TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren

Foodwatch
TTIP und CETA: Bundestagswissenschaftler zweifeln an EU-rechtlicher Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren – foodwatch veröffentlicht Parlamentsgutachten

Berlin, 22. Februar 2016. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von „vielen und teils offenen Rechtsfragen“ die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren insbesondere die „Autonomie der Unionsrechtsordnung“ und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die „letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts“ liegt. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA, das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag zwischen EU und USA sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können. […]

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Ministerrat der EU könnte CETA am 13. Mai ratifizieren

The Council of Canadians
21.02.2016

Council of the European Union could ratify CETA on May 13

Protest von Council of Canadians in Brüssel

The Council of Canadians protestiert vor der Europäischen Kommission in Brüssel

Übersetzung des Original-Artikels:

Der Rat der Europäischen Union (in dem Minister der EU zusammenkommen, um Gesetze zu beraten, zu ändern und anzunehmen und wo sie Ihre Politik zu koordinieren) könnte schon am Freitag, den 13. Mai dafür stimmen, das Kanada-EU Freihandelsabkommen CETA zu ratifizieren.

Dieses Organ wird üblicherweise als Rat oder Ministerrat bezeichnet. In der einstweiligen Tagesordnung für die Zusammenkunft ist eingetragen: „(poss.) Council Decision on signature and provisional application of the EU-Canada Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)“ [(möglicherweise) Rats-Entscheidung über die Unterzeichnung und provisorische Anwendung des EU-Kanada Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA).]

Es gibt Bedenken, dass die Europäische Kommission (das Exekutiv-Organ der EU, das CETA verhandelt hat) den Deal als ein „nicht gemischtes“ Abkommen betrachtet (was bedeutet, dass CETA als ein in die ausschließliche Kompetenz oder das Rechtssystem der EU gehörendes Abkommen angesehen wird) und in diesem Fall könnte der Rat CETA mit Mehrheit beschließen (also mit mindestens 55% der Staaten – oder mit mindestens 16 von 28 Ministern – die 65% der Bevölkerung Europas repräsentieren).

CETA müsste außerdem noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden, wo es eine hartnäckige Opposition dagegen gibt.

ceta

Wie aber die französische Zeitung Le Monde neulich berichtete, könnte CETA und sein kontroverses Schiedsgerichts-Kapitel (ISDS) „vorläufig“ noch vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments angewendet werden. Die Zeitung berichtet: „Wenn die EU-Minister der Unterzeichnung von CETA zur vorläufigen Anwendung zustimmen würden, könnte es bereits im folgenden Monat in Kraft treten. Solch eine Entscheidung hätte ernsthafte Folgen.“ Bemerkenswerterweise enthält CETA die folgenden beiden Bestimmungen:

  • Artikel X.06-3(a): „Dieses Abkommen kann vorläufig angewendet werden ab dem ersten Tag des folgenden Monats, der auf das Datum folgt, an dem die Parteien sich gegenseitig mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen dazu notwendigen Verfahren abgeschlossen sind.“
  • Artikel X.07-4: „Wenn die vorläufige Anwendung dieses Abkommens beendet wird und es nicht in Kraft tritt, kann ein Anspruch auf Schadenersatz entsprechend der Regeln dieses Abkommens geltend gemacht werden, hinsichtlich jeder Angelegenheit, die sich während der Zeit der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens zugetragen hat, entsprechend den Regeln und Verfahren, die in diesem Abkommen begründet wurden, und der nicht später als drei (3) Jahre nach dem Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Anwendung eingereicht wird.“

Le Monde schließt daraus: „Das bedeutet, das selbst für den Fall, dass die MEPs (Mitglieder des Europäischen Parlaments) das CETA in feierlicher Abstimmung zurückgewiesen und begraben haben sollten, welche für die zweite Hälfte des Jahre 2016 erwartet wird, der Schiedsgerichts-Mechanismus in diesem Abkommen noch für drei Jahre angewendet werden könnte, obwohl er dafür kritisiert wurde, das Recht von Regierungen, regulieren zu dürfen, zu bedrohen.“

Es ist nicht klar, was am 13. Mai geschehen wird:

  • Falls die Europäische Kommission das Abkommen als ein „gemischtes“ Abkommen ansieht (was bedeutet, dass Aspekte des Abkommens die „Kompetenzen“ oder das Rechtssystem der EU-Mitgliedsstaaten betreffen) dann würde für die Ratifikationsabstimmung im Rat ungeteilte Zustimmung erforderlich sein (nicht nur 16 von 28 Ministern), was weniger wahrscheinlich ist.
  • Indem aber die Europäische Kommission kürzlich angedeutet hat, dass sie CETA als ein „nicht-gemischtes“ Abkommen sieht, hat die Handelskommissarin der EU Cecilia Malmström gesagt: „Selbst wenn die Macht darüber zu entscheiden, ob es eine vorläufige Anwendung geben soll beim Rat liegt, (…) stehe ich bereit, wenn ich Entscheidungen zur Unterzeichnung politisch wichtiger Handelsabkommen vorschlagen soll, die unter meine Verantwortung fallen, den Rat darum zu ersuchen, die vorläufige Anwendung zu verschieben, bis das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat.

Maude Barlow, die Vorsitzende des Council of Canadians, wird verschiedene europäische Länder und das Europäische Parlament besuchen, wenige Wochen vor dieser erwarteten Abstimmung.

Übersetzung Wassertisch           Original-Artikel

Bundestag: Grüne für Fracking-Verbot

Diese Woche im Plenum des Bundestages:

Freitag, 26. Februar

Fracking-Verbot: Für ein eindeutiges Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Ab 13.20 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang einen Gesetzentwurf der Fraktion (18/7551), der ein Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesbergrecht vorsieht. Zugleich soll der Entwurf nach den Vorstellungen der Grünen zur „Beendigung des politischen Stillstandes und der Rechtsunsicherheit bezüglich des Einsatzes der umwelt- und gesundheitsgefährdenden sowie energie- und klimapolitisch kontraproduktiven Fracking-Technik“ dienen.

gesetzentwurf

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CETA versus Arbeitsrechte

verdiEinfach ausgetrickst. In dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada gibt es zwar ein Kapitel zu Arbeitsrechten, aber eines mit trickreichen Täuschungen
Von Werner Rügemer

Wie eine Krake will das Freihandelsabkommen CETA Rechte vor allem der Beschäftigten schlucken. Der Widerstand wächst

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Mit einer Serie von „Freihandelsverträgen“ wollen die führenden Konzerne und die Regierungen des Westens ihre Vorherrschaft noch weiter ausbauen. Zwischen den USA und elf pazifischen Staaten wurde TPP (Trans-Pacific Partnership), die Transpazifische Partnerschaft zu Ende verhandelt, seit Mitte November 2015 ist der Vertrag in der rechtlichen Prüfung. Auch das Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada, ist ausverhandelt. Die Verhandlungen über TTIP, das Transatlantische Freihandelsabkommen, zwischen der EU und den USA laufen noch.

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Verhandlungen der Großen Koalition im Bund zur Einführung eines Pro-Fracking-Rechts müssen abgesagt werden!

GEGEN GASBOHREN fordert: Verhandlungen der Großen Koalition im Bund zur Einführung eines Pro-Fracking-Rechts müssen abgesagt werden!

gegengasbohren

Am 20/21. Februar 2016 fand das Bündnistreffen vom Netzwerk „Gegen Gasbohren“ in Osnabrück statt.


(Osnabrück, 21.02.2016) Mit Empörung haben die im Zusammenschluss Gegen Gasbohren vertretenen Initiativen auf ihrem Bundestreffen am 20./21.2.2016 in Osnabrück auf die Fracking-Pläne der Fraktionen von SPD und CDU/CSU im Bundestag reagiert. Beide Fraktionen wollen erneut über die Verabschiedung eines Pro-Fracking-Rechts verhandeln. Die Verhandlungen sollen nach den drei Landtagswahlen am 13.3.2016 stattfinden. GEGEN GASBOHREN fordert SPD und CDU/CSU auf, die Gespräche abzusagen und einen Gesetzentwurf für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorzulegen. Dafür wird sich die Anti-Fracking-Bewegung in den nächsten Wochen verstärkt mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen einsetzen. Dazu gehören auch bundesweite Aktionstage vom 01. bis 10.04.2016.
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Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

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Gemeinsame Pressemitteilung von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung

 

Investitionsschutz in TTIP: die EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

Neue Studie analysiert den Vorschlag der EU-Kommission zum Investitionsschutz in TTIP und weiteren Handelsabkommen

Berlin, 17.02.2016. Der im vergangenen Herbst unter dem Begriff „Investment Court System“ (ICS) publizierte Vorschlag der Europäischen Kommission zum Investitionsschutz im TTIP und anderen Freihandelsabkommen lässt die umstrittenen Konzernklagerechte weiterleben. Dies ist die zentrale Aussage einer neuen Studie von Corporate Europe Observatory, Campact, PowerShift, Forum Umwelt & Entwicklung und 13 weiteren Organisationen, die pünktlich zum Start der TTIP Verhandlungsrunde in Brüssel nächste Woche* veröffentlicht wird. Dann wird dieser Streitpunkt zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder mit den USA verhandelt.

„Die unter ISDS (investor state dispute settlement) bekannt gewordenen Konzernklagerechte sind politisch verbrannt. Also versucht die EU-Kommission, die Menschen mit einem Etikettenwechsel zu täuschen. Doch das mit Begriffen wie ,Handelsgerichtshof‘ oder ,Investitionsgericht‘ geadelte System der Konzernklagerechte bedeutet nichts anderes als ein scheinbar von den Toten auferstandenes ISDS-System. ICS ist der ISDS-Zombie, erläutert Autorin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory.

Wie damit auch Klagen gegen Umwelt- oder Gesundheitsgesetze drohen, zeigt die Studie anhand des Beispiels der US$15 Milliarden-Klage des Rohstoffkonzerns TransCanada gegen die Einstellung des umstrittenen US-Pipeline-Projektes Keystone XL.

Maritta Strasser von Campact ergänzt: „Es gibt doch deswegen so viel Widerstand gegen die Konzernklagerechte, weil Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg klagt, die Tabakindustrie gegen Nichtraucherschutzgesetze und jetzt TransCanada gegen Obamas ,Nein‘ zu einer dreckigen Ölpipeline, gegen die in den USA Tausende auf die Straße gegangen sind. Die Menschen empfinden all diese Klagen gegen Politik zum Schutz des öffentlichen Interesses als zutiefst ungerecht und demokratiefeindlich. Nicht so die EU-Kommission: Die macht Vorschläge, mit denen genau solche Klagen weiter möglich sind. Ihr sind die Konzerne offenbar wichtiger als die Bürger Europas.“

Einige Politiker wollen den ,neuen‘ Ansatz der Kommission  in das bereits ausverhandelte CETA-Abkommen einfügen. Doch der Vorschlag ist genauso gefährlich für die Demokratie, das Gemeinwohl und das Geld der Steuerzahler wie das alte ISDS, das bisher in CETA enthalten ist. Die neue Version enthält die gleichen gefährlichen Klageprivilegien für Investoren, oftmals im gleichen Wortlaut wie der veröffentlichte CETA Text. Die Öffentlichkeit darf sich von dieser PR-Übung nicht täuschen lassen: Sonderklagerechte für internationale Konzerne und Superreiche sind in jeder Form inakzeptabel“, erläutert Peter Fuchs von PowerShift.

Veröffentlicht von: Corporate Europe Observatory (CEO), Association Internationale de Techniciens, Experts et Chercheurs (AITEC), Attac Österreich, Campact, ClientEarth, Ecologistas en acción, Forum Umwelt & Entwicklung, Instytut Globalnej Odpowiedzialności (IGO), PowerShift, Seattle to Brussels Network (S2B), Traidcraft, Transnational Institute (TNI), Umanotera, Védegylet, Vrijschrift, War on Want, 11.11.11.

Download: englische LangfassungThe Zombie ISDS. Rebranded as ICS, rights for corporations to sue countries refuse to die

Deutsche ZusammenfassungTotgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt

* 12. Verhandlungsrunde: 22. bis 26. Februar 2016 Brüssel

Pressekontakte:
Pia Eberhardt, CEO, pia@corporateeurope.org, mobil: 0152–56309102
Maritta Strasser, Campact, strasser@campact.de, mobil 0170–7310897
Peter Fuchs, PowerShift, Peter.Fuchs@power-shift.de, mobil 0177–6334900
Jürgen Maier, Forum Umwelt & Entwicklung, chef@forumue.de, mobil 0171-3836135

 

Dazu auch: Erich Möchel: Showdown zum Investorenschutz in Brüssel. In: FM4, ORF, 17.1.2016.

 

Neue Schriftenreihe: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen

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(Berlin, 13. Februar 2016) Anlässlich des 5. Jahrestags des erfolgreichen Volksentscheids „Unser Wasser“ präsentiert der Berliner Wassertisch eine neue Schriftenreihe:

Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF)

Die erste Ausgabe bestreitet der Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Siegfried Broß.

Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 1. Berlin, Februar 2016 (pdf)

Regulatorische Zusammenarbeit – schon länger schlimmer als gedacht!

Studie über Regulatorische Zusammenarbeit„Regulatorische Zusammenarbeit“ auch „Regulatorische Kooperation“ genannt ist gegenwärtig ein vieldiskutiertes Thema im Rahmen der Diskussion über das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP.

Die Regulatorische Zusammenarbeit ist kein neues Instrument. Es ist vielmehr eine seit 1995 zwischen den USA und der EU bestehende Praxis, die im Rahmen des TTIP allerdings massiv ausgeweitet werden soll und einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen würde. Die Idee des transatlantischen Freihandelsabkommens ist aus dem Wunsch heraus entstanden, die bereits bestehende Regulatorische Zusammenarbeit mithilfe dieses Instrumentes „Freihandel“ für die großen internationalen Unternehmen weiter zu öffnen, ihren Anwendungsbereich zu vergrößern und sie vor allen Dingen obligatorisch zu machen.

Die neue Studie von Corporate Europe Observatory (CEO) und Lobby Control, die im Januar 2016 auch in deutscher Sprache erschienen ist, widmet sich jetzt dieser etwas anderen historischen Sicht auf die regulatorische Zusammenarbeit – unbedingt lesenswert: PDF

 

TiSA bedroht uns wie TTIP

Pressemitteilung Europaabgeordnete Helmut Scholz, Martina Michels und Thomas Händel (DIE LINKE.)

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TiSA bedroht uns wie TTIP

Abgeordnete der Delegation DIE LINKE. im EP kommentieren die Annahme der Empfehlung des Europaparlaments zu den noch laufenden Verhandlungen um das internationale Dienstleistungsabkommen TiSA. Das Europaparlament beschloss heute seine Position mit breiter Mehrheit der Fraktionen. Die Linksfraktion stimmte gegen die Resolution, nachdem zuvor die meisten der von den Linken gestellten Änderungsanträge abgelehnt worden waren.

tisa„Aus unserer Sicht sollte sich die EU-Kommission aus den TiSA-Verhandlungen zurückziehen,“ betont Helmut Scholz, handelspolitischer Koordinator der Linksfraktion. „Im Plenum konnten wir aber immerhin für unsere Forderung nach Einbau einer Revisionsklausel eine Mehrheit finden, durch die Privatisierungen wieder rückgängig gemacht werden könnten, oder durch die die EU das TiSA-Abkommen nach negativen Erfahrungen auch wieder verlassen könnte. Sehr wichtig war auch der Erfolg unseres Antrages, dass die acht ILO Kernnormen von allen TiSA-Parteien ratifiziert und umgesetzt werden müssen.“

In weiteren Anträgen forderten die Linken unter anderem die Anwendung des Bestimmungslandprinzips bei der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, den Schutz von Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMUs) vor der Konkurrenz multi- und internationaler Großkonzerne, die Einfügung eines Kapitels mit bindenden Bestimmungen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit; sowie Klarstellungen zur Verteidigung der Kompetenzen der Kommunen, so zum Beispiel, dass Flächennutzungsvorschriften nicht als Handelshemmnisse definiert werden sollen. Erfolgreich war der Antrag auf Erhalt des Prinzips der Universaldienste, also gleichwertiger Versorgung auch in entlegeneren Regionen. Alle weiteren eingebrachten Anträge wurden jedoch mit meist sehr knapper Mehrheit im Plenum abgelehnt.

Dazu Helmut Scholz weiter: „In den Kompromissverhandlungen im Handelsausschuss übernahm die Berichterstatterin Viviane Reding zwar eine Reihe unserer Forderungen, die den zivilgesellschaftlichen Unmut und einige der in der Bevölkerung bestehenden Sorgen reflektieren. Doch fanden zu viele wesentliche Anliegen der Kommunen, der Gewerkschaften und der Verbraucherschutzverbände, die wir mit weiteren Anträgen transportierten, keinen Platz im Kompromisstext und auch heute knapp keine Mehrheit.“ So enthält die von der Parlamentsmehrheit angenommene Empfehlung an die EU-Kommission nicht die Forderung, nur jene Dienstleistungen zu liberalisieren, die ausdrücklich benannt werden (Positivliste), sondern lässt das umgekehrte Verfahren weiter zu, nach dem alles dem Markt unterworfen wird, was nicht ausdrücklich ausgenommen ist (Negativliste).

Angenommen wurde hingegen mit 345 zu 343 Stimmen die Forderung an die Kommission nach Ablehnung der Ratchet- und Stillstandsklauseln für Marktzugang und Inländerbehandlung von Unternehmen. Durch diese heute im Text des Abkommens enthaltenen Klauseln, würde der bei Vertragsabschluss bestehende Liberalisierungsstand für ganze Sektoren als Minimum festgeschrieben werden und die spätere Rücknahme einer Liberalisierung verbieten. „In manchen Punkten konnten wir so die Expertise der meinungsgebenden Fachausschüsse des Europaparlaments wieder einbringen, darunter des Entwicklungs-, des Regional- und des Beschäftigungsausschusses, die die aus Sicht ihrer jeweiligen Fachbereiche notwendigen Schutzmaßnahmen jedoch leider meist vergeblich empfahlen.“, bedauert Scholz.

„Ich bezweifle, dass diese Resolution eine Veränderung der Verhandlungsführung der EU-Kommission in den TiSA-Verhandlungen bewirken wird, zumal Handelskommissarin Malmström in der Debatte noch einmal ihr Festhalten am vom Rat erteilten Mandat bekräftigte. Das bestärkt meine Sorge, dass die berechtigten Bedenken der Gesellschaften letztlich und einmal mehr den Profitinteressen einiger weniger Unternehmen werden weichen müssen – die Gründe weshalb wir TTIP und CETA ablehnen, sind im Wesentlichen auch die Gründe, weshalb wir TiSA ablehnen: Wirklich fairer Handel ist unter solchen Bedingungen nicht möglich.“

Martina Michels, Mitglied des Ausschusses für Regionale Entwicklung (REGI), ergänzt: „Gerade auch aus regionalpolitischer Sicht wäre die Revisionsklausel wichtig, sie steht aber noch nicht im Vertragsentwurf drin. Im Entwurf stehen dafür Sperr- und Stillhalteklauseln. Damit würde die Organisation und die Re-Kommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen durch TiSA weiter erschwert, denn sie sollen ja Liberalisierungsschritte unumkehrbar machen. Der richtige Verweis in der Resolution, dass die europäischen, nationalen und kommunalen Behörden weiterhin uneingeschränkte Rechtsetzungs- und Durchführungsmöglichkeit betreffs öffentlicher Dienstleistungen behalten sollen, wäre damit de facto nutzlos. Dass es eine knappe Mehrheit für einen Antrag gegen solche Klauseln gab, ist umso erfreulicher.

Jetzt wir müssen der EU-Kommission genau auf die Finger beziehungsweise den Vertragstext sehen, und darauf bestehen, dass der Entwurf geändert wird. Als Kultur- und Medienpolitikerin hatte ich außerdem gefordert, klarzustellen, dass digitale Dienste nicht von vornherein als markttaugliche Güter angesehen werden, sondern entsprechend des ursprünglichen Kontextes ihrer analogen Vorläufer eingestuft werden sollten. Hierfür hatten die Liberalisierungsbefürworter kein Ohr.“

Thomas Händel, Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales (EMPL) betont aus arbeitsrechtlicher Perspektive: „Die nun angenommene Stellungnahme des Europaparlaments erscheint auf den ersten Blick nicht durch und durch schlecht. Viele Forderungen wurden aufgenommen, erfolgreich wurde auch die Ratifizierung und Implementierung der ILO Kernarbeitsnormen verankert und eine Revisionsklausel aufgenommen. Doch sind die vermeintlich guten Dinge nicht mehr als erhobene Zeigefinger, nicht selten verklausuliert in unverbindlichen Formulierungen. Wer schon einmal Verträge verhandelt hat weiß, dass Regeln nur dann einen Sinn ergeben, wenn sie verbindlich und sanktionierbar sind.

Der EMPL-Ausschuss empfahl eine Verankerung verbindlicher Mindeststandards und besonders deren Einklagbarkeit, der Bericht reflektiert dies nicht. Das Erreichte ist zu wenig, unsere Erfahrung lehrt uns, was von Beteuerungen und Absichtserklärungen zu halten ist. Sinnbildlich dafür steht die Ablehnung eines Antrages, der die Kommission auf eine Einhaltungen der Grundlinien dieses Berichtes in den bevorstehenden Verhandlungen verpflichten wollte. Wir stehen TiSA solange ablehnend gegenüber, wie Kommission und Verhandlungsteam nicht glaubwürdig darlegen können, dass Standards eingehalten und sozialer Fortschritt erreicht werden.“

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Neue Studie zeigt Gefahren von EU-Handelsabkommen für Energiewende

Neue Studie zeigt Gefahren von EU-Handelsabkommen für Energiewende Berlin, 04. Februar 2016. Die geplanten Sonderklagerechte für Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA gefährden den Klimaschutz. Dies ist das Fazit einer neuen von PowerShift e.V., Corporate Europe Observatory (CEO) und weiteren europäischen NGOs veröffentlichten Studie mit dem Titel: „Ein Paradies für Umweltsünder – Wie Investorenrechte … weiterlesen

Deutschland braucht mehr gesunde Moore

NABU-Pressemitteilung vom 1. Febr. 2016

Großes Torfmoor in Nordrhein-Westfalen

  Großes Torfmoor in NRW | Foto: NABU / Felix Grützmacher

Berlin – Anlässlich des morgigen Welttags der Feuchtgebiete (2. Februar) kritisiert der NABU, dass Moore als lebenswichtige CO2- und Wasserspeicher in Deutschland und Europa immer noch nicht ausreichend geschützt werden. „Gesunde Moore speichern weltweit doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder der Erde zusammen. Doch nur noch fünf Prozent unserer deutschen Moore sind heute überhaupt noch in einem naturnahen Zustand“, so NABU-Bundes­geschäfts­führer Leif Miller.

Dabei hatte die Bundesregierung in ihrer 2007 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt dem Schutz der Moore höchste Priorität eingeräumt. „Bis heute bleibt es in vielen Punkten aber leider bei einer reinen Ankündigungspolitik“, bemängelte der NABU-Bundesgeschäftsführer. Mit Blick auf den Klimawandel und immer dramatischere Hochwasserlagen sei es dringend notwendig, Moore endlich effektiver schützen. Das gelte für die Bundesregierung, aber auch für jeden Garten- und Balkonbesitzer – denn fast jeder könne zum Schutz der Moore beitragen, so Miller.

Ein Teil der Moore landet Jahr für Jahr in Europas Gärten. Denn die Mehrheit aller verkauften Substrate basiert auf Torf, einem Abbauprodukt aus Mooren. Um Moore effektiver zu schützen, muss der Torfanteil in Blumenerden und im Gartenbau daher reduziert werden. Das hat auch die Bundesregierung als eines der wichtigsten Ziele definiert. Doch wie eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kürzlich zeigte, plant die Bundesregierung in diesem entscheidenden Bereich zu wenig. Zwar wird künftig weniger Torf in Deutschland abgebaut werden, doch die in Deutschland eingesparten Mengen werden eins zu eins durch Importe, beispielsweise aus dem Baltikum, ersetzt. „Deutschland exportiert seinen ökologischen Fußabdruck damit in andere europäische Länder“, kritisierte der NABU-Bundesgeschäftsführer. Die aus dem Torfabbau resultierenden dramatischen Folgen für Klima und Natur blieben weiter bestehen.

Der NABU fordert daher die Bundesregierung auf, sich endlich stärker und effektiver für den Schutz der Moore einzusetzen. „Wir brauchen eine ganzheitliche Strategie, die auch die Förderung von Ersatzstoffen für Torf berücksichtigt und diese nicht für andere Zwecke vergeudet. Sonst werden wir in zehn Jahren immer noch keinen Schritt weiter sein“, so NABU-Moorschutzexperte Felix Grützmacher. Dazu sei es notwendig, mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten, um das Ende der Abhängigkeit von diesem fossilen und damit endlichen Rohstoff einzuläuten.

Hintergrund Moore: Moore sind bedeutende Lebensräume. Sie beherbergen eine einzigartige Artenvielfalt. Sie filtern das Grundwasser und dienen mit ihrer enormen Wasserspeicherkapazität dem natürlichen Hochwasserschutz. In natürlichem Zustand sind sie CO2-Senken und tragen damit aktiv zum Klimaschutz bei.

Mehr zum Moorschutz und zur NABU-Aktion „Torffrei Gärtnern“ unter:
www.NABU.de/moorschutz und www.NABU.de/torffrei

Kostenfreie Pressebilder: www.NABU.de/presse/fotos/#moore

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zum Stand des Moorschutzes in Deutschland: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/071/1807197.pdf

Für Rückfragen:
Sebastian Kolberg, NABU-Experte für Moorschutz, Tel: 030-284984-1635, E-Mail: Sebastian.Kolberg@NABU.de

 

Die Rolle von Veolia in der Wasser-Tragödie von Flint, Michigan

The Huffington Post
28.01.2016

Is the Tragedy in Flint an Opening for Privatization?
Ist die Tragödie in Flint der Auftakt für eine Privatisierung?
von Donald Cohen (Teilübersetzung: Wassertisch)

Inzwischen sind vielen die tragischen Einzelheiten der Wasser-Krise in Flint, Michigan, bekannt. Ein wesentlicher Gesichtspunkt in dieser Angelegenheit wird jedoch übersehen.

Leitungswasser in Flint (Michigan)

  Photo: courtesy of Shutterstock >Shutterstock (2015)

Im Februar 2015, fast ein ganzes Jahr bevor die Nachricht von der umfassenden Vergiftung in die Schlagzeilen kam, begutachtete der größte private Wasserkonzern Veolia, das Wasser in Flint als sicher. Veolia war von der Stadt beauftragt worden, die Wasserqualität zu begutachten, über die sich viele Einwohner beschwert hatten. Eine Frabrik von General Motors hatte sogar die Verwendung des Flinter Leitungswassers gestoppt, weil es bei Autoteilen Rost verursachte.

Veolia, ein französischer transnationaler Konzern, bewertete Flints Wasser als „in Übereinstimmung stehend mit staatlichen und Bundes-Gesetzen.“ Während der Konzern geringe Änderungen vorschlug, um Farbe und Qualität des Wassers zu verbessern, erwähnte der Bericht nicht das enthaltene Blei.

Das Wassersystem der Stadt Flint muss auf jeden Fall instandgesetzt werden, egal was das kosten wird. Aber eine Sache sollte vollständig vom Tisch sein: eine Privatisierung.

zum englischen vollständigen Artikel in der Huffington Post

Michigan: 100 000 Menschen durch Blei vergiftet

Süddeutsche Zeitung
21.01.2016

Verseuchtes Wasser
Flint im US-Bundesstaat Michigan: 100 000 Menschen vergiftet
von Johannes Kuhn, New Orleans

Flint (Michigan)Mehr als anderthalb Jahre tranken die Bewohner der Stadt Flint im US-Bundesstaat Michigan Wasser mit viel zu hohem Bleianteil. Die Behörden schauten weg.

Von den 80 000 Beschäftigten, die einst in der Autofabrik von General Motors arbeiteten, sind nur noch wenige Tausend übrig; die Bevölkerungszahl der Stadt hat sich seit den Sechzigern halbiert. Die Menschen wissen, wie es sich anfühlt, verlassen zu werden in der Industriestadt Flint, Michigan. Doch wer hätte damit rechnen können, vergiftet zu werden?

zum vollständigen Artikel

Vgl. dazu auch die Mail von Right2water, 27.01.2016:

Flint water crisis

In a nutshell the example. Flint (and Detroit) were hit by the closure of plants (car industry, General Motors, the famous documentary of Michael Moore). With the aftermath of the financial and economic crisis the predominately low income city was running deficits. When elections made the austerians take control, the governor appointed an emergency manager who incredible powers (being in a position to over-rule the mayor). As part of the austerity measures, city services are being cut. Public service workers have seen their collective agreements being violated. Pensions attacked and reduced. Being are being cut off water services.

The decision to switch the Michigan city’s drinking water source to the Flint River was aimed at saving $5m but almost two years later the cost to treat the water supply carries a tag of $45m and it’s climbing http://www.theguardian.com/us-news/2016/jan/23/flint-water-crisis-cost-cutting-switch-water-supply

The austerians had little regard for the consequences of their decisions that lead to lead poisoning, contamination etc. And they denied for a long time. http://www.theguardian.com/us-news/2016/jan/24/flint-michigan-water-crisis-lead-poisoning-families-children  It is a micro-cosmos of what plays in many countries in and outside of the EU. It makes clear so well also why public services are important. This reference to US president Obama speech sums it up well.

Obama cited Flint’s water crisis as an example of why the government’s role in public safety is so crucial. “It is a reminder of why you can’t shortchange basic services that we provide to our people and that we, together, provide as a government to assure the health and safety of the American public is preserved“, Obama said

http://www.theguardian.com/us-news/2016/jan/20/obama-detroit-flint-water-crisis

Read also the article in Portside : View point: The Flint Water Crisis from the Ground Up

EUROPEAN FEDERATION OF PUBLIC SERVICE UNIONS
40 Rue Joseph II, Box 5
1000 Brussels
http://www.epsu.org