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Guter Tag auch für das Trinkwasser: Kommentar: Sieg der Vernunft – EuGH bestätigt Verbot von bienenschädlichen Nervengiften im Freiland

(6. Mai 2021) Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Abweisung einer Bayer-Klage gegen das Verbot bienenschädlicher Nervengifte kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs ist ein Sieg der Vernunft und ein wichtiges Signal für den Schutz von Insekten in Europa. Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben. Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen. Pestizide mit solch fataler Wirkung auf das Ökosystem dürfen nie wieder in die Umwelt gelangen.

Profitgier hat Bayer blind gegen wissenschaftliche Erkenntnisse gemacht: Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben die Gefahr der drei umstrittenen Neonikotinoide für Bienen und Wildbienen umfassend bewiesen. Neonikotinoide sind langlebig und reichern sich im Boden an. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit können sie weit transportiert werden und gelangen auch in Gegenden fernab ihrer Einsatzgebiete, wo sie dann noch jahrelang Schäden verursachen. Trotz ihrer erheblichen Einschränkung 2013 und dem Freilandverbot 2018 sind die Wirkstoffe heute immer noch in Gewässern nachweisbar.

Um das Insektensterben zu stoppen, brauchen wir neben dem Verbot solcher besonders gefährlichen Pestizide zusätzlich auch eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes.“

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Martin Häusling (MdEP): EuGH zu Einspruch von Bayer: Neonikotinoide sind mit vollem Recht verboten!

Das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot von Neonikotinoiden muss zugleich als ein Appell verstanden werden, den Missbrauch dieser Insektizide durch Notfallzulassungen für immer zu beenden, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Bayers Aufbäumen war vergebens. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das Handeln der Europäischen Kommission, die hochumstrittenen, aus Sicht von Gesundheits- und Artenschutz gefährlichen Gifte aus der Gruppe der Neonikotinoide aus dem Verkehr zu ziehen, rechtens war. Der Bayer-Konzern muss damit eine Niederlage einstecken.

Das Urteil der Richter muss auch als Appell an die EU-Mitgliedsländer, an die Bauernverbände und auch an die Industrie verstanden werden. Finger weg von giftigen Neonikotinoiden! Wie nun noch einmal höchstrichterlich bestätigt, sind sie aus gutem Grund verboten. Dieses Verbot über Notfallgenehmigungen zu umgehen, ist ein ökologisches Verbrechen, auch wenn die aktuelle Gesetzeslage dieses Schlupfloch noch offen lässt.

Es muss endlich Schluss sein mit der Praxis, immer wieder über Notfallzulassungen geltendes Recht und damit den dahinter stehenden Gedanken des Schutzes unserer Gesundheit und unserer Natur auszuhebeln. Statt sich auf dieses Instrument zu verlassen, müssen sich Behörden, Landwirte und Industrie endlich auf Formen der Landwirtschaft besinnen, die solche Extrem-Gifte überflüssig machen. Dass dies gelingen kann, machen Tausende von Bio-Bauern jeden Tag vor.

Oft genügt es, sich auf die gute fachliche Praxis, auf mehr Fruchtfolgen oder mehr mechanische Methoden zu besinnen, um den Einsatz von Giften überflüssig zu machen. Dies gilt nicht nur für Pestizide aus der Klasse der Neonikotinoide, sondern auch für andere Wirkstoffe. Zugleich appelliere ich deshalb an die Kommission, ganz generell bei der Zulassung neuer Wirkstoffe wesentlich stärker als bisher die Folgen für unsere Natur, unsere Lebensmittel und unsere Gesundheit zu beachten.“

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Rechtssache C-499/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 27. Juli 2018 von der Bayer CropScience AG gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 17. Mai 2018 in der Rechtssache T-492/13, Bayer CropScience AG/Europäische Kommission (europa.eu)

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Bitte unterstützt die Europäische Bürgerinitiative:


https://www.savebeesandfarmers.eu/deu/

Foodwatch: Rechtsgutachten kritisiert Demokratie-Defizite des CETA-Handelsabkommens

Pressemitteilung
12.03.2021

foodwatch fordert: Bundestag muss CETA stoppen!

  • Völkerrechtliche Expertise belegt: Intransparente „CETA-Ausschüsse“ können ohne demokratische Kontrolle weitreichende Entscheidungen treffen
  • CETA-Ausschüsse könnten z.B. Standards bei Importkontrollen ändern oder die Gleichwertigkeit beim Pflanzenschutz anerkennen
  • Schutzstandards in der EU könnten „faktisch eingefroren“ werden

+++ Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Universität Speyer, zum Download: https://t1p.de/Weiss-Gutachten +++

Das geplante EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA weist schwere demokratische Defizite auf und könnte negative Folgen für den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Europa haben. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das die Verbraucherorganisation foodwatch am Freitag veröffentlicht hat. Insbesondere die durch das Abkommen eingerichteten Ausschüsse seien „unter demokratischen Gesichtspunkten defizitär“. In den geheim tagenden Ausschüssen könnten Vertreter*innen der Regierung von Kanada und der EU-Kommission weitreichende Entscheidungen treffen, etwa über Hygienekontrollen beim Import von Fleisch oder die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Sicherheitsstandards bezüglich Pestizide – eine demokratische Kontrolle durch das EU-Parlament oder die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten fehle dabei jedoch: „Das Europäische Parlament hat nicht mitzuentscheiden, es wird lediglich informiert. Auch sonst bestehen keine weiteren Mechanismen einer parlamentarischen oder öffentlichen Verantwortlichkeit der CETA-Ausschüsse für ihre Beschlüsse“, so Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Professor für Völkerrecht an der Universität Speyer, in dem Gutachten im Auftrag von foodwatch. Die Verbraucherorganisation forderte alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, ihre Zustimmung zu CETA verweigern.

„Die geheimtagenden CETA-Ausschüsse treffen Entscheidungen, die Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger betreffen – doch das EU-Parlament oder der Bundestag sind außen vor. Es wird Zeit, dass die Abgeordneten erkennen, dass sie sich mit der Zustimmung zu CETA selbst entmachten. Der Bundestag kann und muss CETA stoppen“, sagte Thilo Bode, Gründer und Geschäftsführer von foodwatch. „Tritt CETA endgültig in Kraft, droht die Gefahr, dass Verbraucher- und Umweltschutzstandards auf niedrigem Niveau eingefroren oder sogar gesenkt werden – ohne dass gewählte Abgeordnete darüber entscheiden.“

CETA entscheidet als ein sogenanntes modernes Handelsabkommen nicht nur über Zollsenkungen, sondern es sollen auch „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ wie etwa Regelungen des Gesundheits-und Verbraucherschutzes als gleichwertig anerkannt werden, um den internationalen Handel nicht zu behindern. Die Entscheidungen darüber fällen jedoch nicht gewählte Abgeordnete, sondern Regierungsvertreter in den CETA-Ausschüssen. Einmal getroffene Beschlüsse dieser  CETA-Komitees kann die EU dann nicht mehr einseitig aufheben, wie das Rechtsgutachten als besonders gravierend kritisiert. Selbst wenn die EU-Staaten sich also zum Beispiel einig wären, durch die Ausschüsse gegenseitig anerkannte Sicherheitsstandards für Pestizide zu verschärfen, könnte dies ohne die Zustimmung Kanadas nicht für kanadische Erzeugnisse gelten. Denn Regeln, die den CETA-Verpflichtungen widersprechen, stellen „automatisch einen Verstoß gegen das Völkerrecht“ dar. Damit würden durch CETA „Schutzstandards faktisch eingefroren“, so Prof. Weiß.

Als ein Beispiel für den Einfluss der Ausschüsse nennt der renommierte Verfassungsrechtler die Importkontrollen bei Lebensmitteln. Hier hätte der zuständige CETA-Ausschuss das Recht, die Häufigkeit der Einfuhrkontrollen zu ändern. „Das bedeutet, dass die Kontrollstandards zukünftig jederzeit durch Beschlüsse der Ausschüsse gesenkt werden könnten. (…) Dies würde zu einem unzureichenden Gesundheitsschutz für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU führen.“

Das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada wird zwar schon seit 2017 vorläufig angewendet. Es wurde aber noch nicht von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert, auch von Deutschland nicht. Sagt ein einziges Land „Nein“, ist CETA vom Tisch. In Deutschland muss der Bundestag noch zustimmen.

Gemeinsam mit den Organisationen Campact und Mehr Demokratie hat foodwatch Verfassungsbeschwerde zu CETA eingereicht. Ein Urteil aus Karlsruhe steht noch aus.

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Prof. Dr. Wolfgang Weiss: CETA – Transparenz, Beschlussfassungsmandate und Demokratische Legitimation

Rechtsgutachten: CETA – Transparenz, Beschlussfassungsmandate und Demokratische Legitimation
Ausarbeitung im Auftrag von foodwatch
Prof. Dr. Wolfgang Weiss,
Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Februar 2021 (Original hier (pdf))

1) Transparenz bei der Entscheidungsfindung in den CETA-Ausschüssen
Zur Gewährleistung von Transparenz bei der Tätigkeit in den Ausschüssen veröffentlicht die Europäische Kommission die Agenda (Tagesordnung) und zusammenfassende Berichte der Ausschusstreffen anstelle von Protokollen. Dies wird als ausreichend angesehen, um sich einen Überblick über die Arbeit der Ausschüsse und Dialoge zu verschaffen. Es ist zu erwarten, dass formale Entscheidungen der Ausschüsse publiziert werden.

Tatsächlich sieht der Beschluss des CETA Joint Committee über seine Geschäftsordnung (Beschluss 1/2018)1 in Rule 8 Abs. 3 die Veröffentlichung der vorläufigen Tagesordnung und in Rule 9 Abs. 5 die Veröffentlichung von Zusammenfassungen der Protokolle („summary of the minutes“) vor. Zu den Sitzungen werden gemäß Rule 9 Abs. 2 und 3 recht detaillierte Protokolle erstellt, die aber nicht publiziert werden. Bei den auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlichten „Berichten“ über die einzelnen Sitzungen der CETA-Ausschüsse dürfte es sich also um die „summary of the minutes“ handeln. weiterlesen

Milliardenzahlungen an AKW-Betreiber: Zivilgesellschaft fordert Kündigung des Energiecharta-Vertrags


Forum Umwelt und Entwicklung – PowerShift e.V. – Umweltinstitut München

Milliardenzahlungen an AKW-Betreiber: Zivilgesellschaft fordert Kündigung des Energiecharta-Vertrags

(Berlin, München 5 März) Wie heute bekannt wurde, haben sich die Bundesregierung und die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke auf Milliardenentschädigungen für den Atomausstieg geeinigt.[1] Die Unternehmen werden mit 2,4 Milliarden aus dem Bundeshaushalt entschädigt. Im Gegenzug verzichten die Atomkonzerne auf weitere Klagen und ziehen laufende Klagen zurück, inklusive des Verfahrens von Vattenfall gegen die Bundesrepublik vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington.

Das Urteil in dem seit 2012 laufende ICSID Verfahren war für den Frühsommer angekündigt worden. Vattenfall klagte vor dem Schiedsgericht auf mindestens 6,1 Milliarden Euro Entschädigung. Durch die jetzt vereinbarten Zahlungen konnte die Bundesregierung eine Verurteilung durch das Schiedsgericht vermeiden. Das drohende Urteil im ICSID Verfahren dürfte zu höheren Entschädigungen geführt haben: Auf seiner Website spricht das Bundesumweltministerium von Gesamtentschädigungen für den Atomausstieg im dreistelligen Millionenbereich.[2] Nun bekommt Vattenfall alleine 1,425 Milliarden Euro.

Nelly Grotefendt, Referentin für Politik beim Forum Umwelt und Entwicklung sagt: „Diese hohen Zahlungen über 2,4 Milliarden an die Atomkonzerne wären wohl ohne die Klage von Vattenfall vor einem Schiedsgericht kaum möglich gewesen. Aufgrund dieser Drohkulisse ist die Bundesregierung eingeknickt und hat höhere Entschädigungen gezahlt, als sie angekündigt hatte. Hier zeigt sich die Gefahr, die solche Klagen für die öffentlichen Kassen darstellen.“

Die ICSID Klage Vattenfalls gegen die Bundesrepublik findet auf Basis des Energiecharta-Vertrags statt. Er ermöglicht Klagen von Energieunternehmen gegen Staaten, wenn Regulierungen erwartete Gewinne schmälern. Vor einem Monat reichte der deutsche Energiekonzern RWE Klage gegen die Niederlande für den Kohleausstieg bis 2030 ein.[3] Zudem wurde vor wenigen Wochen durch die Bundesregierung bestätigt, dass die ungewöhnlich hohen Entschädigungen für die Braunkohlebetreiber im Rahmen des deutschen Kohleausstiegs auch mit einem Klageverzicht unter dem Energiecharta-Vertrag zusammenhängen.[4] Die Europäische Kommission hat in dieser Frage ein Beihilfeverfahren eingeleitet.[5]

Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift, sagt: „Bereits beim deutschen Kohleausstieg hat sich gezeigt, wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten für die Energiewende in die Höhe treibt und öffentliche Gelder zu Gunsten der großen Energieunternehmen umverteilt. Die hier verschenkten Milliarden fehlen nun, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.“

Die Risiken, die der Energiecharta-Vertrag für die Energiewende und die Bekämpfung der Klimakrise darstellt, führen zu immer stärkerer Kritik an dem Vertrag. Eine Petition, die den Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag fordert, hat in 10 Tagen bereits über 950 000 Unterschriften gesammelt.[6] Frankreich und Spanien haben bereits Vorbereitungen für einen gemeinsamen Ausstieg aus dem Vertrag gefordert. Die Bundesregierung hält jedoch unvermindert an dem Vertrag fest.

Karl Bär, Referent für Handelspolitik beim Umweltinstitut München, fordert: „Die Bundesregierung muss den Vertrag über die Energiecharta endlich kündigen. Das fordern schon fast eine Million Menschen in einer Petition. Der Vertrag ist der Bremsklotz für Energiewende und ambitionierte Klimapolitik. Zwei zentrale Projekte der Energiewende, der Atom- und der Kohleausstieg, wurden durch den Energiecharta-Vertrag erheblich verteuert. Sonderrechte für Energiekonzerne sind mit den Notwendigkeiten des Klimaschutz nicht vereinbar.“

[1] https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesregierung-und-energieversorger-verstaendigen-sich-auf-finanziellen-ausgleich-und-beilegung-alle/

[2] https://www.bmu.de/faqs/urteil-zum-atomausstieg/ Auch nach dem Urteil des BVerfG 2020 gingen Expert*innen nicht wesentlich höheren Zahlungen aus.

[3] https://power-shift.de/klimapolitik-im-visier-rwe-verklagt-niederlande-vor-schiedsgericht-fuer-den-kohleausstieg/

[4] https://www.buzzfeed.de/recherchen/energiecharta-vertrag-schiedsgerichte-europa-klimaziele-90214917.html

[5] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_972

[6] https://power-shift.de/campaign/ect-petition/

Netzwerk Gerechter Welthandel: Bundesverfassungsgericht weist Organklage gegen CETA zurück

Berlin/Karlsruhe, 2. März 2021 – Das Bundesverfassungsgericht wies heute eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag zurück, die sich gegen die unzureichende Beteiligung des Bundestages bezüglich des Handels- und Investitionsschutzabkommens der EU mit Kanada (CETA) richtete. Das Netzwerk Gerechter Welthandel bedauert die Entscheidung des Gerichts, verweist jedoch auf die noch laufende Verfassungsbeschwerde der Organisationen foodwatch, Mehr Demokratie und Campact zur Verfassungskonformität von CETA selbst.

„Sollte das EU-Kanada-Abkommen vollständig ratifiziert werden, treten die gefährlichen Sonderklagerechte für Konzerne in Kraft. Diese ermöglichen internationalen Konzernen, Staaten beispielsweise wegen Umwelt- oder Klimavorgaben auf horrenden Schadensersatz zu verklagen“, sagt Alessa Hartmann, Handelsexpertin bei der Nichtregierungsorganisation PowerShift.

Die Organisationen kritisieren außerdem die weitreichende Entscheidungsmacht der durch CETA eingerichteten Ausschüsse, die mit Vertreter*innen der EU-Kommission und Kanadas besetzt sind.

„Die CETA-Ausschüsse können weitreichende Entscheidungen treffen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen – ohne irgendeine Mitsprache des EU-Parlaments oder der nationalen Parlamente. Die Entscheidungsfindung ist zudem aufgrund mangelhafter Transparenz kaum nachvollziehbar. Das sind schwerwiegende demokratische Defizite“, sagt Rauna Bindewald von foodwatch Deutschland.

Ob die CETA-Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, ist Gegenstand der von foodwatch, Mehr Demokratie und Campact eingereichten Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verhandlung für das erste Halbjahr 2021 angekündigt.

„Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass Teile von CETA nicht verfassungskonform sind, doch davon unabhängig ist die politische Bewertung des Abkommens an sich. Es ist für keine Partei mehr rechtfertigbar, dass sie demokratische Entscheidungen freiwillig unter den Vorbehalt von Schiedgerichtsklagen stellt und damit Millionen an Steuergeld riskiert. Nach dem erneuten Bekanntwerden einer Schiedgerichtsklage, diesmal gegen die Niederlande aufgrund des Kohleausstieges auf 1,4 Milliarden Schadenersatz, ist eine Ratifizierung von CETA schlicht fahrlässig,” sagt Sarah Händel, Bundesvorständin von Mehr Demokratie.

@ Netzwerk Gerechter Welthandel

Auch vor Ort gab es Protest: Unter dem Motto „Auch das Bundesverfassungsgericht kann aus CETA kein gerechtes Handelsabkommen machen!“ protestierte das Netzwerk Gerechter Welthandel Baden-Württemberg gemeinsam mit Vertreter*innen der LINKEN auf dem Karlsruher Marktplatz. Auch der DGB Karlsruhe und Greenpeace Karlsruhe waren bei der Aktion vertreten.

siehe auch:

Bundesverfassungsgericht: Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)
Pressemitteilung Nr. 18/2021 vom 2. März 2021

BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

BBU-Pressemitteilung, 22.02.2021

BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

(Bonn, Berlin, 22.02.2021) Auf deutliche Kritik ist der von der Bundesregierung entworfene und von den Koalitionsfraktionen in den
Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Verlängerung des
Planungssicherstellungsgesetzes gestoßen. Der Gesetzentwurf soll am
25.2.2021 vom Bundestag beschlossen werden. Die Geltungsdauer der
Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes soll dabei für fast
zwei Jahre verlängert werden, ohne dass es in seinen Bestimmungen
geändert wird. Damit soll der schwere Eingriff in die Beteiligungsrechte
der Öffentlichkeit und der Umweltverbände fortgesetzt werden. Die
notwendige Anpassung des Gesetzes an die Pandemie-Bedingungen, die eine
fortschrittliche Öffentlichkeitsbeteiligung und eine gleichzeitige
Kontaktminimierung erforderlich machen, erfolgt nicht. Der BBU fordert,
die Verlängerung des Gesetzes in der vorliegenden Form abzulehnen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Das Gesetz wird bereits dem Anspruch nach Kontaktminimierung nicht
gerecht. So wird die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet
weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben. So können trotz einer
schweren Pandemie immer wieder Menschen zum Gang in die Amtsstube
gezwungen werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen. weiterlesen

Protest 2021: Wir haben Agrarindustrie satt!

Demo 2018

Netzwerk „Wir haben es satt“

Pressemitteilung

Berlin, 13.01.21. Wenige Tage vor dem „Wir haben es satt!“-Protest am Kanzleramt fordern 60 Organisationen aus Landwirtschaft und Gesellschaft eine grundlegende Wende in der Agrar- und Ernährungspolitik. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat nach fast vier Jahren im Amt kaum Nennenswertes vorzuweisen – außer einer bauern- und umweltfeindlichen Politik. Die rückwärtsgewandte Haltung Deutschlands bei den Verhandlungen zur EU-Agrarreform (GAP) beweisen: Klöckner ist nicht Willens, den gesellschaftlich gewollten Umbau der Landwirtschaft voranzubringen. Im Superwahljahr muss die Landwirtschaftspolitik enkeltauglich werden, denn nur so haben Höfe, Tiere und das Klima eine Zukunft.

„Bleibt Zuhause!“, sagt das Bündnis wegen der Pandemie und ruft mit der „Aktion Fußabdruck“ zum Protest auf Distanz auf. Tausende Menschen schicken dieser Tage ihre Fußabdrücke nach Berlin, wo diese am Samstag vor dem Kanzleramt eindrucksvoll in Szene gesetzt werden. Bäuer*innen mit Traktoren und Imker*innen mit Rauchtöpfen repräsentieren die Agrarwende-Bewegung bei dem Protest am Amtssitz von Kanzlerin Merkel – und komplettieren so das imposante Bild, das durch das Meer an Fußabdrücken entsteht.

Saskia Richartz, „Wir haben es satt!“-Sprecherin, sagt:

„Nach 15 Jahren CDU/CSU im Agrarministerium ist der Reformstau verheerend. Das politische Versagen lässt sich an der Zahl der geschlossenen Höfe und verschwundenen Insekten ablesen. Zur Bundestagswahl formulieren wir fünf Messlatten für eine krisenfeste Landwirtschaft. Wir fordern: Steuergelder nur für den Umbau der Landwirtschaft, weniger Tiere besser halten, Höfesterben stoppen, Pestizideinsatz halbieren und Nein zum EU-Mercosur-Abkommen.

Elisabeth Waizenegger, Milchbäuerin aus dem Allgäu, von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sagt:

„Das unionsgeführte Agrarministerium hat zu verantworten, dass seit 2005 130.000 Höfe schließen mussten. Dumpingpreise und Höfesterben haben wir satt! Die aktuellen Bauerndemonstrationen bei Lebensmitteleinzelhandel und Großmolkereien zeigen die verzweifelte Situation auf vielen Höfen. Wir Bäuerinnen und Bauern sind bereit für Klima-, Arten- und Tierschutz, wenn wir faire Erzeugerpreisen bekommen und unsere Leistungen durch eine bessere EU-Subventionspolitik honoriert werden.“

Volker Krause von der Bohlsener Mühle und dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sagt:

„In der Lebensmittelbranche sehen wir, dass immer mehr Leute zu gut erzeugtem Essen greifen. Doch die Politik versagt, wenn sie die Verantwortung auf die Verbraucher abwälzt. Für Klima- und Artenschutz und nicht zuletzt zum Schutz vor künftigen Pandemien brauchen wir ein zukunftsfähiges Ernährungssystem. Der sozial-ökologische Umbau der Land- und Lebensmittelwirtschaft muss daher beschleunigt und das EU-Ziel von 25 Prozent Bio-Anbaufläche bis 2030 umgesetzt werden.“

Johannes Specht von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sagt:

„Wir begrüßen das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie, für das wir seit langem gekämpft haben. Das ist ein wichtiger Schritt für viele zehntausend Menschen, die in der Branche arbeiten. Doch jetzt muss es weitergehen: Wir wollen in Tarifverhandlungen deutlich höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen erreichen. In der Fleischbranche sehen wir die Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeit nur, wenn auch die soziale Ausbeutung gestoppt wird.“

„Wir haben es satt!“-Protest – Terminübersicht

Samstag, 16.01.21, 12 Uhr: „Wir haben es satt!“-Protest inkl. „Aktion Fußabdruck“. Motto: „Agrarwende lostreten, Agrarindustrie abwählen!“ Ort: Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin.
Samstag, 16.01.21, 10 Uhr: Protest der Bäuer*innen mit ihren Traktoren vor der CDU-Zentrale. Ort: Konrad-Adenauer-Haus (CDU-Bundesgeschäftsstelle), Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin.
Digitales Rahmenprogramm:
Freitag, 15.01.21, 18-23 Uhr, Schnippeldisko – Topf, Tanz, Talk digital.
Samstag, 16.01.21, 15:30-19:00 Uhr, Soup & Talk – 5-Minuten-Talks zu guter Landwirtschaft. Weitere Infos: www.wir-haben-es-satt.de/programm

Hintergrund:
Für eine bäuerliche Landwirtschaft mit mehr Umwelt-, Tier- und Klimaschutz protestiert das „Wir haben es satt!“-Bündnis aus rund 60 Organisationen am 16. Januar vor dem Kanzleramt. Seit 2011 gingen alljährlich zum Auftakt der „Grünen Woche“ Zehntausende unter dem Motto „Wir haben es satt – Essen ist politisch!“ auf die Straße. Wegen der Pandemie hat das Bündnis in diesem Jahr die „Aktion Fußabdruck“ ins Leben gerufen, dank der Protest für die Agrarwende auf Distanz möglich ist.

Forderungen des „Wir haben es satt!“-Bündnisses im Superwahljahr:

Höfesterben beenden – Bäuer*innen beim Umbau der Landwirtschaft unterstützen!
Tierfabriken stoppen – Stallumbau fördern & Tierzahlen reduzieren!
Klimakrise bekämpfen – Fleischkonsum senken & gesunde Böden sichern!
Pestizidausstieg angehen & Gentechnik stoppen – Gesundheit & Insekten schützen!
EU-Mercosur-Abkommen in die Tonne – Menschenrechte statt ungerechte Handelsabkommen!

Weitere Informationen: www.wir-haben-es-satt.de

Bundesgesundheitsministerium: Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Bundesgesundheitsministerium 17. Dezember 2020 Pressemitteilung Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie Effizientere Überwachung der Wasserqualität, Qualitätsstandards auf dem neuesten Stand, bessere Verfügbarkeit, mehr Transparenz rund um das Trinkwasser – das sind die wesentlichen Ziele der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, die das Europarlament am 15. Dezember verabschiedet hat. Gestern wurde sie unterzeichnet. Am 23. Oktober 2020 legte der Europäische … weiterlesen

Vermutlich größter Grundwasserschaden in der Geschichte der deutschen Erdölförderung – Lagerstättenwasser-Skandal in Niedersachsen. Wintershall Dea verunreinigt Grundwasser


Pressemitteilung vom 31.07.2019

Am 29. Juli 2019 informierte die niedersächsische Landesregierung die Bevölkerung darüber, dass im Landkreis Grafschaft Bentheim seit Anfang 2014 möglicherweise bis zu 220 000 Kubikmeter Lagerstättenwasser in den Untergrund gelangt sind. Ursache sollen Leckagen an der Einpressbohrung Emlichheim 132 der Firma Wintershall DEA sein. Dabei soll das stark salzhaltige Lagerstättenwasser nach Einschätzung von Wintershall Dea einen oberen Grundwassereinleiter erreicht haben.

Dr. Reinhard Knof (Kein CO2-Endlager e.V., Schleswig-Holstein): „Wie kann es sein, dass solche extremen Verunreinigungen über vier Jahre hinweg unbemerkt erfolgen können und weder der Betreiber noch das für die Aufsicht zuständige Bergamt etwas bemerkt haben? Seit Anfang 2019 weiß die Regierung über den Skandal Bescheid. Warum wird die Bevölkerung nicht informiert? Wie viele Bohrungen sind eigentlich noch undicht? Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit unseres am 2. September startenden Volksbegehrens zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein noch einmal deutlich. Mit den Gesetzesinitiativen soll der Schutz des Wassers bei Bergbauvorhaben verbessert und Behörden und Gemeinden Transparenz im Umgang mit brisanten Unternehmensinformationen möglich werden.“

Bernd Ebeling, Wasserwirtschaftsingenieur aus Niedersachsen: „Über einen langen Zeitraum gelangten hoch saline Lagerstättenwässer aus der Erdölproduktion in unbelastetes Grundwasser. Das eingepresste Lagerstättenwasser mit einem Salzgehalt von 200 bis 300 g pro Liter ist ca. 10.000 mal höher mit Salzen belastet als unbelastetes Grundwasser. Bei kompletter Vermischung des ausgeströmten Lagerstättenwassers mit dem anstehenden unbelastetem Grundwasser wären bis zu 220 Mio. m³ versalzen und somit für eine Trinkwassergewinnung oder Verwendung für die Landwirtschaft unbrauchbar.“

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Der größte deutsche Erdölförderer Wintershall DEA hat vermutlich einen der größten Grundwasserschäden in der Geschichte der deutschen Ölförderung verursacht. Die Öl- und Gasförderung gefährdet unser immer knapper werdendes Grundwasser und damit unsere Trinkwasserversorgung. Damit muss endlich Schluss sein!“

Weder Betreiber noch Bergamt scheinen diesem Schaden Beachtung zu schenken, denn am 26. Juli 2019, also genau drei Tage vor der offiziellen Bekanntgabe des Lagerstättenwasseraustritts, wurde mitgeteilt, dass die Wintershall Dea Deutschland AG im Erlaubnisfeld Unterweser bis zum 31. Juli 2021 weiter nach Kohlenwasserstoffen suchen darf.

Hintergrund:
Bei der Erdgas- und Erdölförderung fällt Lagerstättenwasser an. Es gelangt bei der Förderung automatisch an die Tagesoberfläche. Die Zusammensetzung variiert je nach Lagerstätte. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen, Kohlenwasserstoffen und kann Schwermetalle und natürliche radioaktive Stoffe enthalten. Im vorliegenden Fall soll das Lagerstättenwasser u.a. Strontium und Barium enthalten. Bei einer Einpressbohrung wird das Lagerstättenwasser wieder zurück in die Öl- oder Gaslagerstätte geleitet. Undichte Leitungen und Verrohrungen sind bei der Öl- und Gasförderung keine Ausnahme, sondern treten regelmäßig auf, auch in Deutschland. In Schleswig-Holstein beispielsweise sind 98 Schadensfälle im Zusammenhang mit der Ölförderung bekannt geworden. Die meisten dieser Schäden sind der Wintershall DEA, bzw. deren Vorgängerunternehmen zur Last zu legen.

Weitere Links

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung: Nach Austritt von großen Mengen Lagerstättenwasser: Ministerium ordnet Überprüfung aller Einpressbohrungen in Niedersachsen an. 30.7.2019 Zum Beitrag

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung:
Lagerstättenwasser bei Einpressbohrung im Landkreis Grafschaft Bentheim ausgetreten. 29.7.2019. Zum Beitrag

NDR: Emlichheim: Lagerstättenwasser ausgelaufen. 29.07.2019 19:30 Uhr „Seit mehr als 75 Jahren fördert das Unternehmen Wintershall in Emlichheim Erdöl. Offenbar ist dabei jahrelang Lagerstättenwasser unbemerkt ausgelaufen und in den Boden gesickert.“ Zum Video

Aus der „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ wird nun das „Volksbegehren zum Schutz des Wasser!“

Zum Volksbegehren zum Schutz des Wassers. Es startet am 2. September 2019! Wahlberechtigt ist, wer EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen in Schleswig-Holstein wohnt.

Die Organisatoren „benötigen 80.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Schleswig-Holstein innerhalb von 6 Monaten ab dem 02.09.2019. Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch von uns an anderen Stellen und auf der Straße gesammelt werden. Beim Volksbegehren dürfen auch andere öffentliche Stellen beim Sammeln unterstützen, wie Büchereien, Schwimmbäder, usw. Wir bitten um Meldungen, wer in welchem Gebiet/Ort/Stadt sammeln kann. Wegen des Datenschutzes werden nur Unterschriftenzettel für Einzelunterschriften zur Verfügung gestellt. Bitte diese Information jetzt schon verbreiten, damit wir ab dem 02.09.2019 gut vorbereitet starten können. Der OMNIBUS wird uns auch dieses Mal wieder unterstützen.“

„Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen:

Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden soll es zukünftig rechtssicher erlaubt sein, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage, Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

  • Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
  • Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
  • Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

  • besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
  • Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
  • sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
  • Haftung von Ölkonzernen für Schäden“

Der Berliner Wassertisch unterstützt das Volksbegehren.

 

Schleswig-Holstein: Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt

Pressemitteilung
Kiel, den 20.06.2019

Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt

Gestern hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt.

Eine Volksinitiative mit mehr als 42.000 Unterschriften soll schlicht ignoriert werden“, verurteilt Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und Vertrauensperson der Volksinitiative) den Schritt. „Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise in Fällen von Korruption, sind. Die Weigerung, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach Anhörung der Betroffenen eine Veröffentlichung von Informationen zu erlauben, stellt einen neuen Tiefpunkt antidemokratischen Verhaltens der Landtagsmehrheit dar. Mit dieser Entscheidung hat der Landtag den Weg zu einem Volksbegehren zur Erreichung der Ziele der Volksinitiative zum Schutz des Wassers vorgegeben.

Demnächst wird die Sammlung von 80.000 erforderlichen Unterschriften für einen Volksentscheid beginnen. Dies wäre seit 10 Jahren der erste Volksentscheid in Schleswig-Holstein.

Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden zukünftig rechtssicher erlauben, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

  • Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
  • Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
  • Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

  • besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
  • Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
  • sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
  • Haftung von Ölkonzernen für Schäden

Die Koalition ist in diesen Punkten über Versprechungen bisher nicht hinaus gekommen.

Hintergrund:

Über 42.000 Unterschriften sammelte die Volksinitiative zum Schutz des Wassers bereits, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei Schleswig-Holstein getragen wird. Für einen Volksentscheid müssen innerhalb von sechs Monaten erneut 80.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Landtagspräsident legt fest, wann die Sammlung innerhalb der nächsten 4-8 Wochen beginnt.

Im Herbst entscheidet das Landesverfassungsgericht über die weitere Forderung der Volksinitiative, Fracking landesweit zu verbieten.

In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt geschädigt wurden.

Weitere Informationen:

Flyer der Volksinitiative

http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut

http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

Stellungnahme zu den Gegenargumenten der Landesregierung:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/02100/umdruck-19-02148.pdf

Ansprechpartner für Presseanfragen:

Dr. Reinhard Knof (0162-1389223)

Dr. Patrick Breyer

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BBU: Fracking-Kommission führt Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf ihres Jahresberichts ad absurdum

BBU-Pressemitteilung

(Bonn, Berlin, 18.06.2019)

Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist die Art und Weise gestoßen, mit der die angeblich „unabhängige“ Expertenkommission zu Fracking die Öffentlichkeit über ihren Jahresbericht informiert und der Bevölkerung Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bericht gibt. Gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes soll sich diese Fracking-Kommission mit der Ermittlung des Standes der Technik bei Fracking in bestimmten Gesteinsarten befassen. Ihre Vorgehensweise zeigt jedoch, dass Stellungnahmen aus der Bevölkerung unerwünscht sind. Auf ihrer weithin unbekannten Homepage findet sich lediglich im Berichtsentwurf gut versteckt ein Hinweis auf die derzeit laufende Öffentlichkeitsbeteiligung. Für den BBU ist dies ein Skandal, durch den die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Farce wird.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Was als Musterbeispiel von Transparenz gelten sollte, ist hier zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung ohne Öffentlichkeitsinformation mutiert. Nur zufällig erfahren diejenigen, die sich durch die Dokumente der Homepage der Fracking-Kommission arbeiten, dass sie vom 3.6.2019 bis zum 25.6.2019 Anmerkungen zum Berichtsentwurf abgeben können. Und ganz offensichtlich wurde es auch unterlassen, die üblicherweise beteiligten Kreise zu informieren. Eine Email mit der Bitte um Stellungnahme, wie sie bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben üblich ist, hat der BBU nicht erhalten. Dies ist besonders befremdlich, da der BBU in der Vergangenheit zahlreiche Stellungnahmen zu Änderungen des Bergrechts und zur Fracking-Gesetzgebung abgegeben hat. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Art der Bekanntmachung lediglich ein Feigenblatt darstellt, mit dem die Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung faktisch umgangen werden soll. Hinzu kommt, dass mit drei Wochen die Frist zur Stellungnahme viel zu kurz bemessen ist.“

Der BBU fordert daher: „Der Abgabetermin zur Stellungnahme muss aufgehoben werden und nach einer Neubekanntmachung stattdessen ein Zeitraum von zwei Monaten zur Äußerung eingeräumt werden. Die Öffentlichkeit muss angemessen informiert werden, insbesondere durch Bekanntmachungen auf zentralen Stellen der Internetseiten des Bundes-Umweltministeriums, des Bundes-Wirtschaftsministeriums und des Bundes-Forschungsministeriums. Und die üblicherweise beteiligten Kreise müssen separat per Email informiert werden.“

Die Homepage der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/start

Der Entwurf des Jahresberichts 2019der Fracking-Kommission findet man unter
https://expkom-fracking-whg.de/bericht und dort auf Seite 7 der unzureichende Hinweis auf die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Kontaktformular für Stellungnahmen (nur noch bis zum 25.06.2019 zulässig): https://expkom-fracking-whg.de/kontakt

Pressekonferenz und -mitteilung von Verbänden zum Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden

Pressekonferenz vom 2. April:

Entzug der Gemeinnützigkeit von Umweltverbänden – Wie politisch darf die Zivilgesellschaft sein? Pressekonferenz mit Hubert Weiger (Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Michael Müller (Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands e.V.), Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact) und Florian Schöne (Politischer Geschäftsführer Deutscher Naturschutzring (DNR)).

Pressekonferenz auf Youtube

Die Pressemitteilung vom 2. April:

Mit großer Besorgnis sehen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact, die NaturFreunde Deutschlands und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) die aktuelle Debatte um die Gemeinnützigkeit von Vereinen. Versuche, auch Umweltverbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, verurteilt das Verbändebündnis aufs Schärfste. Das Vorgehen gegen Attac, Deutsche Umwelthilfe, Campact oder den BUND Hamburg werten die Verbände nicht nur als einen Versuch, einzelne Organisationen einzuschüchtern, sondern als einen Angriff auf die Zivilgesellschaft insgesamt.

„Versuche, zivilgesellschaftlichen Verbänden die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wird auf unseren geschlossenen Widerstand treffen“, erklären die Verbandsspitzen einstimmig. „Eine stabile Demokratie braucht politisches Engagement auch außerhalb von Parteien. Die Zivilgesellschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens.“ Der Umgang von Regierungen und Parteien mit kritischen Verbänden zeige, wie offen und liberal Politik und Gesellschaft sind. Die Umweltbewegung sei zum Beispiel aus der Sache heraus kritisch. Sie sei die entscheidende Kraft für die großen Demonstrationen etwa zum Klimaschutz, Atomausstieg oder auch für den Erhalt des Hambacher Waldes, für einen gerechten Welthandel oder für eine nachhaltige Landwirtschaft. „Wir engagieren uns für das Allgemeinwohl und sind deshalb unbequem, ja müssen unbequem sein“, so die Verbände.

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: „Wir stehen vor immensen Herausforderungen und leider agiert die Politik viel zu halbherzig. Beim Klimaschutz, bei der Agrarwende, bei der Neuordnung der Mobilität von morgen oder bei der Erneuerung der Infrastruktur – überall bleibt die Politik weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Wenn sie in ökologischen Fragen reagiert, dann in der Regel nur auf Druck der Öffentlichkeit, insbesondere der Umwelt- und Naturschutzverbände. Wir brauchen eine offene, ehrliche Auseinandersetzung und eine lebendige politische Debatte, die demokratisch ausgetragen wird, und keine Versuche, kritische Verbände mundtot zu machen. Wir wollen uns nicht zum Sündenbock politischen Versagens machen lassen.“

„Die Grundlage der Debatte um die Gemeinnützigkeit muss der Austausch von Argumenten sein, nicht aber Verbote und Angst“, erklärt Michael Müller, Bundesvorsitzender NaturFreunde Deutschlands. „Das wollen vor allem die Unionsparteien aber auch die FDP nicht akzeptieren. Dabei werden die Konflikte um den ökologischen Umbau in den nächsten Jahren an Schärfe zunehmen, weil der Widerspruch zwischen Wissen und Handeln immer größer wird.“ Mit Blick auf die gezielten Angriffe auf verschiedene zivilgesellschaftliche Verbände sagt Müller: „Nicht die DUH ist für die Manipulation der Dieselmotoren verantwortlich, sondern hat sie aufgedeckt. Nicht Attac hat die Ungerechtigkeiten im Steuersystem gemacht, sondern kritisiert sie. Nicht Campact schädigt die Demokratie, sondern fördert und belebt das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Wir nehmen unsere Ziele und Ideen ernst, die in einem grundsätzlichen Widerspruch zu dem heute vorherrschenden Regime kurzfristiger Interessen stehen.“

Als Dachverband von 90 Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen stellt auch der DNR mit Sorge fest, dass die Angriffe auf die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in jüngster Zeit deutlich zugenommen haben. „Eine engagierte und kritische Zivilgesellschaft ist Garant für eine lebendige Demokratie. Ohne sie kann die notwendige Transformation in Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft oder Energie nicht erfolgreich bewältigt werden“, sagt Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des DNR. „Als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Politik zählt die kritische Begleitung und Kontrolle politischer Prozesse zum anerkannten demokratischen Selbstverständnis freiheitlicher Gesellschaften.“

BUND, Campact, DNR und die NaturFreunde Deutschlands fordern den Gesetzgeber auf, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren und auch in der Abgabenordnung Klarheit zu schaffen.

Dazu erklärt Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand bei Campact:

„Stiftungen, Vereine und Verbände dürfen durch das Urteil des Bundesfinanzhofs nicht vor die Wahl gestellt werden: entweder tagespolitische Bildungsarbeit für Bürgerinnen und Bürger oder Steuerprivilegien durch den Status der Gemeinnützigkeit. Beides muss in einer lebendigen Demokratie möglich sein. Dafür muss Bundesfinanzminister Olaf Scholz diese fatale Entwicklung dringend mit einer Reform der Abgabenordnung korrigieren. Campact schließt sich den Forderungen der Allianz ,Rechtssicherheit für politische Willensbildung e.V.‘ an.“

PM Breites Klimabündnis gegen LNG kritisiert BMWI scharf für „Umwälzung“ der Kosten einer klimafeindlichen Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur auf die Nutzer_innen

Breites Klimabündnis gegen LNG kritisiert BMWI scharf für „Umwälzung“ der Kosten einer klimafeindlichen Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur auf die Nutzer_innen

Obwohl mittlerweile deutlich feststeht, dass die geplanten LNG Terminals in Brunsbüttel, Stade und Wilhelmshaven darauf ausgelegt sind, das klimafeindliche US Fracking-Gas zu importieren, ignoriert die Bundesregierung – allen voran das BMWI – die vorhandenen gewichtigen klima- und wirtschaftspolitischen Argumente und möchte – zusätzlich zu direkten Subventionen – den bestehenden Rechtsrahmen zugunsten der LNG Lobby ändern.

Im Dezember 2018 hatte die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass die Anbindungen von LNG Terminals aus den Netzentwicklungsplan Gas 2018 bis 2028 herausgenommen werden sollen. Somit müsste der Investor – nicht die Endverbraucher – die Kosten in Millionenhöhe für Bau und Betrieb der Fernleitungsnetzanschlüsse zahlen. Dies möchte Bundeswirtschaftsminister Altmaier zugunsten der LNG Industrie ändern. Anschluss- und Betriebskosten sollen auf die Nutzer_innen „umgewälzt“ werden.

25 Umweltverbände, NROs und Bürgerinitiativen kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme (pdf) diese Pläne scharf. Darüber hinaus legen sie Widerspruch gegen die viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahme ein.

Letzten Donnerstag hatte das BMWI offiziell die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Nur per Zufall hat ein Teil der interessierten Öffentlichkeit hiervon erfahren. Die breite Öffentlichkeit hat – trotz der gewichtigen klima- und geopolitischen Dimensionen sowie der Absicht, die Anschluss- und Betriebskosten auf die Öffentlichkeit „umzuwälzen“ – hiervon keinerlei Kenntnis. Das BMWI gibt nun lediglich bis heute, 15 Uhr, Zeit um eine Stellungnahme einzureichen.

Dies bezeichnen die Mitglieder des Klimabündnisses gegen LNG als „Farce-Beteiligungsfrist“. Zudem seien nicht alle relevanten Umweltverbände am Verfahren beteiligt, was einen schweren Fehler darstelle.

Die UnterzeichnerInnen verweisen darauf, dass Erdgas ein weiterer fossiler Energieträger ist, auf den wir auf Grund seiner klimaschädigenden Wirkung bereits in den nächsten 30 Jahren verzichten müssen. Bereits geringe Methanemissionen verleihen Erdgas einen enormen Treibhausgas-Fußabdruck. Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei der Förderung und dem Transport anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas – insbesondere Fracking-Gas – teilweise schlechter als Kohle aus.

Alle existierenden LNG Terminals in der EU haben eine extrem geringe Auslastungsquote von unter 25%. Im Hinblick auf die Pflicht zur vollständigen Dekarboniserung bis 2050 sei der Ausbau von zusätzlicher fossiler Infrastruktur mit einer ökonomischen Laufzeit von 35 – 45 Jahren zu verhindern – damit werde das Entstehen von Lock-In Effekten als auch Fehl-Investitionen in verlorene Vermögenswerte vermieden.

„Die LNG-Debatte wird nicht von der Klimakrise und vom eigentlichen Bedarf, sondern von den geopolitischen Spannungen zwischen den USA und Russland, der anvisierten Finanzialisierung der Gasmärkte sowie der Schaffung von Derivatemärkten für Spekulationsgeschäfte gelenkt“, sagt Andy Gheorghiu, Initiator der Stellungnahme und Policy Advisor für Food & Water Europe. „Trotz bestehender Fracking-Verbote in Deutschland soll mit klarer Absicht gefracktes US Gas importiert werden. Perspektivisch könnte so auch Schiefergas-Fracking in Deutschland durch die >Hintertür LNG< wieder legalisiert werden.“

Stellungnahme
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