Schlagwort-Archive: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft zum Tag der Daseinsvorsorge

Nr. 6/2021
22.06.2021

Am 23. Juni ist Tag der Daseinsvorsorge:

Die kommunale, öffentliche Wasserwirtschaft

Berlin. Anlässlich des Tags der Daseinsvorsorge (United Nations Public Service Day am 23. Juni) kommentiert Claudia Ehrensberger, kaufmännische Werkleiterin der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg und Vize-Präsidentin der AöW:

„Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass auf die kommunale Daseinsvorsorge und auf die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand Verlass ist. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, in der Stadt und auf dem Land, sicher, gut und bezahlbar leistet sie Kernaufgaben der Daseinsvorsorge. Die kommunale Wasserwirtschaft versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit sauberem Trinkwasser, entsorgt ihr Abwasser umweltgerecht, entwickelt lebendige Gewässer und schützt uns vor Hochwasser. Für die Gesellschaft ist die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein hohes Gut, das dafür Wertschätzung und Priorität verdient.

Wir wollen uns in gleicher Weise für die zukünftigen Herausforderungen bestens aufstellen. Die öffentliche Verantwortung in kommunalen oder verbandlichen Strukturen ist dafür bewährt und akzeptiert. Sie bietet aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung die besten Voraussetzungen, um die zukünftigen Herausforderungen – wie insbesondere durch den Klimawandel – zu bewältigen.

Nur der öffentliche Sektor ist in der Lage Infrastrukturen zu errichten und zu erhalten, die nicht primär an betriebswirtschaftlichen Interessen orientiert sind. Durch die Gemeinwohlorientierung und den Verzicht auf Renditen können die knappen Finanzmittel zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft eingesetzt werden.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert deshalb die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die Gesamtheit der Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft in den Blick zu nehmen und die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für die zukünftigen Herausforderungen zu stärken. Dies kommt vor allem auch Bürgerinnen und Bürgern zugute.“

AöW veröffentlicht Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“

Berlin. Vor dem Hintergrund der Folgen des Klimawandels auf die öffentliche Wasserversorgung hat die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft heute das Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“ veröffentlicht. Nach AöW-Ansicht muss die öffentliche Wasserversorgung sichergestellt, Wasserstress vermieden und Vorrang für die Wasserversorgung als Daseinsvorsorge gewährt werden. In Knappheitssituation ist gemeinwohlorientiertes Handeln erforderlich.

Hierzu erklärte AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer:

„Durch den Klimawandel zeigen sich mögliche Nutzungskonflikte, die wir vermeiden möchten. Die Folgen des Klimawandels merken wir jetzt schon, allerdings regional unterschiedlich und es kam bisher nur in seltenen Fällen zu einer Wasserknappheit. Wir können uns deshalb aber nicht zurücklehnen und die Herausforderungen durch den Klimawandel müssen jetzt angegangen werden. Es müssen vorsorgend Maßnahmen ergriffen werden. Je früher und vorausschauender die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, umso nachhaltiger können die öffentlichen Wasserversorger ihre Aufgabe – die der ,Allgemeinheit dienenden Wasserversorgung‘ – gewährleisten.

Dabei geht es nicht allein darum, sparsam mit Wasser umzugehen, sondern sorgsam damit zu sein. Wir müssen alles daransetzen, dass der Wasserkreislauf intakt bleibt und verhindern, dass zum Beispiel durch Verschmutzungen oder Übernutzungen das so benötigte und lebenswichtige Wasser nicht mehr zu nutzen ist. Durch die Folgen des Klimawandels werden solche Probleme weiter verstärkt.“

Olaf Schröder, Vizepräsident der AöW betont: „Nutzungskonkurrenzen um das Wasser sind auch in Deutschland nicht neu: Vom Hessischen Ried, über die Lüneburger Heide bis zur jüngsten Autoindustrieansiedlung in Brandenburg gibt es viele Beispiele. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden sich Nutzungskonkurrenzen um die begrenzte Ressource allerdings weiter verschärfen – mit teils sehr unterschiedlich zu erwartender regionaler Betroffenheit. Deshalb gilt es, den Vorrang der öffentlichen Wasserwirtschaft auch und gerade in Zeiten des fortscheitenden Klimawandels endlich konsequent durchzusetzen. Hier sind die politischen Entscheider in der Pflicht. Wir werden uns als engagierter und zielorientierter Partner möglicher Lösungsstrategien weiter mit einbringen.“

Terminhinweis: Online-Veranstaltung der AöW am 22.06.2021 

Am 22.06.2021 führt die AöW eine Online-Veranstaltung zur Klimawandelfolgenanpassung durch. Auch das Thema Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen wird Teil der Diskussion sein.

Näheres:

•       AöW-Veranstaltung am 22.06.2021, „Schwammstadt, Hochwasserschutz und sichere Trinkwasserversorgung“

•       AöW-Position, Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen (pdf)

Dr. Durmuş Ünlü wird neuer Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft

Pressemitteilung. AöW-Geschäftsführung: Dr. Durmuş Ünlü folgt auf Kirsten Arp

Berlin, 24. März 2021) Im Rahmen der AöW-Mitgliederversammlung am 23. März 2021 hat AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer bekanntgegeben, dass Geschäftsführerin Kirsten Arp die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Ende Juni 2021 auf eigenen Wunsch verlassen wird. […]

Dr. Durmuş Ünlü (Foto: Frederic Schweizer)

Zum 1. Juli 2021 hat das AöW-Präsidium Dr. Durmuş Ünlü zum Geschäftsführer bestellt. Dr. Ünlü ist in der Branche und insbesondere der AöW kein Unbekannter. Bereits seit knapp 11 Jahren ist der promovierte Jurist wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft. Er hat sich insbesondere bei der Kritik an Handelsabkommen einen Namen gemacht und ist ein überzeugter Verfechter der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Scheuer freut sich auf die weitere Zusammenarbeit und dass er einen erfahrenen Mann aus dem eigenen Verband für die Nachfolge gewinnen konnte.

Der Berliner gratuliert der AöW zu dieser Entscheidung und freut sich auf den neuen Geschäftsführer Dr. Durmuş Ünlü!

Bundestagsausschuss lehnt FDP-Antrag für CCS ab

Deutscher Bundestag
13. Januar 2021

Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2
„Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will. Für den Antrag mit dem Titel „55+5 – Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. […]

,Ausgesprochen skeptisch‘ zur FDP-Forderung äußerte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Er wies auf mögliche Risiken der Technologie sowie auf die Gefahr hin, dass die Industrie dann ihre Anstrengungen zur CO2-Reduktion verringern könnte. Die Emissionsminderung müsse im Mittelpunkt stehen, betonte auch ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er forderte einen Instrumentenmix, der neben ökologischen auch soziale Ziele in den Blick nehme. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie verlangte langfristige Studien, um Risiken dieser Technologie auszuschließen. Die geologische Speicherung von CO2 sei nicht wirtschaftlich und genüge den Kriterien ihrer Fraktion nicht.“

https://www.bundestag.de/presse/hib/816994-816994

Zu den Gefahren von CCS vgl. die Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft v. 28.09.2011:

„Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.“

(mehr hier)

StopJEFTA-Schreiben der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft an die EU-Parlamentarier_innen

EU-Japan-Abkommen JEFTA: Abstimmung im Plenum über die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA-Ausschusses

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus der Tagesordnung für die nächsten Plenartagungen können wir ersehen,
dass Sie sich am 10. Dezember 2018 mit o.g. Abkommen befassen und
voraussichtlich am folgenden Tag [11. Dezember 2018] darüber abstimmen werden. Als Interessenvertretung, der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft möchten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist, bitten.

In dem vom ENVI-Ausschuss beschlossenen Bericht, der nun dem EP-Plenum zur Abstimmung vorliegt, werden unsere Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft vernachlässigt, obwohl ihr Schutz in den EU-Verträgen als kommunale Daseinsvorsorge fest verankert ist. Diese betreffen folgende Forderungen:

  • Einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EUJapan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
  • In Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.
  • Soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird, einen korrigierten Vorbehalt (Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15) für den Bereich Abwasser. Zwar gibt es im EU-Japan-Abkommen einen spezielleren Vorbehalt Nr. 15, der greift jedoch nicht für den relevanten Bereich „Investitionen“ (siehe dazu unsere Erläuterung vom 11.7.2018).
  • Die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.
  • Eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EU-Vergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.

weiterlesen

Wasser und Abwasser vor Privatisierung schützen! Informations– und Diskussionsveranstaltung zum Handelsabkommen EU – Japan (JEFTA) mit Christa Hecht (AöW)

Donnerstag, 4. Oktober, 19:30 Uhr im Sailer Keller, Traunstein
Referentin Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.), Berlin

Mit jedem neuen Handelsabkommen wird die Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge erleichtert. Wasser und Abwasser sind immer weniger geschützt. Trotz anders lautender Erklärungen der EU-Kommisssion enthält das EU-Japan-Abkommen (JEFTA) eine Verpflichtung einen Zugang zu einem „Markt“ für Abwasser zu gewähren und die Nutzung von Wasserressourcen ist nicht mehr ausdrücklich von Privatisierung ausgenommen, so die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). Da JEFTA ein sogenanntes „lebendiges“ Abkommen ist, kann sogar im Nachhinein über die im Vertrag vorgesehenen Regulierungsausschüsse der Vertrag verändert werden. Es droht, dass mit Japan im JEFTA Abkommen Wasser zur Privatisierung freigegeben wird!

Wasser darf nicht zur Ware werden.
Wasser ist ein Menschenrecht!
Informieren Sie sich!

Veranstalter: Initiative stopp TTIP BGL/TS
in Kooperation mit KAB (Katholische Arbeitnehmer Bewegung); BUND Kreisgruppe Traunstein; AbL (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft); Forum Ökologie Traunstein e.V.

Zum Blogbeitrag

Vgl. auch EU-Japan-Abkommen (JEFTA): AöW zur Klarstellung der EU-Kommission über Wasserprivatisierung (11.07.2018)

Dazu auch: Appell gegen JEFTA: Unser Wasser im Ausverkauf

 

Vorkonferenz in Deutschland: Alternatives Weltwasserforum 2018

Vorkonferenz in Deutschland: Alternatives Weltwasserforum 2018

7. März 2018, 12:00 – 16:00 Uhr
Brot für die Welt, Raum Christian Berg 0.K.06
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin

Vom 17. bis 22. März 2018 veranstalten Nichtregierungsorganisationen in Brasilia/Brasilien das internationale Alternative Weltwasserforum FAMA 2018 (Fórum Alternativo Mundial da Água). Das Alternative Weltwasserforum versteht sich als eine Gegenbewegung zum Weltwasserforum 2018 des Weltwasserrats, das von internationalen Organisationen, Finanzinstitutionen und Privatwirtschaft ebenfalls in Brasilia stattfindet. Mit einer eigenen Vorkonferenz in Deutschland möchten wir einen Blick auf die für uns wichtigen Wasserthemen werfen.

Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) verpflichtet und will sich stark in die internationalen Anstrengungen einbringen. Das Wasserziel ist dabei nach unserer Auffassung von grundlegender Bedeutung.
Unser Konsumverhalten hat Auswirkungen auf die Wasserressourcen weltweit und betrifft damit die Lebensgrundlagen von Menschen andernorts. Deutschland ist einer der weltweit größten Importeure von sogenanntem virtuellem Wasser. Insbesondere landwirtschaftliche Erzeugnisse, Nahrungs- und Futtermittel sowie Industrierohstoffe, wie Ölsaaten oder Zellulose, sind wasserintensive Güter. Allein vom Jahr 2000 bis 2010 wurden die Agrarflächen, die für Exporte nach Deutschland genutzt werden, um 38 Prozent erweitert. Bietet die Nachhaltigkeitsagenda nun die nötigen Lösungen, um eine gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der weltweiten Wasserressourcen voranzubringen?

Geht es um Gemeinwohlorientierung, so ist in Deutschland die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Aufgaben der Daseinsvorsorge ein Erfolgsmodell. Erfährt der internationale Erfahrungsaustausch mit entsprechenden kommunalen und öffentlichen Strukturen sowie Gemeinwohlorientierung heute durch die SDGs Aufwind? An welcher Stelle können geeignete gemeinwohlorientierte Strukturen diskutiert werden?

Auf dem internationalen Alternativen Weltwasserforum FAMA 2018 wird es auch um den Schutz von Wasserquellen, Wasserkraft und Staudämme und den Kampf gegen Privatisierungen gehen. Auf unserer Vorkonferenz geben Umwelt- und Entwicklungsorganisationen in Deutschland einen Einblick aus ihrer Arbeit zu diesen Themen.

Programm als pdf

 

Veranstalter: Brot für die Welt | Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW)

und weitere Partnerorganisationen aus Forum Umwelt und Entwicklung.

Ihre Anmeldung zur Veranstaltung senden Sie bitte an: info@aoew.de.

 

Die AöW durchleuchtet Fracking-Legenden

AöW e.V.19. Mai 2015
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

Fünf Fracking-Legenden durchleuchtet
Legende 1: Fracking wird seit 30 Jahren problemlos in Deutschland angewandt.
Legende 2: In den USA wird Fracking weiträumig problemlos angewandt
Legende 3: Gefrackt wird nur noch ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien.
Legende 4: Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Abwassers ist problemlos möglich.
Legende 5: Die Risiken beim Fracking sind beherrschbar.
 

Legende 1: Fracking wird seit 30 Jahren problemlos in Deutschland angewandt.
Es stimmt zwar, dass seit Jahrzehnten bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Deutschland auch Frackingverfahren angewandt werden. Es handelt sich dabei jedoch um andere Verfahren als bei der Förderung der sogenannten unkonventionellen Gasvorkommen, um die es derzeit in der politischen Auseinandersetzung geht. Für diese Förderung von Schiefer-, Kohleflöz- und Tightgas gelten die neueren Verfahren, die in den USA angewendet werden, als Vorbild. Diese Förderung wurde in Deutschland und Europa bisher noch gar nicht großtechnisch betrieben.

Außerdem wurden die bisherigen bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Rahmen-, Haupt- oder Sonderbetriebsplänen festgelegten Verfahren nur stichprobenartig überwacht. Diese Betriebspläne beinhalten die technische Durchführung, den zeitlichen Ablauf, Sicherheitsvorkehrungen und Arbeitsanweisungen. Gesichtspunkte wie die ► Gewässerbelastung und die Umwelt spielen dabei keine Rolle. Die Dokumentation über die Einhaltung der Betriebspläne machen die Unternehmen selbst, die Bergbehörden machen Inspektionen und Stichproben. Es ist deshalb im Nachhinein nicht nachprüfbar, welche Belastungen durch Fracking in der Umwelt entstanden sind, denn Messungen hätten vor der Aufsuchung oder der Förderung durchgeführt werden müssen, um die ► Auswirkungen von Fracking gegenüber anderen Effekten zu erkennen.

Im tiefen Untergrund laufen die ► Fließvorgänge sehr langsam ab. Auswirkungen lassen sich daher erst nach Jahren bis Jahrzehnten erkennen, deshalb können wir uns nicht in Sicherheit wiegen, wenn bis heute angeblich nichts passiert ist.
 

Legende 2: In den USA wird Fracking weiträumig problemlos angewandt.
Das ist falsch. Denn es gibt auch in den ► USA viele ► Beschwerden von der Bevölkerung über Umweltbelastungen und Grundwasserverunreinigung durch Fracking. Wie in einer von der US Umweltschutzagentur (EPA 2011) veröffentlichten ► Studie (Seite 3), kann es beim Fracking zu unkontrollierten Rissbildungen kommen, sodass ein Anschluss des Fracks an durchlässige Gesteinsschichten, Störungen oder Altbohrungen entsteht. Das kann zu diffusen Aufstiegen von Gasen und Fluiden in das oberflächennahe Grundwasser führen. Denn Simulationen der Rissbildung sind vorher zwar möglich, aber genau vorhersehbar ist die Rissausbreitung nicht.

Richtig ist, dass in den USA Fracking weiträumig angewandt wird. Die geologischen Verhältnisse in den USA sind jedoch einerseits anders als in Deutschland. Entscheidender ist aber andererseits, dass Deutschland viel dichter besiedelt ist als die USA. Dort kommen im Durchschnitt 27 Einwohner auf einen Quadratkilometer, in Deutschland 226. Für unsere dichtbesiedelten Gebiete werden vor Ort Nahrungsmittel produziert, ist eine hochentwickelte Industrie angesiedelt, müssen Lebensräume auch für andere Lebewesen und Räume für Erholung und Gesundheit vorgehalten werden. Da gibt es ständig zahlreiche Nutzungskonflikte zu den Wasserressourcen und der Umwelt, die durch Fracking noch verstärkt werden. Auswirkungen kann Fracking auch auf die Siedlungs- und Verkehrsstruktur, die Land- und Forstwirtschaft, die Heilquellen- und Mineralwassergebiete, Überschwemmungsgebiete, Erholungsgebiete, Naturschutzgebiete, die freilebenden Arten und verbliebenen Biotope, Flora und Fauna, das Gesundheitswesen, die Nahrungsmittelindustrie und alle Produktionsprozesse, für die sauberes Wasser benötigt wird, haben. Zu beachten ist auch der Lärmschutz. Ein Vergleich ist daher zwischen Deutschland und den USA und z.B. auch Kanada nicht unmittelbar möglich.

Eine großangelegte Studie der US Umweltschutzagentur zu den Auswirkungen von Fracking auf die ► Trinkwasserressourcen ist im November 2011 begonnen worden und noch nicht beendet.

 
Legende 3: Gefrackt wird nur noch ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien.
In den USA werden bis zu 750 verschiedene Chemikalien beim Fracking in unterschiedlicher Zusammensetzung (Additive) eingesetzt. In ► Deutschland wurde in einer Studie für das Umweltbundesamt in 2012 von mindestens 112 Additiven, die verschiedene Chemikalien enthalten, ausgegangen. Es wurde festgestellt, dass darunter Stoffe verwandt werden, die unter anderem sehr giftig und krebserregend sind. Einige sind auch erbgutverändernd und können somit die Fortpflanzung beeinträchtigen. Für das UBA-Gutachten ► (Seiten 300 bis 340 und 347) wurden 80 Sicherheitsdatenblätter der Lieferfirmen für die Frackflüssigkeiten ausgewertet. Danach waren 6 Zubereitungen giftig, 6 umweltgefährlich, 25 gesundheitsschädlich, 14 reizend, 12 ätzend und nur 27 nicht gefährlich. Einige Additive weisen auch Gefährdungsmerkmale für das Wasser auf, 3 nämlich sind stark wassergefährdend, 12 wassergefährdend, 22 schwach wassergefährdend, 10 nicht wassergefährdend. Das bedeutet, dass diese Inhaltsstoffe zur Vorsorge vor Gesundheitsschäden nicht in den Boden und das Wasser gelangen dürfen.

Es ist unwahrscheinlich, dass auf alle diese problematischen Chemikalien ► verzichtet werden kann. Neuere Forschungsergebnisse in Österreich über die Verwendung von ungefährlichen Frackfluiden, sogenanntes Clean Fracking, müssen erst in der Anwendung getestet werden.

Wären die Chemiecocktails, mit denen trotz dieser Beschwichtigungen noch gearbeitet wird, tatsächlich ungefährlich, könnten die eingesetzten ► Inhaltsstoffe doch veröffentlicht werden. Da dies nicht geschieht, lassen sich die Aussagen über die Unbedenklichkeit derzeit nicht überprüfen.

In ► Dänemark ist z.B. erst Anfang Mai 2015 die erste Probebohrung für Fracking gestoppt worden, weil das Fracking-Unternehmen Total die umweltschädliche Chemikalie Null Foam eingesetzt hatte. Es hatte dafür keine Genehmigung und diese gar nicht beantragt, weil es erstaunlicherweise nicht erwartet hatte, dass es Probleme geben würde.

Problematisch ist, dass der größte Teil des Frackfluids im Untergrund bleibt. Bei den in Deutschland untersuchten Bohrungen wurde nur 17 bis 27% Rückfluss des Chemiecocktails festgestellt. Das bedeutet, dass ein bleibendes Risiko besteht, sogar auch für die aquatische Umwelt.

Fehlerhafte oder undichte Bohrlöcher stellen ein weiteres Risiko dar, gerade bei mehreren Tausenden und mehr zu erwartenden Bohrungen.
 

Legende 4: Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Abwassers ist problemlos möglich.
Beim Fracking werden große Mengen Wasser (pro Bohrloch 10 bis 30 Millionen Liter) benutzt, das als sogenanntes ► Flowback zusammen mit dem Frackfluid teilweise wieder an die Oberfläche zurückkommt. Zusätzlich wird mit den Bohrungen das in den Erdgas-Lagerstätten vorhandene tiefe Grundwasser an die Oberfläche gefördert.

Der Flowback – bei der Bohrung verpresstes Wasser mit dem Lagerstättenwasser vermischt, ist stark salzhaltig. Je nach Beschaffenheit des Untergrundes enthält er zusätzlich hohe Konzentrationen von Kohlenwasserstoffen, Eisen und Mangan. Auch Aluminium, Ammonium, Bor, Blei, Cadmium, Chrom, Chromat, Eisen, Molybdän, Nickel, Quecksilber und Zink sind darin in höheren Konzentrationen als im Grundwasser natürlich vorkommend. Durch die natürliche Radioaktivität im Untergrund werden auch radioaktive Stoffe mit nach oben befördert. Über beim Frackingverfahren entstehende Transformationsprodukte, die sich durch das Zusammenwirken der im Frackfluid und dem Lagerstättenwasser enthaltenen Elemente bilden können, und Abbauprodukte liegen bisher keine Forschungsergebnisse vor. Es ist auch bisher nicht erforscht, welche Stoffe tatsächlich durch das Frackfluid im Untergrund gelöst werden.

Das für das Umweltbundesamt in 2012 erstellte Gutachten stellt fest, dass bei diesen Vorgängen von einem erheblichen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss. Diese Gefährdung besteht selbst dann weiter, wenn es gelingen sollte, ohne gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien zu fracken. Ohne Fracking würde allein das unwillkürlich beim Bohren und Fördern mitgeförderte Lagerstättenwasser ja im Untergrund verbleiben.

Der Flowback soll nun in neueren Verfahren aufbereitet und das dabei abgetrennte Frackfluid wieder verwendet werden. Der mengenmäßig größere Rest wird in Lagerstätten verpresst, aus denen nicht mehr gefördert wird. Das kann aber dazu führen, dass dort vorhandenes Lagerstättenwasser verdrängt wird und über Rissbildung in höher gelegene Grundwasservorkommen gelangen kann. Für diese Entsorgungsform sind auch weite Transportwege in Form von Pipelines oder über den Transport mit LKW nötig.

Aus den USA sind sogar Fälle der Einleitung des Flowback in Flüsse oder in die Kanalisation bekannt. Das hat zu Korrosionsschäden in Kläranlagen und an Anlagen geführt, die Oberflächengewässer zum Beispiel zu Kühlzwecken genutzt haben.

Die Entsorgung des beim Fracking anfallenden Flowback stellt deshalb ein bisher unterschätztes Risiko dar.

 
Legende 5: Die Risiken beim Fracking sind beherrschbar.
Eine gezielte Erfassung und Überwachung der Umweltauswirkungen von Fracking in Deutschland gibt es bisher nicht.

In dem Gutachten für das Bundesumweltamt wurde in ► 2012 formuliert:

„Eine belastbare Datenbasis, auf deren Grundlage wir die Besorgnis einer Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen sicher ausschließen können, haben wir nicht. Auch die entsprechenden Werkzeuge und Methoden (z.B. numerische Grundwassermodelle) können aufgrund der lückenhaften Datenbasis gegenwärtig nur überschlägige Ergebnisse liefern. Zu einer fundierten Beurteilung der Risiken und zu deren technischer Beherrschbarkeit fehlen aus unserer Sicht viele und grundlegende Informationen.“

Daher wurde vorgeschlagen, weitergehende Forschungen anzustellen z.B. den Untergrund weiter zu untersuchen und die eingesetzten Chemikalien und deren Wechselwirkungen näher zu analysieren. Geschehen ist das nicht. Umfassende neue Forschungen sind aus Deutschland nicht bekannt. Es wurde zwar ein weiteres Gutachten für das Umweltbundesamt erstellt und ► 2014 veröffentlicht. Das stützt sich aber nur auf nationale und internationale Literaturrecherchen sowie auf Gespräche mit Fachexperten, mit Fach- und Genehmigungsbehörden, mit Verbänden und den Erdöl- und Erdgasbetreiberfirmen.

Die Beherrschung der Auswirkungen von Fracking für auf die Menschen die Tiere, die Natur und die Wasserressourcen ist bisher nicht gesichert. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind aber Maßnahmen zu unterlassen, die potenziell gravierende Schäden hervorrufen können, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts niedrig oder das Risikopotenzial noch unbekannt ist.

Christa Hecht
Geschäftsführerin

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: 0 30/39 74 36 06
Fax: 0 30/39 74 36 83
hecht(at)aoew(dot)de
www.aoew.de
PDF-Download AöW-Papier

Weitere Informationen zum Thema Fracking
 

Fotonachweise (v.o.n.u.): Trueffelpix/fotolia.com, Katja Neubauer/pixelio.de, Michael Bührke/pixelio.de, AöW e.V., m.schuckart/fotolia.com

Fotoquelle Banner: P._Storz/pixelio.de

 

Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
AöW e.V.
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag (pdf)

Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
Aktion-Agrar-webbanner_square

Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel

Maude Barlow: Blaue Zukunft – Das Recht auf Wasser und wie wir es schützen können

Unser Veranstaltungstipp!

Maude Barlow: Blaue Zukunft – Das Recht auf Wasser und wie wir es schützen können

Reservierung & Tickets

Telefonische Reservierung unter Tel. (030) 218 90 91.

Öffnungszeiten der Tageskasse

Montag bis Sonntag ab 1 Stunde von Veranstaltungsbeginn

Mehr unter: Urania Reservierungen

AöW lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
24.06.2014
AöW e.V.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen [ISDS] im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung

Ergänzung (02.07.2014): Hier können Sie die AöW-Position zu der  Online-Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) abrufen.

 

Die „Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)“ kooperiert mit dem europäischen Netzwerk „Aqua publica europea (APE)“

Aqua publica europea

The German Association of Public Water Operators joins APE


AöW brings together 51 water and sanitation operators and 9 associations (of municipalities, water-management experts, civil society, etc.) from all over Germany. AöW is one of the first national association of “only” public water operators to be created in Europe and, as a such, an interesting example also for other national contexts. Thanks to the arrival of AöW, APE increases significantly its geographical coverage and representative capacity.

In a message to the APE General Assembly, the president of AöW – Dr Jochen Stemplewski – reminds the recent success of the ECI Right2Water and affirms the intention of the German Association to contribute to APE as an example for the promotion of public water management in Europe.

zum Artikel…