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Schlagwort-Archive: JEFTA
Neues Heft: Siegfried Broß: TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern
Siegfried Broß: TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern.
Vortrag bei der gemeinsamen Veranstaltung der Urania Berlin e.V. und dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! am 11. Februar 2019 in Berlin. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Berlin, Februar 2019. (pdf)
„Es kann nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden, dass durch Investorschutz, (private) Schiedsgerichte und regulatorische Zusammenarbeit die Privatisierung staatlicher Infrastruktur erzwungen oder die Rückgängigmachung früherer Privatisierungen verhindert werden kann.“ (Broß 2019)
JEFTA im EU-Parlament. Wie haben die Abgeordneten aus Deutschland abgestimmt?
„Wer nicht gegen JEFTA gestimmt hat, der ist für uns nicht wählbar“ – Ein erster Wahlprüfstein „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ für die EU-Wahl 2019: So stimmten die deutschen Europaabgeordneten am 12. Dezember 2018 zu JEFTA
Berlin, 14. Dezember 2018 [aktualisiert: 18. Dezember]
„Sozialdemokraten“ – Keine Wahlempfehlung für die Europawahl 2019
20 „Sozialdemokraten“ stimmten zunächst für das un-sozialdemokratische Abkommen: Udo Bullmann, Knut Fleckenstein, Evelyne Gebhardt, Jens Geier, Iris Hoffmann, Petra Kammerervert, Constanze Krehl, Bernd Lange, Arne Lietz, Susanne Melior, Norbert Neuser, Gabriele Pruess, Ulrike Rodust, Peter Simon, Birgit Sippel, Jakob von Weizsäcker, Martina Werner, Kerstin Westphal, Tiemo Wölken. Auch Sylvia Yvonne Kaufmann (Berlin), deren Büro unser Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! am 7.11. besucht hatte, um sie über die Gefahren für die öffentliche Wasserversorgung durch JEFTA zu informieren, hat für das Abkommen gestimmt. Nur fünf SPD-Abgeordnete – Ertug Ismail, Michael Detjen, Dietmar Köster, Maria Noichl und Joachim Schuster sprachen sich gegen das Abkommen aus. Arndt Kohn enthielt sich. Tiemo Wölken korrigierte sein Votum zu einer Enthaltung, da er fand, „dass Japan nicht klar genug gemacht hat, dass die ILO Kernarbeitsnormen ratifiziert werden.“ Jo Leinen fehlte. Das ist insgesamt sehr niederschmetternd. Als Spitzenkandidatin für die Europawahl 2019 hat die SPD Katharina Barley gewählt, die im Bundestag für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt hat. Die Sozialdemokraten sind unter den Aspekten „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ – wie auch CDU, CSU, FDP – für uns nicht wählbar.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – gespaltene Fraktion
Erschreckt hat uns, dass von den 11 GRÜNEN nur 6 gegen ein so un-grünes Abkommen wie JEFTA stimmten. Da hätten wir Einstimmigkeit erwartet. Reinhard Bütikhofer hat nach eigener Aussage „eine Ja-Stimme erwogen“ und sich dann lediglich aus „Loyalität gegenüber“ seiner Fraktion enthalten. Michael Cramer und Helga Trübel enthielten sich ebenfalls. Rebecca Harms und Maria Heubuch fehlten bei der Abstimmung. Gegen JEFTA stimmten Romeo Franz, Sven Giegold, Martin Häusling, Ska Keller, Barbara Lochbihler, Terry Reintke.
Die ersten 10 Kandidaten der am 11. November gewählten EUROPALISTE von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind: Platz 1. Ska Keller, 2. Sven Giegold, 3. Terry Reintke, 4. Reinhard Bütikofer, 5. Hannah Neumann, 6. Martin Haeusling, 7. Anna Cavazzini, 8. Erik Marquardt, 9. Katrin Langensiepen, 10. Romeo Franz
Von den Abgeordneten, die sich enthalten (bzw. gefehlt) haben, findet sich also glücklicherweise nur noch Reinhard Bütikofer auf den ersten 10 Plätzen. [Bütikofer wird bei Lobbypedia als Mitglied des Transatlantic Policy Network aufgeführt, das sich z.B. für TTIP eingesetzt hat. Auch einsehbar hier] Die Liste ist ansonsten unter den Aspekten „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ vielversprechend.
Piratenpartei – hoffentlich dabei
Julia Reda, die ebenfalls gegen JEFTA gestimmt hat, tritt bei der Europawahl 2019 nicht an. Zum Spitzenkandidaten der Piratenpartei wurde der promovierte Jurist Dr. Patrick Breyer gewählt, ein seit langem aktiver Kritiker der neuen Generation von Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA und JEFTA. Unter den Gesichtspunkten „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ definitiv eine Wahlempfehlung.
DIE LINKE – alles im grünen Bereich
Bei den LINKEN fehlten Martina Michels und Gabriele Zimmer. Alle anderen sprachen sich gegen JEFTA aus: Stefan Eck, Cornelia Ernst, Thomas Händel, Sabine Lösing, Martin Schirdewan und Helmut Scholz. Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt erst 2019. Der Bundesausschuss der LINKEN hat jedoch bereits Martin Schirdewan als einen Spitzenkandidaten für die Europawahl nominiert. Mit einem Kreuz bei DER LINKEN wird man bei der EU-Wahl 2019 unter den Gesichtspunkten „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ mit beinahe hundertprozentiger Sicherheit ebenfalls richtig liegen.
* Die Grafik wurde dankenswerterweise erstellt vom Netzwerk Gerechter Welthandel
Das Netzwerk Gerechter Welthandel hat einen Blogbeitrag zu der Abstimmung verfasst:
(13.12.2018, Berlin) „Gestern wurde das EU-Japan-Abkommen JEFTA im EU-Parlament ratifiziert. Trotz der zivilgesellschaftlichen Proteste wurde das Abkommen mit einer Mehrheit von 474 zu 152 Stimmen angenommen (bei 40 Enthaltungen). Insbesondere die sozialdemokratische Fraktion war gespalten: Während beispielsweise alle 5 österreichischen sozialdemokratischen Abgeordneten gegen JEFTA stimmten, gab es unter den 27 deutschen Sozialdemokrat/innen nur 5 „Nein“-Stimmen.
Da JEFTA keinen Investitionsschutz für Konzerne enthält, kann es ohne weitere Ratifizierung in den EU-Mitgliedsstaaten vollständig in Kraft treten. Dies soll bereits am 1. Februar 2019 passieren. JEFTA ist das bislang größte Handelsabkommen, das die EU abschließend verhandelt hat. Die beiden Wirtschaftsräume umfassen mehr als 600 Millionen Menschen und rund ein Drittel des globalen Bruttoinlandsproduktes. Bereits Anfang November hattten wir alle deutschen EU-Abgeordneten in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, JEFTA sorgfältig zu prüfen und nicht zu ratifizieren, solange die zahlreichen Probleme für Nachhaltigkeit, bäuerliche Landwirtschaft und Demokratie nicht behoben sind. Über 1700 Personen haben sich an unserer Email-Aktion beteiligt und den Offenen Brief an ihre/n Europaabgeordnete/n gesendet.
Unsere Pressemitteilung zur Abstimmung im EU-Parlament, 11.12.2018: EU-Japan-Handelsabkommen (JEFTA) nicht ratifizieren!
Einen Rückblick auf unsere Kampagne sowie weiterführenden Informationen zu JEFTA gibt es unter https://www.gerechter-welthandel.org/jefta-im-europarlament-stoppen/„
Michel Reimon zur JEFTA-Entscheidung im EU-Parlament: ÖVP ignoriert EU-Vorsorgeprinzip für ungebremste Liberalisierung
PA Reimon/JEFTA: ÖVP ignoriert EU-Vorsorgeprinzip für ungebremste Liberalisierung
EU-Handelspolitik weiterhin auf falschen Kurs
Straßburg (OTS) – Eine Mehrheit aus Liberalen und Konservativen hat heute für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) gestimmt. Trotz massiver Bedenken und Proteste der Zivilgesellschaft setzt die EU-Kommission, die EU-Mitgliedsstaaten und Teile des Europaparlamentes weiterhin ihre Handelspolitik à la TTIP und CETA fort.
Michel Reimon, Co-Delegationsleiter der Grünen, sagt: “Wenn Dienstleistungen unter JEFTA liberalisiert werden, können sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. JEFTA unterläuft somit das Vorsorgeprinzip der EU. Weiters fehlen Umweltschutzregeln wie ein Importstopp für illegal geschlagenes Holz, das Japan im großen Stil importiert. Statt faire und nachhaltige internationale Handelsabkommen abzuschließen, setzen Konservativen und Liberalen lieber weiterhin auf ungebremste Liberalisierung. Dafür opfert die ÖVP, ohne mit der Wimper zu zucken, öffentliche Dienstleistungen wie unsere öffentliche Wasserversorgung.”
ÖGB fordert von EU-Abgeordneten „Nein zu JEFTA!“
12. Dez. 2018, 10:29
ÖGB fordert von EU-Abgeordneten „Nein zu JEFTA!“
EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaft ist ein Abkommen für Großkonzerne
Wien (OTS/ÖGB) – Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die umfassende Wirtschaftspartnerschaft der EU mit Japan (JEFTA) kritisiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, den unverändert wirtschaftsliberalen Kurs in der Handelspolitik: „Trotz der großen Proteste um die Freihandelsabkommen TTIP und CETA wurde offensichtlich nichts gelernt. JEFTA schafft keine fairen Rahmenbedingungen, um Dumping im internationalen Handel zu verhindern, und ist damit ein schlechter Deal für ArbeitnehmerInnen und Umwelt. Deshalb müssen die EU-Abgeordneten gegen JEFTA stimmen.“
Die Befürworter locken mit falschen Versprechungen über wirtschaftliche Vorteile. Achitz: „JEFTA schafft keine Arbeitsplätze, sondern dient nur den Interessen der Großkonzerne.“ Es ist ein Abkommen, das weit über klassische Handelsabkommen hinausgeht, denn es ist ein umfassendes Liberalisierungsabkommen, das Deregulierung ohne Ausnahmen zum Ziel hat.
Während Deregulierung im Mittelpunkt steht, hat der Schutz der ArbeitnehmerInnen überhaupt keinen Stellenwert. Die gewerkschaftlichen Minimalanforderungen an moderne Handelsabkommen nach einer verbindlichen Aufnahme und Durchsetzung von Arbeitsrechten samt einem Sanktionsmechanismus zur Vermeidung internationalen Sozial- und Lohndumpings finden sich nicht in JEFTA. Ebenso wurde darauf verzichtet, das in der EU wichtige Vorsorgeprinzip zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, der Umwelt und der KonsumentInnen im Abkommen festzuschreiben.
Achitz appelliert daher an die Abgeordneten im Europäischen Parlament, gegen JEFTA zu stimmen und die Anliegen der Menschen ernst zu nehmen. „Wir setzen uns für fairen Handel ein, der nicht nur die Interessen der Großkonzerne und Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission bedient, sondern auch ArbeitnehmerInnen nützt. Keinesfalls dürfen durch Handelsabkommen demokratische Strukturen der Vertragsparteien ausgehöhlt werden.“
Untersuchung der Entscheidungskompetenzen der in CETA und JEFTA vorgesehenen Ausschüsse und deren absehbarer Wirkung auf das demokratische politische System der Bundesrepublik Deutschland
11. Dezember 2018
Dr. Thomas Köller
Untersuchung der Entscheidungskompetenzen der in CETA und JEFTA vorgesehenen Ausschüsse und deren absehbarer Wirkung auf das demokratische politische System der Bundesrepublik Deutschland. Mehr hier
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft: Jefta ablehnen und EU-Handelspolitik qualifizieren
Morgen stimmt das EU-Parlament über das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan (Jefta) ab
Jefta ablehnen und EU-Handelspolitik qualifizieren
Die europäische Exportorientierung aber auch die Importorientierung drücken bäuerliche Erzeugerpreise – weltweit
(Hamm/Straßburg, 11. Dezember 2018) Die Verhandlungen um das Handelsabkommen mit Japan haben sich lange hingezogen, auch weil der Agrarsektor ein umstrittenes Thema war. Während die europäische Molkerei- und Schlachtindustrie für ihre Exportprodukte eine möglichst starke Marktöffnung in Japan einforderten, haben die Bäuerinnen und Bauern in Japan sich gegen Jefta ausgesprochen. Sie fürchten, dass die größeren Mengen von Agrarimporten ihre lokalen Märkte beschädigen werden, und dadurch ihre Erzeugerpreise stärker unter Druck geraten.
„Diese Marktöffnung ist außerdem überhaupt nicht von Vorteil für europäische Bäuerinnen und Bauern. Im Gegenteil, steigende Exporte führen nicht automatisch zu einer höheren Wertschöpfung auf den Höfen, sondern die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sowohl die Exporte zunehmen, aber auch die Preiskrisen auf unseren Bauernhöfen“, kritisiert Elisabeth Waizenegger, Milchbäuerin im Allgäu und Mitglied im Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
„Die Milch- und Fleischindustrie haben Hand in Hand mit dem Deutschen Bauernverband diese Exportorientierung und die damit verbundene Marktöffnung in anderen auch sehr armen Ländern agrar- und handelspolitisch vorangetrieben. In dieser Logik schließt die EU Handelsabkommen ab. Jetzt steht uns Bäuerinnen und Bauern eine Importorientierung bevor“, sagt Waizenegger. „Die EU verhandelt neue Handelsabkommen etwa mit den Mercosur-Ländern, also Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay, aber auch mit Neuseeland und Australien und mit vielen anderen Ländern mehr. Einige dieser Handelsabkommen sollen Importe von Fleisch- und Milchprodukten nach Europa zulassen. Diese zusätzlichen Importe werden die Preise von uns Bäuerinnen und Bauern weiter unter Druck setzen. Die Agrarindustrie und deren Vertreter haben unsere Agrar- und Handelspolitik offensichtlich an die Wand gefahren.“
„Wir wollen als Bäuerinnen und Bauern Handel, der aber muss fair gestaltet sein. Preisdumping nach Europa aber auch aus Europa heraus muss so bald wie möglich beendet werden und Qualitäten wie Tierwohl, Klimaschutz und Hungerbekämpfung sind künftig im Welthandel zu berücksichtigen und zu stärken“, sagt Elisabeth Waizenegger.
Netzwerk Gerechter Welthandel: EU-Japan-Handelsabkommen (JEFTA) nicht ratifizieren!
Heute wird das EU-Parlament über das Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA bzw. EU-Japan Economic Partnership Agreement) diskutieren, morgen Mittag soll die Abstimmung erfolgen. Gemeinsam mit seinen über 60 Mitgliedsorganisationen und zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren spricht sich das Netzwerk Gerechter Welthandel gegen die Ratifizierung von JEFTA in dieser Form aus. Nach Meinung des Netzwerks enthält das Abkommen Regeln, die den politischen Handlungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedsstaaten massiv einschränken.
Dazu Mitglieder des Koordinierungskreises Netzwerk Gerechter Welthandel:
Alessa Hartmann, Handelsreferentin bei PowerShift: „Wie in allen EU-Handelsabkommen fehlen auch im JEFTA-Nachhaltigkeitskapitel ein Durchsetzungsmechanismus sowie Sanktionsmöglichkeiten, wenn Menschenrechte verletzt oder die Umwelt zerstört wird. Und das, obwohl Japan zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert hat. Die Sozialdemokraten haben mehrfach angekündigt, dass sie dem Abkommen nur zustimmen werden, wenn hier nachgebessert wird. Nun müssen sie zu ihrem Wort stehen und dürfen das Abkommen so nicht ratifizieren!“
Victoria Gulde, Campaignerin bei Campact: „Im Sommer haben fast 600.000 Menschen unsere Petition gegen JEFTA unterschrieben. Das zeigt, dass die Bürger/innen das Abkommen nicht wollen. In seiner jetzigen Form bedroht JEFTA die öffentliche Daseinsvorsorge. Ihm ohne weitere Überarbeitungen zuzustimmen, ist daher unverantwortlich.“
Roland Süß, Mitglied im Attac-Koordinierungskreis: „Große Konzerne waren die treibende Kraft hinter den Verhandlungen. Mit dem Kapitel zur regulatorischen Kooperation bekämen künftig Lobbyisten einen zusätzlichen Einfluss. So würden Lobbyisten Gesetzesentwürfe zur Kommentierung vorgelegt bekommen, bevor ein gewähltes Parlament diese Entwürfe überhaupt zu Gesicht bekommen. Damit würde ihr Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse verstärkt. JEFTA ist in dieser Form eine Behinderung demokratischer Gestaltungsspielräume und sollte so nicht ratifiziert werden.“
JEFTA ist das bislang größte Handelsabkommen, das die EU abschließend verhandelt hat. Die beiden Wirtschaftsräume umfassen mehr als 600 Millionen Menschen und rund ein Drittel des globalen Bruttoinlandsproduktes. Bereits Anfang November hat das Netzwerk Gerechter Welthandel alle deutschen EU-Abgeordneten in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, JEFTA sorgfältig zu prüfen und nicht zu ratifizieren, solange die zahlreichen Probleme nicht behoben sind.
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Hinweise:
Offener Brief zu JEFTA an alle deutschen EU-Abgeordneten.
Publikation „JEFTA entzaubert. Wunsch und Wirklichkeit des EU-Japan-Handelsabkommens“ (pdf)
Weitere Informationen unter www.gerechter-welthandel.org
+++ 11.2.2019, Vortragsveranstaltung der Urania Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit dem
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! +++
Siegfried Broß: TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern. Mehr hier
European Water Movement fordert in einem öffentlichen Brief die EU-Parlamentarier_innen auf, JEFTA abzulehnen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) wurden im März 2013 aufgenommen. Zwischen 10. und 13. Dezember 2018 soll das Plenum des EU-Parlaments über das Abkommen abstimmen.
JEFTA ist das größte Handelsabkommen, das die EU je abgeschlossen hat, mit einem Land, dessen BIP dreimal so hoch ist wie das Kanadas – der Vertragspartei des vorherigen Abkommens, CETA, das nach Angaben der Europäischen Kommission als Modell für JEFTA diente.
Während CETA eine Reihe von Mängeln hinsichtlich Wasserressourcen und der öffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft beinhaltet hatte, bleiben die Bestimmungen von JEFTA sogar hinter CETA zurück. Darüber hinaus wird ein beträchtlicher Teil der Macht vom EU-Parlament auf sehr intransparente Ausschüsse übertragen.
Im Gegensatz zum CETA-Abkommen (Art. 1.9) gibt es im JEFTA-Abkommen keinen Artikel über „Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser“. Dieser CETA-Artikel verhindert, wenn auch unzureichend, dass Wasser „in seinen natürlichen Vorkommen“ zu einer Marktware wird und garantiert, wenn auch unzureichend, das Recht der Behörden über die Verteilung der Wasserressourcen selbstständig zu entscheiden. weiterlesen
Erfolgreiche Klimaschutzdemos in Berlin und Köln
Über 36.000 Menschen fordern in Köln und Berlin: Kohle stoppen – Klimaschutz jetzt!
(1. Dezember 2018) „Zehntausende protestierten am 1. Dezember zeitgleich in Köln und Berlin für einen engagierten Kohleausstieg und gegen das Versagen der Bundesregierung beim Klimaschutz. In Berlin am Kanzleramt machten 16.000 und in Köln an der Deutzer Werft über 20.000 Menschen sichtbar, dass der Einsatz für einen schnellen und sozialverträglichen Kohleausstieg und für eine saubere Energiezukunft von der Mitte der Gesellschaft getragen wird.“ Mehr hier
Auch der Berliner Wassertisch hat teilgenommen und am Rande der Demo aktuelle JEFTA und CETA-Flyer verteilt. Das Thema Freihandel betrifft auch die Kohleproblematik, wie man beispielsweise an einem Fall in Kanada sieht. Hier verklagt eine US-amerikanische Kohlefirma die kanadische Provinz Alberta auf der Basis des Freihandelsabkommen NAFTA, weil das Land beschlossen hat, 2030 aus der Kohle auszusteigen. Das könnte uns hier auch passieren. Die Klage Vattenfalls gegen den Atomausstieg Deutschland auf der Grundlage der Energiecharta sollte uns ebenfalls eine Mahnung sein.
The Globe and Mail, 19 November 2018: US coal firm launches NAFTA suit against Alberta over coal phase-out. By Shawn McCarthy. Hier zum englischen Artikel
Stadtwerke Karlsruhe: Ergänzung zur Auswertung: Wasserwirtschaft im EU-Japan-Abkommen
Problemstellen für Wasserwirtschaft im Japan-Handelsabkommen noch nicht gelöst
Ergänzung unserer Auswertung vom April 2018.
Unsere Auswertung vom 25. April 2018 hat einige teils gravierende Problemstellen für die öffentliche Wasserwirtschaft im Handelsabkommen EU-Japan aufgezeigt.
Inzwischen haben sich noch weitere Problemstellen aufgetan, auf die wir kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament (voraussichtlich am 11.12.2018) ergänzend hinweisen möchten. (pdf)
1. Aktueller Stand
2. Forderung nach Rechtssicherheit für öffentliche Wasserwirtschaft
3. Zusammenfassung und Ausblick
1. Aktueller Stand
Die Auswertung (pdf) der Stadtwerke Karlsruhe zur Wasserwirtschaft im EU-Japan-Abkommen (JEFTA) floss in das Positionspapier des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) vom 25.05.2018 ein. Im Folgenden ergab sich dazu und zur Stellungnahme (pdf) der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) vom 14.05.2018 eine breite öffentliche Diskussion und Medienberichterstattung, einschließlich eines offenen Briefes des ver.di-Vorsitzenden an den Bundeswirtschaftsminister und eines Eil-Appells der Online-Kampagnenplattform Campact mit über 500.000 Unterzeichnenden innerhalb der ersten Woche. Auch der Deutsche Bundestag debattierte am 14.06.2018 kontrovers zum Japan-Abkommen. Am 06.07.2018 veröffentlichte die EU-Kommission in Deutschland eine entgegnende Klarstellung, gefolgt von einer zusätzlichen Stellungnahme der AöW vom 11.07.2018. Am 17.07.2018 unterzeichneten die Vertragsparteien EU und Japan den Vertrag, vorher hatte im stillen Zustimmungsverfahren der Rat der Unterzeichnung zugestimmt. Eine Gegenposition veröffentlichte am 19.09.2018 der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit den kommunalen Spitzenverbänden im Verbund mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Kritische Punkte wurden indes im rechtlichen Gutachten (pdf) von Prof. Laskowski und einer Studie von Thomas Fritz festgestellt. Am 05.11.2018 stimmte der federführende (INTA-)Ausschuss des EU-Parlaments mehrheitlich dem Abkommen zu, so dass die Weichen auf eine Zustimmung des EU-Parlaments in der Sitzungswoche ab dem 10.12.2018 gestellt sind. Danach soll bereits 2019 das Abkommen ohne Abstimmung der nationalen Parlamente in Kraft treten, da das Japanabkommen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen soll.
Der Auswertung (pdf) der Stadtwerke Karlsruhe sind nunmehr folgende wichtige Punkte hinzuzufügen:
2. Forderung nach Rechtssicherheit für öffentliche Wasserwirtschaft
Im Japanabkommen ist eine vollständige Ausnahme nur für audiovisuelle Medien sowie für Aufgaben und Dienstleistungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt[1], wie Polizei und Justiz gegeben. Für die Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Bewirtschaftung der Gewässer) wurden Teilausnahmen von bestimmten Verpflichtungen formuliert (s. Auswertung (pdf)), eine vollständige Ausnahme fehlt jedoch bislang. Angesichts der grundlegenden Bedeutung von Wasser für Mensch und Natur sowie der Wasserwirtschaft als gesellschaftlicher Kernaufgabe ist jedoch deren vollständige Ausnahme unverzichtbar, nicht zuletzt, um staatliche Handlungsfähigkeit und kommunale Selbstverwaltung auch in Zeiten aufkommender Verschiebungen im Wasserhaushalt durch Klimawandel zu gewährleisten. Nach dem CETA-Abkommen mit Kanada ist das Japanabkommen das nächste Abkommen, das hierzu Nachbesserungsbedarf aufweist. weiterlesen
Wasser und Wasserwirtschaft und die Handelsabkommen JEFTA und EU-Australien und Neuseeland
Wie soll es (nach derzeitigem Stand) nach dem Wunsch der Lobbyisten mit JEFTA weitergehen:Abstimmung im EU-Parlament: Dezember 2018
Inkrafttreten: 2019 (vermutlich nach vollzogenem Brexit)
Wie es nach der Vorstellung des Berliner Wassertischs weitergehen sollte: JEFTA wird im EU-Parlament gestoppt!
Keine Liberalisierung der Wasserversorgung. (Die negativen Erfahrungen mit der Teil-Privatisierung in Berlin (1999–2013) reichen uns! Nie wieder Veolia & andere „Partner“!) Das Menschenrecht Wasser (#right2water) ist unverhandelbar! Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht angetastet werden!
Update 30.11.2018:
28.11.2018. Unsere Auswertung vom 25. April 2018 hat einige teils gravierende Problemstellen für die öffentliche Wasserwirtschaft im Handelsabkommen EU-Japan aufgezeigt.
Inzwischen haben sich noch weitere Problemstellen aufgetan, auf die wir kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament (voraussichtlich am 11.12.2018) ergänzend hinweisen möchten. Ergänzung Wasserwirtschaft im Japan-Abkommen. Zum Beitrag
EUWID Wasser: (28.11.2018) AöW warnt Europaabgeordnete erneut vor Jefta-Abkommen. Zum Artikel
26.11.2018. Die Allianz der Öffentlichkeit fordert die Europaabgeordneten in einem Brief auf, „die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA Ausschusses zum EU-Japan-Abkommen abzulehnen bzw. abzuändern und die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft zu unterstützen.“
ÖGB: Mitte Dezember wird das Europäische Parlament über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen EU und Japan (JEFTA) abstimmen. Ein Ausbau von Handelsbeziehungen kann dann unterstützt werden, wenn sie unter fairen Rahmenbedingungen erfolgen und damit für ArbeitnehmerInnen und Umwelt nachweislich von Vorteil sind. Diese Voraussetzungen sind jedoch – ähnlich wie bei CETA – auch bei JEFTA nicht gegeben. Der ÖGB fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, JEFTA abzulehnen. Zum Beitrag
EU-Parlament, INTA-Ausschuss hat JEFTA am 5. November 2018 zugestimmt.
Netzwerk Gerechter Welthandel startet EMAILAKTION: Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) so nicht ratifizieren!
Rechtsgutachten belegt: JEFTA gefährdet unsere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. „Um eine rechtliche Perspektive zu JEFTA einzuholen, hat Campact Prof. Silke Ruth Laskowski mit einem Rechtsgutachten beauftragt. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht mit Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Kassel. Prof. Laskowski forschte bereits intensiv zu internationalen Handelsabkommen und dem Recht auf Wasser. Ihr Gutachten (pdf) zeigt: Die Ausnahmeregelungen für Wasser – wie für die Daseinsvorsorge allgemein – sind nicht umfassend genug.“ Mehr hier
StopJEFTA-Schreiben der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft an die EU-Parlamentarier_innen
EU-Japan-Abkommen JEFTA: Abstimmung im Plenum über die Empfehlung und den Entschließungsantrag des INTA-Ausschusses
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
aus der Tagesordnung für die nächsten Plenartagungen können wir ersehen,
dass Sie sich am 10. Dezember 2018 mit o.g. Abkommen befassen und
voraussichtlich am folgenden Tag [11. Dezember 2018] darüber abstimmen werden. Als Interessenvertretung, der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft möchten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist, bitten.
In dem vom ENVI-Ausschuss beschlossenen Bericht, der nun dem EP-Plenum zur Abstimmung vorliegt, werden unsere Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft vernachlässigt, obwohl ihr Schutz in den EU-Verträgen als kommunale Daseinsvorsorge fest verankert ist. Diese betreffen folgende Forderungen:
- Einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EUJapan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
- In Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.
- Soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird, einen korrigierten Vorbehalt (Anhang II – Vorbehalte in Bezug auf künftige Massnahmen – Liste der Europäischen Union“, Vorbehalt Nr. 15) für den Bereich Abwasser. Zwar gibt es im EU-Japan-Abkommen einen spezielleren Vorbehalt Nr. 15, der greift jedoch nicht für den relevanten Bereich „Investitionen“ (siehe dazu unsere Erläuterung vom 11.7.2018).
- Die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.
- Eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EU-Vergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.
Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! besucht Berliner EU-Parlamentarier_innen
07.11.18: Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen!
Noch in diesem Jahr wollen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abschließend über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) abstimmen.