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Offener Brief an den Tagesspiegel zur Berichterstattung im Fall Gerwald Claus-Brunner
(Berliner Wassertisch, 22. September 2016) Am 20. September 2016 veröffentlichte der Tagesspiegel einen Nachruf auf den Piratenpolitiker Gerwald Claus-Brunner. Der Text wirkte auf uns unangemessen, weil er unserer Ansicht nach auf Kosten des Toten in die politische Meinungsbildung eingriff. Das in einem Nachruf übliche Abwägen des politischen Wirkens und ein neutraler Überblick über die Betätigungsfelder des Politikers wurden nicht gegeben. Wir haben in einem Tweet darauf hingewiesen.* Die online-Ausgabe des Artikels wurde inzwischen vom Tagesspiegel gelöscht.
Leider ist dafür am 21. September ein anderer Artikel erschienen, der gleichermaßen aufgebaut ist („Der Fall Claus-Brunner: Es ging auch um Stalking“ Titel beim Tsp wg. UPDATE inzw. geändert). Verfasst wurde er von drei Autoren. In der heutigen Druckausgabe erschien ein weiterer Artikel, der in die gleiche Richtung geht („Der Fall Claus-Brunner. Vor aller Augen“). Diesmal zeichnen sieben Autoren (!) dafür verantwortlich. Dennoch gehen diese Artikel von falschen Voraussetzungen und fragwürdigen Quellen aus und zeichnen so ein verzerrtes Bild. Unserer Ansicht nach werden dadurch bestimmte politische Intrigen gegen Claus-Brunner fortgesetzt.
Eigentlich wollten wir uns zu der Thematik nicht weiter äußern. Doch denken wir, dass auch beim Tod eines Politikers, der nach jetzigen Erkenntnissen im privaten Bereich schwere Schuld auf sich geladen hat, die üblichen journalistischen Standards eingehalten werden sollten. Dass dies auch in den neuen Artikeln nur bedingt der Fall ist, wird an einem Kernstück des Artikels „Der Fall Claus-Brunner: Es ging auch um Stalking“ deutlich sichtbar.
1.
Zunächst zum Aufbau des Artikels. „Der Fall Claus-Brunner: Es ging auch um Stalking“ besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil werden die neuen makabren Ermittlungsergebnisse und Reaktionen zu der Tat berichtet. Im zweiten Teil werden einige harsche Tweets des Toten zitiert, danach wird eine Rüge der Fraktion gegen ihn angeführt. Die Auflistung kulminiert in dem Verweis auf die Begründung eines Fraktionsausschluss-Verfahrens, das gegen Claus-Brunner eingeleitet wurde (wenn auch letztlich ohne Erfolg).
Im letzten Teil stellen die Autoren die Tat dann mit den politischen Auseinandersetzungen in der Piratenfraktion in Zusammenhang. Dem Leser, solchermaßen unter den Eindruck der Tatbeschreibung gesetzt, präsentieren die Autoren eine aus den Todesfällen extrahierte Erklärung für fraktionsinterne Auseinandersetzungen. Das zugrundeliegende Muster: Die Tat und ihre Vorgeschichte zeigten psychologisch auffällige Begleitumstände. Also seien wohl auch seine politischen Auseinandersetzungen Folgen psychischer Defizite. Tenor:
„Nicht nur Fraktionsmitglieder, sondern auch andere Parlamentarier im Abgeordnetenhaus beschreiben Claus-Brunner als unbeherrscht und unberechenbar.“ oder: „Er galt als eigenwillig, narzisstisch. Einige sagten, er sei ,psychologisch auffällig gewesen‘. Derzeit will sich in der noch verbliebenen Piratenfraktion kaum jemand offen äußern.“
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„CETA, TTIP, TiSA – Die Zivilgesellschaft, die EU und ihre Feinde.“
Redebeitrag des Berliner Wassertischs auf der Demo „StopTTIP StopCETA“ am 17. September 2016 „Als Mitglied des Berliner Wassertisches begrüße ich Euch ganz herzlich. Vielen Dank auch an alle, die diese wichtige Demo ermöglicht haben. Für die, die den Berliner Wassertisch nicht kennen: Wir sind eine Bürgerinitiative, die seit mittlerweile 10 Jahren für den Erhalt der … weiterlesen
Kurt Markert: Anmerkung zu LG Berlin vom 14.6.2016, 16 O 348/15 Kart, – Berliner Wasserbetriebe
Preismissbrauch: Follow-on-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe als „unschlüssig“ abgewiesen. Kommentiert von Prof. Dr. Kurt Markert. In: Wirtschaft und Wettbewerb, 2016, Heft 9 (2. September), S. 444–448.
Der Volltext dieses Artikels steht exklusiv Abonnenten von „Wirtschaft und Wettbewerb“ (WuW) zur Verfügung.
Wasser und CETA – Erfahrungen und Befürchtungen
18.09.2016
von Wolfgang Rebel
Blickt man etwas genauer auf das drohende CETA-Abkommen, werden Erfahrungen mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder wach. Wieder gilt: Rauf mit der Macht der Konzerne – runter mit den Gestaltungsmöglichkeiten durch die Demokratie.
Privatisierung und Partnerschaft
Die Machenschaften großer Konzerne scheuen das Licht der demokratischen Öffentlichkeit! Das haben wir in Berlin schon Ende der 90iger-Jahre erfahren müssen, als die großen öffentlichen Betriebe der Daseinsvorsorge privatisiert wurden. Besonders die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe stieß in Berlin auf einhellige Ablehnung. Als öffentlich-private „Partnerschaft“ getarnt, hatten die Konzerne RWE und Veolia in Eintracht mit dem Senat – die Privatisierungsverträge geheim gehalten. Die Öffentlichkeit sollte nicht wissen, dass das Land Berlin die Gewinne der Konzerne garantierte, und die Öffentlichkeit sollte auch nicht wissen, dass das Land die Steuerung der Wasserbetriebe an die privaten Konzerne abgegeben hatte. Das war keine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen „öffentlich“ und „privat“, sondern eine Kumpanei zwischen Senat und Konzernen zum Nachteil der Menschen. Kein Wunder, dass die Wasserpreise stark anstiegen und viel zu wenig in die Infrastruktur investiert wurde. Erst mit dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid 2011 wurden die Weichen anders gestellt. Letztendlich konnte die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe erreicht werden.
Wasser und CETA
Jetzt werden mit CETA und TTIP erneut die kommunale Daseinsvorsorge und die kommunale Wasserversorgung angegriffen. Was findet man, wenn man nach dem Stichwort „Wasser“ im CETA-Vertrag sucht? Auf den ersten Blick ist man positiv überrascht. Haben die Politiker doch dazugelernt? Im Artikel 1.9 steht, dass Wasser in seinem natürlichen Vorkommen weder Ware noch Erzeugnis ist. Der Vertrag verpflichtet auch nicht dazu, die kommerzielle Nutzung von Wasser zu erlauben. Liest man allerdings weiter, kehrt Ernüchterung ein. Wird nämlich einmal die kommerzielle Nutzung von Wasser erlaubt, müssen sofort alle Bestimmungen und Verpflichtungen des Abkommens eingehalten werden. Damit bleiben der Investorenschutz und der Einsatz der berüchtigten Schiedsgerichte auch für den Wasser-Sektor in Kraft. Daran ändern auch die Ausnahmebestimmungen im Anhang II (Seite 1953 des Abkommens) nichts, mit denen der Marktzugang ausländischer Wasser-Dienstleister weiterhin beschränkt werden darf.
#StopCetaTTIP pic.twitter.com/GlMl17ar2n
— foodwatch (@foodwatch_de) 17. September 2016
So könnte z. B. ein Verbot der Wasserentnahme aus einem zu schützenden Grundwasserleiter von einem ausländischen Investor als unfaire Behandlung oder als indirekte Enteignung gewertet werden und eine entsprechende Klage vor einem Schiedsgericht auslösen. Auch Rekommunalisierungen kommunaler Wasserversorger per Gesetz wären dann gegen den Willen eines Investors nicht mehr möglich. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass Eigentumsrechte nach deutschem Recht aus Gründen des Gemeinwohls häufig auch ohne Entschädigung eingeschränkt werden dürfen.
Zulassungsverfahren – auf spezielle Art liberalisiert
Hinzu kommt: Zulassungsverfahren – also auch wasserrechtliche – sollen unter CETA weniger gründlich durchgeführt und leichter angreifbar gemacht werden. Im Kapitel „interne Regulierung“ (Seite 192 des Abkommens) wird nämlich vorgeschrieben, dass Zulassungs-, Qualifikationserfordernisse und Verfahren so einfach wie möglich sein müssen und so schnell wie möglich zu erfolgen haben. Damit wird in den Behörden Druck aufgebaut, der notwendige umfangreiche Prüfungen leicht verhindern kann. CETA fordert außerdem, dass spezielle administrative Verfahren für Investoren geschaffen werden müssen, damit diese eine negative Entscheidung über einen Zulassungsantrag sofort unabhängig überprüfen lassen können. So werden den Behörden die Flügel gestutzt. Die Interessen der Investoren werden vorrangig bedient, Gemeinwohlorientierung geht verloren.
Wohlklingende Klauseln – in der rechtlichen Praxis nicht relevant
Nicht nur in den Passagen, die das Wasser betreffen, sondern überall im Vertrag finden sich wohlklingende Klauseln wie die bereits erwähnte Feststellung, dass Wasser keine Ware sei. Diese Klauseln haben aber letzten Endes keinerlei Relevanz. So gibt es zwar im Umweltkapitel die Bestimmung, dass die Handelsinteressen den Umweltschutzinteressen nachgeordnet sind, aber es existiert kein Sanktionsmechanismus, mit dem sich ein Verstoß dagegen ahnden ließe. Hinzu kommt: Der Vertrag strotzt nur so vor unklaren, interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen. Mit wohlklingenden Klauseln soll uns Sand in die Augen gestreut werden. Letztlich entscheidend ist aber nur der Vertragstext selbst bzw. seine Interpretation durch die Schiedsgerichte.
CETA- Diskussion wird nicht redlich geführt
Zum Schluss noch ein Beispiel dafür, dass die Diskussion über CETA und TTIP von Wirtschaftsvertretern und von einflussreichen Politikern nicht ehrlich geführt wird. Der Vorsitzende des EU-Handelsausschusses, Bernd Lange, behauptet, CETA überschreite nicht mehr die roten Linien der SPD, seitdem der Vertrag reformiert worden sei. Lange sagt, die Regulierungszusammenarbeit im Kapitel 21 verletze diese roten Linien nicht, weil diese Regulierungszusammenarbeit im Abkommen als freiwillig angegeben sei. Das ist natürlich Unsinn. Im Abkommen gibt es zwar einen Passus in Artikel 21.2 (Seite 374 des Abkommens), in dem es den Vertragsparteien gestattet wird, die Zusammenarbeit zu verweigern oder zu beenden, aber dieses Recht auf Verweigerung ist natürlich nicht gleichbedeutend mit der Streichung eines ganzen Kapitels von 16 Seiten.
Kontrolle durch Parlamente allein reicht nicht mehr
Was wir daraus lernen müssen, ist dies: Immer wieder wird bewusst versucht, uns Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen. Ob das nun durch die Geheimhaltung von Privatisierungsverträgen, durch unbestimmte Rechtsbegriffe in Freihandelsverträgen oder durch Falschmeldungen von bestimmten Politikern geschieht – es läuft immer auf dasselbe hinaus: Die Kontrolle von Regierungen durch Parlamente reicht nicht mehr aus. Ohne das Engagement der Zivilgesellschaft geht es nicht mehr. Die Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, die sich in vielfältigen Initiativen um die Kontrolle der „Eliten“ kümmern und den Protest gegen die Aushebelung der Demokratie und die rücksichtslose Verschlechterung unserer Lebensgrundlagen organisieren müssen, wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe.
Beitrag als PDF
siehe auch: Positionspapier der AöW (Allianz der öffentl. Wasserwirtschaft e.V.)
und: „Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA“ (Veröffentlichung der Stadtwerke Karlsruhe)
Tweet des Tages: Tagesthemen: CETA gefährdet das Trinkwasser
#CETA zwischen #EU und #Kanada ausgehandelt. Doch Deal könnte platzen und damit mögliche Kanzlerkandidatur Gabriels.https://t.co/I0I0Hwp0qc
— tagesthemen (@tagesthemen) August 23, 2016
Die Spree enthält immer mehr Sulfat – aus dem Bergbau
Tagesspiegel
18.08.2016
Eine unsichtbare Gefahr für Wassertiere und Bauwerke aus Beton: Wegen der Braunkohlegewinnung in der Lausitz steigt die Sulfatbelastung in der Spree. Die Berliner Wasserbetriebe haben ganz andere Sorgen.
Von Ralf Nestler
Zum Beitrag
Passend hierzu die Wahlprüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl am 18. September von Greenpeace Berlin. Die überzeugenden Antworten haben wir markiert.
Preismissbrauchsklage gegen Wasserbetriebe vor dem Landgericht – PRESSEMITTEILUNG vom 14.06.2016
(Berlin, 14. Juni 2016) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) klagt seit Anfang des letzten Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserrechnungen in den Jahren 2010 und 2011 zu erhalten. Heute um 10 Uhr findet der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht Berlin statt.
Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil
Grundlage der Forderung der WEG ist die Preissenkungs-Verfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 (B 8 – 40/10), die vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.02.2014 bestätigt wurde
(Az: VI 2 Kart 4/12 (V)). Das OLG sagte in seinem Beschluss, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der damaligen Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB senkten aufgrund der Preissenkungsverfügung die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 – 2015 lediglich um ca. 15 %. Ein Ausgleich für die Jahre 2009 – 2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht. weiterlesen
Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit? – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2016
Die Delius-Klage wird immer dubioser. Das Spendenangebot des Berliner Wassertischs sei „öffentliches“ Geld und müsse deshalb eingeklagt werden, behauptete bislang Martin Delius, Noch-Vorsitzender der Piratenfraktion und zukünftige Hoffnung der Linkspartei für die Bereiche Bürgerbeteiligung und Rekommunalisierung. Doch in der Verhandlung am Freitag erklärte der Justiziar der Piratenfraktion dies überraschenderweise zur offenen Frage.
(Berlin, 5. Juni 2016) Am Freitag hat am Berliner Landgericht die Verhandlung der Klage um das 2013 gegebene Spendenangebot stattgefunden, das der Berliner Wassertischs der Piratenfraktion für den Fall gemacht hatte, dass die Organklage gegen die Wasser-Privatisierungsverträge die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion überschritten hätte. Während Martin Delius‘ Vorgänger als Erster Fraktionsvorsitzender, Alexander Spies, dem Berliner Wassertisch 2014 noch auf Nachfrage mitteilte, dass keine Forderung mehr zu erwarten sei, hatte zum Jahresbeginn 2016 völlig überraschend und ohne Fraktionsbeschluss der Ex-Pirat und baldige Linke, Delius, den Berliner Wassertisch auf Zahlung von 25.000 EUR verklagt. In der Verhandlung fielen nun beide Gründe, die Delius für die Klage vorgebracht hatte, in sich zusammen.
Der Richter stellte fest, dass die finanziellen Mittel der Piratenfraktion durch die Organklage keineswegs überschritten worden seien. Zuvor hatte bereits der Bund der Steuerzahler* die Delius-Klage für „bedenklich“ erklärt und darauf hingewiesen, dass die Fraktionen im Abgeordnetenhaus finanziell sehr gut ausgestattet sind und „ihre parlamentarischen Rechte grundsätzlich auch mit eigenen Mitteln durchsetzen können sollten“.
Auch Delius‘ nachgeschobene Klagebegründung, dass er „gezwungen“ gewesen wäre, die Klage durchzuführen, da es sich bei der privaten Spende um „öffentliche“ Gelder handele, ist gekippt. Der Justiziar der Fraktion erklärte, dass diese Frage noch ungeklärt sei – womit Delius der Öffentlichkeit gegenüber die Unwahrheit gesagt hat, als er behauptete, dass es sich um öffentliche Gelder handele. Der Richter hielt diese Spekulation für unwahrscheinlich.
Da sich auch die Berliner Piratenpartei von der Klage distanziert hat und dem Berliner Wassertisch für seine „so wichtige Arbeit“ gedankt hat, werden die Motive für Delius‘ Klage immer rätselhafter. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Über die Gründe von Martin Delius können wir nur spekulieren. Allerdings macht er kein Geheimnis daraus, dass er die Organklage schon immer abgelehnt hat. Mit unserem Spendenangebot haben wir den Gegnern der juristischen Aufarbeitung damals einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Das haben einige wohl bis heute nicht verwunden und nutzen die jetzige Spaltung der Fraktion in Piraten, Ex-Piraten und Linke für politisch fragwürdige Zwecke.“
Für einen persönlichen Racheakt spricht das Datum, an dem Delius die Zahlung der 25.000 EUR einforderte. Zwei Tage zuvor hatte eine der Beklagten, Sigrun Franzen, einen Blog freigeschaltet (www.sigrun-franzen.de), auf dem zweifelhafte Aktivitäten und Methoden des Delius-Vertrauten Benedict Ugarte Chacón und auch von Delius selbst bei der Verhinderung der juristischen Aufklärung der Wasser-Privatisierung offengelegt werden. Gegen einige Äußerungen auf diesen Blog hatte Ugarte Chacón vergeblich versucht, eine gerichtliche Unterlassungsverfügung zu erwirken. Vertreten wurde er von der gleichen Kanzlei, die die Delius-Klage eingereicht hat.
„Kumpel wie Sau“
Während sich die Piratenpartei von Martin Delius distanzierte, erhielt der Linken-Wahlkämpfer diskrete Unterstützung von seinen zukünftigen Parteigenossen. Sowohl Parteichef Klaus Lederer als auch die Linken-Parteizentrale ließen sich zwar keinen offiziellen Kommentar entlocken. Doch veröffentlichte das Parteiorgan Neues Deutschland eine sehr einseitige Verteidigung der Delius-Klage; zudem versandte Lederer am Tag der Verhandlung eine persönliche Stellungnahme auf dem Kurznachrichtendienst Twitter: ein Foto von Martin Delius** vor einem Linken-Schild mit dem Kommentar „Kumpel wie Sau“.
Kumpel wie Sau. Einfach Martin. @martindelius pic.twitter.com/t4rRePUQtK
— (((Klaus Lederer))) (@klauslederer) 3. Juni 2016
Die Unterstützung, die Lederer damit signalisiert, passt zu seinem bisherigen Kurs bei der Wasser-Privatisierung. Anders als im Artikel des Neuen Deutschlands behauptet, war der Linken-Parteichef noch nie ein Freund dieses Volksentscheids. Als die Linke noch Regierungspartei war, wollte sie mit der SPD das Wasservolksbegehren verbieten, später gegen das erfolgreiche Volksgesetz klagen. Auf der Oppositionsbank angelangt, waren Lederer wie Delius nur unter starkem Druck von Partei und Öffentlichkeit bereit, die Organklage zu unterstützen. Bei der ersten Gelegenheit sprang er wieder ab. Die gegensätzliche Einstellung beider Parteien(!) zur Delius-Klage offenbart das Problem der jetzigen Konstellation: Delius ist seiner eigenen Partei nicht mehr verantwortlich und kann daher ohne Rücksicht auf den Ruf der Partei agieren. Im Gegenteil, der Linken könnte seine Klage sogar politisch nützen.
Danke @BWassertisch für Engagement und Zielstrebigkeit! In Zeiten von #TTIP #CETA #TISA umso wichtiger gg Privatisierung der Daseinsvorsorge
— Bruno Kramm (@BrunoGertKramm) 6. Juni 2016
Zu dem Problem, dass die Piratenfraktion einen Vorsitzenden hat, der der Linkspartei politisch näher steht als der namensgebenden Partei, sagt Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Solange die Linke den Vorsitz der Piratenfraktion gekapert hat, stehen die Piratenwähler ohne parlamentarische Vertretung da. Das ist ein handfester Skandal und schädigt die parlamentarische Demokratie insgesamt. Wer sich nicht mehr an das Piratenprogramm gebunden fühlt und für die Linkspartei Wahlkampf macht, sollte auch die Piratenfraktion verlassen und zur Linken wechseln, das wäre ehrlicher. Wir brauchen keine ,Kumpel wie Sau‘, die Bürgerinitiativen verklagen, sobald sie meinen, die Gelegenheit dazu zu haben – wir brauchen seriöse Politiker, die sich ihren Wählern verpflichtet fühlen.“
Das Urteil ist zu Beginn der nächsten Woche zu erwarten.
*Vgl. dazu auch den Artikel vom Bund der Steuerzahler: Zahltag bei den Freibeutern (März 2016)
unter: http://bit.ly/1VEWpFJ
** Tweet unter: http://bit.ly/28cFtex
+++ Hintergrund:
10 Gründe warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht: http://berliner-wassertisch.info/10-gruende/
Die LINKE und die „Repräsentanzlücke“ der Zivilgesellschaft im AGH: http://bit.ly/1Zoalmq
+++ Hinweis:
Verhandlung WEG ./. BWB wg. missbr. Wasserpreise unter http://bit.ly/1VEX3mD
14.6.2016, Littenstr., 10 Uhr, R.: II/2709 +++
Delius-Klage gegen Berliner Wassertisch am 3. Juni vor dem Landgericht Berlin – PRESSEMITTEILUNG vom 02.06.2016
(Berlin, 2. Juni 2016) Im April 2013 machten zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs der Berliner Piratenfraktion ein Spendenangebot. Das Angebot war für den Fall gedacht, dass die Kosten der von der Fraktion eingereichten Organklage gegen die Wasser-Privatisierungsverträge deren finanzielle Möglichkeiten überschritten hätte. Völlig überraschend und ohne Fraktionsbeschluss hat der Ex-Pirat und Neu-Linken-Wahlkämpfer Martin Delius, Vorsitzender der Piratenfraktion, den Berliner Wassertisch Anfang 2016 auf Zahlung von 25.000 EUR verklagt. Der Berliner Wassertisch weist die Klage zurück, da die regulären Mittel der Fraktion ausreichend waren.
Ebenso erstaunlich wie die Forderung mutet Delius‘ Begründungsstrategie an. In der Öffentlichkeit behauptete er, das (private) Spendenangebot eintreiben zu müssen, weil es sich um öffentliches Geld handele. Diese Behauptung tauchte in der Klageschrift allerdings nicht auf. Dort hieß es, das Anwaltshonorar habe die „finanziellen Möglichkeiten der Klägerin“ überschritten – was angesichts eines Jahresübertrags von rund einer halben Million EUR nicht überzeugen kann. Für später nachgeschobene Gründe wurde auch vor falschen Behauptungen nicht zurückgeschreckt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertisches und Vertrauensperson des Berliner Volksentscheids Unser Wasser: „Die wechselnden Begründungen zeigen nach unserer Ansicht vor allen Dingen eins: Martin Delius geht es nicht ums Recht, sondern vor allem darum, den Berliner Wassertisch zu diskreditieren.“*
Erklärlicher wird dieses Vorgehen, wenn das bisherige Agieren von Martin Delius und anderen Ex-Piraten der Fraktion bei der Wasserklage betrachtet wird. Dazu hat der Berliner Wassertisch „10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des AGH zurückzieht“, auf seiner Website veröffentlicht.
Interessant ist die Klage auch vor dem Hintergrund der Spaltung der Piratenfraktion. Kurz nach der Klageerhebung teilten Delius und der Linken-Parteichef Klaus Lederer die Unterstützung des LINKE-Wahlkampfs durch Abgeordnete und Mitarbeiter der Piratenfraktion mit. Bekanntlich bekämpfte die LINKE den Wasser-Volksentscheid und ließ Fristen für eine Organklage ungenutzt verstreichen. Es scheint so, dass sich Delius bereits im Vorfeld nicht mehr programmatisch an die Piratenpartei gebunden fühlte. Beim Vorstand der Berliner Piratenpartei stößt die Delius-Klage jedenfalls auf wenig Gegenliebe. Der Berliner Parteichef Bruno Kramm gab bekannt, dass er die Position der Klägerin nicht teile, und er dankte dem Berliner Wassertisch für die „so wichtige Arbeit“.
Verhandlung am 3.6.2016, 9.30 Uhr, Landgericht Littenstr. 12-17, Raum III/3809
*Vgl. dazu auch den Artikel vom Bund der Steuerzahler: Zahltag bei den Freibeutern (März 2016)
Weitere Hintergründe unter: http://sigrun-franzen.de/
+++ Hinweis: Verhandlung WEG ./. BWB wg. missbr. Wasserpreise: 14.6.2016, Littenstr., 10 Uhr, R.: II/2709 +++
Manipulation bei Wasserkosten? VDGN stellt Strafanzeige
Betrügen Berliner Wasserbetriebe und Senat die Bürger? VDGN stellt Strafanzeige
BWB und Senat stehen im Verdacht, die Kosten für Trink-und Abwasser zu manipulieren, um die Preise in die Höhe zu treiben und ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen
Die Berliner Bürger zahlen seit Jahren nach Auffassung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) einen wirtschaftlich nicht gerechtfertigten und damit rechtswidrigen Wasser- und Abwasserpreis auf der Grundlage einer offensichtlich überhöhten Kostenkalkulation. Deshalb hat der VDGN am 4. Januar 2016 Strafanzeige gegen den Finanzvorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB), Frank Bruckmann, sowie gegen verantwortliche Mitglieder des Senats von Berlin gestellt.
Zur Pressemitteilung
Wasserpreisbetrug? Verband VDGN stellt Strafanzeige
Neues Deutschland
08.01.2016
Wasserpreisbetrug? Verband stellt Strafanzeige
Von Nicolas Šustr
Wasserbetriebe und Wirtschaftsverwaltung sollen Kosten manipulieren, um Preise in die Höhe zu treiben
Nach Zivilklagen wegen überhöhter Wasser- und Abwasserpreise hat der streitbare Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Montag Strafanzeige gestellt.
Zum Beitrag
Es läuft übrigens noch eine Klage:
„Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern.
(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern…“ Zum Beitrag
Das unsägliche Elend der Public-Private Partnerships (PPP)
Telepolis
19.12.2015
Das unsägliche Elend der Public-Private Partnerships (PPP)
von Wolfgang J. Koschnick
Die meisten PPP-Projekte für die öffentliche Hand wesentlich teurer als eine Eigeninvestition
In vielen Städten und Gemeinden haben die Lokalpolitiker in ihrem grenzenlosen Mangel an wirtschaftlichem Sachverstand überdimensionierte Protzbauten hingestellt, die sich nicht rechnen. Selbst in kleinsten Gemeinden haben sie im ruhmsüchtigen Streben, sich selbst ein weithin sichtbares Denkmal zu setzen, geradezu großstädtische Schwimmbäder und Wellness-Oasen in die Landschaft geklotzt.
Zum Artikel
Kommentar Berliner Wassertisch:
Wer diesen Artikel gelesen hat, weiß, warum sich der Berliner Wassertisch gegen PPP ausspricht und sich für StopTTIP, StopCETA und StopTiSA engagiert!
Vgl. dazu: PPP bleibt für die EU wünschenswert. Daher: Teil-Erfolg für das Menschenrecht Wasser, doch “im Kern eine herbe Niederlage” (9.9.2015)
Weiter Sulfatprobleme beim Berliner Trinkwasser
Tagesspiegel
15.10.2015
Braunkohleförderung in Sachsen
Schmutz und Kohle: Trinkwasser könnte teurer werden
von Stefan Jacobs
Durch den Braunkohleabbau in der Lausitz ist die Spree immer stärker mit Sulfat belastet. Deshalb drohen nun bis zu 30 Prozent höhere Trinkwasserkosten.
Die Tagebaue in der Lausitz verunreinigen die Spree – und zunehmend auch Berlins Trinkwasser. Im größten Wasserwerk der Stadt in Friedrichshagen stammen zwei Drittel aus sogenanntem Uferfiltrat, das über Brunnen rings um den Großen Müggelsee gewonnen wird. Dort ist, wie berichtet, der Sulfatgehalt des Wassers in den vergangenen Jahren so stark angestiegen, dass bald der laut Trinkwasserverordnung geltende Grenzwert von 250 Milligramm pro Liter erreicht sein kann. Zu viel Sulfat kann Durchfall und Erbrechen verursachen. Außerdem befördert es die Korrosion von Leitungen und Beton.
zum vollständigen Artikel
Die Sulfatprobleme bestehen aber nicht nur in Berlin. Aus dem Wasserwerk Briesen versorgt die Frankfurter Wasser und Abwasser GmbH in der Stadt Frankfurt (Oder) und der Umgebung etwa 65.000 Personen mit Trinkwasser. Nur durch Verdünnung mit Grundwasser kann der Trinkwassergrenzwert im Wasserwerk Briesen derzeit eingehalten werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Sulfatkonzentrationen im Spreewasser weiter steigen werden. Dies wird eine höhere Beimischungsquote an Grundwasser oder weitere technische Maßnahmen zur Eliminierung des Sulfats notwendig machen. (Quelle: www.braunespreewatch.de/index.php/dlds-bergbaufolgen/44-trinkwassergewinnung-im-landkreis-oder-spree)