Delius-Klage gegen Berliner Wassertisch am 3. Juni vor dem Landgericht Berlin – PRESSEMITTEILUNG vom 02.06.2016

(Berlin, 2. Juni 2016) Im April 2013 machten zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs der Berliner Piratenfraktion ein Spendenangebot. Das Angebot war für den Fall gedacht, dass die Kosten der von der Fraktion eingereichten Organklage gegen die Wasser-Privatisierungsverträge deren finanzielle Möglichkeiten überschritten hätte. Völlig überraschend und ohne Fraktionsbeschluss hat der Ex-Pirat und Neu-Linken-­Wahlkämpfer Martin Delius, Vorsitzender der Piratenfraktion, den Berliner Wassertisch Anfang 2016 auf Zahlung von 25.000 EUR verklagt. Der Berliner Wassertisch weist die Klage zurück, da die regulären Mittel der Fraktion ausreichend waren.

Berliner WassertischEbenso erstaunlich wie die Forderung mutet Delius‘ Begründungsstrategie an. In der Öffentlichkeit behauptete er, das (private) Spendenangebot eintreiben zu müssen, weil es sich um öffentliches Geld handele. Diese Behauptung tauchte in der Klageschrift allerdings nicht auf. Dort hieß es, das Anwaltshonorar habe die „finanziellen Möglichkeiten der Klägerin“ überschritten – was angesichts eines Jahresübertrags von rund einer halben Million EUR nicht überzeugen kann. Für später nachgeschobene Gründe wurde auch vor falschen Behauptungen nicht zurückgeschreckt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertisches und Vertrauensperson des Berliner Volksentscheids Unser Wasser: „Die wechselnden Begründungen zeigen nach unserer Ansicht vor allen Dingen eins: Martin Delius geht es nicht ums Recht, sondern vor allem darum, den Berliner Wassertisch zu diskreditieren.“*

Erklärlicher wird dieses Vorgehen, wenn das bisherige Agieren von Martin Delius und anderen Ex-Piraten der Fraktion bei der Wasserklage betrachtet wird. Dazu hat der Berliner Wassertisch „10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des AGH zurückzieht“, auf seiner Website veröffentlicht.

Interessant ist die Klage auch vor dem Hintergrund der Spaltung der Piratenfraktion. Kurz nach der Klageerhebung teilten Delius und der Linken-Parteichef Klaus Lederer die Unterstützung des LINKE-Wahlkampfs durch Abgeordnete und Mitarbeiter der Piratenfraktion mit. Bekanntlich bekämpfte die LINKE den Wasser-Volksentscheid und ließ Fristen für eine Organklage ungenutzt verstreichen. Es scheint so, dass sich Delius bereits im Vorfeld nicht mehr programmatisch an die Piratenpartei gebunden fühlte. Beim Vorstand der Berliner Piratenpartei stößt die Delius-Klage jedenfalls auf wenig Gegenliebe. Der Berliner Parteichef Bruno Kramm gab bekannt, dass er die Position der Klägerin nicht teile, und er dankte dem Berliner Wassertisch für die „so wichtige Arbeit“.

Verhandlung am 3.6.2016, 9.30 Uhr, Landgericht Littenstr. 12-17, Raum III/3809

*Vgl. dazu auch den Artikel vom Bund der Steuerzahler: Zahltag bei den Freibeutern (März 2016)

Weitere Hintergründe unter: http://sigrun-franzen.de/

+++ Hinweis: Verhandlung WEG ./. BWB wg. missbr. Wasserpreise: 14.6.2016, Littenstr., 10 Uhr, R.: II/2709 +++

 

Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im AGH – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.01.2016

Pressemitteilung vom 23. Jan. 2016

Die LINKE hat mehrere Abgeordnete und Mitarbeiter der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus abgeworben. Die parlamentarische „Repräsentanzlücke“ bei Rekommunalisierung und Bürgerbeteiligung, die nach Ansicht von LINKEN-Chef Klaus Lederer durch den Einzug der Piraten im Wahljahr 2011 ausgefüllt wurde, ist durch diesen Akt erneut aufgerissen worden.

(Berlin, 23. Januar 2016) Vorgestern haben der Parteichef der Berliner LINKEN, Klaus Lederer, und der Fraktionsvorsitzende der Piratenfraktion, der Ex-Pirat Martin Delius, einen Aufruf von 36 Ex-Piraten zur Unterstützung der LINKEN vorgestellt. Das „lose Netzwerk“ hätte bereits seit einem Jahr in offenen LINKEN-Arbeitsgruppen mitgearbeitet. Lederer und Delius werten den Seitenwechsel in einem Interview mit dem Tagesspiegel als Beweis dafür, dass die LINKE auf den Gebieten Bürgerbeteiligungen, Volksbefragungen und Rekommunalisierung dazugelernt hätte. Die Demontage der Piratenfraktion ist jedoch nach Ansicht des Berliner Wassertischs ein weiterer Rückschlag für Bürgerdemokratie und die Rekommunalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge – wie die geplante Änderung des Abstimmungsgesetzes, die Aufweichung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes und die geplante Wiederauflage des bei der Wasserprivatisierung gescheiterten PPP-Modells bei den Gas- und Stromnetzen.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Herr Lederer hat nicht Unrecht, wenn er behauptet, dass die Piraten die parlamentarischen Repräsentanten der neuen demokratischen Bewegungen waren. Die Piratenfraktion war die einzige Fraktion, die das Wasser-Volksgesetz ernst genommen hat. Es ist ein außerordentlich schlechtes Zeichen, wenn die Zivilgesellschaft diese wichtige Stütze im Parlament verlieren sollte.“
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SPD-CDU-Senat setzt neoliberale Preispolitik bei den Wasserbetrieben fort – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.01.2016

Pressemitteilung vom 12. Jan. 2016

Mit Zinsen von 6,1%, die auf ein Kapital von mehr als 4 Mrd. € berechnet werden, gehen weiterhin hohe Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die in Wirklichkeit gar nicht als Kosten entstehen.

(Berlin, 12. Januar 2016) Auch für das Jahr 2016 hat der Senat per Verordnung festgelegt, dass die sogenannten kalkulatorischen Zinsen mit 6,1 % weiterhin auf dem gleichen hohen Niveau verbleiben sollen. In der Begründung hierfür heißt es, damit werde dem Umstand Rechnung ge­tragen, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gehindert seien, das dem betriebsnotwendigen Kapital zugehörige Vermögen anderweitig anzulegen. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bindung des zum betriebsnotwendigen Kapital zählenden Vermögens erfolgt zu Gunsten der Gebührenzahlen­den. Der durch die Verzinsung verfolgte Ausgleich ist von den Gebührenzahlenden aufzubringen.“

Hierzu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Der Rückkauf der Anteile an den BWB hat an der Gewinnmaximierungspolitik von Senat und Geschäftsleitung nichts geändert. Kalkulatorische Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital sind fiktive Kosten und haben in einem öffentlichen Betrieb der Daseinsvorsorge nichts zu suchen! Das betriebsnotwen­dige Kapital der Wasserbetriebe gehört den Berliner*innen. Warum sollen sie auf ihr eigenes Kapital Zinsen zahlen?“

Damit zeigt sich erneut: Der Berliner Senat hat aus dem Wasser-Volksentscheid offensichtlich nichts gelernt. Die überteuerte Rekommunalisierung der Wasserbetriebe ist nicht Ausdruck einer Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Die Wasserkunden werden genauso zur Kasse gebeten wie zu Zeiten der privaten Wasserkonzerne. Die zu geringen Preisreduzierungen gelten nur vorübergehend und nur für das Frischwasser und wären ohne die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts – nach festgestelltem 30%igen Preismissbrauch – niemals erfolgt. Die Preise für das Abwasser sind noch fast gar nicht gesenkt worden.

An der aktuellen Maßnahme des Senats wird wieder einmal deutlich, dass die Beibehaltung der alten Konzernstrukturen und des alten neoliberalen Managements für eine wirkliche Rekommunalisierung im Interesse der Berliner Bevölkerung nicht ausreicht. Hierfür ist eine rigidere öffentliche Kontrolle des Managements und Einengung seiner Entscheidungsspielräume erforderlich, um eine klarere Legitimierung der Wasser- und Abwasserpolitik zu erreichen.

Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids betont: „Wir fordern die Abwicklung der alten für die Privatisierung geschaffenen gesellschaftsrechtlichen Strukturen und stattdessen einen Wasser-Eigenbetrieb unter Aufgabe der immer noch praktizierten neoliberalen Profitwirtschaft.“

Bei der Gelegenheit weist der Berliner Wassertisch auf den Gerichtstermin gegen den Deal des Senats mit dem Bundeskartellamt am 14. Juni 2016 (LG Berlin) und die aktuellen Aktivitäten des VDGN gegen die Wasserpolitik des Senats hin.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

 

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht. PRESSEMITTEILUNG VOM 1.10.2015

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern

Berliner Wassertisch

(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil

Grundlage der Forderung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2014. In dem Verfahren wies das Gericht eine Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartell­amts zurück, das gefordert hatte, die Trinkwasserpreise um ca. 18 Prozent zu senken (Az: VI-2 Kart 4/12). Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 Prozent über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB haben auf das Urteil hin die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012–2015 um ca. 15 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich für die Jahre 2009–2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt

Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen.

Der Schadensersatz-Prozess vor dem Amtsgericht Mitte

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Die Berliner Wasserbetriebe bestreiten zwar die Berechtigung der Schadensersatzforderungen, doch ist ihre Verteidigungsstrategie mehr als zweifelhaft. Hatten die Wasserbetriebe vor dem Amtsgericht entgegen dem eindeutigen Urteil des OLG Düsseldorf zunächst behauptet, die Wasserpreise seien angemessen gewesen, beriefen sie sich danach zusätzlich darauf, die überhöhten Wasserpreise nicht verschuldet zu haben. Vor „dem Hintergrund eines in sich ge­schlossenen, landesrechtlichen Kalkulationssystems“, so die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kartellrechtlichen Missbrauchs­vorschriften auch für die BWB gelten würden. Das Amtsgericht folgte dem Antrag auf Klageabweisung jedoch nicht. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Klage zu stoppen.

Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG* unterstützt

Die BWB ignorieren in ihrer Klageerwiderung, dass der Preismissbrauch nur durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht wurde, die der CDU-/SPD-geführte Senat in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten selbst entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinn­garantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Gleichzeitig wurde über die Wassereinnahmen des Senats eine verdeckte „Sondersteuer“ eingeführt, welche die Einkom­men von sozial Schwachen überproportional belastet. Auch nach der Rekommunalisierung hat der Senat die für den Missbrauch verantwortlichen Preisfindungs-Systeme nicht geändert. Sie wirken einschließlich der berüchtigten Gewinngarantie weiter fort und verteuern nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren, die ca. 60 Prozent des Gesamt­wasserpreises ausmachen. Der kürzlich erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann daher nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011, sondern er zementiert die derzeit überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs:

„Die Verteidigung der BWB ist hanebüchen. Der Senat aus SPD und CDU hat den Preis-missbrauch der BWB durch entsprechende Gesetzesänderungen erst ermöglicht und von sich aus nichts unternommen, um ihn abzustellen. Die Weigerung, nun ein ,Verschulden‘ für die missbräuchlich überhöhten Preise der Jahre 2009-2011 anzuerkennen, um die Wasserkunden um ihre Schadensersatzansprüche zu prellen, zeigt, dass auch nach der Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Wir warten weiterhin darauf, dass sich der Senat endlich offiziell für den Preismissbrauch entschuldigt und wirkliche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zieht. Bezogen auf den Prozess wäre es das Mindeste, dass die BWB bis zum Ausgang des Verfahrens eine Verjährungsverzichtserklärung an die Wasserkunden abgeben.“

Der Musterbrief für die Verjährungs-Verzichtserklärung

Sollten die BWB auf die Verjährung der Schadensersatzansprüche für die Jahre 2009–2011 nicht freiwillig verzichten, fordern wir die Berliner Wasserkunden auf, sich mit dem anhängenden Musterbrief persönlich an die Wasserbetriebe zu wenden.

Weitere Forderungen des Berliner Wassertischs

Darüber hinaus fordern wir den Senat auf:

1. sich bei den Berliner Bürgern für den gerichtlich festgestellten Preismissbrauch zu entschuldigen, die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine unbelastete Unternehmensleitung zu berufen;

2. die immer noch bestehende Holding-Konstruktion abzuschaffen und die Berliner Wasserbetriebe als nachhaltige, kundenfreundliche, transparente und demokratisch kontrollierte Eigenbetriebe zu führen; [vgl. Berliner Wassercharta, Punkt: 2b]

3. die für die Überteuerung verantwortlichen Preisfindungs-Systeme und Kalkulationsschemata, einschließlich der Gewinngarantie, abzuschaffen und die Trinkwasserpreise zumindest auf das Niveau der Vergleichsunternehmen zu senken;

4. die Höhe der Abwassergebühren, bei denen der Preismissbrauch vermutlich in ähnlicher Höhe wie beim Trinkwasser fortgeführt wird, von unabhängiger Stelle nach dem Verfahren des Bundeskartellamts überprüfen zu lassen.

Weitere Hinweise in der Zeitleiste

*Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)

Musterbrief doc

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Folgt Musterbrief:

[Absender] [Datum]

Berliner Wasserbetriebe
10864 Berlin

Kundennummer: …
Verbrauchsstelle: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe u. a. in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen Wasser bezogen. Wie Ihnen bekannt ist, hatte das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 4. Juni 2012, Az: B8-40/10, festgestellt, dass Ihre Wasserpreise in dieser Zeit kartellrechtswidrig überhöht waren. Das OLG Düsseldorf hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 24. Februar 2014,
Az: VI-2 Kart 4/12 (V), als rechtmäßig bestätigt.

Vor diesem Hintergrund steht mir als Wasserkunde ein Anspruch auf Rückzahlung der von mir für den Zeitraum 2009 bis 2011 geleisteten und kartellrechtswidrig überhöhten Wasserentgeltzahlungen zu. Dieser Anspruch kann u. a. auf § 33 GWB gestützt werden. Zu dieser Frage ist derzeit am Landgericht Berlin unter dem Az: 6 O 348/15 (Kart) bereits ein vergleichbares Klageverfahren einer Wasserkundin gegen Ihr Unternehmen anhängig.

Zur Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung biete ich Ihnen an, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Sie mir gegenüber eine Verjährungsverzichtserklärung für die von mir geltend gemachten Rückforderungsansprüche abgeben. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, müsste ich selbst rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Ich sehe Ihrer Antwort innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

—— Ende des Musterbriefs ——

Kontakt: Berliner Wassertisch

Wolfgang Rebel     Telefon: 0152 57 23 34 84                 c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Rainer Heinrich      Telefon: 030 / 915 092 41                  Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info                 Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter:   @BWassertisch                                             Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

 

Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“

Gemeinsame Pressemitteilung
Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“
Logos21
Berlin, 17.04.2015

Presseeinladung

 

Globaler Aktionstag am 18. April 2015
Demonstration & Menschenkette in Berlin
Samstag, 18.04.2015
ab 16 Uhr
Potsdamer Platz

Am Samstag, 18. April lädt ein breites Berliner Bündnis im Rahmen des Globalen Aktionstags gegen TTIP und CETA zu einer Demonstration mit Menschenkette ein. Mehr als 1 000 Aktionen werden in vielen Ländern der EU und der USA und Kanada stattfinden. Alleine in Berlin sind mehr als 25 dezentrale Aktionen geplant.

Im Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!“ sind: Bündnis TTIP unfairhandelbar, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, NaturFreunde Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Gemeingut in BürgerInnenhand, PowerShift, FIAN, NABU Berlin, BUND Berlin.
Unterstützt wird der Aktionstag von Bündnis 90/Die Grünen Berlin und DIE LINKE Berlin.

Ablauf der Menschenkette:

Die Auftaktveranstaltung zur Menschenkette startet um 16 Uhr auf dem Potsdamer Platz. Von dort gehen wir gegen ca. 16.30 Uhr mit einem kurzen Demonstrationszug zur Kanadischen Botschaft. Dort beginnt unsere Menschenkette. Sie läuft von der Kanadischen Botschaft an der Botschaft der USA vorbei, durch das Brandenburger Tor, über den Pariser Platz, bis zur Vertretung der Europäischen Kommission. Begleitet wird die Menschenkette von Musik, unter anderem von einer Sambaband. Die Menschenkette wird symbolisch ein Alternatives Handelsmandat von der Kanadischen Botschaft bis zur Vertretung der EU-Kommission durchreichen, das vor der Europäischen Kommission abgelegt wird, um mögliche Alternativen zu TTIP & Co sichtbar zu machen.

Text des Aufrufs:
Die Freihandelsabkommen TTIP, CETA, TISA stoppen!
Wir sagen NEIN
zu Freihandelsabkommen,

  • die nur die Interessen internationaler Konzerne und Lobbyisten vertreten
  • die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden
  • die Umweltschutz, Ernährung und die Rechte der Arbeitnehmer_innen gefährden
  • die Kultur und Bildung zu Spekulationsobjekten machen
  • die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushöhlen

Wir fordern Bürger_innenrechte statt Konzernrechte
Wir tragen unseren Protest gegen TTIP, CETA und TISA in das Regierungsviertel. Mit einer Menschenkette werden wir die Botschaften Kanadas und der USA mit der Vertretung der Europäischen Kommission verbinden – im Namen der Menschen und nicht des Profits. Wir solidarisieren uns dabei mit dem internationalen Widerstand gegen die geplanten Freihandels- und Investitionsabkommen.

Die Menschenkette bildet den gemeinsamen Abschluss der berlinweiten Aktionen am 18. April. Schon vorher finden den ganzen Tag über in vielen Stadtteilen kreative Proteste und Infoveranstaltungen statt.

Auflistung der dezentralen Aktionen und weitere Infos:
http://www.stoppt-ttip-berlin.de/

 

Kontakt:
Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin), Tel. 0176-62015902
Jana Light (Greenpeace Berlin), Tel. 0157-87712937
Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch), Tel.: 0152-57233484

 

Presseeinladung als PDF

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8 10405 Berlin
Tel: 030-851 68 85 oder 0152-57 23 34 84
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Facebook: www.facebook.com/BWassertisch
Twitterzeitung: www.paper.li/BWassertisch/1341576149

Vormerken: Am 21.05.2015, findet der Tag gegen TTIP unter dem Motto „Kultur braucht kein TTIP“ statt! Mehr Infos HIER
 

Rekommunalisierung paradox – Senatsverordnung sorgt weiterhin für Luxusgewinne aus überhöhten Wasserpreisen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2015

Pressemitteilung vom 17. Febr. 2015 Mit Zinsen von 6,1%, die auf ein Kapital von ca. 4 Mrd. € berechnet werden, gehen weiterhin hohe Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die in Wirklichkeit gar nicht als Kosten entstehen. (Berlin, 17. Februar 2015) Wie in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und … weiterlesen

Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

            Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab! Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt. (Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) … weiterlesen

Zu teuer zurückgekauft? Senat verweigert Einsicht in die Wasser-Wertgutachten zum Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile – PRESSEMITTEILUNG VOM 09.09.2014

Pressemitteilung vom 9. Sept. 2014 Die IFG Anfrage des Berliner Wassertischs zur Akteneinsicht in die Wertgutachten, die beim Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben die Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen waren, ist zurückgewiesen worden. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und einer Gefahr für das Wohl des Landes. Allerdings bestätigt … weiterlesen

Verfassungsgericht weist Organklage wegen Verfristung zurück – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.07.2014

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat mit seinem Beschluss vom 20. Juni 2014 die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Gewinngarantie im § 23.7 des Wasser-Konsortialvertrages richtete, wegen des Ablaufs von Antragsfristen als unzulässig zurückgewiesen. Damit wurde die Chance vertan, die immer noch in Kraft befindlichen Privatisierungsverträge von 1999 einer höchstrichterlichen Überprüfung zuzuführen. (Berlin, 3. Juli 2014) … weiterlesen

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE? – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 03.06.2014

Gemeinsame Pressemitteilung Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE ? Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) sowie der Berliner Wassertisch haben die Berliner Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, Ermittlungen gegen Finanzsenator Nußbaum wegen Untreue einzuleiten. (Berlin, den 3. Juni 2014) Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, aufgrund der ursprünglichen Anzeige vom … weiterlesen

Versprochene »Neuausrichtung« der BWB findet nicht statt – PRESSEMITTEILUNG VOM 08.05.2014

Versprochene »Neuausrichtung« der BWB findet nicht statt Nach der gestrigen Aufsichtsratssitzung verspricht Senator Nußbaum niedrigere Wasserpreise und eine „strategische Neuausrichtung der BWB“, wie aus einer Pressemitteilung der Berliner Wasserbetriebe hervorgeht. (Berlin, 8. Mai 2014) Der Berliner Wassertisch hält dies für eine Irreführung. „Die sogenannte Neuausrich­tung ist ein blanker Hohn“, sagt Wolfgang Rebel. „Die vom Kartellamt … weiterlesen

OLG Düsseldorf bestätigt Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die Überprüfung der Frischwasserpreise bekräftigt und den Preismissbrauch durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. (Berlin, 23. April 2014) Über fünf Mio. Euro haben die Berliner Wasserbetriebe bereits bis Oktober 2013 für juristische und kaufmännische Beratung sowie an Personalkosten für einen Rechtsstreit ausgegeben, … weiterlesen

OLG Düsseldorf bezweifelt Rechtsstaatlichkeit der „Gewinngarantie“ – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 4. Juni 2012 zurückgewiesen. Die Wasserbetriebe hatten mit Unterstützung des Senats sowohl die Zuständigkeit des Bundeskartellamts als auch die Begründetheit der Kartellamtsverfügung gerichtlich angefochten. (Berlin, den 17. April 2014) In der kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung (Az. VI-2 … weiterlesen