-c StGB und weiterer möglicher Delikte“ gestellt. Dort wird ermittelt. Deren letzte Mitteilung stammt vom 23.6.2015, dass weitere Personen (i.e. Mitarbeitende der taz) festgestellt worden seien, deren Daten abgefangen wurden. Dieser Umstand war uns allerdings bereits bekannt. Weitere Auskünfte wurden uns nicht erteilt. Andere Erkenntnisse haben wir nicht.“
03.06.2016 SPIEGEL Datenklau: „taz“ veröffentlicht interne Recherchen zur Spähaffäre
„Der Datendiebstahl eines Redakteurs im vergangenen Jahr war offenbar nicht gegen die „taz“ als Medium gerichtet, vielmehr deute alles auf persönliche Motive hin: Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt abgeschlossener Recherchebericht von zwei eigens dafür abgestellten Redakteuren der Tageszeitung. Demnach waren mindestens 23 Personen ausgespäht worden, 19 davon Frauen.“
04.06.2016 Sebastian Erb und Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz
Dateiname LOG.TXT.
Auch hier wird wider besseren Wissens die Legende vom Heiser „großen Coup“ erzählt: „Der größte Coup: Im Oktober 2010 veröffentlicht er in der taz die bis dahin geheimen Berliner Wasserverträge, deren Offenlegung eine BürgerInneninitiative seit Jahren erfolglos eingefordert hat.“ Sie haben es entgegen Kauls Aussage am 22.02.2015 also immer noch nicht verstanden.
War abgetauchter Sebastian Heiser von @tazgezwitscher Spion oder Frauenschreck? Antwort ist schwierig #keylogger https://t.co/oZrwWMjuvZ
— David Schraven (@David_Schraven) June 4, 2016
08.06.2016 wird bekannt, dass Ines Pohl zum 1. März 2017 Chefredakteurin der Deutschen Welle wird
28.10.2016 Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz. Spähaktion landet vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.
16.01.2017, 9:15 (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Vorwurf: Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der „taz“-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. „Der ehemalige Redakteur der taz, der mittels USB-Keylogger Kollegen bespitzelte, soll nun 6400 Euro Strafe zahlen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin war er nicht erschienen.“ (Heise, 16.1.2017)
17.02.2017 Urteil ist rechtskräftig.
Joachim Huber: Kollegen ausgespäht Früherer „taz“-Redakteur verurteilt. Der Ex-„taz“-Redakteur Sebastian Heiser ist wegen Ausspähens der Redaktion rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafzahlung von 6400 Euro hat er akzeptiert. Zum Artikel
Artikel in der Taz von Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre. Früherer taz-Redakteur verurteilt. Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Zum Artikel
Damit werden die Hintergründe dieser „Spionage-Affäre“ wohl im Dunklen verbleiben.
10.04.2018 Sebastian Heiser wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine Geldstrafe nicht zahlte (Taz, 10.4.2018)
Verfassungsgericht weist Organklage wegen Verfristung zurück – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.07.2014
Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat mit seinem Beschluss vom 20. Juni 2014 die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Gewinngarantie im § 23.7 des Wasser-Konsortialvertrages richtete, wegen des Ablaufs von Antragsfristen als unzulässig zurückgewiesen. Damit wurde die Chance vertan, die immer noch in Kraft befindlichen Privatisierungsverträge von 1999 einer höchstrichterlichen Überprüfung zuzuführen. (Berlin, 3. Juli 2014) … weiterlesen
Workshop Wasserrecht 26. Juni 2014
Das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin veranstaltet am 26. Juni einen „Workshop zum Wasserrecht“.
Ort: EUREF-Campus am Gasometer
Haus 13, 3. OG
Torgauer Str. 12-15
10829 Berlin
Preise:
Für Nicht-Mitglieder: 600 Euro
Anmeldung hier (pdf)
Programm ist hier downloadbar (pdf).
Zur „Berliner Wasser-Entscheidung“ vgl. auch Bundeskartellamtverfahren
Zur Website mit der Tagungsankündigung
Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“
Parlament Berlin
Mai 2014
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner 47. Sitzung der 17. Wahlperiode am 08. Mai 2014 gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin die Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ eingesetzt.
Aufgabe der Kommission ist es, ausgehend von den energiewirtschaftlichen Zielsetzungen des Landes Berlin, die Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen im Land vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, wie z.B. der Energiewende, zu untersuchen.
Insbesondere soll untersucht werden, welche wirtschaftlichen und technischen Herausforderungen auf die wichtigsten Einrichtungen (z.B. Stromnetz, Gasnetz, Fernwärmenetz sowie die zentralen Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen) zukommen und wie die öffentlichen und privaten Strom- und Wärmenutzer in Bezug auf Einsparungen beim Verbrauch und Erhöhung der Energieeffizienz unterstützt werden können.
Dabei soll auch geklärt werden, ob eigene kommunalwirtschaftliche Aktivitäten des Landes Berlin zur Erreichung der energiepolitischen Ziele sinnvoll und notwendig sind, ob Kooperationsstrukturen mit anderen Akteuren anzustreben sind und mit welchen Instrumenten andere private energiewirtschaftliche Akteure in eine energiepolitische Strategie des Landes Berlin eingebunden und private Investitionen in die Energiewirtschaft mobilisiert werden können.
Der Untersuchungsauftrag im Einzelnen kann dem Einsetzungsbeschluss (siehe Verknüpfung auf der rechten Seite) entnommen werden. Das Abgeordnetenhaus hat damit die 1. Enquete-Kommission in dieser Legislaturperiode eingesetzt.
Die Enquete-Kommission wird am 21. Mai 2014 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten.
Das Ergebnis seiner Arbeit wird die Enquete-Kommission dem Plenum des Abgeordnetenhauses in Form eines Berichts vorlegen.