(Berlin, 23.08.2012) Die Abgeordneten des Plenums sollen mit einer Tischvorlage abgespeist werden. Eine Debatte über den Rückkaufvertrag ist nur im Haushaltsausschuss geplant. Bleiben so die Rechte aller Abgeordneten hinreichend gewahrt?
Wie jetzt bekannt wurde, soll der Rückkauf der RWE-Anteile der Berliner Wasserbetriebe bereits am 30. August ohne Debatte vom Plenum des Abgeordnetenhauses abgesegnet werden. Die Verabschiedung noch im August sei notwendig, um Steuergelder zu sparen.
Der Berliner Wassertisch weist diese Begründung als vorgeschoben zurück. Im Vertrag ist zwar festgelegt, dass das Land Berlin zusätzlich zum Kaufpreis von 618 Mio. Euro vom 01.01.2012 an bis zum Vollzugstag fiktive Zinsen an RWE bezahlen muss, dafür spart das Land im Gegenzug aber bis dahin auch die Finanzierungskosten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Hier werden die Abgeordneten genötigt, einem hochkomplexen Rückkaufvertrag ohne gründliche Überprüfung übereilt zuzustimmen. Es ist nicht zu fassen: Ein überteuerter Rückkaufpreis soll unter dem Vorwand der Kostenersparnis unter Vermeidung einer öffentlichen Debatte vom Parlament durchgewunken werden.“
Der Rückkaufvertrag wurde am 18. Juli 2012 – also mitten in den Parlamentsferien – im Internet veröffentlicht. Der Kaufpreis 618 Mio. EUR wird vom Wassertisch, der sich ja von Anfang an für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe eingesetzt hat, angesichts der Preissenkungsverfügung des Kartellamtes als viel zu hoch kritisiert. Der Vertragstext verweist außerdem auf mehrere Dokumente wie das „Shareholders‘ Agreement“, die weiter geheim sind. Auch die Behauptung des Senats, wonach die Öffentliche Hand nach einem Teilrückkauf mehr Einflussmöglichkeiten in den Wasserbetrieben habe, darf bezweifelt werden. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Nach dem Einstieg des Landes Berlin in die RVB-GmbH ergibt sich eine Patt-Situation, da das Land Berlin und Veolia dann jeweils 50 % besitzen. Daraus werden sich zwangsläufig Verhandlungen ergeben müssen, um die Macht- und Beherrschungsverhältnisse über die Berlinwasser-Holding neu zu justieren.“
Der Wassertisch fordert daher: Die noch nicht veröffentlichten Teile des Rückkaufvertrages müssen offengelegt werden! Die Parlamentarier müssen genügend Zeit haben, sich mit dem Vertrag gründlich auseinanderzusetzen! Es darf nicht ein erneutes „Durchwinken“ wie bei der Teilprivatisierung 1999 geben! Der Sonderausschuss „Wasserverträge“ darf nicht zulassen, dass die nach dem Volksgesetz erforderliche Prüfung der „alten“, aber weiter bestehenden Konsortialverträge als „Schnee von gestern“ unterlassen wird!
Der Sonderausschuss tagt wieder öffentlich am Freitag, den 24. August um 12:00 Uhr im Saal 311 des Abgeordnetenhauses. Der Einfluss des Rückkaufvertrages auf die Agenda des Sonderausschusses steht auf der Tagesordnung. Personalausweis nicht vergessen.
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