Sonderausschuss Wasserverträge: SPD-CDU-Koalition sabotiert Prüfung des Demokratiegebots – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.10.2012

(Berlin, 19. Oktober 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses stand das im Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerte Demokratieprinzip erneut auf der Tagesordnung. Bisherige Anhörungen hatten den Verdacht bestärkt, dass der mit der Teilprivatisierung 1999 abgeschlossene Konsortialvertrag dagegen verstößt. Ein vom Ausschuss bestelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) hatte dagegen keinen solchen Verstoß sehen können. Eine echte Debatte zu dieser Frage konnte heute jedoch nicht aufkommen, da die Regierungskoalition die Teilnahme eines WPD-Vertreters an der Sitzung mit ihrer Mehrheit verhinderte.

Auch in der 13. Sitzung des Sonderausschusses konnte nicht davon die Rede sein, dass das Berliner Abgeordnetenhaus den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes vom 4. März 2011 umsetzt. Wo ein intensiver Austausch von Argumenten hätte stattfinden können, war von SPD und CDU kein einziger inhaltlicher Beitrag zu vernehmen. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Da fasst man sich doch an den Kopf! Der Vertreter des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes steht bereit, aber er darf zu den Fragen zum eigenen Gutachten nicht Stellung nehmen, wird auf Betreiben von SPD und CDU nicht in den Sitzungssaal geholt. Das macht doch klar, dass dieses Gutachten auf äußerst wackeligen Füßen steht, wie der Wassertisch von Anfang an gesagt hat.“

Problematischer Rückkauf der RWE-Anteile
Nikolaus Karsten (SPD) ging aber noch weiter: In keinem Fall sei es sinnvoll, der Frage nach einer Verletzung des Demokratieprinzips weiter nachzugehen. Selbst wenn Verfassungs¬widrigkeit und Nichtigkeit der Verträge nachzuweisen seien; der jetzt geplante Rückkauf sei unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Rückabwicklung immer vorzuziehen. Dazu nochmal Wolfgang Rebel: „Für den Abgeordneten Karsten und die Große Koalition spielen die Prinzipien unseres Grundgesetzes anscheinend keine Rolle mehr. Dass nach einem Rückkauf der RWE-Anteile die Verletzung des Demokratiegebots im Interesse Veolias fortgesetzt werden soll, ist dann auch kein Problem mehr.“

Senat hat in der Frage der Kartellamtsklage kein Mitbestimmungsrecht
Dass die demokratische Legitimationskette bei wichtigen Entscheidungen der Wasserbetriebe nicht gerade effektiv ausgestaltet ist, zeigte heute – wie eine Probe aufs Exempel – die folgende Äußerung von Staatssekretär Zimmer: Danach werde die Entscheidung über eine so wichtige Angelegenheit, wie die Fortsetzung der Klage gegen die Kartellamtsverfügung zur Senkung der Wasserpreise, allein vom Vorstand getroffen. Das ist in der Tat richtig: Die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Wasserbetriebe haben dort kein Mitbestimmungsrecht.

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