Sonderausschuß Wasserverträge: Zinsen orientieren sich weiter an Bundesanleihen

Berliner Umschau
31.03.2012

Sonderausschuß Wasserverträge: Zinsen orientieren sich weiter an Bundesanleihen
von Martin Müller-Mertens

Der Sonderausschuß Wasserverträge im Abgeordnetenhaus wirkte am Freitag vor allem chaotisch. Die sehr kurzfristig vorliegende Tagesordnung habe alle Beteiligten in „ultimativen Streß versetzt“, erzählte der Linken-Abgeordnete Klaus Lederer. Finanz-Staatssekretärin Margaretha Sudhoff suchte sich einige Zahlen nach eigenen Angaben „in der Nacht“ aus dem Internet. Dennoch gab es einen zumindest formal sensiblen Punkt: Sudhoff räumte ein, daß der Senat bei der Festlegung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals einen 20-Jahre-Durchschnitt zehnjähriger Bundesanleihen zu Grunde legt, dort zwei Prozent draufschlägt – die sog. Formel r+2.

So lagen die Verordnungszinssätze 2010 bei 7,58 Prozent, im vergangenen Jahr immer noch bei 7,1 Prozent. Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche kommentierte dies als „verfassungswidrige Verhandlungen“ – das Landesverfassungsgericht hatte einen derartigen festen Aufschlag 1999 untersagt. „Daß wir das hier reinschreiben und auch noch darüber reden, finde ich schon ziemlich dreist“. Der damalige rot-rote Senat hatte später die Verträge so geändert, daß statt Bundesanleihen konservative Vermögensanlagen herangezogen werden. Im Ergebnis kommt wieder die Formel r+2 heraus, nur diesem mal ohne Nein des Verfassungsgerichts. Der damalige Wirtschftssenator Harald Wolf (Linke) erklärte es Ende 2010 schlicht und einfach: „Der Zinssatz wird vom Senat derzeit in einer Höhe festgelegt, die dem ursprünglichen Zinssatz r+2 entspricht, weil das Land dann keinen Ausgleich an die Privaten zahlen muß“
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