Inhouse für Strom- und Gaskonzessionen – 23. Okt. 2013

Brief vom „Bündnis für kommunale Daseinsvorsorge und gegen Ausschreibung“ an den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vom 23.10.2013
Das Schreiben ist gerichtet an Michael Wübbels, Stv. Hauptgeschäftsführer, Leiter der Abt. Energiewirtschaft bei der VKU

Sehr geehrter Herr Wübbels,

wir wenden uns an Sie, weil wir Ihre Unterstützung brauchen. Wir, das sind der Berliner Wassertisch und das Stuttgarter Wasserforum, s.a. Anlage.
In Hamburg, Berlin und Stuttgart engagieren sich Bürgerinnen und Bürger für die Rekommunalisierung ihrer Strom- und Gasnetze. Sie werden ausgebremst, vor allem durch Auflagen der Kartellämter an die Kommunen, Strom- und Gaskonzessionen auszuschreiben.

Ihnen ist die Kampagne „right2water“ bekannt mit dem Slogan:
„Ausschreibung führt zur Privatisierung“. Wir wollen die Energiewende vor Ort umsetzen und brauchen dazu die kommunale Verfügung über die Netze und den Netzbetrieb. Ausschreibung findet hinter verschlossenen Türen statt, Bürgerinnen und Bürger können nicht mitbestimmen. Wir sind entrechtet.
Grundsätzlich muss eine Kommune nach Ablauf geschlossener Verträge mit privaten Dienstleistern auf eine Ausschreibung verzichten können, wenn sie die Dienstleistung gegenüber ihren BürgerInnen selbst erbringen will!

Wir haben gesehen, dass der VKU ein Gutachten erstellen ließ von Professor Johannes Hellermann, Lehrstuhl für Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Professor Hellermann schreibt: „Inhouse für Strom- und Gaskon­zessionen ist verfassungsgeschützt“.

Unsere Bitte an Sie: Unterstützen Sie uns, mischen Sie sich in die Rekommunalisierungsdebatte ein. Machen Sie Kommunen und BürgerInnen Mut! Fast alle OLG’s – Zivilgerichte – lehnen Inhouse ab.
In Stuttgart wurde das Bürgerbegehren „Energie-& Wasserversorgung Stuttgart“ mit Hinweis auf die Ausschreibungsverpflichtung durch die Kartellämter als rechtlich unzulässig abgelehnt.

Die verfassungsrechtliche Klärung von Inhouse bei Strom- und Gaskonzessio­nen durch das Bundesverfassungsgericht ist dringend erforderlich. Wir BürgerInnen können diese rechtlich nicht durchführen.
Wir brauchen einen Bürgermeister/Bürgermeisterin oder eine Kommune, da die direkt vor das Bundesverfassungsgericht treten können.

Äußern Sie sich öffentlich für Inhouse, unterstützen Sie BürgermeisterInnen und Kommunen, schreiben Sie uns Ihr Statement für „Inhouse“, wie Sie es im Berliner Abgeordnetenhaus am 12.12.2012 vertreten haben:
„für uns – ich habe das bisher nur nicht erwähnt, weil das für uns als VKU selbstverständlich ist […], [ist] der Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz höherwertiger [..] als § 46 EnWG, der dort eine Vorgabe macht, die auch wir für höchst zweifelhaft halten“.
Wir setzen auf Ihr Engagement und hoffen auf eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

Barbara Kern für das Stuttgarter Wasserforum
c/o: Marabustraße 34, 70378 Stuttgart
Mail: barbarakern@gmx.de
Tel: 0157 77 88 5994, Web: www.100-strom.de
Twitter: https://twitter.com/Wasserforum

Rainer Heinrich für den Berliner Wassertisch
Adresse: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.INFO
Tel: 0152 5723 34 84
Web: www.berliner-wassertisch.INFO
Twitter: https://twitter.com/bwassertisch

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