Suchergebnisse für: RWE Pressemitteilung

Senatsvertreter bestreiten fehlende demokratische Legitimation der Wasserbetriebe nicht! – PRESSEMITTEILUNG vom 02.03.2012

(Berlin, 2. März 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ zeigte der Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich in einer Untersuchung, dass der Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe die personelle und sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation fehlt. Die Untersuchung deckt auf, dass mit den Geheimverträgen die demokratische Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe systematisch ausgehebelt wurde. Die anwesenden Staatssekretäre … weiterlesen

Vorstand der Wasserbetriebe ohne demokratische Legitimation. Verträge nichtig! – PRESSEMITTEILUNG vom 01.03.2012

(Berlin, 01. März 2012) Eine Untersuchung des Berliner Wassertischs hat ergeben, dass dem Vorstand der Berliner Wasserbetriebe gleich in zwei Punkten die notwendige demokratische Legitimation fehlt. Die Auswertung des offengelegten Teils der Konsortialverträge deckt erhebliche Mängel des Vertragswerks bei der demokratischen Legitimation der Vorstandsarbeit auf. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Mangelnde demokratische Legitimation … weiterlesen

Grüne stellen Legitimation des Sonderausschusses in Frage – PRESSEMITTEILUNG vom 17.02.2012

(Berlin, 17. Februar 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ erklärte die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche, dass das Fehlen finanzieller Mittel zur Beauftragung von unabhängigen Sachverständigen den Sinn des Sonderausschusses in Frage stellt. Diese Ansicht, die ebenso von den Piraten und der Linken vertreten wird, entspricht auch der Einschätzung des Berliner Wassertischs. Der Sonderausschuss steht … weiterlesen

Auch ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksentscheid: Alle Aufklärung geht vom Volke aus! – PRESSEMITTEILUNG vom 13.02.1012

Ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksentscheid UNSER WASSER fordert der Berliner Wassertisch Senat und Abgeordnetenhaus dazu auf, endlich wirksam im Sinne des Volksgesetzes zu handeln. (Berlin, 13. Februar 2012) Das Volksgesetz ist zwar seit März 2011 in Kraft, die verfassungswidrigen Verträge sind jedoch immer noch gültig. Die Kalkulation der Wasserpreise wird immer noch von der … weiterlesen

Berliner Wassertisch widerspricht Senator Nussbaum – PRESSEMITTEILUNG vom 31.01.2012

(Berlin, 31. Januar 2012 / korr. Fassung) In der letzten Abgeordnetenhaussitzung erklärte Senator Nussbaum, dass der Volksentscheid UNSER WASSER die Senkung der Wasserpreise gefordert habe. Diese Aussage ist falsch. Der Berliner Wassertisch hat den BerlinerInnen über den Volksentscheid ein Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge vorgelegt. Das Gesetz verlangt die öffentliche Prüfung der Verträge durch das … weiterlesen

Wassertisch verlangt Rederecht für BürgerInnen – PRESSEMITTEILUNG vom 07.01.2012

(Berlin, 7. Januar 2012) In seiner ersten Sitzung am 6. Januar verweigert der Wasser-Sonderausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses den anwesenden Bürgern das Rederecht und vertagt die Bewilligung von Finanzmitteln für eine unabhängige Prüfung der Teilprivatisierungs-verträge. Die rot-schwarze Koalitionsmehrheit hat mit Verweis auf die Geschäfts-ordnung den Antrag der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche abgelehnt, der anwesenden Öffentlichkeit ein Rederecht … weiterlesen

Gefälligkeitsgutachten von Schwalbach auch für die IHK? – PRESSEMITTEILUNG vom 31.10.2011

(Berlin, 31. Oktober 2011) Die TAZ hat in einem Artikel vom 29.10.11 aufgedeckt, dass der an der HU-Berlin lehrende Wirtschaftsprofessor Joachim Schwalbach für ein Gefälligkeitsgutachten Geldzahlungen von der Atomlobby in Höhe von 135.000 € erhalten sollte. Mit dem Gutachten sollte der Wissenschaftler (Spitzname „Professor Dankeschön“) die Nützlichkeit der Atomkraft hochjubeln. Der Deal kam nicht zustande: … weiterlesen

BUND gegen CCS-Endlager

BUND gegen Kohlendioxid-Deponien im Meer oder an Land – Ampel darf auch klimaschädlichen Plänen der Industrie für landesweite CO2-Pipelines und Exportinfrastruktur nicht nachgeben

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verurteilt die heutige Ankündigung der Bundesregierung, jährlich viele Millionen Tonnen Industrie-CO2 abscheiden und deponieren zu wollen (Carbon Capture and Storage, CCS), anstatt die Emissionen im Industriesektor zu reduzieren.
21.12.2022

Der BUND kritisiert ebenfalls geplante Subventionen für CCS über so genannte Klimaschutzverträge in Milliardenhöhe und den Vorstoß von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Speicherung von CO2 im Boden im industriellen Maßstab kurzfristig zuzulassen. Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Evaluierungsberichts zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz (KSpG) beschlossen. In dem Gesetz wird seit 10 Jahren die Einlagerung von Kohlendioxid in Gesteinsschichten geregelt. Bisher war CCS nur in begrenzten Mengen zu Forschungs- oder Demonstrationszwecken erlaubt.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Es ist brandgefährlich für den Klimaschutz, dass die Evaluierung des CCS-Gesetzes so stark von Industrieinteressen überlagert wurde. Sie wollen ihre klimaschädigenden Abgase einfach unter der Nordsee deponieren, anstatt ihre Emissionen endlich zu reduzieren. Aber die Meere sind nicht die Müllhalde der Menschheit oder eine Deponie für Klimamüll. CO2 dort zu verpressen ist profitabel für die Gasindustrie, aber bedroht nachweislich den Lebensraum am Meeresboden – denn langfristig sind Leckagen einkalkuliert. Die Nordsee ist auch ohne neue CO2-Industrie schon übernutzt. Die Meere sind für das Überleben der Menschen zentral und brauchen unseren uneingeschränkten Schutz. Die Ampel muss sich zum Vorsorgeprinzip und zum Schutz der Meere bekennen und darf den klimaschädlichen Phantasien der Industrie nicht nachgeben.“

Statt die industriellen Emissionen so zu reduzieren, wie es vom Klimaschutzgesetz verlangt wird, versuchen Industrievertreter*innen das Verpressen von Treibhausgasen als Klimaschutz zu vermarkten. Diese Debatte ist nicht neu. Bereits vor zehn Jahren versuchte die Energiewirtschaft, CCS an Kohlekraftwerken als vermeintliches Zukunftsmodell zu verkaufen. Vor allem in Norddeutschland fanden daraufhin große Proteste gegen den Einsatz der Technologie statt.

„In dem heutigen Bericht wird ein optimistisches Bild von der CCS-Technologie gezeichnet. Aber es ist erwiesen, dass CCS-Projekte der Industrie gefährliche Luftschlösser sind. Nach Jahrzehnten der Versuche bleiben sie technisch unausgereift. Sie würden einen hohen zusätzlichen Energieeinsatz verlangen, sind teuer und nicht effektiv. Hinzu kommt, dass die Langzeitgefahren nicht ausreichend erforscht sind. Bis heute sind CCS-Projekte in Europa und weltweit vor allem darin erfolgreich, staatliche Gelder einzuwerben; aber sie verlängern fossile Geschäftsmodelle immer weiter“, sagt Olaf Bandt.

Hintergrund

Der heute vorgestellte Entwurf des Evaluierungsberichts zum KSpG legt nahe, dass die Einschränkungen der Anwendung von CCS im KSpG aufgehoben werden sollen. Der Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Abscheidungsanlagen, Rohrleitungen, Zwischenspeichern, Umladestationen und Häfen für das Klimaabgas soll schnell gesetzlich ermöglicht und alle rechtlichen Hindernisse des Immissions- oder Umweltschutzes dabei aus dem Weg geräumt werden. Die Empfehlungen der Bundesregierung gehen noch weiter: CO2 soll perspektivisch auch in Deutschland verpresst werden können; eine neue Raumordnung für den Untergrund wird angekündigt, absehbar mit einer privilegierten Genehmigung für CO2-Deponien der Großindustrie. Enteignungsvorschriften sollen erweitert, die Rechte der Länder beschnitten werden. Parallel dazu werden bereits Förderprogramme gestrickt, um die großen industriellen Verschmutzer mit Milliarden an Steuergeldern für CCS auszustatten.

Link zur Pressemitteilung

Offener Brief: Fracking klar ablehnen – Verbot aufrechterhalten!

An das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Oktober 2022

Offener Brief

Fracking klar ablehnen – Verbot aufrechterhalten!

Sehr geehrte Minister*innen,

der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat in brutaler Weise die fatale Abhängigkeit von fossilen Brenn- und Rohstoffen, insbesondere fossilem Gas, offenbart. Nun kann die Notwendigkeit einer zügigen vollständigen Umsetzung der Energiewende, deren zentraler, existenzieller Klima- und Umweltschutzgedanke für alle Ihre Ministerien eine Rolle spielt, nicht mehr negiert werden.

Allerdings werden just in diesen Tagen rückwärtsgewandte Stimmen laut, die eine Aufhebung des im Wasserhaushaltsgesetz verankerten Fracking-Verbots fordern. Ein Verbot, das nach einer intensiven, jahrelangen Auseinandersetzung mit Fakten berechtigterweise eingeführt wurde.

Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, um wesentliche Argumente gegen Fracking erneut vorzutragen und Sie zu einer klaren Ablehnung aufzufordern.

1. Keine Abhilfe in derzeitiger Energiekrise
Fracking schafft keine Abhilfe in Sachen aktueller Gasnotlage. Denn die aktuelle Lage ist vor allem in diesem und den folgenden Wintern alarmierend. So schnell stünde Gas aus Fracking in Deutschland aber keinesfalls zur Verfügung, denn dafür bräuchte es aufwendige Sondierungs- und Vorbereitungsarbeiten. Es vergehen mehrere Jahre, bis eine notwendige, flächendeckende Infrastruktur hergestellt werden könnte. Bis signifikante Mengen an Gas verfügbar wären, dürfte es bis zu zehn Jahre dauern. Dann aber wird es aufgrund des massiven Ausbaus der Erneuerbaren Energien gar keinen Engpass mehr geben. Es ergibt daher keinen Sinn, sich in neue Abhängigkeiten von fossilen, klimaschädlichen Energien zu begeben, denn diese helfen akut nicht weiter und werden mittelfristig nicht gebraucht.

2. Fracking befeuert die Erderhitzung
Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung, Transport und Lagerung anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas – insbesondere von gefracktem Erdgas – in vielen Fällen mindestens so schlecht aus wie die von Kohle.[i]

Gemäß einer Studie der Cornell Universität, Ithaca, NY, USA, könnte die Schiefergasförderung in Nordamerika für mehr als die Hälfte der weltweit gestiegenen Emissionen aus fossilen Brennstoffen und für etwa ein Drittel des gesamten weltweiten Anstiegs an Emissionen in der letzten Dekade verantwortlich sein.[ii] Damit trägt Fracking wesentlich zur Erderhitzung bei. Dies ergibt sich aus der besonders klimaschädlichen Wirkung von fossilem Methan, das über 20 Jahre bis zu 108 mal stärker wirkt als CO2[iii]. Bei der von der deutschen Expertenkommission Fracking angenommenen durchschnittlichen Methanemissionsrate von 2-4% wäre Schiefergas klimaschädlicher als Kohle.[iv]

Gerade vor dem Hintergrund der zu erreichenden Klimaneutralität 2045 und den gewöhnlichen Laufzeiten von Fracking-Vorhaben ist Fracking für Deutschland nicht zielführend, da es weder kurzfristig zur Versorgungssicherheit beiträgt noch klimapolitisch verantwortbar ist.

3. Flächendeckende Industrialisierung und immenser Wasserverbrauch
Das Risiko für Deutschland wird durch die bisherigen Berichte der Expertenkommission insgesamt kleingeredet, obgleich das Umweltbundesamt in seinem zweiten umfangreichen Gutachten 2014 darauf hinwies, dass – zur Förderung der vermuteten Vorkommen im Untergrund – rund 48.000 Bohrungen auf rund 9.300 km² notwendig wären. Dabei werden mehrere Millionen Liter Wasser für eine einzelne Bohrung benötigt.
Das UBA hebt hervor: „Im Vergleich zu den bisher durch konventionelle Erdgasnutzung in Deutschland realisierten Fördervorhaben wären 48.000 Bohrungen jedoch eine enorme Steigerung, die in einem dicht besiedelten Gebiet wie Deutschland zu erheblichen Nutzungskonflikten führen dürfte.“[v]
Die Expertenkommission Fracking verweist zwar in ihrem Bericht über Grundwasser und Oberflächenwasser auf den hohen Wasserverbrauch, vertieft die Problematik aber nicht. Dabei hat wiederum das UBA bereits 2014 vor folgender Entwicklung gewarnt:

„Der … Wasserbedarf bei der unkonventionellen Gasförderung (sowohl Schiefer- wie Tightgasförderung) übersteigt in einigen Regionen Niedersachsens den vielfach schon heute als kritisch angesehenen Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Beregnung so deutlich, dass an dieser Stelle eine hohe Wahrscheinlichkeit von Nutzungskonflikten zwischen Erdgasförderung und Landwirtschaft zu konstatieren ist. Dies, zumal mit fortschreitendem Klimawandel und zunehmend trockeneren Sommern auch die Notwendigkeit von landwirtschaftlicher Beregnung in heute noch weniger dürregefährdeten Regionen zunehmen wird.“[vi]

Gerade nach einem erneuten dramatischen Dürrejahr wie 2022 wäre es grotesk, diesen Aspekt zu ignorieren. weiterlesen

Aufruf zu den CETA-Aktionstagen vom 19. bis 24. September 2022

Aufruf zu den CETA-Aktionstagen

Macht mit bei den bundesweiten dezentralen CETA-Aktionstagen in der Woche vom 19. – 24. September 2022!

Das Handels- und Investitionsschutzabkommen CETA steht wieder auf der politischen Agenda: Die Ampelparteien haben angekündigt, CETA nach der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Die weltweiten ökologischen und sozialen Krisen verschärfen sich – nicht zuletzt wegen einer rücksichtslosen Außenwirtschafts- und Investitionspolitik. Ausgerechnet jetzt soll CETA durch den Bundestag gepeitscht werden. Das nehmen wir nicht hin. Unser Ziel ist klar:

Wir wollen die Ratifizierung von CETA stoppen!

CETA ist eine Bedrohung für Umwelt- und Verbraucherschutzstandards, bäuerliche Landwirtschaft, Sozialstandards und soziale Daseinsvorsorge sowie Kultureinrichtungen in beiden Ländern und bedroht zudem die Lebensgrundlagen und Rechte indigener Communities in Kanada..

Die durch CETA eingesetzten Ausschüsse vergrößern schon heute den politischen Einfluss transnationaler Konzerne und engen demokratische Politikgestaltung ein. Mit der vollständigen Ratifizierung von CETA tritt die Paralleljustiz mit Sonderklagerechten für Konzerne in Kraft – das ist brandgefährlich und unverantwortlich! Konzerne können damit Arbeitnehmer:innen- oder Klimaschutzgesetze verhindern, verwässern oder an horrende Schadensersatzzahlungen koppeln, weil diese ihre erhofften Profite schmälern.

Angesichts der multiplen Krisen können wir es nicht zulassen, dass Konzerne die Handlungsspielräume unserer Parlamente und Regierungen beschneiden!

Durch unsere vielfältigen Proteste in den vergangenen Jahren haben wir erreicht, dass CETA bisher erst vorläufig und nicht in vollem Umfang angewendet wird. Jetzt gilt es wieder zusammenzukommen und gemeinsam die Ratifizierung von CETA zu stoppen!

Darum lasst uns jetzt gemeinsam Druck machen!

Am 21. September jährt sich die vorläufige Anwendung von Vertragsbestandsteilen des CETA-Abkommens zum fünften Mal. Für die Industrie ist dies ein Anlass zu feiern, wir sagen: StopCETA!

Ebenfalls Ende September könnte der Bundestag in der 2. und 3. Lesung bereits über die vollständige Ratifizierung von CETA entscheiden.

Die kurze Zeit, die uns bis dahin verbleibt, wollen wir nutzen, um bundesweit in möglichst vielen Städten und Gemeinden kreative Aktionen gegen CETA durchzuführen.

Zu Zeiten der großen Demos gegen TTIP und CETA waren Sozialdemokrat:innen und Grüne ganz vorne mit dabei. Davon wollen sie jetzt in der Ampelkoalition nichts mehr wissen.

CETA, ein Handelsabkommen, das den Verbraucher-, Klima- und Umweltschutz mit Füßen tritt und demokratische Entscheidungen aushebelt, abgesegnet von Grünen und Sozialdemokraten? Nicht mit uns! Denn: Die Inhalte von CETA sind über die Jahre nicht besser geworden, die Folgen des Abkommens erweisen sich aber in Anbetracht der fortschreitenden Klimakatastrophe als zerstörerischer denn je zuvor.

Wir werden CETA stoppen!

In und vor möglichst vielen Partei-, Abgeordnetenbüros und Veranstaltungen der Grünen und der SPD soll unsere Botschaft in den nächsten Wochen unübersehbar sein. CETA muss vom Bundestag und vom Bundesrat gestoppt werden.

Keine Paralleljustiz für Konzerne: CETA stoppen! Demokratie ist nicht verhandelbar
Wir brauchen dringend eine neue und gerechte Handelspolitik, die nicht Profite, sondern Menschen und den Planeten schützt! Keine Ratifizierung von CETA!

Was Ihr jetzt tun könnt:

EILT: Der Bundesrat soll am 16.09.2022 über CETA beraten.

Bundesrat: „Freihandelsabkommen mit Kanada“ (Link)

Was könnt ihr tun?
Kontaktiert die Landtagsabgeordneten oder die Mitglieder des Bundesrates von SPD und Grünen in Eurem Bundesland: die Länder müssen gegen die die geplante CETA-Ratifzierung Einwand erheben, denn damit würden exklusive Schiedsgerichte für Investor*innen geschaffen.

Liste aller Mitglieder des Bundesrats: Link

  • Werdet vor Ort aktiv und vernetzt euch.
  • Informiert bei Bewegungstreffen und Demos über die drohende Ratifzierung von CETA.
  • Schreibt an eure Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen, dass sie CETA nicht ratifzieren dürfen.
  • Führt Protest-Aktionen vor den lokalen Parteibüros durch. Informiert die Presse darüber. Teilt Fotos davon auf den Sozialen Medien. Hashtag #STOPCETA
  • Informiert öffentlich über CETA: verteilt Flyer, ladet Referent:innen ein, meldet einen Infostand an; räumt die Ratifizierung ab (Dosenwerfen), sprüht CETA stoppen, geht zu Demos, verteilt Flyer und redet dort. …
  • Informiert eure örtliche Presse über die drohende Ratifzierung von CETA und den gesellschaftlichen Widerstand dagegen.

Kampagnen-Materialien:

Downloads:

Info-Flyer (pdf)
Musterbrief an Abgeordnete (docx)
Muster-Pressemitteilung Word PDF
Druckgrafiken für Banner, Poster, Social Media (Dateien)

Bestellt unser kostenloses Aktionspaket: https://www.gerechter-welthandel.org/bestellformular-ceta/

100 Flyer CETA Ratifizierung stoppen
1 Banner 60 X 80 Aufschrift: CETA Ratifizierung stoppen
1 Vorlage Muster-Pressemitteilung

Nützliche Links für Hintergrund und Argumente

Aktuelle Pressemitteilung der kanadischen und deutschen Zivilgesellschaft gegen die geplante Ratifizierung von CETA

Kurzgutachten von August 2022 (pdf) des Umweltinstituts „CETA-Interpretationserklärung unwirksam!“. (Presseerklärung)

Lasst uns Druck machen für eine andere Handelspolitik:

CETA stoppen – Für einen global gerechten Welthandel!

Umweltschutz unterliegt Konzernklage: Auf der Grundlage der Energiecharta muss Italien Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen

24.08.2022
Energiecharta: Italien muss Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen

München, 24. August 2022 – Der italienische Staat wurde zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro (inklusive Zinsen) an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung durch ein Investor-Staat-Streitbeilegungsgericht im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta (ECT). Für das Umweltinstitut erweist sich der ECT damit einmal mehr als „Anti-Klima-Abkommen“.

Der Fall betrifft eine Regelung aus dem Jahr 2015, mit der die italienische Regierung auf den Widerstand der Öffentlichkeit und auf Umweltbedenken reagierte und neue Öl- und Gasprojekte innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste verbot. Die enorme Summe, die Rockhopper als Entschädigung forderte, beträgt fast das Zehnfache der ursprünglichen Investitionssumme. Tatsächlich ermöglicht der ECT es dem Unternehmen, den Staat nicht nur auf Erstattung tatsächlich bereits investierter Summen, sondern auch für nicht realisierte Gewinne zu verklagen.

“Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler:innen in Italien und eine Katastrophe für alle Klimaschutzbemühungen weit über Italien hinaus”
kommentiert Ludwig Essig aus dem Fachbereich Handelspolitik am Umweltinstitut München. “Dass Konzerne eine demokratisch nicht legitimierte Paralleljustiz bemühen können, um Staaten für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu bestrafen, ist nicht länger hinnehmbar. Wir fordern die italienische Regierung auf, die Summe nicht zu bezahlen und die Vollstreckung juristisch anzufechten. Von den übrigen europäischen Staaten erwarten wir einen Plan für einen schnellstmöglichen, koordinierten Ausstieg aus dem ECT als Relikt der fossilen Ära”.

Der ECT ist ein multilaterales Handelsabkommen, das Investitionen im Energiesektor schützt. Der Vertrag ist weithin kritisiert worden, weil er den Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft umstrittene Befugnisse einräumt, Länder wegen Klimaschutzmaßnahmen zu verklagen, die ihre Gewinne beeinträchtigen. Wissenschaftler:innen, zivilgesellschaftliche Gruppen und selbst der Weltklimarat IPCC weisen darauf hin, dass er ein inakzeptables Hindernis für Klimaschutzmaßnahmen darstellt. Der ECT eröffnet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, nationale Gesetze zu umgehen, indem sie ein paralleles Rechtssystem nutzen können, welches exklusiv ihnen zur Verfügung steht. Im Jahr 2016 ist Italien als eines der wenigen Länder aus dem ECT ausgetreten, kann aber aufgrund einer Verfallsklausel (der sogenannten “sunset clause”) noch 20 Jahre nach dem offiziellen Ausstieg in Bezug auf bis dahin bestehende Investitionen verklagt werden.

Das Urteil im Fall Rockhopper erging nur wenige Wochen, nachdem sich die Vertragsstaaten auf einen leicht modernisierten Vertragsentwurf geeinigt hatten, der kleine Änderungen vorsieht, aber vor allem den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe beibehält. Ein ähnliches Urteil wäre damit weiterhin möglich.

Hintergrund:

Im Jahr 2015 verbot die italienische Regierung nach einer großen Bürgerinitiative Ölbohrungen in Gewässern innerhalb von 12 Meilen vor der Küste und damit auch das Projekt Ombrina Mare, das sich 4 Meilen vor der Küste befindet. Im Jahr 2005 hatte das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas eine Explorationsgenehmigung für das Ölfeld Ombrina Mare erhalten und war 2008 auf Öl gestoßen. Anschließend beantragte das Unternehmen eine Förderkonzession, die von den italienischen Behörden jedoch nie erteilt wurde. Im Jahr 2014 kaufte Rockhopper das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas für 29,3 Mio. GBP. Das Unternehmen zog vor ein italienisches Gericht, um die Konzession zu erhalten, verlor jedoch seine Klagen und die anschließende Berufung. Später brachte es den Fall vor ein Tribunal im Rahmen des ECT-Vertrags. Rockhopper hat Berichten zufolge 275 Millionen US-Dollar (wahrscheinlich zuzüglich Zinsen) gefordert, während es behauptet, etwa 29 Millionen US-Dollar investiert zu haben.

Zur Pressemitteilung

Mitteilung von Rockhopper zum Urteil des Schiedsgerichts hier

Was wir tun können?

Fordert die EU-Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, diesen Klimakiller-Vertrag zu verlassen!

Der Energiecharta-Vertrag ist ein Klimakiller. Stoppen wir ihn!

https://www.gerechter-welthandel.org/ect-stoppen/

 

Niedersachsen: Grüne fordern Abbruch des Planfeststellungsverfahrens zur Vermilion-Erdölförderung

Pressemitteilung von Imke Byl (Mitglied der Grünen im Niedersächsischen Landtag), Christian Schröder (Fraktionssprecher der Grünen im Kreistag und Stadt Wittingen) und Bernd Ebeling (AWA-Ingenieure)

4. Februar 2022

Maßgebliche Unterlagen fehlen

Grüne fordern Abbruch des Planfeststellungsverfahrens zur Vermilion-Erdölförderung

Die kanadische Erdgas- und Erdölfirma Vermilion Energy plant diverse Maßnahmen zur klimaschädlichen Erhöhung der Erdölförderung im Wasserschutzgebiet Schönewörde, Nordkreis Gifhorn/Niedersachsen. Derzeit wird ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Maßnahmen öffentlich durchgeführt. Vermilion Energy plant im Wasserschutzgebiet Schönewörde in den Erdölfeldern Vorhop und Vorhop-Knesebeck unter anderem die Ablenkung bestehender Bohrungen, welche teilweise mehr als 60 Jahre alt sind. Die bestehende Erdölförderung soll mindestens bis zum Jahr 2040 und darüber hinaus laufen.

Nach Durcharbeitung der öffentlich ausgelegten Unterlagen fehlen aus Sicht des Wasserwirtschafts- und Umweltingenieurs Bernd Ebeling nicht nur die kompletten technischen Unterlagen zu den acht Bohrungen, sondern auch Informationen darüber, wie gewährleistet wird, dass keine wassergefährdenden Stoffe in das Grundwasser gelangen. Das betrifft ebenfalls den Neubau von Lagerstättenwasserleitungen. „Diese Fragen können nicht beantwortet werden, da zu dieser Thematik keine prüffähigen Unterlagen im Planfeststellungsverfahren auffindbar sind. Was genau bei den acht Bohrungen geplant ist und ob die zum Teil nicht zementierten alten Bohrlöcher gegenüber wasserführenden Schichten abgedichtet werden sollen, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Dieses Vorhaben erfüllt nicht die zwingenden Vorgaben des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)“ fasst Bernd Ebeling zusammen.

Erdöl-Bohrung Vorhop-Knesebeck 43, zur Zeit nicht in Betrieb, südöstlich gelegen von Knesebeck/Stadt Wittingen (Foto: Bernd Ebeling)

„Wir sind erstaunt, dass die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren so viele Lücken aufweisen. Das Verfahren kann unserer Meinung nach so nicht fortgeführt werden“, so Christian Schröder, Fraktionssprecher der Grünen im Kreistag und Stadt Wittingen. „Wir fordern daher den sofortigen Abbruch. Es geht hier nicht nur um den Trinkwasserschutz für das Wasserwerk Schönewörde, sondern insbesondere um den Schutz des Grundwassers. Es gibt in dieser Region viele Feldberegnungsbrunnen, die Landwirtschaft ist auf sauberes Wasser angewiesen. In diesem Zusammenhang weise ich auf den großen Grundwasserschaden im Erdölfeld Emlichheim hin, bei dem 220.000 m³ umweltgefährdenes Lagerstättenwasser durch eine undichte Bohrung in das Grundwasser gelangten. Der Zustand der Bohrungen in Emlichheim ist vergleichbar mit den Bohrungen im Landkreis Gifhorn, die meisten wurden in den 50er und 60er gebohrt, als erheblich geringere Anforderungen bestanden.“

Einpress-Bohrung Wittingen-Knesebeck 35 für umweltgefährdenes Lagerstättenwasser, im Hintergrund Wohnbebauung von Knesebeck/Stadt Wittingen (Foto: Bernd Ebeling)

Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, schließt sich der Forderung an:

„Ohne die fehlenden Unterlagen kann doch niemand abschließend bewerten, ob und in welchem Umfang Gefahren von dem Vorhaben ausgehen. Deshalb ist ein Abbruch nur konsequent. Erst, wenn alle relevanten Informationen auf dem Tisch liegen, sollte das Planfeststellungsverfahren neu aufgelegt werden dürfen. Generell ist es unglaublich bitter zu sehen, wie schnell wir hier im Landkreis Gifhorn wieder auf den Boden der Tatsachen gebracht werden. Die Einigung der Landesregierung zum Schutz unseres Grundwassers ist nichts wert. Zwar beantragen die Unternehmen nun keine neuen Förderbohrungen in den Schutzgebieten mehr, aber unser Landkreis ist ja bereits durchlöchert wie ein Schweizer Käse. Nun werden wie im aktuellen Fall einfach die alten Bohrungen genutzt und abgelenkt, um die Förderung auch innerhalb der Schutzgebiete weiter fortzuführen. Weder unserem Grundwasser noch dem Klima ist damit geholfen. Wir müssen stattdessen endlich den Ausstieg nicht nur aus der Nutzung, sondern auch aus der Förderung von Erdöl und Erdgas planen – und damit bei den Schutzgebieten anfangen.“

PM: Deutsche Umwelthilfe fordert mehr Engagement für den Schutz von Flussauen und Kurswechsel in der Agrarpolitik

Pressemitteilung
8. Juni 2021
Deutsche Umwelthilfe begrüßt Nationale Wasserstrategie, fordert aber mehr Engagement für den Schutz von Flussauen und Kurswechsel in der Agrarpolitik

  • Renaturierung von Flussauen stärkt natürliche Ökosystemleistungen wie Speichern von CO2 und Abmildern von Hochwasserwellen
  • Bisherige rückwärtsgewandte Agrarpolitik blockiert zentrale Gewässerschutz- und Klimaziele der Nationalen Wasserstrategie
  • DUH fordert von Bund und Ländern, Ackernutzung aus Überschwemmungsgebieten zu verbannen und durch extensive Beweidung zu ersetzen

Berlin, 08.06.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Ziele der heute vom Bundesumweltministerium vorgestellten ersten Nationalen Wasserstrategie, insbesondere um Wasserknappheit vorzubeugen und die Wasserinfrastruktur an die menschengemachten Klimaveränderungen anzupassen. Die DUH mahnt aber an, dass diese ohne einen Kurswechsel in der Agrarpolitik nicht zu erreichen sind. Dafür müssten nach Ansicht der DUH die Flussauen als zentraler Beitrag zum Klima-, Biodiversitäts- und Gewässerschutz besser geschützt werden.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Die Nationale Wasserstrategie enthält gute Ansätze, um die Wasserwirtschaft in Deutschland klimafit zu machen. Ihre Ziele sind jedoch nur umsetzbar, wenn konsequent die Ackernutzung aus Überschwemmungsgebieten verbannt und Agrarbeihilfen an eine naturverträgliche Landnutzung gekoppelt werden. Die Bundesregierung muss jetzt den Weg bereiten, damit Äcker in Flussauen in feuchtes Dauergrünland umgewandelt werden und die extensive Nutzung als naturnahe Weidelandschaft gerecht entlohnt werden kann. Die Länder brauchen ein klares Signal aus Berlin, damit Wasser, Klima und Landnutzung auch auf der Umsetzungsebene endlich zusammengebracht werden.“

Mithilfe einer extensiven Weidehaltung – also einem an der natürlichen Ertragsfähigkeit des jeweiligen Standortes orientierten Viehbesatz an Stelle bisheriger Ackernutzungen – können Einträge von Nährstoffen und Pestiziden in die Gewässer reduziert und das Grundwasser entlastet werden. Zugleich baut die extensive Beweidung in den renaturierten, strukturreichen Auenlandschaften eine Brücke zur Landwirtschaft, indem sie in der Nutzung bleiben und einen Beitrag zur Erzeugung regionaler, tierwohlorientierter Lebensmittel leisten. Naturnahe Flussauen erbringen wichtige sogenannte Ökosystemleistungen wie CO2 zu speichern und Hochwasserwellen zu senken. Sie sind unabdingbar für die Grundwasserneubildung, den Schutz der biologischen Vielfalt, den Klimaschutz und den Abbau von Nähr- und Schadstoffen.

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz & Biodiversität der DUH, betont: „Die Renaturierung von Fließgewässern und ihren Auen als unseren artenreichsten Ökosystemen ist ein umfassender Lösungsweg für verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen. Flussauen weiter zu entwässern, auszudeichen und als Ackerflächen zu nutzen, verursacht hohe gesellschaftliche Kosten. Diese Flächen sind unser Naturkapital, das wir schützen müssen, wenn wir nicht einen weitaus höheren Preis zahlen wollen, etwa für Hochwasserschäden.“

Hintergrund:

Die Vereinten Nationen haben die Jahre 2021 bis 2030 zur UN-Dekade „Wiederherstellung von Ökosystemen“ ernannt, die vergangene Woche offiziell eröffnet wurde. Die Biodiversitätsstrategie der EU für 2030 sieht rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen und damit auch von deren Leistungen als sogenanntes Naturkapital vor. Im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreuten und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) finanzierten Vorhabens „Mainstreaming Naturkapital Deutschland“ strebt die DUH an, den Wert von Naturkapital für politische Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen sichtbar zu machen, damit dieses in öffentlichen und privaten Entscheidungen berücksichtigt wird.

Links:

Mehr zur Kampagne „Die Natur ist unser Kapital“ finden Sie hier: (Youtube)
Zur Nationalen Wasserstrategie des BMU: Link