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DGB: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit!
Deutscher Gewerkschaftsbund
08.06.2015
www.dgb.de
Pressemitteilung: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären:
Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern.
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung der Akteure aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt.
Ziel der Richtlinie ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, u. a. in der Lebensmittelindustrie (in Deutschland der sog. Gammelfleisch-Skandal) ist deutlich geworden, dass Schaden von der Bevölkerung nur dann ferngehalten werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, die Verstöße öffentlich zu machen. Nicht die Schädigung des eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die Whistleblower zu ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden.
Kritische und investigative Berichterstattung ist auf Whistleblower aus Unternehmen angewiesen und hat nichts mit Industrie- und Wirtschaftsspionage zu tun. Die Medien als Intermediäre und die demokratischen Kontrollorgane brauchen Hinweise von Insidern, um Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist notwendig in einer demokratischen, offenen Gesellschaft.
Eine Verankerung des Geschäftsgeheimnisschutzes auf europäischer Ebene ist ein bedeutender Baustein für handelspolitische Aktivitäten der Kommission wie den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP). Mit der Verabschiedung der Richtlinie wird Geschäftsgeheimnisschutz Bestandteil des „acquis communautaire“. Erst dann darf die EU mit alleiniger Kompetenz mit den USA über internationale Handelsabkommen im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse verhandeln.
Für eine freie Berichterstattung und den Schutz der Arbeitnehmer_innen als Whistleblower sollten bereits im Rechtsausschuss folgende Notbremsen gezogen werden:
- Im vorliegenden Entwurf werden die Geheimnisse als Geschäftsgeheimnisse definiert, die „von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind“. Dies ist tautologisch. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Definition kann das Unternehmen willkürlich eine Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären. Das ist inakzeptabel. Deswegen ist Änderungsantrag 102 zur Präzisierung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ notwendig.
- Nach dem vorliegenden Entwurf kann Erwerb, Nutzung und Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses nicht geahndet werden, wenn dies „zum Zweck der rechtmäßigen Wahrnehmung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ erfolgt. Das Wort „rechtmäßig“ ist zu streichen.
- Von den Whistleblowern wird erwartet, dass sie die rechtliche Relevanz des gemeldeten Verstoßes zum Zeitpunkt ihrer Meldung einschätzen können. Das kann keinem juristischen Laien zugemutet werden, der im öffentlichen Interesse handelt und unternehmensinterne Gefahren für die Öffentlichkeit aufdeckt. Hier dient Änderungsantrag 192 zur Klarstellung, dass ein Whistleblower nur gutgläubig handeln muss.
- Nur ordnungswidrige, strafbare und illegale Handlungen können nach dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission durch Whistleblower rechtmäßig offen gelegt werden. Hier ist eine breitere Definition notwendig, damit auch Informationen im Hinblick auf Risiken für Gesundheit, Umwelt, Demokratie und Frieden aufgedeckt werden dürfen.
Unsere Bedenken decken sich mit denen der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit Dunja Mijatovic. In seltener Deutlichkeit warnte sie in einer Stellungnahme zu dem laufenden Gesetzgebungsvorhaben: „Einige der Bestimmungen verhindern nicht ausreichend die Einführung von überzogenen Beschränkungen der Freiheit der Äußerung und der Freiheit der Medien durch die europäischen Mitgliedstaaten. Insbesondere definiert der Text nicht die legitime Ausübung des Rechtes auf Äußerungsfreiheit und Information und enthält keine klare Erwähnung des öffentlichen Interesses um sachgemäß investigativen Journalismus zu schützen, der den Erwerb, Gebrauch und die Offenlegung von Geschäftsinformationen umfasst.“
———————————————
Verantwortlich: Maike Rademaker
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324
[/expand]Außerdem:
DGB-Stellungnahme zur EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen – COM (2013) 813: Der Entwurf der Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnissen benachteiligt Beschäftigte und ihre Interessenvertretung unangemessen. Die Richtlinie würde verhindern, dass Beschäftigte Unregelmäßigkeiten im Unternehmen an Behörden melden dürfen – eine Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Zudem droht eine Erweiterung der Geheimhaltungspflichten der betrieblichen Interessenvertretung, was deren Handlungsspielräume einschränken würde. Der DGB fordert das Europäische Parlament auf, in der geplanten Regelung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.
Zur Pressemitteilung
Methanreduktion in der EU droht am Widerstand der Agrarlobby zu scheitern
Berlin, 28.05.2015
Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert konkrete Minderungsziele – Methangrenzwerte müssen Bestandteil europäischer Luftreinhaltepolitik werden
Der Agrarausschuss des europäischen Parlaments hat sich heute gegen verbindliche Vorgaben für die Minderung von Methanemissionen in der EU ausgesprochen. Damit ist er dem Drängen der Vertreter der industriellen Landwirtschaft gefolgt, die sich intensiv gegen verbindliche Reduktionsziele für Methan auf europäischer Ebene einsetzen. Eine Verringerung von Methan ist aus Gründen des Gesundheits- wie Klimaschutzes dringend geboten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und den federführenden EU-Umweltausschuss daher auf, sich für eine schnelle und konsequente Einführung europäischer Methanminderungsvorgaben von 30% bis 2025 und 53% bis 2030 einzusetzen und insbesondere die Emissionen aus der Landwirtschaft systematisch zu reduzieren.
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weiterer Text der Pressemitteilung“]„Mit ihrem Veto stärken die EU-Parlamentarier die industrielle Fleisch- und Milchproduktion und schaden kleinen Familienbetrieben und Ökolandwirten. Für den Umweltschutz und die Gesundheit der Menschen in Europa ist es völlig inakzeptabel, die Einführung von Grenzwerten für Methanemissionen weiter aufzuschieben. Auch die landwirtschaftlichen Großbetriebe müssen dies endlich anerkennen. Sie dürfen sich nicht länger mit ihrer Blockadehaltung aus der Verantwortung stehlen“, kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das Abstimmungsergebnis.
Die DUH fordert einen angemessenen Beitrag des Landwirtschaftssektors zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Der federführende EU-Umweltausschuss dürfe das Methanziel daher auf keinen Fall aufgeben, sondern müsse vielmehr zusätzliche Minderungsvorgaben für 2025 festschreiben. Notwendig sei zudem eine integrierte Minderungsstrategie für Methan auf nationaler Ebene. Trotz der negativen Effekte als Luftschadstoff und Treibhausgas gibt es für Deutschland keine spezifischen Minderungsvorgaben. Als „völlig unverständlich“ beurteilt Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH, die bisherige Vernachlässigung von Methan in der nationalen Klima- und Umweltschutzpolitik. „Das zuständige Bundesumweltministerium darf sich nicht durch vereinzelte Stimmen aus den Landwirtschaftsverbänden beeinflussen lassen, sondern muss eine konsequente Minderung von Methan zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Nicht zuletzt wird die erfolgreiche Umsetzung der Klimaziele von einer Minderung aller Treibhausgase abhängig sein“, betont Saar. Aufgrund der Kurzlebigkeit von Methan würden Reduktionen der Emissionen sehr schnell eine positive Wirkung zeigen – sowohl bei der gesundheitlichen Belastung durch Luftschadstoffe in Europa, als auch für die Minderung der negativen Effekte des Klimawandels.
Methan ist ein wichtiger Vorläuferstoff für bodennahes Ozon – einer der wirkungsvollsten Luftschadstoffe in Europa – und gleichzeitig ein potentes Treibhausgas. Die EU Kommission hat vorgeschlagen, verbindliche Minderungsziele für Methan in die EU Richtlinie über nationale Reduktionsziele (NERC-Richtlinie) aufzunehmen. Mit der Integrierung in die Richtlinie soll das Gas – analog zu anderen Ozonvorläuferstoffen – in Deutschland und Europa direkt adressiert werden. Damit würde eine Lücke in der europäischen Luftreinhaltepolitik geschlossen.
Der Landwirtschaftssektor ist in Deutschland wie auch in der EU der größte Emittent von Methan. Im aktuellen Gesetzesentwurf werden zuallererst industrielle Großbetriebe in die Verantwortung genommen und zu Minderungen verpflichtet. Hier können Emissionen sehr kostengünstig und unkompliziert etwa durch einen verbesserten Umgang mit Gülle aus der Viehwirtschaft reduziert werden.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wird am 15.6.2015 im europäischen Rat der Umweltminister über den Kommissionsentwurf zur NERC-Richtlinie abstimmen. Der Umweltausschuss des EU Parlaments ist bei der Revision federführend und wird voraussichtlich im Juli über den Kommissionsentwurf abstimmen.
[/expand]
Hintergrund
Eine Widerlegung der gängigsten Mythen der Landwirtschaftsverbände zum Methanziel in der NERC finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: resch@duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-72, E-Mail: saar@duh.de
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf@duh.de
Ärzte/Apotheker: TTIP gefährdet Patienten
19.05.2015 – Gemeinsame Erklärung der Präsidenten und Vorsitzenden der Heilberufe
Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und Freiberuflichkeit bewahren
Freihandelsabkommen dürfen die Behandlungsqualität, den schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der EU nicht beeinträchtigen. Das deutsche Gesundheitswesen ist geprägt von den Prinzipien der Selbstverwaltung und der Freiberuflichkeit. Gerade die Gemeinwohlbindung, der die Kammern und Freien Berufe unterliegen, trägt in erheblichem Maß zu diesem hohen Niveau bei.
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weiterer Text der Erklärung“]Art. 168 Abs. 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt klar, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung zu wahren ist. Die sich daraus ergebende Vielfalt kommt den Patienten zugute, denn sie trägt den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten Rechnung. Darüber hinaus hat die Europäische Union die Sonderstellung des Gesundheitssystems anerkannt. Gesundheitsdienstleistungen sind besonders sensibel, allgemeinwohlbezogen und schützenswert und können nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Daher sind sie von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen.
Wir erwarten, dass die Verhandlungsführer der Europäischen Union diese Grundsätze bei den Verhandlungen beachten und unsere erfolgreichen Gesundheitssysteme – auch in Teilen – schützen. Die Rechte der Patienten wie auch die Freiberuflichkeit von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern sowie die Kompetenzen ihrer Selbstverwaltungsorgane dürfen nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten. Wir fordern daher eine Positivliste, die klarstellt, dass TTIP keine Anwendung auf das Gesundheitswesen und die Heilberufe findet.
Patienteninteressen vor Kapitalinteressen
Kapitalinteressen dürfen medizinische Entscheidungen nicht beeinflussen. In Deutschland existiert ein weitgehend selbstverwaltetes, am Gemeinwohl orientiertes Gesundheitswesen. Das US-amerikanische Gesundheitssystem ist im Gegensatz dazu stark marktwirtschaftlich geprägt und weist deutlich weniger solidarische Elemente auf. Die Struktur unseres Gesundheitswesens ist maßgeblich gekennzeichnet durch Schutzmechanismen wie die Zulassungsvoraussetzungen für Vertrags(zahn)ärzte, die Bedarfsplanung oder den Sicherstellungsauftrag der Körperschaften. Diese dürfen nicht durch Freihandelsabkommen aufgebrochen werden, um rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das Betreiben von (Zahn)Arztpraxen, Apotheken oder MVZs zu eröffnen.
Die Heilberufe sichern trotz sinkender Ressourcen und angesichts einer alternden Gesellschaft mit zunehmend multimorbiden Patienten weiterhin einen hohen Qualitätsstandard im Gesundheitswesen. Eine weitere Verschärfung der Versorgungslage durch eine noch stärkere Ökonomisierung der Medizin würde das bisherige Niveau der Patientenversorgung jedoch nachhaltig gefährden. Darüber hinaus führt ein stark marktwirtschaftlich geprägtes Gesundheitswesen die Patienten und somit auch die Heilberufe in die Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen. Patientenversorgung darf aber keine Frage der Konjunktur sein. Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung muss der Patient und nicht die wirtschaftlichen Interessen einzelner stehen.
Wir sind davon überzeugt, dass jeder Patient auch zukünftig eine seinen Bedürfnissen entsprechende hochwertige medizinische Versorgung erhalten muss – flächendeckend und wohnortnah. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gesundheitswesen vor Fehlentwicklungen im Zuge von Öffnungs- und Privatisierungsverpflichtungen zu schützen. Freihandelsabkommen dienen der wirtschaftlichen Entwicklung, aber sie müssen dort ihre Grenzen haben, wo sie die medizinische Versorgung der Patienten beeinträchtigen.
Freihandelsabkommen dürfen den Patientenschutz nicht gefährden
Die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung der Heilberufe dienen dem Schutz der Patienten und der Sicherung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung. Sie dürfen nicht durch die geplanten Freihandelsabkommen ausgehöhlt werden.
Die Heilberufe sind besorgt, dass der Anwendungsbereich der Freihandelsabkommen Gesundheitsdienstleistungen erfassen, deregulieren und darüber hinaus einer Normung unterziehen könnte. Damit würde die den Mitgliedstaaten vorbehaltene Gestaltung der Gesundheitssysteme nicht nur durch private internationale industriegetragene Normungsgremien, sondern letztlich durch internationale Freihandelsabkommen insgesamt ausgehebelt.
Die Aufgaben der Kammern der Heilberufe sind im Wesentlichen in den Heilberufe- und Kammergesetzen verankert. Sie beinhalten die Förderung der Qualitätssicherung und der Fortbildung, die Gestaltung der Weiterbildung ihrer Mitglieder, die Mitwirkung an der Berufsausbildung, die Wahrung der Interessen des Berufsstandes und die berufsrechtliche Überwachung ihrer Mitglieder. Diese Bestimmungen sind notwendig, um ein hohes Qualitätsniveau der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Der EuGH hat mehrfach entschieden, dass ein zwingender Grund des Allgemeininteresses eine Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen kann. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses sind die Gewährleistung des Patientenschutzes und der qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Die Grundsätze der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung durch Kammern sowie die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung müssen daher auch unter der Geltung von TTIP beibehalten werden.
Die Verhandlungsführer der Europäischen Union müssen zwingend dafür Sorge tragen, dass der Patientenschutz und die hohe Qualität der medizinischen Versorgung nicht einem rein marktwirtschaftlich motivierten Liberalisierungsstreben zum Opfer fallen. Wir fordern daher, dass Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich von Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.
Freihandelsabkommen dürfen unsere Standards nicht senken
TTIP wie auch CETA sehen einen mit Experten besetzten Regulierungsrat vor, der sich über Regulierungsansätze etwa in den Bereichen Medizinprodukte und Arzneimittel austauschen soll. Auch wenn es hier primär darum gehen soll, Produkte und Dienstleistungen besser auf die Markteinführung vorzubereiten, befürchten wir die Einführung einer Struktur, die Mitgliedstaaten ausschließt und allein den Interessen der Industrie Vorschub leistet. Keinesfalls darf dieses Gremium über die Köpfe demokratisch legitimierter Regierungen hinweg Fakten schaffen.
Beispielhaft erinnern wir an die jahrelangen Diskussionen über das Verbot der Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel oder den zwingend notwendigen Zugang zu den aus klinischen Prüfungen gewonnen Daten. Die Industrie verfolgt hier einen eklatant anderen Ansatz, der bislang keinen Eingang in die EU-Gesetzgebung gefunden hat. Das muss auch in Zukunft so bleiben.
Teilnahme am medizinischen Fortschritt sicherstellen
Der medizinische Fortschritt basiert auch darauf, medizinische Verfahren anzuwenden und sie stetig zu verbessern. Anders als in den USA, die sogenannte „Medical Procedure Patents“ zulassen, sind in Europa gemäß Art. 53 lit c) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschlusstatbestand verhindert, dass die Wahl der Behandlungsmöglichkeiten durch den Patentschutz eingeschränkt wird. Ärzten muss die Freiheit erhalten bleiben, sich für die am besten geeignete Maßnahme zur Behandlung ihrer Patienten entscheiden zu können. Durch „Medical Procedure Patents“ können Behandlungsmöglichkeiten blockiert werden. Dies führt letztlich dazu, dass Patienten von der Teilhabe am Fortschritt in der Medizin ausgeschlossen werden. „Medical Procedure Patents“ müssen in Europa auch weiterhin verboten bleiben.
Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar
Im Rahmen der Freihandelsabkommen wird auch über den Investitionsschutz diskutiert. Sehen ausländische Investoren den Wert ihrer Investitionen durch politische Entscheidungen, Gesetze oder sonstige staatliche Maßnahmen geschmälert, so können sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch private Schiedsgerichte anrufen. Schiedsgerichtsverfahren sind mit Blick auf die Gesundheitspolitik mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere die mangelnde Transparenz, die fehlende Einbettung in den europäischen Rechtsrahmen, die Rekrutierung von Schiedsrichtern aus internationalen Anwaltskanzleien und deren Fokus auf internationales Handelsrecht würden dem öffentlichen Interesse und der Komplexität der unterschiedlichen Gesundheitssysteme der Vertragsstaaten potenziell nicht gerecht.
Sollte es zu einer Auseinandersetzung über die Auslegung der Vereinbarungen kommen, so stehen den Vertragsparteien zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung. Auch steht es den Vertragsparteien frei, eine ordentliche Gerichtsbarkeit zu wählen. Die Einführung intransparenter paralleler Justizstrukturen ist nicht zuletzt aus staatsbürgerlicher Sicht inakzeptabel. Selbst wenn für die Anrufung solcher Schiedsgerichte hohe Hürden errichtet würden, so reicht doch bereits das Drohpotential möglicher Schadensersatzforderungen aus, um von notwendiger Gesetzgebung zugunsten der öffentlichen Gesundheit abzusehen.
[/expand]
Gemeinsame Erklärung
Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery (BÄK)
Dr. med. Andreas Gassen (KBV)
Dr. med. dent. Peter Engel (BZÄK)
Dr. med. dent. Wolfgang Eßer (KZBV)
Friedemann Schmidt (ABDA)
Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz zu TTIP: Bildung ist keine Ware
idw – Informationsdienst Wissenschaft
18.05.2015
Hochschulrektorenkonferenz zu TTIP: Bildung ist keine Ware
Pressestelle der HRK
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert, Bildung aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP, explizit auszunehmen. Bildungsdienstleistungen werden dort nicht als öffentliche Aufgabe („public services“) definiert. Nach der Logik des Abkommens müssen alle Bereiche, die von ihm nicht erfasst werden sollen, explizit ausgeschlossen werden.
„Staatliche Leistungen der Daseinsvorsorge sollten grundsätzlich von den TTIP-Verhandlungen ausgenommen werden. Bildung, Kunst und Kultur gehören nicht in das Handelsabkommen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Bonn zu der Erklärung der 18. HRK-Mitgliederversammlung.
Zur vollständigen Pressemitteilung der HRK
Foodwatch: Bundestagspräsident Norbert Lammert zieht Falschaussagen zu TTIP zurück – Wirtschaftliche Effekte zu groß dargestellt
Pressemitteilung: Bundestagspräsident Norbert Lammert zieht Falschaussagen zu TTIP zurück – Wirtschaftliche Effekte zu groß dargestellt
8.5.2015
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat falsche Angaben zum geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen korrigiert. Er reagierte damit auf einen Brief der Verbraucherorganisation foodwatch. Der CDU-Politiker hatte auf seiner Internetseite und in einem Rundbrief an Bürger die wirtschaftlichen Potenziale von TTIP um ein Vielfaches zu groß angegeben. Jetzt entfernte er die Aussagen.
In den vergangenen Wochen mussten bereits der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA), die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und die Europäische Kommission Falschinformationen zu TTIP korrigieren. foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode: „TTIP-Befürworter stellen die möglichen Chancen des Abkommens systematisch viel zu groß dar und verschweigen die Risiken. Diese beispiellose Desinformationskampagne hat die ganze Diskussion über TTIP bereits so weit manipuliert, dass sogar Medien und der Bundestagspräsident den Falschinformationen Glauben schenken oder sie ungeprüft übernehmen. Ohne eine aufrichtige, transparente Debatte schadet TTIP der Demokratie schon vor dem Vertragsabschluss.“
Über die möglichen wirtschaftlichen Effekte hatte Herr Lammert auf seiner Internetseite norbert-lammert.de und in seiner „NL Post“ im Mai 2014 geschrieben: „Schätzungen gehen von einem jährlichen Wachstumsimpuls von 119 Milliarden Euro auf europäischer und 95 Milliarden Euro auf amerikanischer Seite aus.“ Diese Zahlen entstammen einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie des Instituts CEPR. Die Studienautoren halten es unter besonders günstigen Voraussetzungen für möglich, dass das europäische Bruttoinlandsprodukt durch TTIP nach zehn Jahren um insgesamt 119 Milliarden Euro höher liegen könnte als ohne das Abkommen. Sie gehen also von einer einmaligen Niveauanhebung aus, aber gerade nicht von einem „jährlichen Wachstumsimpuls“ in dieser Höhe. In der Darstellung des Bundestagspräsidenten würden sich die Effekte in zehn Jahren auf das Zehnfache des in der Studie genannten Betrages summieren, auf 1,19 Billionen Euro.
Am 24. April 2015 wies foodwatch Herrn Lammert auf diesen Fehler hin. Inzwischen entfernte der CDU-Politiker die Aussage vollständig von seiner Internetseite und aus der herunterladbaren pdf-Version seines Rundbriefs.
Downloads und Links
- Brief von foodwatch an Norbert Lammert (PDF, 1.5 MB)
- Screenshot: Newsletter von Norbert Lammert („NL Post Nr. 232“), alte Version (PDF, 5.4 MB)
- Screenshot: Newsletter von Norbert Lammert, korrigierte Version (PDF, 5.2 MB)
- Desinformationskampagne der TTIP-Befürworter – foodwatch-Hintergrundpapier (PDF, 3.8 MB)
Zum Beitrag
Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“
Gemeinsame Pressemitteilung
Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“
Berlin, 17.04.2015
Presseeinladung
Globaler Aktionstag am 18. April 2015
Demonstration & Menschenkette in Berlin
Samstag, 18.04.2015
ab 16 Uhr
Potsdamer Platz
Am Samstag, 18. April lädt ein breites Berliner Bündnis im Rahmen des Globalen Aktionstags gegen TTIP und CETA zu einer Demonstration mit Menschenkette ein. Mehr als 1 000 Aktionen werden in vielen Ländern der EU und der USA und Kanada stattfinden. Alleine in Berlin sind mehr als 25 dezentrale Aktionen geplant.
Im Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“ sind: Bündnis TTIP unfairhandelbar, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, NaturFreunde Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Gemeingut in BürgerInnenhand, PowerShift, FIAN, NABU Berlin, BUND Berlin.
Unterstützt wird der Aktionstag von Bündnis 90/Die Grünen Berlin und DIE LINKE Berlin.
Ablauf der Menschenkette:
Die Auftaktveranstaltung zur Menschenkette startet um 16 Uhr auf dem Potsdamer Platz. Von dort gehen wir gegen ca. 16.30 Uhr mit einem kurzen Demonstrationszug zur Kanadischen Botschaft. Dort beginnt unsere Menschenkette. Sie läuft von der Kanadischen Botschaft an der Botschaft der USA vorbei, durch das Brandenburger Tor, über den Pariser Platz, bis zur Vertretung der Europäischen Kommission. Begleitet wird die Menschenkette von Musik, unter anderem von einer Sambaband. Die Menschenkette wird symbolisch ein Alternatives Handelsmandat von der Kanadischen Botschaft bis zur Vertretung der EU-Kommission durchreichen, das vor der Europäischen Kommission abgelegt wird, um mögliche Alternativen zu TTIP & Co sichtbar zu machen.
Text des Aufrufs:
Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TISA stoppen!
Wir sagen NEIN
zu Freihandelsabkommen,
- die nur die Interessen internationaler Konzerne und Lobbyisten vertreten
- die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden
- die Umweltschutz, Ernährung und die Rechte der Arbeitnehmer_innen gefährden
- die Kultur und Bildung zu Spekulationsobjekten machen
- die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushöhlen
Wir fordern Bürger_innenrechte statt Konzernrechte
Wir tragen unseren Protest gegen TTIP, CETA und TISA in das Regierungsviertel. Mit einer Menschenkette werden wir die Botschaften Kanadas und der USA mit der Vertretung der Europäischen Kommission verbinden – im Namen der Menschen und nicht des Profits. Wir solidarisieren uns dabei mit dem internationalen Widerstand gegen die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen.
Die Menschenkette bildet den gemeinsamen Abschluss der berlinweiten Aktionen am 18. April. Schon vorher finden den ganzen Tag über in vielen Stadtteilen kreative Proteste und Infoveranstaltungen statt.
Auflistung der dezentralen Aktionen und weitere Infos:
http://www.stoppt-ttip-berlin.de/
Kontakt:
Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin), Tel. 0176-62015902
Jana Light (Greenpeace Berlin), Tel. 0157-87712937
Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch), Tel.: 0152-57233484
Presseeinladung als PDF
Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8 10405 Berlin
Tel: 030-851 68 85 oder 0152-57 23 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.info
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: www.facebook.com/BWassertisch
Twitterzeitung: www.paper.li/BWassertisch/1341576149
Vormerken: Am 21.05.2015, findet der Tag gegen TTIP unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt! Mehr Infos HIER
Privatisierung von Schleusen ist riskant – Pressemitteilung von Cornelia Behm, MdB Bü90/Grüne vom 14.10.2013
Gutachten zeigt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf „Gegen die Privatisierung von Schleusen an Bundeswasserstraßen sprechen verfassungsrechtliche Bedenken. Will der Bund nicht am Ende die Zeche zahlen, so sollte er von vornherein die Finger davon lassen und dem Vorschlag der Initiative Weitblick eine klare Absage erteilen.“ Zu diesem Fazit kommt die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen) … weiterlesen
Ausgang der Organklage abwarten – Pressemitteilung des Vereins Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vom 07.08.2013
Vor Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben sollte der Ausgang der Organklage der Piraten-Fraktion abgewartet werden Berlin sollte Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben nicht voreilig zurückkaufen Wie Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum nach einem Paris-Besuch mitteilte, seien „wesentliche Elemente“ für den Rückkauf der Anteile des Veolia-Konzerns an den Berliner Wasserbetrieben geklärt. Dazu erklärt der Präsident des … weiterlesen
Missachtung des Volkswillens – Pressemitteilung des Vereins Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vom 27.06.2013
Vor Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben sollte der Ausgang der Organklage der Piraten-Fraktion abgewartet werden Zum geplanten Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm: Die Berlinerinnen und Berliner haben im ersten erfolgreichen Volksentscheid Berlins dafür gestimmt, die Geheimverträge zur … weiterlesen
Grundrechte am Werkstor abgeben – Gerwald Claus-Brunner – Pressemitteilung Piraten im Abgeordnetenhaus vom 20.12.2012
Um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter in die Höhe zu treiben, schreckt der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (BWB) anscheinend vor nichts zurück. Wie der Senat auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) antwortete, werden längerfristig erkrankte Beschäftigte der BWB neuerdings aufgefordert, schriftlich ihre Gesundheitsprognosen abzuliefern. Die Mitarbeiter werden unter Androhung einer personenbedingten Kündigung zur … weiterlesen
Sonderausschuss Wasserverträge ist gescheitert – Pressemitteilung der Oppositionsfraktionen vom 14.12.2012
Gemeinsame Bewertung des Sonderausschusses »Wasserverträge« durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion anlässlich der letzten Sitzung: Im Ergebnis des Wasservolksbegehrens hat im Berliner Abgeordnetenhaus im Januar 2012 der Sonderausschuss »Wasserverträge« seine Arbeit aufgenommen. Auftrag war die »öffentlichen Prüfung […] der Verträge« der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Wir müssen … weiterlesen