Schlagwort-Archive: Wasserpreise

Vandana Shiva und Maude Barlow prangern den Handel mit Wasser-Futures an

The Blue Planet Project
18. Dezember 2020

„Wir sind entsetzt darüber, dass die CME Group – das weltweit größte Börsenunternehmen für Finanzderivate – am 7. Dezember 2020 den weltweit ersten Terminmarkt für Wasser ins Leben gerufen hat und Spekulationen von Finanziers und Investoren auslösen wird, und die von der Wasserkrise des Planeten profitieren möchten. Der neue Terminmarkt ist mit dem Spotwassermarkt in Kalifornien verbunden, einem großen Lebensmittelproduzenten, der im Windschatten der anhaltenden Dürre segelt.

Wir bedauern diese Entwicklung und fordern Menschen und Regierungen überall auf, sich dagegen zu wenden. Dem Planeten geht das zugängliche saubere Wasser aus, weil Menschen es verschmutzt, überextrahiert, umgeleitet, aufgestaut und schlecht verwaltet haben. Wir haben Wasser zu lange als Ressource für unseren Profit und unsere Bequemlichkeit angesehen und nicht als das wesentliche Element für alles Leben, das wir schützen müssen. Private Unternehmen und Investoren haben Wasser bereits durch die Privatisierung von Wasserdienstleistungen, die Mineralwasserindustrie, Land- und Wasserraub und Wasserrechte für die Rohstoffindustrien wie Energie und Bergbau zur Ware gemacht.

Tatsächlich ist das chemiebasierte und wasserintensive Modell der industriellen Landwirtschaft in Kalifornien und vielen anderen Teilen der Welt ein Haupttreiber der Wasserkrise.

Kommerzialisierung von Wasser ist nicht die Lösung. Der Schutz und der Erhalt von Wasser und dessen gerechte Verteilung sind ökologisch notwendig und ein Gebot der Gerechtigkeit, damit das Recht aller Menschen und Lebewesen auf Wasser gewährleistet wird. Die Allgemeine Erklärung zu den Rechten von Mutter Erde stellt klar, dass Wasser und Natur inhärente Rechte haben. Die vorgeschlagene Vermarktung von Wasser würde gegen dieses Versprechen verstoßen.

Wenn Wasser wie Öl und Gas auf den freien Markt gebracht wird, führt dies unweigerlich zu steigenden Wasserpreisen in einer Welt, die dringend Wasser für das Leben benötigt. Fast zwei Millionen Kinder sterben jedes Jahr an schmutzigem Wasser – eine Situation, die in einer Zeit von Covid noch kritischer wird, da die Hälfte der Weltbevölkerung keinen Zugang zu einem Ort hat, an dem sie ihre Hände mit Seife und warmem Wasser waschen können. Dies ist an sich schon eine Tragik, aber sich vorzustellen, dass wohlhabende Hedge-Fonds-Spekulanten und unsichtbare Derivate-Spieler das Recht haben, den Wasserpreis zu ihrem eigenen Vorteil zu erhöhen, ist völlig inakzeptabel und muss gestoppt werden.

Vor zehn Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet, in der anerkannt wird, dass sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen grundlegende Menschenrechte sind. Der Schritt, Wasser an der Wall Street zu verwerten, bedroht diese Menschenrechte direkt und gefährdet Milliarden.
Wir fordern, dass Menschen überall in allen Regierungen die Vermarktung von Wasser und seinen Verkauf auf dem freien Markt ablehnen und anerkennen, dass Wasser ein öffentliches Gut und ein Menschenrecht in Recht und Praxis für alle Zeiten ist.

Maude Barlow ist eine kanadische Aktivistin und Autorin. Sie ist Gründerin des Blue Planet Project, Mitbegründerin des Council of Canadians und im Vorstand der in Washington ansässigen „Food and Water Watch“.

Dr. Vandana Shiva ist eine weltbekannte Umweltführerin, Physikerin, Ökologin, Aktivistin, Herausgeberin und Autorin zahlreicher Bücher.

(Übersetzt aus dem Englischen von Christa Hecht, Blue Community)

Zum Originalbeitrag

Vgl. auch UN-Experte für Wasser und Menschenrechte: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus

Privatisierung der Wasserversorgung in EU-Ländern gescheitert

12.10.2018 Privatisierung der Wasserversorgung in EU-Ländern gescheitert Als wenig erfolgreich erwies sich die Privatisierung von Wasserversorgern in der EU, ergibt eine Vergleichsstudie der Technischen Universität Wien für Deutschland, Frankreich, England, Ungarn, Portugal und Österreich: Wo privatisiert wurde, waren entweder strenge Regulierungen nötig, etwa der Preise für die KonsumentInnen – oder es kam zur manchmal teuren … weiterlesen

Preismissbrauchsklage gegen Wasserbetriebe vor dem Landgericht – PRESSEMITTEILUNG vom 14.06.2016

(Berlin, 14. Juni 2016) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) klagt seit Anfang des letzten Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserrechnungen in den Jahren 2010 und 2011 zu erhalten. Heute um 10 Uhr findet der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin statt.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil
Grundlage der Forderung der WEG ist die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 (B 8 – 40/10), die vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.2014 bestätigt wurde
(Az: VI 2 Kart 4/12 (V)). Das OLG sagte in seinem Beschluss, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der damaligen Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB senkten aufgrund der Preissenkungs­verfügung die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 – 2015 lediglich um ca. 15 %. Ein Ausgleich für die Jahre 2009 – 2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht. weiterlesen

Rekommunalisierung paradox – Senatsverordnung sorgt weiterhin für Luxusgewinne aus überhöhten Wasserpreisen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2015

Pressemitteilung vom 17. Febr. 2015 Mit Zinsen von 6,1%, die auf ein Kapital von ca. 4 Mrd. € berechnet werden, gehen weiterhin hohe Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die in Wirklichkeit gar nicht als Kosten entstehen. (Berlin, 17. Februar 2015) Wie in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und … weiterlesen

Preismissbrauch BWB: Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011

Warum es richtig ist, Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 auf privatrechtlichem Wege einzufordern

Berliner Wassertisch

Am 7. Mai 2014 hat das Bundeskartellamt in einer Presseerklärung über einen Vergleich mit den Berliner Wasserbetrieben berichtet. Danach verzichtet die Behörde darauf „eine Rückerstattung von überhöhten Preisen aus den Jahren 2009 bis 2011 anzuordnen“. Im Gegenzug verpflichten sich die BWB dazu, die für die Jahre 2012 bis 2015 vom Bundeskartellamt verfügte Senkung der Wasserpreise um weitere drei Jahre bis 2018 zu verlängern.

Es ist deutlich festzuhalten: Der Deal, den das Bundeskartellamt mit den BWB vereinbart hat, macht den Preismissbrauch in den Jahren 2009 – 2011 nicht ungeschehen. Die Wasserkunden werden für den von 2009 – 2011 festgestellten Preismissbrauch nicht entschädigt. Deshalb hätte dieser Deal nicht abgeschlossen werden dürfen.

Kartellamt und Wasserbetriebe behaupten zwar, dass die Vereinbarung vorteilhaft für die Wasserkunden sei. Das ist aber nicht der Fall. Von Vorteil wäre es gewesen, sie hätten für 2009 – 2011 Rückzahlungen bekommen und die Wasserpreise wären auch ohne diese Vereinbarung ab 2016 stabil geblieben. Es sind nach Aussage des BKartA schließlich mehr als 170 Mio. Euro, die nicht zurückgezahlt wurden.

Wenn Kartellamt und Wasserbetriebe so etwas vereinbaren und als vorteilhaft für die Wasserkunden propagieren, gehen sie im Grunde davon aus, dass ohne diesen Deal schon 2016 ein erneuter Preismissbrauch wie ein unvermeidbares Naturereignis stattgefunden hätte.

Unerträglich ist auch die Art und Weise, wie dieser Deal der Öffentlichkeit nach Gutsherrenart präsentiert wird. Dass die Preismissbrauchs-Summe von 170 Mio. für 2009-2011 entschädigungslos kassiert wird, ist keiner Erwähnung wert. Dass aber ab 2016 zunächst auf einen neuen Preismissbrauch verzichtet wird – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – wird als besonderes Geschenk an die BerlinerInnen hervorgehoben.

Nicht nur der Preismissbrauch beim Trinkwasser ist ein Skandal, gegen den die BerlinerInnen spätestens ab 2019 wieder werden aufstehen müssen. Die Kalkulation der Wasserpreise insgesamt – also auch der Abwasserpreise – muss auf den Prüfstand. So stellt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 24.02.2014 (Rn 186) fest: „Letztlich beruhen die von der Betroffenen [damit sind die BWB gemeint] erzielten Gewinne fast ausschließlich auf den hohen kalkulatorischen Kosten.“ Die damals für die privaten Anteilseigner geschaffenen Kalkulationsmöglichkeiten, bei denen fiktive sogenannte kalkulatorische Kosten die Preise in die Höhe treiben, gelten immer noch und zwar – wie von Senatsseite bestätigt – für Trinkwasser und für Abwasser: „Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkulationsgrundlagen, die für die Wasserversorgung und Entwässerung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht.“ (Quelle: Drucksache 17/14491)

Wenn jetzt Bürger versuchen, privatrechtlich gegen die Wasserpreisüberhöhung von 2010-2011* vorzugehen, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Zu tun bleibt allerdings wesentlich mehr.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch

*) wegen eintretender Verjährung kann jetzt Wassergeld nur noch für das Jahr 2011 zurückgefordert werden

Mehr unter:

Pressemitteilung: VDGN und Berliner Wassertisch: Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern. (04.12.2014)

Musterschreiben (doc) aktualis. Version

Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen eines Mahnantrags — sollten die BWB ablehnend reagieren — findet sich hier (PDF)

Zeitleiste Bundeskartellamtsverfahren

 

Wasser marsch gegen die irische Regierung

Spiegel online
11.12.2014

Wut über neue Gebühren
Wasser marsch gegen die irische Regierung
von Frank Patalong

Zehntausende Iren demonstrierten vor dem Parlament, die Opposition drängt gar auf Neuwahlen: Bislang war das Trinkwasser kostenlos. Doch jetzt will Regierungschef Kenny Zähler einführen – ein Kulturbruch.

Parlament DublinDublin/Hamburg – Das Bündnis Right2Water rief, und Zehntausende kamen: Je nach Schätzung zwischen 30.000 und 100.000 Iren blockierten das Parlament und brachten den Verkehr in Dublin zum Stillstand. Sie wollten in letzter Minute verhindern, dass sie ab 2015 für ihr Trink- und Abwasser bezahlen müssen. Denn bisher war das kostenlos.

zum Artikel…

 

Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

            Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab! Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt. (Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) … weiterlesen

Zehntausende Iren protestieren gegen Wassergebühren

Süddeutsche Zeitung
2.11.2014

Zehntausende Iren protestieren gegen Wassergebühren
Mehr als 100.000 Iren demonstrieren gegen die Einführung neuer Wassergebühren im Land.

Zum Artikel

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?

Kommentar Wassertisch
13.09.2014

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats an die Berliner*innen?
von Wolfgang Rebel

Foto: Martin (xor81) CC-BY_SA 2.0

Faultürme – Foto: Martin (xor81) CC-BY-SA 2.0

Senat und Berliner Presse berichteten am 11. September, dass die Abwasserpreise in Berlin von 2015 an um 6,1 % sinken sollen. Es heißt, Finanzsenator Nußbaum werte dies als Beleg dafür, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe den Berlinern Vorteile bringe. Tatsache ist aber: Diese Preissenkung hat nichts mit der Rekommunalisierung zu tun. Der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf war schon länger geplant. Die dadurch geringeren Kosten mussten auf der Grundlage der auch nach der Rekommunalisierung unveränderten Kalkulationsgrund­lagen zur Senkung der Abwassergebühren führen. Das Sale-and-lease-back-Geschäft von 1997, das mit dem Rückkauf des Klärwerks 2013 beendet wurde, war für die Wasserbetriebe so ungünstig, dass jetzt nach der Auflösung dieses Geschäfts neben den 6,1 %-Almosen für die Berliner Wasserkunden auch noch 46 Mio € Gewinn für das Land Berlin bis 2019 herausspringen. Dies ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Drs. S17-13932) und einer darauf basierenden Analyse des Grundeigentum-Verlags (dessen Einschätzung der Wasser-Teilprivatisierung wir allerdings nicht teilen).[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]

Auch die vorübergehend sinkenden Frischwasserpreise sind kein Geschenk des Senats
Allein die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 ist der Grund dafür, dass die Frischwasserpreise bis zum Jahr 2018 vorübergehend sinken. Danach wird der Senat nicht weiter auf Gewinne aus den Wasserbetrieben verzichten wollen. Nach 2018 werden wieder nur die bisherigen Kalkulationsgrundlagen die Frischwasserpreise bestimmen, es sei denn, die Politik würde an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen rund um die Wasserbetriebe zugunsten der Wasserkunden etwas ändern. Bisher ist das trotz der formalen Rekommunalisierung nicht zu erkennen.
Das Bundeskartellamt wird nach 2018 keine direkte Möglichkeit mehr haben, die Frischwasserpreise erneut auf Preismissbrauch zu untersuchen. Es war ein Sonderfall, dass der damalige Wirtschaftssenator Wolf (Linke) das Bundeskartellamt einschaltete. Normalerweise ist die Landeskartellbehörde zuständig. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg von einem Senatsmitglied noch einmal beschritten wird.

Privatrechtliche Rückzahlungsansprüche für missbräuchlich erhöhte Wasserpreise bestehen für die Jahre 2010 und 2011
Das Bundeskartellamt hatte sich in seiner Preissenkungsverfügung ausdrücklich vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 Erstattungen an die Wasserkunden zu verlangen. In einem Vergleich mit den Wasserbetrieben wurde aber stattdessen vereinbart, anstelle der Rückzahlungen für 2009 bis 2011 den Zeitraum für die Preissenkungen über das Jahr 2015 hinaus bis zum Jahr 2018 auszudehnen. Wie uns Prof. Dr. Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a. D., mitteilte, können trotzdem privatrechtliche Rückzahlungsansprüche (wegen Verjährung nicht mehr für 2009) für die Jahre 2010 und 2011 geltend gemacht werden. Durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 wurde unanfechtbar festgestellt, dass die Trinkwasserpreise der BWB ab 2009 im Umfang ihrer Überhöhung auch gegen das Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verstoßen und damit insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam waren. Die Zahlungen der Kunden sind damit insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt und können aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Kalkulationsgrundlagen müssen für Frischwasser und für Abwasser geändert werden
Die hohen Frischwasserpreise und die hohen Abwassergebühren in Berlin ergeben sich – wie das Bundeskartellamt festgestellt und das OLG Düsseldorf bestätigt hat – aus den hohen kalkulatorischen Kosten, die zwar in gewinnorientierten Unternehmen üblich sind, aber in kommunalen Betrieben der Daseinsvorsorge nichts zu suchen haben. Kalkulatorische Kosten sind reine Rechengrößen. Sie treten in der Realität nicht als wirkliche Kosten in Erscheinung. Diese preistreibenden kalkulatorischen Kosten führen zu einer Sonderabgabe der Berliner Bürgerinnen und Bürger über die Wasser und Abwasserpreise. Dies ist unsozial, da Bezieher geringer Einkommen damit überproportional belastet werden. Diese kalkulatorischen Kosten müssen deshalb sowohl aus den Kalkulationsvorschriften für Frischwasser als auch für Abwasser verbannt werden.
[/expand]

 

Martin Kröger: Meine Sicht. Kommunal lohnt sich – und wie

Neues Deutschland 08.05.2014 Meine Sicht. Kommunal lohnt sich – und wie! Von Martin Kröger Martin Kröger begrüßt die Neuausrichtung der Wasserbetriebe. zum Artikel…  

Neues Deutschland: Wasserpreise in Berlin sinken bis 2018

Neues Deutschland 08.05.2014 Wasserpreise in Berlin sinken bis 2018 Von Martin Kröger Kunden profitieren von Deal zwischen Bundeskartellamt und kommunalen Unternehmen. Berlins Wasserkunden müssen bis 2018 deutlich weniger für Trink- und Abwasser aufbringen als bisher geplant: Statt 200 Euro pro Person und Jahr werden ab sofort nur noch 182 Euro fällig, kündigte der Vorstand der … weiterlesen

Berliner Zeitung: Berliner Wasserpreise fallen weiter

Berliner Zeitung 07.05.2014 Berliner Wasserpreise fallen weiter Von Jan Thomsen Jahrelang haben die Berliner viel für ihr Wasser gezahlt. Jetzt soll nach dem Trink- auch das Schmutzwasser günstiger werden. Einen Streit mit dem Kartellamt erklären die Wasserbetriebe für beendet. zum Artikel…  

Kleine Anfrage

Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE)
vom 18. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. März 2014) und Antwort
Wie weiter mit den Wasserpreisen?

KA_17-13436