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Umweltinstitut München klagt gegen Geheimniskrämerei bei CETA

(03.12.2018, Luxemburg) Wieviel dürfen wir aus Sitzungen wissen, in denen die EU-Kommission im Rahmen des CETA-Abkommens mit Kanada über Pestizide, Gentechnik und Tiergesundheit spricht? Die Kommission sagt: sehr wenig. Doch das können wir nicht akzeptieren. Deshalb haben wir vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht. Mehr hier

 

IVKK: Kommerzialisierung der Krankenhäuser revidieren

Wir fordern, dass Krankenhäuser gemeinwohlorientiert, nicht gewinnorientiert arbeiten! Im Zentrum muss der Patient stehen (und auch die Angestellten und Ärzte) und nicht die Shareholder eines Klinikkonzerns….

Kommerzialisierung der Krankenhäuser revidieren from ivkk on Vimeo.

CETA: Umweltinstitut München klagt gegen Geheimniskrämerei

(03.12.2018, Luxemburg) Wieviel dürfen wir aus Sitzungen wissen, in denen die EU-Kommission im Rahmen des CETA-Abkommens mit Kanada über Pestizide, Gentechnik und Tiergesundheit spricht? Die Kommission sagt: sehr wenig. Doch das können wir nicht akzeptieren. Deshalb haben wir vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht.

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Merz‘ Neoliberalismus. Die Anstalt: Blackrock – Macht oder nicht?

Wir finden: Mehr muss man eigentlich nicht über Merz wissen, um zum Schluss zu kommen, dass er weder als Vorsitzender einer Partei noch als Kanzlerkandidat geeignet ist.

European Water Movement fordert in einem öffentlichen Brief die EU-Parlamentarier_innen auf, JEFTA abzulehnen


Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) wurden im März 2013 aufgenommen. Zwischen 10. und 13. Dezember 2018 soll das Plenum des EU-Parlaments über das Abkommen abstimmen.

JEFTA ist das größte Handelsabkommen, das die EU je abgeschlossen hat, mit einem Land, dessen BIP dreimal so hoch ist wie das Kanadas – der Vertragspartei des vorherigen Abkommens, CETA, das nach Angaben der Europäischen Kommission als Modell für JEFTA diente.

Während CETA eine Reihe von Mängeln hinsichtlich Wasserressourcen und der öffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft beinhaltet hatte, bleiben die Bestimmungen von JEFTA sogar hinter CETA zurück. Darüber hinaus wird ein beträchtlicher Teil der Macht vom EU-Parlament auf sehr intransparente Ausschüsse übertragen.

Im Gegensatz zum CETA-Abkommen (Art. 1.9) gibt es im JEFTA-Abkommen keinen Artikel über „Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser“. Dieser CETA-Artikel verhindert, wenn auch unzureichend, dass Wasser „in seinen natürlichen Vorkommen“ zu einer Marktware wird und garantiert, wenn auch unzureichend, das Recht der Behörden über die Verteilung der Wasserressourcen selbstständig zu entscheiden. weiterlesen

Erfolgreiche Klimaschutzdemos in Berlin und Köln

Über 36.000 Menschen fordern in Köln und Berlin: Kohle stoppen – Klimaschutz jetzt!


(1. Dezember 2018) „Zehntausende protestierten am 1. Dezember zeitgleich in Köln und Berlin für einen engagierten Kohleausstieg und gegen das Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz. In Berlin am Kanzleramt machten 16.000 und in Köln an der Deutzer Werft über 20.000 Menschen sichtbar, dass der Einsatz für einen schnellen und sozialverträglichen Kohleausstieg und für eine saubere Energiezukunft von der Mitte der Gesellschaft getragen wird.“ Mehr hier

Auch der Berliner Wassertisch hat teilgenommen und am Rande der Demo aktuelle JEFTA und CETA-Flyer verteilt. Das Thema Freihandel betrifft auch die Kohleproblematik, wie man beispielsweise an einem Fall in Kanada sieht. Hier verklagt eine US-amerikanische Kohlefirma die kanadische Provinz Alberta auf der Basis des Freihandelsabkommen NAFTA, weil das Land beschlossen hat, 2030 aus der Kohle auszusteigen. Das könnte uns hier auch passieren. Die Klage Vattenfalls gegen den Atomausstieg Deutschland auf der Grundlage der Energiecharta sollte uns ebenfalls eine Mahnung sein.

The Globe and Mail, 19 November 2018: US coal firm launches NAFTA suit against Alberta over coal phase-out. By Shawn McCarthy. Hier zum englischen Artikel

 

Tod eines Paketfahrers. Die dunkle Seite des Privatisierung der Deutschen Post

Tod eines Paketfahrers. Die dunkle Seite des Logistikbooms

Stand: 27.11.2018, 21.45 Uhr

Ein ukrainischer Mitarbeiter eines süddeutschen Logistikunternehmens wurde in Erding bei München von einem Schlägertrupp brutal zusammengeschlagen, weil er nach acht Wochen Arbeit seinen Lohn eingefordert hat. Die Schläger waren ebenfalls Mitarbeiter des Subunternehmens, das für den Logistikriesen GLS arbeitet.

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food & water europe: Fakten über Flüssiggas/LNG

Fakten über Flüssiggas/LNG (englisch Liquefied Natural Gas, abgekürzt LNG)

(November 2018)

Von vielen Seiten wird Erdgas in der Debatte um Klimaschutz und Energiewende als klimafreundlicher fossiler Energieträger und als Brücke zu den erneuerbaren Energien bezeichnet.
Mit der Begründung, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Diversifizierung vom russischen Gas – u.a. mit Fracking Gas – beitragen zu können, wird momentan der Bau mehrerer Flüssiggasterminals in Deutschland vorangetrieben (Brunsbüttel, Stade, Wilhelmshaven, Rostock). Was ist dran an Gas und LNG als vermeintlich „saubersten und klimafreundlichsten“ Brennstoff?

Gas dient nicht dem Klimaschutz – Methanemissionen pushen Klimaerwärmung

• Erdgas ist ein weiterer fossiler Energieträger, der signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt.
• Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung und Transport anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas – wie mehrere aktuelle Messergebnisse in den USA bestätigen – deutlich schlechter aus als zunächst angenommen.
• Bereits bei nicht-gefracktem Erdgas können bis zu vier Prozent der Gesamtleistung aller Erdgasbohrstellen in die Atmosphäre emittieren. Dies geschieht durch Leckagen und Druckentlastung an der Förderstelle, während der Lagerung und beim Transport zum Abnehmer. Bei Schiefergas ist die Datenlage unsicherer, doch sind die Methan-Emissionen wahrscheinlich dreimal so hoch, das heißt sie betragen 12 % der Gesamtleistung einer Bohrstelle.
• Aufgrund der aufwendigen Produktion und der langen Transportwege hat LNG – insbesondere Fracking-Gas – daher im gesamten Lebenszyklus keine gute Klimabilanz. weiterlesen

Stadtwerke Karlsruhe: Ergänzung zur Auswertung: Wasserwirtschaft im EU-Japan-Abkommen

Problemstellen für Wasserwirtschaft im Japan-Handelsabkommen noch nicht gelöst
Ergänzung unserer Auswertung vom April 2018.
Unsere Auswertung vom 25. April 2018 hat einige teils gravierende Problemstellen für die öffentliche Wasserwirtschaft im Handelsabkommen EU-Japan aufgezeigt.

Inzwischen haben sich noch weitere Problemstellen aufgetan, auf die wir kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament (voraussichtlich am 11.12.2018) ergänzend hinweisen möchten. (pdf)

 

1. Aktueller Stand
2. Forderung nach Rechtssicherheit für öffentliche Wasserwirtschaft
3. Zusammenfassung und Ausblick

1. Aktueller Stand

Die Auswertung (pdf) der Stadtwerke Karlsruhe zur Wasserwirtschaft im EU-Japan-Abkommen (JEFTA) floss in das Positionspapier des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) vom 25.05.2018 ein. Im Folgenden ergab sich dazu und zur Stellungnahme (pdf) der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vom 14.05.2018 eine breite öffentliche Diskussion und Medienberichterstattung, einschließlich eines offenen Briefes des ver.di-Vorsitzenden an den Bundeswirtschaftsminister und eines Eil-Appells der Online-Kampagnenplattform Campact mit über 500.000 Unterzeichnenden innerhalb der ersten Woche. Auch der Deutsche Bundestag debattierte am 14.06.2018 kontrovers zum Japan-Abkommen. Am 06.07.2018 veröffentlichte die EU-Kommission in Deutschland eine entgegnende Klarstellung, gefolgt von einer zusätzlichen Stellungnahme der AöW vom 11.07.2018. Am 17.07.2018 unterzeichneten die Vertragsparteien EU und Japan den Vertrag, vorher hatte im stillen Zustimmungsverfahren der Rat der Unterzeichnung zugestimmt. Eine Gegenposition veröffentlichte am 19.09.2018 der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit den kommunalen Spitzenverbänden im Verbund mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Kritische Punkte wurden indes im rechtlichen Gutachten (pdf) von Prof. Laskowski und einer Studie von Thomas Fritz festgestellt. Am 05.11.2018 stimmte der federführende (INTA-)Ausschuss des EU-Parlaments mehrheitlich dem Abkommen zu, so dass die Weichen auf eine Zustimmung des EU-Parlaments in der Sitzungswoche ab dem 10.12.2018 gestellt sind. Danach soll bereits 2019 das Abkommen ohne Abstimmung der nationalen Parlamente in Kraft treten, da das Japanabkommen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen soll.

Der Auswertung (pdf) der Stadtwerke Karlsruhe sind nunmehr folgende wichtige Punkte hinzuzufügen:

2. Forderung nach Rechtssicherheit für öffentliche Wasserwirtschaft

Im Japanabkommen ist eine vollständige Ausnahme nur für audiovisuelle Medien sowie für Aufgaben und Dienstleistungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt[1], wie Polizei und Justiz gegeben. Für die Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Bewirtschaftung der Gewässer) wurden Teilausnahmen von bestimmten Verpflichtungen formuliert (s. Auswertung (pdf)), eine vollständige Ausnahme fehlt jedoch bislang. Angesichts der grundlegenden Bedeutung von Wasser für Mensch und Natur sowie der Wasserwirtschaft als gesellschaftlicher Kernaufgabe ist jedoch deren vollständige Ausnahme unverzichtbar, nicht zuletzt, um staatliche Handlungsfähigkeit und kommunale Selbstverwaltung auch in Zeiten aufkommender Verschiebungen im Wasserhaushalt durch Klimawandel zu gewährleisten. Nach dem CETA-Abkommen mit Kanada ist das Japanabkommen das nächste Abkommen, das hierzu Nachbesserungsbedarf aufweist. weiterlesen

Geplantes Wasserkraftwerk Agua Zarca. Schuldsprüche für Mord an Umweltaktivistin Berta Cáceres

ZEIT online
30. November 2018

Berta Cáceres: Schuldsprüche für Mord an Umweltaktivistin
2016 wurde in Honduras die Umweltaktivistin Berta Cáceres erschossen. Sie hatte gegen ein geplantes Wasserkraftwerk gekämpft. Die Baufirma Desa soll den Mord beauftragt haben.
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Siegfried Broß: Marke und Schutz des Eigentums – Überlegungen zur Einschränkung von Marken unter Gemeinwohlsaspekten

Siegfried Broß*, Vortrag bei dem Markenforum des Markenverband e.V. in München am 23. November 2018

Marke und Schutz des Eigentums – Überlegungen zur Einschränkung von Marken unter Gemeinwohlsaspekten

I. Einführung

Das Thema des heutigen Vortrags betrifft eine überaus reizvolle Problemstellung. Diese hat durch die Entscheidung des WTO-Schiedsgerichts zu Plain Packaging für Tabakerzeugnisse in Australien und eine Vorlage des Staatsrats von Frankreich an den EuGH im Zusammenhang mit Beschränkungen des Warenverkehrs mit Tabakerzeugnissen in jüngster Zeit an ganz erheblicher Aktualität gewonnen. Das hat mich bewogen, die Behandlung des Themas aufzuteilen, weil andernfalls der Rahmen der Tagung gesprengt würde. Dem Markenforum ist ein umfangreicherer rein wissenschaftlicher Text zur Verfügung gestellt und nachfolgend nehme ich vor dem aufgezeigten Hintergrund punktuell zu den zentralen Problemen Stellung.

Fotografie: ZAK

1. Ein grundlegendes Problem in Bezug auf den Schutz der Marke als Eigentum beruht darauf, dass es regelmäßig in den rechtlichen Grundlagen an einer Legaldefinition dafür, was Gegenstand des Eigentums und damit schutzfähig ist, fehlt. So formuliert etwa die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 (Abl. Nr. C 303 S. 1) in Art. 17 Abs. 1 S. 1 schlicht, „jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben.“ Ähnlich ist in Art. 1 Abs. 1 S. 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 20. März 1952 niedergelegt, dass jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf Achtung ihres Eigentums hat. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) bestimmt dem entsprechend in Art. 14 Abs. 1 S. 1 „das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“

2. Im Hinblick auf diese Offenheit des Rechtsinstituts „Eigentum“ stellen sich nahe liegend verschiedene Fragen. Wenn – wie vorstehend deutlich geworden – die Verfassungen zur näheren Beschreibung des Inhalts des Eigentums schweigen, ist zunächst die Frage zu erörtern und zu beantworten, welche individuellen Positionen der Gesetzgeber aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe „Schutz des Eigentums“ als Eigentum zu definieren hat und sie folglich rechtlich unter Schutz stellt. Daran anschließend und damit eng zusammenhängend muss bedacht und in die Überlegungen für die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers einbezogen werden, ob sich hierfür in der jeweiligen Verfassung Vorgaben oder anderweitig Anhaltspunkte finden. weiterlesen

Wasser und Wasserwirtschaft und die Handelsabkommen JEFTA und EU-Australien und Neuseeland

Wie soll es (nach derzeitigem Stand) nach dem Wunsch der Lobbyisten mit JEFTA weitergehen:Abstimmung im EU-Parlament: Dezember 2018

Inkrafttreten: 2019 (vermutlich nach vollzogenem Brexit)

Wie es nach der Vorstellung des Berliner Wassertischs weitergehen sollte: JEFTA wird im EU-Parlament gestoppt!

Keine Liberalisierung der Wasserversorgung. (Die negativen Erfahrungen mit der Teil-Privatisierung in Berlin (1999–2013) reichen uns! Nie wieder Veolia & andere „Partner“!) Das Menschenrecht Wasser (#right2water) ist unverhandelbar! Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht angetastet werden!

 

Update 30.11.2018:

28.11.2018. Unsere Auswertung vom 25. April 2018 hat einige teils gravierende Problemstellen für die öffentliche Wasserwirtschaft im Handelsabkommen EU-Japan aufgezeigt.

Inzwischen haben sich noch weitere Problemstellen aufgetan, auf die wir kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament (voraussichtlich am 11.12.2018) ergänzend hinweisen möchten. Ergänzung Wasserwirtschaft im Japan-Abkommen. Zum Beitrag

EUWID Wasser: (28.11.2018) AöW warnt Europaabgeordnete erneut vor Jefta-Abkommen. Zum Artikel

26.11.2018. Die Allianz der Öffentlichkeit fordert die Europaabgeordneten in einem Brief auf, „die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA Ausschusses zum EU-Japan-Abkommen abzulehnen bzw. abzuändern und die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft zu unterstützen.“

ÖGB: Mitte Dezember wird das Europäische Parlament über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen EU und Japan (JEFTA) abstimmen. Ein Ausbau von Handelsbeziehungen kann dann unterstützt werden, wenn sie unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen und damit für ArbeitnehmerInnen und Umwelt nachweislich von Vorteil sind. Diese Voraussetzungen sind jedoch – ähnlich wie bei CETA – auch bei JEFTA nicht gegeben. Der ÖGB fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, JEFTA abzulehnen. Zum Beitrag

EU-Parlament, INTA-Ausschuss hat JEFTA am 5. November 2018 zugestimmt.

Netzwerk Gerechter Welthandel startet EMAILAKTION: Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) so nicht ratifizieren!

Rechtsgutachten belegt: JEFTA gefährdet unsere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. „Um eine rechtliche Perspektive zu JEFTA einzuholen, hat Campact Prof. Silke Ruth Laskowski mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht mit Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel. Prof. Laskowski forschte bereits intensiv zu internationalen Handelsabkommen und dem Recht auf Wasser. Ihr Gutachten (pdf) zeigt: Die Ausnahmeregelungen für Wasser – wie für die Daseinsvorsorge allgemein – sind nicht umfassend genug.“ Mehr hier

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Rentenprivatisierung ist ein weltweites Debakel

FREITAG
27.11.2018

Dreißig Jahre Abwegigkeit
Von Erik Türk, Rentenexperte in der Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK-Wien) u. Josef Wöss, der dort die Abteilung Sozialpolitik leitet

Gescheitert. Akteure wie Blackrock profitieren vom Rückbau der öffentlichen Altersvorsorge. Nun stellt eine UN-Studie klar: Die Rentenprivatisierung ist ein weltweites Debakel
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