(Berlin, 01. März 2012) Eine Untersuchung des Berliner Wassertischs hat ergeben, dass dem Vorstand der Berliner Wasserbetriebe gleich in zwei Punkten die notwendige demokratische Legitimation fehlt.
Die Auswertung des offengelegten Teils der Konsortialverträge deckt erhebliche Mängel des Vertragswerks bei der demokratischen Legitimation der Vorstandsarbeit auf. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Mangelnde demokratische Legitimation ist keine Lappalie – sie führt zur Nichtigkeit der Verträge.“
Die Wasserver- und -entsorgung ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Der Staat kann sich dieser Verantwortung grundsätzlich nicht entziehen. Auch wenn er Aufgaben an Privatunternehmen überträgt, müssen diese uneingeschränkt demokratisch legitimiert sein. Dies ist bei den Wasserbetrieben seit der Teilprivatisierung nicht der Fall. Hier haben sich die privaten Anteilseigner Veolia und RWE die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen gesichert. Obwohl das Berliner Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.10.1999 erklärt hatte, dass diese demokratische Legitimation nachgebessert werden müsse, wurde mit der Organisations-Reform 2002 diese Auflage des Gerichts übergangen. „Die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen“ – so Rainer Heinrich, der diese Prüfung für den Wassertisch durchführte – „ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages, mit dem die privaten Anteilseigner sich ihre Gewinne sichern. Darauf werden RWE und Veolia nicht verzichten.“
In der kommenden Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ am 02. März um 12:00 Uhr in Raum 376 des Abgeordnetenhauses wird Rainer Heinrich die fehlende demokratische Legitimation der Unternehmensführung der BWB erläutern.
Im Anschluss daran wird die Einschätzung des Senats zum Vorwurf der Unzulässigkeit von Beihilfen an die Unternehmen RWE und Veolia im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe bekanntgegeben. Ferner soll der Umgang mit vertraulichen Dokumenten besprochen werden.
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