Schlagwort-Archive: Wassertisch

CETA bedroht die öffentliche Wasserversorgung

SPIEGEL ONLINE
20.07.2016

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen: Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland
Von David Böcking

Wenn kanadische Firmen um ihre Geschäfte fürchten, könnten sie mittels Ceta künftig deutsche Versorger verklagen. Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt mit einer umstrittenen Begründung.

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Vgl. dazu auch den Beitrag von Jörg Haas: Dieses CETA-Gutachten bereitet Bürgermeistern schlaflose Nächte. 20.07.2016.

Sarah Händel: Ein neues CETA-Gutachten bestätigt: sogar Daseinsvorsorge nicht umfassend vor mehr Wettbewerb geschützt!

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Auch darum ruft der Berliner Wassertisch zur Demo am 17. September 2016 auf!

Stadtwerke Karlsruhe: Bedrohen Handelabkommen unser Trinkwasser?

karlsruhe18.07.2016

„Die Stadtwerke Karlsruhe haben untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben. Das Ergebnis der Untersuchung, das mit Verbänden und Fachleuten abgestimmt wurde, zeigt, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland sehr wohl von CETA und TTIP betroffen wäre. […]“

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Vgl. auch: Stadtwerke Karlsruhe: Daseinsvorsorge und Freihandelsabkommen, 07.06.2016

Was bedeuten TTIP und CETA für Erlanger Stadtwerke

Erlanger Stadtwerke
18.07.2016

Bayernweiter Aktionstag gegen CETA – auch in Erlangen“

Das Bündnis „Erlangen gegen TTIP“ organisierte am Samstag, 16. Juli 2016 eine Demonstration mit Unterschriftensammlung für das Volksbegehren in Bayern gegen das geplante Freihandelsabkommen mit Canada (CETA).

Auftaktkundgebung war am Rathausplatz, danach Demonstrationszug zum Schlossplatz, wo auch die Schlusskundgebung stattfand. Auch der Vorstandsvorsitzende der Erlanger Stadtwerke Wolfgang Geus sprach an diesem Samstag zu diesem Thema.

Rede von Wolfgang Geus, Vorstandsvorsitzender der ESTW, am bayernweiten Aktionstag gegen CETA

Vermutlich ist jeder von Ihnen Kunde der Erlanger Stadtwerke. Die Stadtwerke sind Ihr Partner bei der Versorgung mit Strom, Gas oder Wärme. Wir sind das Unternehmen, das für die Trinkwasserversorgung in unserer Stadt ver­antwortlich ist.

Mancher von Ihnen hatte in der Vergangenheit sicher schon mit dem einen oder anderen unserer Mitarbeiter zu tun. Sie wissen, dass wir für Servicequalität, Zu­verlässigkeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz stehen.

Der Energiemarkt ist bereits seit vielen, vielen Jahren liberalisiert und privatisiert. Und dennoch haben wir uns über all die Jahre erfolgreich behauptet.

Was aber jetzt mit CETA, TTIP und TISA auf uns zukommt, bedroht nach meiner Einschätzung nicht nur unsere Wasserqualität, sondern ist eine Gefahr für die gesamte kommunale Daseinsvorsorge. […]“
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DGB Broschüren. Kurz erklärt: Welche Gefahren drohen durch CETA?

DGB
„Was macht das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada so problematisch? Vier Broschüren des DGB, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK Wien) erläutern das kurz, knapp und prägnant.

Broschüre 1: Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards

Bedroht ein Freihandelsabkommen wie CETA eigentlich Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards? Ausgeschlossen ist das nicht. Die Broschüre „CETA – Keine Agenda zur Sicherung unserer Arbeitsstandards“ macht deutlich:

  • „Es ist zu befürchten, dass durch eine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der ArbeitnehmerInnen oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden.“
  • Weiteres Problem: Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte bleiben in CETA straffrei. Zwar sieht das Abkommen Straf- und Sanktionsmöglichkeiten vor, wenn gegen die CETA-Regelungen verstoßen wird. Aber: Die Kapitel zu Handel und Arbeit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung sind davon ausgenommen.
  • Zwar enthält CETA den Hinweis, dass die ILO-Kernarbeitsmormen „zu respektieren, zu fördern und zu realisieren“ sind. Aber ein Bekenntnis zu den ILO-Kernarbeitsnormen reicht nicht aus, wenn sie nicht gleichzeitig ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden. In Kanada wurden allerdings die Normen zum Vereinigungsrecht und zum Recht auf Kollektivverhandlungen immer noch nicht ratiziert.

Broschüre 2: Daseinsvorsorge

Müssen wir die Sorge haben, dass durch das Freihandelsabkommen CETA weitere Privatisierungen und Liberalisierungen bei öffentlichen Dienstleistungen ins Haus stehen? Die Broschüre „CETA: Öffentliche Daseinsvorsorge unter Druck“ meint – leider ja:

  • Das Abkommen kann zwar Dienstleistungssektoren (also zum Beispiel öffentliche Dienstleistungen) benennen, die von Liberalisierungen verschont bleiben. Dafür müssen sie aber auf einer so genannten Negativliste stehen, also ausdrücklich genannt sein. Besser wäre eine so genannte Positivliste: In dem Fall müsste ausdrücklich definiert werden, wo liberalisiert werden darf – alle anderen Bereiche blieben automatisch verschont. Da CETA aber mit einer Negativliste arbeitet, wäre eine umfassende und explizite Ausnahme für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge besonders wichtig, ist aber in CETA nicht gegeben.
  • Die so genannte Stillstandsklausel besagt, dass kein Staat hinter das bereits erzielte Niveau der Marktöffnung und Deregulierung zurückgehen darf. Der aktuelle Strand der Liberalisierung und Deregulierung wird also „einzementiert“. Das schränkt den handlungsspielraum demokratisch gewählter Parlamente und Regierung extrem ein, weil sie künftig nicht mehr „re-regulieren“ und Liberalisierungen zurücknehmen könnten.

Broschüre 3: Demokratie

Zwar hat die EU nun angekündigt, dass CETA auch von den EU-Mitgliedsstaaten und damit in der Regel von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden soll. Dennoch bleibt das Abkommen mit Blick auf die demokratischen Rechte der Bürgerinnen, Bürger und Parlamente der Mitgliedsstaaten sehr problematisch:

  • Die so genannte Regulierungszusammenarbeit, also die konkrete Ausgestaltung des Abkommens zwischen der EU und Kanada, wird in transatlantischen
    Gremien stattfinden. Sie können völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen. Die EU-Kommission und kanadische Regulatoren werden über Gesetzesentwürfe beraten, ohne dass diese vorher durch die natioanlen Parlamente begutachtet, diskutiert und verabschiedet würden. Damit würden Vorentscheidungen über Gesetzesakte in den transatlantischen Gremien fallen und die Rolle der Parlamente auf beiden Seiten des Atlantiks geschwächt werden.
  • Doch nicht nur bei neuen Gesetzen will man zusammenarbeiten, auch bestehende Regulierungsunterschiede sollen noch nach dem Inkrafttreten von CETA abgebaut werden können. Das heißt, dass auch nach Ratifizierung des Abkommens Änderungen der Inhalte (z.B. der Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen) möglich sind, was eine signifikante Fortentwicklung des Abkommens in Richtung weiterer Liberalisierung zur Folge hätte. Das EU-Parlament stimmt jedoch nur ein einziges Mal bei der Ratifizierung dem jetzigen Zustand des Abkommens zu. Über die Regulierungskooperation nach Inkrafttreten des Abkommens muss es nur noch informiert werden.

Broschüre 4: Sonderklagerechte für Konzerne

Der DGB lehnt Sonderklagerechte für ausländische Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA ab. Mit solchen Sonderklagerechten könnten Investoren gegen staatliche Vorgaben oder Gesetze vorgehen, wenn sie aus ihrer Sicht ihre Investitionen gefährden. Die vierte Broschüre von DGB, ÖGB und AK Wien zeigt, was daran so problematisch ist:

  • Das grundsätzliche Problem ist, dass die Interessen von Investoren im Abkommen immer Vorrang vor öffentlichen Interessen und auch vor Arbeitnehmerinteressen haben. Zwar sind die Instrumente für die Investoren-Klagerechte im Abkommen überarbeitet worden. Dieses grundsätzliche Problem bleibt aber weiterhin bestehen.
  • Mit CETA sollen ausländischen Investoren mehr Rechte zugesprochen werden als irgendeiner anderen Gruppe der Gesellschaft. Nur ausländische Investoren können Klage gegen Regulierungen, die ihre Investitionen beeinträchtigen, einreichen. Das diskriminiert gleich mehrere andere Gruppen: Zum einen inländische Investoren – zum anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Verbraucherinnen und Verbraucher: Ausländische Konzerne sollen auf einem Sonderweg klagen können, wenn sie ihre Rechte beschnitten sehen. Beschäftigte und Verbraucher bekommen diese Sonderrechte nicht, obowhl CETA viele Arbeits-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards betreffen wird.
  • Bisherige Fälle zeigen, was uns mit den Sonderklagerechten bevorstehen könnte. Die Aussicht auf Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und jahrelange Prozesse lassen befürchten, dass Regierungen und Parlamente sehr genau abwägen werden, ob und wie sie in Zukunft gesetzlich regulieren.

Alle Broschüren zum Download


Die Broschüren in Englisch

Download: Leaflets about the negative impacts of CETA

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FBI spionierte Anti-Fracking-Bewegung aus

Telepolis
19.07.2016

Undercover unter Umweltaktivisten
von Markus Kompa

FBI unterwanderte friedliche Anti-Fracking-Bewegung.
Eine Anfrage nach dem open records act, einem Informationsfreiheitsgesetz, brachte erstaunliche Erkenntnisse über die Überwachung der Fracking-Gegner an den Tag […]
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The Intercept
9. Juli
Emails enthüllen, dass der FBI die Anti-Fracking Bewegung ausspionierte/
Federal Agents Went Undercover To Spy on Anti-Fracking Movement, Emails Reveal

von Lee Fang und Steve Horn
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Autobahnen: Verscherbelt die Regierung unsere Autobahnen?

Zeit Online
16.07.2016

Autobahnen: Verscherbelt die Regierung unsere Autobahnen?
Von Felix Rohrbeck

Die Pläne der Koalition sind undurchsichtig. Das könnte auch eine Strategie sein.
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Wasserprivatisierung für Olympia

TNIBrazil’s new government imposes water privatisation in Rio to pay for Olympic Games
Martin Pigeon interviews Renato Cinco
14 July 2016

A few weeks after the May coup against Dilma Rousseff by conservative parties backed by the country’s largest corporations, Brazil’s “interim” government, led by Michel Temer, signed an emergency loan to the State of Rio de Janeiro to help finance infrastructure for the 2016 Olympics – in particular for a subway line connecting the sports venues. The bailout was conditional to selling off the State’s public water supply and sanitation company, the Companhia Estadual de Águas e Esgotos (Cedae) […] Zum Artikel

Studie: Frackinganlagen erhöhen Asthmarisiko

orf18.07.2017

Studie: Frackinganlagen erhöhen Asthmarisiko
In der Nähe von Frackinganlagen zur Erdgasförderung kann das Asthmarisiko einer US-Studie zufolge bis zu viermal höher sein als unter normalen Umständen. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die heute in der Zeitschrift der American Medical Association, „JAMA Internal Medicine“, veröffentlichte wurde.

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Tweet des Tages 15. Juli: CETA

. @sigmargabriel übergehen Sie bei #CETA heute nicht das Parlament – Keine vorläufige Anwendung beschließen! pic.twitter.com/rABEK4nDta — Greenpeace e.V. (@greenpeace_de) July 15, 2016

Wasserpresseblog: Störmanöver eines gewissen Benedict Ugarte Chacón

Wasserpresseblog

Störmanöver eines gewissen Benedict Ugarte Chacón

11. November 2012

Eigentlich will der WASSERPRESSEblog darüber aufklären, wie die Berliner Tagespresse ihre Leser informiert. Wir haben uns für diesen Zweck auf die großen vier Tageszeitungen der Stadt konzentriert. Aber auch anderswo wird über den Wasser-Volksentscheid berichtet. Positiv zu erwähnen ist Jörn Boewe, der in der jungen welt sehr gut recherchierte Artikel veröffentlicht.

Negativ aufgefallen sind uns wiederum die Veröffentlichungen von Benedict Ugarte Chacón, der gelegentlich für die junge welt, für das Mieterecho und die Motz geschrieben hat. Bei diesen Artikeln erschien uns einiges fragwürdig, weshalb wir es nun nachrecherchiert haben. Zwei der Berichte sollen hier vorgestellt werden.
Zarter Gegenwind, Benedict Ugarte Chacón, MieterEcho online, 05.11.2011

Der Artikel erscheint einen Monat nach der Spaltung des Berliner Wassertischs im Oktober 2011, aus der zwei eigenständige Wassertisch-Gruppen hervorgehen. Sie agieren bis heute unabhängig voneinander und besitzen eigene Webseiten, die sich durch die Endung unterscheiden. Eine Wassertisch-Gruppe residiert nach wie vor in der Muskauer Straße und hat die Netadresse berliner-wassertisch.info, die andere ist zum Büchertisch am Mehringdamm umgezogen und hat die alte website berliner-wassertisch.net mitgenommen.

Der Autor Benedict Ugarte Chacón bezieht eine eindeutige Position für eine der beiden Gruppierungen: Es gibt für ihn nur den einen Berliner Wassertisch, der sich gegen „Störmanöver ehemaliger Mitglieder“ behaupten muss – den net.wassertisch am Mehringdamm. Der Kurztext wiederholt diese Einschätzung, wobei zwischen „Gegnern, unzufriedenen oder ehemaligen Mitgliedern“ des Wassertischs kein Unterschied gemacht wird – sie fallen gleichermaßen unter die Rubrik „Störungen“.

Der Haupttext hat drei Abschnitte. Zunächst stellt Ugarte Chacón verschiedene Akteure vor. 1. der „mittlerweile medial bekannte“ Thomas Rudek, der Sprecher des Volksentscheids von Beginn bis zum erfolgreichen Abschluss war. 2. das zwei Monate nach dem Volksentscheid entstandene Sprecherteam des Wassertischs, das zum Zeitpunkt der Spaltung sechs Monate existierte und 3. „ein ,Arbeitskreis unabhängiger Juristen‘“, der sich auf „Betreiben von Rudek und der Juristin Sabine Finkenthei“ gebildet hat.

Im zweiten Kapitel wird die Palette erweitert. Es treten noch hinzu: 4. Rudeks „Wasserbürger“, eine Gruppierung zur „Initiierung eines neuen Volksbegehrens, mit dem angeblich die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe gelingen soll“ und 5. ein „Wassertisch-Fake“ genannter „kleiner Kreis ehemaliger Wassertischler/innen“, der noch „etwas bizarrer agiert“ als die Wasserbürger und behaupte, das reguläre Wassertisch-Plenum zu sein. Auffällig ist in diesem Kapitel, dass die Trennung zwischen Tatsache und Meinung völlig aufgegeben wird.

An diese Darstellung schließt sich im dritten Kapitel noch eine Prognose an: „Der Wassertisch wird sich ob seiner Größe und seiner eingespielten Arbeitsprozesse sicherlich gegen solche Manöver behaupten können.“ Er endet mit einem abschließenden Resümee, das noch einmal die Boshaftigkeit der „Störer“ unterstreicht: „Jede Initiative kann Opfer von ,Markendiebstahl‘ und Verleumdung werden – es muss sich eben nur jemand finden, der die notwendige Kaltschnäuzigkeit besitzt.

Für den Mieterecho-Leser muss dies wie ein Bericht eines engagierten Journalisten klingen, der sich schützend vor die eherenamtlichen Akteure der Gesellschaft stellt. Leider ist dies mitnichten so. Der Autor verletzt in gravierender Weise die Grundsätze sorgfältiger journalistischer Arbeit.

Zur Information der Leser: Die Betreiber des WASSERPRESSEblogs waren an den Vorgängen beteiligt, sind aber nicht mit zum Mehringdamm umgezogen, sondern bei dem Plenum an der Muskauer Str. geblieben – womit wir auch schon beim ersten Verstoß von Herrn Ugarte Chacón gegen die journalistischen Regeln sind. Ein seriöser Journalist informiert seine Leser über mögliche Interessenkonflikte, die daraus entstehen könnten, dass er Beteiligter des Geschehens ist, über das er berichtet. Benedict Ugarte Chacón hat selbst an den Plenen teilgenommen – zuerst nur sporadisch, als sich abzeichnete, dass der Volksentscheid gewonnen werden könnte, erschien er regelmäßig. Leider hat er seinen Lesern verschwiegen, dass er auch maßgeblich an der Spaltung des Wassertischs auf Seiten des net-Wassertischs beteiligt war. Die Leser des Mieterechos, die annehmen, eine unabhängige Darstellung der Vorgänge zu erhalten, lesen einen Artikel, in dem ein Autor über seine eigenen Taten schreibt.

Der zweite Verstoß des Journalistencodexes besteht darin, dass Ugarte Chacón unsauber recherchiert. Der Medienkodex des Netzwerks Recherche verlangt die handwerklich saubere und ausführliche Recherche aller zur Verfügung stehenden Quellen. Obwohl Herr Ugarte Chacón über beide Wassertischguppen berichtet, bemüht er sich weder telefonisch noch persönlich um eine offizielle Darstellung des info.wassertischs zur Spaltung. Die Informationsbeschaffung wäre in diesem Fall kein Problem. Die ungefähr 15 info.wassertisch-Mitglieder, die teilweise schon seit der Gründung des Wassertischs dabei sind, kennt Ugarte Chacón persönlich, von allen hat er die Email-Adressen. Von der eigentlich erforderlichen Recherche aller zur Verfügung stehenden Quellen zur objektiven Darstellung der Vorgänge kann hier also kaum gesprochen werden. Aber mit dem Artikel beabsichtigt er offensichtlich auch keine objektive Darstellung, sondern eine Rechtfertigung seines Handelns – was allerdings mit einer erhbelichen Diskreditierung seiner ehemaligen Mitstreiter verbunden ist.

Die mangelnde Recherche wird – dritter Verstoß – ergänzt durch die Behauptung falscher Tatsachen. Beispielsweise ist die Aussage zum info.wassertisch: „Einzig wahrnehmbarer Akteur ist ein Pressesprecher“ sachlich falsch. Zwar ist es in der Tat die Aufgabe des Pressesprechers, den Wassertisch in der Öffentlichkeit zu vertreten, aber das info.wassertisch-Plenum tagt öffentlich. Insofern kann jede Person, die sich zur gewohnten Zeit am gewohnten Ort einfindet, das gesamte Plenum „wahrnehmen“.

Stattdessen – vierter Verstoß –, verschweigt er wichtige Informationen, die zur Beurteilung des Vorgangs nötig wären. Es seien hier nur drei von vielen erwähnt:

1. Herr Ugarte Chacón unterschlägt seinen Lesern im Zarten Gegenwind die Darstellung der eigentlichen Trennung völlig. Dabei handelt es sich hier um eine entscheidende Situation zur Beurteilung der Frage, wer nun legitimerweise beanspruchen kann, den Wassertisch in der Öffentlichkeit zu vertreten. Herr Ugarte Chacón schreibt nur etwas unpräzise, dass „eine Reißleine“ gezogen worden sei. In einer Pressemitteilung des info.wassertischs ist der Vorgang ausführlicher geschildert: „In einer polit-krimireifen Aktion kündigte das Presseteam […] zwei Tage vor dem regulären Tagungstermin an, das monatliche Plenum von den angestammten Räumen der Berliner Compagnie an den Mehringdamm zu verlegen – ohne Rücksprache und ohne Angabe von Gründen. Die Tagesordnungspunkte wurden nur eingeweihten Mitgliedern mitgeteilt. Diesem intransparenten und undemokratischen Vorgehen fehlt jedoch jegliche Legitimation. Nur das Wassertisch-Plenum kann den Tagungsort des Plenums bestimmen – nicht aber das Presseteam. Ziel der Aktion: Der Ausschluss von Mitgliedern, die schon lange den Kurs des Presseteams kritisieren, der den Wassertisch ins mediale Abseits manövriert hat.“ Für die überraschende Aktion mobilisierte das Presseteam Kind und Kegel, so dass die Gesamtteilnehmerzahl beider Gruppen mehr doppelt so hoch war wie im Vormonat. Aus dieser Darstellung lässt sich auch die Legitimation für die Behauptung des info.wassertischs entnehmen, das reguläre Wassertisch-Plenum zu sein: Bei der Aktion des net.wassertisch-Presseteams handelt es sich seiner Ansicht nach um einen klassischen Putsch. Bei der Spaltung wurde klar gegen die bis dahin geltenden demokratischen Gepflogenheiten und Transparenzregeln des Wassertisch-Plenums verstoßen. Verständlich, dass Benedict Ugarte Chacón den Vorgang nicht gerne erwähnt – schließlich ist seine Beteiligung daran keine Empfehlung für einen promovierten Politologen.

2. Ugarte Chacón verschweigt seinen Lesern jedoch nicht nur die Abläufe der Spaltung, sondern auch ihre Hintergründe. Es fällt auf, dass er zwar ausführlich zur basisdemokratischen Konstituierung des Presseteams schreibt: Es „konnte sich jede/r Ambitionierte zum Teammitglied erklären, das Plenum stimmte per Akklamation zu“ etc. – aber nichts zu dessen Tätigkeit. Tatsächlich gibt es dort auch nicht viel zu berichten. Den sieben „ambitionierten“ Mitgliedern des Presseteams ist es innerhalb kürzester Zeit gelungen, den Wassertisch aus den Zeitungen, die der WASSERPRESSEblog auswertet, verschwinden zu lassen und „ins mediale Abseits“ zu manövrieren. Möglichkeiten, die Berichterstattung zu forcieren, gab es genug. Sie wurden jedoch nicht wahrgenommen. Auch diese Information ist nur der PM des info.wassertischs zu entnehmen. Auffällig ist, dass sich die Pressearbeit mit der Spaltung verbessert hat. Als die ersten Pressemitteilungen des info.wassertischs in der Presse zitiert wurden, konnte auch das Presseteam des net.wassertischs plötzlich Pressemitteilungen schreiben.

3. Die wichtigste Information, die Ugarte Chacón vorenthält, betrifft jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge, die ein erklärtes Ziel des Wasser-Volksentscheids ist. Zwar bemängelt der Autor nicht ohne Berechtigung die Informationspolitik des ehemaligen Volksentscheid-Sprechers Rudek, der zusammen mit der Juristin Finkenthei den Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ) koordiniert (womit sie sich allerdings nicht sonderlich vom Presseteam unterscheiden), aber seine Darstellung des AKJ ist tendenziös. Da einige der zehn Mitglieder des AKJ aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht an einer Nennung ihrer Namen in der Öffentlichkeit interessiert waren, vertrat zunächst lediglich Frau Finkenthei den AKJ vor den Medien (mittlerweile sind mehrere Mitglieder bekannt, der AKJ wurde unter anderem im Wasser-Sonderausschuss angehört). Frau Finkenthei war bereits an einer erfolgreichen Klage für den Wassertisch vor dem Verfassungsgericht Berlin beteiligt, sie hat also beste Empfehlungen. In der Darstellung von Herrn Ugarte Chacón erscheint der AKJ jedoch als eine Art sinistrer Geheimbund: „Unklar ist jedoch, wer hinter dem Arbeitskreis steckt. Dem Plenum des Wassertischs wurden keine Namen genannt, die Zusammenkünfte fanden hinter verschlossenen Türen statt. Auch der „Leitfaden“ enthält keine Autorenangaben.“ Der implizite Vorwurf entbehrt jedoch jeder Grundlage. Tatsächlich sind die Ergebnisse des Leitfadens des AKJ von der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler, die über juristischen Sachverstand verfügen, der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz vorgestellt worden. In einer gedruckten Fassung wurde das Schriftstück mit einem Vorwort des bekannten Privatisierungsgegners und Publizisten Werner Rügemer veröffentlicht.

Gänzlich unerwähnt lässt Herr Ugarte Chacón, dass der AKJ in Zusammenarbeit mit Transparency International und der Verbraucherzentrale bereits eine EU-Beschwerde wegen eines Verstosses gegen das europäische Wettbewerbsrecht in Brüssel eingereicht hatte. Die Beschwerde hat die erste Stufe genommen und läuft noch. Obwohl alle Berliner und sogar die überregionalen Medien von den Ergebnissen der beiden Pressekonferenzen berichtet haben, hat das siebenköpfige Presseteam des Wassertischs keine PM dazu veröffentlicht. Noch nicht einmal auf der website wurde über den Leitfaden, der nicht nur einen Klageweg enthält, sondern auch detailliert die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge erläutert, informiert. Der AKJ wurde systematisch ausgeblendet, obwohl er die einzige juristische Gruppierung war, die Resultate auf diesem Gebiet geliefert hat. Das Presseteam hat es aber nicht bei der passiven Blockade durch Nichttätigkeit belassen. Es hat auch aktiv versucht, den AKJ zu behindern. Der WASSERPRESSEblog war Zeuge, wie drei Mitglieder des Presseteams versucht haben, den AKJ noch auf der Pressekonferenz zur EU-Beschwerde bei seinen Partner-Organisationen zu diskreditieren. Selbst konnte das Presseteam angeblich keine Juristen begeistern, sich für den Wassertisch zu engagieren (der info.wassertisch hat hier mittlerweile andere Erfahrungen gemacht und ist selbst bei renommierten Juristen auf großes Interesse gestoßen). Die Mehrzahl der Mitglieder des info.wassertischs, aber auch einige des jetzigen net-Wassertischs haben dieses Verhalten kritisiert, leider erfolglos. In der systematischen Behinderung der juristischen Anfechtung der verfassungswidrigen Verträge liegt der Hauptgrund für das Zerwürfnis zwischen den Wassertisch-Gruppen. Die PM des info.wassertischs berichtet auch über diese Vorgeschichte der Spaltung sehr deutlich: „Das Presseteam versucht, die juristische Kompetenz aus dem Wassertisch hinauszudrängen, ohne eine eigene zu haben – das schadet den Interessen des Wassertischs und der Berliner Bürger.“ Bei Herrn Ugarte Chacón ist hiervon nichts zu lesen.

Auch wenn weder Herr Rudek noch Frau Finkenthei Mitglieder des info.wassertischs sind, ist der juristische Leitfaden des AKJ selbstverständlich auf der info.wassertisch-Website zu finden und herunterladbar. Wäre die Klage erfolgreich, könnte dies direkt oder indirekt zur Nichtigkeit der Verträge führen, und dies ist schließlich das erklärte Ziel des Wassertischs.

Fazit: Die angeführten Beispiele sind nicht vollzählig, es lässt sich noch einiges hinzufügen. Aber es dürfte wohl deutlich geworden sein, dass Herr Ugarte Chacón eherne Regeln des Journalismus grob verletzt. Der Autor missbraucht seine journalistische Tätigkeit, um eigene Ziele zu verfolgen. Gleich in mehreren Fällen verstößt er gegen den Mediencodex. Er täuscht seine Leser über seine Unabhängigkeit, er verschweigt seinen Interessenkonflikt, recherchiert bewusst unsauber, stellt Tatsachen falsch dar, verschweigt wichtige Informationen und verleumdet Personen, die sich für die Anfechtung der Wasserverträge einsetzen. Aber wozu das alles?

Ausgang ungewiß, Benedict Ugarte Chacón, junge welt, 09.11.2011

Nachdem die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche durchgesetzt hatte, dass der Leitfaden auch im net-Wassertisch mit Juristen der Grünen diskutiert wird, berichtet Herr Ugarte Chacón darüber in dem Artikel „Ausgang ungewiß“ vom 09.11.2011. Der Artikel besteht aus fünf Abschnitten. Die ersten zwei bieten eine Einführung in das Thema. Danach folgen zwei Abschnitte, die sich mit dem juristischen Leitfaden für eine mögliche Organklage von Abgeordneten gegen den Senat beschäftigen; der Bericht endet mit einem kleinen Fazit der Veranstaltung.

Zu Beginn des Artikels stellt Herr Ugarte Chacón zu Recht fest, dass es für den Wassertisch das „erklärte Ziel bleibt, die Teilprivatisierung aufzuheben, also auch nach Möglichkeiten zu suchen, die Verträge rechtlich anzufechten.“ Im ersten der zwei Absätze, die sich mit der fachlichen Diskussion beschäftigen, bewegt sich der Nicht-Jurist offensichtlich auf unsicherem Terrain. Die Begriffe geraten ihm hier durcheinander. So verletzt nicht die „Geheimhaltungsklausel die Budgethoheit des Abgeordnetenhauses“ wie Herr Ugarte Chacón schreibt, sondern die Gewinngarantie in § 23.7 des Konsortialvertrags. Auch sonst werden die juristischen Probleme nicht ganz sauber dargestellt. Es ist augenscheinlich, dass er in der Materie nicht bewandert ist und im Leitfaden nicht ausreichend nachrecherchiert hat. Angesichts der Unbedarftheit in juristischen Dingen stellt sich allerdings vermehrt die Frage nach dem Motiv Herrn Ugarte Chacóns, den Leitfaden in dem gezeigten Maße zu bekämpfen. In dem Abschnitt führt er noch zwei, drei Argumente gegen den Leitfaden an, die natürlich nicht unberechtigt sind – nur, positive Stimmen zu der juristischen Argumentationshilfe unterschlägt er auch hier. Eine Gastprofessorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat die Arbeit des AKJ auf der Veranstaltung beispielsweise als solide Arbeit bezeichnet.

Den gesamten zweiten Sachabschnitt widmet Herr Ugarte Chacón den unbekannten Mitgliedern des AKJ. Er versucht erneut, die Mitglieder des AKJ über ihre Anonymität zu diskreditieren und streut wie im Mieterecho-Artikel mehr oder weniger diskret Falschinformationen in die Berichterstattung ein. So berichtet er, dass es – „Hauptkritik der Dikussionsteilnehmer [sic] war, daß nicht klar sei, wer die tatsächlichen Autoren des Leitfadens sind.“ Dies ist eine klare Falschdarstellung. Die Autorenschaft war zu keiner Zeit ein Thema. Heidi Kosche, die das Gespräch moderiert hat, wird ebenfalls mit einer Aussage zu der Autorenschaft des Leitfadens zitiert. Tatsächlich hat sie sie einige Wochen zuvor geäußert, aber nicht in dieser Veranstaltung. Warum nicht? Weil die Autorenschaft des Leitfadens an diesem Abend schlichtweg kein Thema war. Das Zitat des Grünen-Abgeordneten und Juristen Benedikt Lux, dass er „sich mit einem Vorgehen nach dem Leitfaden zwar anfreunden könne, sich als Parlamentarier aber nicht anonym beraten lassen wolle“ – ist auch entweder frei erfunden oder – anders als suggeriert – außerhalb der Veranstaltung gefallen. Gezielt versucht Herr Ugarte Chacón verschiedene, fingierte Aussagen zu dem Argument zu verdichten, dass man mit dem Arbeitskreis nicht zusammenarbeiten könne, da dieser ein dubioser Geheimbund sei. Das Unbekannte-Autoren-Argument ist jedoch bei einer Angelegenheit, bei der nachprüfbare Fakten und Argumente zur Diskussion gestellt werden – wie bei dem Leitfaden –, schlicht und ergreifend albern. Auch die sachlich richtigen Ergebnisse von guttenplag und vroniplag haben schon zur Aberkennung verschiedener Dissertationen geführt, obwohl auch diese Aktivisten es bekanntlich vorziehen, im Hintergrund zu bleiben. Und während Herr Ugarte Chacón noch versucht, dem AKJ aus seiner Bescheidenheit einen Strick zu drehen, wird um ihn herum munter über genau diesen Leitfaden mit den gar nicht mehr so unbekannten Juristen diskutiert. Das Geheimnis um die Mitarbeiter des AKJ hätte Herr Ugarte Chacón an diesem Abend übrigens lüften können, da Mitglieder der „Geheimgruppe“ (Ugarte Chacón) – klar erkennbar – nur zwei Tische von ihm entfernt saßen. Der WASSERPRESSEblog hat jedoch nicht beobachten können, dass Herr Ugarte Chacón sich bemüht hat, die AKJ-Mitglieder zu befragen. Er erwähnt in Ausgang ungewiß noch nicht einmal, dass außer Frau Finkenthei weitere Juristen des AKJ anwesend waren. Vielleicht, weil es leichter ist, Zweifel über Geheimgruppen zu verbreiten?

Das Resümee des Autors fällt negativ aus: „Der Klageweg wäre allerdings ein jahrelanger Prozeß mit offenem Ausgang“ – was in juristischen Dingen mit einem gewissen Komplexitätsgrad allerdings eine Allerweltsweisheit ist. Zum Abschluss zitiert er noch ungenannte Wassertisch-Aktivisten: „Und weil das Thema zwischen parlamentarischer und gerichtlicher Ebene hin und her geschoben würde, stünde der Wassertisch außen vor, so die Befürchtung der Aktivisten.“ Leider verraten weder Herr Ugarte Chacón noch die unbekannten Aktivisten, wie sie die Verträge anders zu Fall bringen möchten.

Fazit: Herr Ugarte Chacón schreibt in seiner Berichterstattung systematisch gegen die juristische Überprüfung der Wasserverträge und die Rekommunalisierung durch Vertrags-Rückabwicklung an. Natürlich bleibt es jedem Autor auch als Nichtjurist selbst überlassen, eine Klagemöglichkeit positiv oder negativ zu bewerten. Allerdings versucht Herr Ugarte Chacón in diesen Artikeln, seine Absichten nicht durch objektive Berichterstattung und argumentative Auseinandersetzung, sondern durch Missbrauch seiner journalistischen Tätigkeit, mittels Unterdrückung von Informationen und falschen Tatsachenbehauptungen durchzusetzen. Dabei schreckt Herr Ugarte Chacón offensichtlich auch nicht davor zurück, andere Personen zu beleidigen oder zu verleumden. Wem die tendenziöse Berichterstattung nützt, liegt auf der Hand: den Verantwortlichen für die Verträge, die immer noch hohe Ämter in Politik und Verwaltung bekleiden und den Konzernen, deren Gewinne aus dem Wassergeschäft schon längst die anderthalb Milliarden Euro wieder eingespielt haben, die sie einst für ihre BWB-Anteile vorfinanziert haben.

Benedict Ugarte Chacón ist mittlerweile wissenschaftlicher Referent der Piratenpartei und nimmt regelmäßig an den Sitzungen des „Sonderausschusses Wasserverträge“ teil.

Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung): Wir sind das Volk? TTIP-Kritik von rechts – einige notwendige Anmerkungen

Maier, Jürgen: Wir sind das Volk? TTIP-Kritik von rechts – einige notwendige Anmerkungen. In: Rundbrief Forum Umwelt & Entwicklung, 2016, Heft 2, S. 24-26. (pdf) TTIP-Kritik von rechts – einige notwendige Anmerkungen Der knapp gescheiterte FPÖ-Präsidentschaftskandidat Hofer verkündete, TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership – Transatlantisches Freihandelsabkommen) zu stoppen sei eine seiner Prioritäten. In Frankreich … weiterlesen

Reaktionen auf die Brexit-Entscheidung

Peter Bofinger

„Die Brexit-Entscheidung und die Trump-Wahl sind eine Revolte gegen die Globalisierung.“ Aus: Peter Bofinger: Entschädigt die Verlierer der Globalisierung! Die Brexit-Befürworter und die Trump-Wähler sind zu Recht unzufrieden. Viele Länder tun zu wenig für den sozialen Ausgleich. In: DIE ZEIT Nr. 51/2016, 8. Dezember 2016.

Splitter: „Brexit, TTIP, Ceta – das Unbehagen vieler Menschen angesichts der Folgen der Globalisierung findet zunehmend Ausdruck in realer Politik von unten. Bei der Volksabstimmung in Großbritannien ging es nicht nur um die EU als Institution, sondern auch um einen Protest gegen zunehmende Ungleichheit. […]“ Aus: Daniel Stelter: Der Verlust der Mitte. Wie die Gesellschaft in Schieflage geraten ist. In: Frankfurter Rundschau, 21.07.2016.

Splitter: „die neue britische Premierministerin Theresa May [hat] die Bekämpfung gesellschaftlicher Ungleichgewichte als eines ihrer Ziele ausgegeben [..]. In ihrer Bewerbungsrede für die Führung der Konservativen vergangene Woche erwähnte sie dabei nicht nur den Abstand zwischen London und dem Rest des Landes sowie den zwischen Topmanagern und gewöhnlichen Angestellten. […]“ Aus: Julia Löhr: Die britischen Millennials sind abgehängt. In: Faz.net, 18.07.2016

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Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TISA – stoppen!“ presents: CETA-Markt der UnMöglichkeiten

CETA-Markt der Un-Möglichkeiten

cetamarkt

ZEIT: Sa., den 16. Juli 2016, 14 – 18 Uhr
ORT: Mauerpark, Eingang Bernauer Str. (Openstreetmap)
Flyer: Download (1,2 MB) hier

Das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TISA stoppen!“ lädt zum “CETA-Markt der UnMöglichkeiten” ein und wird dort an Beispielen vorführen, wie gefährlich das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist.

Kommt und spielt mit uns das große CETA-stoppen-Spiel:
• Auf Slacklines CETA & TTIP überwinden
• Beim Dosenwerfen CETA & TTIP weghauen
• Beim Limbo-Tanzen CETA- & TTIP-Latten reißen
• Diskussionen, Interviews, Musik …

Was Ihr schon immer über CETA wissen wolltet:
CETA – das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU – ist die Blaupause für TTIP und soll noch im Herbst 2016 unterschrieben werden. CETA enthält bereits alle Grausamkeiten, die über TTIP bekannt sind: Sondergerichte für Investoren, Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge, Sozial- und Arbeitsstandards in Gefahr, Aushebelung des EU-Vorsorgeprinzips, Türöffner für Gentechnik, Fracking und dreckige Teersande.

Der Berliner Wassertisch hat die Themen Wasserversorgung & -entsorgung und Fracking übernommen.

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TISA stoppen!“ (Stand: Juni 2016)

Das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TISA stoppen!“ ist ein loser regionaler Verbund. Er hat sich – nach einem berlinweiten Aufruf – Anfang 2015 gebildet, um anlässlich des weltweiten Aktionstages gegen TTIP und Co am 18. April eine gemeinsame Aktion in Berlin auf die Beine zu stellen. Bei den Bündnistreffen anwesend waren: Greenpeace Berlin, NaturFreunde Berlin, BUNDjugend, FIAN, Berliner Wassertisch/Muskauer Straße, Anti Atom, Attac, GenEthisches Netzwerk, TTIP UnFairhandelbar, Mehr Demokratie e.V., Grüne Liga Berlin, LINKE und „Unorganisierte“. Nach der überaus erfolgreichen Aktion im April kam man überein, sich weiterhin zu treffen, um nach Kräften die Großdemo am 10. Oktober 2016 in Berlin zu unterstützen. Das Netzwerk war am 20. Juni 2015 zum nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD mit Aktionen vor Ort. Spektakulär war hier die Plakat-Aktion von Greenpeace. Inzwischen ist das Netzwerk weiter gewachsen. Für die Großdemo am 10. Oktober 2015 wurde am 5. September 2015 mit vereinten Kräften die Mobi-Aktion „Riesiges Sit-in auf dem Tempelhofer Flugfeld“ durchgeführt, bei der 1500 Menschen in einem 300 Meter langen Schriftzug STOPP TTIP, CETA, TiSA! forderten! Am 26. September gab es einen weiteren Mobilisierungstag für die Großdemo am 10. Oktober mit dezentralen Aktionen. Im Dezember demonstrierte das Netzwerk vor dem SPD-Konvent in Berlin unter dem Motto: „Mit CETA ist TTIP schon da!“. Am 9. April 2016 veranstaltete es eine Mobi-Demo für die überregionale Demo am 24. April in Hannover. Das Netzwerk hat Busse nach Hannover organisiert und war natürlich – gemeinsam mit 90.000 anderen Menschen – auch vor Ort.

Website des Netzwerkes: http://www.stoppt-ttip-berlin.de/

Facebookseite des Netzwerkes: https://www.facebook.com/FairhandelstattFreihandel

Der Berliner Wassertisch ist seit Beginn Mitglied des Netzwerks und an allen Aktionen beteiligt.

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