Wasserverträge: Will Senat mit schnellem Rückkauf Verfassungsgerichtsurteil zuvorkommen? – PRESSEMITTEILUNG VOM 27.06.2013

(Berlin, 27. Juni 2013) Im Rahmen seiner Haushaltsberatungen hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen, in endgültige Rückkaufverhandlungen mit Veolia einzutreten. Ziel ist der vollständige Rückkauf der Anteile des Wasserkonzerns durch das Land.

Trotz angespannter Haushaltslage hat der Senat entschieden, die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe(BWB) von 1999 rückgängig zu machen und den verbliebenen Anteilseigner Veolia auszuzahlen. Das Angebot, sich vollständig aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, machte Veolia kurz nach Bekanntwerden der Organklage der Piratenfraktion. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen und ist seit Ende April 2013 beim Verfassungsgericht Berlin anhängig. Nach den Erfahrungen mit dem Rückkauf der RWE-Anteile im letzten Jahr dürfte sich die Rückkaufsumme auf ca. 800 Mio. EUR belaufen. (siehe auch Berliner Zeitung vom 26. Juni)

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Statt abzuwarten, bis der Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge feststellt, um damit eine für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstige Rückabwicklung der Verträge zu ermöglichen, soll Veolia jetzt schnell mit goldenem Handschlag verabschiedet werden.“

So sehr der Berliner Wassertisch es auch begrüßt, wenn die BWB rekommunalisiert werden, so scharf wendet er sich gleichzeitig dagegen, dass alle damit verbundenen Kosten den Bürgern aufgebürdet werden sollen. Der Senat scheint mit den eingeleiteten Rückkaufverhandlungen im Einvernehmen mit Veolia rasch Tatsachen schaffen zu wollen, während er gleichzeitig mit der Beantragung von Fristverlängerungen beim Organstreitverfahren versucht, dieses in die Länge zu ziehen. Bis Ende September hat der Senat nun Zeit, dem Gericht eine erste Stellungnahme zu übermitteln.

Wie schon beim Rückkauf der RWE-Anteile bedient der Senat auch jetzt wieder die Interessen eines internationalen Konzerns statt zuerst die von den Bürgern im Volksentscheidsgesetz geforderte rechtliche Klärung der Verträge voranzubringen.

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