Um die dezentrale Energiewende durchzusetzen, brauchen wir ein starkes Bündnis! – 9. Sept. 2013

Unterstützung des Aufrufs für einen Ausschreibungsstopp in der kommunalen Grundversorgung vom 9. Sept. 2013

Netze in kommunale Hand!

Die großen Netzbetreiber bevorzugen den Strom aus den Großkraftwerken der Energiekonzerne. Das EEG wird verschlechtert und soll abgeschafft werden, Neuinvestitionen sind erschwert. Kommunale Netzbetreiber jedoch können sich diesem Trend entgegenstellen und erneuerbare Energie vor Ort fördern.

Die großen Energiekonzerne bekommen Unterstützung von der Politik, vom Bundeskartellamt und von der Bundesnetzagentur. Diese schreiben vor, Strom- und Gaskonzessionen generell europaweit auszuschreiben. Ein üblicher Gemeinderatsbeschluss, die Strom- und Gaskonzessionen selbst zu übernehmen – Inhouse –, sei nicht mehr zulässig. Mit dieser Begründung werden auch Bürgerbegehren zur Strom- und Gasversorgung für rechtlich unzulässig erklärt, so geschehen kürzlich in Stuttgart.

Ein ungeheurer, illegaler Eingriff des Kartellamts in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen gemäß Grundgesetz Art.28 (2). Und damit eine existenzielle Bedrohung der dezentralen Energiewende vor Ort.

Denn Ausschreibung führt zur Privatisierung! (siehe right2water).

Das Thema Ausschreibung wird in den Medien totgeschwiegen, und Kommunen beugen sich dem Druck des Kartellamts. Es gibt einzelne Kommunen, die freiwillig und ohne Not sogar ihre Wasserversorgung ausschreiben (z.B. Bremen)! Die Ausschreibungsmaschinerie muss gestoppt werden – und die damit einhergehende Entrechtung von uns Bürgerinnen und Bürgern!

Die Gestaltung der Grundversorgung muss zurück in die Kommunen!

Anhang:
–        Leitfaden Bundeskartellamt & Bundesnetzagentur:
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/Leitfaden_BNetzA.pdf

–        Positionspapier BW :
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/Landeskartellamt_Konzessionsvergabe_final.pdf

–        Hellermann-Gutachten:
http://www.stuttgarter-manifest.de/files/VKU_Hellermann_Gutachten_Konzessionsvergabe.pdf

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