Monatsarchive: Juli 2014

ARTE: Krieg der Patente

ARTE-Dokumentation – Dienstag, 01. Juli um 22:55 Uhr
Film von Hannah Prinzler

Dieser Film zeigt, wie problematisch Patente als Methode zum Schutz geistigen Eigentums sind, wie sie auf Dinge angewendet werden, die niemals patentiert werden dürften und wie sie großen Konzernen zu hohen Gewinnen verhelfen und dabei häufig die Entwicklung bremsen und die Kreativität zur Lösung wichtiger Probleme einschränken können.
Kleintraktor aus umgebautem MotorradDass auch in den Freihandelsabkommen wie TTIP über den Schutz geistigen Eigentums verhandelt wird, lässt nichts Gutes erwarten. Das zeigt der Film am Beispiel des Zugangs zu patentierten Medikamenten in Indien.
Braucht die Welt wirklich Patente, damit Dinge erfunden werden? Der Film zeigt Gegenbeispiele wie die aus Motorrädern gebauten Kleintraktoren oder ein Team begeisterter Autobauer, welche die weltweit ersten „Open-Source-Autos“ entwickeln.

Wiederholung der Sendung am Di, 15.07.2014 um 9.00 Uhr

Oder Sie schauen sich den Film hier direkt an.

 

„Neue Jobs? Ein Märchen!“

TAZ
07.07.2014

US-Kongressabgeordneter über TTIP
„Neue Jobs? Ein Märchen!“
Interview: Ulrike Herrmann

Der beim TTIP-Abkommen geplante Investorenschutz ist umstritten. George Miller über die Angst der US-Bürger, Obamas falsche Versprechen und die Macht der Konzerne.

taz: Herr Miller, Sie sind Demokrat wie US-Präsident Obama. Trotzdem sind Sie gegen eines seiner Lieblingsprojekte: das TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Warum?

George Miller: Wir sind nicht gegen Freihandel. Aber wir wollen, dass es um die Interessen der Bürger geht, nicht der Konzerne. Beim Umwelt- und Verbraucherschutz wünschen wir uns die europäischen Standards. Aber wir fürchten, dass die laxeren US-Vorschriften missbraucht werden, um die europäischen Standards zu senken.

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Augsburgs Wasserwirtschaft: UNESCO-Welterbe?

Das würde der Berliner Wassertisch sehr befürworten! 🙂

Augsburgs Wasserwirtschaft auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe:
„Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg“ von der Kultusministerkonferenz nominiert

Augsburgs Wasserwirtschaft: UNESCO-Welterbe?Augsburgs historische Wasserwirtschaft hat einen Riesenschritt auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe getan. Die Kultusministerkonferenz hat jetzt die künftigen Nominierungen zum Welterbe in Deutschland ausgewählt. Unter den nominierten Bewerbern ist auch „Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg“. Augsburgs historische Wasserwirtschaft gehört zur Reihe jener Kulturgüter, die nach Einschätzung der Kultusministerkonferenz und des von ihr beauftragten Fachbeirats das entscheidende Kriterium des außergewöhnlichen universellen Wertes erfüllen. Zudem fallen sie nicht in die Kategorie jener Kulturstätten, die auf der Welterbeliste bereits überrepräsentiert sind und damit geringere Aussichten auf Aufnahme haben. Unter den rund 1000 Welterbestätten der UNESCO-Liste sind derzeit nur drei mit der Bewirtschaftung von Süßwasser in Verbindung zu bringen.

In Augsburg sind seit dem Mittelalter entstandene Kanäle und Wassertürme, Monumentalbrunnen der späten Renaissance, das historische Wasserwerk am Hochablass von 1879 – ein Industriedenkmal von internationalem Rang – sowie mehrere Wasserkraftwerke des frühen 20. Jahrhunderts als authentische Denkmäler erhalten. In Augsburg stehen die drei ältesten Wassertürme Deutschlands und wohl auch Mitteleuropas, die seit den Römern betriebene Wasserkraftnutzung hat die Stadt mitgeprägt. Hydrotechnische Modelle in der weltweit einzigartigen Modellkammer des Maximilianmuseums Augsburg sowie die Bestände des Stadtarchivs Augsburg, der Kunstsammlungen der Stadt Augsburg und der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg haben das Wissen über ein halbes Jahrtausend historischer Wasserkunst bewahrt. Augsburg ist somit – im Zeitfenster zwischen 1412 und 1922 – ein weltweit wohl einzigartiges „Archiv der Wasserwirtschaft“.

Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz: hier

[…]

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Fracking in Niedersachsen

Soeben erreichte uns folgender Hinweis von der Bürgerinitiative Kein Co2-Endlager, den wir unseren LeserInnen zur Kenntnis geben möchten. Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 2. Juli 2014 (Drucksache 285/14)     Hier findet sich folgende Passage: Die BI Kein Co2-Endlager schreibt hierzu:   Besonders schlimm ist der neue § … weiterlesen

Eau de Paris. Célia Blauel ist die neue Präsidentin

Am 6. Juni 2014 wurde die stellvertretende Bürgermeisterin Célia Blauel zur Präsidentin von Eau de Paris gewählt. Der Berliner Wassertisch wünscht ihr von Herzen viel Erfolg!

Célia Blauel
Hier sind ein paar Hintergrundinformationen (frz.)

H2Onet

Le 6 juin 2014, Célia Blauel, adjointe à la maire de Paris en charge de l’environnement, du développement durable, de l’eau, de la politique des canaux et du „plan climat énergie territorial“ a été élue présidente du Conseil d’administration d’Eau de Paris, renouvelé au lendemain des élections municipales. De nouveaux enjeux se dessinent pour Eau de Paris afin d’accompagner la ville de Paris dans sa démarche en faveur de la transition écologique.

Célia Blauel, succède à Anne Le Strat au poste de présidente de la régie municipale Eau de Paris. Diplômée de l’Institut d’études politiques de Strasbourg en 2003, Célia Blauel est élue en 2008 conseillère du 14ème arrondissement déléguée aux espaces verts et à la téléphonie mobile avant de rejoindre en 2014 l’équipe d’Anne Hidalgo en tant que maire adjointe de Paris. […]

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Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter

Der Artikel von Thomas Fritz ist absolut lesenswert!

Blätter für deutsche und internationale Politik
Juni 2014

Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter

[…]

Nebelbombe Hoheitsklausel und die kommende Wasserliberalisierung
[…] Zu Recht fürchten daher US-amerikanische Nichtregierungsorganisationen, dass die EU im TTIP entsprechende Liberalisierungsforderungen auch an die Adresse der USA richten wird, zumal die großen europäischen Wassermultis sich längst auf dem US-Markt tummeln. Die beiden französischen Konzerne Veolia Environnement und Suez Environnement sowie die britische Severn Trent gehören zu den fünf größten Wasserunternehmen der USA. Diese könnten, so die Warnung der Organisation Food & Water Watch, mit Entschädigungsklagen vor den in TTIP vorgesehenen internationalen Schiedstribunalen gegen staatliche Gebührendeckelungen, Umweltauflagen oder Rekommunalisierungen vorgehen.[…]

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Knöcheltief im Privatisierungssumpf

Junge Welt
05.07.2014

Knöcheltief im Privatisierungssumpf

Berliner Wasserbetriebe: Verfassungsgerichtshof weist Organklage gegen Gewinngarantie zurück
von Ben Mendelson

Erfolglos haben Piraten und Grüne versucht, auf juristischer Ebene gegen das konzernfreundliche Vertragswerk um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vorzugehen. Sie hatten gegen eine Gewinngarantie für Private und gegen die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals Klageverfahren angestrengt, nun wies der Verfassungsgerichtshof beide zurück.

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Bundestag: Chancen und Risiken von TTIP (3.7.2014)

Deutscher Bundestag

Chancen und Risiken von TTIP

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung (Anhörung) – 03.07.2014

Berlin: (hib/HAU) Ob das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Chancen oder Risiken in sich birgt, ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend deutlich.

Vor einem „Wettlauf hin zu den niedrigsten Standards“ warnte Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis „TTIPunfairHandelbar“. Die Logik der „regulatorischen Harmonisierung“ ziele darauf ab, höhere Regulierungsstandards zu einem Wettbewerbsnachteil zu machen, sagte Maier. Dem widersprach Rupert Schlegelmilch, Direktor in der Generaldirektion Handel der EU-Kommission. Europäische Schutzniveaus stünden nicht zur Disposition, sagte er. Statt unterschiedliche Schutzniveaus anzugleichen gehe es darum, durch die gegenseitige Anerkennung der Methoden bei einem gleichen Schutzniveau Kosten zu senken.

Wenn es lediglich um die Vereinfachung technischer Zulassungsverfahren gehe, bräuchte man nicht so ein riesiges Vertragswerk, sagte Mehrdad Payandeh vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Das kann man auch in einer Zollunion vereinbaren“, befand der DGB-Vertreter. Der Gewerkschaftler kritisierte zudem, „dass elementare Standards für die Beschäftigten von der amerikanischen Seite nicht ernst genommen werden“. In einzelnen Staaten der USA würde gar mit „gewerkschaftsfreien Zonen“ um Investoren geworben. „Wenn dadurch Druck auf die hiesigen Unternehmer ausgeübt wird, ebenfalls die Standards zu senken, ist das nicht nachhaltig“, sagte Payandeh.

Einer Umfrage unter 2.500 mittelständischen Unternehmen, die international engagiert seien, habe ergeben, dass 60 Prozent der Befragten TTIP für wichtig bzw. sogar sehr wichtig halten, sagte Volker Treier, Außenhandelschef beim Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHK). 75 Prozent dieser Unternehmen hätten wiederum angegeben, den größten Vorteil des Abkommens in der gegenseitigen Anerkennung von produktrelevanten Standards zu sehen. Derzeit, so Treier, werde geprüft, wo man auf Doppelzertifizierungen verzichten könne. So könnten Kosten gespart werden, denen kein Nutzen gegenüber stehe.

Das Abkommen sei eine Chance, die nachhaltige Entwicklung voranzubringen, sagte EU-Vertreter Schlegelmilch. „Wir werden die Amerikaner nicht so ohne Weiteres von der Angel lassen, wenn es um die Ratifizierung der bei ihnen umstrittenen Normen geht“, kündigte er an. Auch könnten in der Frage der nachhaltigen Fischerei oder der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder positive Effekte durch das Abkommen erzielt werden. „Und zwar unter einem starken Input der Zivilgesellschaft“, fügte er hinzu. Was den Investorenschutz angeht, so machte Schlegelmilch deutlich, das damit die Nachhaltigkeit nicht ausgehebelt werden dürfe.

Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis „TTIPunfairHandelbar“ zeigte sich dennoch skeptisch. Wenn von der EU-Kommission zu hören sei, alle Regulierungen, die die Wettbewerbsposition Europas gefährden könnten, müssten auf den Prüfstand, sei sein Vertrauen darauf, dass die europäischen Standards in den Verhandlungen aufrecht erhalten werden „relativ begrenzt“.

 

Parlament von Ecuador verabschiedet Wassergesetz

Portal amerika21
20.06.2014

Parlament von Ecuador verabschiedet Wassergesetz

Gesetz bestätigt Recht auf Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht. Alle Formen der Privatisierung sind verboten
von Kerstin Sack

Quito. Nach langen Diskussionen hat das Parlament von Ecuador am Dienstag mit großer Mehrheit ein neues Wassergesetz verabschiedet. Damit wurde das bis dahin geltende Gesetz von 1972 ersetzt. Möglich wurde die Reform durch die neue Verfassung Ecuadors, die nach dem Amtsantritt von Rafael Correa als Präsident 2007 durch ein Referendum verabschiedet wurde.

Parlamentspräsidentin Gabriela Rivadera führte aus, dass mit der Verabschiedung dieses Gesetzes eine Schuld beglichen würde. Es verbietet wegen der Bedeutung des Wassers für das Leben, die Wirtschaft und die Umwelt alle Formen der Privatisierung. Ebenso wenig kann Wasser Gegenstand einer kommerziellen Vereinbarung der nationalen Regierung mit einer anderen Regierung, eines multilateralen Abkommens oder eines privaten internationalen oder nationalen Unternehmens sein. Wasser soll ausschließlich ein öffentliches Gut sein.

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AöW lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
24.06.2014
AöW e.V.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen [ISDS] im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung

Ergänzung (02.07.2014): Hier können Sie die AöW-Position zu der  Online-Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) abrufen.

 

CEO: TTIP debunking business propaganda over investor rights

Corporate Europe hat einen neuen Artikel veröffentlicht, der – so Pia Eberhardt – „etwas Licht wirft auf den Lobbyismus von Unternehmensverbänden, Anwaltskanzleien und SchiedsrichterInnen, rund um die umkämpfte Debatte zum Investorenschutz im TTIP.“

 

In dem Artikel nimmt CEO auch die 10-Lieblings-Mythen der TTIP-Befürworter auseinander.

 

#1: More investor rights bring more investment
#2: Investor-state arbitration is independent and impartial
#3: The system is not pro-investor, but fair
#4: Investment deals only protect investors against extreme sovereign abuse
#5: Laws and regulations cannot be revoked by investment tribunals
#6: ISDS is an established system which has not curbed the right to regulate
#7: EU members have not been sued under existing treaties with the US
#8: Without investment arbitration the investor rights cannot be enforced
#9: We need ISDS in TTIP to get it in a deal with China
#10: ISDS in TTIP is the ultimate chance to fix the problems of the past

 

Mehr hier.

 

„Teil des Artikels ist eine Tabelle, die ziemlich eindrücklich zeigt, wie sich die Agenda von BDI & Co. zur ‚Reform‘ der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit und die der EU Kommission ähneln“, so Pia Eberhardt: http://corporateeurope.org/international-trade/2014/07/commission-isds-reform-plan-echo-chamber-business-views

 

Regierung stellt Eckpunkte zum Thema Fracking vor

Stell dir vor, es ist der Tag des Länderspiels Deutschland gegen Frankreich und die Regierung stellt ihr Eckpunktepapier zu Fracking vor. No joke….

Nach dem Eckpunktepapier der Regierung soll Fracking unter Auflagen erlaubt werden.

Kritiker, darunter der Berliner Wassertisch, fordern jedoch ein vollständiges Fracking-Verbot!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
04.07.2014

Überblick über die geplante „Fracking“-Regelung

Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für die Regelung von Fracking geeinigt. Die Eckpunkte beinhalten die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab. Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.

Das geplante Regelungspaket zu Fracking folgt einem Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hat absolute Priorität. Klar ist: Beim Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein lassen sich derzeit mangels eigener nationaler Erfahrungswerte die Auswirkungen noch nicht abschätzen.

Deshalb haben sich Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium auf folgende Eckpunkte verständigt: […]

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Weitere Informationen

Video-Statement von Barbara Hendricks zum Thema „Fracking“

Statement Barbara Hendricks vom 04. Juli 2014 (mp3, 1,2 MB)

 

Kritische Kommentare hierzu:

Frankfurter Rundschau
07.07.2014

Schiefer-Gas: SPD will den Weg für Fracking freimachen

Von Thorsten Knuf

Die Bundesregierung will das Fracking in Deutschland unter strengen Auflagen erlauben. Das zeigt ein Brief von Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks an ihre eigene Bundestagsfraktion.

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Frankfurter Rundschau
04.07.2014

Gutes Fracking, böses Fracking

Von Michael Bauchmüller

Die Deutschen lehnen das Fracking ab – dabei wird der Boden hierzulande schon seit Jahrzehnten gefrackt. Warum dieser energiepolitische Unsinn enden muss, zeigt ein Blick in die USA.

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Klimaretter
04.07.2014

Fracking auf dem Prüfstand

Von Susanne Götze

Nach einem internen Eckpunktepapier von Bundesumwelt- und -wirtschaftsministerium soll Fracking weitgehend verboten werden – allerdings nur bis 3.000 Meter unter Tage. Konventionelles Fracken soll weiterhin erlaubt bleiben. Nach der Sommerpause soll die neuen Regeln beschlossen werden. Kritiker fordern hingegen ein vollständiges Frackingverbot für Deutschland.

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Gegen Gasbohren
04.07.2014

Liebe Freunde, dies ist das Märchen vom Fracking-Verbot

Von BBU

Gabriel und Hendricks opfern mit ihrer Einigung beim Fracking die Umwelt den Interessen der Gasindustrie […]

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Oliver Krischer
04.07.2014

GroKo schafft Fracking-Ermöglichungsgesetz

Am Tag des WM-Viertelfinalspiels Deutschlands legen Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks ihre Eckpunkte für ein Fracking-Ermöglichungsgesetz vor. Laut ihrem Schreiben haben die Minister zentrale Versprechen zum Schutz von Menschen und Umwelt beim Thema Fracking aufgegeben.

In ihrem Eckpunktepapier wird vor allem eines klar: Die Bundesregierung beugt sich dem Druck der Industrie. Sie wollen nicht nur Fracking für so genanntes ‚Tight Gas‘ erlauben, sondern dabei sogar wassergefährdende Stoffe zulassen. […]

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WAZ
04.07.2014

Vermeintliches Fracking-Verbot lässt Ausnahmen zu

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sagen: „Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.“ Das lässt Ausnahmen zu – auch in NRW.

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Bundesregierung täuscht bei Tisa

TAZ
04.07.2014

Freihandel im Hinterzimmer
Bundesregierung täuscht bei Tisa
von Andreas Zumach

Die Bundesregierung verhandelt über Tisa und rückt auf eine parlamentarische Anfrage nicht mit der Wahrheit raus. Was wird aus der Daseinsvorsorge?

GENF taz | Die Bundesregierung täuscht den Bundestag mit falschen, irreführenden und widersprüchlichen Angaben zu Inhalten, Zielsetzung und Geheimhaltungsgrad der seit März 2013 in Genf geführten Verhandlungen über ein multilaterales Abkommen zur Liberalisierung von Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TISA). In einer letzte Woche veröffentlichten Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion erklärt die Regierung mehrfach, es sei „nicht Ziel oder Inhalt der TISA-Verhandlungen, öffentliche Dienstleistungen zu privatisieren“. Diese Aussage ist falsch.

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