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Monatsarchive: Juli 2012
Umkehr in der Privatisierungspolitik
taz
17.07.2012
BERLIN KAUFT WASSERBETRIEBE ZURÜCK
Umkehr in der Privatisierungspolitik
von Konrad Litschko
Das Land Berlin kauft seine ehemaligen Wasserbetriebe vom Energiekonzern RWE wieder zurück. Kritiker bezweifeln aber, dass nun die Wasserpreise wieder sinken.
Knapp anderthalb Jahre nach einem erfolgreichen Volksentscheid für billigere Wasserpreise macht der Berliner Senat Ernst: Am Dienstag verkündete Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos), er werde für 618 Millionen Euro Anteile an den Berliner Wasserbetrieben zurückkaufen, die 1999 an den Energiekonzern RWE abgegeben worden waren.
Rückkauf in trockenen Tüchern
taz
17.07.2012
BERLIN REKOMMUNALISIERT
Rückkauf in trockenen Tüchern
von Konrad Litschko
Nüchtern verkündet der Finanzsenator den Teilrückkauf der Wasserbetriebe. Opposition und CDU reicht das nicht: Sie wollen auch sinkende Wasserpreise.
Euphorie klingt anders. Er könne das Geschäft vertreten, erklärt Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos), als er am Dienstag den Rückkauf des 24,9-prozentigen RWE-Anteils an den Wasserbetrieben verkündet – trocken wie immer, da hilft auch die adäquat wasserblaufarbene Krawatte nichts.
Senat beschließt Teil-Rückkauf der Wasserbetriebe
Zeit-online
17.07.2012
WASSER
Senat beschließt Teil-Rückkauf der Wasserbetriebe
(dpa)
Der Berliner Senat will künftig auf die Wasserpreise wieder mehr kommunalen Einfluss haben.
Deshalb beschloss die rot-schwarze Landesregierung am Dienstag, knapp ein Viertel (24,95 Prozent) der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) vom Essener Energiekonzern RWE für 618 Millionen Euro zurückzukaufen.
Berlin würde dann 75 Prozent an den Wasserbetrieben besitzen. Auf die Höhe der Wasserpreise habe diese Kaufentscheidung erstmal keinen Einfluss, sagte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos).
Senat verschleudert Millionen bei Rückkauf der Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.07.2012
(Berlin, 17. Juli 2012) Nach Presseberichten wird der Berliner Senat heute den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben für rund 650 Millionen Euro beschließen. Die ersten Gerüchte, dass der Wasserkonzern RWE Aqua seine Unternehmensanteile verkaufen möchte, wurden schon kurz nach dem erfolgreichen Wasservolksentscheid bekannt, mit dem die Berliner Bevölkerung mit einer Mehrheit von 98,2% … weiterlesen
Wasser muss billiger werden
Tagesspiegel
17.07.2012
Fraktionen einig
Wasser muss billiger werden
von Ulrich Zawatka-Gerlach
Die Koalitionsfraktionen knüpfen ihre Zustimmung zum Rückkauf der RWE-Wasseranteile an Bedingungen. Die Grüne kritisieren den Kaufpreis als zu hoch. Nur in einem sind sich alle einig: Wasser soll künftig günstiger werden.
Eigentlich wollte der Senat den teilweisen Rückkauf der Wasserbetriebe erst im August, gegen Ende der Sommerpause beschließen. Aber Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hatte Bedenken, dass der RWE-Konzern vielleicht noch einen Rückzieher machen könnte. Außerdem brauchte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) mal wieder ein Erfolgserlebnis. Die Zeit drängte.
Land Berlin kauft RWE-Anteile zurück
Handelsblatt
16.07.2012
Wasserbetriebe
Land Berlin kauft RWE-Anteile zurück
Das Land Berlin will den RWE-Anteil an den Wasserbetrieben zurückkaufen. Über ein Jahr wurde verhandelt, jetzt wollen der Senat und RWE den Deal offenbar abschließen. Unklar ist, ob die Verbraucher davon profitieren.
Berlin. Das Land Berlin steht vor dem Rückkauf des RWE-Anteils an den Wasserbetrieben. Das werde der rot-schwarze Senat am Dienstag beschließen, schreibt der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Regierungskreise.
Wasserbetriebe in der Kritik
junge Welt
14.07.2012
Berlin
Wasserbetriebe in der Kritik
(dapd/jW)
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im Streit der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit dem Bundeskartellamt hat die Bürgerinitiative Wassertisch am Freitag Kritik an der Preistreiberei des teilprivatisierten Unternehmen geübt.
»Wieder einmal haben die vom SPD-CDU-Senat beaufsichtigten Wasserbetriebe viel Geld und Mühe aufgewendet, um die mißbräuchlich überhöhten Preise zu retten«, sagte Sprecher Wolfgang Rebel in Berlin.
TU-Professor nennt Nußbaums Rückkaufsrechnung unseriös
Berliner Morgenpost
13.07.2012
Wasserbetriebe
TU-Professor nennt Nußbaums Rückkaufsrechnung unseriös
von Joachim Fahrun
Markus Kerber hat das Verfahren zur Überprüfung der Wasserpreise betreut. Im Interview kritisiert er die Zerrissenheit in der Wasserpolitik.
Die Berliner Wasserbetriebe sind mit ihrem Ansinnen gescheitert, die Geltung des Kartellrechts für ihr Geschäft abzuwehren. Das Bundeskartellamt darf die Preise unter die Lupe nehmen. Ob die Preissenkungsverfügung gegen die Wasserbetriebe umgesetzt werden muss, wird vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden.
„Eine böse Schlappe“
Berliner Morgenpost
12.07.2012
VERBRAUCHER
„Eine böse Schlappe“
von Joachim Fahrun
Aus Sicht der Kritiker bedeutet der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die Berliner Wasserbetriebe eben nicht unbehelligt von den Kartellbehörden ihre Preise allein nach Landesrecht festlegen dürfen, eine „böse Schlappe“ für das zu 51 Prozent landeseigene Unternehmen. „Es wird immer deutlicher, dass wir zehn Jahre lang überhöhte Wasserpreise bezahlt haben“, sagte Heidi Kosche (Grüne). In den Rechtsstreitigkeiten gewännen „immer die, die das von Anfang an angeprangert haben“.
Die Richter aus Nordrhein-Westfalen, die wegen des Sitzes des Bundeskartellamtes in Bonn für die Verfahren zuständig sind, hatten festgestellt, dass der Streit über die Berliner Wasserpreise wie andere Verfahren um möglicherweise missbräuchlich festgelegte Preise vor dem Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen werden müssen. Damit ist die Zuständigkeit des Kartellamtes für die Überwachung der Berliner Wasserpreise bestätigt worden.
Senat und Wasserbetriebe blamieren sich weiter – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.07.2012
(Berlin, 13.07.2012) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Berliner Wasserpreise sind nicht – wie die Gebühren kommunaler Wasserversorger – vor Preissenkungsverfügungen des Bundeskartellamtes geschützt. Nach dem OVG-Urteil steht der jetzige Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben weiterhin am Pranger. Er ist eine logische Folge der Teilprivatisierung von 1999. Mit der Gewinngarantie und der Übergabe der Unternehmensführung in … weiterlesen
Berliner Wasserbetriebe führen politisch fatalen Abwehrkampf
Berliner Morgenpost
12.07.2012
KOMMENTAR
Berliner Wasserbetriebe führen politisch fatalen Abwehrkampf
von Joachim Fahrun
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Joachim Fahrun über die Verantwortung des Senats für die hohen Wasserpreise.
Die Berliner Wasserbetriebe haben es schwer. Der Gewitter-Sommer verhagelt ihnen in diesem Jahr das Geschäft, weil weniger Menschen ihren Rasen wässern müssen und dreimal tägliches Duschen auch nicht nötig ist. Zudem verliert das Unternehmen einen Rechtsstreit nach dem nächsten.
Wasser nur „unter Vorbehalt“ bezahlen
Berliner Kurier
12.07.2012
Berliner Verbraucherzentrale rät
Wasser nur „unter Vorbehalt“ bezahlen
Anfang Juni hatte das Bundeskartellamt eine Senkung der Trinkwasserpreise in Berlin verfügt, weil die Berliner dafür einfach zu viel bezahlen und es woanders deutlich günstiger ist. Da die Berliner Wasserbetriebe (BWB) das Kartellamt für die Wassertarife nicht für zuständig halten, sondern das Landesrecht, legten sie Beschwerde ein und gingen nun vor Gericht baden.
Es kann noch dauern, bis die Berliner wissen, ob ihr Wasser nun preiswerter wird oder nicht. Denn jetzt beginnt der lange Wege durch die Gerichte.
Wasserbetriebe verlieren vor Gericht
Welt Online
12.07.2012
Wasserbetriebe verlieren vor Gericht
von Joachim Fahrun
Kartellamt darf Preise überprüfen: Tarife könnten bald auch in Berlin sinken.
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben in ihrem Streit mit dem Bundeskartellamt um niedrigere Wasserpreise in Berlin eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster wies eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe zurück. Das Gericht stellte fest, dass über die Wassertarife in Berlin nicht allein nach rechtlichen Vorgaben des Landes Berlin entschieden werden könne, sondern dass ein kartellrechtliches Verfahren zu führen sei.