Montgomery: „Gesundheit ist keine Handelsware“

DAZ.online
04.05.2016

BundesärztekammerÄrztepräsident Montgomery zu TTIP
Medizinische Standards dürfen nicht aufgeweicht werden

Das Freihandelsabkommen TTIP würde die Gesundheitsvorsorge aufweichen, fürchten Kritiker angesichts der geleakten Dokumente. Die ABDA hat apothekenrechtliche Fragen im Blick, für Ärztepräsident Montgomery dürfe TTIP den Gesundheitssektor generell nicht betreffen. Die Grünen-Politikerin Klein-Schmeink begrüßt die Veröffentlichung der bisher geheimen Unterlagen.

Während die Verhandlungsunterlagen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP bisher nur in streng bewachten Leseräumen durch Bundestags-Parlamentarier eingesehen werden konnten, hat Greenpeace Anfang der Woche die geheimen Unterlagen öffentlich gemacht. Hierdurch wurde bekannt, welche Positionen die USA verfolgen. Die amerikanischen Verhandlungsführer wollen erreichen, dass gesetzliche Zulassungs-Einschränkungen wissenschaftlich begründet werden. So könnte das politisch motivierte Verbot genetisch veränderter Lebensmittel gegen Erleichterungen beim Export von Autos eingetauscht werden, fürchten Kritiker.

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Städtetagschef will Stopp der TTIP-Verhandlungen

Nürnberger Nachrichten
04.05.2016

Maly will Stopp bei TTIP
von Sarah Benecke

NÜRNBERG – Nach der Enthül­lung geheimer Verhandlungsdokumen­te fordert Nürnbergs Oberbürgermeis­ter Ulrich Maly (SPD), dass die TTIP-Verhandlungen gestoppt werden.

„Dieses Projekt ist so räudig gewor­den, auch vom Prozess her, dass es völ­lig eingestellt und resettet gehört“, so Maly, der auch Präsident des Bayeri­schen Städtetags ist. Es gebe viel zu viele ungeklärte Baustellen: Arbeits­schutz, Umwelt, Verbraucherschutz, öffentliche Daseinsvorsorge – alles könne von dem Abkommen mit den USA betroffen sein.

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Kampf um die Gesundheitsversorgung. Private vs öffentliche Kliniken

Am 24. März 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.

Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.

 

Wer klagt gegen wen?

Kläger ist der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.

Beklagte ist der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.

Worum geht es bei der Klage?

Es soll geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sehen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.

Verfahrensgang bislang:

LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Links)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)

Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hat nun entschieden, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.

Wie geht es weiter im Fall Calw?

Der BGH verweist den Fall zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart. Das Berufungsgericht muss prüfen, ob es sich bei den Zuwendungen des Beklagten um staatliche Beihilfen handelt.

Was ist an dem Fall Calw so Besonderes?

Der Fall Calw könnte ein Musterprozess werden. Das Urteil könnte Geschichte schreiben. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Klage vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Es muss eine Grundsatzentscheidung her, ob Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes sind, oder anders ausgedrückt, ob „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ sind.

Was ist der Hintergrund?

Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.

Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?

Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum  weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.

Reaktionen auf das BGH-Urteil:

Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.

IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016

Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.

SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.

SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.

Clash of Leitbilder: Gemeinwohlorientierung versus Gewinnorientierung!

Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!

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Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. fordert auch der Berliner Wassertisch den Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel auf, „sich im Sinne des Gemeinwohls in der Bundesregierung für eine entsprechende Umkehr in der Krankenhauspolitik in Deutschland einzusetzen! Kommerzielles Eigeninteresse darf im Krankenhaus keinen Platz haben!“ Denn, so der IVKK, „Gemeinwohlbelange sind kaum irgendwo stärker berührt, als im Krankenhauswesen. Die Absicherung des Krankheitsrisikos ist sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Sicherstellung der stationären Versorgung gesetzlich garantierte Solidaraufgabe!“

Zur Erinnerung:

Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Verstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.

 

Weiterführende Hinweise:

Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)

Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)

KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)

SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)

OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)

KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)

KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)

Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)

Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)

Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.

Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.

Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013

Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.

Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website

Ansprechpartner

IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/

Bio-Energie mit CO2-Abscheidung ist auch keine Lösung für den Klimawandel

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
22.03.2016

Die aktuelle Kolumne
Was heißt das Pariser Klimaabkommen für die Wasserpolitik?
von Ines Dombrowsky, Steffen Bauer und Waltina Scheumann

DIE-LogoBonn, 22.03.2016. Am 22. März findet zum 23. Mal der Weltwassertag der Vereinten Nationen statt, um auf die Bedeutung des Wassers für die Menschheit hinzuweisen. Es ist der erste Weltwassertag nach Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen im September 2015 und des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015. Zweifellos wird das Wasserziel (SDG 6) im Mittelpunkt des diesjährigen Weltwassertags stehen. Was aber bedeutet das Klimaabkommen von Paris für die Wasserpolitik?

Bislang wurde die lebenswichtige Bedeutung von Wasser und damit verbundene Zielkonflikte mit der Klimapolitik weitgehend ignoriert. Auf den ersten Blick spielt Wasser im Pariser Abkommen keine Rolle. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Klimapolitik weitreichende Folgen für die Verfügbarkeit von Wasser und umgekehrt haben wird. Dies betrifft sowohl die Anpassung an den Klimawandel,- als auch die Minderung von Treibhausgasemissionen.

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Michigan: 100 000 Menschen durch Blei vergiftet

Süddeutsche Zeitung
21.01.2016

Verseuchtes Wasser
Flint im US-Bundesstaat Michigan: 100 000 Menschen vergiftet
von Johannes Kuhn, New Orleans

Flint (Michigan)Mehr als anderthalb Jahre tranken die Bewohner der Stadt Flint im US-Bundesstaat Michigan Wasser mit viel zu hohem Bleianteil. Die Behörden schauten weg.

Von den 80 000 Beschäftigten, die einst in der Autofabrik von General Motors arbeiteten, sind nur noch wenige Tausend übrig; die Bevölkerungszahl der Stadt hat sich seit den Sechzigern halbiert. Die Menschen wissen, wie es sich anfühlt, verlassen zu werden in der Industriestadt Flint, Michigan. Doch wer hätte damit rechnen können, vergiftet zu werden?

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Vgl. dazu auch die Mail von Right2water, 27.01.2016:

Flint water crisis

In a nutshell the example. Flint (and Detroit) were hit by the closure of plants (car industry, General Motors, the famous documentary of Michael Moore). With the aftermath of the financial and economic crisis the predominately low income city was running deficits. When elections made the austerians take control, the governor appointed an emergency manager who incredible powers (being in a position to over-rule the mayor). As part of the austerity measures, city services are being cut. Public service workers have seen their collective agreements being violated. Pensions attacked and reduced. Being are being cut off water services.

The decision to switch the Michigan city’s drinking water source to the Flint River was aimed at saving $5m but almost two years later the cost to treat the water supply carries a tag of $45m and it’s climbing http://www.theguardian.com/us-news/2016/jan/23/flint-water-crisis-cost-cutting-switch-water-supply

The austerians had little regard for the consequences of their decisions that lead to lead poisoning, contamination etc. And they denied for a long time. http://www.theguardian.com/us-news/2016/jan/24/flint-michigan-water-crisis-lead-poisoning-families-children  It is a micro-cosmos of what plays in many countries in and outside of the EU. It makes clear so well also why public services are important. This reference to US president Obama speech sums it up well.

Obama cited Flint’s water crisis as an example of why the government’s role in public safety is so crucial. “It is a reminder of why you can’t shortchange basic services that we provide to our people and that we, together, provide as a government to assure the health and safety of the American public is preserved“, Obama said

http://www.theguardian.com/us-news/2016/jan/20/obama-detroit-flint-water-crisis

Read also the article in Portside : View point: The Flint Water Crisis from the Ground Up

EUROPEAN FEDERATION OF PUBLIC SERVICE UNIONS
40 Rue Joseph II, Box 5
1000 Brussels
http://www.epsu.org

Warum Wasser eine öffentliche Dienstleistung ist

Ein Bericht im Auftrag von EPSU für Public Services International Research (Studie von PSIRU)
April 2012

EPSUJetzt als deutsche Übersetzung (Dez. 2015)

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Öffentliches Eigentum ist die Regel
  3. Weit verbreitete Beendigung der Wasserprivatisierung
  4. Effizienz und Leistungsfähigkeit
  5. Investitionen
  6. Preise
  7. Wettbewerb und Kartelle
  8. Öffentlicher Widerstand
  9. Korruption und Betrug
  10. Verantwortungslos
  11. Illusionen über fiskalische Erfolge
  12. Schlussfolgerungen: Der öffentliche Sektor und das Recht auf Wasser
  13. Quellenangaben

zum vollständigen Bericht

 

Änderung von Tempelhof-Gesetz. Dr. Motte: „Da wird Demokratievernichtung durchgewinkt“

Tagesspiegel
26.11.2015

Änderung von Tempelhof-Gesetz. Dr. Motte: „Da wird Demokratievernichtung dflyer_thfurchgewinkt“
Von Julian Graeber
thf_frontalangriff wir wehren uns
Im Abgeordnetenhaus wird heute über die geplante Änderung des Tempelhof-Gesetzes debattiert. Wenige Meter entfernt protestiert eine kleine Gruppe gegen dieses Vorhaben. Mit dabei: Loveparade-Gründer Dr. Motte.

Zum Beitrag

Zum Thema Bebauung Tempelhofer Feld: Kommentar Lorenz Maroldt (24.11.2015)

Website 100% Tempelhofer Feld
THF100: Flyer (pdf)
THF100: Volksentscheid in Gefahr

 

Ärztezeitung sieht Gesetzliche Krankenversicherung im Visier von Lobbyisten

Ärztezeitung
13.10.2015

Freihandelsabkommen
GKV und Co. im Visier von Lobbyisten

Das Gesundheitswesen ist eines der Hauptziele von Lobbygruppen bei den Verhandlungen über die umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP und CETA mit den USA und Kanada. Im schlimmsten Fall droht die Privatisierung, warnen Kritiker.

BRÜSSEL/BERLIN. Das Gesundheitswesen ist eines der Hauptziele von Lobbygruppen im Rahmen der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA.
Die Lobby-kritische Organisation Corporate Europe Observatory in Brüssel warnt in einer am Montag vorgestellten Studie vor dem „stillen Angriff auf öffentliche Dienstleistungen“.
Dies gelte für das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada, dessen Ratifizierung 2016 beginnen soll, sowie für TTIP. Im schlimmsten Fall könnten Erbringer von Dienstleistungen durch die Handelsabkommen in eine Privatisierung gezwungen werden, aus der es kein Entkommen mehr gibt.

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Was uns mit TTIP und CETA im Gesundheitsbereich blüht

GeN-ethisches Netzwerk
Okt. 2015

BITTERE MEDIZIN
Freihandel und Gesundheit

ein Löffel mit Pillen

  Foto: I-vista | pixelio.de

Die neue Broschüre des GeN-ethischen Netzwerks enthält u.a. auch noch die folgenden Artikel:

Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und Freiberuflichkeit bewahren
Erklärung von Ärzteorganisationen zu TTIP und CETA

Investitionsschutz im Gesundheitswesen
Einbahnstraße Privatisierung

Zu Risiken und Nebenwirkungen
Freihandelsabkommen und der Zugang zu Medikamenten

Biologische Arzneimittel im TTIP
Lobbydruck und Propaganda

zur Broschüre

 

Neues zum Müllskandal Veolia

Müllentsorgung gehört nicht in private Hände! Volksstimme 19.09.2015 Konzern Veolia will Sachsen-Anhalt Millionen zahlen Die Verhandlungen des Landes mit dem Umweltkonzern Veolia stehen vor dem Abschluss. Beide Seiten wollen einen Vergleich schließen. […] „Angesichts des Schadens ist ein einstelliger Millionenbetrag ein Witz“, sagte ein Kreistagsmitglied der Volksstimme. „Veolia bekommt eine weiße Weste, der Ministerpräsident will … weiterlesen

Fred muss bleiben! Keine Kündigung! Schluss mit der Teilprivatisierung!

Berliner Wassertisch
28.07.2015
AUS AKTUELLEM ANLASS:
Auch der Berliner Wassertisch erklärt sich solidarisch mit Fred L., CFM*-Mitarbeiter im Bereich Sicherheit am Charité Campus Mitte.

fred

Zur pdf

Schickt bitte die gesammelten Unterschriften an:
Kalle Kunkel, Gewerkschaft ver.di, Bezirk Berlin, Fachbereich 3,
Köpenicker Str. 30
10179 Berlin

oder per Fax an 030/8866-59 24
oder per Email-Scan an gisela.neunhoeffer@verdi.de

*Die Charité Facility Management (CFM) ist eine teilprivatisierte Tochter der Charité.

Update:

Sascha Stanicic: Berlin / Brandenburg. CFM kündigt Ersatzbetriebsrat. In: Neues Deutschland, 1.08.2015.

Die zuständige ver.di-Fachbereichsleiterin Meike Jäger: „»Die CFM zeigt sich hier einmal mehr als Schmuddelkind der Charité – ohne Tarifvertrag und ohne Respekt gegenüber den eigenen Mitarbeitern«“

„Dass hier der Servicebereich ausgegliedert und teilprivatisiert wurde, empfinden viele als einen ebenso großen Skandal wie die Unterbesetzung auf den Stationen. Ver.di hat dementsprechend immer wieder die Rückführung der CFM in die Charité gefordert. Eine gestärkte Gewerkschaft bei der CFM würde sicher auch diese Frage wieder auf die Tagesordnung setzen können.“

Der Berliner Wassertisch unterstützt die Forderung von Ver.di! Schluss mit der Teilprivatisierung! Rückführung der CFM in die Charité! Für gerechten Lohn und für einen fairen Umgang mit den MitarbeiterInnen!

 

IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.

Endspiel um die Kohle: Mittwoch Menschenkette am Kanzleramt

CAMPACT schreibt:

Seit Monaten wird um die Zukunft der Kohlekraft gestritten, nun hat Sigmar Gabriel verkündet: „Wir werden am 1. Juli die Entscheidung treffen.“ Damit ist jetzt klar: Am Mittwoch geht es um alles. Und wir haben Großes vor: Eine kraftvolle Menschenkette am Kanzleramt – während drinnen die Koalitionsspitzen mit Merkel, Gabriel und Seehofer darüber entscheiden, ob die dreckigsten Kohlekraftwerke endlich abgeschaltet werden.

Doch damit die Menschenkette gelingt, müssen wir richtig viele werden – und dafür brauchen wir Sie.

Kommen Sie am Mittwoch zur Menschenkette!

Ort: Forum vor dem Kanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
, (Stadtplanlink)
Zeit: Mittwoch, 1. Juli 2015, 17.00 bis 18.30 Uhr

Bitte teilen Sie uns auf jeden Fall mit, wenn Sie kommen. Eine kurze E-Mail an aktion@campact.de genügt. Denn je mehr Leuten sich anmelden, desto größer können wir die Aktion planen – und schon vorher Einfluss auf die Entscheidung nehmen.

Die Regierung erwägt, die von Vizekanzler Gabriel ins Spiel gebrachte Abgabe auf Kohlekraftwerke zu beerdigen – und durch ein milliardenschweres Subventionsprogramm für RWE, Vattenfall und Co. zu ersetzen. Die Klimaziele wären damit nicht mehr zu erreichen. Mit fatalen Auswirkungen für den Klimagipfel von Paris, der im Dezember ein neues Klima-Abkommen beschließen soll.

Schon einmal konnten wir mit einer Menschenkette die Kohlelobby stoppen. Im April trommelten die Kohlegewerkschaften IG BCE und Verdi zu einer Großdemo in Berlin. Ihr Ziel: die Kohle-Abgabe abräumen. Doch dieser Plan misslang, weil zeitgleich viele tausend Menschen am Braunkohletagebau Garzweiler den Baggern die rote Linie aufzeigten – und auf diese Weise deutlich machten, dass wir Bürger/innen den schrittweisen Ausstieg aus dem Klimakiller Kohle wollen.
Diesen Erfolg müssen wir wiederholen und den Kohleausstieg erneut gegen die Kohlelobby verteidigen. Doch bis Mittwoch bleibt nicht mehr viel Zeit. Leiten Sie diese E-Mail an Verwandte, Freund/innen und Kolleg/innen weiter und verbreiten Sie die Kohlekette über Soziale Medien. Der Mittwoch entscheidet – jede Person zählt!

Ich würde mich freuen, Sie am Mittwoch zu sehen.
Herzlich,
Ihr Chris Methmann, Campaigner