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Monatsarchive: April 2012
Müssen die Berliner Wasserbetriebe jetzt nicht ihre Preise senken?
BZ
07.04.2012
DIEPGEN & SCHÜTZ JA. DAS KARTELLAMT HAT RECHT!
Müssen die Berliner Wasserbetriebe jetzt nicht ihre Preise senken?
Eine alte Berliner Redensart erklärt uns – wie ich meine – den Streit um die überhöhten Wasserkosten in unserer Stadt am besten: So was kommt von so was.
Denn wer auch immer damals die Privatisierung der Wasserwerke betrieben hat, der sollte sich heute nicht wundern, wenn die neuen Teileigner mehr Geld verdienen wollten, als das Unternehmen vorher ausgeschüttet hat. Bis ins Jahr 1999 gehörten die Berliner Wasserbetriebe der Stadt – und seitdem zu 49,9 Prozent auch den privaten Energieversorgern RWE und Veolia.
»Das Bundeskartellamt läßt sich nicht gern betrügen«
junge Welt
04.04.2012
»Das Bundeskartellamt läßt sich nicht gern betrügen«
Die Berliner Wasserbetriebe haben die Behörde angelogen – jetzt gibt es eine zweite Abmahnung. Ein Gespräch mit Gerhard Seyfarth
Interview: Peter Wolter
Wasserbetriebe erneut abgemahnt
neues deutschland
03.04.2012
Berlin/Brandenburg
Kartellamt fordert Senkung der Preise um 20 Prozent?/?Initiative begrüßt Ansage
von Martin Kröger
Der Austausch von Argumenten zwischen den Berliner Wasserbetrieben (BWB) und dem Bundeskartellamt über die Trinkwasserpreise in der Hauptstadt geht in die nächste Runde. Gestern schickte die Bonner Bundesbehörde dem Berliner Versorger erneut ein Abmahnschreiben zu: Demnach müssen die »abgabenbereinigten Wasserpreise« in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich um 21 Prozent gegenüber 2010 abgesenkt werden, für die Jahre 2013 bis 2015 mahnt das Bundeskartellamt Senkungen um im Schnitt 20 Prozent an.
Wasserpreise sollen stärker sinken
Berliner Zeitung
02.04.2012
ABMAHNUNG
Wasserpreise sollen stärker sinken
Von Jan Thomsen
Berlin – Im Ringen um die Wasserpreis-Kontrolle schickt das Kartellamt eine zweite Abmahnung nach Berlin und verschärft den Druck im Streit noch einmal. Für die Bonner geht es um viel. Doch dass die Preise sinken, ist längst nicht ausgemacht.
Es gab wohl schon schönere Wochenanfänge für den Chef der Berliner Wasserbetriebe (BWB): Jörg Simon, 49, musste am Montag ein weiteres Schreiben des Bundeskartellamts in Empfang nehmen, das im Betreff das Wort „Abmahnung“ nennt. Der Druck auf das seit 1999 knapp zur Hälfte privatisierte Unternehmen, die Preise zu senken und damit auf Einnahmen zu verzichten, steigt so in einer ohnehin schon komplizierten Gemengelage gewaltig.
Kartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe erneut ab
Berliner Morgenpost
02.04.2012
TRINKWASSERPREISE
Kartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe erneut ab
Die Behörde ist zu dem Schluss gekommen, dass die Wasserpreise in Berlin durchschnittlich um 20 Prozent zu hoch angesetzt sind.
Rund vier Monate nach der ersten Abmahnung im Verfahren wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise hat das Bundeskartellamt die Berliner Wasserbetriebe (BWB) erneut gerügt.
Niedrige Preise, Ahoi!
taz.de
02.04.2012
WIEVIEL RÜFFEL BRAUCHT ES NOCH?
Niedrige Preise, Ahoi!
Kommentar von Sebastian Heiser
Das Verfahren des Bundeskartellamts ist der beste Weg, das Berliner Wasser endlich billiger zu machen. Wenn die Behörde wie am Montag angekündigt die Preise per Verfügung deutlich senkt, profitieren die Verbraucher davon sofort. Und sie müssen nicht über einen Umweg doch noch zahlen.
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Krasser Wasserschaden
taz.de
02.04.2012
STREIT UM WASSERPREISE IN BERLIN
Krasser Wasserschaden
von Sebastian Heiser
Das Bundeskartellamt verdonnert die Berliner Wasserbetriebe erneut zu einer Preissenkung. Die soll jetzt noch größer ausfallen.
Das ging nach hinten los: Mit ihrem Widerstand gegen eine Abmahnung durch das Bundeskartellamt haben die Berliner Wasserbetriebe eine neuerliche Abmahnung provoziert. Jetzt sollen die Wasserpreise noch stärker sinken.
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Geschäftsmodell gescheitert. Wassertisch begrüßt erneute Abmahnung des Bundeskartellamts! – PRESSEMITTEILUNG vom 03.04.2012
(Berlin, 3. April) Das Bundeskartellamt hat gestern bekannt gegeben, dass die abgabenbereinigten Wasserpreise in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich um 21% gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen. Diese Abmahnung übersteigt somit die erste vom 5. Dezember 2011 noch einmal um 2%, weil weniger Investitionskosten zugunsten der BWB anerkannt wurden und Nachermittlungen ergaben, dass die … weiterlesen
Bundeskartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe erneut ab und beabsichtigt Preissenkung bei Trinkwasser von insgesamt 292 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2015
Pressemitteilung des Bundeskartellamtes
Bonn, 2. April 2011: Das Bundeskartellamt hat heute in dem Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise eine zweite Abmahnung versandt. Aufgrund der Stellungnahme der BWB zu der ersten Abmahnung des Bundeskartellamtes (siehe PM vom 5. Dezember 2011) waren umfangreiche Nachermittlungen erfolgt.
Kartellwächter erhöhen Druck auf Wasserbetriebe
Tagesspiegel / dpa
02.04.2012
Umstrittene Preisbildung
Kartellwächter erhöhen Druck auf Wasserbetriebe
Der Wasserpreis in Berlin muss nach Ansicht des Bundeskartellamts um ein Fünftel sinken. Damit mahnen die Wettbewerbshüter das Unternehmen bereits zum zweiten Mal ab.
Die Wasserpreise in Berlin müssen nach neuen Erkenntnissen des Bundeskartellamtes noch stärker abgesenkt werden als in einer ersten Abmahnung im Dezember 2011 gefordert. Nach der Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zur Abmahnung vom 5. Dezember hat die Behörde umfangreiche Nachermittlungen eingeleitet.
Hürdenlauf gen Brüssel
Süddeutsche Zeitung
01.04.2012
EU Bürgerinitiativen
Hürdenlauf gen Brüssel
Von Julia Prummer, Brüssel
Tiertransporte werden verboten, Mama und Papa müssen die Sonntage mit dem Nachwuchs verbringen und die Wasserversorgung bleibt in öffentlicher Hand – das könnte bald EU-weit Wirklichkeit werden. Denn ab 1. April sammelt die Europäische Bürgerinitiative Unterschriften. Bis daraus Gesetze werden gilt es aber zahlreiche Hürden zu nehmen.
Wenn es nach dem Gewerkschafter Pablo Sánchez ginge, würde die Europäische Union die Wasserversorgung zur öffentlichen Dienstleistung erklären. Öffentliche Wasserbetriebe könnten dann nicht mehr an private Betreiber verkauft werden, nur um die Kassen von Kommunen und Regionen zu füllen. Die Gefahr von übertriebenen Preiserhöhungen wäre in den Augen von Sánchez gebannt.
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Sonderausschuß Wasserverträge: Zinsen orientieren sich weiter an Bundesanleihen
Berliner Umschau
31.03.2012
Sonderausschuß Wasserverträge: Zinsen orientieren sich weiter an Bundesanleihen
von Martin Müller-Mertens
Der Sonderausschuß Wasserverträge im Abgeordnetenhaus wirkte am Freitag vor allem chaotisch. Die sehr kurzfristig vorliegende Tagesordnung habe alle Beteiligten in „ultimativen Streß versetzt“, erzählte der Linken-Abgeordnete Klaus Lederer. Finanz-Staatssekretärin Margaretha Sudhoff suchte sich einige Zahlen nach eigenen Angaben „in der Nacht“ aus dem Internet. Dennoch gab es einen zumindest formal sensiblen Punkt: Sudhoff räumte ein, daß der Senat bei der Festlegung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals einen 20-Jahre-Durchschnitt zehnjähriger Bundesanleihen zu Grunde legt, dort zwei Prozent draufschlägt – die sog. Formel r+2.
So lagen die Verordnungszinssätze 2010 bei 7,58 Prozent, im vergangenen Jahr immer noch bei 7,1 Prozent. Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche kommentierte dies als „verfassungswidrige Verhandlungen“ – das Landesverfassungsgericht hatte einen derartigen festen Aufschlag 1999 untersagt. „Daß wir das hier reinschreiben und auch noch darüber reden, finde ich schon ziemlich dreist“. Der damalige rot-rote Senat hatte später die Verträge so geändert, daß statt Bundesanleihen konservative Vermögensanlagen herangezogen werden. Im Ergebnis kommt wieder die Formel r+2 heraus, nur diesem mal ohne Nein des Verfassungsgerichts. Der damalige Wirtschftssenator Harald Wolf (Linke) erklärte es Ende 2010 schlicht und einfach: „Der Zinssatz wird vom Senat derzeit in einer Höhe festgelegt, die dem ursprünglichen Zinssatz r+2 entspricht, weil das Land dann keinen Ausgleich an die Privaten zahlen muß“
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Aktuelle Forderungen des Wassertischs
Aktuelle Forderungen des Wassertischs, wie von Rainer Heinrich in seiner Befragung am 2. März 2012 im Sonderausschuss Wasserverträge erhoben (erweiterte Fassung)
- Wir fordern eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung, keine Nachbesserung der Verträge
- Wir fordern, dass die RWE-Anteile nicht an Veolia oder an andere Konzerne verkauft werden
- Wir fordern, dass die Wasserbetriebe nicht – wie im Konsortialvertrag vorgedacht – in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt werden
- Wir fordern die Umwandlung der BWB AöR in einen bürgernahen Eigenbetrieb
- Wir fordern die Offenlegung sämtlicher Beschlüsse und Nebenabreden
- Wir fordern die Umwandlung sämtlicher offengelegter und offenzulegender Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden in maschinenlesbare Form
- Wir fordern eine angemessene finanzielle Ausstattung des Ausschusses zur Umsetzung seiner Aufgaben
- Wir fordern eine Einsetzung unabhängiger Experten zur Überprüfung der Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, d. h. sie dürfen u.a. nicht im Rahmen der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe oder bei anderen Privatisierungsvorhaben tätig geworden sein
- Wir fordern ein Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht bei der Auswahl unabhängiger Experten
- Wir fordern die Ausschöpfung aller Klagemöglichkeiten
- Wir fordern die Anhörung der Experten des Arbeitskreises unabhängiger Juristen
- Wir fordern die Abgeordneten auf, ein Organstreitverfahren, wie es im Leitfaden des AKJ vorgeschlagen wird, anzustrengen, da wir dieses nach dem derzeitigen Stand am ehesten als zielführend für eine kostengünstige Rückabwicklung ansehen