Senatsvertreter bestreiten fehlende demokratische Legitimation der Wasserbetriebe nicht! – PRESSEMITTEILUNG vom 02.03.2012

(Berlin, 2. März 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ zeigte der Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich in einer Untersuchung, dass der Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe die personelle und sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation fehlt.

Rainer Heinrich während der Anhörung
Die Untersuchung deckt auf, dass mit den Geheimverträgen die demokratische Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe systematisch ausgehebelt wurde. Die anwesenden Staatssekretäre verwiesen hingegen auf die Koalitionsvereinbarung zur Rekommunalisierung und entschuldigten die Verträge mit dem damals herrschenden (neoliberalen) Zeitgeist. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir erwarten von den Politikern, dass sie immun gegenüber fragwürdigen Ideologien sind, zumindest wenn es um unsere Demokratie, die Verfassung oder eben die Wasserversorgung geht.“

Rainer Heinrich wies anhand der Bestimmungen des Konsortialvertrags nach, dass der Senat unter Verletzung seiner verfassungsmäßigen Pflichten die demokratische Kontrolle über die Berliner Wasserbetriebe aufgegeben hat. Die ehemaligen Geheimverträge enthalten obskure Besetzungsvorschriften für den Vorstand, mit denen sich die Minderheitseigner Veolia und RWE die uneingeschränkte Herrschaft über das Unternehmen sichern. Dies missachtet jedoch Auflagen des Verfassungsgerichts zur demokratischen Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe – mit den bekannten negativen Folgen. Ohne demokratische Legitimation steht nun die komplette Konstruktion der Wasserbetriebe infrage. Dazu Rainer Heinrich: „Die Teilprivatisierungsverträge sind aufgrund ihrer systematischen Missachtung des Demokratiegebots nichtig und müssen rückabgewickelt werden.“

Die Ausschusssitzung ließ jedoch erkennen, dass auch bei der jetzigen Regierung noch reichlich neoliberaler Zeitgeist vorhanden ist. Dafür spricht nicht nur, dass mit Klaus Wowereit (SPD) einer der Architekten der Teilprivatisierung an der Senatsspitze steht. Auch die Tatsache, dass die Regierungsparteien dem Wasser-Ausschuss noch immer keine finanziellen Mittel für unab¬hängige juristische Sachverständige bewilligen wollen, geht in die gleiche Richtung. Gelder stehen hingegen für die Spezial-Anwaltskanzlei Lutter bereit. Hier werden zulasten der Bürger keine Kosten gescheut. Diese Edel-Juristen aus Köln sollen nun die Machenschaften des damaligen schwarz-roten Senats vertuschen helfen, nachdem die EU-Behörde zu den unerlaubten Beihilfen des Senats für die Privaten begonnen hat, Fragen zu stellen. Und womöglich auch wieder ohne demokratische Legitimation, denn verfahrensberechtigt ist nicht die Landes-, sondern die Bundesregierung, wie die Oppositionsparteien anmerkten.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
http://berliner-wassertisch.info/sonderausschuss/

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

Diese Pressemitteilung als PDF

Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.