Unterschriftensammlung: Parlamentarier sollen gegen Wasserverträge klagen – PRESSEMITTEILUNG VOM 18.10.2012

(Berlin, 18. Oktober 2012) Fast 2000 Unterschriften – mit minimalem Personaleinsatz in kurzer Zeit gesammelt – wurden heute vom Berliner Wassertisch an den Parlamentspräsidenten Ralf Wieland übergeben. In dem Appell an die Berliner Abgeordneten wird gefordert, juristisch gegen die verfassungswidrigen Verträge vorzugehen und im Sonderausschuss „Wasserverträge“ endlich den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes zu erfüllen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus setzt den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes vom 4. März 2011 nur unzureichend um. Für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger, wie im Gesetz gefordert, wurden keine Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die Regierungsfraktionen zeigten durch fehlende Mitarbeit und das Niederstimmen zielführender Oppositionsanträge, dass sie kein Interesse an einer Aufklärung haben. Finanzsenator Nußbaum ließ sich trotz Aufforderung kein einziges Mal im Ausschuss blicken. Dabei gab es auch Anhörungen, etwa von Prof. Keßler oder von Prof. Musil, die deutlich machten, dass eine gerichtliche Klärung zur Verfassungswidrigkeit der Privatisierungsverträge der nächste Schritt hätte sein müssen. Aber für ein juristisches Gutachten, das Basis für eine Klage hätte sein können, gab es trotz Volksgesetz kein Geld. „Dass die Berliner aus den Wasserverträgen nach ihrer Veröffentlichung Altpapier machen wollten, war doch immer klar.“, sagt Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs. „Nur hätte niemand erwartet, dass sich SPD und CDU – als Verantwortliche der Teilprivatisierung von 1999 – jetzt wieder so schamlos über die Interessen der Wasserverbraucher hinwegsetzen würden.“

Der Rückkauf der RWE-Anteile – durchschaubare Doppelstrategie des Senats
Auch der Rückkauf der RWE-Anteile dient dazu, die eigentliche Aufgabe des Sonderausschusses Wasser, nämlich die Prüfung der Verträge mit dem Ziel ihrer Anfechtung zu umgehen. Wenn das Thema Rekommunalisierung die Schlagzeilen beherrscht – so das Kalkül – ist die Prüfung der Verträge für die Öffentlichkeit nicht mehr von Interesse. Dabei wird unterschlagen, dass die Verträge trotz des Rückkaufs der RWE-Anteile unverändert in Kraft bleiben und das Land wegen der 50% zu 50% Pattsituation mit Veolia in der beherrschenden RVB-GmbH wohl kaum einen größeren Einfluss bei den Wasserbetrieben gewinnen wird. Dass wichtige Teile des Rückkaufvertrags wie das Shareholders‘ Agreement weiter geheim bleiben, vervollständigt dieses Bild. Nach wie vor bedient der Senat weiter die Interessen der privaten Konzerne.

Die SPD-CDU Erklärung „Herbst der Entscheidungen“ vom 25. Sept. zeigt, wohin der Hase läuft
Um den Leuten Sand in die Augen zu streuen, wollen nun die Koalitionäre den Wasserverbrauchern ein bisschen Geld zurückgeben. Die Summe bleibt aber unter dem eh schon mageren Betrag der Kartellamts-verfügung. Diese wird aber nicht akzeptiert, sondern weiter juristisch mit allen Mitteln (und das sind inzwischen schon 2 Millionen Euro) bekämpft. Der Steuerzahler wird dafür zahlen müssen, die privaten Anteilseigner kommen – anders als bei der Kartellamtsverfügung – ungeschoren davon. Die Wasserpreise werden dauerhaft nicht sinken können, da der Rückkauf über 30 Jahre abgezahlt werden muss.

Untersuchungsausschuss
Angesichts dieses katastrophalen Ausmaßes an Verantwortungslosigkeit fordert der Berliner Wassertisch einen Untersuchungsausschuss, um die komplette Teilprivatisierung der BWB einschließlich der dubiosen Rückkaufsverhandlungen zu überprüfen. Die alten Verbindungen, mit denen sich die Konzern-Lobbyisten beim damaligen CDU-SPD-Senat einen Privatisierungs-Vertrag mit Gewinngarantie und eingeplantem Preismissbrauch verschafften, sind offensichtlich immer noch glänzend geschmiert.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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