Friedrich Merz (Vorsitzender der Atlantik-Brücke) ehrt Freeland für ihren CETA-Einsatz

Berlin, 9.12.2018

Am gestrigen Abend wurde „Kanadas Außenministerin Chrystia Freeland von der Atlantik-Brücke mit dem Eric-M.-Warburg-Preis geehrt. Die Ministerin wurde für ihr großes Engagement um das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA ausgezeichnet“, so die Pressemitteilung der Atlantik-Brücke. Die Laudatio für Freeland hielt Bundesaußenminister Heiko Maas. Friedrich Merz, Vorsitzender der Atlantik-Brücke und (glücklicherweise nur) Beinahe-Bundesvorsitzender der CDU begründete die Wahl damit, dass „ohne das herausragende Engagement von Chrystia Freeland dieses wegweisende Abkommen nicht zustande gekommen“ wäre. Da hat er wohl recht.

Tränen gehen immer. Die Schauspielkünste der Chrystia Freeland

Wir erinnern uns (nicht gerne) an die Schauspielkünste der damaligen Handelsministerin Chrystia Freeland. Im Oktober 2016 war es der Wallonie unter dem damaligen Ministerpräsidenten Paul Magnette beinahe gelungen, das gefährliche Abkommen zu Fall zu bringen. Das Handelsblatt twitterte aufgeregt: „#CETA steht vor dem Aus. #Kanada bricht die Verhandlungen um das Abkommen ab. #Handelsblatt #EUGipfel #Handelsblatt #Belgien“

Wir waren alle sehr euphorisch und setzten auf das kleine gallische Dorf. „MerciWallonie“ wurde unsere Losung, Paul Magnette unser „Held“.

Doch am 21. Oktober 2016 bewies Chrystia Freeland ihr schauspielerisches Talent. Freeland „erzählte mit tränenerstickter Stimme vor laufender Kamera, wie traurig sie darüber sei, dass Europa selbst mit einem so freundlichen und geduldigen Land wie Kanada kein Abkommen schließen könnte.“ (Quelle) Sie war damit erfolgreich. Am 28. Oktober 2016 stimmten die EU-Staaten dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen offiziell zu.

Später hat Chrystia Freeland dann in den Medien „offenherzig verraten, wie sie in den Verhandlungen mit den Europäern ihre Schauspielkünste eingesetzt hat.“ (Quelle

CETA kann noch gestoppt werden

Ende 2017 wurde CETA vorläufig in Kraft gesetzt. Schon heute kommen die ersten negativen Folgen des Abkommens ans Tageslicht. Weil die EU-Kommission die Einsicht in wichtige Dokumente verwehrt, hat das Umweltinstitut München vor ein paar Tagen eine Klage vor dem Europäischen Gericht eingereicht. Die taz berichtete darüber. CETA muss noch von den einzelnen EU-Staaten ratifiziert werden. Es besteht also noch eine reele Chance, CETA zu stoppen. Beispielsweise könnte der deutsche Bundesrat CETA zu Fall bringen.

Artikel zum Thema:

 

Wie zu erwarten war: CETA hebelt Demokratie und Rechtsstaat aus

TAZ
8.12.2018

CETA. Freihandel zwischen EU und Kanada. Schon wieder Geheimnisse
Von Eric Bonse

Das Freihandelsabkommen CETA ist keineswegs zufriedenstellend gelöst. Gerade geht es um Kernfragen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Zum Artikel


Anlass ist die gerade eingereichte Klage des Umweltinstituts München: „Wieviel dürfen wir aus Sitzungen wissen, in denen die EU-Kommission im Rahmen des CETA-Abkommens mit Kanada über Pestizide, Gentechnik und Tiergesundheit spricht? Die Kommission sagt: sehr wenig. Doch das können wir nicht akzeptieren. Deshalb haben wir vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht.“ Zum Artikel

Umweltinstitut München klagt gegen Geheimniskrämerei bei CETA

(03.12.2018, Luxemburg) Wieviel dürfen wir aus Sitzungen wissen, in denen die EU-Kommission im Rahmen des CETA-Abkommens mit Kanada über Pestizide, Gentechnik und Tiergesundheit spricht? Die Kommission sagt: sehr wenig. Doch das können wir nicht akzeptieren. Deshalb haben wir vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht. Mehr hier

 

CETA: Umweltinstitut München klagt gegen Geheimniskrämerei

(03.12.2018, Luxemburg) Wieviel dürfen wir aus Sitzungen wissen, in denen die EU-Kommission im Rahmen des CETA-Abkommens mit Kanada über Pestizide, Gentechnik und Tiergesundheit spricht? Die Kommission sagt: sehr wenig. Doch das können wir nicht akzeptieren. Deshalb haben wir vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht.

Zum Beitrag

European Water Movement fordert in einem öffentlichen Brief die EU-Parlamentarier_innen auf, JEFTA abzulehnen


Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) wurden im März 2013 aufgenommen. Zwischen 10. und 13. Dezember 2018 soll das Plenum des EU-Parlaments über das Abkommen abstimmen.

JEFTA ist das größte Handelsabkommen, das die EU je abgeschlossen hat, mit einem Land, dessen BIP dreimal so hoch ist wie das Kanadas – der Vertragspartei des vorherigen Abkommens, CETA, das nach Angaben der Europäischen Kommission als Modell für JEFTA diente.

Während CETA eine Reihe von Mängeln hinsichtlich Wasserressourcen und der öffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft beinhaltet hatte, bleiben die Bestimmungen von JEFTA sogar hinter CETA zurück. Darüber hinaus wird ein beträchtlicher Teil der Macht vom EU-Parlament auf sehr intransparente Ausschüsse übertragen.

Im Gegensatz zum CETA-Abkommen (Art. 1.9) gibt es im JEFTA-Abkommen keinen Artikel über „Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser“. Dieser CETA-Artikel verhindert, wenn auch unzureichend, dass Wasser „in seinen natürlichen Vorkommen“ zu einer Marktware wird und garantiert, wenn auch unzureichend, das Recht der Behörden über die Verteilung der Wasserressourcen selbstständig zu entscheiden. weiterlesen

Erfolgreiche Klimaschutzdemos in Berlin und Köln

Über 36.000 Menschen fordern in Köln und Berlin: Kohle stoppen – Klimaschutz jetzt!


(1. Dezember 2018) „Zehntausende protestierten am 1. Dezember zeitgleich in Köln und Berlin für einen engagierten Kohleausstieg und gegen das Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz. In Berlin am Kanzleramt machten 16.000 und in Köln an der Deutzer Werft über 20.000 Menschen sichtbar, dass der Einsatz für einen schnellen und sozialverträglichen Kohleausstieg und für eine saubere Energiezukunft von der Mitte der Gesellschaft getragen wird.“ Mehr hier

Auch der Berliner Wassertisch hat teilgenommen und am Rande der Demo aktuelle JEFTA und CETA-Flyer verteilt. Das Thema Freihandel betrifft auch die Kohleproblematik, wie man beispielsweise an einem Fall in Kanada sieht. Hier verklagt eine US-amerikanische Kohlefirma die kanadische Provinz Alberta auf der Basis des Freihandelsabkommen NAFTA, weil das Land beschlossen hat, 2030 aus der Kohle auszusteigen. Das könnte uns hier auch passieren. Die Klage Vattenfalls gegen den Atomausstieg Deutschland auf der Grundlage der Energiecharta sollte uns ebenfalls eine Mahnung sein.

The Globe and Mail, 19 November 2018: US coal firm launches NAFTA suit against Alberta over coal phase-out. By Shawn McCarthy. Hier zum englischen Artikel

 

Stadtwerke Karlsruhe: Ergänzung zur Auswertung: Wasserwirtschaft im EU-Japan-Abkommen

Problemstellen für Wasserwirtschaft im Japan-Handelsabkommen noch nicht gelöst
Ergänzung unserer Auswertung vom April 2018.
Unsere Auswertung vom 25. April 2018 hat einige teils gravierende Problemstellen für die öffentliche Wasserwirtschaft im Handelsabkommen EU-Japan aufgezeigt.

Inzwischen haben sich noch weitere Problemstellen aufgetan, auf die wir kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament (voraussichtlich am 11.12.2018) ergänzend hinweisen möchten. (pdf)

 

1. Aktueller Stand
2. Forderung nach Rechtssicherheit für öffentliche Wasserwirtschaft
3. Zusammenfassung und Ausblick

1. Aktueller Stand

Die Auswertung (pdf) der Stadtwerke Karlsruhe zur Wasserwirtschaft im EU-Japan-Abkommen (JEFTA) floss in das Positionspapier des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) vom 25.05.2018 ein. Im Folgenden ergab sich dazu und zur Stellungnahme (pdf) der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vom 14.05.2018 eine breite öffentliche Diskussion und Medienberichterstattung, einschließlich eines offenen Briefes des ver.di-Vorsitzenden an den Bundeswirtschaftsminister und eines Eil-Appells der Online-Kampagnenplattform Campact mit über 500.000 Unterzeichnenden innerhalb der ersten Woche. Auch der Deutsche Bundestag debattierte am 14.06.2018 kontrovers zum Japan-Abkommen. Am 06.07.2018 veröffentlichte die EU-Kommission in Deutschland eine entgegnende Klarstellung, gefolgt von einer zusätzlichen Stellungnahme der AöW vom 11.07.2018. Am 17.07.2018 unterzeichneten die Vertragsparteien EU und Japan den Vertrag, vorher hatte im stillen Zustimmungsverfahren der Rat der Unterzeichnung zugestimmt. Eine Gegenposition veröffentlichte am 19.09.2018 der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit den kommunalen Spitzenverbänden im Verbund mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Kritische Punkte wurden indes im rechtlichen Gutachten (pdf) von Prof. Laskowski und einer Studie von Thomas Fritz festgestellt. Am 05.11.2018 stimmte der federführende (INTA-)Ausschuss des EU-Parlaments mehrheitlich dem Abkommen zu, so dass die Weichen auf eine Zustimmung des EU-Parlaments in der Sitzungswoche ab dem 10.12.2018 gestellt sind. Danach soll bereits 2019 das Abkommen ohne Abstimmung der nationalen Parlamente in Kraft treten, da das Japanabkommen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen soll.

Der Auswertung (pdf) der Stadtwerke Karlsruhe sind nunmehr folgende wichtige Punkte hinzuzufügen:

2. Forderung nach Rechtssicherheit für öffentliche Wasserwirtschaft

Im Japanabkommen ist eine vollständige Ausnahme nur für audiovisuelle Medien sowie für Aufgaben und Dienstleistungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt[1], wie Polizei und Justiz gegeben. Für die Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Bewirtschaftung der Gewässer) wurden Teilausnahmen von bestimmten Verpflichtungen formuliert (s. Auswertung (pdf)), eine vollständige Ausnahme fehlt jedoch bislang. Angesichts der grundlegenden Bedeutung von Wasser für Mensch und Natur sowie der Wasserwirtschaft als gesellschaftlicher Kernaufgabe ist jedoch deren vollständige Ausnahme unverzichtbar, nicht zuletzt, um staatliche Handlungsfähigkeit und kommunale Selbstverwaltung auch in Zeiten aufkommender Verschiebungen im Wasserhaushalt durch Klimawandel zu gewährleisten. Nach dem CETA-Abkommen mit Kanada ist das Japanabkommen das nächste Abkommen, das hierzu Nachbesserungsbedarf aufweist. weiterlesen

Siegfried Broß: Marke und Schutz des Eigentums – Überlegungen zur Einschränkung von Marken unter Gemeinwohlsaspekten

Siegfried Broß*, Vortrag bei dem Markenforum des Markenverband e.V. in München am 23. November 2018

Marke und Schutz des Eigentums – Überlegungen zur Einschränkung von Marken unter Gemeinwohlsaspekten

I. Einführung

Das Thema des heutigen Vortrags betrifft eine überaus reizvolle Problemstellung. Diese hat durch die Entscheidung des WTO-Schiedsgerichts zu Plain Packaging für Tabakerzeugnisse in Australien und eine Vorlage des Staatsrats von Frankreich an den EuGH im Zusammenhang mit Beschränkungen des Warenverkehrs mit Tabakerzeugnissen in jüngster Zeit an ganz erheblicher Aktualität gewonnen. Das hat mich bewogen, die Behandlung des Themas aufzuteilen, weil andernfalls der Rahmen der Tagung gesprengt würde. Dem Markenforum ist ein umfangreicherer rein wissenschaftlicher Text zur Verfügung gestellt und nachfolgend nehme ich vor dem aufgezeigten Hintergrund punktuell zu den zentralen Problemen Stellung.

Fotografie: ZAK

1. Ein grundlegendes Problem in Bezug auf den Schutz der Marke als Eigentum beruht darauf, dass es regelmäßig in den rechtlichen Grundlagen an einer Legaldefinition dafür, was Gegenstand des Eigentums und damit schutzfähig ist, fehlt. So formuliert etwa die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 (Abl. Nr. C 303 S. 1) in Art. 17 Abs. 1 S. 1 schlicht, „jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben.“ Ähnlich ist in Art. 1 Abs. 1 S. 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 20. März 1952 niedergelegt, dass jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf Achtung ihres Eigentums hat. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) bestimmt dem entsprechend in Art. 14 Abs. 1 S. 1 „das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“

2. Im Hinblick auf diese Offenheit des Rechtsinstituts „Eigentum“ stellen sich nahe liegend verschiedene Fragen. Wenn – wie vorstehend deutlich geworden – die Verfassungen zur näheren Beschreibung des Inhalts des Eigentums schweigen, ist zunächst die Frage zu erörtern und zu beantworten, welche individuellen Positionen der Gesetzgeber aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe „Schutz des Eigentums“ als Eigentum zu definieren hat und sie folglich rechtlich unter Schutz stellt. Daran anschließend und damit eng zusammenhängend muss bedacht und in die Überlegungen für die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers einbezogen werden, ob sich hierfür in der jeweiligen Verfassung Vorgaben oder anderweitig Anhaltspunkte finden. weiterlesen

Wasser und Wasserwirtschaft und die Handelsabkommen JEFTA und EU-Australien und Neuseeland

Wie soll es (nach derzeitigem Stand) nach dem Wunsch der Lobbyisten mit JEFTA weitergehen:Abstimmung im EU-Parlament: Dezember 2018

Inkrafttreten: 2019 (vermutlich nach vollzogenem Brexit)

Wie es nach der Vorstellung des Berliner Wassertischs weitergehen sollte: JEFTA wird im EU-Parlament gestoppt!

Keine Liberalisierung der Wasserversorgung. (Die negativen Erfahrungen mit der Teil-Privatisierung in Berlin (1999–2013) reichen uns! Nie wieder Veolia & andere „Partner“!) Das Menschenrecht Wasser (#right2water) ist unverhandelbar! Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht angetastet werden!

 

Update 30.11.2018:

28.11.2018. Unsere Auswertung vom 25. April 2018 hat einige teils gravierende Problemstellen für die öffentliche Wasserwirtschaft im Handelsabkommen EU-Japan aufgezeigt.

Inzwischen haben sich noch weitere Problemstellen aufgetan, auf die wir kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament (voraussichtlich am 11.12.2018) ergänzend hinweisen möchten. Ergänzung Wasserwirtschaft im Japan-Abkommen. Zum Beitrag

EUWID Wasser: (28.11.2018) AöW warnt Europaabgeordnete erneut vor Jefta-Abkommen. Zum Artikel

26.11.2018. Die Allianz der Öffentlichkeit fordert die Europaabgeordneten in einem Brief auf, „die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA Ausschusses zum EU-Japan-Abkommen abzulehnen bzw. abzuändern und die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft zu unterstützen.“

ÖGB: Mitte Dezember wird das Europäische Parlament über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen EU und Japan (JEFTA) abstimmen. Ein Ausbau von Handelsbeziehungen kann dann unterstützt werden, wenn sie unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen und damit für ArbeitnehmerInnen und Umwelt nachweislich von Vorteil sind. Diese Voraussetzungen sind jedoch – ähnlich wie bei CETA – auch bei JEFTA nicht gegeben. Der ÖGB fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, JEFTA abzulehnen. Zum Beitrag

EU-Parlament, INTA-Ausschuss hat JEFTA am 5. November 2018 zugestimmt.

Netzwerk Gerechter Welthandel startet EMAILAKTION: Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) so nicht ratifizieren!

Rechtsgutachten belegt: JEFTA gefährdet unsere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. „Um eine rechtliche Perspektive zu JEFTA einzuholen, hat Campact Prof. Silke Ruth Laskowski mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht mit Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel. Prof. Laskowski forschte bereits intensiv zu internationalen Handelsabkommen und dem Recht auf Wasser. Ihr Gutachten (pdf) zeigt: Die Ausnahmeregelungen für Wasser – wie für die Daseinsvorsorge allgemein – sind nicht umfassend genug.“ Mehr hier

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Offener Brief an die hessischen Grünen und die hessische CDU: Keine Zustimmung zu CETA in den Koalitionsvertrag!

28. November 2018. Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen in Hessen zwischen CDU und Bündnis90/Die Grünen fordert das Netzwerk Gerechter Welthandel gemeinsam mit etwa 30 weiteren hessischen Verbänden, Bündnissen für einen gerechten Welthandel sowie bundesweit tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen die beiden Parteien dazu auf, das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) zum Thema der Verhandlungen zu machen und im Koalitionsvertrag festzuhalten, dass Hessen dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen wird.

In einem Offenen Brief weisen wir auf problematische Inhalte des CETA-Abkommens hin. Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren ein eigenes, privilegiertes Klagerecht gewähren, mit dem sie hohe Schadensersatzforderungen an Staaten richten könnten. Dadurch werden demokratische Handlungsspielräume von Politik eingeschränkt. Durch die Erweiterung und Verfestigung von kommunalen Ausschreibungspflichten schränkt CETA zudem den Handlungsspielraum von Kommunen ein und unterstützt die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Auch das dem europäischen Umwelt- und Verbraucherschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist in CETA nicht ausreichend abgesichert. So ist nicht sichergestellt, dass bestehende Standards durch CETA aufrechterhalten werden.

CETA wird seit September 2017 zu großen Teilen vorläufig angewandt, muss jedoch noch von den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat und somit auch die künftige hessische Landesregierung in dieser Legislaturperiode über CETA abstimmen werden.

Keine Zustimmung zu CETA in den Koalitionsvertrag!
Offener Brief an Tarek Al-Wazir und Priska Hinz für Bündnis90/Die Grünen Hessen sowie an Volker Bouffier und Manfred Pentz für die CDU Hessen

Sehr geehrter Herr Al-Wazir, sehr geehrte Frau Hinz,
Sehr geehrter Herr Bouffier, sehr geehrter Herr Pentz,

als hessische Bündnisse für einen gerechten Welthandel sowie als bundesweit tätige zivilgesellschaftliche Organisationen fordern wir Sie dazu auf, das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) zum Thema der laufenden Koalitionsverhandlungen zu machen und im Koalitionsvertrag festzuhalten, dass Sie dem Abkommen im Bundesrat nicht zustimmen werden.
Trotz der breiten und EU-weiten Proteste gegen CETA wird das Abkommen seit September 2017 zu großen Teilen vorläufig angewandt. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, „die Voraussetzungen dafür schaffen [zu wollen], dass das CETA-Abkommen umfassend in Kraft treten kann“. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat und somit auch die künftige hessische Landesregierung in dieser Legislaturperiode über CETA abstimmen werden.

Wir kritisieren unter anderem folgende problematischen Inhalte des CETA-Abkommens:

1. Sonderklagerechte für Konzerne schränken demokratische Handlungsspielräume von Politik ein

Aufgrund der breiten – unter anderem von Bündnis90/Die Grünen getragenen – Proteste wurde in CETA ein reformiertes Schiedsgerichtssystem (ICS) verankert. Die Reformen betrafen prozedurale Aspekte des Klagemechanismus, änderten jedoch nichts an der Grundproblematik: Nach der vollständigen Ratifizierung wird CETA ausländischen Investoren ein eigenes, privilegiertes Klagerecht gewähren, mit dem sie hohe Schadensersatzforderungen an Staaten richten könnten. Regierungen müssten dann noch mehr als heute mit Schadensersatzforderungen rechnen, wenn ihre Gesetze oder Entscheidungen Investoreninteressen zuwiderlaufen. Den weitgehenden Rechten für Investoren stehen keine Pflichten, beispielsweise zum Schutz des Gemeinwohls, gegenüber.

2. CETA schränkt den Handlungsspielraum von Kommunen ein, unterstützt die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und ist eine Gefahr für die öffentliche Daseinsvorsorge

Das CETA-Abkommen erweitert und verfestigt kommunale Ausschreibungspflichten und liberalisiert alle Dienstleistungen, die nicht explizit ausgenommen sind (sogenannter Negativlisten-Ansatz). Zwar haben sowohl die EU als auch die Bundesrepublik Ausnahmen eingereicht, doch deren Formulierung reicht nicht aus, um die Interessen der Kommunen zu schützen. Dienstleistungen, die es jetzt noch nicht gibt, fallen automatisch unter das Abkommen; und einmal privatisierte Dienstleistungen können schwerer wieder re-kommunalisiert werden. Durch diese Inhalte schränkt CETA den Handlungsspielraum von Kommunen ein, unterstützt die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und ist eine Gefahr für die öffentliche Daseinsvorsorge.

3. Mangelnder Schutz des Vorsorgeprinzips und die daraus resultierenden Gefahren für Umwelt- und Verbraucherschutz

Das dem europäischen Umwelt- und Verbraucherschutz zu Grunde liegende Vorsorgeprinzip ist in CETA nicht ausreichend geschützt und wird durch Verweis auf Regeln der Welthandelsorganisation sogar noch verwässert. So ist nicht sichergestellt, dass bestehende Standards durch CETA aufrechterhalten werden. Umgekehrt ist das Nachhaltigkeitskapitel nicht mit einem funktionierenden Sanktions- und Durchsetzungsmechanismus verbunden und von der allgemeinen Streitschlichtung des Abkommens ausgeschlossen.

4. Regulierungsausschüsse erhalten weitreichende Entscheidungsbefugnisse

Die Ausschüsse, die durch CETA geschaffen wurden, haben bereits begonnen zu tagen. Ihnen stehen weitreichende Entscheidungsbefugnisse zu, dennoch fassen sie ihre Beschlüsse ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments. Ein Blick auf die Tagesordnungen der ersten Sitzungen beweist, dass es sich bei unserer Kritik an der regulatorischen Kooperation nicht nur um demokratietheoretische Überlegungen handelt. In den Ausschüssen treffen handfeste realpolitische Interessen aufeinander. So greift Kanada im Ausschuss zu Landwirtschaft den gefahrenorientierten Ansatz des europäischen Pestizidrechts – und damit das Vorsorgeprinzip – an. Die Diskussion findet ohne gewählte Abgeordnete statt, und ohne dass JournalistInnen Öffentlichkeit herstellen könnten.

Wir wissen, dass internationale Zusammenarbeit gerade in heutiger Zeit ein hohes Gut und wichtiges Ziel ist. Deshalb betonen wir, dass wir nicht für weniger, sondern für mehr internationale Kooperation eintreten. Von zentraler Bedeutung ist es jedoch, die richtigen Akzente bei der Gestaltung der Globalisierung zu setzen. Abkommen, die hohe soziale und ökologische Standards, öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und demokratische Entscheidungsprozesse garantieren, könnten helfen, das Primat der Politik wiederherzustellen. CETA tut dies nicht. Es stellt, ganz im Gegenteil, Wirtschaftswachstum und die Rechte großer Unternehmen über alle anderen Werte. Das Abkommen leistet damit auch denjenigen Vorschub, die internationale Kooperation grundsätzlich bekämpfen wollen.[1]

Auch wer CETA nicht komplett ablehnt, sondern nur einige Aspekte ändern oder nachbessern will, muss die vorliegende Fassung ablehnen. Deshalb bitten wir Sie, sich im Koalitionsvertrag auf ein klares „Nein“ oder auf eine Enthaltung festzulegen.

Für weitere Gespräche stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Aktionsbündnis gegen CETA, TTIP und TISA im Kreis Groß Gerau
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., Landesverband Hessen
Attac
Attac Bergstraße für gerechten Welthandel
Berliner Wassertisch
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Hessen
Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.
Bündnis Stoppt TTIP & Co. Darmstadt.Dieburg.
Campact
Deutscher Kulturrat e.V.
Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen e.V. (EPN Hessen)
Foodwatch
Forum Umwelt und Entwicklung
Frackingfreies Hessen n.e.V.
Frankfurter Bündnis gegen TTIP, CETA und TiSA
Gießener Aktionsbündnis gegen TTIP, CETA & Co
Greenpeace
Grüne Liga e.V.
Hessische Bündnisse gegen CETA & Co im Netzwerk Gerechter Welthandel
Marburger Bündnis gegen TTIP
Mehr Demokratie
Mehr Demokratie, Landesverband Hessen
NaturFreunde Deutschlands e.V.
NaturFreunde Deutschlands e.V., Landesverband Hessen
Netzwerk Gerechter Welthandel
Netzwerk Solidarische Landwirtschaft
Nordhessisches Bündnis Freihandelsabkommen stoppen!
PowerShift e.V.
SlowFood Deutschland e.V.
Umweltinstitut München e.V.

Beitrag auf dem Netzwerk Gerechter Welthandel hier

[1] Vgl. dazu auch Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) vor der Hessischen Botschaft am 30. September 2018: „Wer die Bevölkerung entmündigt, wer – gegen den Mehrheitswillen – eine marktradikale Wirtschaftspolitik durchdrückt und damit die soziale Ungleichheit vergrößert – der stärkt antidemokratische und nationalistische Kräfte. Die neoliberale Politik von heute erzeugt den Rechtspopulismus von morgen. Das kann nicht im Sinne der GRÜNEN sein. Gerade wer Rechtspopulismus verhindern will, und das wollt Ihr doch, liebe GRÜNE, der muss diese neoliberalen Abkommen, der muss CETA verhindern. Wir brauchen einen sozialen und gerechten Welthandel, bei dem ALLE gewinnen. No Trump heißt: No TTIP und No CETA!“ Mehr hier

StopJEFTA-Schreiben der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft an die EU-Parlamentarier_innen

EU-Japan-Abkommen JEFTA: Abstimmung im Plenum über die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA-Ausschusses

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus der Tagesordnung für die nächsten Plenartagungen können wir ersehen,
dass Sie sich am 10. Dezember 2018 mit o.g. Abkommen befassen und
voraussichtlich am folgenden Tag [11. Dezember 2018] darüber abstimmen werden. Als Interessenvertretung, der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft möchten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist, bitten.

In dem vom ENVI-Ausschuss beschlossenen Bericht, der nun dem EP-Plenum zur Abstimmung vorliegt, werden unsere Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft vernachlässigt, obwohl ihr Schutz in den EU-Verträgen als kommunale Daseinsvorsorge fest verankert ist. Diese betreffen folgende Forderungen:

  • Einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EUJapan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
  • In Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.
  • Soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird, einen korrigierten Vorbehalt (Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15) für den Bereich Abwasser. Zwar gibt es im EU-Japan-Abkommen einen spezielleren Vorbehalt Nr. 15, der greift jedoch nicht für den relevanten Bereich „Investitionen“ (siehe dazu unsere Erläuterung vom 11.7.2018).
  • Die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.
  • Eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EU-Vergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

weiterlesen

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! besucht Berliner EU-Parlamentarier_innen

07.11.18: Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen!
Noch in diesem Jahr wollen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abschließend über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) abstimmen.

07.11.18: Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen!

Fachgespräch: Vattenfalls Klagen gegen den Atomaustieg, der Energiecharta-Vertrag und die Zukunft der Konzernklagerechte

 

13. Dezember (Donnerstag)
Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58-59, 10117 Berlin

Fachgespräch

Vattenfalls Klagen gegen den Atomaustieg, der Energiecharta-Vertrag und
die Zukunft der Konzernklagerechte

13.00 – 16.00Uhr

(Ab 12.00Uhr Einlass und Mittagsimbiss)

Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagte Deutschland im Jahr 2012 vor einem privaten Schiedsgericht in Washington auf 4,7 Milliarden Euro Strafzahlung wegen des Atomausstiegs. Vattenfall berief sich dabei auf den Energiecharta-Vertrag, der die transnationalen Rahmenbedingungen für Handel, Transit und Investitionsschutz auf dem Energiesektor regelt und forderte Entschädigung für ungerechte Behandlung und verloren gegangene Investitionen. Anlässlich des bevorstehenden Urteils laden wir alle ExpertInnen, MultiplikatorInnen und Interessierten zum Fachgespräch nach Berlin ein. Gemeinsam mit unseren geladenen ReferentInnen wollen wir am Fall Vattenfall gegen die Bundesrepublik Unterschiede zwischen dem nationalen Rechtssystem und der Schiedsgerichtsbarkeit auf den Grund gehen und analysieren, welchen Weg die EU-Ivestitionspolitik aktuell einschlägt, sowie auch welche Alternativen dazu es gibt.

ReferentInnen und Themen:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016
zum Atomausstieg

Dr. Ulrich Wollenteit (angefragt) (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Referententätigkeit und Veröffentlichungen u.A. auf den Gebieten des Umwelt- und Atomrecht)

Heinz Smital (Kernphysiker bei Greenpeace, Campaigner für Atomkraft, Mitglied des internationalen Strahlenschutzteams)

Vattenfalls ISCID Klage gegen Deutschland

Dr. Rhea Hoffmann (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander Universität Erlangen Nürnberg)

Der Energiecharta-Vertrag

Pia Eberhardt (Politische Referentin Internationaler Handel und Investitionen Corporate Europe Oberservatory)

Die Zukunft der Konzernklagerechte

Lucile Falqueyrac (Seattle to Brussels Network)

Anmeldung an: Jeremy.oestreich@power-shift.de

Direkt nach Bekanntwerden erster Details der Klage, veröffentlichte PowerShift ein Hintergrundpapier: Der deutsche Atomausstieg auf dem Prüfstand eines internationalen Investitionsschiedsgerichts? (aktualisierte Fassung: 2014, pdf)

Veranstaltet von: