Der erste Schritt zum Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben wurde im gestrigen Plenum des Abgeordnetenhauses vollzogen: die erste Lesung des Gesetzes „zur Sicherstellung der Finanzierung der vollständigen Rekommunalisierung der Berlinwasser-Gruppe (BWG-Finanzierungs-Sicherstellungsgesetz)“.
(Berlin, 27. September 2013) In seiner gestrigen Sitzung hat das Berliner Abgeordnetenhaus zwei Anträge der Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt, bei denen es um die Senkung der Wasserpreise ging. Gleichzeitig wurde aber ein Gesetz eingebracht, das die Voraussetzung für eine 100%ige Kreditfinanzierung des Rückkaufs der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben und damit einen Schattenhaushalt von 1.290 Mio. EUR schaffen soll. Damit werden für die nächsten 30 Jahre Kreditlaufzeit die jetzt schon hohen Wasserpreise nur noch weiter steigen. Die Zeche müssen alle Wasserkunden, auch die mit geringem Einkommen, bezahlen. Dieser Vorgang zeigt die Unredlichkeit der Regierungskoalition. Ein SPD-Sprecher meinte noch frech, die unter Vorbehalt gewährte Rückzahlung von Frischwasser-Geld aufgrund der Kartellamtsverfügung erfülle den Wunsch der Berliner nach niedrigen Wasserpreisen, wie es im Volksentscheid zum Ausdruck gekommen sei.
Der Berliner Wassertisch begrüßt es ausdrücklich, dass Veolia Berlin verlassen will. Damit wird deutlich, dass dem Konzern das Pflaster zu heiß wird, in einer Stadt, in der die Mehrheit der Bevölkerung Privatisierungen der Daseinsvorsorge, besonders beim Wasser, ablehnt und in der die Piratenfraktion über eine Organklage die vertraglichen Grundlagen der bisherigen Profitschneiderei des Konzerns als verfassungswidrig angreift.
Der Berliner Wassertisch lehnt es aber entschieden ab, dass Veolia der Rückzug auf Kosten der Berliner*innen vergoldet werden soll. Dass sowohl Veolia als auch die SPD/CDU-Koalition jetzt aufs Tempo drücken, hat einen einfachen Grund: Die anhängigen Verfahren beim Verfassungsgericht Berlin sollen keine Wirkung mehr entfalten können! Die Angelegenheit soll jetzt schnell vom Tisch, damit diese Verfahren – wenn sie dann verhandelt werden – keine Resonanz mehr in der Öffentlichkeit finden. Würde der Ausgang der Organklage abgewartet, könnte die Rekommunalisierung auf dem Wege der Rückabwicklung der Verträge dagegen viel billiger sein.
Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Veolia und der Berliner Senat wissen genau, dass die Wasserverträge immer verfassungswidrig waren. Wir Berliner Bürgerinnen und Bürger müssen aber im Interesse unserer Demokratie darauf bestehen, dass erst das Verfassungsgericht spricht und danach die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe erfolgt. Zeitdruck zu erzeugen, um damit Menschen zu nachteiligen Verträgen zu überreden, ist eine bekannte Methode unseriöser Geschäftemacher. Darauf darf Berlin nicht hereinfallen.“
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