Wasserbetriebe: Senatsbeschluss zum Rückkauf der Veolia-Anteile tastet Holdingstruktur nicht an – PRESSEMITTEILUNG VOM 18.09.2013

Eine dürre Pressemitteilung der Senatskanzlei von gestern bestätigt, dass der Berliner Senat den Veolia-Rückkauf rechtlich genauso abwickeln möchte wie den Rückkauf der RWE-Anteile im letzten Jahr. Details des Vertrages aber bleiben weiter geheim.

(Berlin, 18. September 2013) In seiner gestrigen Sitzung hat der Berliner Senat dem bereits paraphierten Rückkaufvertrag zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und Veolia zugestimmt. Wenn auch das Abgeordnetenhaus einwilligt, würden die letzten noch privaten Anteile der Berliner Wasserbetriebe (BWB) bald wieder in öffentliches Eigentum übergehen.

Im Gegensatz zu dem im letzten Jahr unmittelbar nach Unterzeichnung veröffentlichten RWE-Rückkaufvertrag ist der am 10. September 2013 unterschriebene Veolia-Rückkaufvertrag immer noch geheim. Im RWE-Rückkaufvertrag von 2012 war unter Ziff. 14.1 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Offenlegungsgesetz des Wasservolksentscheids als gesetzliche Grundlage für die Offenlegung benannt worden. Warum wird jetzt von der damaligen Praxis abgewichen und der neue Vertrag wieder geheim gehalten?

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir müssen annehmen, dass der Vertrag noch Details zugunsten Veolias enthält, die jetzt noch nicht an die große Glocke gehängt werden sollen. Eines scheint ziemlich klar zu sein: Die gesellschaftsrechtliche Struktur, die extra für die Profitbedürfnisse der privaten Wasserkonzerne geschaffen wurde, bleibt zunächst bestehen. Wenn jetzt die von den privaten Anteilseignern vorgeschlagenen Vorstände nicht ausgewechselt werden, bleibt auch ihr Einfluss weiter vorhanden. Das kann man nicht wirklich als Rekommunalisierung bezeichnen.“

Der Verkauf seiner Anteile und die damit verbundene Verkleinerung des Veolia-Schuldenbergs von 11,3 Mrd. Euro bedeuten nicht, dass der Konzern seine Interessen in Berlin aufgibt. Matthias Kolbeck, Pressesprecher von Veolia Wasser, erklärte noch vor kurzem, dass Veolia kein Interesse an großen Kapitalbeteiligungen habe, sondern vielmehr Dienstleistungsverträge bevorzuge. Veolia behauptet zwar, sein Wasser-Know-How nach Berlin mitgebracht zu haben. Tatsache ist aber, dass der Konzern umgekehrt die Patente der Berliner Wasserbetriebe international nutzt. Auch Veolias Festhalten am Berliner Kompetenzzentrum Wasser zeigt, wie wichtig Berlin für den internationalen Konzern weiterhin bleibt.

Da der SPD/CDU-Senat weiterhin die Interessen der Konzerne bedient (goldener Handschlag für Veolia) und nicht erkennen lässt, wie er bei der Lösung der vielen offenen Fragen im Bereich der Wasser-Daseinsvorsorge vorankommen will, muss die Diskussion hierüber von der Zivilgesellschaft, von den Berlinerinnen und Berlinern selbst geführt und müssen die Hebel zur Umsetzung gefundener Lösungen auch von ihnen entwickelt und genutzt werden. Nur dann wird man von echter Rekommunalisierung sprechen können. Zum „Goldenen Handschlag“ erklärt der Mitbegründer des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich: „Weil der Finanzsenator die beim Landesverfassungsgericht laufenden Prozesse bei den Ankaufsverhandlungen nicht berücksichtigt hat, dürfte der Tatbestand der Untreue erfüllt sein.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
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