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Bericht über die Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative right2water in Brüssel am 17.02.2014

ZDF Heute in Europa – Sendung vom 17.02.2014 16:00 Uhr

Übergabe Unterschriften

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Am 17. Februar 2014 kam endlich einmal die direkte Demokratie in Brüssel zu Wort:

  • Ab 9:45 stellten die Initiatoren der EBI der Europäischen Kommission ihre Forderungen.
  • Ab 14 Uhr gabe es eine Pressekonferenz im Europäischen Parlament.
  • Um 15 Uhr begann die Anhörung im Europäischen Parlament. Eine Video-Aufzeichnung der gesamten Anhörung (827 MB im wmv-Format) kann hier heruntergeladen und dann z.B. mit dem Windows-Media-Player abgespielt werden.
  • 15:10 Menschenrecht auf Wasser und Sanitäre Grundversorgung
  • 16:10 Weltweiter universeller Zugang
  • 17:00 Keine Liberalisierung der Wasserversorgung

Bei der Anhörung ging es darum, den von der Bürgerinitiative aufgestellten Forderungen Gehör zu verschaffen.

live-stream:
Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative right2water
heute, Mo, 17.02.2014 um 15:00 Uhr im Europaparlament

HEUTE kommt die direkte Demokratie in Brüssel zu Wort:

  • Ab 9:45 stellen die Initiatoren der EBI der Europäischen Kommission ihre Forderungen.
  • Ab 14 Uhr läuft eine Pressekonferenz im Europäischen Parlament.
  • Um 15 Uhr beginnt die Anhörung, die im Livestream verfolgt werden kann
  • 15:10 Menschenrecht auf Wasser und Sanitäre Grundversorgung
  • 16:10 Weltweiter universeller Zugang
  • 17:00 Keine Liberalisierung der Wasserversorgung

Die Europäische Bürgerinitiative war so erfolgreich, dass es heute zu einer Anhörung zum Thema „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ im Europäischen Parlament kommt. Hier geht es darum, den von der Bürgerinitiative aufgestellten Forderungen Gehör zu verschaffen.
Die Anhörung beginnt heute (17. Februar 2014) um 15 Uhr im Europäischen Parlament. Interessierte können die Debatte im Internet unter http://ec.europa.eu/avservices/ebs/live.cfm?page=1 mitverfolgen.
Insgesamt haben sich über 300 Menschen aus ganz Europa für die Anhörung in Brüssel registriert. Sie können sich aber auch per Twitter – indem sie das Hashtag #right2water verwenden – oder über Facebook https://www.facebook.com/pages/right2water/259222457451652 direkt an der Diskussion beteiligen.
Dies ist die erste Anhörung einer Europäischen Bürgerinitiative im Europäischen Parlament, deshalb fordern wir Sie dazu auf, sich mit ihrer/m Abgeordneten im Europäischen Parlament in Verbindung zu setzen und sie oder ihn zu bitten, an dieser wichtigen Veranstaltung heute teilzunehmen.

Die Europäische Bürgerinitiative – right2water-Kampagne

arte-Magazin YOUROPE – Sendung vom 18.05.2013 | 14:00 Uhr

arte YOUROPE

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Seit April 2012 kann jeder EU-Bürger die Politik in Brüssel beeinflussen. Kommen innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützer aus mindestens sieben EU-Ländern für eine Petition zusammen, landet das Thema bei der EU-Kommission auf dem Tisch. Am erfolgreichsten ist dabei die Initiative „Right2Water“, die gegen die Privatisierung des Wassers kämpft.


Update: Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water.eu erreicht Zielmarke – Neue Zahlen vom 6. Mai 2013

Tabelle
Der neue Stand der Unterschriftensammlung zeigt: mehr als 1,5 Millionen Unterschriften sind zusammengekommen. Außerdem haben nun acht Länder die notwendige Mindestanzahl von Unterschriften (Quorum) erreicht. Nachdem nun nicht nur die notwendige Gesamtzahl von 1 Mio. Unterschriften zusammengekommen ist, sondern auch mehr als die Mindestzahl von 7 Ländern ihr Quorum erfüllt haben, muss sich die Europäische Kommission jetzt mit dem Thema befassen. Wie sie dann aber entscheidet, ob sie dann auch befürworten wird, die Wassersparte – so wie die Bürger das wollen – ganz aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie herauszunehmen, ist weiter unsicher. Deshalb dürfen wir Bürgerinnen und Bürger jetzt nicht nachlassen! Weitersammeln heißt die Devise. Das Ziel von 2 Millionen bis zum 31. Oktober sollten wir erreichen oder besser noch übertreffen, um die Wirkung in Brüssel zu erhöhen. Wasser ist ein Menschenrecht – das darf nicht zur Profitmacherei missbraucht werden! Dazu ist es zu kostbar!

Wasser ist ein Menschenrecht - Wassertisch

Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water.eu
Neue Zahlen vom 15. April 2013

Tabelle
Der neue Stand der Unterschriftensammlung zeigt: Es wurden zwar bisher mehr Unterschriften als erforderlich gesammelt, trotzdem wird weiter das Ziel von 2 Millionen angestrebt, um die Wirkung in Brüssel zu erhöhen. Die Mindestanzahl der Unterschriften (Quorum), die bisher in 5 Ländern erreicht wurde, muss auch noch in mindestens zwei weiteren Ländern erreicht werden. Daher die Bitte an alle, die Kontakt zu Bürgern in anderen europäischen Staaten haben, diese zu nutzen, damit dort weitere Unterschriften hinzukommen. Dabei sind die Länder besonders wichtig, die schon über 50% des Quorums erreicht haben. Dies ist aus der aktuellen Tabelle zu ersehen. Luxemburg und Litauen könnten die nächsten beiden Länder sein, die diese Schwelle erreichen. Etwas mehr als 1000 Unterschriften in jedem der beiden Länder würden schon reichen.

Hier noch zwei aktuelle Beiträge zur Debatte über die neue EU-Konzessionsvergaberichtlinie von Sven Giegold und Britta Haßelmann

Wasserprivatisierung durch die EU – was ist dran?

und
Wasserliberalisierung: Schwarz-Gelb will nur punktuelle Veränderungen an der Konzessionsrichtlinie

Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water.eu
Neue Zahlen der Unterschriftensammlung

Tabelle
Der 9. April 2013 war der erste Jahrestag der Gründung der Europäischen Bürgerinitiative. Aus diesem Anlass sind in der nebenstehenden Tabelle die aktuellen Zahlen der Unterschriftensammlung vom 2. April 2013 aufgeführt. Es wurden zwar bisher mehr Unterschriften als erforderlich gesammelt, trotzdem wird anstatt dieser 1 Million das Ziel von 2 Millionen angestrebt, um die Wirkung in Brüssel zu erhöhen. Außerdem ist die Mindestanzahl der Unterschriften (Quorum) bisher erst in 5 Ländern erreicht. Es müssten aber 7 Länder sein, damit die formalen Anforderungen für Europäische Bürgerinitiativen erfüllt werden. Daher die Bitte an alle, die Kontakt zu Bürgern in anderen europäischen Staaten haben, diese zu nutzen, damit dort weitere Unterschriften hinzukommen. Dabei sind die Länder besonders wichtig, die schon über 50% des Quorums erreicht haben. Dies ist aus der aktuellen Tabelle zu ersehen.

Hier zur (engl.) Presseerklärung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA)

www.eesc.europa.eu

Pressemitteilung Berliner Wassertisch: 10 Jahre Wasservolksentscheid

(Berlin, 13. Februar 2021) Am 13. Februar 2011 stimmten 666.235 Berliner Bürger_innen für einen Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben und bahnten damit den Weg zu einer Rekommunalisierung. Nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile 2012 und 2013 durch das Land Berlin sind die BWB wieder in öffentlicher Hand. Mit der verheerenden Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) und dem damit verbundenen Preismissbrauch war endlich Schluss. Angesichts der sprudelnden Einnahmen durch die BWB verkündete der Berliner Finanzsenator Kollatz (SPD) Ende 2020, dass sich die Rekommunalisierung finanziell ausgezahlt habe.

Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs und seinerzeit Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens warnt: „Die Rekommunalisierung ist nicht in Stein gemeißelt. Eine erneute Privatisierung ist jederzeit möglich. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir die Umwandlung der BWB von einer privatisierungsanfälligen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem sichereren Eigenbetrieb.

Sigrun Franzen, Sprecherin des Berliner Wassertischs: „Wir waren Unterstützer der 2012 gestarteten Europäischen Bürgerinitiative ,Wasser ist ein Menschenrecht – right2water‘. Nach jahrelangem Ringen wurden nun einige kleine Verbesserungen auf europäischer Ebene durchgesetzt, doch das Ziel – Privatisierungen der Wasserversorgung zu verbieten – wurde nicht erreicht.“

Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft siegt vor dem Kammergericht Berlin

Unter der Betriebsführung von RWE und Veolia stiegen die Wasserpreise zwischen 1999 und 2012 um ca. 30% über denen vergleichbarer Städte. Preistreiber waren vor allem sogenannte >kalkulatorische Kosten< , mit denen die jeweiligen Regierungsparteien (CDU, SPD, LINKE) den Konzernen eine satte Rendite zubilligten, die zusätzlich noch per >Gewinngarantie< abgesichert war. Erst durch Druck der Zivilgesellschaft und eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts konnte der Preismissbrauch beim Trinkwasser beendet werden. Allerdings betraf die Preissenkungsverfügung weder die Abwasserpreise, die nicht überprüft wurden, noch die Jahre zwischen 2009 und 2011, in denen rund 170 Millionen EUR zuviel abgerechnet wurden. Ein „Deal“ zwischen Kartellamt und BWB, bei dem der Verzicht auf Schadensersatz für diesen Zeitraum mit einem Einfrieren der – immer noch überteuerten – Preise bis 2020 „verrechnet“ wurde, war vom Berliner Wassertisch als rein fiktiv abgelehnt worden. Ein Prozess bestätigte diese Sichtweise. Eine Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft verklagte die BWB im Februar 2015 auf Rückzahlung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise für die Jahre 2010 und 2011. In der zweiten Instanz wurde mit einem Anerkennungsurteil des Berliner Kammergerichts vom 23.04.2020 – die BWB hatten zuvor die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen deutlichen Hinweis des Gerichts hin anerkannt – letztlich die Position des Berliner Wassertischs bestätigt.

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als pdf

Weiterführendes:

Berliner Wassertisch: Zeitleiste Kartellamtsverfahren
Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Kartellschadenersatz für Berliner Wasserkunden, 18.05.2020

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, Dezember 2020

Sabine Beikler: Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse. In: Tagesspiegel, 27. Oktober 2020

„Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘…. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus“

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

 

Ablauf
2009 hat der EGöD-Kongress auf Vorschlag auch von ver.di beschlossen, das erste partizipative Instrument in der EU zu nutzen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ wurde im Mai 2012 von der Europäischen Kommission registriert und sammelte bis zum 9. September 2013 fast 1,9 Millionen Unterschriften EU-weit und überschritt nicht nur in sieben, sondern sogar in 13 Mitgliedsländern die Mindestanzahl.

Die EBI hat das Legislativverfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflusst. Nach Erreichen von einer Million Unterschriften wurde erstmals über Sonderregelungen für die deutsche Wasserwirtschaft in der Richtlinie diskutiert, die schließlich im Trilog-Prozess zu einer kompletten Ausnahme für den Wassersektor führte.

ver.di konnte als deutsche Koordinatorin der EBI gemeinsam mit unterstützenden Organisationen 1,38 Millionen Unterschriften in Deutschland sammeln, die am 13.9.2013 feierlich mit einer großen öffentlichen Veranstaltung dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben wurden.

Die EBI wurde am 20.12.2013 mit fast 1,7 Millionen bestätigten Unterschriften aus allen 28 Mitgliedsländern von der Kommission entgegengenommen. Sie ist die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Eine Anhörung unseres Bürgerausschusses hat am 17. Februar 2014 zunächst vor dem stellv. Kommissionspräsidenten Sevkovic und später vor den Ausschüssen für Umwelt, Binnenmarkt, Entwicklung und Petitionen des Europäischen Parlaments (EP) statt. Dabei bezogen sich sehr viele MdEP positiv auf unserer Forderungen.

Die Kommission hat am 19.3.2014 ihre Antwort auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt in Form einer Mitteilung – COM(2014) 177 final – veröffentlicht. Die Antwort der Kommission ist sehr mutlos. Das Menschenrecht auf Wasser sei zwar wichtig, aber Sache der Mitgliedstaaten. Eine Liberalisierung würde nicht mehr verfolgt, aber auch das wird nicht im EU-Recht verankert. Eine Konsultation zur Trinkwasserqualität wird durchgeführt. Das wäre auch ohne EBI möglich gewesen und trifft dennoch unsere Anliegen nicht.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 15.10.2014 eine Stellungnahme zur Antwort der Kommission abgegeben. Mit überwältigender Mehrheit wird die Kommission aufgefordert, die Forderungen der EBI umzusetzen.

Der Umweltausschuss des EP sowie der Entwicklungsausschuss haben einen Initiativbericht als Follow Up für die EBI Right2Water vorbereitet, der am 8. September 2015 mit großer Mehrheit im Parlament angenommen wurde. Der Bericht unterstützt die Forderungen unserer EBI weitgehend und fordert von der Kommission Legislativvorschläge, die das Menschenrecht auf Wasser und ein Liberalisierungsverbot im Europäischen Recht verankern. Wir freuen uns über den Initiativbericht des EP und hoffen auf dessen hartnäckige Durchsetzung gegenüber der Kommission im Interesse von fast 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.

Die Kommission hat mit Bezugnahme auf die EBI eine Online-Konsultation zur Trinkwasserqualität in der EU durchgeführt. ver.di hat sich daran beteiligt und die Mitglieder aufgerufen, ebenfalls teilzunehmen. Etwa 5.000 Menschen und Organisationen haben sich daran beteiligt.
Unter Berufung auf die EBI hat die Kommission einen „Multi-Stakeholder Dialog“ zum Benchmarking durchgeführt. Hier konnten wir mithilfe gleichgesinnter Verbände unsere Position klarmachen. Die KOM hat deshalb umgesteuert und will ihre Bemühungen nun auf mehr Transparenz ausrichten. Alle Europäischen Institutionen sollten Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.

Die KOM hat Anfang 2018 einen Entwurf zur Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Damit sollte u.a. ausdrücklich die Forderung der EBI erfüllt werden. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 18 Änderungen beschlossen, die den Entwurf verbessern, aber nicht vollständig die Forderungen der EBI berücksichtigen. Nach der Wahl haben Kommission und Parlament das Thema wieder aufgegriffen. Im Dezember 2019 wurde der Trilog mit einer vorläufigen Einigung beendet. Diese enthält u.a. signifikante Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser. Der Europäische Rat hat die Änderungen am 23.10.2020 angenommen – nach Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie. Die endgültige Verabschiedung der neuen Trinkwasserrichtlinie im Europäischen Parlament erfolgte am 15.12.2020.

Forderungen
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!

Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.

Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen.

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.

2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.

3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Aktuelle Infos bei
Clivia Conrad,
Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft,
clivia.conrad@verdi.de

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Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben! Pressemitteilung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung

Weltwassertag am 22. März 2019
Motto: „Leaving no one behind – water and sanitation for all

Wasser und Sanitärversorgung für alle bedeutet auch, der Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben!

 

Zum morgigen Weltwassertag machen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft deutlich: „Niemanden zurückzulassen“ heißt vor allem, Zugang für diejenigen zu sichern, die in besonderem Maße von Wasserknappheit und fehlender Sanitärversorgung betroffen sind: Menschen auf dem Land, vom Klimawandel besonders Betroffene, Geflüchtete, Frauen und Kinder. Die Gründe hierfür liegen auch in der Kommerzialisierung der Nutzung von Wasserressourcen, wie dem Handel mit Wasser, und in der zunehmenden Privatisierung von Land und Wasserdienstleistungen. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Dafür ist und bleibt das oberste Gebot: Wasser- und Sanitärversorgung gehören in die öffentliche Verantwortung.

Weltweit haben 2,1 Milliarden Menschen immer noch keinen Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. 4,3 Milliarden Menschen fehlt es an menschenwürdigen sanitären Anlagen. Gleichzeitig gefährden die zunehmende Übernutzung und Verschmutzung von Wasser sowie der fortschreitende Klimawandel die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser in vielen Teilen der Welt. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung an Wassermangel leiden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit mit großer Sorge. So wird der Zugang aller Menschen zu unserer lebensnotwendigen Ressource zugunsten von kommerziellen Interessen weiter eingeschränkt.

In Deutschland sind es die kommunalen Strukturen und öffentlichen Unternehmen, die zur Erreichung dieser Menschenrechte wesentlich beigetragen haben. „Zur Lösung der internationalen Herausforderungen muss sich die Bundesregierung jedoch auch international dazu bekennen und sich deutlich gegen Privatisierung und Kommerzialisierung von Wasser aussprechen“, erklärt Durmus Ünlü, Koordinator der AG Wasser und Vertreter der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Auf europäischer Ebene muss in erster Linie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) endlich eine nachhaltige Verfassung bekommen, die das Wohl der Menschen und der Umwelt an vorderste Stelle setzt. „Besonders dringend ist es, das Schutzniveau des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen vor landwirtschaftlichen Einträgen deutlich zu verbessern und im Düngerecht endlich die Vorgaben des Gewässerschutzes umzusetzen“, betont Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA – Bundeskontaktstelle Wasser.

 

Doch Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und viele weitere, drohen diese Ziele zu unterlaufen. Sigrun Franzen vom Berliner Wassertisch gibt zu bedenken: „Diese Freihandelsverträge öffnen Tür und Tor für die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.“ Die Bundesregierung muss das von den BürgerInnen der gesamten Europäischen Union erkämpfte Recht auf öffentliche Wasserversorgung (Right2Water) langfristig garantieren, „Wem das Menschenrecht auf Wasser am Herzen liegt, der hilft uns, derartige Freihandelsabkommen zu stoppen“, so Franzen.

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit muss zudem die Versorgungslage der Menschen auf dem Land stärker in den Fokus gerückt werden. Dabei reicht es nicht, Wasserwerke, Kläranlagen und Leitungsnetze aufzubauen. Vielmehr braucht es auch vielfältige dezentrale Ansätze. Für die Trinkwasserversorgung müssen Schutz und Wiederherstellung von wasserbezogenen Ökosystemen im Vordergrund stehen. „Anderenfalls werden wir, wenn auch nicht die befürchteten Wasserkriege, doch zunehmend gewaltsam ausgetragene Konflikte um den Zugang zu Wasser erleben“ sagt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Neben sicherem und bezahlbarem Trinkwasser spielt die Verfügbarkeit von Wasser in der Landwirtschaft auch für die weltweite Ernährungssicherheit eine Schlüsselrolle. Durch den Klimawandel befeuerte Wetterextreme, wie vielerorts zunehmende Dürren, bringen insbesondere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Globalen Süden an ihre Existenzgrenzen. Zusätzlich werden von Wassermangel betroffene Regionen durch den Anbau und Export wasserintensiver Agrarprodukte in die konsumdurstigen Industriestaaten stark belastet. „Wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten – insbesondere unseren exorbitanten Fleischkonsum – reduzieren“, erklärt Marijana Todorovic, Koordinatorin der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung. Gleichzeitig fordert sie: „Die Bundesregierung muss in ihrer Wirtschafts- und Entwicklungspolitik die Auswirkungen von virtuellem Wasserraub, ebenso wie die dadurch entstehenden externen Kosten für Menschen und Umwelt sichtbar machen und Verantwortung dafür übernehmen.

Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Gemeinsames Anliegen der AG Wasser ist es, Nachhaltigkeitskriterien auch künftig in der europäischen Wasserwirtschaft und der internationalen Politik zu Wasser zu verankern und zu verhindern, dass diese im Strudel von Privatisierung und Marktmacht-Konzentration untergehen.

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Zwei ÖGB-Veranstaltungen in Brüssel gegen Wasserprivatisierung

Zwei ÖGB-Veranstaltungen in Brüssel gegen Wasserprivatisierung

10. Januar 2019

Studie zeigt klare Vorteile der öffentlichen Wasserversorgung

Öffentliche Wasserversorgung funktioniert besser als private. Das ist das Fazit einer aktuellen Studie, die die europäische Wasserwirtschaft von sechs Ländern (AT, DE, HU, FR, PT, UK) über einen längeren Zeitraum untersucht und bewertet hat. Durch die bevorstehende Revision der Konzessionsrichtlinie (bis spätestens April 2019) steht auch die Ausnahme der Wasserver- und Abwasserentsorgung wieder zur Diskussion. ÖGB, AK, der Österreichische Städtebund und younion _ Die Daseinsgewerkschaft luden daher zwei der Studienautoren nach Brüssel ein, um den europäischen Entscheidungsträgern die Ergebnisse zu präsentieren.

Nach einer Diskussionsrunde mit ParlamentsvertreterInnen unter der Schirmherrschaft des EU-Abgeordneten Josef Weisenholzer (S&D), stellten Dr. Leonhard Plank und Univ.-Prof. Michael Getzner die Studie einem größeren Publikum in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU vor.

Mythos der billigeren Privatversorgung entkräftet

Die Studienautoren zeigten in ihrer Präsentation, dass private Wasserversorgung weder billiger noch wirtschaftlich nachhaltig ist. Liberalisierung und Privatisierung im Wassersektor führen durch die Finanzierung von Regulierungsbehörden und öffentliche Ausschreibungen zu hohen Transaktionskosten. Erwirtschaftete Gewinne werden ausgeschüttet und Kosten für Reinvestitionen durch Fremdkapital finanziert. Der Mythos vom freien Markt in der Wasserwirtschaft und einer damit einhergehenden billigeren und besseren Versorgung der Menschen wird damit widerlegt.

Öffentliche Wasserversorgung in Österreich vorbildhaft

Die öffentliche Wasserversorgung in Österreich punktet im europäischen Vergleich mit sehr guter Effizienz, Qualität und Leistbarkeit für die versorgte Bevölkerung. Die Studienautoren sehen keinerlei dringenden Handlungsbedarf in Hinblick auf eine Liberalisierung oder gar Privatisierung öffentlicher Systeme. ÖGB und AK sehen es daher als dringend notwendig, die Ausnahme der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Konzessionsrichtlinie beizubehalten. Langjährig bestehende Systeme einer gut funktionierenden öffentlichen Daseinsvorsorge wie in Österreich oder Deutschland dürfen auch zukünftig nicht gefährdet werden. Dringend zu empfehlen ist hingegen die Umsetzung von Ausnahmen öffentlicher Investitionen in Bezug auf die Verschuldungsgrenzen der öffentlichen Haushalte („goldene Investitionsregel“) zur Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Langfristige Investitionen notwendig

In der anschließenden Podiumsdiskussion mit weiteren Experten wurde die Ergebnisse der Untersuchung einhellig bestätigt. Walter Kling, Vizechef von „Wiener Wasser“, unterstrich die Bedeutung langfristiger Planung und Investitionen bei der Wasserversorgung. So wurden etwa 1970 in Wien erhöhte Wasserverluste gemessen, ein Investitionsprogramm über 25 Jahre war notwendig um die langfristige Effizienz sicherzustellen.

Aufgrund ihrer Profitorientierung sind privaten Betreibern derartige Aufwendungen nicht zuzutrauen. Die Studie zeigt Beispiele, in denen die Unternehmen 97% der Gewinne an die Gesellschafter ausgezahlt haben. Mittel für langfristig notwendige Aufwendung sind dann nicht mehr vorhanden. In Ungarn etwa wurde aus genau diesem Grund die private Versorgung wieder abgeschafft.

Iris Strutzmann. Referentin in der Abteilung Umwelt und Verkehr der AK-Wien lobte die öffentliche Wasserversorgung in Wien, die auch in der Bevölkerung starken Rückhalt findet. Tatsächlich liefert die österreichische Wasserwirtschaft im europäischen Vergleich bei den Wasserleitungsverlusten bei der Abwasserentsorgung sowie der operativen Effizienz hervorragende Ergebnisse. So liegt der Wasserleitungsverlust in Österreich bei 11 Prozent und liegt damit an zweiter Stelle nach Deutschland mit 7 Prozent.

Kattnig: „Wasser nicht wie eine Handelware behandeln“

Wolfgang Deinlein von den Stadtwerken Karlsruhe verwies auf mehrere Umfragen, in denen die Bevölkerung verschiedener deutscher Städte (teilweise weit über 90%) sich gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung aussprach.

Marzena Rogalska, zuständige Abteilungsleiterin in der EU-Kommission, zeigte sich beeindruckt von den Forschungsergebnissen und versprach eine „neutrale, ökonomische Bewertung“ der Konzessionsrichtlinie. Die Studie sei dabei sehr hilfreich.

In seinen Schlussbemerkungen forderte Thomas Kattnig, Bereichsleiter Internationales, EU und Daseinsvorsorge bei younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung: „Wasser ist die Grundlage des menschlichen Lebens und muss auch im Binnenmarkt besonders behandelt werden und nicht wie jedes andere Gut.“

Zum Beitrag

Wasser und Wasserwirtschaft und die Handelsabkommen JEFTA und EU-Australien und Neuseeland

Wie soll es (nach derzeitigem Stand) nach dem Wunsch der Lobbyisten mit JEFTA weitergehen:Abstimmung im EU-Parlament: Dezember 2018

Inkrafttreten: 2019 (vermutlich nach vollzogenem Brexit)

Wie es nach der Vorstellung des Berliner Wassertischs weitergehen sollte: JEFTA wird im EU-Parlament gestoppt!

Keine Liberalisierung der Wasserversorgung. (Die negativen Erfahrungen mit der Teil-Privatisierung in Berlin (1999–2013) reichen uns! Nie wieder Veolia & andere „Partner“!) Das Menschenrecht Wasser (#right2water) ist unverhandelbar! Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht angetastet werden!

 

Update 30.11.2018:

28.11.2018. Unsere Auswertung vom 25. April 2018 hat einige teils gravierende Problemstellen für die öffentliche Wasserwirtschaft im Handelsabkommen EU-Japan aufgezeigt.

Inzwischen haben sich noch weitere Problemstellen aufgetan, auf die wir kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament (voraussichtlich am 11.12.2018) ergänzend hinweisen möchten. Ergänzung Wasserwirtschaft im Japan-Abkommen. Zum Beitrag

EUWID Wasser: (28.11.2018) AöW warnt Europaabgeordnete erneut vor Jefta-Abkommen. Zum Artikel

26.11.2018. Die Allianz der Öffentlichkeit fordert die Europaabgeordneten in einem Brief auf, „die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA Ausschusses zum EU-Japan-Abkommen abzulehnen bzw. abzuändern und die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft zu unterstützen.“

ÖGB: Mitte Dezember wird das Europäische Parlament über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen EU und Japan (JEFTA) abstimmen. Ein Ausbau von Handelsbeziehungen kann dann unterstützt werden, wenn sie unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen und damit für ArbeitnehmerInnen und Umwelt nachweislich von Vorteil sind. Diese Voraussetzungen sind jedoch – ähnlich wie bei CETA – auch bei JEFTA nicht gegeben. Der ÖGB fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, JEFTA abzulehnen. Zum Beitrag

EU-Parlament, INTA-Ausschuss hat JEFTA am 5. November 2018 zugestimmt.

Netzwerk Gerechter Welthandel startet EMAILAKTION: Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) so nicht ratifizieren!

Rechtsgutachten belegt: JEFTA gefährdet unsere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. „Um eine rechtliche Perspektive zu JEFTA einzuholen, hat Campact Prof. Silke Ruth Laskowski mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht mit Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel. Prof. Laskowski forschte bereits intensiv zu internationalen Handelsabkommen und dem Recht auf Wasser. Ihr Gutachten (pdf) zeigt: Die Ausnahmeregelungen für Wasser – wie für die Daseinsvorsorge allgemein – sind nicht umfassend genug.“ Mehr hier

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StopJEFTA-Schreiben der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft an die EU-Parlamentarier_innen

EU-Japan-Abkommen JEFTA: Abstimmung im Plenum über die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA-Ausschusses

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus der Tagesordnung für die nächsten Plenartagungen können wir ersehen,
dass Sie sich am 10. Dezember 2018 mit o.g. Abkommen befassen und
voraussichtlich am folgenden Tag [11. Dezember 2018] darüber abstimmen werden. Als Interessenvertretung, der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft möchten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist, bitten.

In dem vom ENVI-Ausschuss beschlossenen Bericht, der nun dem EP-Plenum zur Abstimmung vorliegt, werden unsere Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft vernachlässigt, obwohl ihr Schutz in den EU-Verträgen als kommunale Daseinsvorsorge fest verankert ist. Diese betreffen folgende Forderungen:

  • Einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EUJapan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
  • In Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.
  • Soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird, einen korrigierten Vorbehalt (Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15) für den Bereich Abwasser. Zwar gibt es im EU-Japan-Abkommen einen spezielleren Vorbehalt Nr. 15, der greift jedoch nicht für den relevanten Bereich „Investitionen“ (siehe dazu unsere Erläuterung vom 11.7.2018).
  • Die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.
  • Eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EU-Vergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

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Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser!

Pressemitteilungen zur Abstimmung im Europaparlament

Martin Häusling, MdEP (DIE GRÜNEN / EFA)

Trinkwasser-Richtlinie: Sauberes Wasser für alle!
Das Europäische Parlament hat heute den Vorschlägen der EU-Kommission für die Revision der 20 Jahre alten EU-Trinkwasserrichtlinie in großen Teilen zugestimmt. Das Hauptziel der überarbeiteten Trinkwasser-Richtlinie klingt zunächst zwar wenig ambitioniert, ist aber angesichts der Realität überaus wichtig: EU-weit sollen die Bürger bedenkenlos aus der Leitung trinken können. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Wasser ist Leben. Sauberes Wasser aus der Leitung mag den meisten Menschen selbstverständlich erscheinen, ist es aber nicht, worauf auch die Europäische Bürgerinitiative Right2Water hinwies: Eine Million Menschen in der EU haben danach eben keinen Zugang zu Trinkwasser, und acht Millionen Menschen fehlt der Zugang zu sanitären Anlagen. Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht – und dieses wollen wir Grüne auch in der neuen Trinkwasserrichtlinie verankert sehen. Leider hat die Mehrheit der anderen Fraktionen dieses Ansinnen nicht komplett unterstützt.

Ob kostenloses Wasser im Restaurant oder Zugang zu sauberem Wasser an öffentlichen Plätzen: Das bleibt weiter nicht garantiert.

In der EU ist die Qualität des Leitungswassers überwiegend sehr gut. Allein aus ökologischen Gründen ist es deshalb zu begrüßen, dass die neue Richtlinie das Bewusstsein für Leitungswasser schärft. Jedes Glas Wasser aus dem Hahn statt aus der Plastikflasche kommt der Umwelt zugute.

Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, auch Mikroplastik auf die Liste der zu überprüfenden Parameter zu setzen. So traurig es ist, ist dies eine erforderliche Konsequenz des Lebenstils unserer Wegwerfgesellschaft. Auch andere Schadstoffe wie Blei bekommen mit der neuen Richtlinie strengere Grenzwerte und das hormonverändernde BPA wird erstmals erfasst.

Wir Grüne bedauern es aber sehr, dass die Mehrheit der Parlamentarier die aus unserer Sicht sinnvolle Transparenz blockiert. Aus meiner Sicht hat jeder Verbraucher das Recht, über die Wasserrechnung oder einen Online-Zugang auf Informationen zur Reinheit des Wassers.
Auch in diesem Punkt zählen wir darauf, dass die Mitgliedsländer die Richtline nachbessern.“

Link zu weiterer PM zu Trinkwasser

Zum Blogbeitrag

Food & Water Europe

October 23rd, 2018
The European Parliament Fails to Support the Human Right to Water

Brussels – In a vote in the Plenary in Strasbourg this afternoon, the European Parliament has failed to support the implementation of the Human Right to Water in the European Union. The vote on the Directive on the Quality of Water for Human Consumption watered down the measures proposed by the European Commission to ensure access to water for all in the EU.

David Sánchez from Food & Water Europe said in response: “Conservative parties at the European Parliament ignored, once again, the demands of the nearly two million citizens that supported the European Citizens’ Initiative for the Human Right to Water. The proposal from the European Commission was already weak, and today it has been watered down by the right-wing majority at the European Parliament.”

On the positive side, the European Parliament managed to pass some measures to tackle plastic pollution avoiding bottled water use by ensuring the provision of free tap water in public buildings and administrations, encouraging the installation of public fountains in streets and public spaces, and encouraging the provision of tap water in canteens and restaurants around Europe, although the right-wing majority introduced the possibility of charging a fee for it.

“We ask EU governments to improve this legislation in the Council. European citizens will watch closely the negotiations that will take place in the coming months to ensure that their voice is heard and that the human right to water is really implemented,” added Sánchez.

Contact:

David Sánchez, Food & Water Europe, +32 (0) 485 842 604, dsanchez(at)fweurope.org

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