Kanton Zürich
28.05.2014
Entwurf zum Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG geht in die Vernehmlassung
Der Gesetzesentwurf zur Umwandlung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft geht in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion zur Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens ermächtigt. Die Umwandlung dient dem Ziel, die Leistungsfähigkeit des KSW langfristig zu sichern und gleichzeitig die Konflikte des Kantons, die sich aus den unterschiedlichen Aufgaben und Rollen als Regulator, Finanzierer und Spitalbetreiber ergeben, zu bereinigen.
[Kommentar Berliner Wassertisch:
Wir hoffen, dass sich die Verantwortlichen eines Besseren besinnen und das Spital nicht privatisieren. In Zukunft würden sonst die Renditeerwartungen der Aktionäre im Zentrum stehen und nicht das Patienten- und Mitarbeiterwohl.
Wir verweisen hier noch einmal auf den Artikel „Der Staat ist erpressbar“ mit Professor Dr. Siegfried Broß im Tagesspiegel und seinen Aufsatz “Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?” (pdf)
Das hier kommt uns auch bekannt vor: „Das Kantonsspital Winterthur ist Anfang 2007 in der Form einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt aus der Zentralverwaltung ausgelagert worden.“ Auch in Berlin wurden die BWB erst in eine AöR umgewandelt und dann (teil)privatisiert.]