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Fracking verseucht Trinkwasser
Süddeutsche Online
6.05.2015
US-Bundesstaat Pennsylvania. Fracking-Chemikalien im Trinkwasser gefunden
Von Robert Gast
Fracking ist mittlerweile in den USA weit verbreitet – und wegen seiner möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt sehr umstritten. Jetzt wurden Fracking-Chemikalien im Trinkwasser des US-Bundesstaats Pennsylvania gefunden.
Zum Artikel
Dazu auch: Tagesspiegel: Umstrittene Erdgasförderung in Pennsylvania. Fracking-Chemikalien im Trinkwasser entdeckt. 6.5.2015.
Bundesrat beschließt kein vollständiges Fracking-Verbot
klimaretter.info
08.05.2015
Bundesrat zerpflückt Fracking-Paket nur
von Jörg Staude
Weitgehend zerpflückt, aber nicht in Gänze abgelehnt, hat der Bundesrat am Freitag das Gesetzespaket der Bundesregierung zum Fracking. Umweltministerin Hendricks sagte zwar zu, die Einwände der Länder „sehr sorgfältig“ zu prüfen, ein vollständiges Fracking-Verbot werde am Ende der Gesetzgebung aber nicht stehen.
Von den Erkenntnissen bei einer Kanadareise vor einem knappen Jahr lebte die Rede von Hannelore Kraft (SPD), der mächtigen Ministerpräsidentin Nordrhein-Westfalens, am Freitag im Bundesrat. Zu Fracken bedeute eben nicht nur, klärte Kraft ihre Länderkollegen auf, giftige Chemikalien einzusetzen, sondern eine neue Infrastruktur zu schaffen: Pipelines, Verkehrswege und Bohrstellen würden sich faktisch über die Landschaft ziehen und für erhebliche Schäden sorgen. Was in nicht so dicht besiedelten Ländern wie Kanada und den USA vielleicht möglich ist, gehe in Nordrhein-Westfalen ganz und gar nicht.
Abkommen wie TTIP flankieren einen neuen geostrategischen Großkonflikt
ipg-journal.de
04.05.2015
Das Ende des handelspolitischen Multilateralismus
Mega-Abkommen wie TTIP und TPP flankieren einen neuen geostrategischen Großkonflikt. Die Folgen sind gefährlich.In der Handelspolitik zeichnet sich seit einigen Jahren ein dramatischer Umbruch ab: Die Welthandelsorganisation (WTO) verliert an Gewicht. Dafür haben diskriminierende Präferenzabkommen wie TTIP und TPP als sogenannte Megaregionals Hochkonjunktur. Doch ist dieser Wandel der Handelspolitik mittel- und langfristig sinnvoll? Welchen Akteuren nutzt diese Neuausrichtung der Handelspolitik? Und wem schadet sie? Obwohl die TTIP-Debatte in Deutschland durchaus lebhaft verläuft, werden die Folgen für exportierende und importierende Unternehmen nicht hinreichend diskutiert. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Ein wesentliches Problem ist, dass viele Befürworter dieser so genannten Freihandelsabkommen die administrativen Konsequenzen unterschätzen.
Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein
Spiegel-online
06.05.2015
Freihandelsabkommen TTIP
Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein
Die Schiedsgerichte beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind nicht nur umstritten – sondern laut einem Gutachten auch verfassungswidrig.
Die in den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada, TTIP und CETA, vorgesehenen Schiedsgerichte sind einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Die Professorin für Öffentliches Recht der Münchner Universität der Bundeswehr, Kathrin Groh, hat es im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angefertigt.
Dazu auch: Spiegel Online: Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein. 6.5.2015.
Der Kampf ums Schiedsgericht
taz.de
07.05.2015
Neue Vorschläge fürs TTIP
Der Kampf ums Schiedsgericht
von Julia Maria Amberger
Die EU-Kommission will Mitgliedsstaaten auf Linie bringen. Doch selbst der SPD gehen die neuen Vorschläge nicht weit genug.
zum Artikel
siehe auch: Prof. Fischer-Lescano „Irrealpolitik à la Gabriel“
Italien kündigt Energiecharta-Vertrag
Zeit-online
06.05.2015
FREIHANDELSABKOMMEN
Investorenschutz? Nein danke!
von Petra Pinzler
Italien will nicht vor Schiedsgerichten verklagt werden und hat als erstes EU-Land die Energiecharta gekündigt. Mögliche Folgen als Investitionsstandort sieht man nicht.
TTIP: Welchen Einfluss wird das Abkommen auf staatliches Handeln haben?
Anhörung in der 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages vom 16. März 2015
Das Wortprotokoll der Anhörung macht deutlich, dass TTIP große Auswirkungen auf das Handeln der EU-Mitgliedsstaaten haben würde. So antwortet der Sachverständige Prof. Krajewski auf eine entsprechende Frage der Abgeordneten Nina Scheer (SPD) [Seite 10 des Wortprotokolls]:
Ich denke, auf die Frage sollte man erst einmal grundsätzlich antworten und sich klar machen, warum man solche Handelsabkommen abschließt. Man schließt solche Handelsabkommen ja ab, weil man staatliches Handeln in gewissen Grenzen halten möchte. Wenn man das staatliche Handeln grundsätzlich unbegrenzt lassen möchte, dann braucht man Freihandelsabkommen nicht, dann braucht man völkerrechtliche Abkommen nicht. Die Funktion von solchen Abkommen ist ja immer, bestimmtes staatliches Handeln auszuschließen oder in bestimmten Grenzen zu halten. Ich glaube, das muss man sich erst einmal grundsätzlich klar machen. Insofern ist jedes völkerrechtliche Abkommen natürlich auch darauf gerichtet, das Handeln von Gesetzgebung und von Verwaltung zu beeinflussen, sonst wäre es sinnlos aus meiner Sicht. […]
zum vollständigen Wortprotokoll
Verhindern durch Verzögern. Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung im Angesicht von TTIP, CETA und TiSA
TAZ
29.04.2015
Jura-Prof Andreas Fisahn über Rekommunalisierung „Aufgeschoben ist aufgehoben“
Interview mit Fisahn führte Klaus Wolschner
Zehn Jahre auf die Rekommunalisierung der Müllabfuhr hinzuarbeiten, hält Fisahn angesichts der TTIP Verhandlungen für eine schlechte Idee.
„TTIP, Ceta und auch Tisa sollen auch im Bereich der öffentlichen Dienste unter dem Stichwort „Liberalisierung“ mehr Privatisierung und Marktöffnung schaffen. Insbesondere ein Rückgängig-Machen soll deutlich erschwert werden. Während es bei Ceta um ein Übereinkommen zwischen EU und Kanada geht und bei TTIP um eines zwischen den USA und der EU, soll Tisa ein internationales Abkommen sein, wo die EU mit 23 Partnern verhandelt. Die Ergebnisse da sind vollkommen offen.“
Spendenaufruf: Mittels der Aarhus Konvention Fracking verhindern!
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
27.04.2015
„Liebe Mitstreiter im Kampf zur Verhinderung der Fracking-Anwendungen in Deutschland,
ich wende mich heute an Euch mit der Bitte, dass Ihr in Euren BIs den Spendenaufruf unserer Mitglieds-BI bei „Gegen Gasbohren“, „Abgefrackt-Weidener Becken gegen Fracking„ verbreitet und für Spenden werbt, die auf ein Konto gehen, das dafür von der Initiatorin der Klage – Stadt- und Kreisrätin Brigitte Artmann*, Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel – angegeben worden ist.
Brigitte Artmann gelang es auch, die renommierte Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther für diese Klage und ihre Vorbereitung zu gewinnen, die mit „Aarhus“-Verfahren schon Erfahrung haben und übrigens auch Greenpeace vertreten.
Eine Klage unter Berufung auf die Aarhus Konvention läuft in mehreren Teilschritten ab und erfordert hohen anwaltlichen Schriftaufwand mit vielen Briefen und auch Reisen der Anwälte nach Brüssel. Brigitte Artmann schätzt, dass etwa 100.000 EUR Gesamtkosten anfallen werden. Daher wird jetzt Geld gesammelt, um die anfallenden Kosten dann aus dem Spendenumfang decken zu können.
Ihr werdet fragen: „Ist das denn jetzt noch nötig, wo man doch positive Gerüchte aus dem Bundesrat hört?“
Trotz aller im Augenblick ermutigenden Indizien, dass unsere nachhaltige und ausdauernde gemeinsame Aktivität gegen Fracking erfolgreich dazu beitragen könnte, eventuell das ganze Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Erlaubnis von Fracking zu kippen, ist im Moment noch keineswegs abzusehen, ob diese Entwicklung in Umweltausschuss des Bundesrates (gegen Fracking zu votieren) auch in das Verhalten der Bundesrats-Versammlung einfließt und zu einer generellen Ablehnung von Fracking durch den Bundesrat führt.
Und selbst wenn, ist damit noch immer unsicher, ob die vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung nicht doch – über den Vermittlungsausschuss leicht abgemildert – in Kraft treten. Die Stimmenmacht der „GroKo“ reicht aus, um auch bei einer großen Zahl ablehnender Parlamentarier in den Reihen der Regierungskoalition dieses Gesetzesvorhaben mit den übrigen mehrheitlich durchzudrücken.
Werden die Gesetzesvorschläge in den Vermittlungsausschuss weitergereicht, weil der Bundesrat zunächst seine Zustimmung mehrheitlich versagt, kann die Bundesregierung zu allerlei „Hebeln“ greifen, um eines oder mehrere Bundesländer dafür zu gewinnen, den Gesetzesvorhaben nachträglich noch zuzustimmen, oder sein Abstimmungsverhalten so zu verändern, dass die Regierungsvorschläge schlussendlich doch Gesetz werden können.
Deshalb wollen die Weidener die Aarhus-Klage auf die Fracking-Erlaubnisgesetze auf jeden Fall durchziehen und der Regierung klar machen: Wir werden nicht locker lassen!
Da bei der Entstehung der Fracking-Gesetzesvorlagen der Bundesregierung fundamentales international gültiges UN-Vertragsrecht nicht beachtet wurde (die Aarhus Konvention ist ein solches verbindliches Vertragswerk), kann wegen Nichterfüllung der rechtlich verbindlichen Verpflichtungen der Aarhus-Konvention gegen die Bundesregierung geklagt werden, die diese Konvention durch ihren damaligen Minister Sigmar Gabriel in 2007 gültig unterzeichnete. Seitdem ist sie für Deutschland gültiges Recht.
Was „Aarhus Konvention“ bedeutet, könnt Ihr aus den anhängenden Dateien entnehmen: nur so viel in Kurzfassung: Im Prinzip sind bei allen umweltrelevanten Aktivitäten und Projekten die BürgerInnen und betroffene AnwohnerInnen von Anfang an einzubinden und in vollem Umfang über alle möglichen Gefahren zu informieren. Es sind von Anfang an bei solchen Projekten Strategische Umweltprüfungen (SUPs) durchzuführen, die das mögliche Gefährdungspotential der Vorhaben oder Projekte für die Umwelt und die Menschen deutlich machen.
Den Bürgern muss ein Mitgestaltungsrecht zugestanden werden, und sie müssen ein Klagerecht haben, wenn Projektentscheidungen gefällt werden, die zu ihren Lasten gehen.
Die Klagen zur Erfüllung von Aarhus bzw. auf Nichtigkeit von Gesetzen und Projekten, die Umwelt-Auswirkungen haben werden, wenn „Aarhus“ nicht beachtet wurde, haben gute Aussichten auf Erfolg, auch wenn sie sich über mehrere Jahre hinziehen werden, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen „nach Aarhus“ nicht bei ‚Projektbeginn beachtet worden sind. Brigitte Artmann, die mit dieser Thematik schon Erfahrung hat, bewertet die Entstehung der „Fracking-Erlaubnisgesetze“ der Bundesregierung als eine gute Klagegrundlage.
Da diese Spenden zur Deckung von Rechtsstreiten gesammelt werden, sind sie nicht steuerabzugsfähig. Brigitte Artmann trägt dafür Sorge, dass Eure Spenden nur für den geplanten Zweck verwendet werden.
Daher bitte ich Euch, durch Spenden auf das angegebene Konto, diese wichtige Klage zu unterstützen, die uns eine gute Chance verschafft, unter Berufung auf internationales Vertragsrecht die Fracking-Erlaubnisgesetze zu verhindern!
Für uns, die wir die Freigabe der Fracking-Technologie in Deutschland verhindern wollen, gibt es keinen wichtigeren Anlass zu sammeln, als die Füllung der Klage-Kasse für Aarhus!!!“
Spendenkonto:
Brigitte Artmann
Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
*Brigitte Artmann ist als Kreisrätin der Grünen im Fichtelgebirge Gründungsmitglied von Nuclear Transparency Watch. Sie klagt persönlich als „natürliche Person“ (finanziert über Spenden und auf eigene Kosten) vor dem UN Aarhus Komitee gegen die Genehmigungsverfahren UVP Hinkley Point C und UVP Temelin. Beide Verfahren laufen noch. Eine Klage gegen die SUP Atomprogramm Polen wird geprüft.
Email: brigitte-artmann@aarhus-konvention-initiative.de
Dokumente:
Mehr zur Klage hier
Brigitte Artmann: Die UN Aarhus Konvention in Deutschland. (pdf) Stand März 2015
Brigitte Artmann: UN AARHUS KONVENTION. Rechtlich verbindlich in Deutschland seit 2007 vs. FRACKING GESETZENTWURF (pdf)
Brigitte Artmann: Stellungnahme zum Fracking-Gesetzentwurf (Verbändeanhörung am 12.02.2015 in Berlin)
Aarhus Konvention. The Aarhus Convention establishes a number of rights of the public (individuals and their associations) with regard to the environment.